DE2344939A1 - Uebungsmunition - Google Patents
UebungsmunitionInfo
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Description
OZ-Nr.: 73085-
DYNAMIT NOBEL AKTIENGESELLSCHAFT Troisdorf Bez. Köln
Übungsmunition
Die Erfindung befaßt sich mit einer Übungsmunition mit einem in einer Patronenhülse angeordneten Geschoß, das eine vom hin- I
teren Geschoßende ausgehende axiale Ausnehmung mit darin be- ; findlichen Leucht-, Rauchsatz ο.dgl. und eine das hintere Geschoßende
vorzugsweise formschlüssig übergreifende Abdeckkappe sowie ein zusätzliches Liderungselement aufweist.
Diese Übungsmunition weist ein im Vergleich zur scharfen Munition kleineres Geschoßkaliber auf und wird aus entsprechend
unterkalibrigen Einsteckläufen verschossen. Sie kann die gleiche Reichweite wie die scharfe Munition haben, hat jedoch im allgemeinen
eine geringere. Die Übungsmunition weist in jedem Falle eine kleinere Treibladungsmenge als die entsprechende scharfe
Munition auf. Ein Beispiel für eine derartige Übungsmunition ist in der deutschen Offenlegungsschrift 1.428.678 beschrieben, gemäß
welcher das Geschoß mit einer vom hinteren Ende ausgehenden axialen Ausnehmung versehen ist, in der aufeinanderfolgend ein
Aufschlagzünder, Rauchsatz und Leuchtsatz angeordnet und mittels einer form- und/oder reibschlüssig am hinteren Geschoßende befestigten
Abdeckkappe gehalten sind. Der Außendurchmesser dieser Abdeckkappe ist kleiner als das Kaliber des Übungsgeschosses.
Das Verschießen dieser Übungsmunition wird um so problematischer, je kleiner die Treibladungsmenge ist. Aufgrund der bei einer
Massenfertigung unvermeidlichen Fertigungstoleranzen ist es nämlich
nicht möglich, eine gleichmäßige bzw. völlige Abdichtung
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zwischen dem Übungsgeschoß und dem Einstecklauf zu erreichen. Die Folge davon ist, daß nicht nur von Schuß zu Schuß unterschiedliche
Treibgasmengen ungenutzt am Geschoß vorbeiströmen, sondern auf dieses auch schwankende radiale Störkräfte ausüben,
deren Einfluß um so größer, je geringer die Geschoßgeschwindigkeit im Einstecklauf ist. Dadurch unterliegen die Reichweite
und die Zielgenauigkeit des Übungsgeschosses jedoch unzulässigen Schwankungen. Wie leicht einzusehen ist, werden diese
nachteiligen Einflüsse mit kleiner werdender Treibladungsmenge immer schwerwiegender.
Bis zu einem gewissen Maße ist es gelungen, diese Nachteile dadurch zu beseitigen, daß hinter der Abdeckkappe des Übungsgeschosses ein Treibspiegel angeordnet wird, der als wenigstens
ein scheibenförmiges Element ausgebildet ist. Dieses zusätzliche Liderungselement ist aus einem Material wie beispielswei-
*)
se Pappe, thermoplastischem Kunststoff wie Polyäthylen oder Polypropylen, Blei oder auch weichem Kupfer hergestellt, das sich beim Abschuß an die Laufwandung anschmiegt und damit die verbesserte Abdichtung ermöglicht.
se Pappe, thermoplastischem Kunststoff wie Polyäthylen oder Polypropylen, Blei oder auch weichem Kupfer hergestellt, das sich beim Abschuß an die Laufwandung anschmiegt und damit die verbesserte Abdichtung ermöglicht.
Wie sich jedoch in der Praxis gezeigt hat, befriedigt bei sehr
kleinen Treibladungsmengen auch diese Lösung nicht, da sie keine einwandfrei reproduzierbare Außenballistik des Übungsgeschosses
ermöglicht. Diese Schwierigkeiten bestehen beispielsweise bei einer Übungsmunition für Granatgewehre, auch Grenade
Launcher genannt, die bei einer maximalen Schußweite von etwa 400 m nur 0,10 g Treibladungspulver enthält, oder bei einer
Panzerübungsmunition mit 0,35 g Treibladungspulver und einer maximalen Schußweite von etwa 1500 m. Bei diesen sehr kleinen
Treibladungsmengen und dementsprechend relativ kleinen Treibgasdrücken war der Einfluß der nicht zu vermeidenden Fertigungstoleranzen so groß, daß die Schußergebnisse aufgrund der starken
Streuungen nicht zufriedenstellten. Auch eine weitere erheb-
*) Filz,
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ORiOiNAL [NSPECTED
liehe Außendurchmesservergrößerung des lidernden Treibspiegels
brachte keine zufriedenstellenden Ergebnisse.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer Übungsmunition
der eingangs genannten Art diese mit kleiner werdendem Treibladungsgewicht immer gravierender werdenden Nachteile zu
vermeiden.
Wie gefunden wurde, läßt sich diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch
lösen, daß die Abdeckkappe im Außendurchmesser gleich oder allenfalls nur wenig größer als das Geschoßkaliber ist und ;
daß das Liderungselement als an sich bekannter Treibspiegel oder als an der Abdeckkappe einstückig angeformte nach hinten sich erstreckende
ringförmige Dichtlippe und/oder als wenigstens ein Dichtring ausgebildet ist.Die aus thermoplastischem Kunststoff
wie beispielsweise Polypropylen, Polyäthylen oder Polyamid hergestellte Abdeckkappe ist im Außendurchmesser höchstens um etwa
5 %t vorzugsweise jedoch nur um etwa 3 % größer als das Geschoßkaliber,
sofern man sie nicht von vornherein mit den gleichen Abmessungen herstellt. Die Beschränkungen im Außendurchmesser
ergeben sich dadurch, daß die Patronenhülse der Übungsmunition aus Kostengründen im allgemeinen aus Aluminium bzw. einer Aluminiumlegierung
hergestellt wird und daher relativ leicht verformbar ist, so daß bei einer Abdeckkappe mit größerem Außendurchmesser
die Gefahr bestünde, daß es beim Laborieren der Munition zu einer nachteiligen Aufweitung der Patronenhülse
kommt, welche insbesondere in automatischen Waffen die einwandfreie Funktion der Munition in Frage stellen würde.
Damit ist es in vorteilhafter Weise gelungen, die Streuungen auch bei sehr kleinen Treibladungsmengen so weit herabzusetzen, daß
den praktischen Anforderungen in dem sehr weiten Temperaturbereich vcn -20 bis +400C einwandfrei Rechnung getragen wird. Dieser
Erfolg \.λγ üb-naschend, da die beispielsweise im Spritzverfahren
hergestellte Abdeckkappe aufgrund vcn Eigenspannungen
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keineswegs genau zylindrische Form aufweist, sondern mehr oder weniger in axialer und radialer Richtung deformiert ist, und
auch der eigentliche Geschoßkörper selbst und der Einstecklauf Maßabweichungen aufweisen, so daß, wenn schon ein im Außendurchmesser
erheblich vergrößerter Treibspiegel keinen Erfolg brachte, dieser von einer kalibergleichen oder nur sehr wenig grösseren
Abdeckkappe erst recht nicht zu erwarten war. Die dennoch erzielte verbesserte Abdichtung und damit auch Führung im Lauf
ist um so erstaunlicher, als die Abdeckkappe in dem Temperaturbereich von -20 bis +400C ein völlig anderes Wärmeausdehnungs- i
verhalten als das Geschoß und der Einstecklauf aufweist. |
Voraussetzung für diesen Erfolg ist, daß - wie vorstehend an- \
gegeben - die kalibergleiche oder wenig größere Abdeckkappe \
in Verbindung mit dem an sich bekannten separaten Treibspiegel oder mit einer einstückig angeformten ringförmigen Dichtlippe
vorgesehen wird. Sowohl der Treibspiegel als auch die Dichtlippe können im nicht eingebauten Zustand im Außendurchmesser
erheblich größer als das Geschoßkaliber, nämlich je nach Elastizität
der verwendeten Materialien bis zu etwa 20 %, sein,
da sie aufgrund ihrer geometrischen Form sich beim Patronieren
lidernd in die Innenwand bzw. das Bodenstück der Patronenhülse anlegen, wodurch die Gefahr einer unzulässigen HUlsenaufweitung
erheblich geringer ist. Statt des Treibspiegels oder der Dichtlippe bzw. zusätzlich dazu kann auch wenigstens ein Dichtungsring
vorgesehen werden. Dieser Dichtungsring wird vorzugsweise möglichst weit hinten im Bereich der Abdeckkappe angeordnet,
um den Gasschlupf bereits nahe dem hinteren Geschoßende zu unterbinden, so daß die im Hinblick auf die Führung im Lauf unerwünschten
radialen Einwirkungen der Treibgase auf das Geschoß mögichst gering sind. Grundsätzlich ist es jedoch auch möglich,
den Dichtungsring auch im eigentlichen Geschoßkörper anzuordnen. Der aus einem hinreichend leicht deformierbaren Material
wie natürlichem oder synthetischem Gummi, thermoplastischem
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Kunststoff wie Polyäthylen, Polypropylen usw. hergestellte Dichtungsring ist in seinen Außenabmessungen zusammen mit der
ihn aufnehmenden ringförmigen Ausnehmung in der Abdeckkappe oder im eigentlichen Geschoßkörper auch wiederum so abzustimmen,
daß beim Laborieren keine unzulässige Aufweitung der Patronenhülse erfolgt. Je nach den Erfordernissen können auch zwei oder
mehrere solcher Dichtungsringe hintereinander angeordnet werden.
Ob im Einzelfall statt des Treibspiegels oder der Dichtungs- j lippe bzw. zusätzlich dazu der wenigstens eine Dichtungsring
vorgesehen wird, hängt von den jeweiligen besonderen Bedingungen ab. Allgemein kann gesagt werden, daß man aus fertigungstechnischen
Gründen die einstückige Ausbildung von Abdeckkappe und Dichtlippe vorziehen wird, die mehrteilige Ausführung mittels
Abdeckkappe und Treibspiegel und/oder Dichtring dafür die Möglichkeit der Verwendung unterschiedlicher Materialien bietet,
so daß man sich unter Umständen den jeweiligen Anforderungen besser anpassen kann. ■
In zweckmäßiger Ausgestaltung der Erfindung ist bei Verwendung i einer Abdeckkappe mit ringförmiger Dichtlippe vorgesehen, daß
die Abdeckkappe ein nach hinten sich erstreckendes Stützelement, vorzugsweise einen zentralen nach hinten sich verjüngenden Ansatz,
zur definierten Anlage an einem entsprechenden Absatz der Patronenhülse aufweist. Dieses Stützelement, das beispielsweise
auch als ringzylindrischer Ansatz oder in Form mehrerer separater zapfenförmiger Elemente ausgebildet sein könnte, ermöglicht
auf sehr einfache Weise beim Patronieren ein definiertes Einbringen und Anordnen des Geschosses in der Patronenhülse,
wenn die Dichtlippe infolge ihrer Flexibilität keine ausreichend genaue Abstützung ermöglicht.
Die erreichbare Schußgenauigkeit hängt - wie vorstehend bereits angegeben - nicht nur von der Abdichtung gegenüber den Treibgasen,
sondern auch von einer möglichst guten Führung im Lauf
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ab, und zwar sollte diese um so besser sein, je geringer die
Geschoßgeschwindigkeit im Lauf bzw. bei sonst gleichen Verhältnissen die Treibladungsmenge ist. Es ist daher auch für
die erfindungsgemäße Übungsmunition von erheblicher Bedeutung, die Führung im Lauf so gut wie irgendmöglich zu gestalten. Zusätzlich
zu der bereits hierfür genannten verbesserten Abdichtung ist daher gemäß einem weiteren Vorschlag der Erfindung vorgesehen,
das Geschoß am vorderen Ende mit einer formschlüssig gehaltenen als Führung im Waffenlauf wirkenden Abdeckhaube zu
versehen. Die Geschoßspitze selbst ist damit als Führungselement ausgebildet, so daß man zusammen mit der hinteren Abdeckkappe,
die gleichfalls eine gewisse Führung ermöglicht, eine maximal« Führungslänge erhält. Die Abdeckhaube kann beispielsweise
aus Blei, Kupfer oder Sintereisen hergestellt und auf das vordere Ende des Geschoßkörpers aufgepreßt werden. Es kommt
aber auch Teflon oder ein anderer geeigneter Kunststoff in Frage, dessen Festigkeit ausreichend ist, um auch bei drallstabilisierten
Übungsgeschoßen beim Durchgang durch den Lauf ein Verdrehen zwischen dem Geschoßkörper und der Abdeckhaube
bzw. ein Zerschneiden der Abdeckhaube an den Kanten zwischen den Zügen und Feldern des Laufes auszuschließen.
Die vordere Abdeckhaube bietet darüber hinaus die weitere Möglichkeit,
bei Verwendung eines Aufschlagzünders dessen Zündstift erfindungsgemäß zwischen dem vorderen Geschoßende und der
Abdeckhaube zu halten. Der Zündstift kann dann in fertigungstechnisch sehr einfacher Weise von vorn in den Geschoßkörper
reibschlüssig eingesetzt und mit der ihn überdeckenden Abdeckhaube
sicher fixiert werden.
Die Erfindung ist in der Zeichnung in Ausführungsbeispielen gezeigt und wird anhand dieser nachstehend noch näher erläutert.
Es zeigen
Figur 1 eine Übungspatrone im Längsschnitt und
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Figuren 2 bis 7 verschiedene Varianten des Geschoßhecks im
Ausschnitt.
Die in Figur 1 gezeigte Übungspatrone ist beispielsweise für
Granatgewehre geeignet. Sie weist innerhalb der aus Aluminium gespritzten Patronenhülse 1 das Ubungsgeschoß 2 auf, das am
hinteren Ende mit der formschlüssig aufgesetzten Kunststoffabdeckkappe 3 und den als Treibspiegel 4 wirkenden beiden
scheibenförmigen Liderungselementen versehen ist. In das Bodenstück
5 der Patronenhülse 1 ist ein in der Ansicht gezeigten bekanntes Zündelement 6 eingesetzt, das zur Zündung der davor
angeordneten Treibladung 7 dient. Das Geschoß 2 stützt sich am Absatz 8 der Patronenhülse 1 ab. Da die Mündungsgeschwindigkeit
des Geschosses infolge der sehr kleinen Treibladungsmenge j von beispielsweise 0,1 g unterhalb von etwa 70 m/sec. liegt,
ist das Geschoß mit einem Aufschlagzünder gemäß der DT-OS 1.578.457 mit fest angeordnetem in der Ansicht gezeigten vorderen Zündstift 9, axial verschiebbare Zündsatzhülse 10 und seitlichem Sicherungsstift 11 versehen. Um das einwandfreie Ausstoßen
des Sicherungsstiftes 11 nach Verlassen des Laufes sicher zustellen, ist das Geschoß aus einem Werkstoff größerer Festigkeit
wie Messing oder Stahl hergestellt und zur Führung im Lauf mit dem hinteren Führungsband 12 und der vorderen Abdeckhaube
13, beide aus Blei, versehen. Im Hinblick auf eine einwandfreie Drallübertragung ist das Geschoß in bekannter Weise
mit der Rändelung 14 versehen, in welche das Führungsband 12 und die Abdeckhaube 13 eingreifen. Beim Aufschlag des Geschosses
im Ziel wird die Zündsatzhülse 10 gegen den mittels der aufgepreßten Abdeckhaube 13 sicher gehaltenen Zündstift 9 verschoben
und der in ihr befindliche Satz 15 gezündet, der seinerseits die nachgeschaltete Rauchsatzladung 16 zündet, durch
deren Gasentwicklung die hintere Abdeckkappe 3 und die Zwischenscheibe 17 abgeworfen werden, so daß die Rauchgase ausströmen
und die gewünschte Zielmarkierung ergeben.
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Die Abdeckkappe 3 ist formschlüssig mit dem Geschoßheck verbunden,
um eine verbesserte Abdichtung der Rauchsatzladung 16 zu erreichen, so daß diese unter keinen Umständen durch beim
Abschuß seitlich das Geschoßheck umströmende Treibgase vorzeitig gezündet werden kann. Selbstverständlich könnte aber
die Abdeckkappe 3 grundsätzlich auch nur reibschlüssig gehalten werden, insbesondere dann, wenn wie in der DT-OS 1.428.678
gezeigt noch eine zusätzliche Leuchtsatzladung vorgesehen ist, die bereits beim Abschuß gezündet wird. Dabei müssen dann
natürlich der Treibspiegel 4, die Abdeckkappe 3 und die Zwi- ; schenscheibe 17 mit zentralen Durchbrechungen bzw. entsprechend
geringen Wanddicken im zentralen Bereich ausgebildet werden, |
so daß der Leuchtsatz einwandfrei von den Treibgasen gezündet ; werden kann. j
Bei der in Figur 2 gezeigten Variante ist zusätzlich zum Treibspiegel 4, der hier als nur ein scheibenfönniges Liderungselement
ausgebildet ist, der Dichtungsring 18 vorgesehen, der in der ringförmigen Ausnehmung 19 am hinteren Ende der
Abdeckkappe 3 angeordnet ist, während er bei der Variante gemäß Figur 3 in der ringförmigen Nut 20 bzw. gemäß Figur 4
im eigentlichen Geschoßkörper in der Nut 21 liegt.
In Figur 5 ist eine. Abdeckkappe 3 mit nach hinten sich erstreckender
ringförmiger Dichtlippe 22 gezeigt, wobei die Abdeckkappe 3 nur in ihrem hinteren Bereich einen Außendurchmesser
aufweist, der gleich oder nur wenig größer als das Geschoßkaliber ist. Die Dichtlippe 22 verjüngt sich dabei nur
relativ wenig zu ihrem freien Ende hin. Im Unterschied dazu ist die in den Figuren 6 und 7 gezeigte Dichtlippe 22 stärker
verjüngt und die Abdeckkappe 3 ohne äußeren Absatz ausgebildet. Gemäß Figur 7 ist die Abdeckkappe 3 außerdem mit dem zentralen
nach hinten sich verjüngenden Ansatz 23 versehen, über den sich das Geschoß 2 am Absatz 8 der Patronenhülse 1 abstützt. Im Hin-
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blick auf eine definierte Anordnung der Treibladung 7 ist bei den Ausführungsformen der Figuren 5 und 6 zusätzlich eine dünnere
Abdeckung 24 aus Papier, Kunststoff o.dgl. vorgesehen.
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Claims (4)
- 2344339Patentansprüche ιΜ .J Übungsmunition mit einem in einer Patronenhülse angeordneten Geschoß, das eine vom hinteren Geschoßende ausgehende axiale Ausnehmung mit darin befindlichen Leucht-, Rauchsatz od.dgl. und eine das hintere Geschoßende vorzugsweise formschlüssig übergreifende Abdeckkappe sowie ein zusätzliches Liderungselement aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckkappe(3)im Außendurchmesser gleich oder allenfalls nur wenig größer als das Geschoßkaliber ist und daß das Liderungselement als an sich bekannter Treibspiegel (4) oder als an der Abdeckkappe (3) einstückig eingefprmte nach hinten sich erstreckende ringförmige Dichtlippe (22) und/oder als wenigstens ein Dichtungsring (18) ausgebildet ist.
- 2. Übungsmunition nach Anspruch 1, mit einer Abdeckkappe mit ringförmiger Dichtlippe, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckkappe (3) ein nach hinten sich erstreckendes Stützelement, vorzugsweise einen zentralen nach hinten sich verjüngenden Ansatz (23), zur definierten Anlage an einem entsprechenden Absatz (8) der Patronenhülse (1) aufweist.
- 3. Übungsmunition nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Geschoß (2) am vorderen Ende mit einer formschlüssig gehaltenen als Führung im Waffenlauf wirkenden Abdeckhaube (13) versehen ist.
- 4. Übungsmunition nach Anspruch 3, mit einem Aufschlagzünder, dadurch gekennzeichnet, daß der Zündstift (9) des Aufschlagzünders zwischen dem vorderen Endes des Geschosses (2) und der Abdeckhaube (13) gehalten ist.Troisdorf, den 31. Aug. 1973
Sc/Rl. 73085509812/0090-If.Leerseite
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