DE2226449B2 - Überlast-Sicherheitseinrichtung für Pflüge - Google Patents
Überlast-Sicherheitseinrichtung für PflügeInfo
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Description
60
Die Erfindung bezieht sich auf eine Überlast-Sicherheitseinrichtung
der im Oberbegriff von Patentanspruch genannten Art.
Pflüge mit Federmechanismen, die nachgeben, wenn der Pflug auf ein Hindernis trifft, sind bekannt und
arbeiten zufriedenstellend, wenn das Gerät und der Schlepper verhältnismäßig leicht sind. Probleme entstehen
jedoch, wenn eine gewisse Größe überschritten wird, weil es dann nicht mehr genügt daß ein Pflug
hochfedert wenn er auf ein Hindernis trifft Wenn das Hindernis nämlich den Pflug seitwärts ablenkt geben
ein schwerer Traktor und eine starre Konstruktion in der Seitenrichtung sehr wenig nach, so daß der Pflug in
der betreffenden Richtung einer starken Beanspruchung ausgesetzt wird, sofern er überhaupt in der Lage ist
seitwärts auszuweichen. Die Beanspruchung nimmt noch zu, wenn das Gerät mehrere nebeneinander
angeordnete Pflüge besitzt da ein auf ein Hindernis treffender Pflug die übrigen Pflüge nicht seitwärts
bewegen kann, sondern im Gegenteil die anderen Pflüge diesen an einer Seitwärtsbewegung hindern. Es hat sich
gezeigt daß eine gewisse Nachgiebigkeit nicht ausreicht so daß eine unangemessene hohe Abnutzung der
Pflüge und eine starke Beanspruchung der Pfluggrindel die Folge ist
Bekannt ist aus der deutschen Patentschrift 8 16 769 bereits eine Anhängevorrichtung für Pflüge mit einer
Schraubenführung für eine Pflugdrehung um eine horizontale Achse und einer Bolzenführung für eine
Pflugdrehung um eine vertikale Achse. Die Rückstellkraft dieser Anhängevorrichtung resultiert aus zwei sich
zwischen Halteplatten erstreckenden Druckfedern.
Des weiteren ist es aus der US-Patentschrift 25 06 443 bekannt eine Pflugschar am Ende eines an einem
Grindel drehfest und in axialer Richtung festen Rohrs anzuordnen. Die Pflugschar sitzt schwenkbeweglich auf
einer Achse und vermag gegen die Zugkraft einer Feder beim Auftreffen auf ein Bodenhindernis nach hinten
abzukippen. Nach Überwinden des Hindernisses kehrt die Pflugschar unter dem Einfluß der Federkraft in ihre
Betriebsstellung zurück. Eine über das vorerwähnte Abkippen hinausgehende Dreh- oder Vertikalbewegung
oder auch eine seitliche Bewegung vermag die Pflugschar hingegen nicht zu vollführen.
Aus der US-Patentschrift 23 58 531 ist es auch bekannt, eine Pflugschar mittels zweier Gelenkhälften
und einer die beiden Gelenkhälften durchdringenden Feder allseitig gelenkig an einem starr gelagerten
Pfluggrinde! anzuordnen. Da dieser selbst nicht beweglich gelagert ist, sind die Ausweichsmöglichkeiten
das Pflugschar sehr begrenzt und auf kleine Bodenhindernisse beschränkt. Hinzu kommen eine erhebliche
Verschmutzungsgefahr der beiden Gelenkhälften sowie deren ungeführte Ausweichbewegungen.
Dieselben Nachteile besitzt eine Vorrichtung nach der US-Patentschrift 24 39 921, bei der das Pflugschar
am freien Ende eines aus zwei, durch eine Spiralfeder zusammengehaltenen Teilen bestehenden Stutzens
gelagert ist und gegen die Kraft der Feder beim Auftreffen auf ein Bodenhindernis eine Kippbewegung
auszuführen vermag.
Schließlich beschreibt das den Gattungsteil bildende deutsche Gebrauchsmuster 71 16 977 eine Überlast-Sicherheitseinrichtung
für Pflüge, die eine Schwenkbewegung um eine horizontale und eine vertikale Achse
dadurch erlaubt, daß ein mit mehreren Pflugscharen versehenes Grindel mit einer viereckigen Platte in
einem entsprechend viereckigen Gehäuse geführt bzw. federnd abgestützt ist. Das Führungsgehäuse legt die
Platten- und damit auch die Grindelbeweglichkeit fest und erlaubt nicht ein Ausweichen über Eck. Hinzu
kommt, daß sich die Platte je nach Beanspruchung und Belastung des Grindels leicht im Führungsgehäuse
verkanten kann und mit ihren scharfen Kanten zu einem erheblichen Verschleiß führt. Außerdem sitzt die Platte
notwendigerweise mit erheblichem Spiel in dem
Führungsgehäuse, was einer sauberen Führung bei der Ausweichbewegung entgegensteht
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, die vorerwähnten Nachteile der bekannten Vorrichtungen
zu vermeiden und insbesondere eine solche Überlast-Sicherheitseinrichtung zu schaffen, die ein allseitiges
leichtes Ausweichen erlaubt und eine sichere Rückkehr in die Betriebsstellung gewährleistet.
Diese Aufgabe wird bei einer Überlast-Sicherheitseinrichtung der im Oberbegriff genannten Art erfindungsgemäb
mit den kennzeichnenden Merkmalen von Patentanspruch 1 gelöst
Weitere Merkmale ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Auf diese Weise ergibt sich eine allseitig freie entgegen der Arbeitsrichtung nachgiebige und verschleißgeringe
Beweglichkeit ohne wesentliche Verschmutzungsgefahr.
Das traggestellseitige Gelenkteil kann beispielsweise an der Dreipunktaufhängung eines Schleppers oder in
einem Geräterahmen angeordnet sein. Die beiden Gelenkteile werden von einer Gelenkfeder in gegenseitiger
Anlage gehalten, die so stramm ist, daß die Gelenkteile voll aneinanderliegen, wenn der Pflug
normal arbeitet Stößt der Pflug auf ein Hindernis, so erfolgt ein Verschwenken nach oben oder zur Seite oder
auch in eine Zwischenrichtung, wobei die beiden Gelenkteile unter entsprechender Erhöhung der Spannung
der Gelenkfeder auseinanderschwenken. Nach Passieren des Hindernisses zieht die Gelenkfeder die
Gelenkteile zusammen und es kehren der Pfluggriiidel und die übrigen Pflugteile in ihre normale Arbeitsstellung
zurück.
Das Gelenk hat zwei Schwenkachsen, so daß der Pfluggrindel um eine horizontale Achse schwenkt, wenn
der Pflug zum Passieren eines Hindernisses angehoben werden muß, und um eine vertikale Achse, wenn er
einem Hindernis seitlich ausweicht, oder auch um beide Achsen, um Bewegungen in jeder resultierenden
schrägen Richtung zu vollführen. «o
Bei einem rohrförmigen Pfluggrindel ergibt sich der weitere Vorteil, daß dieselbe Gelenkfeder entweder für
Einwegpflüge oder für Zweiwegpflüge, d. h. für einen Pflug mit zwei Pflugscharen und Abstreichblechen zum
Abstreichen nach rechts bzw. nach links benutzt werden kann. Der Pflugkörper ist dann um eine Drehachse für
das Pfluggrindel diametral gegenüber angebracht. Bei einem Zweiwegpflug werden der rechte und der linke
Pflug dann bei demselben Widerstand ausgelöst, da der Federmechanismus und der Abstand von der Pflugspitze
zu den Schwenkachsen dieselben sind.
Es kann vorteilhaft sein, daß das eine Gelenkteil mit vier Kugeln versehen ist, die sich jeweils in den
Eckpunkten eines Vierecks befinden, während das andere Gelenkteil vier den Kugeln entsprechende
Pfannen besitzt. Die Kugeln und Pfannen bilden dabei Lager für das Verschwenken der Gelenkteile relativ
zueinander.
Bei der Ausführungsform gemäß Patentanspruch 3 ist der von dem grindelseitigen Gelenkteil herausragende
Pfluggrindel vorzugsweise rohrförmig. Die Zugstange erstreckt sich durch das Rohr und kann an ihrem freien
Ende mit einem Gleitstück verbunden sein, das eine Befestigung für ein Ende beispielsweise eines Blattfederpaars
der Gelenkfeder bildet, dessen anderes Ende fest mit dem Rohr verbunden ist.
Die Ausführungsform gemäß den Patentansprüchen 6 und 7 ergibt eine einfache Justiermöglichkeit.
Die Ausführungsform gemäß Patentanspruch 8 kann wesentlich härter ausgelegt sein und eine dementsprechend
kleinere Nachgiebigkeit der Gelenkteile aufweisen.
Da sich die beiden Gelenkteile zueinander bewegen können und sich dabei teilweise nur eine Kugel in
Eingriff mit der zugeordneten Pfanne befindet (schräge Bewegungen), ist es wichtig, die Bewegung des
Pfluggrindels so steuern zu können, daß nach dem Zurückbewegen wieder sämtliche Kugeln an den
Pfannen liegen. Dieses wird durch die Rückführung für
das grindelseitige Gelenkteil erreicht, die eine wesentliche Drehung des Pfluggrindels um seine Längsachse
verhindert Die Rückführung ist vorzugsweise im Sinne der Merkmale von Patentanspruch 4 ausgebildet
Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden Beschreibung zeichnerisch dargestellter
Ausführungsbeispiele. Es zeigt
F i g. 1 eine Zweiweg- oder Wendepflug in Seitenansicht,
mit einer Überlast-Sicherheitseinrichtung nach der Erfindung,
F i g. 2 den Pflug aus F i g. 1, in Draufsicht,
Fig.3 das Gelenk der Oberlast-Sicherheitseinrichtung
in vergrößerter Darstellung,
F i g. 4 das Gelenk in perspektivischer Darstellung,
Fig.5 eine andere Ausführung der Sicherheitseinrichtung
in Draufsicht und
Fig.6 eine weitere Ausführungsform in Seitenansicht
Zwei Pflugschare 1 und 2 sitzen auf einem gemeinsamen Pfluggrindel 3. Dieser ist über ein Gelenk
4 mit einem nicht dargestellten und an sich bekannten Traggestell, wie einem Drehmechanismus für Wendepflüge
oder Zweiwegpflüge, verbunden. Dieser Wendemechanismus
sitzt auf einer hydraulischen Hebevorrichtung eines Schleppers und bringt die eine oder die
andere der Pflugschare t und 2 in die Arbeitsstellung, so daß die Pflugabstreichung in dem Boden ungeachtet
dessen, ob der Pflug in der einen oder der anderen Richtung über den Boden verfahren wird, zu derselben
Seite gelangt. Der Pfluggrindel 3 ist mit einem Federmechanismus mit zwei Federbefestigungen 5
(F i g. 2), die fest mit dem rohrförmigen Pfluggrindel 3 verbunden sind, und einem Gleitstück 6 mit zwei
weiteren Federbefestigungen 7 ausgestattet. Zwischen den Federbefestigungen 5 und 7 befindet sich eine
Gelenkfeder 8 in Form eines Blattfeder-Paares.
Das Gelenk besitzt zwei Gelenkteile 9 und 10, wobei das traggestellseitige Gelenkteil 9 in der dargestellten
Ausführung vier Kugeln 11 besitzt, die in den Ecken eines Rechtecks liegen. Das grindelseitige Gelenkteil 10
besitzt entsprechend angeordnete und ausgebildete Pfannen 12. In der Ruhestellung und der normalen
Arbeitsstellung besteht zwischen den Kugeln 11 und den
Pfannen 12 wegen des Federmechanismus eine vollständige Anlage. Von dem Gelenkteil 9 des Gelenks
erstreckt sich eine starre Stange 13, die mit dem Gleitstück 6 verbunden ist (F i g. 2) rückwärts durch den
rohrförmigen Pfluggrindel 3. Die von der Gelenkfeder 8 ausgeübte Kraft hält die beiden Gelenkteile 9 und 10 in
fester Anlage aneinander und die Pflugschar 2 dadurch in ihrer Arbeitsstellung, solange der Widerstand gegen
die Bewegung des Pflugschares durch den Boden unter einer bestimmten Größe bleibt. Die Federkraft läßt
jedoch eine Bewegung des Pflugschares 2 zu, wenn es auf ein Hindernis 14 stößt. Wenn die bestimmte
Widerstandsgröße überschritten wird, werden die Blattfedern ausknicken, wie es gestrichelt in F i g. 2
dargestellt ist. Weil sich dann das Gleitstück 6 und die Stange 13 dann in dem rohrförmigen Pfluggrindel 3
bewegen können, bewegen sich die Gelenkteile 9, 10, wie gestrichelt in F i g. 1 dargestellt, auseinander, so daß
die Pflugschar 2 zum Passieren des Hindernisses 14 angehoben wird und, wie in F i g. 2 dargestellt, zum
Passieren desselben Hindernisses 14 zur Seite schwenkt. Die Bewegung hoch und zur Seite sind hier als äußerste
Grenzen der Bewegung gewählt worden; normalerweise ergeben sich Bewegungen, die Resultierende
größerer oder kleinerer Komponenten sowohl in der Vertikalen als auch in der Horizontalen sind. Um dies
näher zu veranschaulichen, ist in F i g. 4 eine Situation dargestellt, bei der der Pflug beim Passieren eines
Hindernisses schräg aufwärts und nach rechts verschwenkt worden ist Die Gelenkfeder 8 hat hier
nachgegeben, und der Pflug schwenkt auf der Kugel 11
oben rechts an dem Gelenkteil 9, während sich das Gelenkteil 10 von den übrigen drei Kugeln 11 gelöst hat
Um zu gewährleisten, daß die Gelenkteile 9 und 10 nach Verschwenken des Pflugs nach oben und zur Seite
richtig zusammengebracht werden, d.h. so, daß die Kugeln 11 und ihre Pfannen 12 wieder zusammenfallen,
ist eine steuernde Rückführung (F i g. 5) in Form einer feststehenden Konsole 15 vorgesehen, an deren
Führungsfläche die Kante 16 (F i g. 4) des Gelenkteils 10 entlanggieiten kann, wenn der Pflug nach Passieren des
Hindernisses in seine Arbeitsstellung zurückschwenkt
In F i g. 1 und 2 ist ein Federmechanismus mit einer Gelenkfeder 8 mit zwei Federn dargestellt, doch ist auch
eine Ausführung mit nur einer Feder wie einer Blattfeder 17 möglich (F i g. 5). Die Stange 13 ist hier mit
einem Schwenkhebel 18 verbunden, der an einem Ende schwenkbar an dem rohrförmigen Pfluggrindel 3 im
Punkt 19 befestigt ist Der Schwenkhebel ist ferner in einem Punkt 20 schwenkbar mit einem als Zwischenstück
dienenden weiteren Schwenkhebel 21 verbunden, der an seinem freien Ende 22 eine Befestigung für das
eine Ende der Blattfeder 17 bildet, deren anderes Ende an einer Konsole 23 befestigt ist. Der Schwenkhebel 21
liegt an einem Anschlag 24 an, der dadurch verstellbar ist, daß ein Bolzen 25 aus einer mit Gewinden
versehenen Büchse 26 ausgeschraubt oder in diese eingeschraubt werden kann. Durch Einstellen des
Bolzens 25 und des Anschlags 24 für den Schwenkhebel 21 kann die Blattfeder 17 mehr oder weniger gespannt
werden, so daß die Kraft, die überschritten werden muß,
ίο wenn der Pflug an einem Hindernis vorbeischwenken
muß, eingestellt werden kann.
Der Umstand, daß der Pfluggrindel 3 rohrförmig ausgebildet ist, und daß das Gelenk 4 mit einer Stange
13 zusammengehalten wird, ermöglicht es, den Pflug in einer einfachen Weise zu einem weitgehend starren
Pflug mit nur geringer Nachgiebigkeit umzubilden (F i g. 6). Eine gewisse Nachgiebigkeit bleibt durch
Einlegen eines federnden Elements, z. B. in Form von Federscheiben 27, erhalten. Mit einer Mutter 28 sind die
Federscheiben 27 so gestrammt, daß das Gelenk 4 als ein im wesentlichen starres Glied betrachtet werden
kann, da die Federscheiben nur bei sehr großer Beanspruchung nachgeben.
Es kann eine von 4 abweichende Anzahl von Kugeln benutzt werden. Ferner können die Federmechanismen,
die den Pflug nach Passieren eines Hindernisses in die Arbeitsstellung zurückführen, anders ausgebildet sein.
Wegen des symmetrischen Aufbaues des Gelenks ist die Sicherheitseinrichtung besonders für Wendepflüge
oder Zweiwegpflüge geeignet, bei denen sich auf demselben Pfluggrindel zwei diametral gegenüberliegende
Pflugschare befinden. Außerdem erlauben die Bewegungsmöglichkeiten des Pflugs eine Verwendung
in Vielschar-Pflügen, bei denen dann vermieden wird, daß die Bewegung eines Pflugschares zu einer erhöhten
Beanspruchung der Nachbarpflugschare oder der Aufhängung des Pflugs am Schlepper führt
Hierzu 4 Blatt Zeichnungen
Claims (8)
1. Oberlast-Sicherheitseinrichtung für Pflüge mit einem den Pfluggrindel mit dem Traggestell
verbindenden Gelenk, das aus zwei durch Federbelastung zusammengehaltenen und sich gegenseitig
abstützenden Gelenkteilen besteht, von denen das eine am Pfluggrindel und das andere am Traggestell
befestigt sind, dadurch gekennzeichnet, daß an beiden Gelenkteilen (9, IC) mehrere als ι ο
Abstützelemente dienende Kugeln (11) und Pfannen
(12) in radialem Abstand von der Gelenkmitte und in Umfangsverteilung angeordnet sind, daß sich das
grindelseitige Gelenkteil (10) in Arbeitsrichtung hinter dem traggestellseitigen Gelenkteil (9) befin- '5
det und daß eine Rückführung für das grindelseitige Gelenkteil (10) vorgesehen ist.
2. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kugeln (11) und
Pfannen (12) in den Eckpunkten eines Vierecks an den beiden Gelenkteilen (9,10) angeordnet sind.
3. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Gelenkfeder (8,17,
27) einenends am Pfluggrindel (3) und anderenends über eine den Pfluggrindel in Längsrichtung &
durchsetzende Zugstange (13) am traggestellseitigen Gelenkteil (9) angelenkt ist
4. Sicherheitseinrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückführung (115) am traggestellseitigen Gelenkteil
(9) befestigt ist und eine sich parallel zum Pfluggrindel (3) erstreckende Führungsfläche aufweist,
mit der sie in Normalstellung an einer Kante (16) des grindelseitigen Gelenkteils (10) anliegt
5. Sicherheitseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet daß
die Gelenkfeder aus mindestens einer sich in Längsrichtung des Pfluggrindels (3) erstreckenden
Blattfeder (8,17) besteht.
6. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Zugstange
(13) und der Blattfeder (17) ein am Pfluggrindel (3) gelagerter Schwenkhebel (18) vorgesehen ist, an
dem die Zugstange und die Blattfeder angelenkt sind
(F ig. 5). «
7. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Schwenkhebel
(18) und der Blattfeder (17) ein weiterer Schwenkhebel. (21) angeordnet und an einem
verstellbaren Anschlag (24) des Schwenkhebels (18) anliegt (F ig. 5).
8. Sicherheitseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Gelenkfeder aus Federscheiben (27) besteht, die koaxial auf der Zugstange (13) angeordnet sind und
sich auf das Ende des Pfluggrindels (3) abstützen.
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OGA | New person/name/address of the applicant | ||
8263 | Opposition against grant of a patent | ||
8235 | Patent refused |