DE2448584B2 - Auflöseeinrichtung fur eine Offen-End-Spinnvorrichtung - Google Patents
Auflöseeinrichtung fur eine Offen-End-SpinnvorrichtungInfo
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Description
65
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Auflöseeinrichtung für eine Offen-End-Spinnvorrichtung mit
einem Gehäuse, das eine Auflösewalze aufnimmt, mit einer Lieferwalze sowie einem mit der Lieferwalze
zusammenarbeitenden Belastungsteil, wobei die die Auflösewalze umgebende Gehäusewandung zwischen
dem Belastungsteil und der Auflösewalze zur Zuführung des Faserbandes eine öffnung aufweist.
Das Belastungsteil muß zum Ausgleich von Dickeschwankungen im zugeführten Material elastisch mit
der Lieferwalze zusammenarbeiten. Es ist deshalb mittels einer separaten Lagerung so angeordnet, daß es
im wesentlichen tangential (DT-OS 19 57 014) oder konzentrisch zur Auflösewalze (DT-OS 23 12 169-Fig.
1) beweglich ist. Um diese Beweglichkeit zu gewährleisten, ist zwischen dem Belastungsteil und den
Gehäuseseitenwänden ein Spiel notwendig, das so groß ist, daß Staub, Fasern und Faserreste entweichen oder
sich sogar an dieser Stelle festsetzen können, was zu einer Beeinträchtigung der Beweglichkeit des Belastungsteiles
und damit der Funktionsfähigkeit führen kann.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Auflöseeinrichtung zu schaffen mit einer Speisestelle,
bei der sich das Belastungsteil nicht verklemmt und die andererseits trotz dieser Beweglichkeit abgedichtet ist,
so daß ein unkontrollierter Luftdurchgang sowie ein Staub- und Faseraustritt an dieser Stelle vermieden
wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Zuführöffnung in der Gehäusewandung auf
mehreren Seiten von Flächen umgeben ist, auf denen sich das Belastungsteil gleitend abstützt.
Es ist vorteilhaft, wenn sich das Belastungsteil auf der Außenseite des Gehäuses abstützt. Um auf einfache
Weise eine seitliche Führung für das Belastungsteil zu erhalten, stützt sich gemäß einem weiteren Merkmal der
Erfindung das Belastungsteil auf Flächen ab, die in das Gehäuse eingelassen sind. Vorzugsweise sind diese
Flächen dabei konzentrisch zur Auflösewalze angeordnet. Obzwar sich das Belastungsteil vorteilhafterweise
auf der Außenseite des Gehäuses abstützt, so ist es doch auch möglich, daß sich das Belastungsteil auf der
Innenseite des Gehäuses abstützt. Dabei weist dann gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung das
Belastungsteil eine Blende auf, die in Umfangsrichtung der Auflösewalze an ihren Enden abgeschrägt ist und
mit welcher es sich auf Flächen abstützt, die in das Gehäuse eingelassen sind. Damit das Belastungsteil sich
stets in größtmöglicher Nähe zur Auflösewalze befindet, werden diese Stützflächen vorteilhafterweise durch
einen dünnwandigen Einsatz gebildet, der die innere Mantelfläche der Gehäusewandung bildet.
Obwohl das Belastungsteil auch mittels Schiebesitz oder Magnetkraft in Anlage an den Stützflächen
gehalten werden kann, wird es zweckmäßigerweise durch ein elastisches Element in Anlage an die
Stützflächen gehalten. Dabei können mehrere elastische Elemente vorgesehen sein, um das Belastungsteil gegen
die Lieferwalze zu drücken und in Anlage an den Stützflächen zu halten. Es genügt jedoch, wenn das
elastische Element das Belastungsteil sowohl gegen die Lieferwalze als auch gegen die Stützflächen drückt.
Wenn ein mit dem Belastungsteil zusammenarbeitender Hebel vorgesehen ist, so sind zweckmäßigerweise zwei
elastische Elemente vorgesehen, von denen das erste das Belastungsteil in Richtung auf die Lieferwalze und
das zweite das Belastungsteil in Richtung auf die Stützflächen drückt und zwischen dem Belastungsteil
und dem Hebel angeordnet ist, wobei vorteilhafterweise
dem das Belastungsteil in Richtung auf die Lieferwalze drückenden elastischen Element ein den Hubweg
begrenzender Anschlag zugeordnet ist. Auf diese Weise kann eine Abnützung des Belastungsteiles durch Lauf
der Lieferwalze bei nichteingeführteni Faserband vermieden werden.
Die vorliegende Erfindung ermöglicht eine Anpassung an vorübergehende Stärkeschwankungen in der
Faserband-Vorlage, wobei dadurch, daß die Zuführöffnung in der Gehäusewandung auf mehreren Seiten von n>
Flächen umgeben ist, auf denen sich das Belastungsteil abstützt, das sonst übliche Spiel mit dem dann
unvermeidlichen Faserverlust und dem Einklemmen von Fasern vermieden wird.
Die Erfindung wird nachstehend anhand von '5
Zeichnungen näher erläutert. Dabei zeigt
F i g. 1 eine erste Ausführung des Erfindungsgegenstandes im Längsschnitt mit einem Belastungsteil, das
auf einem um die Achse der Auflösewalze schwenkbaren Hebel gelagert ist und das eine die Gehäuseöffnung
von innen abdeckende Blende aufweist;
F i g. 2 eine zweite Ausführung des Erfindungsgegenstandes, ebenfalls im Längsschnitt, mit einem die
Gehäuseöffnung von außen abdeckenden Belastungsteil;
F i g. 3 eine Draufsicht auf das in F i g. 1 gezeigte Belastungsteil zusammen mit einem Teil des im
Querschnitt gezeigten Gehäuses;
F i g. 4 eine andere Ausführung des Erfindungsgegenstandes mit einer in bezug auf den Gehäuseinnenraum
konkaven Stützfläche für das Belastungsteil im Längsschnitt;
F i g. 5 eine weitere Ausbildung des Erfindungsgegenstandes mit einem in bezug auf den Gehäuseinnenraum
tangential beweglichen Belastungsteil im Längsschnitt und
F i g. 6 eine Auflöseeinrichtung gemäß der Erfindung mit konischer Auflösewalze und tangential beweglichem
Belastungsteil, teilweise im Querschnitt und teilweise in der Seitenansicht. *o
Zur Auflösung eines einer Offen-End-Spinnvorrichtung zuzuführenden Faserbandes ist eine Auflösevorrichtung
vorgesehen, die gemäß F i g. 1 ein Gehäuse 1 aufweist. Dieses nimmt in üblicher Weise die mit einer
Garnitur versehene Auflösewalze 2 auf. Die Auflösevor- « richtung weist ferner eine Lieferwalze 3 auf, der ein
Belastungsteil 4 zugeordnet ist, welches durch ein elastisches Element, üblicherweise eine Druckfeder 40,
in Richtung zur Lieferwalze 3 gedruckt wird. Das Gehäuse 1 besitzt für die Aufnahme der Druckfeder 40
eine Ausnehmung 10; eine ähnliche Ausnehmung 41 weist das Belastungsteil 4 auf.
Das Belastungsteil 4 ist auf einem Hebel 5 angeordnet, der auf geeignete Weise, z. B. mittels einer
Büchse, schwenkbar auf der Antriebswelle 20 der Auflösewalze 2 gelagert ist. Somit ist das Belastungsteil
4 konzentrisch zur Auflösewalze 2 beweglich gelagert. Vorzugsweise sind die beiden Ausnehmungen 10 und 41
etwa senkrecht zum Hebel 5 angeordnet, so daß die Druckfeder 40 eine im wesentlichen tangentiale Lage
einnimmt.
Das Gehäuse 1 weist zwischen dem Belastungsteil 4 und der Auflösewalze 2 eine öffnung 11
auf. Der auf den Durchmesser der Auflösewalze 2 abgestimmte Innenraum 12 besitzt im Bereich dieser 6i
öffnung U eine Erweiterung 13, die sowohl seitlich als auch vor und hinter der öffnung 11 über diese
hinausreicht. Die Gehäusewandung 15 im Bereich um die öffnung 11 ist als Stützfläche ausgebildet, auf
welcher eine Blende 42 gleitet, welche mit dem Belastungsteil 4 verbunden ist. Die Blende 42 erstreckt
sich ebenfalls in allen vier Richtungen über die öffnung 11 hinaus. Wenn im Gehäuse 1 eine Schmutzausscheideöffnung
14 vorgesehen ist, dann reicht die Blende 42 vorzugsweise bis kurz vor diese öffnung. Um
Faserstauchungen bzw. Verwirbelungen zu vermeiden, weist die Blende 42 in Umfangsrichtung an ihren Enden
Schrägen 420 und 421 auf. Die Blende 42 weist lediglich eine öffnung 47 zur Zuführung des Faserbandes an die
Auflösewalze 2 auf.
Damit die Blende 42, deren am Gehäuse 1 anliegende Flächen ebenso wie das Gehäuse 1 in diesem Bereich
durch entsprechende Bearbeitung als Stützflächen ausgebildet sind, dicht an der Gehäusewandung 15
anliegt, ist dem Belastungsteil 4 außer dem elastischen Element 40 ein weiteres elastisches Element zugeordnet,
das vorzugsweise als Druckfeder 43 ausgebildet ist. Das Belastungsteil 4 ist mit einem Querschlitz 45
versehen, in den ein seitlicher Ansatz 50 des Hebels 5 hineinragt. Dieser Ansatz 50 ist mit einer Ausnehmung
51 zur Aufnahme der Druckfeder 43 versehen, deren anderes Ende sich in einer im Belastungsteil 4
vorgesehenen Ausnehmung 44 abstützt. Zur radialen Führung v/eist das Belastungsteil 4 einen weiteren
Schlitz 46 auf, in welchen zwei am Hebel 5 befestigte Stifte 52 und 53 hineinragen.
Die im Aufbau beschriebene Vorrichtung arbeitet wie folgt:
Das Faserband wird in die Klemmlinie zwischen der Lieferwalze 3 und dem Belastungsteil 4 eingeführt,
wobei der Hebel 5 mit dem Belastungsteil 4 entgegen der Wirkung der Druckfeder 40 verschwenkt wird.
Durch die Klemmung zwischen Belastungsteil 4 und Lieferwalze 3 wird das Faserband durch die öffnung 47
in der Blende 42 der Auflösewalze 2 zugeführt, welche das Faserband in Einzelfasern auflöst. Die Fasern
gelangen sodann zum Speisekanal 16, über welchen die Fasern in das eigentliche Spinnelement (nicht gezeigt)
befördert werden. Beim Passieren der Schmutzausscheideöffnung 14 werden dabei Schmutzbestandteile ausgeschieden.
Damit Fasern, die sich im Bereich des Speisekanals 16 nicht von der Garnitur der Auflösewalze 2 gelöst haben,
nicht durch die öffnung 11 im Gehäuse 1 nach außen entweichen und dabei vielleicht sogar das Belastungsteil
4 in seiner Funktion beeinträchtigen können, ist die mit dem Belastungsteil 4 verbundene Blende 42 vorgesehen.
Diese wird stets unabhängig von der Stellung des Belastungsteiles 4 infolge von Faserband-Stärkeschwankungen
durch die Wirkung der Druckfeder 43 gegen das Gehäuse 1 gedrückt und dichtet dabei die
öffnung 11 ab. Um zu verhindern, daß die Fasern, die noch nicht in den Bereich der Auflösewalze 2 gelangt
sind, sich zwischen Gehäuse 1 und Belastungsteil 4 verklemmen oder in diesem Bereich entweichen
können, sind vor und nach dem mit der Lieferwalze 3 zusammenarbeitenden Bereich 48 seitlichen Führungswände 6 und 60 bzw. 61 und 62 vorgesehen, wobei die
Führungswände 6 und 60 vor diesem Bereich 48 sich näher beieinander befinden als die nach diesem Bereich
48 ungeordneten Führungswände 61 und 62 (siehe auch F i g. 3). In der gezeigten Ausführung sind die Führungswände 61 und 62 so ausgebildet, daß sie den Raum
zwischen Auflösewalze 2 und Lieferwalze 3 im wesentlichen ausfüllen, zumindestens in der Position des
Belastungsteiles 4, wenn sich dieses in nächtsmöglicher
Nähe zur Lieferwalze 3 befindet.
Die Führungswände 6 und 60 können durch eine obere Wand 63 abgedeckt werden, so daß diese Wand
63 und ein Teil der Führungswände 6 und 60 einen Zuführtrichter bilden.
Da es vorkommen kann, daß infolge von Störungen bei nicht eingeführtem Faserband eine Liefervorrichtung
nicht außer Betrieb gesetzt worden ist, reibt hierbei die Lieferwalze 3 auf dem Belastungsteil 4, das
hierdurch einer erhöhten Abnützung unterworfen ist. Um dem abzuhelfen, ist für den Hebel 5 und damit auch
das Belastungsteil 4 ein die Schwenkbewegung in Richtung zur Lieferwalze 3 begrenzender Anschlag 54
vorgesehen. Gemäß F i g. 1 ist dieser Anschlag 54 als ein außen am Gehäuse 1 angebrachter Stift ausgebildet,
während sich der Hebel 5 außen am Gehäuse 1 vorbei erstreckt. Statt eines Stiftes kann auch eine sich in
tangentialer Richtung erstreckende Stellschraube vorgesehen sein, so daß die Grenzstellung einstellbar ist.
Eine andere Ausbildung des Erfindungsgegenstandes zeigen die F i g. 2 und 3. Im Gegensatz zu der
Ausführung, die in F i g. 1 gezeigt ist, sind hier die Stützflächen 9 auf der der Auflösewalze 2 abgewandten
Seite der Gehäusewandung angeordnet, so daß das Belastungsteil 7 radial nach innen in Anlage am
Gehäuse 1 gehalten wird. Obwohl es möglich ist, daß bei unveränderter Wandstärke sich das Belastungsteil 7
außen an der Gehäusewandung abstützt, weist gemäß der in F i g. 2 gezeigten Ausführung das Gehäuse 1 im
Bereich der öffnung 11, d.h. seitliche hiervon und in Transportrichtung gesehen vor und hinter der öffnung
11, eine dünnere Gehäusewandung 17 auf, die auf ihrer
Außenseite Stützflächen 9 aufweist, an welchen das Belastungsteil 7 gleitet. Die Öffnung 11 ist so
angeordnet, daß in der durch einen Pfeil 21 markierten Transportrichtung die dünnere Gehäusewandung 17
stets vom Belastungsteil 7 etwas überdeckt ist, so daß ein Entweichen von Fasern unmöglich ist. Außerdem
liegt das Belastungsteil 7, das breiter als die öffnung 11
ist, auch seitlich von der öffnung 11 an der Gehäusewandung 17 an, so daß auch hier keine Fasern
entweichen können, da alle Flächen, die in Anlage mit der Gehäusewandung 17 gelangen können, durch
entsprechende Ausbildung und/oder Bearbeitung als Stützflächen ausgebildet sind, auf denen das Belastungsteil
7 gleitet. Diese Lage des Belastungsteiles 7 wird durch ein elastisches Element, das vorzugsweise als
Druckfeder 43 ausgebildet ist, gewährleistet. Die Druckfeder 43 stützt sich einerseits an einem Gehäuseteil
oder an sonst irgendeinem geeigneten Teil der Offen-End-Spinnvorrichtung und andererseits in einer
Ausnehmung 70 am Belastungsteil 7 ab. In im wesentlichen tangentialer Richtung wirkt wiederum
ein vorzugsweise als Druckfeder 40 ausgebildetes elastisches Element, welches sich einerseits am
Belastungsteil 7 und andererseits am Gehäuse 1 abstützt. Um auch hier eine Begrenzung der Einstellbewegung
in Richtung zur Lieferwalze 3 zu erreichen, ist die Druckfeder 40 auf einem im Belastungsteil 7 z. B.
durch Einpressen bzw. Verschrauben befestigten Stift 71 angeordnet, der sich durch einen Längsschlitz 18 im
Gehäuse 1 erstreckt. Der Längsschlitz 18 verläuft in im wesentlichen radialer Richtung in bezug auf die
Auflösewalze 2, um eine Bewegung des Belastungsteiles 7 konzentrisch zur Gehäusewandung 17 zu ermöglichen.
Auf der dem Belastungsteil 7 abgewandten Seite des Schlitzes 18 sind auf den Stift 71 zur Wegbegrenzung als
Anschlag dienende Kontermuttern 72 aufgeschraubt.
Die Funktion der obigen Vorrichtung entspricht der Funktion der zuvor anhand der F i g. 1 beschriebenen
Vorrichtung. Durch die Druckfeder 40 ist eine Anpassung an die Faserbandstärke möglich, während
die Druckfeder 43 ohne besondere Einstellung dafür sorgt, daß das Belastungsteil 7 in jeder Stellung an der
Gehäusewandung 17 dicht anliegt. Vorteilhafterweise sind hier wiederum Führungswände 6 und 60 sowie 61
und 62 der zuvor beschriebenen Art vorgesehen
ίο (F i g. 3), wobei die Führungswände 61 und 62 ebenfalls
dicht an der Gehäusewandung 17 anliegen. Die öffnung
11 in der Gehäusewandung 17 ist dabei schmaler als das
Belastungsteil 7, während die lichte Weite zwischen den Führungswänden 61 und 62 schmaler als die Öffnung 11
ist. Auf diese Weise wird an dieser Stelle jeder Faserverlust vermieden. Wenn dem Belastungsteil 7 ein
Zuführtrichter 8 (Fig.3) zugeordnet ist, dann weist
dieser wiederum Seitenwände 80 und 81 auf, deren Abstand voneinander kleiner ist als der Abstand
zwischen den Führungswänden 6 und 60 (F i g. 3).
Gemäß einer bevorzugten Ausführung des Erfindungsgegenstandes ist ein solcher Zuführtrichter 8
Bestandteil eines mit dem Belastungsteil 7 zusammenarbeitenden Klemmhebels 82, der auf einem vom Gehäuse
1 getragenen Stift 83 schwenkbar gelagert ist. Dieser Klemmhebel 82 wird in bekannter Weise durch einen
Elektromagneten (nicht gezeigt) über einen als Stößel 84 ausgebildeten Anker zum Klemmen des Faserbandes
gesteuert. Wird der Klemmhebel 82 vom Stößel 84 betätigt, so drückt er auf das Belastungsteil 7 und
klemmt dabei das Faserband zwischen sich und Belastungsteil 7 ein. Außerdem wird das Belastungsteil 7
entgegen der Wirkung der Druckfeder 40 von der Lieferwalze 3 entfernt, wobei die Druckfeder 43 dafür
sorgt, daß das Belastungsteil 7 stets in abdichtender Anlage an der Gehäusewandung 17 verbleibt. Fällt der
Elektromagnet ab, wodurch der Stößel 84 den Klemmhebel 82 freigibt, so wird der Klemmhebel 82
durch eine ihm zugeordnete Druckfeder in seine
■»ο Ruhestellung zurückgeschwenkt, so daß das Belastungsteil
7 ebenfalls in seine Arbeitslage zurückkehrt. Die dem Klemmhebel 82 zugeordnete Druckfeder kann
identisch sein mit der Druckfeder 43, indem diese Druckfeder 43 zwischen Belastungsteil 7 und dem den
Zuführtrichter 8 tragenden Klemmhebel 82 angeordnet ist, welcher zur Aufnahme der Druckfeder 43 eine
entsprechende Ausnehmung 85 aufweist.
Statt einer Druckfeder 40 bzw. 43 können natürlich auch Zugfedern oder hydraulische oder andere elastisehe
Mittel Anwendung finden. Die Abdichtung des Gehäuses 1 im Bereich der öffnung 11 kann, wie die
beiden beschriebenen Ausführungsbeispiele zeigen, sowohl von innen (durch eine Blende 42) oder von außen
erfolgen, wobei das Belastungsteil 4 bzw. 7 wahlweise auf einem schwenkbaren Hebel 5 oder mit Hilfe zweier
elastischer Mittel »schwimmend« gelagert sein kann. In jedem Fall wird unabhängig von der Position des
Belastungsteiles 4 bzw. 7, die sich während der Arbeit infolge Faserband-Stärkeschwankungen ändert, sicher-
w> gestellt, daß das Belastungsteil 4 bzw. 7 die im Gehäuse
1 vorgesehene öffnung 11 so abdichtet, daß keine Fasern entweichen können, sondern mit Sicherheit in
den Bereich der Auflösewalze 2 gelangen. Sowohl die Druckfedern 40 und 43 als auch der Stift 71 und der als
<<5 Führung ausgebildete Bereich der dünnen Gehäusewandung
17, die durch Einlassen der Stützflächen 9 gegenüber dem restlichen Gehäuse 1 entsprechend in
Form einer Vertiefung abgesetzt ist, aber auch sowohl
die Druckfedern 40 und 43 als auch der Hebel 5 sorgen für eine seitliche Führung des Belastungsteiles 7 bzw. 4.
so daß die Funktion der Abdichtung des Gehäuses 1 mit Sicherheit gewährleistet ist. Das Belastungstcil 4 b/.w. 7
kann auch eine andere Form aufweisen. Wichtig jedoch ·,
ist in jedem Fall, daß im Bereich der Öffnung 11 eine
einwandfreie Abdichtung gewährleistet ist. Das Belastungsteil 4 bzw. 7 kann dabei konzentrisch zur
Auflösewalze 2 bzw. zum Innenraum 12 angeordnet sein, je nach der Konstruktion des Gehäuses 1, wobei
geringfügige Abweichungen hierfür toleriert werden können.
Bei den anhand der Fig. 1 und 2 beschriebenen Ausführungen des Erfindungsgegenstandes sind die
Stützflächen 15 und 9 der Krümmung der inneren ii Mantelfläche der Gehäusewandung angepaßt. Dies ist
jedoch nicht Voraussetzung für den vorliegenden Erfindungsgegenstand, wie die I" i g. 4 bis 6 zeigen.
Fig. 4 zeigt eine Auflöseeinrichtung mit einer in bezug auf den Innenraum 12 konkaven Stützfläche 90
für das entsprechend ausgebildete Belastungstcil 4, wobei der Mittelpunkt der gekrümmten Stützfläche 90
vorteilhafterweise so gewählt ist, daß in der durch einen Pfeil 21 dargestellten Fasertransportrichtung die die
öffnung U begrenzende Gehäusewandung 19 mögliehst dünn ist.
Für das Belastungsteil 4 können, wie in den F i g. 1 und 2 gezeigt, zwei Druckfedern 40 und 43 oder andere
elastische Elemente vorgesehen werden. Wie jedoch F i g. 4 zeigt, genügt auch ein einziges, beispielsweise als jo
Druckfeder 49 ausgebildetes elastisches Element, wenn dieses das Belastungsteil 4 sowohl gegen die Lieferwalze
2 als auch gegen die Stützflächen 90 drückt.
Statt durch eine Ausnehmung 10 (siehe Fig. 1) im Gehäuse 1 kann die Druckfeder 49 auch durch einen
Stift 100 gesichert werden.
Es ist auch nicht erforderlich, daß das Belastungsteil um einen Punkt verdrehbar ist. Fig. 5 zeigt eine
Ausführung des Erfindungsgegenstandes, bei welcher die Stützflächen 91 tangential zur Auflösewalze 2
angeordnet sind. Das Belastungsteil 4 kann auch bei dieser Ausführung mittels elastischer Elemente in
Anlage an den Stützflächen 91 gehalten werden. Gemäß F i g. 5 ist jedoch eine Führungsschiene 400 vorgesehen,
die in einer als Schiebesitz ausgebildeten Führung 101 geführt wird. Die Führung 101 kann dabei durch einen
Kunststoffeinsatz gebildet sein, der eine sehr exakte tangential Führung des Bclastungstciles ermöglicht.
Statt eines Schiebesitzes bzw. statt elastischer Elemente ist jedoch auch eine magnetische Andrückung des
Belaslungsteiles 4 bzw. 7 an die Stützflächen 15, 9, 90 bzw. 91 möglich.
Wie die F i g. 1 und 5 weiterhin zeigen, kann die innere
Mantelfläche der Gehäusewandung auch durch einen dünnwandigen, verschleißfesten Einsatz 92 gebildet
werden. Bei den in den F-" i g. 1 und 2 gezeigten Ausführungen bildet dabei der Einsatz 92 vorzugsweise
die Stützflächen 9 bzw. 15, auf denen das Bclastungstcil 14 gleitet. Neben der einfachen Herstellung dünner und
verschleißfester Stützflächen 9 wird infolge der Dünnwandigkeit auch eine hervorragende .Strömungsführung erreicht, was sich positiv auf den Fasertransport
und die Schmutzausscheidung auswirkt.
Die Erfindung ist nicht nur im Zusammenhang mit zylindrischen Auflösewalze^ 2 anwendbar. Gemäß
Fig. 6 ist die in F i g. 5 gezeigte Ausbildung des Erfindungsgegcnstandes im Zusammenhang mit einer
von einem konischen Gehäuse 102 umgebenen konischen Auflösewalze 22 vorgesehen. Das konische
Gehäuse 102 ragt teilweise in einen Spinnrotor 103, damit die sich von der Auflösewalze 22 lösenden Fasern
infolge der herrschenden Luftströmung an der Innenwand des Gehäuses 102 entlanggleiten und auf der
Innenwand des Spinnrotors 103 abgelegt werden. Die Führung 101 für das Belastungsteil (nicht dargestellt) ist
am konischen Gehäuse 102 befestigt. Die Lieferwalze 3 ist auf geeignete Weise, beispielsweise in einem am
Gehäuse 102 befestigten Lager 104, gelagert und wird beispielsweise über einen Riemen 105 angetrieben.
Wie die vorstehende Beschreibung des Erfindungsgegenstandes zeigt, kann dieser in vielfältiger Weise
abgewandelt werden. Gemeinsames Merkmal aller Ausführungen ist jedoch, daß das Belastungsteil 4 bzw. 7
auf am Gehäuse 1 bzw. 102 vorgesehenen Stützflächen 15, 9, 90 bzw. 91 gleitend angeordnet ist, so daß es auch
bei seinen Bewegungen zur Anpassung an auftretende Faserbandschwankungen stets in Anlage an den
Stützflächen verbleibt. Diese Anlage kann dabei mittels elastischer oder magnetischer Mittel erfolgen, doch
kann unter Umständen auch eine entsprechend ausgebildete Führung ausreichend sein. Es spielt auch
keine wesentliche Rolle, ob die Stützflächen gewölbt oder eben sind. In jedem Fall wird vermieden, daß ein
Faserverlust auftritt oder sich Fasern zwischen Belastungsteil und Gehäusewandung verklemmen.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (10)
1. Auflöseeinrichtung für eine Offen-End-Spinnvorrichtung mit einem Gehäuse, das eine Auflösewalze
aufnimmt, mit einer Lieferwalze sowie einem mit der Lieferwalze zusammenarbeitenden Belastungsteil,
wobei die die Auflösewalze umgebende Gehäusewandung zwischen dem Belastungsteil und
der Auflösewalze zur Zuführung des Faserbandes ">
eine öffnung aufweist, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zuführöffnung (11) auf mehreren Seiten von Flächen (15,9,90,91) umgeben
ist, auf denen sich das Belastungsteil (4, 7) gleitend abstützt. <5
2. Auflöseeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich das Belastungsteil (4,7) auf
der Außen£eite (9,90,91) des Gehäuses (1) abstützt.
3. Auflöseeinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich das Belastungsteil
(4, 7) auf Flächen (15, 9, 90, 91) abstützt, die in das Gehäuse (1) eingelassen sind.
4. Auflöseeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß sich das
Belastungsteil (4, 7) auf Flächen (15, 9) abstützt, die konzentrisch zur Auflösewalze (2) angeordnet sind.
5. Auflöseeinrichtung nach einem der Ansprüche 1, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß das
Belastungsteil (4) eine Blende (42) aufweist, die in Umfangsrichtung der Auflösewalze (2) an ihren M
Enden abgeschrägt ist und mit welcher es sich auf Flächen (15) abstützt, die in das Gehäuse (1)
eingelassen sind.
6. Auflöseeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß sich das
Belastungsteil (7) auf Flächen (9) abstützt, die durch einen dünnwandigen Einsatz (92) gebildet werden,
der die innere Mantelfläche der Gehäusewandung bildet.
7. Auflöseeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Belastungsteil
(4, 7) durch ein elastisches Element (43, 49) in Anlage an die Stützflächen (15, 9, 90, 91) gehalten
wird.
8. Auflöseeinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das elastische Element (49) das
Belastungsteil (4) sowohl gegen die Lieferwalze (3) als auch gegen die Stützflächen (91) drückt.
9. Auflöseeinrichtung nach Anspruch 7, bei welchem ein mit dem Belastungsteil zusammenar- ^0
beitender Hebel vorgesehen ist, gekennzeichnet durch zwei elastische Elemente (40, 43), von denen
das erste (40) das Belastungsteil (7) in Richtung auf die Lieferwalze (3) und das zweite (43) das
Belastungsteil (7) in Richtung auf die Stützflächen (9, 90, 91) drückt und zwischen dem Belastungsteil (7)
und dem Hebel (82) angeordnet ist.
10. Auflöseeinrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß dem das
Belastungsteil (4, 7) in Richtung auf die Lieferwalze m
(3) drückenden elastischen Element (40) ein den Hubwig begrenzender Anschlag (54,72) zugeordnet
ist.
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