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DE2346717B2 - Wachsgeraet fuer den fluessigen wachsauftrag mit einem feilenhalter fuer skier - Google Patents

Wachsgeraet fuer den fluessigen wachsauftrag mit einem feilenhalter fuer skier

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DE2346717B2
DE2346717B2 DE19732346717 DE2346717A DE2346717B2 DE 2346717 B2 DE2346717 B2 DE 2346717B2 DE 19732346717 DE19732346717 DE 19732346717 DE 2346717 A DE2346717 A DE 2346717A DE 2346717 B2 DE2346717 B2 DE 2346717B2
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wax
rectangular body
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ski
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Anmelder Gleich
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Kollmeder, Michael, 8000 München
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Description

Die Erfindung betrifft ein Wachsgerät für flüssigen Wachsauftrag mit einem Feilenhalter für Skier.
Beim Skilaufen lassen sich die Fahreigenschaften des Skis wesentlich beeinflussen, wenn die Laufflächen und die Stahlkanten einer regelmäßigen Pflege unterzogen werden. Zum Schärfen der Stahlkanten sind verschiedene Kantenschärfgerätc bekannt, von denen eines auch die Möglichkeit bietet, eine Metallfeile derart einzuklemmen, daß sie etwas von der Fuh rungsflache weggeneigt ist (DT-Gbm 6919027). Bei diesem Kantenschärfgerät läßt sich die Metallfeile auch in einer Ebene senkrecht zur Lauffläche des Skis in unterschiedlichen Lagen verklemmen. Wenn jedoch die Feile nicht senkrecht zur Lauffläche sondern mit einer Neigung gegen diese verklemmt wird, so hat die zur Lauffläche angefeilte Kante am Ski einen stumpfen Winkel, was als nachteilig angesehen wird, da eine solche Kante beim Fahren schneller stumpf wird.
Neben der Pflege der Kantenschärfe ist für das sportliche Skifahren jedoch auch das Präparieren der Lauffläche des Skis durch Wachsen von Bedeutung. Es gibt eine Vielzahl von Wachsgeräten, mit denen ein flüssiger Wachsauftrag möglich ist. Um dem Skifahrer das Wachsen der Skier auch unabhängig von stationären Geräten zu ermöglichen, sind heizbare Handwachsgeräte entwickelt worden (DT-PS 960164, CH-PS 179792), die in mehrfacher Hinsicht bezüglich des Wachsauftrags und der Wachsverteilung nicht zufriedenstellend funktionsfähig sind. Im einen Fall fließt das geschmolzene Wachs durch einen Schlitz an einer Kante des Gerätes strangförmig aus. Durch das Verschieben des Gerätes über die Lauffläche des Skis soll diese dabei gleichmäßig mit Wachs überzogen werden. Es ergibt sich jedoch der Nachteil, daß ein gleichmäßiger Wachsauftrag durch einen Schlitz nicht möglich ist, und daß ferner bei einem quer über die gesamte Lauffläche des Skis verlaufenden Schlitz die Führungsrille in der Lauffläche ebenfalls volläuft. Da das Wachs genügend heiß sein muß, damit es im dünnflüssigen Zustand auf die Lauffläche kommt und sich mit dieser gut verbindet, ergibt sich ein sehr dicker Wachsauftrag, wobei das Wachs auch seitlich am Ski herunterläuft. Mit einem solchen Gerät läßt sich ein Wachsauftrag ohne Nachbehandlung der Lauffläche nicht ermöglichen. Es wurde bereits versucht, (DT-PS 960164) diesen Nachteil zu überwinden, indem die Wachsauftrags- und Verteilungsfläche vergrößert und ein eigens für das Freihalten der Führungsrille abgerundeter seitlicher Ansatz am Wachsgerät ausgebildet wurde. Zum Regulieren des stark ausfließenden flüssigen Wachses wird ferner ein Kugelventil in der Verteilungsfläche vorgesehen, das über eine Feder und eine Schraube auf einen bestimmten Öffnungsbereich einstellbar ist. Ein derartiges einziges verstellbares Kugelventil ist jedoch alles andere als zweckmäßig, da man damit ebenfalls keinen gleichmäßigen Wachsauftrag auf den dafür vorgesehenen Teil der Lauffläche des Skis erzielen kann. Aus diesem Grund wird empfohlen, das Wachsgerät hin- und herzubewegen, um die sich zunächst unterhalb des Kugelvcntiis verhältnismäßig dick ausbildende Wachsschicht nach und nach gleichmäßig auf der Wachsfläche zu verteilen.
Schließlich wurde auch bereits ein Skibehandlungsgerät (CH-PS 499336) bekannt, bei dem neben einer fest an dem Gerät befestigten Metallfeile zum Kantenbearbeiten ein Verteilblech vorgesehen ist, mit dem entweder Hartwachs auf die Lauffläche aufgebracht oder eine aufgebügelte Wachsschicht ausgeglichen werden kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Wachsgerät für den flüssigen Wachsauftrag zu schaffen, mit dem ein gleichmäßiger Wachsauftrag mit glat-
tür Oberfläche und mit einem einmaligen Entlangschieben des Wachsgerätes über die Lauffläche des Skis möglich ist, wobei das Gerät auch zum Kantenschärfen verwendbar sein soll.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß ein flacher, metallischer und in meiner Längserstreckung etwa der Breite eines Skis entsprechender Rechteckkörper mit einem Handgriff an einer Längsseite vorgesehen ist, der
a) zum Wachsen im Bereich einer Stirnfläche eine verschließbare und mit Lufteintrittsöffnungen versehene Brennkammer hat, von der zumindest eine in Längsrichtung verlaufende und durch die der Brennkammer gegenüberliegende Stirnfläche austretende Kaminbohrung ausgeht, wobei die eine Hauptfläche des Rechteckkörpers als im wesentlichen ebene Wachsverteilungsfläche ausgebildet ist, in welche eine Vielzahl von in einer Reihe nebeneinander angeordnete Bohrungen mündet, die von einem in der gegenüberliegenden Hauptfläche angebrachten Wachsbehälter ausgehen und den Laufflächenteilen beiderseits der Führungsrille zugeordnet sind;
b) zum Kantenschleifen an einer Längsseite des Rechteckkörpers mit einem eine Metallfeile verklemmbar aufnehmenden Schlitz versehen ist, wobei die Wachsverteilungsfläche als Führungsfläche dient.
Ein derartiges Wachsgerät läßt sich in vorteilhafter Weise dazu benutzen, flüssiges Wachs gleichmäßig mit einer glatten Oberfläche über die gesamte Skilänge aufzutragen, wobei nur ein einmaliges Entlangschieben des Wachsgerätes über die Lauffläche des Skis nötig ist. Damit lassen sich auch die bei einem Wachsauftrag mit einem hin- und herzubewegenden Wachsgerät an den Umkehrpunkten entstehenden kleinen Schwellen im Wachsbelag vermeiden.
Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß an der Führungs- und Wachsverteilungsfläche ein Absatz im Bereich des Schlitzes vorgesehen ist, um zu vermeiden, daß beim Wachsauftrag in den die Metallfeile aufnehmenden Schlitz Wachs eindringt, bzw. die Kante des Feilenhalters die Qualität der Wachsoberfläche beeinträchtigt.
Im Interesse einer gleichmäßigen Erhitzung des Wachsgerätes ist ferner vorgesehen, daß zwei beiderseits des Wachsbehälters verlaufende Kaminbohrungen im Rechteckkörper vorgesehen sind.
Damit sich das durch die Bohrungen austretende Wachs über die Lauffläche des Skis einerseits und die Führungs- und Wachsverteilungsfläche andererseits gleichmäßig ausbreiten kann, ist vorgesehen, daß der Mündungsbereich der Vielzahl der Bohrungen sich in der Führungs- und Wachsverteilungsfläche etwa halbkugelförmig erweitert. Zum Aufheizen des Wachsgerates mit Hilfe eines elektrischen Heizstabes ist dieser in eine Kaminbohrung einsetzbar und kann mit dem in den Rechteckkörper einschraubbaren Griff festgehalten werden.
Da die Wirkung einer Stahlkante um so besser ist, je spitzwinkliger die Kante zur Lauffläche des Skis verläuft, ist auch vorgesehen, daß der Schlitz zur Aufnahme der Metallfeile unter einem geringen Winkel gegen die Führungs- und Wachsverteilungsfläche geneigt verläuft, womit es möglich ist, bei einer überstehenden Stahlkante die Seitenfläche so abzuarbeiten, daß eine geringfügig spitzwinklige untere Kante entsteht.
Ein derartiges unter Verwirklichung der Merkmale der Erfindung ausgebildetes Wachsgerät bietet auch den Vorteil, daß das Abfließen des flüssigen Wachses aus dem Wachsbehälter durch das Wachsgerät zur Führungs- und Wachsverteilungsfläche und das Verfließen während der Verteilung auf der Lauffläche des Skis unterhalb der Führungs- und Wachsverteilungsfläche auf einer im wesentlichen gleichbleibenden Temperatur erfolgt. Das Wachs wird somit so lange im flüssigen Zustand gehalten, bis es sich beim Entlangziehen des Wachsgerätes auf der Lauffläche des Skis an dem hinteren Absatz bzw. der hinteren Kante der Führungs- und Wachsverteilungsfläche in noch flüssigem Zustand ablöst. Dadurch entsteht eine sehr gleichmäßig dicke und mit einer geschlossenen glatten Oberfläche ausgebildete Wachsschicht auf der gesamten Lauffläche des Skis. Das Gerät hat auch den Vorteil, daß es als flaches handliches Gerät in einer Anoraktasche untergebracht werden kann und unterwegs beim Skifahren sowohl zum Kantenschärfen als auch zum Wachsen der Skier jederzeit verwendbar ist. Durch die Möglichkeit der Verklernmung der Metallfeile in unterschiedlichen Längs- und Querlagen, wobei die Metallfeile bezogen auf die Feilenlängsachse auch unter einem Winkel zur Längsabmessung des Feilenhalters in der schlitzförmigen Ausnehmung verklemmt werden kann, ist es möglich, die vorzugsweise Einhieb-Metallfeile immer so einzuspannen, daß noch scharfe Feilzähne in dem Bereich liegen, der an der Stahlkante des Skis entlanggeführt wird. Da die Führungs- und Wachsverteilungsfläche eben und verhältnismäßig großflächig ausgebildet ist, ergibt sich eine sehr gute Führung beim Kantenschärfen, so daß ein Rundschleifen der Kanten vermieden wird.
Die Erfindung mit ihren Merkmalen und Vorteilen wird anhand eines Ausführungsbeispiels in Verbindung mit der Zeichnung nachfolgend beschrieben. Es zeigt
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines Wnchs- und Kantenschleifgerätes gemäß der Erfindung mit einem außerhalb einer Kaminbohrung dargestellten elektrischen Heizstab,
Fig. 2 einen Schnitt längs der Linie 2-2 der Fig. 1.
Fig. 3 eine teilweise geschnittene perspektivische Ansicht des Wachs- und Kantenschärfgerätes von der Seite der Brennkammeröffnung,
Fig. 4 einen Schnitt längs der Linie 4-4 der Fig. 3, aus welchem der Verlauf der Kaminbohrung erkennbar ist.
Das in den Fig. 1 und 3 perspektivisch dargestellte Wachs- und Kantenschärfgerät für Skier besteht aus einem flachen Rechteckkörper 11, der vorzugsweise aus einem gut wärmeleitenden Material, z. B. Aluminium, hergestellt ist. Der Rechteckkörpp.r kann trotz seiner unterschiedlichen Formgebung im Detail im Spritzgußverfahren in einem Stück gegossen werden und hat vorzugsweise eine Längsabmessung, die geringfügig größer als die Breite eines Skis ist. Die untere Hauptfläche des Rechteckkörpers dient gemäß Fig. 2 als Führungs- und Wachsverteilungsfläche 12. In der oberen Hauptfläche ist eine rinnenförmige Vertiefung angebracht, die als Wachsbehälter 13 dient. Dieser Wachsbehälter steht durch eine Vielzahl von Bohrungen 14 mit der Führungs- und Wachsverteilungsfläche 12 i.-. Verbindung, wobei diese Bohrungen 14 jeweils etwa in einen halbkugelförmigen Mündungsbereich 15 übergehen.
Im Bereich einer Stirnfläche des Rechteckkörners
11 ist cine verschließbare Brennkammer 16 ausgebildet, die in der Schnittzeichnung gemäß Fig. 4 dargestellt ist. Diese Brennkammer 16 steht durch eine Vielzahl von Lufteintrittsöffnungen 17 im zugeordneten Teil des Rechteckkörpers mit der Außenatmosphäre in Verbindung. Die Brennkammer ist mit einem mit einem Loch 19 versehenen Schieber 18 verschließbar. Dieses Loch 19 dient als Lufteintrittsöffnung und ist gleichzeitig zum Öffnen der Brennkammer verwendbar. Der Innenraum der Brennkammer ist bezüglich seiner Größe vorzugsweise so bemessen, daß etwa ein Trockenspiritusstück handelsüblicher Größe darin untergebracht werden kann und noch genügend freier Raum zur Verfügung steht, um ein einwandfreies Verbrennen ohne Rußbildung zu gewährleisten. Von der Brennkammer 16 aus verläuft zumindest eine Kaminöffnung 20 in Längsrichtung durch den Rechteckkörper 11 und mündet in der gegenüberliegenden Stirnfläche in die freie Atmosphäre. Es hat sich jedoch gezeigt, daß das Anbringen von zwei Kaminöffnungen 20 beiderseits des Wachsbehälters 13 für das Aufheizen des Wachsgerätes besonders günstig ist und auch den Verbrennungsablauf vorteilhaft beeinflußt. Durch das Begrenzen des Volumens der Brennkammer 16 auf eine angemessene Größe wird erreicht, daß das Wachsgerät einerseits nicht überhitzt und andererseits jedoch der metallene Rechteckkörper genügend stark aufgewärmt wird, um die für das Wachsen eines Skipaares notwendige Wärmemenge aufzubringen.
An der dem Brennkammerbereich zugeordneten Stirnfläche ist der Rechteckkörper in Verlängerung der beiden Längsseiten mit Vorsprüngen 22 versehen. Auf diesen Vorsprüngen 22 kann der Rechteckkörper senkrecht aufgestellt werden. Dabei bleibt die untere Stirnfläche genügend weit von der Auflagefläche entfernt, um einen freien Lufteintritt durch die Lufteintrittsöffnungen 17 in der Stirnfläche zu gewährleisten. Die Kaminöffnungen 20 verlaufen senkrecht, wodurch eine gute Entlüftung der Brennkammer 16 gewährleistet wird.
An der einen Längsseite des Rechteckkörpers 11 ist eine Materialverstärkung 23 mit einer schräg von oben in den Rechteckkörper verlaufenden Gewindebohrung vorgesehen. Diese Gewindebohrung verläuft gemäß Fig. 2 schräg zur Kaminöffnung 20 und schneidet diese geringfügig an. In die Gewindebohrung ist ein Griff 24 einschraubbar, der an seinem vorderen gcwindelosen Ende konisch verjüngt ist und im voll eingeschraubten Zustand in die Kaminöffnung 20 eingreift. Mit diesem Griff 24 kann das Wachs- und Kantenschärfgerät über die Lauffläche des Skis zum Wachsen verschoben werden.
Auf der dem Griff 24 gegenüberliegenden Längsseite des Rechteckkörpers ist ein parallel zur Seitenfläche des Rechtcckkörpcrs verlaufender Schlitz 25 vorgesehen, in welchen eine Metallteile 26 einsetzbar ist. Diese Metallteile ist mit einer in der zugeordneten Längsseite angeordneten Schraube 27 in unterschiedlicher Lage im Schlitz 25 vcrklemmhar. Damit ist es möglich, die Feile immer wieder so einzuspannen, daß noch scharfe Feilzähne in dem Bereich liegen, der an der Stuhlkante des Skis entlanggeführt wird. Der Schiit/. 25 kann unter einem nur gering gegen die Führungs- und Wachsverteilungsfläche 12 geneigten Winkel verlaufen. Dadurch ist es möglich, beim Schärfen der Kanten die Außenfläche der Skikante so ah/.ulragen, daß sie unter einem kleineren Winkel
als 1H)" ausläuft, wodurch die Kante länger scharf bleibt und weniger schnell beim Fahren über eisige Flächen ihre Schärfe verliert
An der Führungs- und Wachsverteilungsfläche 12 ist ein Absatz30 im Bereich des Schlitzes 25 vorgesehen. Dieser vorzugsweise abgerundete Absatz bewirkt, daß sich beim Wachsen des Skis das flüssige Wachs von der Führungs- und Wachsverteilungsfläche des Wachsgerätes gleichmäßig ablöst und nicht in den Schlitz 25 eindringt, aus dem beim Wachsen des Skis die Metallfeile 26 entnommen ist.
Um im häuslichen Bereich auf die Verwendung einer offenen Flamme verzichten zu können, ist ferner vorgesehen, daß ein auf die Wachsschmelztemperatur aufheizbarer elektrischer Heizstab 31 in eine der Kaminöffnungen 20 einsetzbar ist, um den Rechteckkörper zum Wachsen aufzuheizen. Der Heizstab 31 kann in der Kaminbohrung 20 mit Hilfe des Griffes 24 verklemmt werden, in dem sich beim Einschrauben des Griffes die konisch verlaufende Spitze gegen die Außenfläche des Heizstabes 31 anlegt und diesen gegen die Wandung der Kaminbohrung preßt. Die Verwendung eines elektrischen Heizstabes bietet auch den Vorteil, daß das Wachs- und Kantenschärfgerät auf einer gleichmäßigen, dem Schmelzpunkt des Wachses entsprechenden Temperatur gehalten werden kann, womit es möglich ist, eine Vielzahl von Skiern nacheinander zu wachsen, ohne daß zum Aufheizen des metallischen Rechteckkörpers Wartezeiten eingelegt werden müssen, wie dies bei der Verwendung von Trockenspiritus, insbesondere bei tiefen Temperaturen, notwendig werden kann.
Für die Anbringung der Vielzahl der Bohrungen 14, die den Wachsbehälter 13 mit der Führungs- und Wachsverteilungsfläche 12 verbinden, hat es sich als zweckmäßig erwiesen, den Abstand so zu wählen, daß die vorzugsweise mit einem Durchmesser von etwa 5 mm ausgebildeten Mündungsbereiche 15 mit einem geringen Abstand nebeneinander zu liegen kommen. Um zu vermeiden, daß sich in der Führungsrille des Skis unnötig viel Wachs ansammelt, ist jedoch vorgesehen, im mittleren Bereich der vorzugsweise in einer Reihe nebeneinander angeordneten Bohrungen eine bzw. zwei Bohrungen auszulassen. Auf der Führungsund Wachsverteilungsfläche 12 können die Mündungen 1.5 der Bohrungen 14 durch eine schmale Rinne verbunden sein.
Der aus dem Rechteckkörper 11 herausschraubbare Griff 24 kann zum Aufbewahren und zum Mitnehmen des Wachs- und Kantenschärfgerätes in einer Tasche in eine Kaminöffnung 20 eingesteckt und darin festgeschraubt werden. Zu diesem Zweck ist in der Verlängerung einer Kaminöffnung 20 auf der der Brennkammer 16 benachbarten Stirnseite des Rechteckkörpers eine Gewindebohrung 32 gemäß Fig. 3 vorgesehen, in welche das vordere Ende des Griffes 24 cinschraubbar ist. Der Griff 24 kann im Bereich seines Gewindes mit einer Führungsscheibe versehen sein, die etwa dem Durchmesser der Kaminöffnun^ entspricht, so daß das Einschrauben des Griffes in die Gewindebohrung 32 keine Schwierigkeiten bereitet.
Zur weiteren Erläuterung wird nachfolgend ein Wachsvorgang unter Verwendung von Trockenspiritus beschrieben. Zum Aufheizen des Gerätes wird nach dem Herausnehmen der Metallfolie ein handelsübliches Stück Trockenspiritus 33 in die Brennkammer 16 eingelegt und diese mit dem Schieber IS verschlossen. Dabei ist die Menge des Trockcnspiritw
etwa darauf abgestimmt, daß mit einem handelsüblichen Stück ein Paar Skier gewachst werden kann. Zum Erwärmen des Gerätes wird dieses, wie in Fig. 4 dargestellt, senkrecht aufgestellt und der Trockenspiritus entzündet. Durch die Lufteintrittsöffnungen 17 tritt genügend Frischluft in die Brennkammer ein, so daß der Trockenspiritus ohne Rußbildung verbrennt und die heißen Abgase beim Durchströmen der Kaminöffnungen 20 den metallischen Rechteckkörper erwärmen. Bei einem verwirklichten Ausführungsbeispiel der Erfindung wurde für das Aufheizen des Rechteckkörpers etwa eine Zeit von drei Minuten benötigt, wobei etwa zwei Drittel des Trockenspiritus verbrannt ist. Sobald eine ausreichend hohe Temperatur für das Schmelzen des Wachses erreicht ist, wird das Gerät mit der Führungs- und Wachsverteilungsfläche 12 auf die Lauffläche des Skis aufgesetzt und ein Stück Wachs in den Wachsbehälter 13 eingelegt. Dieses Wachs schmilzt aufgrund der vom Rechteckkörper aus zugeführten Wärme und fließt durch die Bohrungen 14 auf die Lauffläche des Skis. Zum Wachsen des Skis wird das Wachsgerät nunmehr gleichmäßig langsam über die Lauffläche des Skis gezogen, wobei sich das flüssige Wachs am Absatz 30 mit einer glatten Oberfläche vom Wachsgerät ablöst und auf der Lauffläche des Skis erstarrt. Es ist nicht vorgesehen, mit dem Wachsgerät eine hin- und hergehende Bewegung auszuführen, weil dadurch eine gleichmäßig glatte Oberfläche für den Wachsbelag kaum zu erzielen ist. Die Dicke des Wachsauftrages kann durch ein langsameres oder schnelleres Wegziehen des Gerätes über die Lauffläche des Skis bestimmt werden, wobei beim langsamen darüber Hinwegziehen die Wachsschicht
dicker und beim schnellen darüber Hinwegziehen die Wachsschicht dünner ausgebildet wird. Durch die Tatsache, daß das Wachs innerhalb des Wachsbehälters 13 geschmolzen wird und durch die Bohrungen 14 etwa im mittleren Bereich der Führungs- und Wachsverteilungsfläche 12 auf die Oberfläche der Laufsohle des Skis gelangt, wird gewährleistet, daß die über diese Führungs- und Wachsverteilungsfläche 12 vom Rechteckkörper in das Wachs abgeführte Temperatur ein gleichmäßiges Verfließen sicherstellt. Während des Wachsens des ersten Skis brennt der Trockenspiritus in der Brennkammer weiter und führt dem Rechteckkörper fortlaufend genügend Wärme zu, um den Wärmeverlust durch das Aufschmelzen des Wachses zu kompensieren. Bei sehr tiefen Temperaturen kann nach dem Wachsen des ersten Skis das Wachsgerät eventuell nochmals aufgestellt werden, um es erneut aufzuheizen. Wenn beim Wachsen des zweiten Skis während des Wachsvorganges der Trockenspiritus verbraucht ist, reicht die Wärmekapazität des metallischen Rechteckkörpers aus, um diesen zweiten Ski fertig wachsen zu können.
Durch eine geeignete Bemessung der Masse des Rechteckkörpers einerseits und der Größe der Brennkammer andererseits kann erreicht werden, daß mit einem handelsüblichen Stück Trockenspiritus ein Paar Skier gewachst werden kann. Durch die Begrenzung der Brennkammer auf die Verwendung von einem Stück Trockenspiritus wird auch ein Überhitzen des Rechteckkörpers vermieden, so daß die Entzündungstemperatur für das Wachs nicht erreicht werden kann und damit die Gefahr eines Wachsbrandes vermieden wird.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen

Claims (7)

b) Patentansprüche:
1. Wachsgerät für flüssigen Wachsauftrag mit einem Feilenhalter für Skier, dadurch gekenn- > zeichnet, daß ein flacher, metallischer und in seiner Längserstreckung etwa der Breite eines Ski entsprechender Rechteckkörper (11) mit einem Handgriff (24) an einer Längsseite vorgesehen ist, der ι»
a) zum Wachsen im Bereich einer Stirnfläche eine verschließbare und mit Lutteintrittsöffnungen (17) versehene Brennkammer (16) hat, von der zumindest eine in Längsrichtung verlaufende und durch die der Brennkammer ' '· gegenüberliegende Stirnfläche austretende Kaminbohrung (20) ausgeht, wobei die eine Hauptfläche des Rechteckkörpers (11) als im wesentlichen ebene Wachsverteilungsfläche (12) ausgebildet ist, in welche eine Vielzahl von in einer Reihe nebeneinander angeordnete Bohrungen (14) mündet, die von einem in der gegenüberliegenden Hauptfläche angebrachten Wachsbehälter (13) ausgehen und den Laufflächenteilen beiderseits der -"> Führungsrille zugeordnet sind;
zum Kantenschleifen an einer Längsseite des Rechteckkörpers mit einem eine Metallfeile (26) verklemmbar aufnehmenden Schlitz (25) versehen ist, wobei die Wachsvertei- "' lungsfläche (12) als Führungsfläche dient.
2. Wachsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an der Führungs- und Wachsverteilungsfläche (12) ein Absatz (30) im Bereich des Schlitzes (25) vorgesehen ist. s~>
3. Wachsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwei beiderseits des Wachsbehälters (13) verlaufende Kaminbohrungen (20) im Rechteckkörper (II) vorgesehen sind.
4. Wachsgerät nach Anspruch i, dadurch ge- ■«> kennzeichnet, daß der Mündungsbereich (15) der Vielzahl der Bohrungen (14) sich in der Führungsund Wachsverteilungsfläche (12) etwa halbkugelförmig erweitert.
5. Wachsgerät nach Anspruch 1 oder 3, dadurch ·)"■ gekennzeichnet, daß in zumindest eine Kaminbohrung (20) ein elektrischer Heizstab (31) einsetzbar ist.
6. Wachsgerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der elektrische Heizstab (31) >o mit dem in den Rechteckkörper (11) einschraubbaren Griff (24) festhaltbar ist.
7. Wachsgerät nach Anspruch I, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz (25) zur Aufnahme der Metallfeile (26) unter einem geringen Winkel gegen die Führungs- und Wachsverteilungsfläche (12) geneigt verläuft.
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