DE69408037T2 - Applikator für Heissschmelzprodukte, insbesondere Enthaarungswachs, mit einem Rollkörper aus zwei Materialien - Google Patents
Applikator für Heissschmelzprodukte, insbesondere Enthaarungswachs, mit einem Rollkörper aus zwei MaterialienInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf das allgemeine technische Gebiet der Vorrichtungen zum Aufbringen von wärmeschmelzbaren Produkten, beispielsweise Epilierwachs, Heilsalben, Cremes, sogar Klebstoffen oder Lacken, bei denen das bei Umgebungstemperatur in fester Form gelagerte Produkt einem Wärmefluß ausgesetzt werden muß, um seinen Zustand zu ändern und in einen wenigstens pastenartigen Zustand zu gelangen, damit es aufgebracht werden kann.
- Die vorliegende Erfindung betrifft insbesondere eine Aufbringvorrichtung für wärmeschmelzbare Produkte, insbesondere Epilierwachs, mit einem Gehäuse, dem ein Greifmittel zugeordnet ist, einem Vorratsbehälter für das auf zubringende Produkt, der in einer Wärmeverbindung mit Heizmitteln steht, und wenigstens einer Aufbringvorrichtung, die in der Nähe einer Austrittsöffnung des Vorratsbehälters angeordnet ist.
- Unter wärmeschmelzbaren Produkten im Sinne der Erfindung werden alle Arten von Produkten verstanden, die bei Umgebungstemperatur einen festen physikalischen Zustand oder auch einen halbfesten oder pastenartigen Zustand einnehmen können, jedoch unter Wärmeeinwirkung ihren physikalischen Zustand ändern können, um einem flüssigen Zustand in Form einer Ausbreitung in dünne Schichten zuzustreben. Die Erfindung bezieht sich insbesondere darauf, eine Aufbringvorrichtung für Epilierwachs zu schützen; es ist jedoch offensichtlich, daß die erfindungsgemäße Aufbringvorrichtung für wärmeschmelzbare Produkte in keiner Weise auf diese spezielle Verwendung beschränkt ist und daß wärmeschmelzbare Produkte, beispielsweise Wachse oder Klebstoffe, mittels der erfindungsgemäßen Aufbringvorrichtung aufgebracht werden können.
- Unabhängig von der Art der betrachteten Aufbringvorrichtung für Epilierwachs besteht die Technik des Epilierens mittels Aufbringen eines Epilierwachses darin, eine gewisse Menge des Wachses zu schmelzen und dann eine Schicht dieses Wachses in geschmolzenem Zustand auf den zu epilierenden Bereich aufzubringen. Nach dem Aushärten, also nach dem Abkühlen, wird der Film aus kaltem Wachs mit einem geeigneten Mittel abgezogen, wobei die Haare dann aus der Haut herausgezogen werden, da sie fest mit dem Wachs verbunden sind.
- Um diese weitverbreitete Technik einzusetzen, sind bereits Verteilvorrichtungen für verwendungsfertiges heißes Wachs bekannt, die aus einem Vorratsbehälter für Wachs bestehen, der durch ein beliebiges Mittel aufgeheizt wird, beispielsweise durch ein Gerät entsprechend einer Saugflaschen-Heizvorrichtung. Diese Vorrichtungen werden durch eine einfache Rolle zum Verteilen des Wachses vervollständigt, die von dem Vorratsbehälter unabhängig ist und die der Benutzer in die Wachsmasse einbringt, um sie gleichmäßig mit einer Wachsmasse zu überziehen. Diese Geräte, die sehr einfach sind, entsprechen den Anforderungen der Benutzerinnen von Epilierwachs insbesondere aufgrund der zahlreichen Nachteile bei der Verwendung nicht mehr. Die Aufbringtemperatur des Wachses sowie die Aufbringdicke der Wachsschicht sind praktisch nicht zu kontrollieren. Diese Geräte sind außerdem als sperrig bekannt und führen zu einem langen, mühsamen und oft mit Verunreinigungen verbundenen Epiliervorgang und zu einem übermäßigen Verbrauch von Wachs.
- Um die oben genannten Vorrichtungen des Standes der Technik zu verbessern, wurde insbesondere in der Patentanmeldung FR-A-2520601 eine Aufbringvorrichtungs-Gruppe vorgeschlagen, die ein Gehäuse aufweist, das mit Heizaufnahmen versehen ist, in die manuelle Aufbringvorrichtungen eingesetzt werden, die dafür vorgesehen sind, von der Benutzerin verwendet zu werden. Die Aufbringvorrichtungen sind im Inneren mit einem Vorratsbehälter für Epilierwachs und einer Walze zum Aufbringen des Wachses versehen. Eine solche Aufbringvorrichtung bedeutet offensichtlich eine Verbesserung gegenüber den älteren Vorrichtungen, löst jedoch nicht vollständig das wichtige Problem der Steuerung der Aufbringtemperatur des Wachses&sub4; Das Aufheizen des Wachses erfolgt nämlich nur diskontinuierlich während der Zeitdauer, wenn sich die Aufbringvorrichtung in der Heizaufnahme befindet. Es hat sich somit herausgestellt, daß die Temperatur des Wachses nach einer gewissen Aufbringzeit rapide abfällt und sich folglich nicht mehr auf einem günstigen Temperaturniveau befindet. Dies führt zu zunehmenden Schwierigkeiten beim Aufbringen und insbesondere zum Auftreten einer Fadenbildung des Wachses, was die Qualität des Epilierens negativ beeinflußt. Dieser Nachteil wird begleitet von einem übermäßigen Wachsverbrauch und einem heterogenen Aufbringen, was schließlich zu einem nicht zufriedenstellenden Epilier-Ergebnis führt. Um dieses Problem teilweise zu beseitigen, ist die Benutzerin gezwungen, die Aufbringvorrichtung häufig in die Heizaufnahme zurückzustellen, was die dem Epiliervorgang gewidmete Zeit beträchtlich verlängert, ohne dafür eine bessere Steuerung der Temperatur des Wachses zu gewährleisten und ein besseres Endergebnis zu erhalten.
- Um die Nachteile der Aufbringvorrichtungs-Baugruppen, bei denen der das Wachs heizende Vorratsbehälter von der Aufbringeinheit getrennt wird, teilweise zu beseitigen, wurde vorgeschlagen, wie dies beispielsweise in der Patentanmeldung EP-A-0368698 beschrieben ist, eine manuelle Aufbringvorrichtung zu schaffen, die in ein und demselben Gehäuse einen Wachs-Vorratsbehälter, einen Heizwiderstand und eine Aufbringwalze enthält. Um das Aufbringen des Wachses weiter zu erleichtern und um auch zu versuchen, die Temperatur des Wachses besser zu steuern, ist zusätzlich zu dem ersten Heizmittel ein zweites Heizmittel oder ein Wärmesammelmittel vorgesehen, das im Bereich der Walze angeordnet ist. Eine solche Vorrichtung gewährleistet eine gewisse Steuerung der Aufbringtemperatur des Wachses und vermindert in gewisser Weise die Gefahr des Auftretens der Erscheinung der Fadenbildung, die oben genannt wurde. Das Vorhandensein eines Heizmittels direkt in der Aufbringwalze kann eine Gefahr des Überhitzens des Wachses oder das Verbrennen der Haut der Benutzerin verursachen. Außerdem hat sich herausgestellt, daß eine solche Vorrichtung schwierig herzustellen ist, da sie die Anbringung von zwei getrennten Heizmitteln in einem Gehäuse erfordert. Schließlich ist die Zuverlässigkeit einer solchen Vorrichtung nicht gewährleistet, und ihre Kosten sind hoch.
- Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht folglich darin, die oben genannten Nachteile zu beseitigen und eine Aufbringvorrichtung für wärmeschmelzbare Produkte zu schaffen, deren Gestaltung und Herstellung besonders vereinfacht ist, während gleichzeitig eine optimale Steuerung und Kontrolle der Aufbringtemperatur des wärmeschmelzbaren Produkts ermöglicht ist. Die erfindungsgemäße Aufbringvorrichtung ist insbesondere durch die Vermeidung des zweiten Heizmittels vereinfacht. Diese Vereinfachung wird mittels der Merkmale des Patentanspruchs 1 erzielt.
- Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Aufbringvorrichtung für wärmeschmelzbare Produkte zu schaffen, bei der die verschiedenen Bauteile besonders einfach herzustellen und zu montieren sind.
- Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Aufbringvorrichtung für wärmeschmelzbare Produkte zu schaffen, deren Verwendung beim Nachfüllen mit wärmeschmelzbaren Produkten und bei ihrem Auseinandernehmen und Reinigen vereinfacht ist.
- Verschiedene weitere Merkmale ergeben sich deutlich aus der nachfolgenden Beschreibung, die sich auf die beigefügten Zeichnungen bezieht, in denen beispielhaft und nicht einschränkend Ausführungsformen des Gegenstandes der Erfindung gezeigt sind.
- In Figur 1 ist in einem Längsschnitt eine erfindungsgemäße Aufbringvorrichtung für wärmeschmelzbare Produkte gezeigt.
- In Figur 2 sind in einem Querschnitt entlang der Linie II-II von Figur 1 Ausführungsdetails der erfindungsgemäßen Aufbringvorrichtung gezeigt.
- In Figur 2a ist in einer Seitenansicht ein Ausführungsdetail des oberen Abschnittes der erfindungsgemäßen Aufbringvorrichtung gezeigt.
- In Figur 3 ist in einer perspektivischen Ansicht eine Herauszieh-Zange gezeigt.
- In Figur 4 ist in einer geschnittenen Teilansicht eines Schenkels der Herauszieh-Zange ein Ausführungsdetail der Herauszieh- Zange gezeigt.
- In Figur 5 ist in einer geschnittenen Teilansicht einer erfindungsgemäßen Aufbringvorrichtung eine zweite Ausführungsvariante einer Herauszieh-Zange gezeigt.
- In Figur 6 ist eine Herauszieh-Zange in einer umgekehrten Haltestellung an einem Träger einer Aufbringwalze gezeigt.
- In Figur 7 ist in einer perspektivischen Ansicht ein Halteschieber einer Aufbringwalze gemäß der Erfindung gezeigt.
- In Figur 8 ist die Anbringung des Halteschiebers der Aufbringwalze in dem Gehäuse einer erfindungsgemäßen Aufbringvorrichtung gezeigt.
- Die in Figur 1 gezeigte Aufbringvorrichtung für ein wärmeschmelzbares Produkt ist insbesondere für das Aufbringen von Epilierwachs geeignet und enthält ein Gehäuse 1, das beispielsweise aus Kunststoff besteht, wobei das Gehäuse eine allgemein langgestreckte Form mit einer Längsachse x-x' aufweist. Das Gehäuse 1 hat einen beliebigen Querschnitt und ist beispielsweise im wesentlichen kreisförmig und bildet vorteilhafterweise ein Greifmittel, das von der Benutzerin manuell gehandhabt werden kann. Im Inneren des Gehäuses 1 ist ein Vorratsbehälter 2 angeordnet, der aus einem gut wärmeleitenden Material besteht und dafür vorgesehen ist, die Aufnahme des aufzubringenden wärmeschmelzbaren Produktes zu gewährleisten. Der Vorratsbehälter 2 besteht vorteilhafterweise aus Aluminium, erstreckt sich im wesentlichen über den gesamten Mittelabschnitt des Gehäuses 1 entlang der Achse x-x' und enthält einen Boden 2a und eine obere Öffnung 2b. Der Vorratsbehälter 2 ist vorteilhafterweise in seinem Mittelabschnitt mit einem Wärmeverteilflügel 3 versehen, der sich ausgehend vom Boden 2a in das Innenvolumen des Vorratsbehälters hinein erstreckt. Der Vorratsbehälter 2 steht mit Heizmitteln 4 in Wärmeverbindung, die beispielsweise aus einem elektrischen Widerstand oder einem PTC-Element bestehen, der bzw. das wenigstens teilweise den Vorratsbehälter 2 umgibt oder, wie dies in Figur 1 gezeigt ist, fest an einer Wand des Vorratsbehälters 2 angebracht ist.
- Dem Heizmittel 4 ist in herkömmlicher Weise ein Mittel zur Wärmeregulierung zugeordnet, beispielsweise ein Thermostat 5 und eine Sicherung 6. Vorteilhafterweise ist die erfindungsgemäße Aufbringvorrichtung mit einer Anzeigevorrichtung 7 zur Kontrolle der elektrischen Versorgung versehen, die von außerhalb mittels einer Öffnung sichtbar ist, die in der Wand des Gehäuses 1 ausgebildet ist. Die Baugruppe des elektrischen Systems einschließlich der elektrischen Verbindungen und den Mitteln zur Festlegung des Versorgungskabels (in den Figuren nicht dargestellt) ist vorzugsweise an einem Befestigungsflansch 8 angebracht, der in dem unteren Abschnitt des Gehäuses 1 unter dem Boden 2a des Vorratsbehälters 2 aufgenommen ist.
- Der obere Bereich des Gehäuses 1 besteht vorteilhafterweise aus einem Kopf 11, der beispielsweise auf den oberen Abschnitt des Vorratsbehälters 2 aufgeschraubt ist und den oberen Abschnitt sowie die obere Öffnung 2b des Vorratsbehälters 2 überragt. Das obere Ende 11b des Kopfes 11 grenzt somit einen geometrischen Mantel ab, der die eigentliche Austrittsöffnung für das Wachs bildet.
- Die erfindungsgemäße Aufbringvorrichtung für wärmeschmelzbare Produkte enthält auch eine Aufbringwalze 15 mit einer Längs- Drehachse y-y', die in der Austrittsöffnung des Vorratsbehälters 2 so angeordnet ist, daß sie das Fließen des flüssigen Wachses über ihren Umfang und zwischen diesem und der Innenseite des Kopfes 11 ermöglicht. Die Aufbringwalze 15 besteht aus einem Kern 16, der aus einem gut wärmeleitenden Material hergestellt ist, beispielsweise Aluminium. Der Kern 16 ist vorzugsweise zylindrisch mit kreisförmigem Querschnitt und ist an jedem seiner beiden zueinander entgegengesetzten Enden, welche die Seitenflächen der Walze 15 bilden, mit einem Lagerzapfen 17 versehen. Diese sind beispielsweise durch Abstechen einstückig mit dem Kern 16 ausgebildet, wobei sich die Lagerzapfen 17 entlang der Achse y-y' erstrecken und die Drehachse der Walze 15 bilden.
- Der Kern 16 ist vorzugsweise über seine gesamte Umfangsfläche von einer Beschichtung aus Kunststoff umgeben, die vorzugsweise aufgegossen ist und die Aufbringschicht 18 für das Wachs bildet.
- Die Aufbringwalze 15 ist am Kopf 11 angebracht und wird von diesem mittels der Lagerzapfen 17 getragen, welche die Verbindungsmittel mit dem Körper der Aufbringvorrichtung bilden. Vorteilhafterweise ist die Walze 15 abnehmbar an dem Kopf 11 mittels Schlitzen 20 angebracht, die an ihren oberen Enden geöffnet und in der Dicke von zueinander entgegengesetzten Seiten des Kopfes 11 ausgebildet sind. Die Schlitze 20 sind an ihrem oberen Ende geöffnet und ermöglichen somit den Durchgang der Lagerzapfen 17, die dann am Boden jeden Schlitzes 20 ruhen (Fig. 2a).
- Die Lagerzapfen 17 werden am Boden jeden Schlitzes 20 mittels eines Festlegemittels gehalten, das wegbewegbar ist, um das Abnehmen und das Herausziehen der Walze 15 zu ermöglichen. Zu diesem Zweck sind die Festlegemittel vorteilhafterweise durch eine allgemein U-förmige Klammer 21 gebildet, die fest entlang jedem Schlitz 20 und an diesem angebracht ist, wobei der geöffnete Abschnitt des U mit der öffnung jedes Schlitzes 20 zusammenfällt. Jede Klammer 21 weist zwei Seitenschenkel auf, die sich im wesentlichen in derselben Richtung wie die Schlitze 20 erstrecken, wobei die Schenkel zwischen sich eine Einschnürung 22 in dem oberen Abschnitt der Klammer 21 bilden, so daß jeder Lagerzapfen am Boden jedes Schlitzes 20 festgelegt ist. Die Klammer 21 besteht aus einem Metallmaterial, das eine ausreichende Elastizität aufweist, um den Seitenarmen zu ermöglichen, sich beim Einsetzen oder Herausziehen der Lagerzapfen 17 in die Schlitze 20 und aus diesen heraus durch die Einschnürung 22 hindurch elastisch zu verformen.
- Die Ausbildung einer Aufbringwalze 15 aus zwei Materialien mit einem Kern 16 auf der Basis eines gut wärmeleitenden Materials ermöglicht, einen übermäßig hohen Wärmeverlust des Wachses beim Vorgang des Aufbringens durch Speicherung eines Teils der Wärmeenergie des flüssigen Wachses in dem Kern 16 zu vermeiden. Auf diese Weise werden die Wärmeverluste begrenzt, da die Wärmeleitung zwischen den Wänden des Vorratsbehälters 2 und der Walze 15 erheblich mittels der Wärmebrücken verbessert ist, welche die Lagerzapfen 17 bilden, die abgesehen von ihrer Funktion des mechanischen Stützens somit auch eine Funktion der Wärmeleitung haben. Die Optimierung der Aufbringtemperatur des Wachses erfordert jedoch, daß keine Gefahr von Verbrennungen der Haut der Benutzerin auftritt und gleichzeitig das Auftreten der Erscheinung der Fadenbildung des Wachses vermieden wird. Das Vorhandensein der Aufbringschicht 18 aus Kunststoff verhindert die Verbrennungen der Haut. Zu diesem Zweck hat es sich als nützlich erwiesen, spezielle Dickenverhältnisse zwischen der Dicke e der Aufbringschicht 18 und der Dicke oder dem Radius R des Kerns 16 einzuhalten. Anhand eines Musters, welches für die verschiedenen erhältlichen Epilierwachse repräsentativ ist, hat sich herausgestellt, daß ein Verhältnis e/R zwischen 0,3 und 0,5 und vorzugsweise im wesentlichen gleich 0,4 zufriedenstellend ist.
- Die erfindungsgemäße Aufbringvorrichtung enthält vorteilhafterweise eine Kopfabdeckung 12, die dafür vorgesehen ist, auf den Kopf 11 aufgesetzt zu werden und das Gehäuse 1 zu verlängern. Eine abnehmbare Verschlußkappe 13 ist auf den gesamten oberen Abschnitt der Abdeckvorrichtung aufgesetzt.
- Das Anordnen oder Abnehmen der Aufbringwalze 15 kann selbstverständlich durch direktes Ergreifen der Walze 15 erfolgen; dieser Schritt wird jedoch vorteilhafterweise mittels einer Zange 30 zum Herausnehmen (Figur 3) ausgeführt. Diese enthält zwei im wesentlichen parallele Schenkel 31, die miteinander durch ein System 32 zum Öffnen/Schließen gebildet sind, das vorteilhafterweise im vorliegenden Fall aus einem elastischen Halbring 33 besteht. Die von dem Haibring 33 ausgeübte elastische Vorspannung ist derart, daß die Schenkel 31 eine stabile Stellung einnehmen, wie sie in den Figuren 3 und 6 dargestellt ist, in welcher der Abstand zwischen den Schenkeln geringfügig kleiner als die Länge der Aufbringwalze ist. Jeder Schenkel 31 ist an jeder seiner Innenseiten und im wesentlichen an einem Ende mit einem Greifvorsprung 34 versehen, wobei die Vorsprünge gegenüberliegend ausgebildet sind. Die zu den Vorsprüngen 34 entgegengesetzten Enden der Schenkel 31 weisen jeweils einen Abstützfuß 35 auf, der so ausgebildet ist, daß es der Zange 30 möglich ist, im stabilen Gleichgewicht auf den Abstützfüßen 35 zu stehen (Figur 6).
- Die Greifvorsprünge 34 sind dafür vorgesehen, mit Greifprofilen 40 (Figur 4) zusammenzuwirken, die an den Seitenflächen der Walze 15 und in diesen ausgebildet sind. Vorteilhafterweise bestehen die Greifprofile aus kreisförmigen Lippen, die bezüglich der Fläche der Seitenwände der Walze 15 überstehen. Vorteilhafterweise sind die kreisförmigen Lippen innerhalb der Dicke der Aufbringschicht 18 ausgebildet. In einer Alternative können die Greifprofile 40 durch Nuten gebildet sein, die im Körper des Kerns 16 gebildet sind.
- Die Herauszieh-Zange 30 enthält auch wenigstens ein Abstützteil 36 und vorzugsweise zwei Abstützteile 36, die zwischen den Schenkeln 31 angeordnet sind und mit der Aufbringschicht 18 in Berührung gelangen können, wenn zum einen die Herauszieh-Zange 30 an der Aufbringvorrichtung angeordnet ist und zum anderen die Greifprofile 40 mit den Vorsprüngen 34 zusammenwirken (Figur 6). In dem in den Figuren 3 und 6 gezeigten Beispiel bestehen die Abstützteile 36 aus den Enden des elastischen kreisförmigen Haibringes 33.
- Die Figuren 7 und 8 zeigen eine bevorzugte Ausführungsvariante der Erfindung, gemäß der die Aufbringwalze 15 relativ zum Gehäuse 1 zwischen einer Arbeits- und Aufbringstellung eines Films aus Wachs, in der sie sich in die Austrittsffnung 11b des Vorratsbehälters 2 erstreckt, und einer Freigabestellung der Öffnung verstellbar angebracht ist, um das Auffüllen des Vorratsbehälters 2 zu ermöglichen. Die Aufbringwalze 15 ist fest mit einem Schieber 50 verbunden, der entlang der Achse x-x' längsverschiebbar an dem Gehäuse 1 und vorzugsweise an dem Kopf 11 angebracht ist, der den oberen Abschnitt des Gehäuses 1 bildet. Der Schieber 50 enthält zwei Beine 51, die sich im wesentlichen parallel erstrecken und einander gegenüberliegend fest miteinander durch ein Zwischenstück 52 verbunden sind. Jedes Bein ist an seinem oberen Ende mit axial ausgerichteten öffnungen 53 für das Tragen der Lagerzapfen 17 der Aufbringwalze 15 versehen. Der Schieber so ist dafür vorgesehen, in den Körper des Gehäuses 1 eingesetzt zu werden, wobei die Beine 51 zwischen den Innenseiten des Kopfes 11 (Figur 8) gleiten. Jedes Bein 51 weist am Mittelabschnitt eine Blockierzunge 53 auf, die in der Dicke des Beins 51 ausgeschnitten ist. Die Zungen 53 enden an ihrem oberen Ende mit einer Umbiegung 54, die zur Achse x-x' hin umgebogen ist, wobei jede Umbiegung 54 dafür vorgesehen ist, dann an einer geneigten Kante 55 anzugreifen, die in dem unteren Abschnitt des Kopfes 11 ausgebildet ist, um den Schieber 50 in seiner Stellung festzulegen, wenn sich der Schieber 50 in der unteren Arbeitsstellung befindet, wie sie in Figur 8 dargestellt ist. Die Blockierzungen 53 weisen eine ausreichende Elastizität für ihre Verformung zur Achse x-x' hin auf und ermöglichen durch Ergreifen der Aufbringwalze 15 das Zurücktreten der Umbiegungen 54 aus den geneigten Kanten 55 heraus und das Verschieben entlang dem Verschiebe-Pfeil F1 aus der Austrittsöffnung 11b heraus bis in die obere Freigabestellung. Vorteilhafterweise ist der Schieber 50 am unteren Ende jedes Beins 51 mit äußeren Anschlägen 56 versehen, die an den geneigten Kanten 55 angreifen können, wenn sich der Schieber 50 in der oberen Freigabestellung befindet, um dem vollständigen Herausziehen entgegenzuwirken. Eine solche Anbringung vermindert die Übertragung der Wärmeenergie zum Kern 16 nicht, da die Lagerzapfen 17 in der Arbeitsstellung von Stäben 57 getragen werden, die in dem Kopf 11 ausgebildet sind.
- Die erfindungsgemäße Aufbringvorrichtung für wärmeschmelzbare Produkte arbeitet in der folgenden Weise.
- Die Benutzerin nimmt zuerst die Aufbringwalze 15 heraus, um den Zugang zum Vorratsbehälter 2 freizugeben, damit er über die obere Öffnung 2b mit Epilierwachs befüllt werden kann. Das Herausziehen kann manuell oder mittels der Zange 30 geschehen. Im letztgenannten Fall ergreift die Benutzerin die beiden Schenkel 31 zwischen zwei Fingern und entfernt diese geringfügig voneinander entgegen der Rückstellkraft, die von dem kreisförmigen Halbring 33 ausgeübt wird. Die Zange 30 wird dann an der Aufbringwalze 15 so angeordnet, daß jeder Schenkel 31 die Seitenflächen der Aufbringwalze 15 einspannt (Figur 4). Jeder Vorsprung 34 wirkt somit mit der ihm zugeordneten kreisförmigen Lippe 40 zusammen. Durch Nachlassen des Drucks auf die Schenkel 31 spannen diese die Greifprofile 40 mittels jedes Vorsprungs 34 fest ein. Die Benutzerin kann dann die Lagerzapfen 17 in den Schlitzen 20 verschieben und die Aufbringwalze 15 durch Aufbringen einer Kraft herausziehen, die größer als die Elastizität der Seitenschenkel der Klammer 21 ist. Nach dem Auffüllen des Vorratsbehälters 2 wird die Aufbringwalze 15 mittels derselben Schritte wie oben beschrieben wieder an ihrem Platz angeordnet, wobei die Abstützteile 36 ermöglichen, auf die Lagerzapfen 17 die Kraft zu übertragen, die notwendig ist, um die Seitenschenkel der Klammer 21 im Bereich der Einschnürung 22 auseinanderzubewegen.
- Nach dem Anschließen der Aufbringvorrichtung an eine elektrische Energiequelle wird das Wachs nach und nach flüssig, und die Benutzerin kann nun die Aufbringwalze 15 mit der zu epilierenden Fläche in Berührung bringen, um das Fließen des Wachses auf die Aufbringschicht 18 zu ermöglichen. Am Ende des Aufbringens kann die Benutzerin die Aufbringwalze 15 erneut, beispielsweise zum Zwecke der Reinigung, mittels der Zange 30 mit den oben beschriebenen Schritten herausziehen. Die Verwendung der Herauszieh-Zange 30 verhindert, daß die Aufbringwalze 15 direkt ergriffen werden muß, die noch mit einer gewissen Menge von Epilierwachs überzogen ist, und ermöglicht auch, die Walze 15 ohne die Gefahr einer Verschmutzung für die Umgebung abzulegen, indem die Herauszieh-Zange 30 auf die Abstützfüße 35 gestellt wird.
- Die Erfindung betrifft auch eine Aufbringvorrichtungs-Baugruppe für wärmeschmelzbare Produkte, die in Kombination eine Aufbringvorrichtung für wärmeschmelzbare Produkte sowie eine Herauszieh-Zange 30 enthält. Außerdem kann die Aufbringvorrichtungs-Baugruppe einen (in den Figuren nicht dargestellten) Sockel für das Halten und Aufräumen der Aufbringvorrichtung sowie der Zange enthalten. Vorteilhafterweise ist der Sockel mit einer Zeituhr versehen, vorzugsweise mit Klingel, die es ermöglicht, der Benutzerin nach dem Anschluß der Aufbringvorrichtung an das elektrische Netz die mittlere notwendige Zeit für das Schmelzen des festen Wachses anzuzeigen.
- Alternativ ist es denkbar, die Herauszieh-Zange 30 nicht als von der Aufbringvorrichtung getrenntes Element auszubilden, wie dies in Figur 3 gezeigt ist, sondern die Herauszieh-Zange 30 dagegen in eine Verschlußkappe 45 für den Kopf der Aufbringvorrichtung zu integrieren (Figur 5). Bei dieser Alternative ist die Herauszieh-Zange 30 fest mit der Kappe 45 verbunden und an ihren Seitenschenkeln mit Stößeln 46 versehen, die mittels Öffnungen die Kappe 45 durchqueren, so daß sie von der Benutzerin betätigt werden können. Die Stößel 46 ermöglichen dann, wenn die Aufbringwalze herausgezogen werden soll, die Vorsprünge 34 zu bewegen, um zu ermöglichen, daß diese in die Greifprofile 40 eingreifen. Die Abnehmbarkeit der Aufbringwalze 15 wird somit durch gleichzeitiges Abziehen der Kappe 45 und der Aufbringwalze 15 erreicht. Das Abnehmen der Kappe 45 kann ohne Herausziehen der Aufbringwalze 15 erzielt werden, indem die Stößel 46 nicht betätigt werden.
Claims (13)
1. Aufbringvorrichtung für wärmeschmelzbare Produkte,
insbesondere Epilierwachs, mit einem Gehäuse (1), das ein Greifmittel
bildet, einem Vorratsbehälter (2) für das auf zubringende
Produkt, der in einer Wärmeverbindung mit Heizmitteln (4) steht,
und einem Kopf (11), der aus wenigstens einer Aufbringwalze
(15) besteht, die in der Nähe einer Austrittsöffnung des
Vorratsbehälters (2) angeordnet ist, wobei die Walze einen Kern
(16) enthält, der von einer Aufbringschicht (18) aus Kunststoff
umgeben ist, dadurch gekennzeichnet, daß:
- der Vorratsbehälter (2) aus einem gut wärmeleitenden Material
besteht, vorzugsweise aus Aluminium,
- der Kern (16) aus einem gut wärmeleitenden Material besteht,
- der Kern (16) massiv und an jedem seiner Enden mit
Wärmebrücken versehen ist, welche die Wärmeleitung zwischen der
Walze (15) und dem Vorratsbehälter (2) gewährleisten.
2. Aufbringvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Wärmebrücke durch Lagerzapfen (17) gebildet ist.
3. Aufbringvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Lagerzapfen (17) einstückig mit dem Kern (16)
ausgebildet sind und die Rotationsachse der Walze (15) bilden.
4. Aufbringvorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Aufbringschicht (18) eine gegebene
Dicke e hat und der Kern (16) einen Radius R, wobei das
Verhältnis e/R zwischen 0,3 und 0,5 beträgt und vorzugsweise im
wesentlichen gleich 0,4 ist.
5. Aufbringvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Aufbringwalze (15) abnehmbar an
dem Vorratsbehälter (2) angebracht ist.
6. Aufbringvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der obere Abschnitt des Vorratsbehälters (2) zwei Schlitze
(20) aufweist, die an ihrem oberen Ende geöffnet sind, einander
gegenüberliegend an den Seiten des Gehäuses (1) angeordnet sind
und an deren Boden jeder Lagerzapfen (17) ruht, wobei jeder
Schlitz (20) einem Mittel zum Festlegen der Lagerzapfen (17)
zugeordnet ist, wobei das Mittel wegbewegbar ist, so daß die
Walze (15) abgenommen werden kann.
7. Aufbringvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß jedes Festlegemittel durch eine U-förmige Klammer (21)
gebildet ist, die feststehend an jedem Schlitz (20) und in
derselben Richtung angebracht ist, wobei jede Klammer (21)
Seitenschenkel aufweist, die zwischen sich eine Einschnürung (22)
bilden, um die Lagerzapfen (17) am Boden jedes Schlitzes (20)
festzulegen, wobei die Seitenschenkel andererseits ausreichend
elastisch sind, damit sie sich verformen, so daß die
Lagerzapfen (17) die Einschnürung (22) durchqueren können.
8. Aufbringvorrichtung nach Anspruch 6 oder Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schlitze (20) in einem getrennten Kopf
(11) ausgebildet sind, der den oberen Abschnitt des
Vorratsbehälters (2) bildet und die Austrittsöffnung des
Vorratsbehälters (2) abgrenzt.
9. Aufbringvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Aufbringwalze (15) zwischen einer
Arbeitsstellung, in der sie sich in der Austrittsöffnung (11b)
des Vorratsbehälters (2) befindet, und einer Stellung
verstellbar am Gehäuse (1) angebracht ist, in der die Öffnung
freigegeben ist, um das Auffüllen des Vorratsbehälters (2) zu
ermöglichen.
10. Aufbringvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Aufbringwalze (15) fest mit einem Schieber (50)
verbunden ist, der längsverschiebbar am Gehäuse (1) angebracht
ist, vorzugsweise an dem oberen Abschnitt des Vorratsbehälters
(2).
11. Aufbringvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die Aufbringwalze (15) an jedem ihrer
Seitenteile Greifprofile (40) aufweist, die es ermöglichen, sie
abzunehmen.
12. Aufbringvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Greifprofile (40) durch kreisförmige Lippen
gebildet sind, die an den Seitenteilen der Walze (15) überstehen.
13. Aufbringvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die kreisförmigen Lippen innnerhalb der Dicke e der
Aufbringschicht (18) ausgebildet sind.
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