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DE2326019A1 - Verpackungspolster - Google Patents

Verpackungspolster

Info

Publication number
DE2326019A1
DE2326019A1 DE19732326019 DE2326019A DE2326019A1 DE 2326019 A1 DE2326019 A1 DE 2326019A1 DE 19732326019 DE19732326019 DE 19732326019 DE 2326019 A DE2326019 A DE 2326019A DE 2326019 A1 DE2326019 A1 DE 2326019A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
standing
flat
slot
parts
packaging cushion
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE19732326019
Other languages
English (en)
Inventor
Shigeru Hanaue
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Sony Corp
Original Assignee
Sony Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Sony Corp filed Critical Sony Corp
Priority to DE19732326019 priority Critical patent/DE2326019A1/de
Publication of DE2326019A1 publication Critical patent/DE2326019A1/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D81/00Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents
    • B65D81/02Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents specially adapted to protect contents from mechanical damage
    • B65D81/05Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents specially adapted to protect contents from mechanical damage maintaining contents at spaced relation from package walls, or from other contents
    • B65D81/107Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents specially adapted to protect contents from mechanical damage maintaining contents at spaced relation from package walls, or from other contents using blocks of shock-absorbing material
    • B65D81/113Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents specially adapted to protect contents from mechanical damage maintaining contents at spaced relation from package walls, or from other contents using blocks of shock-absorbing material of a shape specially adapted to accommodate contents

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Buffer Packaging (AREA)

Description

  • Verpackungspolster Die Erfindung betrifft Verpackungspolster zur Verwendung mit starren Umhüllungen und insbesondere Kunststoffpolster zur Verwendung in Verpackungskartons.
  • Eine bekannte Art eines Verpackungspolsters aus geschäumtem Kunststoff wird in eine rechteckige, hohle Schachtelform vorgepreßt (Fige 1). Eine weitere bekannte Art eines Verpackungspolsters aus geschäuntem Kunststoff wird aus getrennten Teilen flachen Materials aus geschäumtem Kunststoff hergestellt, die zur Bildung einer geeigneten, allgemein rechteckigen Form (Fig. 2) miteinander verklebt werden. Ein Nachteil dieser bekannten Verpackungspolster besteht darin, daß sie, da sie vor dem Verpackungsvorgang vorgeformt werden, relativ sperrig sind, einen großen Lagerraum benötigen und schwierig zu stapeln sind. Selbst wenn die bekannte, in Fig. 2 gezeigte Ausführungsform aus getrennten Teilen während des Verpackungsvorgangs zusammengesetzt wird, wird hierdurch erheblich Zeit benötigt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein leichtes Verpackungspolster zu schaffen, das aus einem flachen Teil und wenigstens einem stehenden Teil besteht, wobei das stehende Teil aus dem flachen Teil gebildet wird und sich selbst in einer senkrechten Stellung gegenüber dem flachen Teil hält. Weiterhin soll ein leichtes Verpackungspolster aus einem im wesentlichen flachen Stück aus geschäumtem Kunststoffmaterial durch Falten seiner Kanten längs vorbestimmter Faltlinien geschaffen werden, um stehende und flache Teile zu schaffen, die ihre gefalteten Stellungen aufrecht erhalten. Das Verpackungspolster soll zur Verwendung mit einem Faltkarton geeignet sein und flache und stehende Teile haben, dieaneinander angreifen, um ihre relativen Stellungen aufrecht zu erhalten.
  • Gelöst wird diese Aufgabe bei einem faltbaren Verpackunaspolster, bestehend aus einem flachen Teil und wenigstens einem ersten, stehenden Teil aus elastischem Material, wobei das stehende Teil an dem flachen Teil scharnierartig befestigt ist und wenigstens eines der stehenden und flachen Teile einen allgemein trapezförmigen Lappen aufweist, der in eine ähnlich geformte Ausnehmung in dem anderen der stehenden und flachen Teile vor dem Falten eingreift, gemäß der Erfindung dadurch, daß die stehenden und flachen Teile jeweils einen Satz entsprechender orthogonal zueinander in Beziehung stehender Kanten haben, die anfangs zusammengedrückt werden und dann aneinander angreifen, wenn das stehende Teil im wesentlichen senkrecht zu dem flachen Teil während des Faltens gebogen wird, so daß durch das Aneinandergreifen der entsprechenden Kanten die senkrechte Beziehung der flachen und stehenden Teile nach dem Falten aufrecht erhalten wird.
  • Bei den bevorzugten Ausführungsformen wird der Lappen durch zwei nicht-parallele, getrennte erste und zweite Schlitze, > die durch die Dicke entweder des flachen Teils oder des stehenden Teils geschnitten sind, und einen dritten Schlitz gebildet, der parallel zu einer Kante des flachen Teils verläuft und der sich teilweise durch die Dicke des flachen Teils erstreckt, um ein Scharnier für das stehende Teil zu bilden.Das stehende Teil wird dann in einer zu dem flachen Teil im wesentlichen senkrechten Stellung durch Aneinandergreifen der Oberseitenkanten des Lappens längs der ersten und zweiten Schlitze und der Kanten der Fläche des gegenüberliegenden Teils, die durch den dritten Schlitz freigelegt werden, wenn das stehende Teil unter einem Winkel von im wesentlichen 90° zu dem flachen Teil gebogen wird.
  • Bei den bevorzugten Ausführungsformen besteht das Polstermaterial aus geschäumtem Kunststoff. Bei einigen Ausführungsformen sind mehrere stehende Teile an verschiedenen Seiten des flachen Teils durch innere, dreiseitige Schlitze gebildet, von denen zwei Seiten von dem dritten Schlitz aus divergieren, der das Scharnier bildet. Bei weiteren Ausbildungsformen sind getrennte stehende Teile in gleicher Weise aus anderen stehenden Teilen gebildet.
  • Bei einer anderen Ausführungsform sind ein oder mehrere Verpackungspolster der' oben beschriebenen Art längs der Faltlinie eines Faltbehälters wie eines Verpackungsbehälters aus Pappe derart angeordnet, daß die stehenden und flachen Teile in der oben beschriebenen Weise zugleich mit dem Falten des Kartons gebildet werden.
  • Die Erfindung wird nachstehend anhand der Figuren 1 bis 22 beispielsweise erläutert. Es zeigt: Figur 1 eine perspektivische Darstellung eines bekannten, zum Teil geschnittenen Verpackunqspolsters, das durch Stanzen oder Pressen vorgeformt ist, Figur 2 eine perspektivische Darstellung eines bekannten, zum Teil geschnittenen, aus getrennten Teilen vorgeformten Verpackungspolsters, Figur 3 eine Aufsicht eines Verpackungspolsters entsprechend einer Ausführungsform der Erfindung vor der Bildung stehender und flacher Teile, Figur 4 einen Schnitt längs der Linie Ix7-IV in Fig. 3, Figur 5 einen Schnitt längs der Linie V-V in Fia. 3, Figur 6 eine perspektivische Darstellung der Ausführungsform der Fig. 3 nach dem Falten des stehenden Teils in eine aufrechte Stellung, Figur 7 eine Aufsicht der Ausführungsform der Fig. 6, Figur 8 einen Schnitt längs der LinieVIII-VIII-in Fig. 7 einschließlich eines geeigneten Behälters und eines Gegenstands, mit dem zusammen das Polster verwendet wird, Figur 9 einen Schnitt längs der Linie IX-IX in Fig. 7, Figur 10 eine Aufsicht eines flachen Polsters gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung vor dem Falten in stehende und Flache Teile, Figur 11. einen Schnitt längs der Linie XI-XI in Fig. 10, Figur 12 einen Schnitt längs der Linie XII-XII in Fig. 10, Figur 13 eine perspektivische Darstellung der Ausführungsform der Fig. 10, aus der das Biegen der stehenden Teile in eine aufrechte Stellung hervorgeht, Figur 14 eine perspektivische Darstellung der Ausführungsform der Fig. 10, wenn die stehenden Teile in ihre aufrechten Endstellungen gebogen sind, Figur 15 eine Ansicht von unten einer Ecke der Ausführungsform der Fig. 13, Figur 16 eine Aufsicht eines flachen Kissens einer dritten Aus führungs form der Erfindung vor dem Falten in flache und stehende Teile, Figur 17 eine perspektivische Darstellung der Ausführungsform der Fig. 16, wenn sie inihre Endform gebogen wird, Figur 18 eine perspektivische Darstellung des fertigen Polsters der Ausführungsform der Fig. 16, Figur 19 eine perspektivische Darstellung zweier Polster der Ausführungsform der Fig. 16 in einem Pappkarton zum Schutz eines Gegenstands in den Karton eingesetzt, Figur 20 eine perspektivische Darstellung eines Kartons mit einer vierten Ausführungsform der Erfindung, Figur 21 eine perspektivische Darstellung eines Teils des Kartons der Fig. 20, aus der die Bildung des Polsters gemäß der Erfindung hervorgeht, und Figur 22 eine perspektivische Darstellung des fertigen Kartons der Ausführungsform der Fig. 20.
  • Fig. 1 zeigt ein bekanntes Verpackungspolster einer ersten Art. Typischerweise wird das Polster l von-einer Presse geformt, um einen hohlen Abschnitt zu bilden, in dem ein geeigneter Gegenstand angeordnet wird. Fig. -2 zeigt ein bekanntes Polster einer zweiten Art. Bei dieser Art Verpackungspolster- 2 sind mehrere Blockteile 2a, 2b, 2c, 2d vorgesehen, die durch einen Klebstoff 3 verbunden sind, um eine Form im wesentlichen gleich der Form eines Polsters der Fig. 1 zu bilden. Bei beiden Arten dieser Ausführungsformen werden die Polster in ihrer rechteckigen Form mit dem hohlen Abschnitt typischerweise vor -dem Verpackungsvorgang gebildet. Diese Verpackungspolster erfordern einen unnötig großen Lagerraum. Außerdem wird bei der zweiten Art Verpackungspolster beim Zusammenbau wegen der Notwendigkeit, die Teile des Polsters gesondert zu formen, Zeit verbraucht.
  • Diese Nachteile werden durch die in Fig. 3 dargestellte Erfindung überwunden. Ein Polster 10 wird z.B. aus geschäumten und aufgeblähten Perlen eines Kunststoffmaterials wie z.B. Polyäthylen hergestellt. Das Polster 10 wird zunächst als flaches Teil 11 gebildet. Dieses flache Teil kann vor dem Verpackungsoorvang leicht gelagert und gestapelt werden.
  • Zwei getrennte, nicht-parallele Schlitze 13 werden durch die Dicke L des flachen Teils 11 geschnitten oder gestanzt, so daß es sich von den Seitenkanten lla des flachen Teils 11 aus in das flache Teil 11 in divergierenden Richtungen erstrecken. Wie Fig. 5 deutlicher zeigt, erstrecken sich die Schlitze von der Oberseite lid zu der Unterseite lib des flachen Teils 11. Ein dritter Schlitz 15 wird teilweise durch die Dicke L des flachen Teils 11 geschnitten oder gestanzt, um ein Gelenk bzw. Scharnier 14 zu bilden. Wie Fig. 4 zeigt, erstreckt sich der Schlitz 15 von der Untere seite lib um eine vorbestimmte Strecke nach oben zu der Oberseite lid, wobei ein Gelenkabschnitt 11c verbleibt.
  • Die Schlitze 13 und 15 bilden zusammen einen trapezför migen stehenden Abschnitt 12. Der Schlitz 15 verläuft parallel zu der Seitenkante 11a, kann jedoch bei anderen Ausführungen in einer anderen Richtung verlaufen.
  • Die Seitenkanten des flachen Abschnitts lla längs seiner Oberseite lid am Anfang des Schlitzes 13 sind mit 13b bezeichnet. Die Kanten 13 des stehenden Abschnitts 12, die durch den Scharnierschlitz 15 freigelegt sind und längs der Öffnung des Schlitzes 13 liegen, sind mit 13a bezeichnet. Wie deutlicher aus Fig. 6 hervorgeht; werden, wenn der stehende Abschnitt 12, gesehen in Fig. 3 und 6, unter einem Wink-el von im wesentlichen 900 zu der Oberseite 11d nach oben gebogen wird, die Kanten 13a und 13F zunächst zusammengedrückt und expandieren dann, um anein ander anzugreifen, und halten den stehenden Abschnitt 12 gegenüber dem flachen Teil 11 in seiner senkrechten Stellung.
  • Wenn das Polster 10 dann in einem Karton E (Fig. 8) angeordnet wird, kann ein geeigneter Gegenstand T,z.B. ein Tonbandgerät, ein Plattenspieler, ein Fersehgerät oder ein Radioapparat, auf dem Polster 1P so angeordnet werden, daß es gegen den Boden des Kartons und wenigstens eine Seitenwand des Kartons E gepolstert ist.
  • Fig. 10 zeigt eine zweite Ausführungsform der Erfindung.
  • Ein Polster 20 aus einem geschäumten Kunststoffmaterial besteht aus einem flachen Teil 21 mit seitlichen Abschnitten 22a, 22b, 22c und 22d. Die seitlichen Abschnitte sind von dem Hauptteil 21 durch Schlitze 29 zwischen den verschiedenen Seitenteilen ausgeschnitten Ein Schlitz 26 ist durch die Dicke des seitlichen Abschnitts 22a geschnitten und verläuft parallel zu der Kante des seitlichen Abschnitts 22a, verbindet sich jedoch im Abstand hiervon t zwei getrennten Schlitzen 26a und 26b. Die Schlitze 26a und e sind ebenfalls durch die Dicke des seitlichen Abschnitts' 22a und das flache Teil 21 seschnitten. Die Schlitze 26a und 26b divergieren von dem Schlitz 26 aus.
  • Ein Schlitz 27 ist teilweise durch die Dicke des flachen Teils 21 geschnitten, verläuft allgemein parallel zu der Schlitz 26 und verbindet die Enden der- Schlitze 26a und 26b. Da der Schlitz 27 sich nur teilweise durch die Dicke des flachen Teils 21 erstreckt, bildet er ein Scharnier 28 (Fig. 11). Die Schlitze 26, 26a, 26b und 27 bilden zusammen einen Abschnitt 23, der, wie später im einzelnen erläutert wird, einen stehenden Abschnitt bildet.
  • Der seitliche Abschnitt 22b liegt gegenüber dem seitlichen Abschnitt 22d und der seitliche Abschnitt 22c verläuft senkrecht zu beiden und erstreckt sich zwischen ihren entsprechenden Enden. Diese seitlichen Abschnitte sind im wesentlichen im Aufbau gleich, so daß die gleichen Bezugsziffern zur Beschreibung ihres Aufbaus verwendet sind.
  • Ein Schlitz 30 verläuft teilweise durch die Dicke des flachen Teils 21, allgemein parallel zu der Außenkante des Abschnitts 22b und bildet ein Scharnier 31 (Fig. 12).
  • Der Schlitz 30 erstreckt sich nicht über die gesamte Länge des seitlichen Abschnitts 22b, sondern endet an den Enden zweier getrennter Schlitze 32a und 32b, die sich von der Längskante des seitlichen Abschnitts 22b in divergierenden Richtunqen von dem Schlitz 30 aus um einen vorbestimmten Abstand erstrecken. Die Schlitze 32a und 32b sind völlig durch die Dicke des flachen Teils 21 geschnitten.
  • Die Enden der Schlitze 32a und 32b, die von dem Schlitz 30 am weitesten entfernt sind, sind durch einen Schlitz 33 verbunden, der durch die Dicke des flachen Teils 21 geschnitten istv und allgemein parallel zu dem Schlitz 30 verläuft. Die Schlitze 32a 33 und 32b bilden zusammen einen trapezförmigen Lappen 38 des seitlichen Abschnitts 22b, der aus dem flachen Teil 21 ausgeschnitten ist. Wie im einzelnen später erläutert wird, bildet dieser Lappen Arretierungskanten zusammen mit dqn Kanten des entsprechenden ausgeschnittenen Bereichs 39 (Fig. 13 bis 15) des flachen Teils 21, die durch den Scharnierschlitz 30 freigelegt sind, um den seitlichen Abschnitt 22b in einer aufrechten Stellung zu halten.
  • In ähnlicher Weise haben die seitlichen Abschnitte, 22c und 22d verbindende Schlitze 30, 32a, 33 und 32b, die Scharniere und Lappen 31 bzw. 38 bilden und die daher mit den gleichen Bezugsziffern versehen sind.
  • Der seitliche Abschnitt 22a ist mit dem flachen Teil 21 durch-ein Scharnier 34 verbunden, das durch einen Schlitz 35 gebildet ist, der sich teilweise durch die Dicke des flachen Teils 21, jedoch nicht durch den stehenden Abschnitt 23 erstreckt. Das flache Teil 21 ist mit mehreren Fingergriff löchern 25 zum Entfernen des Polsters aus der Verpackungsschachtel versehen. Bei einigen Ausführungsformen ist der Herstellername 24 aus dem flachen Teil 21 derart herausgestanzt, daß er von der entoegengesetzten Seite richtig gelesen werden kann, wie Fig. 10 zeigt.
  • Die Fig. 13 bis 15 zeigen die Art des Zusammenbaus des Verpackungspolsters der zweiten Ausführungsform. Der stehende Abschnitt 23 wird zunächst längs des Scharniers 28 nach oben gefaltet und wird in seiner aufrechten Stelluna durch Angriff der Kanten der-Fläche des stehenden Ahschnitts 23, die durch den Scharnierschlitz 27 freigelegt werden und längs der Schlitze 26a und 26b liegen, an den Oberseitenkanten des flachen Teils 21 längs der Schlitze 26a und 26b (nahe dem Scharnier 34), ähnlich wie bei der ersten Ausführungsform beschrieben wurde, gehalten. Der einzelne stehende Abschnitt 23 dient als Abstandshalter.
  • Die seitlichen Abschnitte 22b,. 22c und 22d werden dann in die aufrechten Stellungen gefaltet und in diesen aufrechten (senkrechten) Stellungen von den Kanten der Lappen 38 gehalten, die durch die Schlitze 32a, 33 und 32b gebildet werden, wie im folgenden im einzelnen beschrieben wird. Der seitliche Abschnitt 22a dieser Ausführungsform wird nur durch die Umhüllung, in die das Polster eingesetzt wird, in einer aufrechten Stellung gehalten.
  • Die Fig. 15 zeigt eine Ansicht von unten auf die Ecke A an der Schnittlinie der seitlichen Abschnitte 22c und 22d in Fig. 14. Die Schnittlinie der Schlitze 32b und 33 in dem seitlichen Abschnitt 22c bilden eine Kante 36 an der Oberseite des seitlichen Abschnitts 22c, die an einer Kante 37 der Fläche des flachen Teils 21 anqreift, die durch den Scharnierschlitz 30 längs der Schnittlinie der Schlitze 32b und 30 freigelegt wird. In ähnlicher Weise angreifende Kantenan der Schnittlinie der Schlitze 32a, 30 und 33 helfen ebenfalls, den seitlichen Abschnitt 22c in einer aufrechten Stellung zu halten.
  • In ähnlicher Weise bilden bei den seitlichen Abschnitten 22b und 22d die Schlitze, die die Lappen 38 bilden, aneinandergreifende Kanten 36 und 37, die sie in senkrechten Stellungen bezüglich des flachen Teils 21 halten.
  • Fig. 16 zeigt eine dritte Ausführungsform der Erfindung, die aus einem Verpackungspolster 40 besteht, das ein relativ flaches Teil 41 und zwei gegenüberliegende seitliche Abschnitte 42 und 43 hat. Wie bei den anderen, zuvor beschriebenen Ausführungsformen können'die seitlichen Abschnitte 42 und 43 nach oben senkrecht zu desto flachen Teil 41 in einer noch zu beschreibenden Weise gefaltet werden Die seitlichen Abschnitte 42 und 43 sind im Aufbau im m wesentlichen identisch und daher wird nur einer der seitlichen Abschnitte beschrieben; identische Teile sind in den Zeichnungen mit den gleichen Bezugs ziffern versehen Der seitliche Abschnitt 42 ist mit dem flachen Teil 41 längs einer Linie 44 scharnierartig verbunden, die durch Schlitze 45 gebildet: wird S die sich teilweise durch die Dicke des flachen Teils 41 wie bei den zuvor beschriebenen Ausführungsformen erstrecken Das Scharnier 44 wird durch zwei getrennte trapezförmige Lappen 46 unterbrochen, von denen jeder teilweise durch zwei getrennte Schlitze 47 begrenzt wird, die durch die Dicke des flachen Teils 41 geschnitten sind und die von der Scharnierlinie 44 aus divergieren. Die Enden der getrennten Schlitze 47, die von der Scharnierlinie 44 am weitesten entfernt sind, sind durch einen Schlitz 48 verbunden, der durch die Dicke des flachen Teils 41 geschnitten ist und allgemein parallel zu der Scharnierlinie 44 verläuft. Zwischen den Lappen 46 befindet sich ein Lappen 49, der von dem flachen Teil 41 gebildet und durch einen trapezförmigen Schlitz 50 in dem seitlichen Abschnitt 42 begrenzt wird, dessen nicht-parallele Seiten von der Scharnierlinie 44 aus divergieren und sich in den seitlichen Abschnitt 42 erstrecken.
  • An jedem Ende der.seitlichen Abschnitte 42 und 43 sind zusätzliche Endabschnitte 51, die an den seitlichen nbschnitten an Linien 52 scharnierartig befestigt sind.
  • Die Scharnierlienien 52 werden durch Teilschlitze 53 in der Dicke der seitlichen Abschnitte 42 und 43 gebildet. Zwei getrennte Schlitze 54 erstrecken sich divergierend in jeden seitlichen Abschnitt 51 von der Scharnierlinie 52 aus; ein Schlitz 55 verbindet die äußeren Enden der Schlitze 54, so daß ein trapezförmiger Lappen 56 an jedem Ende der seitlichen Abschnitte 42 und 43 gebildet wird.
  • Wie die Fig. 17 und 18 deutlich zeigen, werden die seitlichen Abschnitte 42 und 43 nach oben gefaltet, wenn die Endabschnitte 51 nach innen>gefaltet werden. Wenn alle scharnierartig befestigten Abschnitte geenüher-ihren gegenüberliegenden Scharnierteilen um 900 nach oben gefaltet werden, wird eine rechteckige, hohle Schachtel gebildet, wie Fig. 18 zeigt. Bei den zuvor beschriebenen Ausführungsformen greifen die Kanten der trapezförmigen Lappen, die durch die Schlitze gebildet werden, an den freigelegten Kanten der ausgeschnittenen Teile an, um die seitlichen Abschnitte in ihren senkrechten Stellungen zu halten. Das rechteckige, schachtelförmige Polster der Fig. 18 wird über einen in einem Behälter E zu versendenden Gegenstand T geschoben, wie Fia. 19 zeigt, um den Gegenstand T aufzuhängen und ihn gegen die Seitenwände der Schachtel E zu polstern. Die Lappen 49 wirken als Abstandshalter gegen die Schachtel E. Bei weiteren Ausführungsformen werden die Lappen 49 so gebildet, daß sie die gleiche Form wie die Lappen 46 haben, um eine zusätzliche Unterstützung zu erreichen, damit die seitlichen Abschnitte 42 und 43 in ihren aufrechten Stellungen gehalten werden.
  • Bezugnehmend auf die Fig. 20 bis 22 zeigt insbesondere die Fig. 20 eine weitere Ausführungsform der Erfindung zur Verwendung als Faltkarton. Bei der Ausführungsform der Fig. 20 hat ein Karton 20 einen rechteckigen Boden 101 und zwei seitliche Faltabschnitte 102 und 103, die an gegenüberliegenden Seiten des Bodens 101 Scharnier artig befestigt sind. Zwei zusätzliche seitliche Faltabschnitte 104 und 105 sind an den übrigen gegenüberliegenden Seiten des flachen Teils 101 scharnierartig befestigt. Jeder der seitlichen abschnitte 102 und 103 hat zusätzlich einen Abschnitt 106 bzw 107, der daran scharnierartig befestigt ist, um den-Deckel der Schachtel zu bilden. Die seitlichen Abschnitte 102, bis 105 sind zur Versteifung durch Streifen 108 verbunden. nie Streifen 108 werden nach innen gefaltet, um den von der Schachtel zu umgebenden Gegenstand zu halten.
  • Gemäß der Erfindung wird ein flacher Teil eines Polstermaterials 110 an dem Boden 101 an den Enden befestigt, an denen die seitlichen Abschnitte 104 und 105 scharnierartig befestigt sind. Jedes der flachen Polster' 110 hat seitliche Abschnitte 111, die durch Teilschlitze in der anhand der vorherigen Ausführungsformen zuvor beschriebenen Weise scharnierartig befestigt sind, so daß ineinandergreifende trapezförmige Lappen 112 gebildet werden, um die seitlichen Abschnitte gegenüber dem flachen Teil 110 senkrecht zu halten Die seitlichen Abschnitte 111 sind an den seitlichen Abschnitten 102 bis 105 nicht starr befestigt- und können daher gegenüber den seitlichen Abschnitten des Kartons 100 gleiten, wenn sie zur Bildung der rechteckigen Schachtel nach oben gefaltet werden. Bei der Bildung der Schachtel 100 werden die Polster- 110 und die seitlichen Abschnitte 111 durch die Anordnung der trapezförmiven Lappen und Schlitze, die anhand der anderen Ausführungsformen zuvor beschrieben wurden, in ihren senkrechten Stellungen gehalten.
  • Es ist ersichtlich, daß die Erfindung auf eine große Anzahl anderer Ausführungsformen anwendbar ist, die jedoch alle bestimmte Elemente gemeinsam haben. Diese Elemente bestehen darin, daß ein flacher Streifen eines Polstermaterials vorhanden ist und daß wenigstens ein seitlicher Abschnitt an dem Streifen durch eine trapezförmige Anordnung von Schlitzen, die sich völlig durch die Dicke des Streifens erstrecken, und durch eine Linie aus einem oder mehreren, teilweise durchgeschnittenen Schlitzen gebildet ist, die ein Scharnier bilden.
  • Die Schlitze, die sich völlig durch den Streifen erstrecken (die durchgeschnittenen Schlitze) sind so angeordnet, daß sie einen trapezförmigen Lappen bilden. Der Lappen wird, wenn er gegenüber dem Teil, aus dem er durch die Schlitze ausgeschnitten ist, senkrecht gebogen wird, in seiner senkrechten Stellung durch das Aneinandergreifen der Kanten, die entweder an der Oberseite des Lappens oder der Fläche des Lappens liegen, die durch den Scharnierschlitz freigelegt wird, und der Kanten, die an dem Teil, aus dem der Lappen ausgeschnitten ist, längs der Fläche, die durch den Scharnierschlitz freigelegt wird, oder an seiner Oberseite jeweils benachbart zu den durchgeschnittenen Schlitzen liegen , gehalten.
  • Bei einigen Ausführungsformen erstrecken sich die nichtparallelen Schlitze von der Scharnierlinie entweder in das flache Teil oder in den seitlichen Abschnitt von der Scharnierlinie aus divergierend und sind durch einen durchgeschnittenen Schlitz verbunden, der parallel zu der Scharnierlinie verläuft. Somit erstrecken sich bei einigen Ausführungsformen die ineinandergreifenden Lappen, die durch diese Schlitze gebildet werden von den seitlichen Abschnitten aus, bei anderen Ausführungsformen erstrecken sich die Lappen von den flachen Teilen aus, und bei weiteren anderen Ausführungsformen erstrecken sich die Lappen von der Scharnierlinie aus in den flachen Teil und in den seitlichen Abschnitt.
  • Bei weiteren Ausführungsformen, z.B. bei der Ausführungsform der Fig. 17 bis 19 haben die seitlichen Abschnitte selbst Abschnitte, die senkrecht gebogen werden und die in ihrer senkrechten Stellung durch trapezförmige Lappen gehalten werden, die durch Schlitze in den seitlichen Akschnitten gebildet werden, die von einer Scharnierlinie aus nach außen divergieren, die durch einen Teilschlitz in dem seitlichen Abschnitt gebildet wird.
  • Die Ausdrücke trapezförmig wurden allgemein verwendet, um eine geometrische Form mit vier Seiten zu bezeichnen, die zwei nicht-parallele Seiten hat. Die Trapezform der Lappen wird bei den meisten Ausführungsformen durch die Anordnung der Schlitze an drei Seiten und durch eine Projektion der Scharnierlinie oder durch die Seitenkante der vierten Seite gebildet. Bei allen, zuvor beschriebenen Ausführungsformen haben die nicht-parallelen Seiten im wesentlichen die gleiche Länge und bilden mit der Scharnierlinie gleiche und gegenüberliegende Winkel, jedoch haben bei anderen, weniger vorteilhaften Ausführungsformen der Erfindung die nicht-parallelen Seiten nicht die gleiche Länge und bilden nicht notwendigerweise gleiche und gegenüberliegende Winkel mit der Scharnierlinie. Für den Zweck der Erfindung ist es nur notwendig, daß die eingeschnittenen Schlitze einen Lappen bilden, der derart geformt ist, daß, wenn er gegenüber dem Teil senkrecht gebogen wird, aus dem er ausgeschnitten ist,- er in der senkrechten Stellung durch das Aneinandergreifen der senkrecht zueinander in Beziehung stehenden oben erwähnten Kanten gehalten wird.
  • Die Ausdrücke llflach1? und flstehend", die zur Beschreibung der verschiedenen Teile verwendet werden, sind selbstverständlich relativ und wurden nur zur Erleichterung der Beschreibung verwendet So können z.B. bei der Ausführungsform der Fig. 16 bis 19 die Abschnitte 51 als "stehend" gegenüber den "flachen" Abschnitten 42 und 43 bezeichnet werden, an denen sie scharnierartig befestigt sind.
  • Als Zusammensetzung des Kunststoffmaterials wurde zuvor geschäumter Kunststoff angegeben, es ist jedoch ersichtlich, daß bei anderen Ausführungsformen andere weiche, elastische Materialien wie z.B. Wellpappe verwendet werden können, vorausgesetzt, daß der Streifen des Polstermaterials eine ausreichende Dicke zur Bildung der orthogonal in Beziehung stehenden Kanten hat.
  • Die stehenden Abschnitte der obigen Ausführungsformen wurden alle als an den flachen Teilen durch Teilschlitze scharnierartig befestigt beschrieben. Diese Konstruktion hat den Vorteil, daß sie einfach und wirtschaftlich ist, jedoch können bei anderen, weniger vorteilhaften Ausführungsformen die stehenden Abschnitte getrennt geformt und durch einen Streifen oder dergleichen an der flachen Teil scharnierartig befestigt werden. Solche Ausführungsformen haben noch den Vorteil, daß sie leicht gelagert und zur Verpackung leicht gefaltet werden können. Im allgemeinen ist es nur notwendig, daß das faltbare Polster gemäß der Erfindung aus einem flachen Teil und einem stehenden Teil aus elastischem Material ausreichender Dicke besteht, wobei der stehende Teil an dem flachen Teil scharnierartig befestigt ist und daß wenigstens einer der stehenden und flachen Teile einen vorstehenden, allgemein trapezförmigen Lappen hat, der in eine ähnlich geformte Ausnehmung in dem anderen, stehenden oder flachen Teil vor dem Falten eingreift. Die stehenden und flachen Teile müssen jeweils einen Satz entsprechender, orthogonal in Beziehung stehender Kanten haben, die zuerst zusammengedrückt werden und dann aneinandergreifen, wenn der stehende Teil gegenüber dem flachen Teil während des Faltens im wesentlichen senkrecht gebogen wird, so daß durch das Aneinandergreifen der entsprechenden Kanten die senkrechte Beziehung der flachen und stehenden Teile nach dem Falten aufrecht erhalten wird

Claims (15)

  1. Patentansprüche 0 Faltbares Verpackungspolster, bestehend aus einem flachen Teil und wenigstens einem ersten, stehenden Teil aus elastischem Material, wobei das stehende Teil an dem flachen Teil scharnierartig befestigt ist und wenigstens eines der stehenden und flachen Teile einen allgemein trapezförmigen Lappen aufweist, der in eine. ähnlich geformte Ausnehmung in dem anderen der stehenden und flachen Teile vor dem Falten eingreift, dadurch gekennzeichnet, daß die stehenden und flachen Teile jeweils einen Satz entsprechender, orthogonal zueinander in Beziehung stehender Kanten haben, die anfangs zusammengedrückt werden und dann aneinander angreifen, wenn das stehende Teil im wesentlichen senkrecht zu dem flachen Teil während des Faltens gebogen wird so daß durch das Aneinandergreifen der entsprechenden Kanten die senkrechte Beziehung der flachen und stehenden Teile nach dem Falten aufrecht erhalten wird.
  2. 2. Verpackungspolster nach Anspruch 1, dadurch aekennzeIchnet, daß das stehende Teil aus dem flachen Teil durch wenigstens einen Scharnierschlitz gebildet ist, der teilweise durch die Dicke des flachen Teils geschnitten ist und dadurch die beiden Teile teilt und aus einem Abschnitt des elastischen Materials ein Scharnier bildet, dadjdeP trapezförmige Lappen wenigstens teilweise aus zwei getrennten, nicht-parallelen Schlitzen gebildet ist, die durch die Dicke eines der flachen und stehenden Teile geschnitten sind,und daß wenigstens einer der nicht-parallelen Schlitze mit dem Scharnierschlitz verbunden ist.
  3. 3. Verpackungspolster nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet daß der trapezförmige Lappen, ebenfalls teilweise von einem Schlitz gebildet wird, der durch die Dicke eines der flachen und stehenden Teile geschnitten ist und der die getrennten Schlitze an Ihren, dem Scharnierschlitz entgegengesetzten Enden verbindet.
  4. 4. Verpackungspolster nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der die Enden der getrennten Schlitze gegenüber dem Scharnierschlitz verbindende Schlitz in einer Richtung im wesentlichen parallel zu dem Scharnierschlitz gerichtet ist.
  5. 5. Verpackungspolster nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die getrennten Schlitze von dem Scharnierschlitz aus zu dem ihre gegenüberliegenden Enden verbindenden Schlitz divergieren.
  6. 6. Verpackungspolster nach Anspruch 3, dadurch cekennzeichnet, daß wenigstens ein zweiter stehender Teil an dem ersten stehenden Teil scharnierartig befestigt ist.
  7. 7. Verpackungspolster nach Anspruch 1, dadurch qekennzeichnet, daß das elastische Material eine relativ große Dicke hat.
  8. 8. Verpackungspolster nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Polstermaterial aus geschäumten und aufgeblähten Perlen aus Kunststoffmaterial besteht.
  9. 9. Verpackungspolster nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Kunststoffmaterial aus Polyäthylen besteht.
  10. 10. Verpackungspolster nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch mehrere stehende Teile mit im wesentlichen gleichen Aufbau wie das erste stehende Teil, die im wesentlichen in der gleichen Weise wie das erste stehende Teil an dem flachen Teil scharnierartig befestigt sind.
  11. 11. Faltbares Verpackungspolster, gekennzeichnet durch einen Streifen elastischen Materials mit relativ großer Dicke, der in eine flaches Teil und in ein stehendes Teil durch einen Teilschlitz durch die Dicke des Streifens unterteilt ist, der ein Scharnier zwl:-schen den flachen und den stehenden Teilen bildet, wobei eines der flachen und stehenden Teile einen vorstehenden Lappen hat, der den Teilschlitz unterbricht und der aus dem anderen der flachen und stehenden Teile durch eine trapezförmiae Anordnung von Schlitzen herausgeschnitten ist, die durch die Dicke des anderen der flachen und stehenden Teile geschnitten ist, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens zwei der Schlitze voneinander getrennt, nicht-parallel zueinander und nicht senkrecht und nicht-parallel zu dem Teilschlitz sind, und daß die Schlitze normalerweise othogonale Kanten an den flachen und stehenden Teilen bilden, die aneinandergreifen, um das stehenden Teil zu halten, wenn er im wesentlichen senkrecht zu dem flachen Teil gebogen wird, und um die senkrechte Beziehung zwischen den flachen und stehenden Teilen aufrecht zu erhalten.
  12. 12. Verpackungspolster nach Anspruch -11, dadurch gekennzeichnet, daß die getrennten Schlitze sich divergierend von dem Teilschlitz aus erstrecken und an ihren, von dem Teilschlitz am weitesten entfernten Enden durch einen zusätzlichen Schlitz verbunden sind, der durch die Dicke des anderen der flachen und stehenden Teile geschnitten ist.
  13. 13. Verpackungspolster nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der zusätzliche Schlitz parallel zu dem Teilschlitz verläuft.
  14. 14. Verpackungspolster nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere vorstehende Lappen an den flachen und stehenden Teilen gebildet sind.
  15. 15. Verpackungspolster nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Streifen eine Ober- und eine Unterseite hat, daß sich der Teilschlitz von der Unterseite zu der Cherseite erstreckt, daß eine der aneinandergreifenden Kanten an der Oberseite des vorstehenden Lappens liegt, und daß die anderen Kanten an einer Fläche liegen, die durch den Teilschlitz an dem anderen der flachen und stehenden Teile freigelegt ist.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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WO1994025369A1 (en) * 1993-05-05 1994-11-10 Brødrene Hartmann A/S Packaging element made from pulp material

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