BeStelleinrichtung für Fast-Food-Restaurants
Die Erfindung bezieht sich auf eine BeStelleinrichtung zum Bestellen von Speisen und Getränken in Restaurants, insbesondere in Fast-Food-Restaurants.
Aus der Praxis ist bekannt, dass Speisen und Getränke in Restaurants üblicherweise zunächst bestellt und anschließend gebracht oder entgegengenommen werden um sie zu verzehren. Die Bestellung kann dabei einerseits an einen Bediensteten, beispielsweise einen Kellner, aufgegeben werden, der sich zu diesem Zweck im Restaurant bewegt und es den Kunden ermöglicht, die Bestellungen von ihrem Sitzplatz aus aufzugeben. Die Bezahlung der Speisen erfolgt hier üblicherweise ebenfalls am Platz bei einem Bediensteten des Restaurants.
Ebenfalls bekannt ist die Möglichkeit, die Bestellung im Bereich einer Speisenausgabe aufzugeben, um die Speisen dort entgegenzunehmen und selbst an einen gewählten Esstisch zu transportieren. Die Bezahlung erfolgt hier meist mit Entgegennahme der Speisen an der Speisenausgabe.
Insbesondere Fast-Food-Restaurants zeichnen sich dadurch aus, dass für Bestellung,
Bezahlung und Genuss der Speisen üblicherweise ein geringer Zeitaufwand vorgesehen ist und auch das Speisensortiment entsprechend beschränkt ist. Im Sinne dieser relativ kurzen Aufenthaltsdauer in einem Fast-Food-Restaurant ist es besonders nachteilig, dass die Gäste sich zunächst im Bereich der Speisenausgabe anstellen müssen, um die Bestellung aufgeben zu können. Auch die Bezalilvorgänge, die meist auf wenige Kassen beschränkt sind, müssen entsprechend nacheinander ablaufen. Weiterhin muss der Kunde mit den sodann entgegengenommenen Speisen durch das Restaurant gehen, um einen geeigneten Tisch zu suchen und Platz einzunehmen. Die von jedem Kunden aufzusuchende Speisenausgabe und der verzögerte Zahlungsablauf stellt somit einen Engpass
vor dem eigentlichen Genuss der Speisen und für die angestrebte kurze Verweildauer in einem Fast-Food-Restaurant dar.
Auch die Bestellung kann nachteiligerweise nur zu einem bestimmten Zeitpunkt, näm- lieh dann, wenn der entsprechende Kunde dazu an der Reihe ist, getätigt werden. So besteht üblicherweise nicht die Möglichkeit, eine Bestellung dann zu äußern und zu bezahlen, wenn sie im Geiste zusammengestellt wurde.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Einrichtung zu schaffen, mit der die Gäste eines Restaurants, insbesondere eines Fast-Food-Restaurants, auf einfache und zeitsparende Weise ohne Wartezeiten Bestellungen tätigen und bezahlen können.
Die Aufgabe wird gelöst durch eine Einrichtung nach Anspruch 1.
Die Erfindung geht von der Erkenntnis aus, dass es vorteilhaft ist, wenn eine Bestellung für Speisen und Getränke an dem Platz aufgegeben und bezahlt werden kann, an dem diese verzehrt werden sollen. Vorteilhafterweise ist an einem entsprechenden Esstisch ein Terminal vorgesehen, über welches solche Bestellungen lokal eingegeben werden können. Steht dieses Terminal gemeinsam mit anderen Terminals an anderen Esstischen mit einem übergeordneten Datenverarbeitungsgerät in Verbindung, so kann diese Datenverarbeitungseinrichtung solche Bestellungen bearbeiten und vorteilhafterweise einer Speisenausgabestelle weitermelden.
Besonders geeignet ist die Einrichtung dann, wenn neben der Möglichkeit zur Bestel- hing auch die Möglichkeit zur Bezahlung dieser Bestellung lokal, also auch an dem gewählten Essplatz, gegeben ist. In geeigneter Weise steht dann eine Bezahlvorrichtung mit dem jeweiligen Terminal oder direkt mit der übergeordneten Datenverarbeitungseinrichtung in Verbindung.
Vorteilhafterweise kann dann zunächst an dem Terminal eine Bestellung zusammenge- stellt werden, die unmittelbar danach bezahlt wird. Die Bezahlvorrichtung meldet den
erfolgreichen Zahlvorgang über das Terminal oder direkt an die übergeordnete Datenverarbeitungseinrichtung. Dort wird die entsprechende Bestellung dann weiterbearbeitet, was im einfachsten Fall dazu führt, dass die Bestellung an einen Speisenausgabebe- reich weitergemeldet wird. Dies kann beispielsweise über eine dortige Anzeigeeinheit erfolgen, die mit der Datenverarbeitungseinrichtung verbunden ist.
Der vorteilhafte praktische Ablauf in einem Fast-Food-Restaurant stellt sich dann etwa wie folgt dar: Der Gast betritt das Restaurant und nimmt an einem Tisch seiner Wahl Platz. Über das dortige Terminal wählt er eine Bestellung und wird sodann zur Zahlung aufgefordert. Die Zahlung erfolgt dann über die Bezahl Vorrichtung, woraufhin die Bestellung an die Datenverarbeitungseinrichtung freigegeben wird. Diese meldet die entsprechende Bestellung an den Speisenausgabebereich, der sich in der Nähe der Küche befinden kann. Dort wird die Bestellung zusammengestellt und von einem Angestellten des Restaurants an den entsprechenden Tisch des Kunden gebracht.
In einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung weist das Terminal für die Eingabe der Bestelldaten eine Ausgabeeinheit, insbesondere einen Bildschirm auf. Diese Ausgabeeinheit besitzt den Vorteil, dass auf ihr Angaben zur Bestellung in Worten oder auch durch Bildsymbole dargestellt werden können. Auf diese Art können einfache Symbole der auszuwählenden Speisen, beispielsweise das Abbild eines Hamburgers oder einer Tasse Kaffee, auf einfache und leichtverständliche Weise dargestellt werden. Die Auswahl der einzelnen Komponenten kann dann über eine angeschlossene Tastatur, die auch eine Folientastatur sein kann, oder eine Maus oder einen Trackball getätigt werden.
Vorteilhafterweise kann ein Bildschirm auch als Touch-Screen-Bildschirm ausgeführt werden, so dass die Benutzerführung und die Eingabe ausschließlich über einen solchen Bildschirm erfolgen kann.
In einer weiteren Ausführungsform verfügt die Ausgabeeinheit über eine Einrichtung zur permanenten Ausgabe von Information zu einer Bestellung. Dies kann im einfachsten Fall ein kleiner Drucker sein, welcher die wesentlichen Daten einer Bestellung für den Kunden ausdruckt. Der Ausdruck kann beispielsweise als Referenzbeleg bzw. zum Vergleich mit einer späteren, dem Tisch zugestellten Bestellung dienen.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung besitzt die Bezahlungsvorrichtung eine Lese- und/oder Schreibeinrichtung, mit der Daten von einem Datenträger, insbesondere einer Chipkarte oder Magnetstreifenkarte gelesen und/oder auf den Datenträger geschrieben werden können.
Über eine derartige Leseeinrichtung ergibt sich vorteilhafterweise die Möglichkeit, eine Bestellung mit einem gängigen Zahlungsmittel, wie beispielsweise einer EC-Karte oder einer Kreditkarte zu bezahlen. Ebenso besteht der Vorteil, mit einer solchen Lese- bzw. Schreibvorrichtung auch kun- den- oder unternehmensspezifische Datenträger zur Bezahlung zuzulassen. Beispielsweise besteht die Möglichkeit, eine speziell für das Restaurant oder die Restaurantkarte erstellte Chipkarte zu nutzen. Diese Chipkarte, die auch kundenspezifische Daten speichern kann, ermöglicht es dem Kunden, in verschiedenen Restaurants der Restaurantkette oder den an diesem System beteiligten Restaurants zu bestellen und zu bezahlen.
Auf einer solchen Kundenkarte kann beispielsweise auch ein wiederaufladbares Guthaben gespeichert sein. Das Guthaben würde bei jeder Bestellung um den entsprechenden Betrag reduziert werden, es könnte aber auch in Kombination mit einer EC- oder Kreditkarte über die Bezahlvorrichtung wieder aufgeladen werden. Die Lese- bzw. Schreibeinrichtung der Bezahl Vorrichtung kann der eingesetzten Karte dabei Daten zum hinterlegten Guthaben, zur Person des Benutzers, zu dessen Bestellgewohnheiten und weitere Daten entnehmen und der übergeordneten Datenverarbeitungseinrichtung oder dem Terminal zuleiten. Ebenso können solche Daten auch auf geeigneten Kundenkarten abgespeichert werden.
In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung besitzt die Bezahlvorrichtung eine Informationsausgabe, über die die Daten eines Zahlungsvorganges anzeigbar und/oder ausdruckbar sind. Auf diese Weise kann der Kunde Anweisungen über die für die Bezahlung vorzunehmenden Handlungen unmittelbar der Bezahlvorrichtung entnehmen.
Weiterhin kann eine solche Bezahlvorrichtung beispielsweise über einen kleinen Drucker einen Zahlungsbeleg an den Kunden ausgeben. Selbstverständlich kann die Funktion der Informationsausgabe in dargestellter oder ausgedruckter Form auch über das entsprechende Terminal realisiert werden.
In einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung besitzt die Bezahlvorrichtung eine Eingabeeinheit zur Eingabe von Daten, insbesondere persönlichen Identifikationsnummern. Auf diese Art besteht die Möglichkeit für den Kunden, sich beim Zahlvorgang als Zahlungsberechtigter zu legitimieren. Die Eingabeeinheit kann beispielsweise eine kleine Tastatur oder Folientastatur sein, über die ein der Karte zugeordneter Nutzungscode eingegeben wird.
Selbstverständlich ist die Eingabe solcher Daten auch über die Eingabeeinheit des Terminals realisierbar.
In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist die Bezahlvorrichtung und/oder das Terminal mit der übergeordneten Datenverarbeitungseinrichtung dauerhaft verbunden. Denkbar ist hierbei selbstverständlich auch eine vorübergehende Verbindung der Komponenten, die beispielsweise im Fall einer Bestellung aufgebaut und nach erfolgreicher Bezahlung wieder unterbrochen werden kann. Eine solche Verbindung kann beispielsweise über das Internet realisiert werden.
Die übergeordnete Datenverarbeitungseinrichtung kann sich lokal im Bereich des entsprechenden Restaurants befinden. Ebenso kann es sich aber auch um eine zentral angeordnete Datenverarbeitungseinrichtung handeln, welche die Daten von Bestellungen aus mehreren Restaurants gemeinsam verarbeitet. Auch zu solch zentral angeordneten Da-
tenverarbeitungseinrichtungen ist die Verbindung mit einem Terminal und/oder einer Bezahlvorrichtung beispielsweise über das Internet denkbar.
In einer Ausfül rungsform der Erfindung erfolgt der Signalaustausch zur Bestätigung eines Zahlungsvorgangs direkt oder indirekt über den Anbieter eines Mobilfunknetzes.
So kann ein Kunde vorteilhafterweise die Bezahlung seiner Bestellung durch einen geeigneten Mobilfunkdatenaustausch bewirken, welcher beispielsweise auf Anforderung des Kunden zwischen einer Bank und der übergeordneten Datenverarbeitungseinrichtung eingeleitet wird. Alternativ zur Nutzung des Mobiltelefons des Kunden besteht in einer vorteilhaften
Weiterbildung der Erfindung auch die Möglichkeit, eine solche Mobilfunkverbindung über die Eingabeeinheit des Terminals oder der Bezahlvorrichtung aufzubauen und den Bezahlvorgang abzuwickeln.
In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist mit der Datenverarbeitungseinrichtung wenigstens eine Anzeigeeinheit verbunden, auf der die Daten einer oder mehrerer Bestellungen anzeigbar sind. Eine solche Anzeigeeinheit, die sich vorteilhafterweise im Bereich der Speisenausgabe des Restaurants befindet, bietet dem Personal die Möglichkeit, die Bestellungen schnell und einfach zusammenzustellen. Diese Anzeigeeinheit kann dabei im einfachsten Fall ein Bildschirm sein, der auch als
Touch-Screen ausgeführt sein kann. Dort lassen sich dann zeilenweise oder in Darstellungen der räumlichen Anordnung der Tische die einzelnen Bestellungen darstellen, so dass auf einfache Weise die entsprechenden Speisen zusammengestellt und den Kunden gebracht werden können.
Die Verbindung zwischen der Datenverarbeitungseinrichtung und der Anzeigeeinheit kann dauerhaft oder temporär sein. Auch können mehrere Anzeigeeinheiten in einem Restaurant oder mehrere Anzeigeeinheiten aus verschiedenen Restaurants mit einer solchen Datenverarbeitungseinrichtung verbunden sein.
Vorteilhafterweise ist im Bereich der Anzeigeeinheit ein Quittiermelder vorgesehen, über den die Bearbeitung einer oder mehrerer Bestellungen mit einem Quittiersignal an die Datenverarbeitungseinrichtung quittierbar ist. Dadurch kann die Datenverarbei- tungseimichtung auf einfache Weise über die erfolgte Zusammenstellung und Ausliefe- rung einer Bestellung informiert werden. Der Quittiermelder kann dabei als separate
Einrichtung ausgebildet sein oder, beispielsweise bei Verwendung eines Touch-Screen- Bildschirms als Anzeigeeinheit, in diesem Bildschirm integriert sein.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist wenigstens eine Sortiervorrichtung vorgesehen, welche von der Datenverarbeitungseinrichtung so ansteuerbar ist, dass sie Komponenten einer Bestellung aus Speicherbereichen entnimmt und einem Sarnmelkörper, insbesondere einem Tablett oder einem Karton zuführt. Dies bietet den Vorteil, dass eingegebene und bearbeitete Bestellungen weitgehend automatisch zusammengestellt werden können. Die Sortiervorrichtung kann dabei in der Küche oder im Bereich der Speisenausgabe des Restaurants angeordnet sein. Sie ist vorteilhafterweise so ausgebildet, dass sie bereitgestellte Speisen aus geeigneten Vorratsbereichen entnehmen und beispielsweise einem Tablett zuführen kann. Die von einem Kunden eingegebene Bestellung wird dann fertig sortiert bereitgestellt und kann von einem Bediensteten des Restaurants oder vom Kunden selber entgegengenommen werden. Auch die Bereitstellung der Speisen in einem Karton oder einem anderen tragbaren Behälter kann durch die Sortiervorrichtung realisiert werden, beispielsweise wenn die Speisen nicht im Restaurant verzehrt, sondern mitgenommen werden sollen.
In einer weiteren Ausfuhrungsform speichert die Datenverarbeitungseinrichtung bestehende Daten und/oder Daten eines Zahlungs Vorganges. Dies ermöglicht die vorteilhafte Erstellung von Statistiken über die Bestellgewohnheiten einzelner Kunden oder die Verkaufs- und Bedarfszahlen des oder der Restaurants.
Die Terminals, die sich im Bereich der Esstische oder auch von Stehtischen in den Restaurants befinden, können außer zur Bearbeitung oder Darstellung von Bestellungen auch zur Übermittlung sonstiger Informationen verwendet werden. Dabei können einerseits Informationen zum Warenangebot des Restaurants oder sonstige Werbebeiträge dargestellt werden. Andererseits ist auch die Darbietung von Fernsehprogrammen möglich, welche beispielsweise nach einer getätigten Bestellung ausgewählt werden können.
Ebenso ist es natürlich möglich, die Ausgabeeinheit des Terminals zur Internetbenutzung freizuschalten. Dies könnte beispielsweise mit der Eingabe und Bezahlung einer Bestellung in einer bestimmten Höhe oder zeitlich befristet angeboten werden.
Das Terminal kann den Kunden vor der Auswahl einer Bestellung oder einer gewählten Zahlungsart zur Auswahl einer gewünschten Sprache auffordern. Dies kann, ebenso wie die Auswahl der vorgesehenen Zahlungsart, beispielsweise über eine Menüsteuerung erfolgen. Die gewünschte Zahlungsart kann alternativ auch von der Bezahlvorrichtung erkannt werden, beispielsweise wenn eine Kundenkarte oder ein sonstiges Zahlungsmittel der Leseeinrichtung der Bezahlvorrichtung zugeführt wird. Vor Eingabe einer Bestellung ist eine Bonitätsprüfung des Kunden möglich. Der Kunde kann dabei vor oder während der Eingabe einer Bestellung auf ein überschrittenes Guthaben hingewie- sen werden.
In diesem Fall kann auch die Wiederaufladung der Kundenkarte, beispielsweise über eine mittels Datenverarbeitungseinrichtung hergestellte Verbindung mit der Bank des Kunden, angeboten oder realisiert werden.
Die Bestellung kann über ein Bestellmenü erleichtert werden, welches die Speisen in Produktgruppen oder Produktuntergruppen gliedert. Zeitgleich mit der Auswahl der Speisen in einen virtuellen Warenkorb kann das aktuelle bzw. noch verbleibende Guthaben angezeichnet werden. Auch die Aufforderung oder das Angebot weiterer Speisen kann kundenspezifisch oder auf Basis aktueller Angebote erfolgen. Die Ausgabe der
erfolgten Speisen kann entweder durch das Restaurantpersonal oder eine Sortiervorrichtung vorgenommen werden. Alternativ kann der Kunde die zusammengestellte Bestellung auch selbst entgegennehmen. Bei der Entgegennahme der Bestellung kann der Kunde beispielsweise durch einen bei der Bestellung ausgedruckten Beleg die Ü- bereinstimmung prüfen.
Vorteilhafterweise ist auch die Möglichkeit vorgesehen, an Kunden Bonuspunkte zu vergeben, beispielsweise wenn es sich um Stammkunden handelt, oder Bestellungen in einer bestimmten Höhe eingegeben werden. Solche Bonuspunkte können entweder im System hinterlegt und/oder auf einer geeigneten Kundenkarte abgespeichert bzw. abgefragt werden.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist das Terminal mit seiner Eingabeeinheit und die Bezahlvorrichtung so außerhalb eines Restaurants ange- ordnet, dass Kunden die Bestellung und Bezahlung beispielsweise aus dem Auto heraus vornehmen können. Vorteilhafterweise ist dabei auch die Ausgabe der Speisen durch das Restaurantpersonal oder durch eine geeignete Sortiervorrichtung so vorgesehen, dass der Kunde die Bestellung im Auto entgegennehmen kann.
Weitere Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels erläutert.
Wie in der Figur zu erkennen ist, sind zwei Terminals 1 vorgesehen. Jedes Terminal weist eine Eingabeeinheit 2 auf, die hier als Tastatur dargestellt ist. Das Terminal 1 weist eine Ausgabeeinheit 5 auf, auf der Angaben zu einer Bestellung dargestellt werden können. Im vorliegenden Ausfuhrungsbeispiel ist die Ausgabeeinheit 5 ein Bildschirm.
Jedes Terminal 1 ist mit einer Bezahlvorrichtung 4 verbunden. Die Bezahlvorrichtung 4 weist eine Lese- und Schreibeinrichtung 6 auf, mit der Daten von einem Datenträger, insbesondere einer Chipkarte oder Magnetstreifenkarte, gelesen und/oder auf den Datenträger geschrieben werden können.
Die Bezahlvorrichtung 4 weist weiterhin eine Informationsausgabe 7 auf. Die Informationsausgabe 7 kann als LCD ausgeführt sein und verfugt über einen hier nicht dargestellten Drucker. Über die Informationsausgabe 7 können Daten zu einem Bezahlvorgang dargestellt und ausgegeben werden.
Die Bezahlvorrichtung 4 weist weiterhin eine Eingabeeinheit 8 auf, mit der Daten zu einem Bezahlvorgang eingegeben werden können. Im vorliegenden Ausführungsbei- spiel ist die Eingabeeinheit 8 eine Folientastatur.
Jedes Terminal 1 ist mit einer übergeordneten Datenverarbeitungseinrichtung 3 verbunden. Die Datenverarbeitungseinrichtung 3 bearbeitet die ihr aus einer Bestellung oder einem Zahlungsvorgang zugeführten Daten.
Mit der Datenverarbeitungseinrichtung 3 ist eine Anzeigeeinheit 9 verbunden. Die An- zeigeeinlieit 9 dient zur Darstellung von Bestelldaten. An der Einzeigeeinheit 9 ist ein
Quittiermelder 10 angeordnet, mit dem die Bearbeitung einzelner oder mehrerer Bestellungen an die Datenverarbeitungseinrichtung 3 gemeldet werden kann.
Mit der Datenverarbeitungseinrichtung 3 ist außerdem eine Sortiervorrichtung 11 ver- bunden. Die Sortiervorrichtung 11 kann Speisenkomponenten aus geeigneten Speicherbereichen einem Sammelkörper, insbesondere einem Tablett oder Karton zuführen.