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Prüf- und Anzeigevorrichtung zur Überwachung der portionsweisen Entleerung
von Gefäßen Die Erfindung betrifft eine Prüf- und Anzeigevorrichtung zur Überwachung
der portionsweisen Entleerung wenigstens eines Gefäßes mit portionierbarem Inhalt,
bestehend aus einem auf das Gewicht des Gefäßes beweglich ansprechenden Traggestell
und aus einer auf die Bewegungen des Traggestells ansprechenden Anzeige.
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Bei dem portionierbaren Inhalt des Gefäßes handelt es sich um Flude,
also um Flüssigkeiten und körnig fließende Medien, beispielsweise Mehle, insbesondere
soll es sich um Schankgetränke wie Bier, Limonade und Cola handeln. Die hier betrachteten
Gefäße sind somit vor allem Bierfässer und sogenannte Container für Limonade und
Cola. Es kann sich jedoch beispielsweise auch um Fässer mit Motoröl, um Gebinde
mit flüssiger Seife oder um Behälter mit gemahlenem Kaffee handeln.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, in Betrieben und Geschäften,
wo portionsweise Flude abgegeben werden, die Kontrolle der entnommenen Portionen
auf einfache Weise zu ermöglichen.
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Vor allem in gastronomischen Betrieben, in denen mit Frendpersonal
gearbeitet wird, ergibt sich erfahrungsgemäß eine Ausschank-Verlustquote, die nicht
nur auf übergelaufenen Schaum und Tropfverluste zurückzuführen ist, sondern auch
auf unentgeltlich abgegebene Einheiten, sei es zum eigenen Verzehr des Personals
oder zur Bevorzugung gewisser Gäste. Als Ausgleich des Verlustes wird dann häufig
eine Mindermenge je Einheit gezapft, d. h. die Gläser werden nicht bis zum Eichstrich
gefüllt, was die seriösen Gäste verärgert und dadurch zu weiteren Verlusten in Form
von Umsatzeinbußen führt. Mit der Erfindung soll deshalb eine Vorrichtung geschaffen
werden, die es dem Geschäftsmann gestattet, auch ohne unmittelbare und ständige
Anwesenheit in den Verkaufsräumen oder an der Theke kontrollieren zu können, ob
der betreffende Gefäßinhalt ordnungsgemäß portioniert und abgegeben wird.
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Zur Lösung der gestellten Aufgabe wird erfindungsgemäß eine Prüf-
und Anzeigevorrichtung zur ttberwachung der portionsweisen Entleerung wenigstens
eines Gefäßes mit portionierbarem Inhalt vorgeschlagen, bestehend aus einem auf
das Gewicht des Gefäßes beweglich ansprechenden Traggestell und aus einer auf die
Bewegungen des Traggestells ansprechenden Anzeige, mit dem Kennzeichen, daß das
Traggestell bewegungsmäßig mit dem kreisringförmig ausgebildeten Widerstandskörper
eines elektrischen Potentiometers gekuppelt ist, so daß sich der Widerstandskörper
bei Bewegungen des Traggestells aufgrund von Gewichtsveränderungen des Gefäßes um
eine Mittenachse dreht, und daß nahe dem drehbeweglichen Widerstandskörper ein fest
angebrachter Kontaktfinger angeordnet ist, von dem aus die abgegriffenen elektrischen
Werte einer entfernt liegenden elektronischen Anzeigevorrichtung zugeführt werden,
die die aus dem Gefäß entnommenen Portionen sowie außerdem z. B. den Geldbetrag,
gegebenenfalls außerdem die Portionsgröße sowie gegebenenfalls den Faß in halt anzeigt,
oder daß das Traggestell bewegungsmäßig mit einem induktiv arbeitenden Meßwertnehmer
gekuppelt ist, dem eine Tauchspule zugeordnet ist, in die ein Magnet bzw. ein Eisenkern
je nach den Bewegungen des Traggestelles mehr oder weniger weit
eintaucht
und daß die elektrischen Werte einer elektrischen bzw.
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elektronischen Anzeigevorrichtung zugeführt werden, die die aus dem
Gefäß entnommenen Portionen unmittelbar oder in anderer Form sowie außerdem z. B.
den Geldbetrag, gegebenenfalls außerdem die Portionsgröße sowie gegebenenfalls den
Faßinhalt anzeigt.
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Mit dieser Ausbildungsweise sind zahlreiche Vorteile verbunden, insbesondere
eine sehr einfache Bauweise und eine große Betriebssicherheit. Die Prüfvorrichtung
mit dem Traggestellt für das Gefäß oder auch für mehrere Gefäße, falls es sich um
Inhalte mit gleichem Portionswert handelt, wird an der Lagerstelle, beispielsweise
unter der Theke, aufgestellt, während die elektronische Anzeigevorrichtung im Büro
des betreffenden Betriebes oder auch in der Wohnung des Inhabers oder Geschäftsführers
installiert wird.
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Prüf- und Anzeigevorrichtung sind durch ein einfaches elektrisches
Kabel miteinander verbunden. Die Genauigkeit des Ansprechens der Prüfvorrichtung
auf die Entnahme nur einer Portion aus dem mit vergleichsweise vielen Portionen
gefüllten Gefäß wird durch die besondere Ausbildung und Anordnung der Teile des
Potentiometers gewährleistet, indem dadurch nur sehr geringe Kräfte erforderlich
sind, um das Potentiometer zuveressig arbeiten zu lassen. Es handelt sich praktisch
nur um die Reibung zwischen Widerstandskörper und Kontaktfinger, welche überwunden
werden muß, wozu die betreffende kleine Änderung des Gefäßgewichtes in jedem Falle
mit Sicherheit ausreicht. Ganz allgemein bringt die erfindungsgemäße Vorrichtung
noch den Vorteil mit sich, daß zeitlich im voraus festgestellt werden kann, wann
ein Gefäßwechsel erforderlich sein wird.
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Ferner können am Kontroll- bzw. Ablesegerät der Geldbetrag und die
Anzahl der Portionen gleichzeitig angezeigt werden. Schließlich ist es nicht unbedingt
in allen Fällen erforderlich, das Leerfaß vorab zu "wiegen. Da der Rauminhalt des
Fasses bekannt ist, könnte die Anzeigevorrichtung auf diesen Wert eingestellt werden.
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Bedenkt man den rauhen Betrieb, in dem derartige Vorrichtungen benutzt
werden, dann besitzt ein induktiv arbeitender Meßwertnehmer gegebenenfalls besondere
Vorteile. Einer'solchen Vorrichtung kann eine Tauchspule zugeordnet sein, in die
ein Magnet oder ein Eisenkern je nach Belastung des Traggestelles mehr oder weniger
weit eintaucht. Solche Spulen arbeiten dermaßen genau, daß bei verhältnismäßig kleinen
Bewegungen von weniger als 1 mm gegebenenfalls auf 1/1000 g genau gewogen werden
kann.
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Der Einschankvorgang dauert oft erhebliche Zeit, insbesondere wenn
Pils gezapft wird. Der Abzapfvorgang wird also stets unter -brochen, was im übrigen
auch bei Entnahme anderer Getränke geschehen kann. Hier könnte die Anzeigevorrichtung
bei entsprechender Ausgestaltung Portionierungen anzeigen. Erfindungsgemäß wird
dies'einer weiteren Ausführungsform dadurch vermieden, daß man das zu füllende Gefäß
auf eine Sensorplatte stellt. Portionen werden dann nur registriert, wenn das Gefäß
abgehoben wird.
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Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die das Gefäß
aufnehmende Tragplatte des Traggestells in an sich bekannter Weise über das Hebelwerk
einer Waage mit einer Welle verbunden, welche sich proportional der Änderung des
Gefäßgewichtes verdreht, und die Welle trägt den kreisförmig ausgebildeten Widerstandskörper
des Potentiometers, wobei neben der Welle an der Grundplatte des Traggestells der
Kontaktfinger befestigt ist. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, daß der zur Prüfung
der Gewichtsveränderung des Gefäßes bestimmte Teil der Vorrichtung aus vorgefertigten
Bauteilen einfach zusammengesetzt werden kann. So besteht nach einer besonders rationell
gestalteten Ausführungsform der Erfindung der zum Wägen bestimmte Teil der Vorrichtung
aus den Bauelementen einer handelsüblichen Personenwaage.
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Eine weitere Ausführungsform der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet,
daß die Tragplatte des Traggestells dessen Grundplatte einseitig überragt und dort
mit einer Rampe ausgerüstet ist,
welche von einer Ebene icht-oberhalb
der Stellfläche der Vorrichtung auf die Ebene der Stellfläche des Gefäßes führt.
Hierdurch wird das Anschließen des betreffenden Gefäßes oder der Gefäße an die Vorrichtung
erleichtert, was nicht zuletzt einem schnellen und reibungslosen Gefäßwechsel zugute
kommt.
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Eine weitere Ausführungsform der Erfindung besteht darin, daß die
entfernt liegende elektronische Anzeigevorrichturg als digitaler Leuchtzeiger ausgebaldatlist,
der die Zahl der aus dem Gefäß entnommenen Portionen/anzeigt. Alternativ dazu kann
die als Digitalleuchtzeiger ausgebildete entfernt liegende elektronische Anzeigevorrichtung
auch den Verkaufswert der aus dem Gefäß entnommenen Portionen anzeigen, beispielsweise
die jeweilige Summe des Endverkaufspreises der ausgeschenkten Getränke, womit eine
sofortige Kassenkontrolle ermöglicht wird.
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Wenn nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung die elektronische
Anzeigevorrichtung mit einer Portionsgrößenjustierung versehen ist, lassen sich
leicht auch verschiedene Gläsergrößen oder im Falle des Anschlusses des Gefäßes
an eine Kaffeemaschine verschiedene Kaffeekannengrößen (Zahl der Tassen) berücksichtigen.
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Zur Einstellung des Anfangsgewichtes des Gefäßinhaltes, also ausschließlich
des Gewichtes des Gefäßes selbst, ist die elektronische Anzeigevorrichtung nach
einer weiteren Ausführungsform der Erfindung mit einer Nullpunktjustierung versehen.
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Für die Verwendung der Prüf- und Anzeigevorrichtung im Nachtbetrieb
oder bei Selbstbedienung kann die Anzeigevorrichtung erfindungsgemäß auch einen
Streifendrucker zur schriftlichen Fixierung der ermittelten Werte aufweisen.
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Schließlich umfaßt die Erfindung auch noch eine Ausführungsform, welche
sich auf den Fall der Überwachung der Entleerung mehrerer
Gefäße
bezieht, und zwar ist dabei die Anzeigevorrichtung jeweils durch Schalterbetätigung
auf eine gewünschte Prüfvorrichtung einstellbar und hierfür ablesbar. Dies bedeutet,
daß mehreren Prüfvorrichtungen und damit zahlreichen zu entleerenden Gefäßen nur
eine Anzeigevorrichtung zugeordnet werden kann.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Vorrichtung wiedergegeben, welches nachstehend beschrieben wird. Es zeigen: Fig.
1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung mit Schaltschema, Faß, Treibgasflasche und Zapfhahn
schematisch in der Seitenansicht; Fig. 2 eine Einzelheit aus Fig. 1 in größerem
Maßstab, teilweise im Schnitt, teilweise in der Seitenansicht; Fig. 3 eine Draufsicht
zu Fig. 2, ohne das Faß, teils im Schnitt; Fig. 4 eine Einzelheit entsprechend Fig.
2 bei einer anderen Ausführungsform; Fig. 5 eine Draufsicht analog Fig. 3 bei der
aus Fig. 4 ersichtlichen Ausführungsform.
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Die Prüf- und Anzeigevorrichtung ist aus zwei Hauptteilen zusammengesetzt,
nämlich der Prüfvorrichtung und der Anzeigevorrichtung. Die Prüfvorrichtung nimmt
das Gefäß auf, dessen portionsweise Gewichtsabnahme festgestellt werden soll; sie
enthält einen Mechanismus, der das absatzweise geringer werdende Gewicht des Gefäßes
in eine Drehbewegung umsetzt, die einem elektrischen Widerstand aufgegeben wird,
welcher sich unter einem Kontakt herbewegt, so daß sich aus der Gewichtsabnahme
elektrische Signale ergeben.
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Die Anzeigevorrichtung ist mittels einer elektrischen Leitung mit
der Prüfvorrichtung verbunden und besteht im wesentlichen aus einem AD-Wandler und
einer vorzugsweise 3-stelligen 7-Segment-Leuchtziffernanzeige, welche in einem handlichen
Kunststoffgehäuse untergebracht ist. Die Anzeigevorrichtung wird entfernt von der
Prüfvorrichtung an einem Ort aufgestellt, wo die Kontrolle der Gefäßentleerung vorgenommen
werden soll.
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Bei den insbesondere aus den Fig. 2 und 4 ersichtlichen Ausführungsformen
weist die Prüfvorrichtung ein Traggestell 11 auf, welches eine obere Tragplatte
12 mit angeformter Rampe 13 und Anschlagflansch 14 sowie eine untere Grundplatte
15 mit kastenförmigen Seitenwänden 16 besitzt. Der Grundriss des Traggestells 11
ist rechteckig. Mit dem Bezugszeichen 10 ist ein Bierfaß bezeichnet, das auf das
Traggestell 11 aufgesetzt ist.
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An der Unterseite der Tragplatte 12 ist der obere Gehäuseteil 17 einer
Federwaage nach Art einer handelsüblichen Personenwaage durch Schrauben oder Schweißarbeit
befestigt, während der untere Gehäuseteil 18 der Federwaage auf der Oberseite der
Grundplatte 15 angeordnet ist, indem er dort ebenfalls durch Schrauben oder Schweißarbeit
festgehalten wird. Das auf den Bauteilen 12 und 17 lastende Gewicht des Bierfasses
10 wird über nicht vollständig dargestellte Messerbalken 19, Waagebalken 20 und
Querbalken 21 auf das untere Ende einer Schraubenzugfeder 22 übertragen, deren Federkraft
so ausgelegt ist, daß Gewichtsveränderungen des Fasses 10 O in Gestalt einer vergleichsweise
sehr kleinen Bewegungsänderung des Querbalkens 21 in senkrechter Richtung in Erscheinung
treten.
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Die Feder 22 ist unter dem oberen Scheitel 23 a eines Jochbleches
23 aufgehängt, dessen Schenkel durch eine waagerechte Achse 24 verbunden sind, um
die sich ein Hebelpaar 25 drehen kann. Während ein Fortsatz 24 b mit Stift 24 a
dieses Hebelpaares 25 über Auflagenocken 21 b kraftschlüssig oder dergleichen mit
dem Querbalken 21 mit Fortsatz 21 a in Verbindung steht, ist an seinem unteren Fortsatz
bei 25 a eine Zahnstange 26 (Fig. 4) bzw. eine Koppelstange 26 a (Fig. 2) angelenkt,
welche parallel zu der
Grundplatte 15 verläuft. Bei der Ausführungsform
nach Fig. 4 kämmt die Zahnstange 26 mit einem Ritzel 27, das am unteren Ende einer
senkrechten Welle 28 sitzt, die oben den Widerstandsteil 29 eines elektrischen Potentiometers
trägt. Dieser Widerstandsteil besteht aus einem kreisringförmig ausgebildeten Widerstandskörper,
beispielsweise einer feinen Drahtwendel, deren Kreisfläche parallel der Grundplatte
15 liegt.
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In der Nähe der nicht dargestellten unteren Lagerstelle für die Welle
28 ist auf der Innenseite des unteren Gehäuseteils 18 und damit auf der Grundplatte
15 eine Säule 30 starr befestigt, die oben einen Kontaktfinger 31 trägt, der unter
leichter Federkraft auf dem Widerstands ring des Potentiometers aufliegt und dort
elektrische Werte abgreifen kann.
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Dies bedeutet also, daß der Kontaktfinger feststeht und der kreisringförmige
Widerstandskörper drehbeweglich angeordnet ist und in Berührung mit einem Kontaktfinger
schrittweise unter diesem hergleitet. Bei fünfhundert Portionen führt der Widerstandsring
entsprechend fünfhundert kleine Bewegungen unter dem Kontaktfinger aus und dreht
sich dabei um etwa 3000.
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Von den beiden Potentiometerteilen aus verlaufen elektrische Leitungen
in Form eines Kabels 32 durch die Wandungen des Traggestells 11 hindurch über eine
beliebige Entfernung bis zur Anzeigevorrichtung, wie es sich schematisch aus Fig.
3 ergibt.
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Bei der Ausführungsform nach Fig. 2 ist mit der Koppelstange 26 a
ein Magnet oder Eisenkern verbunden, welcher in eine Ringspule taucht. Von der Ringspule
aus verlaufen elektrische Leitungen 32 durch die Wandungen des Traggestelles 11
hindurch über eine belie-bige Entfernung bis zur Anzeigevorrichtung, wie sie sich
schematisch aus Fig. 1 ergibt.
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Beim Betrieb der Vorrichtung wird zunächst ein leeres Bierfaß 10 über
die Rampe 13 auf die Tragplatte 12 gestellt, woraufhin an der digitalen Anzeigevorrichtung
"000" eingestellt wird.
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Nun wird die Frage entschieden, ob die Anzeigevorrichtung Gläser (Anzahl)
oder Geldbeträge (DM) aufleuchten lassen soll.
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Angenommen es sollen Gläser angezeigt werden, so ergeben sich z. F.
aus einem 100 1-Faß Altbier fünfhundert 0,2 Gläser, und folglich wird das Anzeigegerät
auf "500" eingestellt.
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Nun wird ein volles Faß 10 auf die Tragplatte 12 gesetzt, und hierdurch
ergibt sich die für diesen Fall maximale Belastung des Wägeteils der Prüfvorrichtung,
d. h. die Messerbalken 19 drei'nicken die Waagebalken 20 und den Querbalken 21 gegen
die Kraft der Feder 22 nach unten, wodurch diese gespannt wird.
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Gleichzeitig zieht der Querbalken 21 über die nicht näher dargestellten
Ringglieder den oberen Arm des Kniehebels 25 nach bei der Ausführunsf orm nach Fig.
4 unten, so daß dessen unterer Arm/die Zahnstange 26 in Längsrichtung verschiebt,
wodurch sich das Ritzel 27 und damit die Welle 28 drehen. Auf diese Weise gelangt
das Potentiometer 29, 31 in seine für diesen Fall vorgesehene eine Endstellung,
und die digitale Anzeigevorrichtung zeigt "000".
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Nach dem strömungsmäßigen Anschluß des Faßinhaltes an die nicht dargestellte
Bierleitung und damit an den ebenfalls nicht dargestellten Zapfhahn auf der Theke
kann nun mit dem Ausschank des Getränkes begonnen werden. Bei jedem Glas, welches
gezapft wird, läßt die elektronische Ablese eine weitere Einheit aufleuchten. Bei
hundert gezapften Gläsern erscheint also auf dem Gerät entweder "099" oder "101".
Die Genauigkeit beträgt also plus minus 1 Einheit. Durch entsprechende Typenzahl
und Einstellung der elektronischen Anzeigevorrichtung ist es auch ohne weiteres
möglich, die Anzeige so zu gestalten, daß sie niit die Anzahl der ausgeschenkten
Einheiten wiedergibt, sondern die jeweilige Summe der Einzelpreise.
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In der Zeichnung ist nicht dargestellt, daß das Traggestell 11, insbesondere
dessen Tragplatte 12, größenmäßig auch so gestaltet sein kann, daß mehrere Gefäße
nebeneinander aufgesetzt werden können, deren gemeinsames Gewicht dann auf die Prüfvorrichtung
wirkt. Dabei braucht es sich nicht nur um Gefäße mit identischem
Inhalt
zu handeln, vielmehr können auch Gefäße mit verschiedenen Getränken, die aber zum
gleichen Preis abgegeben werden, geprüft werden, beispielsweise Limonade und Cola.
Auch in diesem Falle genügt ein einziges Ablesegerät als Anzeigevorrichtung, wobei
hier insbesondere daran gedacht ist, den Geldbetrag der ausgeschenkten Menge sichtbar
zu machen, um eine unmittelbare Kassenkontrolle vornehmen zu können.
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Mehrere Zapfhähne für Flüssigkeiten, die sich nicht über eine einzige
Prüfvorrichtung erfassen lassen, können dennoch über eine einzige Anzeigevorrichtung
kontrolliert werden, indem diese mittels entsprechender Schalter (Knopfdruck) den
verschiedenen Prüfgeräten zugeschaltet wird.
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Auch eine schriftliche Erfassung der vom Prüfgerät abgerufenen Werte
einschließlich zusätzlicher Daten wie Tag, Uhrzeit und Preis ist durchführbar, indem
die Anzeigevorrichtung mit einem Streifendrucker ausgerüstet wird. (Fig. 1) Die
in der vorstehenden Beschreibung, in der Zeichnung und in den nachfolgenden Patentansprüchen
offenbarten Merkmale des Anmeldungsgegenstandes können sowohl einzeln als auch in
beliebigen Kombinationen untereinander für die Verwirklichung der Erfindung in ihren
verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.
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Bei der insbesondere aus Fig. 1 ersichtlichen Ausführungsform ist
der erfindungsgemäßen Vorrichtung eine Sensorplatte zugeordnet, die unter den Zapfhahn
auf der Theke angeordnet ist.
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Der mit der Flüssigkeit, z. B. Pils zu füllende Behälter (Bierkrug)
steht während des Zapfvorganges auf der Sensorplatte.
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Portionen werden dann nur registriert, wenn der Behälter abgehoben
wird. Es können auch mehrere Sensorplatten vorgesehen werden, um gleichzeitig mehrere
Behälter mit Flüssigkeit, z. B.
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Bier, zu füllen. Diese Vorrichtung eignet sich besonders in den Fällen,
in denen die Behälter mit Bier gefüllt werden sollen. Patentansprüche