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Reinigunglatt für ein lichtempfindliches Material zur Verwendung
in einem elektrophotographischen Kopiergerät Die Erfindung bezieht sich auf eine
Reinigungsvorrichtung zur Verwendung in einem elektrophotographischen Kopiergerät
und insbesondere auf eine Klinge zum Abwischen eines Pulvers, das auf eine Fläche
eines lichtempfindlichen Materials des elektrophotographischen Kopiergerätes elektrostatisch
aufgebracht ist.
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Wenn in einem elektrophotographischen Kopiergerät ein photoleitendes
lichtempfindliches Material im Dunkeln elektrisch aufgeladen und dann dem Licht
eines Bildmusters ausgesetzt wird, verschwinden die elektrischen Ladungen in den
dem Licht ausgesetzten Bereichen1 und es wird ein Ladungsbild des Bildmusters bzw.
ein latentes Bild auf dem photoleitenden lichtempfindlichen Material erzeugt.
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Das so auf dem photoleitenden lichtempfindlichen Material erzeugte
latente Bild kann dadurch entwickelt werden, daß ein elektroskopisches Pulver auf
das latente
Bild aufgebracht wird, so daß dieses sichtbar wird.
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Es ist übliche Praxis, das sich ergebende sichtbare Bild auf einen
endgültigen Träger, wie zum Beispiel Papier zu übertragen und nachfolgend das sichtbare
Bild mittels Wärme oder eines Lösungsmittels zu stabilisieren bzw. zu fixieren.
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-Da in einem solchen Fall die vorgenannte Arbeitsweise an dem photoleitenden
lichtempfindlichen Material wiederholt wird, nachdem das sichtbare Bild auf den
Träger, wie Papier, übertragen worden ist, ist es erforderlich, das zurückgebliebene
elektroskopische Pulver von der Oberfläche des Materials abzuwischen. Um das elektroskopische
Pulver von der Unterlage abzuwischen, besteht die üblichste bisherige Praxis darin,
eine zylinderische Bürste zu verwenden, die aus Kaninchenfell oder -haar oder aus
synthetischen Fasern hergestellt ist.
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Diese bisherige Praxis hat jedoch mehrere Nachteile, die darin bestehen,
daß bei Verwendung der zylindrischen Bürste diese einen großen Durchmesser haben
soll und daß eine zusätzliche Vorrichtung notwendig ist, um das elektroskopische
Pulver in dem ganzen Gerät zu sammeln, so daß es höchst unzweckmäßig ist, eine Btlromaschine,
wie ein Kopiergerät, zu verwenden, welches Kompaktheit und geringe Kosten aufweisen
soll. Ferner ist es unvermeidbar, daß die aus Fell bzw. Haar oder synthetischen
Fasern bestehende Bürste das elektroskopische Pulver verunreinigt, mit dem Ergebnis,
daß es schwierig ist, das gesammelte Pulver wiederzuverwenden.
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Um die vorgenannten Nachteile, die bei der bisherigen Praxis insbesvndere
beim Reinigen der Oberfläche des lichtempfindlichen Materials auftreten, zu beheben,
ist versucht worden, das zurückbleibende elektroskopische Pulver von der Oberfläche
des lichtempfindlichen Materials mittels einer dUmnen Platte abzuschaben,
die
bisher auch mit "Schabmesser" bezeichnet worden ist.. Die dünne Platte ist in herkömmlicher
Weise aus Naturkautschuk, synthetischem Kautschuk, wie Polyurethan oder Neopren
und anderen Polymerisaten, wie Polyäthylen, Polypropylen, Polyvinylidenfluorid,
Polytetrafluoräthylen, Polyhexafluorpropylen oder dgl.' hergestellt worden, jedoch
hat die dünne Platte (bzw. das Schabmesser), die aus solchen Materialien hergestellt
ist, einen unßureichenden Reinigungseffekt.
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Da in diesem Fall das Material, wie z. B. PolyAthylen, Polypropylen
oder Polyvinylidenfluorid eine hohe Steifheit hat, istes schwierig, das Material
und die Oberflache des lichtempfindlichen Materials miteinander in Berührung zu
bringen, und'geringfugige Unregelmäßigkeiten in der Oberfläche des lichtempfindlichen
Materials beeinflussen das Reinigungsvermögen der dünnen Platte (Schabmesser) nachteilig.
Andererseites ergibt sich, daß, wenn diz dünne Platte aus einem synthetishen Kautschuk,
-wie Polyurethan oder Neopren, der eine Biegsamkeit besitzt, hergestellt ist, mit
dem lichtempfindlichen Material in innige Berührung gebracht wird, die aus einem
solchen synthetischen Kautschuk bestehende dünne Platte.
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nldt notwendigerweise einen ausreichenden Reinigungseffekt auf die
Oberfläche ausübt, so daß elcktroskopisches Pulver auf der Oberfläche auch nach
der Reinigung-noch in merklidem Ausmaß zurückbleibt, und daher ist eine bei dem
nächsten Kopiervorgang erhaltene Kopie unvollkommen.
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Es ist daher-ein Zweck der vorliegenden Erfindung, eine Reinigungsklinge
zu schaffen, die ein Substrat aufweist, weBles aus einem Material geringer Steifheit,
wie Polyurethan)hergestellt und mit einem Fluoridharz, wie Polyvinylidenfluorid1
überzogen ist. Insbesondere bezweckt die Erfindung, eine Reinigungsklinge zu schaffen,
die dadurch gekennzeichnet ist, daß sie'ein Substrat
von Kautschukelastizität
aufweist, auf welches eine dünne Schicht eines Fluoridharzes aufgebracht ist. Es
hat sich aus Prüfungen ergeben, daß eine in dieser Weise ausgebildete Reinigungsklinge
eine zufriedenstellende Reinigungsfähigkeit und Beständigkeit besitzt.
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In dieser Hinsicht ist es erwünscht, daß das Substrat, welches Kautschukelastizität
hat, aus einem solchen Material hergestellt wird, daß das Substrat einen Zugfestigkeitsmodul
in dem Bereich von o,ol bis lo kg/mm2 (ASTM D-638) besitzt und daß die Reinigungsklinge
für das lichtempfindliche Material einen in dem oben genannten Bereich lieg?i Zugelastizitätmodul
besitzt.
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Beispielsweise liegt der Zugelastizitätsmodul eines wärmehärtenden
Harzes in dem Bereich von 200 bis 4.500 kg/mm2 und derjenige eines thermoplastischen
Harzes in dem Bereich von 50 bis 1.loo kg/mm2.
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Ferner kann als Fluoridharz zum Oberziehen des Substrats Polyäthylenfluorid,
Polyvinylidenfluorid, Polyhexafluorpropylen, Polytrifluoräthylen, Polytetrafluoräthylen,
Polyclibrpropylenfluorid oder dgl. verwendet werden.
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Die folgenden Beispiele veranschaulichen die Vorteile der'Erfindung,
wonach die Reinigungsklinge gemäß der Erfindung einen besonders günstigen Reinigungseffekt
liefert. Die in den Beispielen genannten Anteilmengen beziehen sich auf Gewichtsteile.
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Beispiel 1 3 Teile Epoxyharz und 3 Teile Polyviinylidenfluorid (unter
dem Warenzeichen tut200 E" von der Firma Kureha Chemical Ind.Co.?;hergestellt) wurden
in 10 Teilen Dimethylphthalat gelöst1 und dann wurde die sich ergebende Lösung als
Oberzugsmaterial verwenden, welches
auf ein im Handel erhältliches
3 mm dickes Blatt aus Polyurethankautschuck aufgesprüht wurde, bis eine dünne Schicht
von 5 Mikron erhalten war. Danach wurde das so überzogene Blatt getrocknet, um auf
ihm eine Grundietschicht zu bilden Dann wurde eine weitere Lösung bereitet, indem
l Teil PolyvinyZidenflucri-d in 5 Teilen Dimethylphthalat ge-18st wurde. Diese Lösung
wurde auf die Grundierschicht angemessen aufgesprüht'und auf diese Weise wurde,
nachdem das Blatt lo Stunden bei 80°C getrocknet war, eine Reinigungsklinge erhalten.
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Beispiel 2 Es wurde eine Lösung aus 1 Teil Epoxyharz, 2 Teilen Polyvinylidenfluorid
und 8 Teilen Dimethylacetamid durch Mischen unter Rühren bereitet. Die so erhaltene
Lösung wurde dann auf ein im Handel erhältliches 2 mm dickes Xautschukblatt unter
Verwendung einer Bürste aufgebracht,und danach wurde das überzogene Blatt getrocknet,
bis eine Grundierschicht erhalten war.
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Es wurde eine weitere Lösung durch Mischen von 3 Teilen Aceton und
2 Teilen Dimethylphthalat mit 1 Teil Polyäthylenfluorid bereitet. Diese Lösung wurde
auf die Grundierschicht angemessen aufgesprüht, und auf diese Weise se wurde durch
Trocknen des Blattes eine Reinigungsklinge erhalten.
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Beispiel 3 Eine Reinigungsklinge wurde dadurch hergestellt, daß eine
Folie aus Polytetrafluoräthylen (unter dem Warenzeichen "Nitflon 923" von der Firma
Nitto Denko Co.Ltd. hergestilt), die eine Dicke von
So Mikron hatte
und mit einer 30 Mikron dicken Klebeschicht versehen war, und ein im Handel erhAltliches
Neoprenblatt mit einer-Dicke von 5 mm miteinander verbunden wurden.
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Beispiel 4 Eine Lösung aus 2 Teilen Polyvinylidenfluorid, 1,5 Teilen
Epoxyharz und lo Teilen Dimethylphthalat wurde auf ein im Handel erhältliches Polyurethanblatt
mit einer Dicke von 5 mm aufgesprüht; um eine C-rundier-Schicht zu bilden, auf die
eine Emulsion von Polyvinylidenfluorid angemessen aufgesprüht wurde. Durch Trocknen
des Blattes bei 2000C wurde auf diese Weise eine Reinigungsklinge erhalten.
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Beispiel 5 Es wurde eine Reinigungsklinge dadurch hergestellt, daß
eine 13 Mikron dicke Folie aus Polytetrafluoräthylen (unter dem Warenzeichen "Neoflon"
von der Firma Daikin Kogyo hergestellt) und ein im Handel erhältliches 2,5 mm dickes
Blatt aus Naturkautschuk mit einem Klebstoff verbunden wurden.
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Beispiel 6 Es wurde eine Reinigungsklinge dadurch hergestellt, daß
eine 50 Mikron dicke Folie aus Polytrifluoräthylen (unter dem Warenzeichen "Diflon"
von der Firma Daikin Kogyo hergestellt) und ein im Handel erhältliches weiches Polyvinylchlorid
von 1,5 mm Dicke mit einem Klebstoff verbunden wurden.
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Bei den vorstehend beschriebenen Beispielen wurde jedes der Substrate
von geringer Steifheit in eine richtige Gestalt und Größe geschnitten, um eine Reinigungsklinge
zu bilden, und dann wurde die Oberfläche des Substrats mit verschiedenen Fluoridharzen
überzogen bzw. bedeckt. Die auf diese Weise erhaltenen Reinigungsklingen waren hinsichtlich
ihres Reinigungseffektes höchst zuverlässig im Vergleich mit Klingen, die aus einem
einzigen Material, wie Polyfluoräthylen, Polyvinylidenfluorid, Polytetrafluoräthylen,
Polyhexafluorpropylen oder Polytrifluorchloräthylen hergestellt waren.
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Die Ergebnisse der Prüfung haben gezeigt, daß es erwünscht ist, daß
die Dicke einer durch Aufbringen eines Fluoridharzes gebildeten Schicht kleiner
als 1 mm sein soll und daß insbesondere eine Dicke unter o,2 mm ein bevorzugtes
Ergebnis liefert.
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Eine Reinigungsklinge gemäß der Erfindung kann bei allen Arten lichtempfindlichen
Materials für ein herkömmliches elektrophotographisches Kopiergerät verwendet werden,
und sie ist inbesondere zur Verwendung bei lichtempfindlichem Material geeignet,
das wiederholt benutzt werden soll.