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Verpackungspolster Die Erfindung betrifft Verpackungspolster zur
Verwendung mit starren Umhüllungen und insbesondere Kunststoffpolster zur Verwendung
in Verpackungskartons.
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Eine bekannte Art eines Verpackungspolsters aus geschäumtem Kunststoff
wird in eine rechteckige, hohle Schachtelform vorgepreßt (Fige 1). Eine weitere
bekannte Art eines Verpackungspolsters aus geschäuntem Kunststoff wird aus getrennten
Teilen flachen Materials aus geschäumtem Kunststoff hergestellt, die zur Bildung
einer geeigneten, allgemein rechteckigen Form (Fig. 2) miteinander verklebt werden.
Ein Nachteil dieser bekannten Verpackungspolster besteht darin, daß sie, da sie
vor dem Verpackungsvorgang vorgeformt werden, relativ sperrig sind, einen großen
Lagerraum benötigen und schwierig zu stapeln sind. Selbst
wenn die
bekannte, in Fig. 2 gezeigte Ausführungsform aus getrennten Teilen während des Verpackungsvorgangs
zusammengesetzt wird, wird hierdurch erheblich Zeit benötigt.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein leichtes Verpackungspolster
zu schaffen, das aus einem flachen Teil und wenigstens einem stehenden Teil besteht,
wobei das stehende Teil aus dem flachen Teil gebildet wird und sich selbst in einer
senkrechten Stellung gegenüber dem flachen Teil hält. Weiterhin soll ein leichtes
Verpackungspolster aus einem im wesentlichen flachen Stück aus geschäumtem Kunststoffmaterial
durch Falten seiner Kanten längs vorbestimmter Faltlinien geschaffen werden, um
stehende und flache Teile zu schaffen, die ihre gefalteten Stellungen aufrecht erhalten.
Das Verpackungspolster soll zur Verwendung mit einem Faltkarton geeignet sein und
flache und stehende Teile haben, dieaneinander angreifen, um ihre relativen Stellungen
aufrecht zu erhalten.
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Gelöst wird diese Aufgabe bei einem faltbaren Verpackunaspolster,
bestehend aus einem flachen Teil und wenigstens einem ersten, stehenden Teil aus
elastischem Material, wobei das stehende Teil an dem flachen Teil scharnierartig
befestigt ist und wenigstens eines der stehenden und flachen Teile einen allgemein
trapezförmigen Lappen aufweist, der in eine ähnlich geformte Ausnehmung in dem anderen
der stehenden und flachen Teile vor dem Falten eingreift, gemäß der Erfindung dadurch,
daß die stehenden und flachen Teile jeweils einen Satz entsprechender orthogonal
zueinander in Beziehung stehender Kanten haben, die anfangs zusammengedrückt werden
und dann aneinander angreifen, wenn das stehende Teil im wesentlichen senkrecht
zu dem flachen Teil während des Faltens gebogen wird, so daß durch das Aneinandergreifen
der
entsprechenden Kanten die senkrechte Beziehung der flachen und
stehenden Teile nach dem Falten aufrecht erhalten wird.
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Bei den bevorzugten Ausführungsformen wird der Lappen durch zwei nicht-parallele,
getrennte erste und zweite Schlitze, > die durch die Dicke entweder des flachen
Teils oder des stehenden Teils geschnitten sind, und einen dritten Schlitz gebildet,
der parallel zu einer Kante des flachen Teils verläuft und der sich teilweise durch
die Dicke des flachen Teils erstreckt, um ein Scharnier für das stehende Teil zu
bilden.Das stehende Teil wird dann in einer zu dem flachen Teil im wesentlichen
senkrechten Stellung durch Aneinandergreifen der Oberseitenkanten des Lappens längs
der ersten und zweiten Schlitze und der Kanten der Fläche des gegenüberliegenden
Teils, die durch den dritten Schlitz freigelegt werden, wenn das stehende Teil unter
einem Winkel von im wesentlichen 90° zu dem flachen Teil gebogen wird.
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Bei den bevorzugten Ausführungsformen besteht das Polstermaterial
aus geschäumtem Kunststoff. Bei einigen Ausführungsformen sind mehrere stehende
Teile an verschiedenen Seiten des flachen Teils durch innere, dreiseitige Schlitze
gebildet, von denen zwei Seiten von dem dritten Schlitz aus divergieren, der das
Scharnier bildet. Bei weiteren Ausbildungsformen sind getrennte stehende Teile in
gleicher Weise aus anderen stehenden Teilen gebildet.
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Bei einer anderen Ausführungsform sind ein oder mehrere Verpackungspolster
der' oben beschriebenen Art längs der Faltlinie eines Faltbehälters wie eines Verpackungsbehälters
aus Pappe derart angeordnet, daß die stehenden und flachen Teile in der oben beschriebenen
Weise zugleich mit dem Falten des Kartons gebildet werden.
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Die Erfindung wird nachstehend anhand der Figuren 1 bis 22 beispielsweise
erläutert. Es zeigt: Figur 1 eine perspektivische Darstellung eines bekannten, zum
Teil geschnittenen Verpackunqspolsters, das durch Stanzen oder Pressen vorgeformt
ist, Figur 2 eine perspektivische Darstellung eines bekannten, zum Teil geschnittenen,
aus getrennten Teilen vorgeformten Verpackungspolsters, Figur 3 eine Aufsicht eines
Verpackungspolsters entsprechend einer Ausführungsform der Erfindung vor der Bildung
stehender und flacher Teile, Figur 4 einen Schnitt längs der Linie Ix7-IV in Fig.
3, Figur 5 einen Schnitt längs der Linie V-V in Fia. 3, Figur 6 eine perspektivische
Darstellung der Ausführungsform der Fig. 3 nach dem Falten des stehenden Teils in
eine aufrechte Stellung, Figur 7 eine Aufsicht der Ausführungsform der Fig. 6, Figur
8 einen Schnitt längs der LinieVIII-VIII-in Fig. 7 einschließlich eines geeigneten
Behälters und eines Gegenstands, mit dem zusammen das Polster verwendet wird, Figur
9 einen Schnitt längs der Linie IX-IX in Fig. 7, Figur 10 eine Aufsicht eines flachen
Polsters gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung vor dem Falten in stehende
und Flache Teile,
Figur 11. einen Schnitt längs der Linie XI-XI
in Fig. 10, Figur 12 einen Schnitt längs der Linie XII-XII in Fig. 10, Figur 13
eine perspektivische Darstellung der Ausführungsform der Fig. 10, aus der das Biegen
der stehenden Teile in eine aufrechte Stellung hervorgeht, Figur 14 eine perspektivische
Darstellung der Ausführungsform der Fig. 10, wenn die stehenden Teile in ihre aufrechten
Endstellungen gebogen sind, Figur 15 eine Ansicht von unten einer Ecke der Ausführungsform
der Fig. 13, Figur 16 eine Aufsicht eines flachen Kissens einer dritten Aus führungs
form der Erfindung vor dem Falten in flache und stehende Teile, Figur 17 eine perspektivische
Darstellung der Ausführungsform der Fig. 16, wenn sie inihre Endform gebogen wird,
Figur 18 eine perspektivische Darstellung des fertigen Polsters der Ausführungsform
der Fig. 16, Figur 19 eine perspektivische Darstellung zweier Polster der Ausführungsform
der Fig. 16 in einem Pappkarton zum Schutz eines Gegenstands in den Karton eingesetzt,
Figur 20 eine perspektivische Darstellung eines Kartons mit einer vierten Ausführungsform
der Erfindung, Figur 21 eine perspektivische Darstellung eines Teils des Kartons
der Fig. 20, aus der die Bildung des Polsters gemäß der Erfindung hervorgeht, und
Figur
22 eine perspektivische Darstellung des fertigen Kartons der Ausführungsform der
Fig. 20.
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Fig. 1 zeigt ein bekanntes Verpackungspolster einer ersten Art. Typischerweise
wird das Polster l von-einer Presse geformt, um einen hohlen Abschnitt zu bilden,
in dem ein geeigneter Gegenstand angeordnet wird. Fig. -2 zeigt ein bekanntes Polster
einer zweiten Art. Bei dieser Art Verpackungspolster- 2 sind mehrere Blockteile
2a, 2b, 2c, 2d vorgesehen, die durch einen Klebstoff 3 verbunden sind, um eine Form
im wesentlichen gleich der Form eines Polsters der Fig. 1 zu bilden. Bei beiden
Arten dieser Ausführungsformen werden die Polster in ihrer rechteckigen Form mit
dem hohlen Abschnitt typischerweise vor -dem Verpackungsvorgang gebildet. Diese
Verpackungspolster erfordern einen unnötig großen Lagerraum. Außerdem wird bei der
zweiten Art Verpackungspolster beim Zusammenbau wegen der Notwendigkeit, die Teile
des Polsters gesondert zu formen, Zeit verbraucht.
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Diese Nachteile werden durch die in Fig. 3 dargestellte Erfindung
überwunden. Ein Polster 10 wird z.B. aus geschäumten und aufgeblähten Perlen eines
Kunststoffmaterials wie z.B. Polyäthylen hergestellt. Das Polster 10 wird zunächst
als flaches Teil 11 gebildet. Dieses flache Teil kann vor dem Verpackungsoorvang
leicht gelagert und gestapelt werden.
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Zwei getrennte, nicht-parallele Schlitze 13 werden durch die Dicke
L des flachen Teils 11 geschnitten oder gestanzt, so daß es sich von den Seitenkanten
lla des flachen Teils 11 aus in das flache Teil 11 in divergierenden Richtungen
erstrecken. Wie Fig. 5 deutlicher zeigt, erstrecken sich die Schlitze von der Oberseite
lid zu der Unterseite lib des flachen Teils 11. Ein dritter Schlitz 15 wird teilweise
durch
die Dicke L des flachen Teils 11 geschnitten oder gestanzt, um ein Gelenk bzw. Scharnier
14 zu bilden. Wie Fig. 4 zeigt, erstreckt sich der Schlitz 15 von der Untere seite
lib um eine vorbestimmte Strecke nach oben zu der Oberseite lid, wobei ein Gelenkabschnitt
11c verbleibt.
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Die Schlitze 13 und 15 bilden zusammen einen trapezför migen stehenden
Abschnitt 12. Der Schlitz 15 verläuft parallel zu der Seitenkante 11a, kann jedoch
bei anderen Ausführungen in einer anderen Richtung verlaufen.
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Die Seitenkanten des flachen Abschnitts lla längs seiner Oberseite
lid am Anfang des Schlitzes 13 sind mit 13b bezeichnet. Die Kanten 13 des stehenden
Abschnitts 12, die durch den Scharnierschlitz 15 freigelegt sind und längs der Öffnung
des Schlitzes 13 liegen, sind mit 13a bezeichnet. Wie deutlicher aus Fig. 6 hervorgeht;
werden, wenn der stehende Abschnitt 12, gesehen in Fig. 3 und 6, unter einem Wink-el
von im wesentlichen 900 zu der Oberseite 11d nach oben gebogen wird, die Kanten
13a und 13F zunächst zusammengedrückt und expandieren dann, um anein ander anzugreifen,
und halten den stehenden Abschnitt 12 gegenüber dem flachen Teil 11 in seiner senkrechten
Stellung.
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Wenn das Polster 10 dann in einem Karton E (Fig. 8) angeordnet wird,
kann ein geeigneter Gegenstand T,z.B. ein Tonbandgerät, ein Plattenspieler, ein
Fersehgerät oder ein Radioapparat, auf dem Polster 1P so angeordnet werden, daß
es gegen den Boden des Kartons und wenigstens eine Seitenwand des Kartons E gepolstert
ist.
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Fig. 10 zeigt eine zweite Ausführungsform der Erfindung.
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Ein Polster 20 aus einem geschäumten Kunststoffmaterial besteht aus
einem flachen Teil 21 mit seitlichen Abschnitten 22a, 22b, 22c und 22d. Die seitlichen
Abschnitte sind von dem Hauptteil 21 durch Schlitze 29 zwischen den verschiedenen
Seitenteilen
ausgeschnitten Ein Schlitz 26 ist durch die Dicke des seitlichen Abschnitts 22a
geschnitten und verläuft parallel zu der Kante des seitlichen Abschnitts 22a, verbindet
sich jedoch im Abstand hiervon t zwei getrennten Schlitzen 26a und 26b. Die Schlitze
26a und e sind ebenfalls durch die Dicke des seitlichen Abschnitts' 22a und das
flache Teil 21 seschnitten. Die Schlitze 26a und 26b divergieren von dem Schlitz
26 aus.
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Ein Schlitz 27 ist teilweise durch die Dicke des flachen Teils 21
geschnitten, verläuft allgemein parallel zu der Schlitz 26 und verbindet die Enden
der- Schlitze 26a und 26b. Da der Schlitz 27 sich nur teilweise durch die Dicke
des flachen Teils 21 erstreckt, bildet er ein Scharnier 28 (Fig. 11). Die Schlitze
26, 26a, 26b und 27 bilden zusammen einen Abschnitt 23, der, wie später im einzelnen
erläutert wird, einen stehenden Abschnitt bildet.
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Der seitliche Abschnitt 22b liegt gegenüber dem seitlichen Abschnitt
22d und der seitliche Abschnitt 22c verläuft senkrecht zu beiden und erstreckt sich
zwischen ihren entsprechenden Enden. Diese seitlichen Abschnitte sind im wesentlichen
im Aufbau gleich, so daß die gleichen Bezugsziffern zur Beschreibung ihres Aufbaus
verwendet sind.
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Ein Schlitz 30 verläuft teilweise durch die Dicke des flachen Teils
21, allgemein parallel zu der Außenkante des Abschnitts 22b und bildet ein Scharnier
31 (Fig. 12).
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Der Schlitz 30 erstreckt sich nicht über die gesamte Länge des seitlichen
Abschnitts 22b, sondern endet an den Enden zweier getrennter Schlitze 32a und 32b,
die sich von der Längskante des seitlichen Abschnitts 22b in divergierenden Richtunqen
von dem Schlitz 30 aus um einen vorbestimmten Abstand erstrecken. Die Schlitze 32a
und 32b sind völlig durch die Dicke des flachen Teils 21 geschnitten.
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Die Enden der Schlitze 32a und 32b, die von dem Schlitz 30 am weitesten
entfernt sind, sind durch einen Schlitz 33 verbunden, der durch die Dicke des flachen
Teils 21 geschnitten istv und allgemein parallel zu dem Schlitz 30 verläuft. Die
Schlitze 32a 33 und 32b bilden zusammen einen trapezförmigen Lappen 38 des seitlichen
Abschnitts 22b, der aus dem flachen Teil 21 ausgeschnitten ist. Wie im einzelnen
später erläutert wird, bildet dieser Lappen Arretierungskanten zusammen mit dqn
Kanten des entsprechenden ausgeschnittenen Bereichs 39 (Fig. 13 bis 15) des flachen
Teils 21, die durch den Scharnierschlitz 30 freigelegt sind, um den seitlichen Abschnitt
22b in einer aufrechten Stellung zu halten.
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In ähnlicher Weise haben die seitlichen Abschnitte, 22c und 22d verbindende
Schlitze 30, 32a, 33 und 32b, die Scharniere und Lappen 31 bzw. 38 bilden und die
daher mit den gleichen Bezugsziffern versehen sind.
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Der seitliche Abschnitt 22a ist mit dem flachen Teil 21 durch-ein
Scharnier 34 verbunden, das durch einen Schlitz 35 gebildet ist, der sich teilweise
durch die Dicke des flachen Teils 21, jedoch nicht durch den stehenden Abschnitt
23 erstreckt. Das flache Teil 21 ist mit mehreren Fingergriff löchern 25 zum Entfernen
des Polsters aus der Verpackungsschachtel versehen. Bei einigen Ausführungsformen
ist der Herstellername 24 aus dem flachen Teil 21 derart herausgestanzt, daß er
von der entoegengesetzten Seite richtig gelesen werden kann, wie Fig. 10 zeigt.
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Die Fig. 13 bis 15 zeigen die Art des Zusammenbaus des Verpackungspolsters
der zweiten Ausführungsform. Der stehende Abschnitt 23 wird zunächst längs des Scharniers
28 nach oben gefaltet und wird in seiner aufrechten Stelluna durch Angriff der Kanten
der-Fläche des stehenden Ahschnitts
23, die durch den Scharnierschlitz
27 freigelegt werden und längs der Schlitze 26a und 26b liegen, an den Oberseitenkanten
des flachen Teils 21 längs der Schlitze 26a und 26b (nahe dem Scharnier 34), ähnlich
wie bei der ersten Ausführungsform beschrieben wurde, gehalten. Der einzelne stehende
Abschnitt 23 dient als Abstandshalter.
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Die seitlichen Abschnitte 22b,. 22c und 22d werden dann in die aufrechten
Stellungen gefaltet und in diesen aufrechten (senkrechten) Stellungen von den Kanten
der Lappen 38 gehalten, die durch die Schlitze 32a, 33 und 32b gebildet werden,
wie im folgenden im einzelnen beschrieben wird. Der seitliche Abschnitt 22a dieser
Ausführungsform wird nur durch die Umhüllung, in die das Polster eingesetzt wird,
in einer aufrechten Stellung gehalten.
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Die Fig. 15 zeigt eine Ansicht von unten auf die Ecke A an der Schnittlinie
der seitlichen Abschnitte 22c und 22d in Fig. 14. Die Schnittlinie der Schlitze
32b und 33 in dem seitlichen Abschnitt 22c bilden eine Kante 36 an der Oberseite
des seitlichen Abschnitts 22c, die an einer Kante 37 der Fläche des flachen Teils
21 anqreift, die durch den Scharnierschlitz 30 längs der Schnittlinie der Schlitze
32b und 30 freigelegt wird. In ähnlicher Weise angreifende Kantenan der Schnittlinie
der Schlitze 32a, 30 und 33 helfen ebenfalls, den seitlichen Abschnitt 22c in einer
aufrechten Stellung zu halten.
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In ähnlicher Weise bilden bei den seitlichen Abschnitten 22b und 22d
die Schlitze, die die Lappen 38 bilden, aneinandergreifende Kanten 36 und 37, die
sie in senkrechten Stellungen bezüglich des flachen Teils 21 halten.
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Fig. 16 zeigt eine dritte Ausführungsform der Erfindung, die aus einem
Verpackungspolster 40 besteht, das ein relativ flaches Teil 41 und zwei gegenüberliegende
seitliche Abschnitte 42 und 43 hat. Wie bei den anderen, zuvor beschriebenen Ausführungsformen
können'die seitlichen
Abschnitte 42 und 43 nach oben senkrecht
zu desto flachen Teil 41 in einer noch zu beschreibenden Weise gefaltet werden Die
seitlichen Abschnitte 42 und 43 sind im Aufbau im m wesentlichen identisch und daher
wird nur einer der seitlichen Abschnitte beschrieben; identische Teile sind in den
Zeichnungen mit den gleichen Bezugs ziffern versehen Der seitliche Abschnitt 42
ist mit dem flachen Teil 41 längs einer Linie 44 scharnierartig verbunden, die durch
Schlitze 45 gebildet: wird S die sich teilweise durch die Dicke des flachen Teils
41 wie bei den zuvor beschriebenen Ausführungsformen erstrecken Das Scharnier 44
wird durch zwei getrennte trapezförmige Lappen 46 unterbrochen, von denen jeder
teilweise durch zwei getrennte Schlitze 47 begrenzt wird, die durch die Dicke des
flachen Teils 41 geschnitten sind und die von der Scharnierlinie 44 aus divergieren.
Die Enden der getrennten Schlitze 47, die von der Scharnierlinie 44 am weitesten
entfernt sind, sind durch einen Schlitz 48 verbunden, der durch die Dicke des flachen
Teils 41 geschnitten ist und allgemein parallel zu der Scharnierlinie 44 verläuft.
Zwischen den Lappen 46 befindet sich ein Lappen 49, der von dem flachen Teil 41
gebildet und durch einen trapezförmigen Schlitz 50 in dem seitlichen Abschnitt 42
begrenzt wird, dessen nicht-parallele Seiten von der Scharnierlinie 44 aus divergieren
und sich in den seitlichen Abschnitt 42 erstrecken.
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An jedem Ende der.seitlichen Abschnitte 42 und 43 sind zusätzliche
Endabschnitte 51, die an den seitlichen nbschnitten an Linien 52 scharnierartig
befestigt sind.
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Die Scharnierlienien 52 werden durch Teilschlitze 53 in der Dicke
der seitlichen Abschnitte 42 und 43 gebildet. Zwei getrennte Schlitze 54 erstrecken
sich divergierend in jeden seitlichen Abschnitt 51 von der Scharnierlinie
52
aus; ein Schlitz 55 verbindet die äußeren Enden der Schlitze 54, so daß ein trapezförmiger
Lappen 56 an jedem Ende der seitlichen Abschnitte 42 und 43 gebildet wird.
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Wie die Fig. 17 und 18 deutlich zeigen, werden die seitlichen Abschnitte
42 und 43 nach oben gefaltet, wenn die Endabschnitte 51 nach innen>gefaltet werden.
Wenn alle scharnierartig befestigten Abschnitte geenüher-ihren gegenüberliegenden
Scharnierteilen um 900 nach oben gefaltet werden, wird eine rechteckige, hohle Schachtel
gebildet, wie Fig. 18 zeigt. Bei den zuvor beschriebenen Ausführungsformen greifen
die Kanten der trapezförmigen Lappen, die durch die Schlitze gebildet werden, an
den freigelegten Kanten der ausgeschnittenen Teile an, um die seitlichen Abschnitte
in ihren senkrechten Stellungen zu halten. Das rechteckige, schachtelförmige Polster
der Fig. 18 wird über einen in einem Behälter E zu versendenden Gegenstand T geschoben,
wie Fia. 19 zeigt, um den Gegenstand T aufzuhängen und ihn gegen die Seitenwände
der Schachtel E zu polstern. Die Lappen 49 wirken als Abstandshalter gegen die Schachtel
E. Bei weiteren Ausführungsformen werden die Lappen 49 so gebildet, daß sie die
gleiche Form wie die Lappen 46 haben, um eine zusätzliche Unterstützung zu erreichen,
damit die seitlichen Abschnitte 42 und 43 in ihren aufrechten Stellungen gehalten
werden.
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Bezugnehmend auf die Fig. 20 bis 22 zeigt insbesondere die Fig. 20
eine weitere Ausführungsform der Erfindung zur Verwendung als Faltkarton. Bei der
Ausführungsform der Fig. 20 hat ein Karton 20 einen rechteckigen Boden 101 und zwei
seitliche Faltabschnitte 102 und 103, die an gegenüberliegenden Seiten des Bodens
101 Scharnier artig befestigt sind. Zwei zusätzliche seitliche Faltabschnitte
104
und 105 sind an den übrigen gegenüberliegenden Seiten des flachen Teils 101 scharnierartig
befestigt. Jeder der seitlichen abschnitte 102 und 103 hat zusätzlich einen Abschnitt
106 bzw 107, der daran scharnierartig befestigt ist, um den-Deckel der Schachtel
zu bilden. Die seitlichen Abschnitte 102, bis 105 sind zur Versteifung durch Streifen
108 verbunden. nie Streifen 108 werden nach innen gefaltet, um den von der Schachtel
zu umgebenden Gegenstand zu halten.
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Gemäß der Erfindung wird ein flacher Teil eines Polstermaterials 110
an dem Boden 101 an den Enden befestigt, an denen die seitlichen Abschnitte 104
und 105 scharnierartig befestigt sind. Jedes der flachen Polster' 110 hat seitliche
Abschnitte 111, die durch Teilschlitze in der anhand der vorherigen Ausführungsformen
zuvor beschriebenen Weise scharnierartig befestigt sind, so daß ineinandergreifende
trapezförmige Lappen 112 gebildet werden, um die seitlichen Abschnitte gegenüber
dem flachen Teil 110 senkrecht zu halten Die seitlichen Abschnitte 111 sind an den
seitlichen Abschnitten 102 bis 105 nicht starr befestigt- und können daher gegenüber
den seitlichen Abschnitten des Kartons 100 gleiten, wenn sie zur Bildung der rechteckigen
Schachtel nach oben gefaltet werden. Bei der Bildung der Schachtel 100 werden die
Polster- 110 und die seitlichen Abschnitte 111 durch die Anordnung der trapezförmiven
Lappen und Schlitze, die anhand der anderen Ausführungsformen zuvor beschrieben
wurden, in ihren senkrechten Stellungen gehalten.
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Es ist ersichtlich, daß die Erfindung auf eine große Anzahl anderer
Ausführungsformen anwendbar ist, die jedoch alle bestimmte Elemente gemeinsam haben.
Diese Elemente bestehen darin, daß ein flacher Streifen eines Polstermaterials vorhanden
ist und daß wenigstens ein
seitlicher Abschnitt an dem Streifen
durch eine trapezförmige Anordnung von Schlitzen, die sich völlig durch die Dicke
des Streifens erstrecken, und durch eine Linie aus einem oder mehreren, teilweise
durchgeschnittenen Schlitzen gebildet ist, die ein Scharnier bilden.
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Die Schlitze, die sich völlig durch den Streifen erstrecken (die durchgeschnittenen
Schlitze) sind so angeordnet, daß sie einen trapezförmigen Lappen bilden. Der Lappen
wird, wenn er gegenüber dem Teil, aus dem er durch die Schlitze ausgeschnitten ist,
senkrecht gebogen wird, in seiner senkrechten Stellung durch das Aneinandergreifen
der Kanten, die entweder an der Oberseite des Lappens oder der Fläche des Lappens
liegen, die durch den Scharnierschlitz freigelegt wird, und der Kanten, die an dem
Teil, aus dem der Lappen ausgeschnitten ist, längs der Fläche, die durch den Scharnierschlitz
freigelegt wird, oder an seiner Oberseite jeweils benachbart zu den durchgeschnittenen
Schlitzen liegen , gehalten.
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Bei einigen Ausführungsformen erstrecken sich die nichtparallelen
Schlitze von der Scharnierlinie entweder in das flache Teil oder in den seitlichen
Abschnitt von der Scharnierlinie aus divergierend und sind durch einen durchgeschnittenen
Schlitz verbunden, der parallel zu der Scharnierlinie verläuft. Somit erstrecken
sich bei einigen Ausführungsformen die ineinandergreifenden Lappen, die durch diese
Schlitze gebildet werden von den seitlichen Abschnitten aus, bei anderen Ausführungsformen
erstrecken sich die Lappen von den flachen Teilen aus, und bei weiteren anderen
Ausführungsformen erstrecken sich die Lappen von der Scharnierlinie aus in den flachen
Teil und in den seitlichen Abschnitt.
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Bei weiteren Ausführungsformen, z.B. bei der Ausführungsform der Fig.
17 bis 19 haben die seitlichen Abschnitte selbst Abschnitte, die senkrecht gebogen
werden und die in ihrer senkrechten Stellung durch trapezförmige Lappen gehalten
werden, die durch Schlitze in den seitlichen Akschnitten gebildet werden, die von
einer Scharnierlinie aus nach außen divergieren, die durch einen Teilschlitz in
dem seitlichen Abschnitt gebildet wird.
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Die Ausdrücke trapezförmig wurden allgemein verwendet, um eine geometrische
Form mit vier Seiten zu bezeichnen, die zwei nicht-parallele Seiten hat. Die Trapezform
der Lappen wird bei den meisten Ausführungsformen durch die Anordnung der Schlitze
an drei Seiten und durch eine Projektion der Scharnierlinie oder durch die Seitenkante
der vierten Seite gebildet. Bei allen, zuvor beschriebenen Ausführungsformen haben
die nicht-parallelen Seiten im wesentlichen die gleiche Länge und bilden mit der
Scharnierlinie gleiche und gegenüberliegende Winkel, jedoch haben bei anderen, weniger
vorteilhaften Ausführungsformen der Erfindung die nicht-parallelen Seiten nicht
die gleiche Länge und bilden nicht notwendigerweise gleiche und gegenüberliegende
Winkel mit der Scharnierlinie. Für den Zweck der Erfindung ist es nur notwendig,
daß die eingeschnittenen Schlitze einen Lappen bilden, der derart geformt ist, daß,
wenn er gegenüber dem Teil senkrecht gebogen wird, aus dem er ausgeschnitten ist,-
er in der senkrechten Stellung durch das Aneinandergreifen der senkrecht zueinander
in Beziehung stehenden oben erwähnten Kanten gehalten wird.
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Die Ausdrücke llflach1? und flstehend", die zur Beschreibung der verschiedenen
Teile verwendet werden, sind selbstverständlich relativ und wurden nur zur Erleichterung
der Beschreibung verwendet So können z.B. bei der Ausführungsform
der
Fig. 16 bis 19 die Abschnitte 51 als "stehend" gegenüber den "flachen" Abschnitten
42 und 43 bezeichnet werden, an denen sie scharnierartig befestigt sind.
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Als Zusammensetzung des Kunststoffmaterials wurde zuvor geschäumter
Kunststoff angegeben, es ist jedoch ersichtlich, daß bei anderen Ausführungsformen
andere weiche, elastische Materialien wie z.B. Wellpappe verwendet werden können,
vorausgesetzt, daß der Streifen des Polstermaterials eine ausreichende Dicke zur
Bildung der orthogonal in Beziehung stehenden Kanten hat.
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Die stehenden Abschnitte der obigen Ausführungsformen wurden alle
als an den flachen Teilen durch Teilschlitze scharnierartig befestigt beschrieben.
Diese Konstruktion hat den Vorteil, daß sie einfach und wirtschaftlich ist, jedoch
können bei anderen, weniger vorteilhaften Ausführungsformen die stehenden Abschnitte
getrennt geformt und durch einen Streifen oder dergleichen an der flachen Teil scharnierartig
befestigt werden. Solche Ausführungsformen haben noch den Vorteil, daß sie leicht
gelagert und zur Verpackung leicht gefaltet werden können. Im allgemeinen ist es
nur notwendig, daß das faltbare Polster gemäß der Erfindung aus einem flachen Teil
und einem stehenden Teil aus elastischem Material ausreichender Dicke besteht, wobei
der stehende Teil an dem flachen Teil scharnierartig befestigt ist und daß wenigstens
einer der stehenden und flachen Teile einen vorstehenden, allgemein trapezförmigen
Lappen hat, der in eine ähnlich geformte Ausnehmung in dem anderen, stehenden oder
flachen Teil vor dem Falten eingreift. Die stehenden und flachen Teile müssen jeweils
einen Satz entsprechender, orthogonal in Beziehung stehender Kanten haben, die zuerst
zusammengedrückt werden und dann aneinandergreifen, wenn der stehende Teil gegenüber
dem flachen Teil während des Faltens im wesentlichen senkrecht gebogen wird, so
daß durch das Aneinandergreifen der entsprechenden Kanten die senkrechte Beziehung
der flachen und stehenden Teile nach dem Falten aufrecht erhalten wird