DE2346717B2 - Wachsgeraet fuer den fluessigen wachsauftrag mit einem feilenhalter fuer skier - Google Patents
Wachsgeraet fuer den fluessigen wachsauftrag mit einem feilenhalter fuer skierInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Wachsgerät für flüssigen Wachsauftrag mit einem Feilenhalter für Skier.
Beim Skilaufen lassen sich die Fahreigenschaften des Skis wesentlich beeinflussen, wenn die Laufflächen
und die Stahlkanten einer regelmäßigen Pflege unterzogen werden. Zum Schärfen der Stahlkanten
sind verschiedene Kantenschärfgerätc bekannt, von denen eines auch die Möglichkeit bietet, eine Metallfeile
derart einzuklemmen, daß sie etwas von der Fuh rungsflache weggeneigt ist (DT-Gbm 6919027). Bei
diesem Kantenschärfgerät läßt sich die Metallfeile auch in einer Ebene senkrecht zur Lauffläche des Skis
in unterschiedlichen Lagen verklemmen. Wenn jedoch die Feile nicht senkrecht zur Lauffläche sondern
mit einer Neigung gegen diese verklemmt wird, so hat die zur Lauffläche angefeilte Kante am Ski einen
stumpfen Winkel, was als nachteilig angesehen wird, da eine solche Kante beim Fahren schneller stumpf
wird.
Neben der Pflege der Kantenschärfe ist für das sportliche Skifahren jedoch auch das Präparieren der
Lauffläche des Skis durch Wachsen von Bedeutung. Es gibt eine Vielzahl von Wachsgeräten, mit denen
ein flüssiger Wachsauftrag möglich ist. Um dem Skifahrer das Wachsen der Skier auch unabhängig von
stationären Geräten zu ermöglichen, sind heizbare Handwachsgeräte entwickelt worden (DT-PS
960164, CH-PS 179792), die in mehrfacher Hinsicht
bezüglich des Wachsauftrags und der Wachsverteilung nicht zufriedenstellend funktionsfähig sind. Im einen
Fall fließt das geschmolzene Wachs durch einen Schlitz an einer Kante des Gerätes strangförmig aus.
Durch das Verschieben des Gerätes über die Lauffläche des Skis soll diese dabei gleichmäßig mit Wachs
überzogen werden. Es ergibt sich jedoch der Nachteil, daß ein gleichmäßiger Wachsauftrag durch einen
Schlitz nicht möglich ist, und daß ferner bei einem quer über die gesamte Lauffläche des Skis verlaufenden
Schlitz die Führungsrille in der Lauffläche ebenfalls volläuft. Da das Wachs genügend heiß sein muß,
damit es im dünnflüssigen Zustand auf die Lauffläche kommt und sich mit dieser gut verbindet, ergibt sich
ein sehr dicker Wachsauftrag, wobei das Wachs auch seitlich am Ski herunterläuft. Mit einem solchen Gerät
läßt sich ein Wachsauftrag ohne Nachbehandlung der Lauffläche nicht ermöglichen. Es wurde bereits versucht,
(DT-PS 960164) diesen Nachteil zu überwinden, indem die Wachsauftrags- und Verteilungsfläche
vergrößert und ein eigens für das Freihalten der Führungsrille abgerundeter seitlicher Ansatz am Wachsgerät
ausgebildet wurde. Zum Regulieren des stark ausfließenden flüssigen Wachses wird ferner ein Kugelventil
in der Verteilungsfläche vorgesehen, das über eine Feder und eine Schraube auf einen bestimmten
Öffnungsbereich einstellbar ist. Ein derartiges einziges verstellbares Kugelventil ist jedoch alles
andere als zweckmäßig, da man damit ebenfalls keinen gleichmäßigen Wachsauftrag auf den dafür vorgesehenen
Teil der Lauffläche des Skis erzielen kann. Aus diesem Grund wird empfohlen, das Wachsgerät hin-
und herzubewegen, um die sich zunächst unterhalb des Kugelvcntiis verhältnismäßig dick ausbildende
Wachsschicht nach und nach gleichmäßig auf der Wachsfläche zu verteilen.
Schließlich wurde auch bereits ein Skibehandlungsgerät (CH-PS 499336) bekannt, bei dem neben einer
fest an dem Gerät befestigten Metallfeile zum Kantenbearbeiten ein Verteilblech vorgesehen ist, mit
dem entweder Hartwachs auf die Lauffläche aufgebracht oder eine aufgebügelte Wachsschicht ausgeglichen
werden kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Wachsgerät für den flüssigen Wachsauftrag zu schaffen,
mit dem ein gleichmäßiger Wachsauftrag mit glat-
tür Oberfläche und mit einem einmaligen Entlangschieben des Wachsgerätes über die Lauffläche des
Skis möglich ist, wobei das Gerät auch zum Kantenschärfen verwendbar sein soll.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß ein flacher, metallischer und in meiner Längserstreckung
etwa der Breite eines Skis entsprechender Rechteckkörper mit einem Handgriff an einer Längsseite
vorgesehen ist, der
a) zum Wachsen im Bereich einer Stirnfläche eine verschließbare und mit Lufteintrittsöffnungen
versehene Brennkammer hat, von der zumindest eine in Längsrichtung verlaufende und durch die
der Brennkammer gegenüberliegende Stirnfläche austretende Kaminbohrung ausgeht, wobei
die eine Hauptfläche des Rechteckkörpers als im wesentlichen ebene Wachsverteilungsfläche ausgebildet
ist, in welche eine Vielzahl von in einer Reihe nebeneinander angeordnete Bohrungen
mündet, die von einem in der gegenüberliegenden Hauptfläche angebrachten Wachsbehälter
ausgehen und den Laufflächenteilen beiderseits der Führungsrille zugeordnet sind;
b) zum Kantenschleifen an einer Längsseite des Rechteckkörpers mit einem eine Metallfeile verklemmbar
aufnehmenden Schlitz versehen ist, wobei die Wachsverteilungsfläche als Führungsfläche dient.
Ein derartiges Wachsgerät läßt sich in vorteilhafter Weise dazu benutzen, flüssiges Wachs gleichmäßig mit
einer glatten Oberfläche über die gesamte Skilänge aufzutragen, wobei nur ein einmaliges Entlangschieben
des Wachsgerätes über die Lauffläche des Skis nötig ist. Damit lassen sich auch die bei einem Wachsauftrag
mit einem hin- und herzubewegenden Wachsgerät an den Umkehrpunkten entstehenden kleinen
Schwellen im Wachsbelag vermeiden.
Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß an der Führungs- und Wachsverteilungsfläche
ein Absatz im Bereich des Schlitzes vorgesehen ist, um zu vermeiden, daß beim Wachsauftrag in den
die Metallfeile aufnehmenden Schlitz Wachs eindringt, bzw. die Kante des Feilenhalters die Qualität
der Wachsoberfläche beeinträchtigt.
Im Interesse einer gleichmäßigen Erhitzung des Wachsgerätes ist ferner vorgesehen, daß zwei beiderseits
des Wachsbehälters verlaufende Kaminbohrungen im Rechteckkörper vorgesehen sind.
Damit sich das durch die Bohrungen austretende Wachs über die Lauffläche des Skis einerseits und die
Führungs- und Wachsverteilungsfläche andererseits gleichmäßig ausbreiten kann, ist vorgesehen, daß der
Mündungsbereich der Vielzahl der Bohrungen sich in der Führungs- und Wachsverteilungsfläche etwa halbkugelförmig erweitert. Zum Aufheizen des Wachsgerates
mit Hilfe eines elektrischen Heizstabes ist dieser in eine Kaminbohrung einsetzbar und kann mit dem
in den Rechteckkörper einschraubbaren Griff festgehalten werden.
Da die Wirkung einer Stahlkante um so besser ist, je spitzwinkliger die Kante zur Lauffläche des Skis
verläuft, ist auch vorgesehen, daß der Schlitz zur Aufnahme der Metallfeile unter einem geringen Winkel
gegen die Führungs- und Wachsverteilungsfläche geneigt verläuft, womit es möglich ist, bei einer überstehenden
Stahlkante die Seitenfläche so abzuarbeiten, daß eine geringfügig spitzwinklige untere Kante entsteht.
Ein derartiges unter Verwirklichung der Merkmale der Erfindung ausgebildetes Wachsgerät bietet auch
den Vorteil, daß das Abfließen des flüssigen Wachses aus dem Wachsbehälter durch das Wachsgerät zur
Führungs- und Wachsverteilungsfläche und das Verfließen während der Verteilung auf der Lauffläche des
Skis unterhalb der Führungs- und Wachsverteilungsfläche auf einer im wesentlichen gleichbleibenden
Temperatur erfolgt. Das Wachs wird somit so lange im flüssigen Zustand gehalten, bis es sich beim Entlangziehen
des Wachsgerätes auf der Lauffläche des Skis an dem hinteren Absatz bzw. der hinteren Kante
der Führungs- und Wachsverteilungsfläche in noch flüssigem Zustand ablöst. Dadurch entsteht eine sehr
gleichmäßig dicke und mit einer geschlossenen glatten Oberfläche ausgebildete Wachsschicht auf der gesamten
Lauffläche des Skis. Das Gerät hat auch den Vorteil, daß es als flaches handliches Gerät in einer Anoraktasche
untergebracht werden kann und unterwegs beim Skifahren sowohl zum Kantenschärfen als auch
zum Wachsen der Skier jederzeit verwendbar ist. Durch die Möglichkeit der Verklernmung der Metallfeile
in unterschiedlichen Längs- und Querlagen, wobei die Metallfeile bezogen auf die Feilenlängsachse
auch unter einem Winkel zur Längsabmessung des Feilenhalters in der schlitzförmigen Ausnehmung verklemmt
werden kann, ist es möglich, die vorzugsweise Einhieb-Metallfeile immer so einzuspannen, daß noch
scharfe Feilzähne in dem Bereich liegen, der an der Stahlkante des Skis entlanggeführt wird. Da die Führungs-
und Wachsverteilungsfläche eben und verhältnismäßig großflächig ausgebildet ist, ergibt sich eine
sehr gute Führung beim Kantenschärfen, so daß ein Rundschleifen der Kanten vermieden wird.
Die Erfindung mit ihren Merkmalen und Vorteilen wird anhand eines Ausführungsbeispiels in Verbindung
mit der Zeichnung nachfolgend beschrieben. Es zeigt
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines Wnchs- und Kantenschleifgerätes gemäß der Erfindung mit
einem außerhalb einer Kaminbohrung dargestellten elektrischen Heizstab,
Fig. 2 einen Schnitt längs der Linie 2-2 der Fig. 1.
Fig. 3 eine teilweise geschnittene perspektivische Ansicht des Wachs- und Kantenschärfgerätes von der
Seite der Brennkammeröffnung,
Fig. 4 einen Schnitt längs der Linie 4-4 der Fig. 3, aus welchem der Verlauf der Kaminbohrung erkennbar
ist.
Das in den Fig. 1 und 3 perspektivisch dargestellte Wachs- und Kantenschärfgerät für Skier besteht aus
einem flachen Rechteckkörper 11, der vorzugsweise aus einem gut wärmeleitenden Material, z. B. Aluminium, hergestellt ist. Der Rechteckkörpp.r kann trotz
seiner unterschiedlichen Formgebung im Detail im Spritzgußverfahren in einem Stück gegossen werden
und hat vorzugsweise eine Längsabmessung, die geringfügig
größer als die Breite eines Skis ist. Die untere Hauptfläche des Rechteckkörpers dient gemäß Fig. 2
als Führungs- und Wachsverteilungsfläche 12. In der oberen Hauptfläche ist eine rinnenförmige Vertiefung
angebracht, die als Wachsbehälter 13 dient. Dieser Wachsbehälter steht durch eine Vielzahl von Bohrungen
14 mit der Führungs- und Wachsverteilungsfläche 12 i.-. Verbindung, wobei diese Bohrungen 14 jeweils
etwa in einen halbkugelförmigen Mündungsbereich 15 übergehen.
Im Bereich einer Stirnfläche des Rechteckkörners
11 ist cine verschließbare Brennkammer 16 ausgebildet,
die in der Schnittzeichnung gemäß Fig. 4 dargestellt ist. Diese Brennkammer 16 steht durch eine
Vielzahl von Lufteintrittsöffnungen 17 im zugeordneten Teil des Rechteckkörpers mit der Außenatmosphäre
in Verbindung. Die Brennkammer ist mit einem mit einem Loch 19 versehenen Schieber 18
verschließbar. Dieses Loch 19 dient als Lufteintrittsöffnung und ist gleichzeitig zum Öffnen der Brennkammer
verwendbar. Der Innenraum der Brennkammer ist bezüglich seiner Größe vorzugsweise so
bemessen, daß etwa ein Trockenspiritusstück handelsüblicher Größe darin untergebracht werden kann
und noch genügend freier Raum zur Verfügung steht, um ein einwandfreies Verbrennen ohne Rußbildung
zu gewährleisten. Von der Brennkammer 16 aus verläuft zumindest eine Kaminöffnung 20 in Längsrichtung
durch den Rechteckkörper 11 und mündet in der gegenüberliegenden Stirnfläche in die freie Atmosphäre.
Es hat sich jedoch gezeigt, daß das Anbringen von zwei Kaminöffnungen 20 beiderseits des Wachsbehälters
13 für das Aufheizen des Wachsgerätes besonders günstig ist und auch den Verbrennungsablauf
vorteilhaft beeinflußt. Durch das Begrenzen des Volumens der Brennkammer 16 auf eine angemessene
Größe wird erreicht, daß das Wachsgerät einerseits nicht überhitzt und andererseits jedoch der metallene
Rechteckkörper genügend stark aufgewärmt wird, um die für das Wachsen eines Skipaares notwendige Wärmemenge
aufzubringen.
An der dem Brennkammerbereich zugeordneten Stirnfläche ist der Rechteckkörper in Verlängerung
der beiden Längsseiten mit Vorsprüngen 22 versehen. Auf diesen Vorsprüngen 22 kann der Rechteckkörper
senkrecht aufgestellt werden. Dabei bleibt die untere Stirnfläche genügend weit von der Auflagefläche entfernt,
um einen freien Lufteintritt durch die Lufteintrittsöffnungen 17 in der Stirnfläche zu gewährleisten.
Die Kaminöffnungen 20 verlaufen senkrecht, wodurch eine gute Entlüftung der Brennkammer 16 gewährleistet
wird.
An der einen Längsseite des Rechteckkörpers 11 ist eine Materialverstärkung 23 mit einer schräg von
oben in den Rechteckkörper verlaufenden Gewindebohrung vorgesehen. Diese Gewindebohrung verläuft
gemäß Fig. 2 schräg zur Kaminöffnung 20 und schneidet diese geringfügig an. In die Gewindebohrung
ist ein Griff 24 einschraubbar, der an seinem vorderen gcwindelosen Ende konisch verjüngt ist und im
voll eingeschraubten Zustand in die Kaminöffnung 20 eingreift. Mit diesem Griff 24 kann das Wachs- und
Kantenschärfgerät über die Lauffläche des Skis zum Wachsen verschoben werden.
Auf der dem Griff 24 gegenüberliegenden Längsseite des Rechteckkörpers ist ein parallel zur Seitenfläche
des Rechtcckkörpcrs verlaufender Schlitz 25 vorgesehen, in welchen eine Metallteile 26 einsetzbar
ist. Diese Metallteile ist mit einer in der zugeordneten Längsseite angeordneten Schraube 27 in unterschiedlicher
Lage im Schlitz 25 vcrklemmhar. Damit ist es möglich, die Feile immer wieder so einzuspannen, daß
noch scharfe Feilzähne in dem Bereich liegen, der an
der Stuhlkante des Skis entlanggeführt wird. Der Schiit/. 25 kann unter einem nur gering gegen die Führungs-
und Wachsverteilungsfläche 12 geneigten Winkel verlaufen. Dadurch ist es möglich, beim
Schärfen der Kanten die Außenfläche der Skikante so ah/.ulragen, daß sie unter einem kleineren Winkel
als 1H)" ausläuft, wodurch die Kante länger scharf
bleibt und weniger schnell beim Fahren über eisige Flächen ihre Schärfe verliert
An der Führungs- und Wachsverteilungsfläche 12 ist ein Absatz30 im Bereich des Schlitzes 25 vorgesehen. Dieser vorzugsweise abgerundete Absatz bewirkt,
daß sich beim Wachsen des Skis das flüssige Wachs von der Führungs- und Wachsverteilungsfläche
des Wachsgerätes gleichmäßig ablöst und nicht in den Schlitz 25 eindringt, aus dem beim Wachsen des Skis
die Metallfeile 26 entnommen ist.
Um im häuslichen Bereich auf die Verwendung einer offenen Flamme verzichten zu können, ist ferner
vorgesehen, daß ein auf die Wachsschmelztemperatur aufheizbarer elektrischer Heizstab 31 in eine der Kaminöffnungen
20 einsetzbar ist, um den Rechteckkörper zum Wachsen aufzuheizen. Der Heizstab 31 kann
in der Kaminbohrung 20 mit Hilfe des Griffes 24 verklemmt werden, in dem sich beim Einschrauben des
Griffes die konisch verlaufende Spitze gegen die Außenfläche des Heizstabes 31 anlegt und diesen gegen
die Wandung der Kaminbohrung preßt. Die Verwendung eines elektrischen Heizstabes bietet auch
den Vorteil, daß das Wachs- und Kantenschärfgerät auf einer gleichmäßigen, dem Schmelzpunkt des
Wachses entsprechenden Temperatur gehalten werden kann, womit es möglich ist, eine Vielzahl von Skiern
nacheinander zu wachsen, ohne daß zum Aufheizen des metallischen Rechteckkörpers Wartezeiten
eingelegt werden müssen, wie dies bei der Verwendung von Trockenspiritus, insbesondere bei tiefen
Temperaturen, notwendig werden kann.
Für die Anbringung der Vielzahl der Bohrungen 14, die den Wachsbehälter 13 mit der Führungs- und
Wachsverteilungsfläche 12 verbinden, hat es sich als zweckmäßig erwiesen, den Abstand so zu wählen, daß
die vorzugsweise mit einem Durchmesser von etwa 5 mm ausgebildeten Mündungsbereiche 15 mit einem
geringen Abstand nebeneinander zu liegen kommen. Um zu vermeiden, daß sich in der Führungsrille des
Skis unnötig viel Wachs ansammelt, ist jedoch vorgesehen, im mittleren Bereich der vorzugsweise in einer
Reihe nebeneinander angeordneten Bohrungen eine bzw. zwei Bohrungen auszulassen. Auf der Führungsund
Wachsverteilungsfläche 12 können die Mündungen 1.5 der Bohrungen 14 durch eine schmale Rinne
verbunden sein.
Der aus dem Rechteckkörper 11 herausschraubbare Griff 24 kann zum Aufbewahren und zum Mitnehmen
des Wachs- und Kantenschärfgerätes in einer Tasche in eine Kaminöffnung 20 eingesteckt und darin
festgeschraubt werden. Zu diesem Zweck ist in der Verlängerung einer Kaminöffnung 20 auf der der
Brennkammer 16 benachbarten Stirnseite des Rechteckkörpers eine Gewindebohrung 32 gemäß Fig. 3
vorgesehen, in welche das vordere Ende des Griffes 24 cinschraubbar ist. Der Griff 24 kann im Bereich
seines Gewindes mit einer Führungsscheibe versehen sein, die etwa dem Durchmesser der Kaminöffnun^
entspricht, so daß das Einschrauben des Griffes in die Gewindebohrung 32 keine Schwierigkeiten bereitet.
Zur weiteren Erläuterung wird nachfolgend ein Wachsvorgang unter Verwendung von Trockenspiritus
beschrieben. Zum Aufheizen des Gerätes wird nach dem Herausnehmen der Metallfolie ein handelsübliches
Stück Trockenspiritus 33 in die Brennkammer 16 eingelegt und diese mit dem Schieber IS
verschlossen. Dabei ist die Menge des Trockcnspiritw
etwa darauf abgestimmt, daß mit einem handelsüblichen Stück ein Paar Skier gewachst werden kann. Zum
Erwärmen des Gerätes wird dieses, wie in Fig. 4 dargestellt, senkrecht aufgestellt und der Trockenspiritus
entzündet. Durch die Lufteintrittsöffnungen 17 tritt genügend Frischluft in die Brennkammer ein, so daß
der Trockenspiritus ohne Rußbildung verbrennt und die heißen Abgase beim Durchströmen der Kaminöffnungen
20 den metallischen Rechteckkörper erwärmen. Bei einem verwirklichten Ausführungsbeispiel
der Erfindung wurde für das Aufheizen des Rechteckkörpers etwa eine Zeit von drei Minuten benötigt, wobei
etwa zwei Drittel des Trockenspiritus verbrannt ist. Sobald eine ausreichend hohe Temperatur für das
Schmelzen des Wachses erreicht ist, wird das Gerät mit der Führungs- und Wachsverteilungsfläche 12 auf
die Lauffläche des Skis aufgesetzt und ein Stück Wachs in den Wachsbehälter 13 eingelegt. Dieses
Wachs schmilzt aufgrund der vom Rechteckkörper aus zugeführten Wärme und fließt durch die Bohrungen
14 auf die Lauffläche des Skis. Zum Wachsen des Skis wird das Wachsgerät nunmehr gleichmäßig langsam
über die Lauffläche des Skis gezogen, wobei sich das flüssige Wachs am Absatz 30 mit einer glatten Oberfläche
vom Wachsgerät ablöst und auf der Lauffläche des Skis erstarrt. Es ist nicht vorgesehen, mit dem
Wachsgerät eine hin- und hergehende Bewegung auszuführen, weil dadurch eine gleichmäßig glatte Oberfläche
für den Wachsbelag kaum zu erzielen ist. Die Dicke des Wachsauftrages kann durch ein langsameres
oder schnelleres Wegziehen des Gerätes über die Lauffläche des Skis bestimmt werden, wobei beim
langsamen darüber Hinwegziehen die Wachsschicht
dicker und beim schnellen darüber Hinwegziehen die Wachsschicht dünner ausgebildet wird. Durch die
Tatsache, daß das Wachs innerhalb des Wachsbehälters 13 geschmolzen wird und durch die Bohrungen
14 etwa im mittleren Bereich der Führungs- und Wachsverteilungsfläche 12 auf die Oberfläche der
Laufsohle des Skis gelangt, wird gewährleistet, daß die über diese Führungs- und Wachsverteilungsfläche
12 vom Rechteckkörper in das Wachs abgeführte Temperatur ein gleichmäßiges Verfließen sicherstellt.
Während des Wachsens des ersten Skis brennt der Trockenspiritus in der Brennkammer weiter und führt
dem Rechteckkörper fortlaufend genügend Wärme zu, um den Wärmeverlust durch das Aufschmelzen
des Wachses zu kompensieren. Bei sehr tiefen Temperaturen kann nach dem Wachsen des ersten Skis
das Wachsgerät eventuell nochmals aufgestellt werden, um es erneut aufzuheizen. Wenn beim Wachsen
des zweiten Skis während des Wachsvorganges der Trockenspiritus verbraucht ist, reicht die Wärmekapazität
des metallischen Rechteckkörpers aus, um diesen zweiten Ski fertig wachsen zu können.
Durch eine geeignete Bemessung der Masse des Rechteckkörpers einerseits und der Größe der Brennkammer
andererseits kann erreicht werden, daß mit einem handelsüblichen Stück Trockenspiritus ein Paar
Skier gewachst werden kann. Durch die Begrenzung der Brennkammer auf die Verwendung von einem
Stück Trockenspiritus wird auch ein Überhitzen des Rechteckkörpers vermieden, so daß die Entzündungstemperatur
für das Wachs nicht erreicht werden kann und damit die Gefahr eines Wachsbrandes vermieden
wird.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (7)
1. Wachsgerät für flüssigen Wachsauftrag mit einem Feilenhalter für Skier, dadurch gekenn- >
zeichnet, daß ein flacher, metallischer und in seiner Längserstreckung etwa der Breite eines Ski
entsprechender Rechteckkörper (11) mit einem Handgriff (24) an einer Längsseite vorgesehen ist,
der ι»
a) zum Wachsen im Bereich einer Stirnfläche eine verschließbare und mit Lutteintrittsöffnungen
(17) versehene Brennkammer (16) hat, von der zumindest eine in Längsrichtung verlaufende und durch die der Brennkammer ' '·
gegenüberliegende Stirnfläche austretende Kaminbohrung (20) ausgeht, wobei die eine
Hauptfläche des Rechteckkörpers (11) als im wesentlichen ebene Wachsverteilungsfläche
(12) ausgebildet ist, in welche eine Vielzahl von in einer Reihe nebeneinander angeordnete
Bohrungen (14) mündet, die von einem in der gegenüberliegenden Hauptfläche angebrachten
Wachsbehälter (13) ausgehen und den Laufflächenteilen beiderseits der -">
Führungsrille zugeordnet sind;
zum Kantenschleifen an einer Längsseite des Rechteckkörpers mit einem eine Metallfeile (26) verklemmbar aufnehmenden Schlitz (25) versehen ist, wobei die Wachsvertei- "' lungsfläche (12) als Führungsfläche dient.
zum Kantenschleifen an einer Längsseite des Rechteckkörpers mit einem eine Metallfeile (26) verklemmbar aufnehmenden Schlitz (25) versehen ist, wobei die Wachsvertei- "' lungsfläche (12) als Führungsfläche dient.
2. Wachsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an der Führungs- und Wachsverteilungsfläche
(12) ein Absatz (30) im Bereich des Schlitzes (25) vorgesehen ist. s~>
3. Wachsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwei beiderseits des Wachsbehälters
(13) verlaufende Kaminbohrungen (20) im Rechteckkörper (II) vorgesehen sind.
4. Wachsgerät nach Anspruch i, dadurch ge- ■«>
kennzeichnet, daß der Mündungsbereich (15) der Vielzahl der Bohrungen (14) sich in der Führungsund
Wachsverteilungsfläche (12) etwa halbkugelförmig erweitert.
5. Wachsgerät nach Anspruch 1 oder 3, dadurch ·)"■
gekennzeichnet, daß in zumindest eine Kaminbohrung (20) ein elektrischer Heizstab (31) einsetzbar
ist.
6. Wachsgerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der elektrische Heizstab (31)
>o mit dem in den Rechteckkörper (11) einschraubbaren Griff (24) festhaltbar ist.
7. Wachsgerät nach Anspruch I, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schlitz (25) zur Aufnahme der Metallfeile (26) unter einem geringen Winkel
gegen die Führungs- und Wachsverteilungsfläche (12) geneigt verläuft.
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