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Die Erfindung betrifft einen Dübel gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
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In der DE-OS 23 28 385 ist ein aus Kunststoff zu spritzender Spreizdübel beschrieben, der zwei längliche, teilzylindrische Halbschalen aufweist, die an ihren beiden in Längsrichtung liegenden und einander benachbarten Stirnseiten durch verformbare Stege miteinander verbunden sind. Bei der Verwendung dieses Dübels werden die Halbschalen mit ihren konkaven Seiten aufeinandergelegt, wobei die Stege das Biegegelenk bilden, das sich an der im Bohrloch steckenden Rückseite des Dübels befindet.
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Mit Abstand von diesen Stegen trägt jede Halbschale eine Schleife, die sich bogenförmig über der konkaven Innenfläche der jeweiligen Halbschale erhebt. Die Schleifen sind axial gegeneinander versetzt, so daß sie bei zugeklapptem Dübel in axialer Richtung hintereinander angeordnet sind, wobei in jeder Halbschale an derjenigen Stelle, an der die Schleife der anderen Halbschale zu liegen kommt, entsprechende Ausnehmungen vorgesehen sind.
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Zwischen den Schleifen und den Stegen enthält jede Halbschale in ihrer konkaven Innenfläche eingeformte Gewindegänge, die bei zusammengeklappten Schalen mit den Gewindegängen in der anderen Halbschale fluchten, so daß sich eine vollständige Gewindebohrung ergibt. Weitere Gewindegänge sind in den Schleifen ausgebildet, damit eine in den zusammengeklappten Dübel eingedrehte Gewindeschraube sowohl mit Gewindegängen in den Schleifen als auch den Gewindegängen in den konkaven Innenflächen in Eingriff kommt.
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Bei seiner Verwendung wird der Dübel nach dem Zusammenklappen der beiden Halbschalen in das Bohrloch eingesteckt, bis eine an dem Vorderende des Dübels vorgesehene Ringschulter am Rand des Bohrlochs aufliegt. Das das Gewinde enthaltende Ende des Dübels befindet sich dabei auf der Rückseite der Wand, in der der Dübel zu befestigen ist. Durch Eindrehen der entsprechenden Gewindeschraube wird das hintere Ende des Dübels mit dem Gewinde und den Schleifen in Richtung auf die Rückseite der Wand vorgezogen, wobei Bereiche des Dübels, die zwischen der Wand und den Schleifen liegen, nach außen ausknicken, um sich an der Rückseite der Wand anzulegen. Die die Schraube wechselweise umgreifenden Schleifen verhindern, daß hierbei der Dübel im Bereich seines Gewinde aufklappt und den Halt an der Schraube verliert.
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Andere bekannte Dübel aus Kunststoff, Holz, Metall od. dgl., die mit einem Innengewinde zur Aufnahme eines Gewindeelementes ausgebildet sind, erfordern einen eigenen Gewindeschneidvorgang zur Herstellung des Innengewindes. Sie sind deswegen in der Herstellung entsprechend teuer, da ein zusätzlicher Fertigungsschritt notwendig ist.
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Es wurde auch versucht, das Einschneiden des Gewindes bei aus Kunststoffmaterial gespritzten Dübeln zu vermeiden und stattdessen selbstschneidende Gewindeelemente zu verwenden, die beim Eindrehen in den mit glatten Wänden ausgebildeten Dübel die notwendigen Gewindegänge erzeugen. Nachteilig hierbei ist die Verwendung von speziellen Schrauben und außerdem müssen derartige Dübel mit einer größeren Wandstärke ausgebildet sein, damit sie die beim Einschneiden des Gewindes auftretenden Kräfte aushalten können.
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Schließlich ist es bekannt, Dübel aus zwei oder mehreren zueinander komplementären Teilen herzustellen, wobei jeder komplementäre Teil eine konkave Innenfläche aufweist, die einen Teil der Wand einer zur Aufnahme des Gewindeelements bestimmten Axialbohrung bildet. Zwar konnte auf diese Weise ein zusätzlicher Gewindeschneidvorgang bei der Herstellung vermieden werden, doch neigt der Dübel beim Anziehen des Gewindeelementes zu einem unerwünschten Aufspreizen beim Anziehen des Gewindeelementes, wodurch die formschlüssige Verbindung zwischen den Gewindegängen des Dübels und denen des Gewindelementes verlorengeht.
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Der Erfindung liegt deswegen die Aufgabe zugrunde, einen zur Aufnahme eines Gewindeelementes dienenden und mit einem Innengewinde versehenen Dübel zu schaffen, bei dessen Herstellung keine zusätzlichen Arbeitsgänge erforderlich sind, um das Innengewinde zu erzeugen und der beim Anziehen des Gewindeelements nicht aufspreizt.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Dübel mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
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Der neue Dübel ist wirtschaftlich herstellbar und in der Lage, große Anzugskräfte aufzunehmen, wobei die Herstellung durch einen verhältnismäßig einfachen und wirtschaftlichen einstufigen Formvorgang geschehen kann, bei dem gleichzeitig die Gewindegänge mit erzeugt werden.
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Ein eigener getrennter teurer Gewindeschneidvorgang ist deswegen entbehrlich und es können genormte handelsübliche Gewindeelemente verwendet werden.
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Die Schleifen, die sich über jeder Halbschale bogenförmig erheben, halten bei eingedrehtem Gewindeelement die Halbschalen wirksam beieinander.
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Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Dübels sind Gegenstand der Unteransprüche.
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In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele des Gegenstandes der Erfindung dargestellt. Es zeigt
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Fig. 1 einen Dübel in perspektivischer Darstellung im nicht zusammengeklappten Zustand,
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Fig. 1a den Dübel nach Fig. 1 im zusammengeklappten oder vormontierten Zustand, in einer Ansicht von vorne,
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Fig. 2 den Dübel nach Fig. 1 in einer anderen Ausführungsform, in perspektivischer Darstellung,
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Fig. 3 ein weiteres Ausführungsbeispiel des neuen Dübels in perspektivischer Darstellung und im nicht zugesammengeklappten Zustand,
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Fig. 3a den Dübel nach Fig. 3 in einer perspektivischen Ansicht von unten und
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Fig. 4 den Dübel gemäß der Fig. 3, 3a in einem typischen Anwendungsfall, in einem axialen Schnitt.
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Der einstückige, zusammenklappbare, ganz aus Kunststoffmaterial geformte und mit einem zur Aufnahme eines Gewindestückes dienenden Innengewinde versehene Dübel 10 gemäß der Erfindung, ist perspektivisch in Fig. 1 veranschaulicht. Der Dübel 10 weist nach der Formung zwei komplementäre Halbschalen 10 a, 10 b auf, die vorzugsweise durch Stege 12 miteinander verbunden sind.
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Der Ausdruck "Kunststoffmaterial" wie er in der vorliegenden Beschreibung verwendet wird, soll keine Beschränkung bedeuten; er soll vielmehr alle zweckmäßigen formbaren Materialien umfassen, wie etwa Nylon oder dergleichen.
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In der ganzen Beschreibung wird zur Bezeichnung eines speziellen Elementes des Dübels 10, wie etwa eines Steges 12, ein einfaches Bezugszeichen verwendet, während sich ein Bezugszeichen mit dem Zusatz eines der Buchstaben a, b, auf ein Element der komplementären Halbschalen 10 a, 10 b bezieht.
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Die komplementären Halbschalen 10 a, 10 b sind im wesentlichen identisch. Jede der komplementären Halbschalen 10 a, 10 b ist mit einer komplementären Fläche oder Seite 20 a bzw. 20 b ausgebildet, die aufeinanderliegend zusammengeklappt werden können, womit sich der in Fig. 1a veranschaulichte vormontierte Dübel ergibt. Die Stege 12 können Kerben 14 aufweisen, die das Umklappen oder die Vormontage erleichtern. Die komplementären Halbschalen 10 a, 10 bbegrenzen jeweils eine konkave Innenfläche 40 a bzw. 40 b, die sich längs der komplementären Seiten 20 a, 20 b erstreckt. Die konkaven Innenflächen 40 a, 40 b umschließen im aufeinander ausgerichteten Zustand eine zur Aufnahme eines Gewindeelementes dienenden axialen Hohlraum 40, wenn die komplementären Halbschalen 10 a, 10 b in der aus Fig. 1a ersichtlichen Weise so zusammengeklappt sind, daß die Seite 20 a auf der Seite 20 b aufliegt. Der Außenumriß oder die äußere Umfangsgestalt des vormontierten Dübels 10 kann naturgemäß quadratisch, hexagonal oder sonst zweckmäßig gestaltet ausgebildet sein.
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Jede der komplementären Halbschalen 10 a, 10 b weist auch zumindest eine Schleife 60 a, 60 b auf, die konvex über die komplementären Seiten 20 a, 20 b vorragt und im wesentlichen koaxial zu den konkaven Innenflächen 40 a, 40 b ausgerichtet ist. Bei der bevorzugten Ausführungsform, wie sie in Fig. 1 dargestellt ist, verfügt jede komplementäre Halbschale 10 a, 10 b über zumindest eine solche Schleife an jedem Ende der konkaven Innenflächen 40 a, 40 b, wodurch sich eine erhöhte Festigkeit des Dübels 10 ergibt, wie dies im einzelnen noch erläutert werden wird. Die Schleifen 60 a, 60 b begrenzen gemeinsam mit den Innenflächen 40 a, 40 b jeweils eine Öffnung 42, welche im vormontierten Zustand des Dübels einen Teil der zur Aufnahme des Gewindeelementes dienenden Hohlraum oder Bohrung 40 bildet. Außerdem enthält jede der komplementären Halbschalen 10 a, 10 b zumindest eine zur Aufnahme einer Schleife 60 a, 60 b dienende Vertiefung 62 a bzw. 62 b. Die Schleifen 60 a , 60 b sind in den Vertiefungen 62 a, 62 b mit einem nachgiebigen Preßsitz derart eingefügt, daß sie den Dübel 10 im vormontierten Zustand halten, wobei sie gleichzeitig eine ordnungsgemäße, gegenseitige Ausrichtung der komplementären Halbschalen 10 a, 10 b gewährleisten.
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In die konkave Innenfläche 40 a, 40 b sind Gewindeabschnitte 80 a, 80 b eingeformt, die im vormontierten Zustand des Dübels 10 aufeinander ausgerichtet sind und ein glatt durchgehendes Innengewinde 80 in dem zur Aufnahme eines Gewindeelementes bestimmten Hohlraum 40 bilden. Das so gebildete Innengewinde 80 kann natürlich jede gewünschte Gestalt und Steigung aufweisen, rechts- oder linksgängig sein etc.
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Wie aus den Fig. 1, 1a hervorgeht begrenzen die von den Schleifen 60 a, 60 b und den Innenflächen 40 a, 40 b gebildeten Öffnungen 42 teilweise den zur Aufnahme eines Gewindeelementes bestimmten Hohlraum 40, durch den das Gewindeelement beim Einschrauben in den Dübel 10 verläuft. Die Schleifen 60 a, 60 b verankern damit das Gewindeelement an der komplementären Halbschale 10 a bzw. 10 b, aus der die jeweilige Schleife 60 a bzw. 60 b vorsteht. Die beiden komplementären Halbschalen 10 a, 10 b werden damit gegenüber dem Gewindeelement und infolgedessen auch gegeneinander verriegelt, so daß sie einem durch die Einwirkung von Festziehkräften hervorgerufenen Auseinanderspreizen widerstehen. Es ist zu bemerken, daß durch die Anordnung von zumindest zwei im Abstand angeordneten und im wesentlichen von einander gegenüberliegenden stirnseitigen Enden der konkaven Innenflächen 40 a, 40 b vorstehenden Schleifen 60 a, 60 b ein zusammenklappbarer Dübel 10 geschaffen wird, der beim Einschrauben eines Gewindeelementes einem von der Einwirkung einer Anzugskraft herrührenden Auseinanderspreizen der beiden komplementären Halbschalen 10 a, 10 b starken Widerstand entgegensetzt. Der Widerstand gegen dieses Auseinanderspreizen wird durch zusätzliche Schleifen naturgemäß verstärkt.
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Auf diese Weise wird ein wirtschaftlich herstellbarer Dübel geschaffen, der für solche Anwendungsfälle geeignet ist, bei denen der Dübel verhältnismäßig großen Festziehkräften ausgesetzt ist, wobei der ganze Dübel mit dem Innengewinde in einem Formvorgang hergestellt werden kann.
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Eine abgewandelte Ausführungsform 10&min; des in Fig. 1 dargestellten Dübels ist in Fig. 2 veranschaulicht. Bei dieser Ausführungsform 10&min; sind zwei komplementäre, zusammenklappbare Halbschalen 10 a&min;, 10 b&min; vorgesehen, die durch Stege 12&min; miteinander verbunden sind. Jede Halbschale 10 a&min;, 10 b&min; weist eine komplementäre Fläche bzw. Seite 20 a&min; bzw. 20 b&min; auf, welche eine konvexe Innenfläche 40 a&min; bzw. 40 b&min; begrenzt, die sich lediglich teilweise über die jeweils zugeordnete Fläche erstreckt. Der zur Aufnahme eines Gewindeelementes dienende, mit einem Innengewinde 80 a&min;, 80 b&min; versehene Hohlraum, der in dem vormontierten Dübel 10&min; entsteht, weist somit lediglich eine Öffnung auf, so daß die Stirnfläche S, die der Stirnfläche gegenüber liegt, in der der Hohlraum mündet, als Halterungs- oder Tragteil oder dergleichen Verwendung finden kann, wie dies an sich bekannt ist. Der übrige Aufbau des Dübels 10&min; ist funktionell gleich jenem des bereits beschriebenen Dübels 10.
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Eine weitere Ausführungsform des Dübels ist im geformten Zustand perspektivisch in den Fig. 3, 3a und im eingebauten Zustand der Fig. 4 veranschaulicht.
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Der in den Fig. 3, 3a dargestellte Dübel 110 ist mit zwei komplementären Halbschalen 110 a, 110 b ausgebildet, die durch einen Stegteil 112 miteinander verbunden sind. Der Stegteil 112 ist an einer Zwischenstelle 114 eingekerbt oder geschwächt.
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Jede der komplementären Halbschalen 110 a, 110 b weist eine komplementäre Seite 120 a, 120 b auf, wobei der Dübel 110 mit beiden Seiten aufeinanderliegend zusammengeklappt werden kann. Außerdem enthält jede der komplementären Halbschalen 110 a, 110 b eine im wesentlichen konkave Innenfläche 140 a bzw. 140 b und zumindest eine konvex vorstehende Schleife 160 a bzw. 160 b , was funktionell den Innenflächen 40 a, 40 b und den Schleifen 60 a, 60 b des bereits beschriebenen Dübels 10 entspricht.
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Der Dübel 110 unterscheidet sich von dem bereits beschriebenen Dübel 10 dadurch, daß jede der komplementären Halbschalen 110 a, 110 b einen Schlitz 190 a, 190 b begrenzt, der sich von der konkaven Innenfläche 140 a, 140 b der Schleifen 160 a, 160 b radial nach außen erstreckt und axial mit diesen ausgerichtet ist. Die Schlitze 190 a, 190 b gestatten die Einformung von Gewindeabschnitten 180 a, 180 b in die konkaven Flächen der Schleifen 160 a, 160 b, wodurch ein längeres und deshalb widerstandsfähigeres Innengewinde in der zur Aufnahme eines Gewindeelementes 400 dienenden Bohrung 140 ausgebildet wird.
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Fig. 4 veranschaulicht den Dübel 110 in dem in eine mit einer Öffnung versehenen Wand 300 eingesetzten Zustand, wobei das Gewindeelement 400 eingeschraubt ist, das ein höhenverstellbarer Fuß oder dergleichen sein kann. Der dargestellte Dübel 110 weist außerdem als zusätzliches Merkmal einen elastischen, radial nach außen ragenden Vorsprung 194 auf, der eine elastische, selbsthaltende Befestigung des Dübels in der mit der Öffnung versehenen Wand 300 gestattet, wie dies an sich bekannt ist.