DE2300290C3 - Rakeleinrichtung für Siebdruck - Google Patents
Rakeleinrichtung für SiebdruckInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Rakeleinrichtung für iebdruck mit einer oberhalb der Siebdruckschablone
angeordneten Rakel, vor der sich zur Änderung des Durchtriltsquerschnittes der Farbe durch die Schablone
eine verstellbare Wand befindet.
Derartige Rakeleinrichtungen für Siebdruck sind bereits in der US-PS 22 76 181 bekannt. Bei dieser
bekannten Rakeleinrichtung bildet das Amtragsmedium vor einer Rakelleiste einen nachspeisbaren Tümpel,
wobei der Medientümpel in seiner Ausbreitung durch eine feste und eine verstellbare Wand begrenzt ist.
Hierbei soll das vorhandene, auf der laufenden Siebdruckschablone aufliegende Medium in gewissen
Grenzen gehalten werden. Dabei ist zwar der freie Durchtrittsquerschnitt für das Druckmedium in Richtung
auf die Siebdruckschablone in seiner »reite veränderbar, jedoch arbeiten die Wände leistenartig,
wobei der Anstellwinkel der verstellbaren Wand veränderbar ist. Damit IaIJt sich zwar der Durchtrittsquerschnitt
zwischen Rakel und Abschluß des Mediumtümpels verändern, jedoch ist der Med/entümpel .veiilieh
nicht begrenzt, da die Wände nur leistenartig arbeiten, wovon die entscheidende Leiste verschwenkt wird.
Damit ist der wesentliche Nachteil gegeben, daß nämlich der physikalische Druck des Mediums nicht
über die ganze Breite der Vorrichtung gleich ist, sondern, da die Farbe seitlich zerfließend auslaufen
kann, werden die Seitenbereiche unter geringerem physikalischen Druck stehen als der Mittelbereich und
der Durchdruck des Mediums durch die Siebdruckschablone wird entsprechend im Seilenbereich der Druckausführung
schwach sein.
Durch die DT-OS 2108 085 ist bereits keine Rakeleinrichtung bekannt, die ein abgeschlossenes
Gehäuse zeigt, wobei in diesem Gehäuse eine mit gummielastischen Lippen versehene Rakeleinrichiung
angeordnet ist. Dieses Rakclgehäuse bildet eine fest in ihren Abmessungen fixierte Kammer, wobei die
Begrenzungswände im unteren Bereich Dichtungslippen aufweisen. Diese Dichtungslippen neigen sich
aufeinander zu, um einen möglichst engen Raum abzugrenzen, um die mit elastischen Schaufeln versehene
Rakelrolle zwischen sich einzuschließen. Eine Veränderung des Abstandes der vorderen Dichtungslippe
im Verhältnis zum unteren Scheitelpunkt der Rakelrolle läßt sich nur durch Erhöhung des Andruckes
des Gehäuses erzielen und daher nur in ganz geringen Grenzen.
Weiterhin ist durch die US-PS 14 21884 eine Vorrichtung bekannt, bei der die Rakel als Tauchrakel
arbeitet und der Farbabgabe.-palt oberhalb zweier Rakelteilen verstellbar ist. Bei derartigen Vorrichtungen
liegt der Medientümpel nicht auf der Siebdruckschablone, so daß hier das Problem der Eingrenzung des
Farbtümpels nicht vorhanden ist. Derartige Druckeinrichtungen sind nur für Feindrucke geeignet, niemals
aber beispielsweise für Teppichdruck oder den Druck sehr saugfähiger Ware, weil bei diesen Vorrichtungen
kein physikalischer Druck im Tümpelbereich aufgebaut werden kann, um die Farbflotte zu zwingen, durch die
Siebdruckschablone in mehr oder weniger großen Mengen hindurchzutreten.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, die Farbmenge zu begrenzen und in einem vorbestimmten
Bereich zu halten, wobei der Durchlauf der Farbe oder eines beliebigen anderen Mediums durch die Siebdruckschablone
veränderbar und vorzugsweise steuerbar ist.
Die Erfindung besteht darin, daß die Rakel und die Farbe in einem geschlossenen, gegenüber der Siebdruckschablone
formschlüssig abgedichteten Gehäuse
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vorgesehen ist und die Vorderwand des Gehäuses die
verstellbare Wand bildet.
Ein weiterer sehr wesentlicher Gedanke der Erfindung
besteht darin, daß anstatt der verstellbaren Vorderwand eine verstellbare Bodenplatte vorgesehen j
Damit ist erzielt, daß der freie Durchtrittsquerschnitt zwischen Rakel und Bodenplatte für Jas Dri-.-kmediuni
in Richtung auf die Siebdruckschablone in seiner Breiu veränderbar ist, aber in bezug auf den im Inneren
aufgebauten physikalischen Druck über die Gesamtbreite der Vorrichtung gleich ist.
Damit ist erzielt, daß der vierseitig eingegrenzte Bereich für das Druckmedium zur Siebdruckschablone
hin abgedichtet ist und in diesem eingegrenzten Medientümpel gleichmäßige Druckverhältnisse herrschen,
wobei der physikalische Druck durch das Eigengewicht der Farbe durch Veränderung des Spaltes
/wischen Rakel und Gehäuse veränderbar ist. Durch die Einstellung des Austrittsquerschnittes für das Druckmedium
lallt sich die Vorrichtung jeder Konsistenz der Farbe od. dgl. anpassen, aber auch die Eindringtiefc des
Druckmediums in die Warenbahn gleichmäßig steuern.
Die Erfindung wird nachfolgend in Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnungen näher erläutert.
Weitere Merkmale und Ausgestaltungen der Frfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet. I-Is
zeigt
Fig. I eine einfache Rakelanordnung im f.i'.icrsehniii
mit verschiebbarer Vorderwand,
Fig. 2 eine Auftragsanordnung bei einem S:ebdruckschablonenband
in Kastenform,
Fig. 3 und 4 ein weiteres Ausführungsbeispiel bei eine.' Siebdnickrundschablone,
Fig. 5bis7 ein weiteres Ausführungsbeispiel.
Die erfindungsgemäße Rakeleinrichtung ist an einer beliebigen Siebdruckmaschine anzuordnen, die mit allen
üblichen Teilen, wie Maschinengestell, Maschinenantrieben ein oder mehreren Druckwerken u. dgl.
versehen ist.
In den Zeichnungen ist jeweils oberhalb einer Druckdecke 1, die in dem Maschinengestell beliebig
geführt und gelagert sein kann, die kontinuierlich oder diskontinuierlich bewegte Warenbahn 2 gezeigt, auf der
die Siebdruckschablone 3 in Arbeitsstellung ruht. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich bei der Siebdruckschablone
um eine Siebdruckflachschablone, ein Siebdruckschablonenband oder eine Siebdruckrundschablone handelt.
Die Rakeleinrichtung besteht zunächst aus einer Rakel, und zwar entweder einer RakHleiste 4 oder einer
angetriebenen oder durch Friktion mitlaulenden Rollrakel, die ebenfalls mit 4 in den Figuren bezeichnet ist.
Diese Rakel ist bei den dargestellten Ausführungsbeispielen jeweils in einem geschlossenen Gehäuse 5
angeordnet, wobei das technisch einfachste Ausführungsbeispiel der Fig. 1 ein Gehäuse 5 zeigt, dessen
Vorderwand 50 in den Pfeilrichtungen A verstellbar ist. Mit der Vorderwand ist gleichzeitig ein Teil der
Seitenwand 51 und ein Teil des Deckels 52 verschiebbar. Damit greift die Vorderwand mit Seitenwand und ho
Deckel teleskoparlig über das Restgehäuse, das in seinem Inneren das Farbzuführungsrohr 6 in an sich
bekannter Weise sowie die Rakelhalterung 7 und eine Haube 8 aufnimmt, die auf dem Farbzuführungsrohr
aufsitzt. Durch Verschieben der Vorderwand 50 in Pfeilrichtung A ist das Maß a zwischen Rakelspitze 40
und Vorderkante der Bodenfläche 53 des Gehäuses 5 veränderbar. Dabei ist die Stellung der Teile im
Verhältnis zueinander vorzugsweise stufenlos arretierbar. Die Ausbildung der Rakelhalterung, der Rakelleiste
und des Farbzuführungsrohres b kann in an fich bekannter Weise erfolgen.
In Fi g. 2 ist eine Rakeleinrichtung gezeigt, bei der in
einem geschlossenen, gegenüber der Siebdruckschablone 3 formschlüssig abgedichteten Gehäuse 5 eine
Rollrakel angeordnet ist. liier ist auch ein Farbzuführungsrohr 6 mit Haube 8 vorgesehen, wobei auch hier
das Zuführungsrohr 6 aus einer Vielzahl von oberen öffnungen 60 unter Druck das Medium in die Haube 8
abgibt, die es gleichmäßig im Medientümpel 9 eintropfen läßt. Der Medientümpel kann also auch als
Farbmenge 9 bezeichnet werden.
Die Bodenfläche des Gehäuses bei diesem Ausfühnmgsbeispiel
mit einer besonderen Platte 54 abgedeckt, wobei diese entweder an tier Bodenfläche befesiigt sein
kann oder, wie in F i g. 2 auf der linken Seite dargestellt, unter die Bodenfliiche gelegt ist. Die Bodenfläche kann
aus einer folienartigen Platte bestehen. Diese folienartige Platte 54 ist auf einer Rolle 55 aufgerollt, die durch
beliebige Mittel bewegbar ist. Dargestellt ist eine Handkurbel 56. jedoch bestehen auch andere Möglichkeiten
des Aiii- und Abrollens der Rolle 55 von der die Folienplatte 54 ablauft. Diese Platte 54 bildet einen
beweglichen Teil der Bodenfläche 5 5 und kann mehr oder weniger in das Innere des Gehäuses 1 eindringen,
derari, daß das Maß ;i von der unteren Bcrührungslinie
der Rollrakel 4 bis zum Ende der Platte 54 variierbar ist. Diese Platte kann aus Kunststoff beispielsweise
Polyietralluoräthylen bestehen. Die Rolle 55 sollte in
jeder Stellung arretierbar sein. Dies ist durch Anordnung von Klinken u. dgl. in bekannter Weise möglich.
Wie in F i g. 2 dargestellt, ist im Inneren des Gehäuses
5 für die Farbmenge 9 eine Höhenbegrenzungseinrichlung 10 angeordnet. Hier kann jede beliebige Höhenbegrenzungseinrichtung
angeordnet werden, die bei Erreichung eines bestimmten Niveaus des Farbtümpels 9 die Zulauipumpe für das Farbzuführungsrohr 6 stoppt.
Wenn im Vorhergehenden und Nachfolgenden von »Fi.rbiümpel« die Rede ist, so ist in dem Begriff jeder
Tümpel eines anderen Druckmediums eingeschlossen.
Wie aus F i g. 3 ersichtlich, kann die erfindungsgemäße Rakeleinrichiung auch bei einer Siebdruckrundschablone
eingesetzt werden. Unter der Bodenfläche 53, die bei diesem Ausführungsbeispiel des Gehäuses 5 nach
außen gerichtet und abgekantet ist, sind bei diesem Ausführungsbeispiel zwei Platten 54 befestigt, und zwar
austauschbar befestigt. Somit ist es möglich, durch Lösen der nur angedeuteten Schrauben 57 diese aus
Kunststoff od. dgl. bestehenden Platten 54 jederzeit auszuwechsein, so daß auch hier das Maß ;j zwischen
unterer Berührungslinie der Rollrakel 4 mit der Siebdruckrundschablone 3 und dem Ende der Platte 54
variierbar ist. Bei diesem Auslührungsbeispiel ist als Höhenbegrenzungseinrichtung 10 ein Blasrohr dargestellt,
das auf einen, Membranschalter 11 wirkt, der elektrisch mit der Farbzuführungspumpc verbunden ist.
Die gleichmäßige Zuführung der Blasluft erfolgt in an
sich bekannter Weise.
Die seitliche Lagerung der Rakel 4 in einem im wesentlichen geschlossenen Gehäuse 5 kann, wie in
Fig.4 dargestellt, durch Anordnung von geteilten Stirnwänden 58, 59 erfolgen, die durch beliebige Mittel
miteinander verbunden sein können, beispielsweise durch Schrauben. Dabei schließen die geteilten Stirnwände
58, 59 die Rakelwelle zwischen ihren Teilstücken in sich ein.
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In Fig.5 ist ein Ausführungsbeispiel einer Rakeleinrichtung gezeigt bei einer Siebdruckmaschine mit
Siebdruckschablonenband, wobei das Band über zwei auf der Ware aufliegende Walzen 30 geführt ist und
gespannt wird durch eine, nicht mehr dargestellte, mittig angeordnete Spann- und Rakelwalze. Die Hebeeinrichtung
31 für die Spann- und Rakelwalze ist in der Zeichnung noch angedeutet. Eine derartige Einrichtung
weist zwei Seitenlagerköpfe auf, wobei nur der vordere im Schnitt dargestellt ist. Auch bei diesem Ausführungsbeispiel
ist für die Rakeleinrichtung zunächst ein Gehäuse 5 vorhanden, mit einer angetriebenen Rakel 4.
Das Farbzuführungsrohr 6 liegt auf der gegenüberliegenden Seite zum Farbtümpel 9. Auch hier ist eine
Höhenbegrenzungseinrichtung 10 angeordnet. Der Unterschied zu den vorerwähnten Einrichtungen
besteht darin, daß die Farbe oder das Druckmedium durch Düsen 61 auf eine Gleitbahn 80 gespritzt wird, auf
deren Oberfäehe die Farbe auf die gegenüberliegende Seite der Rollrakel 4 fließt und in den Farbtümpel 9
gelangt. Die Gleitbahn 80 bildet einen Teil der Haube 8, die oberhalb des Farbzuführungsrohres 6 liegt. Die
kastenartige Ausbildung des Gehäuses 5 ermöglicht auch hier an der Unterseite des Gehäuses 5 die
Anordnung einer vorzugsweise aus Kunststoff bestehenden Platte 54, so daß auch bei diesem Ausführungsbeispiel das Maß a veränderbar ist. Dies ist angegeben in
den F i g. 6 und 7 durch Einzeichnung jeweils anderer Größenmaße des Maßes a. Die Platten 54 werden
jeweils an der Teilbodenfläche 53 des Gehäuses 5 auswechselbar befestigt.
Wesentlich ist beim Erfindungsgegenstand, daß das Maß a zwischen Berührungslinie der Rakel 4 und dem
Ende des Austrittsquerschnittes 90 des Farbtümpels 9 veränderbar ist. Diese Veränderbarkeit kann entweder
durch Auswechseln der Teile oder durch gestufte bzw. stufenlose Verstellung erfolgen.
Claims (13)
1. Rakeleinrichtung für Siebdruck mit einer oberhalb der Siebdruckschablone angeordneten
Rakel, vor der sich :ur Änderung des Durchtrittsqucrschnittes
der Farbe durch die Schablone eine verstellbare Wand befindet, dadurch gekennzeichnet, daß die Rakel (4) und die Farbe (9) in
einem geschlossenen, gegenüber der Siebdruckschablone (3) formschlüssig abgedichteten Gehäuse {5)
vorgesehen ist und die Vorderwand (50) des Gehäuses (5) die verstellbare Wand bildet.
2. Rakeleinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß anstatt der verstellbaren
Vorderwand eine verstellbare Bodenplatte (54) vorgesehen ist.
3. Rakeleinrichtung nach Anspruch I oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Farbmenge (9) in
an sich bekannter Weise einem veränderbaren Höhenbegrenzer (10) zugeordnet ist.
4. Rakeleinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die verstellbare Vorderwand
(50) kastenartig und teleskopartig die angrenzenden Wände des Gehäuses (5) umgreift und die Verstellung
stufenlos erfolgt.
5. Rakeleinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (5) eine oder
mehrere abnehmbare, auswechselbare Bodenplatten (54) aufweist.
6. Rakeleinrichiung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte (54) folienartig
ausgebildet und aufrollbar und in jeder Stellung arretierbar angeordnet ist.
7. Rakeleinrichtung nach Anspruch I, dadurch gekennzeichnet, daß die Stirnseiten des Gehäuses (5)
geteilt ausgebildet sind und teilbare Lager für die Rakel (4) tragen.
8. Rakeleinrichtung nach Anspruch 2 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte (54)
aus Kunststoff, vorzugsweise Polytetrafluoräthylen besteht.
9. Rakeleinrichtung nach Anspruch 1 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (5) nach
außen abgekantete Bodenflächen (53) aufweist, gegen die sich ein oder mehrere auswechselbare
Bodenplatten (54) legen.
10. Rakeleinrichiung nach Anspruch 2 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte (54)
gegenüber der Bodenfläche (53) des Gehäuses (5) in das Gehäuseinnere vorstehend angeordnet ist.
11. Rakeleinrichtung nach einem der Ansprüche 5,
8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte (54) eine in Richtung zur Rakel (4) liegende, nach
unten weisende Schrägung aufweist.
12. Rakeleinrichtung nach Anspruch 5, 10 und 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte (54) einseitig in Bewegungsrichtung der Schablone (3)
vor der Rakel (4) angeordnet ist.
13. Rakeleinrichtung nach Anspruch I, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (5) nach innen
abgekantete Bodenflächen (53) aufweist, gegen die sich ein oder mehrere auswechselbare Bodenplatten
(54) legen.
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Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE19732300290 DE2300290C3 (de) | 1973-01-04 | Rakeleinrichtung für Siebdruck |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19732300290 DE2300290C3 (de) | 1973-01-04 | Rakeleinrichtung für Siebdruck |
Publications (3)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE2300290A1 DE2300290A1 (de) | 1974-07-11 |
DE2300290B2 DE2300290B2 (de) | 1977-02-17 |
DE2300290C3 true DE2300290C3 (de) | 1977-10-06 |
Family
ID=
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