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Verpackungsbehälter für Elektrogeräte oder ähnliche Artikel Die Erfindung
beschäftigt sich mit einer Verpackung, insbesondere mit einem verbesserten Verpackungs-
Element aus einheitlichem Material, wie etwa Karton, zum Verpacken von Elektrogeräten
oder ähnlichen formsteifen Gegenständen, wobei sich Vorteile sowohl beim Zusammensetzen
der einzelnen Verpackungselemente wie auch bei ihrer Beseitigung ergeben.
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Es ist eine große Zahl verschiedenartiger Verpackungen aus Karton
als wesentlichem Bestandteil bekannt. Für bestimmte Arten von zu verpackenden Gegenständen
besteht ein ausreichendes Erfordernis darin, daß die Verpackung den Gegenstand lediglich
umgibt und bewahrt, wobei in solchen Fällen geschlitzte Pappkarton-Behälter zufriedenstellend
sind. Jedoch für andere Arten von zu verpackenden Gegenständen, wie beispielsweise
elektrische Geräte, besitzt Pappe zwar hinreichende Festigkeit, um den Gegenstand
zu umgeben, jedoch besteht ein weiteres Erfordernis
darin, daß
die Verpackung den Inhalt gegen Stöße oder Schläge schützen soll, die während eines
Transports auftreten können. Es ist bekannt, daß eine solche Schutzwirkung dadurch
erzielt werden kann, daß der verpackte Gegenstand mit Schaumstoff oder aufgeblasenem
Kunstharz umpolstert wird, oder daß Schichten von Wellpappe oder sonstige Einsätze
aus Verpackungsmaterial eingefügt werden. Die Verwendung von Kunstharzen besitzt
den Nachteil erhöhter Kosten für das Verpackungsmaterial und schwieriger Beseitigung
im Hinblick auf den Umweltschutz, wobei noch hinzu kommt, daß das Kunstharz von
dem die eigentliche Verpackung bildenden Karton getrennt ist Die Verwendung von
Wellpappschichten als Einsätze ist zwar relativ preisgünstig Vom Standpunkt des
verwendeten Materials her gesehen, ist jedoch lohnintensiv, weil die Wellpapp-Einsätze
in einer außerordentlich großen Anzahl verschiedener Formen gebräuchlich sind, beim
Einsetzen auf die Wahl der richtigen Größe zu achten ist und außerdem diese Einsätze
noch an besonderen Stellen der Verpackung eingefügt werden müssen, Der Erfindung
liegt daher in erster Linie die Aufgabe zugrunde, eine einteilige Verpackung zu
schaffen, die einen wirksamen Schlagschutz des Inhaltes ermöglicht. Weiter soll
die Verpackung aus einheitlichem, preisgünstigem Material, wie etwa Pappe, bestehen,
keine Wegwerfprobleme schaffen und gegebenenfalls wiederverwendbar sein.
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Zur Lösung dieser Auf gabe schafft die Erfindung ein Verpakkungselement,
das aus einem Bogen aus Karton oder ähnlichem Material besteht, und einen Bodenabschnitt
und integrale Seitenteile aufweist, die zu abgeschlossenen, hohlen und den Bodenabschnitt
umgebenden Säulen faltbar sind, so daß sich ein oben offener Kasten ergibt, wobei
Kartonröhren vorgesehen sind, die ohne Spiel in die Säulen passen und
zur
Festigkeit und schlagabsorbierenden Eigenschaft des Kastens beitragen. Der Bodenabschnitt
des Kastens kann durch zusätzliche Stützen hinterlegt werden,die zur Verstärkung
des Bodenabschnittes dienen und den Verpackungsinhalt vor Schlag schützen, wobei
entsprechend einer Weiterbildung der Erfindung ein ergänzender versteifender Boden
im Inneren des Kastens über den Bodenabschnitt aufgebracht sein kann. Ein zu verpackender
Gegenstand wird von zwei so aufgebauten Kästen umgeben, die entweder einen vollständigen
oder nur teilweisen Verschluß bilden, was im einzelnen von der Art des Gegenstandes
und den Verpackungs-Anforderungen abhängt. Ein oder mehrere derartig geschützte
Gegenstände können in einem großen Behälter zusammengehalten werden, wobei eine
genaue Passung sichergestellt bleibt, da die Größe des Gegenstandes sowie der Verpackung
stets bekannt sind. Andererseits kann der umschlossene Gegenstand auch als gesonderte
Einheit behandelt werden, wobei die Kästen durch Bänder, Schnüre oder andere geeignete
Hilfsmittel an Ort und Stelle gehalten werden. Die erfindungsgemäße Verpackung bringt
den Vorteil, daß die verpackten Gegenstände sehr leicht als Einheiten konstanter
Abmessungen behandelt werden können, daß die Gegenstände vor Schlag geschützt werden,
ohne daß gesondertes Polstermaterial notwendig wäre, und daß die Verpackung nach
der Verwendung sehr leicht beseitigbar ist.
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Die Erfindung wird aus der nachfolgenden Beschreibung mehrerer Ausführungsbeispiele
noch deutlicher hervorgehen, wobei auf die beigefügten Zeichnungen Bezug genommen
wird. Im einzelnen zeigen: Fig. 1 einen horizontalen Querschnitt zur Erläuterung
der Verpackung eines Gegenstandes mit einem Element gemäß einer ersten Ausführungsform
der Erfindung;
Fig. 2 eine perspektivische Vorderansicht des Verpackungselementes
nach Fig. 1; Fig. 3a Draufsicht auf den Zuschnitt für ein Verpackungselement gemäß
Fig. 1 vor dessen Zusammensetzen; Fig. 3b eine Draufsicht auf den Zuschnitt von
Hilfselementen gemäß Fig. 1 nach deren Zusammensetzen; Fig. 4 eine perspektivische
Ansicht einer Verstärkungsröhre, die bei der erfindungsgemäßen Verpackung Verwendung
findet; Fig. 5 einen horizontalen Querschnitt durch ein Verpackungselement gemäß
einer zweiten Ausführungsform der Erfindung; Fig. 6 eine perspektivische Vorderansicht
des Verpackungselementes gemäß Fig. 5; Fig. 7a eine Draufsicht auf den Zuschnitt
des Verpackungselementes aus Fig. 5 vor dessen Zusammensetzen; Fig. 7b eine Draufsicht
auf einen zusätzlichen Bodenteil für das Verpackungselement aus Fig. 5; Fig. 7c
eine Draufsicht auf Hilfselemente aus Fig.5 vor deren Zusammensetzen; Fig. 8 und
9 perspektivische Ansichten von verschiedenen Ausführungsformen der Verstärkungsröhre
aus Fig. 4; und Fig. lOeine Detailansicht eines Endabschnittes des modifizierten
Verstärkungsrohres aus Fig.9.
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Fig. 1 zeigt einen Gegenstand A, der zwischen zwei Verpackungselementen
PM im Inneren eines Außenbehälters C gehalten wird. Sämtliche Teile der Verpackungselemente
PM bestehen aus Karton oder ähnlichem Material. Jedes Verpackungselement PM weist
zwei hohle Seitensäulen 24 und 25 mit im wesentlichen quadratischen oder nahezu
quadratischen Querschnitt auf, die Verstärkungsröhren 18 und 19 enthalten und an
gegenüberliegenden Seiten eines Bodenabschnittes 1 ausgebildet sind, wobei die Innenseiten
der Säulen 24 und 25 und der Bodenabschnitt 1 zusammen einen Raum definieren, der
einer Seite eines Gegenstandes
A genau angepaßt ist. An der Außenseite
des Bodenabschnittes 1 sind symmetrisch verteilt Zusatzkörper 20 und 21 von quadratischem
oder nahezu quadratischem Querschnitt befestigt, die sich parallel zu den Säulen
24 und 25 und über die Länge des Bodenabschnittes 1 erstrecken. Die Zusatzkörper
20 und 21 bestehen aus Karton oder ähnlichem Material und sind beispielsweise mit
Kleber an der Außenseite des Bodenabschnittes 1 angesetzt. Die Außenwände 24a und
25a der Säulen 24,25 sowie 20a und 21a der Zusatzkörper 20 und 21 liegen an der
Innenseite des Behälters C an, wodurch der Gegenstand A zwischen den Verpackungselementen
PM gehalten und gegenüber direktem Schlag gestützt ist.
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Gemäß Fig. 2 ist der Bodenabschnitt 1 jedes Verpackungselementes PM
im wesentlichen rechtwinklig und längs der beiden kurzen Seiten von den oben erwähnten
Säulen 24 und 25 und längs der langen Seiten von Säulen 22 und 23 eingefaßt, so
daß sich ein oben offener Kasten mit dem Bodenabschnitt 1 als Boden ergibt. Ähnlich
wie die Säulen 24 und 25 sind die Säulen 22 und 23 ebenfalls hohl, wobei jede im
wesentlichen quadratischen oder nahezu quadratischen Querschnitt hat und Verstärkungsröhren
16 und 17 enthält. Die Säule 22 wird von den Wänden 2a,3a und4a definiert, während
die Säule 23 durch die Wände 2b,3b und 4b, die Säule 24 durch die Wände 7a,8a,9a
und die Säule durch Wände 7b,8b und 9b gebildet werden (Fig.3a).
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Die in Fig. 3a gezeigten strichpunktierten Linien zeigen Faltlinien
an, wobei der Bodenabschnitt 1 und die Säulenwände -2a....9b integral verbundene
Teile eines einzigen Kartonbogens sind, wobei der Bodenabschnitt 1 den Mittelabschnitt,
die Säulenwände 7a,8a und 9a und 7b,8b und 9b jeweils gleiche Abstände zum Bodenabschnitt
1 haben und benachbarte Verlängerungen der gegenüberliegenden Kurzseiten des Bodenabschnittes
bilden, wobei die Wände 2a und
und 2b etwas länger sind als der
Bodenabschnitt 1 und integrale Verlängerungen an gegenüberliegenden Langseiten bilden,
und wobei die Wände 3a und 4a und 3b und 4b gleiche Länge wie der Bodenabschnitt
1 haben und aufeinanderfolgende integrale Verlängerungen der Wände 2a und 2b bilden.
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In einem im wesentlichen mittleren Abschnitt der Außenkante der Wände
9a und 9b sind große integrale Laschen 10 und 11 ausgebildet, die beim Zusammensetzen
des Verpackungselementes PM in Schlitze 14 und 15 passen und eingefügt werden können,
die in den Mittelabschnitten der Kanten der kurzen Seiten des Bodenabschnittes 1
freigelassen sind. Symmetrisch angeordnet sind an der Außenkante der Wand 4a kleine
integrale Laschen a,5b ausgebildet, die in entsprechend symmetrisch angeordnete
Schlitze 12a und 12b auf der Linie einer langen Seite des Bodenabschnittes 1 eingesetzt
werden können. Ähnliche Laschen 6a und 6b erstre-cken sich von der Außenkante der
Wand 4b um« passen ebenfalls in entsprechende Schlitze 13a und 13b, die auf der
Linie der gegenüberliegenden langen Seite des*Bodenabschnittes 1 freigelassen sind.
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Einzelne Papierröhren 16,17,18 und 19 gemäß Fig. 4 sind den Wänden
2a bis 4a, 2b bis 4b, 7a bis 9a und 7b bis 9b zugeordnet. Die Papierröhren 16 und
17 besitzen eine Länge, die ihm wesentlichen gleich derjenigen der Wände 3a,3b,4a,
4b ist und besitzen einen Außendurchmesser, der gleich der Breite einer der Wandungen
3a,3b,4a,4b abzüglich deren Stärke ist. Die Abmessungen der Röhren 18 und 19 stehen
in ähnlicher Beziehung zu denjenigen der Wände 7a,7b,8a,8b, 9a ,9b.
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Wie man den Fig. 3a und 2 entnimmt, wird zum Zusammensetzen des Verpackungselementes
die Papierröhre 18 auf Wand 7a gelegt, die Wand 9a wird rechtwinklig zur Wand 8a
gefaltet, die Wand 8a wird rechtwinklig zur Wand 7a gefaltet, die Wand 7a wird rechtwinklig
zum Bodenabschnitt 1 gefaltet und die Lasche 10 wird dann in den Schlitz 14 eingesetzt,
dann
nach rückwärts gefaltet und mit der Rückseite des Bodenabschnittes 1 verklebt oder
in ähnlicher Weise befestigt, so daß die Wände 7a bis 9a somit die Säule 24 bilden,
die die Papierröhre 18 spielfrei enthält und die in diesem Zustand des Zusammensetzens
an beiden Enden offen ist, jedoch nachfolgend durch Stirnabschnitte der Wände 2a
und 2b verschlossen wird, welche rechtwinklig zum Bodenabschnitt 1 weggefaltet werden.
Das Papierrohr 19 wird in ähnlicher Weise auf Wand 7b gelegt und die Papierröhren
16 und 17 werden auf mittlere Abschnitte der Wände 2a und 2b gelegt, wobei dann
die Wände 7b bis 9b, 2a bis 4a und 2b bis 4b in ähnlicher Weise gefaltet und die
Laschen 11,5a,5b,6a und 6b durch die Schlitze 15,12a,12b,13a und 13b hindurchgeführt,
nach rückwärts abgefaltet und an der Rückseite des Bodenabschnittes 1 festgelegt
werden, so daß sich auf diese Weise die Säulen 25,22 und 23 ergeben, die jeweils
die Papierröhren 19,16 und 17 enthalten. Bei dieser Anordnung werden die Enden der
Säulen 24,25 von gegenüberliegenden Endabschnitten der Wände 2a und 2b abgedeckt
und verschlossen und die Enden der Säulen 22 und 23 werden von gegenüberliegenden
Endabschnitten der Wände 9a und 9b abgeschlossen. Falls erforderlich können die
äußeren Verbindungen der Säulen 22 bis 25 weiter durch Aufbringen von Klebestreifen
oder ähnlichem Material gesichert werden, wie das aus den schattierten Abschnitten
von Fig. 2 hervorgeht.
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Aus Fig.3b entnimmt man, daß nach dem soweit beschriebenen Zusammensetzen
Zusatzkörper 20 und 21 durch Säulen aus Pappe gebildet werden, von denen jede quadratischen
oder nahezu quadratischen Querschnitts besitzt und Papierröhren 26 enthält, und
zwar in ähnlicher Weise wie vorstehend bei der Bildung der Säule 24 und Papierröhre
16 beschrieben, welche an der Rückseite des Bodenabschnittes 1 befestigt werden.
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Ein Paar auf diese Weise zusammengesetzte Verpackungselemente PM werden
um einen zu verpackenden Gegenstand A herumgelegt, wobei die Abmessungen der Verpackungselemente
entsprechend den Abmessungen des zu verpackenden Gegenstandes in leichter Weise
verändert werden können; danach kann der Gegenstand A und die Verpackungselemente
PM als eine unabhängige Einheit behandelt werden, indem die Verpackungselemente
PM an Ort und Stelle verschnürt werden, oder indem der Gegenstand A mit den Verpackungselementen
PM in einfacher Weise in einen Behälter C, wie in Fig.1 dargestellt, eingesetzt
wird. In diesem verpackten Zustand ist der Gegenstand 26 vor Schlag durch die verstärkten
Säulen 22 bis 25 und die Zusatzkörper 20 und 21 geschützt und weitere Verpackungsmaßnahmen
sind nicht erforderlich. Die Zusatzkörper 20 und 21 erleichtern außerdem das Ein-
und Auspacken, weil sie dafür sorgen, daß sie von den Seitenwänden des Behälters
C Abstand halten und es so ermöglichen, daß die Hand oder die Finger zum Ergreifen
der Verpackungselemente PM und des zwischen ihnen gehaltenen Gegenstandes A in einfacher
Weise in den Behälter C hineinreichen können. Die Papierröhren 16 bis 19 können
handelsübliche Papier- oder Pappröhren sein, und nach dem Auspacken eines Gegenstandes
A können die Verpackungselemente PM entweder wieder verwendet oder in einfacher
Weise als Abfall aus homogenem Material behandelt werden.
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Bei der in Fig. 5 dargestellten Ausführungsform der Erfindung kommt
der von den Verpackungselementen PM gehaltene Gegenstand A mit dem Bodenabstand
1 nicht in Berührung, sondern liegt an einem Zwischenboden 27, der über die Innenseite
des Bodenabschnittes 1 in noch zu beschreibender Weise eingefügt ist.
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Zunächst erkennt man aus Fig. 6, daß das Verpackungselement
PM
in zusammengesetztem Zustand die allgemeine Form eines oben offenen Kastens mit
einem Bodenabschnitt 1 und einem Zwischenboden 27 hat, welcher von Säulen 22' bis
25' um geben ist, die von Wänden 2a' bis 4a',2b' bis 4b', 8a' bis lOa' und 8b' bis
lOb' gebildet werden und Verstärkungsröhren 16' bis 19' enthalten, deren Abmessungen
in ähnlicher Weise wie bei der oben stehend erläuterten Ausführungsform der Erfindung
bestimmt sind und ohne Spiel in den Säulen 22' bis 25' enthalten sind. Auf Wunsch
kann der Bodenabschnitt 1 von Zusatzkörpern 20' und 21' hinterlegt sein.
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Gemäß Fig.7a sind die Wände 20a' bis 4a' und 2b' bis 4b' schrittweise
kleiner werdende, integrale Verlängerungen von gegenüberliegenden Langseiten des
Bodenabschnittes 1 und die Wände 8a' bis 10a' sowie 8b' bis lOb' sind schrittweise
kleiner werdende integrale Verlängerungen von gegenüberliegenden Schmalseiten des
Bodenabschnittes 1. Die Außenter Wände 4a', 4b' und 1Oa' sowie lOb' sind von relativ
coßen integral angesetzten Laschen 5a', 5b',11a' und llb' eingefaßt. Die Wand 2a'
besitzt gegenüberliegende Eckenabschnitte 2al und 2a2, die mit Eckenabschnitten
der Wände 8a' und 8b' gemeinsam sind, und die Wand 2b' besitzt Eckenabschnitte 2b1
und 2b2, die mit den anderen Eckenabschnitten der Wände 8a' und 8b' gemeinsam sind.
Jeder dieser gemeinsamen Eckenabschnitte 2al bis 2b2 ist etwa quadratisch und wird
diagonal beim Zusammensetzen des Verpackungselementes gefaltet, so daß sich dreieckige
Abschnitte ergeben. In der Wand 4a' sind symmetrisch angeordnete Schlitze 12a' und
12b' freigelassen, die zur Befestigung des Zwischenbodens 27 dienen und in der Nähe
der Verbindung der Wand 4a' und Lasche 5a' liegen. Die Schlitze 13a' und 13b' sind
ähnlich in der Wand 4b' verteilt.
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In Fig. 7b ist gezeigt, wie der Zwischenboden 27 aus einem
Pappstück
aufgebaut werden kann, welches einen Hauptabschnitt aufweist, dessen Abmessungen
im wesentlichen gleich derjenigen des Bodenabschnittes 1 sind und der an jeder Längsseite
zwei integrale Laschen 28a und 28b oder 29a und 29b aufweist, welche in die Schlitze
12a' und 12b' oder 13a' und 13b' in den Wänden 4a' und 4b' passen können.
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Aus Fig. 7 entnimmt man weiter im Zusammenhang mit Fig.6, daß zum
Zusammensetzen des Verpackungselementes PM die gemeinsamen Eckenabschnitte 2al bis
2b2 einwärtsgefaltet werden, die Wände jeweils rechtwinklig zu der benachbarten
Wand wie oben beschrieben gefaltet werden und dann Säulen zur Aufnahme verstärkender
Röhren bilden, daß die Laschen 5a',5b',11a' und llb' rechtwinklig zu den Wänden
4a',4b', lOa' und lOb' gebogen und an der Innenfläche des Bodenabschnittes 1 festgelegt
werden. Die gemeinsamen Eckenabschnitte 2a1 bis 2b2 können in ihrem zusammengefalteten
Zustan an die Innenseiten der Wände 2mund 2b oder 8a und 8b befestigt werden. In
dem zusammengesetzten Zustand überlappen gegenüberliegende Eckenabschnitte 9al und
9a2 der Wand 9a' die Endabschnitte 3al und 3b2 und gegenüberliegende Endabschnitte
9bl, 9b2 der Wand 9b1 überlappen die Endabschnitte 3bl und 3a2 der Wände 3b' und
3a'.
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Weiter liegen die Schlitze 12a' bis 13b' in gleicher Höhe oder fast
in gleicher Höhe mit der Innenseite des Bodenabschnittes 1 und erlauben eine Befestigung
des Zwischenbodens 27 über dem Bodenabschnitt 1, so daß sich eine zusätzliche Schutzwirkung
für den eingepackten Gegenstand ergibt, wobei die Zwischenbodenlaschen 28a, 28b,29a
und 29b in die Schlitze 12a', 12b', 13a' und 13b' eingesetzt werden, die Laschen
5a', 5b', 1Oa' und lOb' an den Innenflächen des Bodenabschnittes 1, wenn erforderlich
mit zusätzlicher Sicherung durch Kleber festgelegt werden.
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Fig. 8 zeigt eine Ausführungsform der im Rahmen der Erfindung verwendeten
Papierröhren, wobei die Röhren mit mehreren, sich durch ihre äußere Peripherie erstreckenden
Schlitzen 30 versehen sind, wodurch die Röhren bei voller Aufrechterhaltung ihrer
schlagabsorbierenden Festigkeit flexibel werden und in einem gewissen Umfang eine
elastische Federwirkung zeigen.
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Fig. 9 und 10 zeigen andere Ausführungsformen einer Papierröhrenkonstruktion,
bei denen gegenüberliegende Stirnseiten einer Röhre mit Verlängerungen 31 versehen
sind, die einwärts gefaltet sind. Diese Ausführungsform empfiehlt sich, wenn größere
Festigkeit und Steifheit des Verpackungselementes erforderlich sind.
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Aus vorstehender Beschreibung wird deutlich geworden sein, daß das
erfindungsgemäße Verpackungselement schlagfest ist, sehr preiswert und leicht zusammenzubauen
ist, keine Probleme bei der Beseitigung schafft und ein sehr geradliniges, und verzweigtes
Herstellungsverfahren ermöglicht.
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Insgesamt wurde ein Verpackungselement aus einheitlichem Material,
wie beispielsweise Karton, beschrieben, das zu einem oben offenen Kasten geformt
ist, welcher aus hohlen Säulen gebildet wird, die einen Bodenabschnitt umgeben und
Papierröhren enthalten, die in den Säulen ohne Spiel sitzen und den Kasten fest
und schlagsicher machen. Der Bodenabschnitt kann als Doppel-Boden ausgeführt werden
und kann mit Zusatzkörpern hinterlegt sein, um den Bodenabschnitt weiter zu festigen
und zu versteifen, welche auch als Füße für den Boden bei Bedarf dienen können.
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Ein zu'verpackender Gegenstand wird zwischen einem oder mehreren Paaren
von Verpackungselementen gehalten oder von diesen voll umgeben, die zusammengebunden
werden können und dann eine abgeschlossene Verpackungseinheit bilden;
Alternativ
kann das Gebilde direkt in einen größeren Behälter eingesetzt werden, der einen
oder mehrere verpackte Gegenstände aufnehmen kann.