DE2341440C3 - Massagebürste - Google Patents
MassagebürsteInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Massagebürste, bestehend aus einem Bürstenkörper aus hartem Kunststoff und
einer an diesem unlösbar befestigten, kissenartig gewölbten, mit Drahtstiften oder Borsten besetzten, eine
Ausnehmung im Bürstenkörper überdeckenden, dünnwandigen Trägerplatte aus weichem Kunststoff, Gummi
od. dgl., wobei der äußere Randbereich der Trägerplatte mittels eines Halterahmens gehalten wird, der in
einer durch die nicht hinterschnittene, seitliche Innenwand der Ausnehmung und durch eine Rippe gebildeten
Nut fest angeordnet ist.
Bei einer derartigen, a'is dem DT-Gbm 72 31 412 bekannten
Massagebürste weist die Trägerplatte an ihrem Außenrand einen umlaufenden Wulst auf, der in
eine entsprechende innere Ausnehmung im Halterahmen eingreift. Der Haltcrahmcn wird mit dem Bürstenkörper
durch Uhraschall-Verschweißung fest verbunden. Hierdurch wird eine feste, unlösbare Verbindung
zwischen der Trägerplatte und dem Bürstenkörper erzielt. Der Vorteil dieser bekannten Massagebürste besteht
darin, daß wegen des Fehlens einer Hinterschneidung der seitlichen Innenwand der Ausnehmung die
Spritzwerkzeuge zur Herstellung des Bürstenkörpers einfach aufgebaut sein können. Ein weiterer Vorteil
dieser bekannten Massagebürste besteht darin, daß die Trägerplatte auch bei langer Benutzung der Bürste sich
nicht aus dem Bürstenkörper löst. Ein Nachteil der bekannten Massagebürste ist darin zu sehen, daß die
Trägerplatte nicht aus bahnenförmigem Material gestanzt werden kann, sondern einzeln mit der außenumlaufenden
Wulst hergestellt werden muß.
Es ist zwar bereits bekannt, die Trägerplatten für Massagebürsten aus bahnenartigem Material herzustellen.
Bei mit derartigen Trägerplatten versehenen Massagebürsten weist der Rand einer Ausnehmung im Bürstenkörper
eine Hinterschneidung auf, unter die der Randbereich der Trägerplatte geschoben und mit dem
Rand des Bürstenkörpers verklebt wird. Die Montage der Trägerplatte, die ja so vor sich gehen muß, daß eine
kissenartige Wölbung der Trägerplatte entsteht, ist umständlich. Im übrigen hat sich herausgestellt, daß bei
längerer Benutzung der Massagebürste, bei der die Trägerplatte einer ständigen Verformung unterliegt,
sich die Klebeverbindung zwischen Trägerplatte und Bürstenkörper lösen kann. Außerdem ist die Herstellung
einer Hinterschneidung in der Ausnehmung des Bürstenkörper, insbesondere bei dessen Herstellung
aus gespritztem Kunststoff, aufwendig.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Massagebürste der eingangs beschriebenen Art so
weiterzubilden, daß bei Beibehaltung einer dauerhaft festen Verbindung zwischen Bürstenkörper und
Tragerplatte letztere aus bahnenförmigem Material herstellbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Rippe an ihrer freien Außenkante mit
einer Verzahnung versehen ist, in die der zugeordnete Bereich der Trägerplatte durch das Einsetzen des Halterahmens
in die Nut eingedrückt ist.
Die Verzahnungen drücken sich so fest in die Trägerplatte ein, daß diese völlig unverrückbar auch über lange
Benutzungszeiten gehalten wird. Die Anbringung eines Randwulstes oder einer Randverstärkung zur
Herstellung eines Formschlusses zwischen dem Halterahmen und der Trägerplatte ist nicht erforderlich. Für
die Herstellung der Trägerplatte können also übliche Gummipiatten oder Platten aus weichem Kunststoff
verwendet werden, aus denen die Trägerplatten ausgestanzt werden.
Damit bei der Vormontage von Trägerplatte und Halterahmen ein guter Sitz dieser Trägerplatte im Halterahmen
erreicht wird, ist es gemäß einer Weiterbildung der Erfindung von Vorteil, wenn der Halterahmen
am Innenrand seines in die Nut eingreifenden, umlaufenden Steges mit einer Hinterschneidung zur Aufnahme
des Außenrandes der Trägerplatte versehen ist. Gleichzeitig wird hierdurch erreicht, daß der äußere
Rand der Trägerplatte nicht um eine Kante geknickt, sondern über einen — wenn auch kleinen — Bereich
gebogen wird, wodurch die Gefahr von Dauerbrüchen vermieden wird.
Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung ist der Steg des Halterahmens an mehreren Stellen mit
Ausschnitten versehen. Hierdurch wird das Herausnehmen des Halterahmens trotz der im Steg angebrachten
Hintcrschneidungen aus dem Sprilzwerkzeug ermöglicht, ohne daß dieses für die Hinterschneidungen verschiebbare
Kerne aufweisen muß. Die feste Verbindung zwischen Trägerplatte, Halterahmen und Bürstenkörper
wird durch diese die Hinterschneidung unterbrechenden Ausschnitte nicht beeinträchtigt.
Für einen sicheren Sitz der Trägerplatte im Bürstenkörper hat sich gemäß einer Weiterbildung der Erfin-
dung als ausreichend herausgestellt, wenn die Rippe nur im Bereich der Längskanten der Ausnehmung des
Bürstenkörpers vorgesehen ist. Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung weist die Rippe unverzahnte
Abschnitte auf. Hierdurch wird wiederum der Aufbau des Spritzwerkzeuges vereinfacht, ohne daß die Festigkeit
der Halterung der Trägerplatte im Bürstenkörper beeinträchtigt wird.
Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
an Hand der Zeichnung erläutert. In der Zeichnung zeigt
F i g. 1 einen Bürstenkörper im Längsschnitt,
F i g. 2 einen Halterahmen für den Bürstenkörper nach F i g. 1 im Längsschnitt,
F i g. 3 den Halterahmen nach F i g. 2 in einer Ansieht
von unten und
Fig.4 einen Querschnitt durch den Bürstenkörper
gemäß der Schnittlinie IV-IV in F i g. 1.
Ein Bürstenkörper 1 ist mit einer Ausnehmung 2 versehen
und weist einen Bürstenstie! 3 auf. Die Innenwand 4 der Ausnehmung 2 weist keine Hinterschneidung
auf.
Ein Halterahmcn 5 weist an seinem Innenrand Hmterschneidungen
6, 7, 8, 9 auf, die durch entsprechende Ausschnitte 10, U, 12,13 unterbrochen sind.
Im Bereich der beiden Längskanten der Ausnehmung 2 ist jeweils eine eine Nut 14, 15 bildende Rippe
16, 17 vorgesehen. Die freie, obenliegende Außenkante dieser Rippen 16, 17 ist jeweils mit einer Verzahnung
18. 18;j, ISb. 18c versehen. Zwischen diesen einzelnen
abschnittsweisen Verzahnungen 18. 18a. 18i>. 18c sind
unverzahnte Abschnitte 19, 19a, 19i> vorgesehen, deren
,o Höhe geringer ist als die der Verzahnungen.
Bei der Montage wird eine zuvor mit Drahtstiften 21 oder Borsten versehene Trägerplatte 20 derart in den
Halterahmen 5 eingefügt, daß deren äußerer Randbereich sich in die Hinterschneidungen 6. 7.8.9 des Halterahmens
5 einlegt. Hiermit ist ein für die weitere Montage ausreichend sicherer Sitz der Trägerplatte im Halterahmen
gewährleistet. Anschließend wird der Steg 5a des Halterahmens in die Nuten 14, 15 des Bürstenkörpers
1 durch Druck eingeführt. Hierbei drücken sich die Verzahnungen 18. 18a, 18/>. 18c in die Trägerplatte 20
ein. Anschließend wird der Halterahmen 5 mit dem Bürstenkörper 1 mittels Ultraschall-Verschweißung
oder Verkleben dauerhaft verbunden.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (5)
1. Massagebürste, bestehend aus einem Bürstenkörper aus hartem Kunststoff und einer an diesem
unlösbar befestigten, kissenartig gewölbten, mit Drahtstiften oder Borsten besetzten, eine Ausnehmung
im Bürstenkörper überdeckenden, dünnwandigen Trägerplatte aus weichem Kunststoff, Gummi
od. dgl., wobei der äußere Randbereich der Trägerplatte
mitteis eines Halterahmens gehalten wird, der in einer durch die nicht hinterschnittene, seitliche
Innenwand der Ausnehmung und durch eine Rippe gebildeten Nut fest angeordnet ist, d a durch
gekennzeichnet, daß die Rippe (16, 17) an ihrer freien Außenkante mit einer Verzahnung
(18, 18a, 18/j, 18c) versehen ist, in die der zugeordneie
Bereich der Trägerplatte (20) durch das Einsetzen des Halterahmens (5) in die Nut (14. 15)
eingedrückt ist.
2. Massagebürste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Halterahmen (5) am Innenrand
seines in die Nut (14. 15) eingreifenden umlaufenden
Steges (5a) mit einer Hinterschneidung (6. 7,
8. 9) zur Aufnahme des Außenrandes der Trägerplatte (20) versehen ist.
3. Massagebürste nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Steg (5a) des Halterahmens
(5) an mehreren Stellen mit Ausschnitten (10, 11, 12, 13) versehen ist.
4. Massagebürste nach einem der Ansprüche I bis
3. dadurch gekennzeichnet, daß die Rippe (16, 17) nur im Bereich der Längskanten der Ausnehmung
(2) des Bürstenkörpers (1) vorgesenen ist.
5. Massagebürste nach einem der Ansprüche 1 bis
4, dadurch gekennzeichnet, cJaß die Rippe (16, 17) unverzahnte Abschnitte (19, 19a, 196) aufweist, deren
Höhe geringer ist als die Höhe der Verzahnungen (18,18a, 18/), 18c).
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Priority Applications (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE19732341440 DE2341440C3 (de) | 1973-08-16 | Massagebürste | |
FR7427945A FR2240705A1 (en) | 1973-08-16 | 1974-08-12 | Wire head-massage brush - has pin carrier plate set in recess with groove formed by toothed circumferential rib |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE19732341440 DE2341440C3 (de) | 1973-08-16 | Massagebürste |
Publications (3)
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DE2341440A1 DE2341440A1 (de) | 1975-02-27 |
DE2341440B2 DE2341440B2 (de) | 1976-04-22 |
DE2341440C3 true DE2341440C3 (de) | 1976-12-09 |
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