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DE2200215A1 - Sich selbst verschliessender Verschluss fuer Behaelter wie Tuben od.dgl. - Google Patents

Sich selbst verschliessender Verschluss fuer Behaelter wie Tuben od.dgl.

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Publication number
DE2200215A1
DE2200215A1 DE19722200215 DE2200215A DE2200215A1 DE 2200215 A1 DE2200215 A1 DE 2200215A1 DE 19722200215 DE19722200215 DE 19722200215 DE 2200215 A DE2200215 A DE 2200215A DE 2200215 A1 DE2200215 A1 DE 2200215A1
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DE
Germany
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closure according
shaft
container
closure
outlet opening
Prior art date
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Ceased
Application number
DE19722200215
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English (en)
Inventor
Nilsson Nils Billy
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
Priority claimed from SE6271A external-priority patent/SE341376B/xx
Priority claimed from SE63/71A external-priority patent/SE345433B/xx
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Ceased legal-status Critical Current

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    • B65D47/00Closures with filling and discharging, or with discharging, devices
    • B65D47/04Closures with discharging devices other than pumps
    • B65D47/20Closures with discharging devices other than pumps comprising hand-operated members for controlling discharge
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    • Y10T137/00Fluid handling
    • Y10T137/7722Line condition change responsive valves
    • Y10T137/7781With separate connected fluid reactor surface

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Closures For Containers (AREA)

Description

PATENTANWALT DIPL. -ING. ULRIC HKINKEL IN· 7032 Sindelfingen - Auf dem Goldberg - Weimarer Str. 32/34 - Telefon 07031/86501
^- Π 226 Nils Billy Nilsson, Finnstugatan 30, 595 00 Mjölby/ Schweden
SICH SELBST VERSCHLIESSENDER VERSCHLUSS FÜR BEHÄLTER WIE TUBEN ODER DERGLEICHEN
Die Erfindung betrifft einen selbstschliessenden Verschluß für Behälter wie Tuben oder dergleichen.
Die Hauptaufgabe der Erfindung ist es, einen Verschluß derjenigen Art zu schaffen, der sich automatisch öffnet, wenn ein Druck auf den Behälter ausgeübt wird, der entleert werden soll und der sich automatisch wieder schliesst, wenn.dieser Druck aufhört, ohne daß man Ventil- und Federanordnungen benötigt.
Um diese und andere Vorteile zu erhalten, wird die Erfindung gemäß den beiliegenden Ansprüchen ausgeübt.
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Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung gehen aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele hervor. In der Zeichnung zeigen s
Fig. 1 und 2 Querschnitte durch ein erstes Ausführungsbeispiel der Erfindung und Fig. 3-22 ähnliche Ansichten weiterer Ausführungsbeispiele der Erfindung.
Der Verschluß nach den Figuren 1 und 2 umfasst zwei vorzugsweise unterfassen form ige Teller 1 und 2, die vorzugsweise aus Plastik oder einem ähnlichen Material hergestellt sind, das federnd nachgiebig ist. Die Teller 1 ,2 sind so gestaltet, daß sie aneinander befestigt werden können, wenn ihre konkaven Flächen einander zugewandt sind. Zu diesem Zweck hat der Teller 2 eine aussen umlaufende, ringförmige Leiste 3, die im verrasteten Zustand der Teller in eine entsprechende, innen vorgesehene ringförmige Nut 4 des Tellers 1 einrastet. Das Verbinden wird erleichtert, wenn einer der beiden Teller 1, 2 aus einem noch mehr federnd nachgiebigen Material gemacht ist, als der andere. Der Teller 1 hat ausserdem einen zylindrischen Kragen 5, welcher ein Innengewinde aufweist, durch das er mit einem entsprechenden Aussengewinde einer zusammenpressbaren Tube oder dergleichen verbunden werden kann. Der Teller ! ist ausserdem mit einer Kuppel 6 verbunden, die koaxial zum Kragen 5 angeordnet ist, jedoch in die andere Richtung weist. Im Bereich des Kragens 5 ist eine axiale Ausnehmung 7 vorgesehen, die über einen Schlitz 8 mit dem Rahmen in Verbindung steht, der die Kuppel 6 umgibt. Der Teller 2 ist hohl und hat eine koaxiale Öffnung 9 im Boden, durch die der Inhalt des Behälters austreten kann. Dieser Öffnung 9 benachbart bildet der Teller 2 einen Sitz für das freie Ende der Kuppel 6, sodaß die Kuppel 6 normalerweise dicht auf den Sitz aufsitzt und dabei ein Austreten des Materials verhindert. Wenn man jedoch auf den Inhalt des Behälters
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Tl 226 - 3 -
einen Druck ausübt, indem man z.B. auf die Seiten des Behälters drückt, so fließt Material aus dem Behälter über den Schlitz 8 in den Raum, der von den Tellern 1, 2 eingeschlossen wird. Wegen der Federeigenschaften der Teller 1, 2 dehnt sich dann der umschlossene Raum in axialer Richtung wie bei einem Balg, wodurch die Kuppel 6 von Ihrem Sitz nahe der Öffnung 9 abhebt, wodurch das Material aus der Öffnung 9 herausf Messen kann. Es sei darauf hingewiesen, daß die Kuppel 6 mit dem Teller 1 nicht einstückig sein muß, wiedies gezeichnet ist. Vielmehr kann die Kuppel 6 ein gesondertes Teil darstellen.
Das in Fig. 3 dargestellte Ausführungsbeispiel unterscheidet sich vom soeben beschriebenen Ausführungsbeispiel dadurch, daß die Teller la, 2a miteinander verschweißt sind. Die Schlitze 8 sind durch kreisförmige Löcher 8a ersetzt.
Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 4 ist der obere Teil 1 Ib des Ansatzes 6b mit einer ringförmigen Nut 12b versehen, in die hinein die Randbereiche der umgebenden Öffnung 9 b gedrängt sind. Auf diese Art und Weise erhält man einen Transportverschluß, der so wirkt, daß man zuerst einmal einen höheren Druck auf den Behälter ausüben muß, wenn man ihn zum ersten Mal öffnen will. Wenn die Wandbereiche einmal aus der Nut 12 b herausgeschnappt sind, so gelangen sie dort nicht mehr hinein, es sei denn, sie werden wiederum dort hineingepresst.
Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 5 unterscheidet sich von demjenigen gemäß Fig. 4 dadurch, daß der Kragenbereich 9 c einen Fingergriff 13 c aufweist, mit dem man den
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Bereich 9 c besser in die Nut 12 c hineinbringt.
Wie Fig. 6 zeigt, kann der Verschluß am Behälter statt durch eine Schraubverbindung mit einer Schnappverbindung verbunden werden.
Gemäß Fig. 7 hat eine zusammenpressbare Tube oder ein Behälter 16 e einen wulstförmigen Randbereich 14 e, der in eine ringförmige Nut 15 e im Kragenbereich 5 e eingreift.
Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 8 kann zusammen mit solchen Tuben verwendet werden, die einen Membranverschluß haben. Zu diesem Zweck hat der Ansatz 6f eine Spitze 17 f, die eine Anzahl von Durchbrechungen 18f aufweist. Der Verschluß hat an seinem unteren Bereich eine Anzahl von Vorsprüngen 19 f, durch die verhindert wird, daß die Membran durchstoßen wird, wenn der Verschluß zum ersten Mal auf den Behälter aufgesetzt wird. Wenn der Verschluß dann aufgeschraubt wird oder nach unten in seine Arbeitsstellung gedrückt wird, dann durchstößt die Spitze 17 die Membran. Der Behälter ist dann gebrauchsfertig.
Die Öffnung 9 g kann gemäß Fig. 9 auch von einer Membran 20 g abgedeckt sein, die mit Hilfe eines Messers oder dergleichen entfernt werden kann. Die Membran kann gemäß Fig. 10 auch mit Flügeln 21 h versehen sein, mit der man die Membran 20 drehen kann.
Im Ausführungsbeispiel nach Fig. 11 ist die Membran 20 g durch eine gesonderte Membran 20 i ersetzt worden, die zwischen dem Kopf 11 i und dem Kragenbereich 10 i vorgesehen ist. Die Membran kann einen Griff 21 i aufweisen, damit man sie leichter entfernen kann.
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Fig. 12 zeigt einen anderen Transportverschluß. Der Ansatz 6j hat einen losen Kopf 11 j . Sofort nach der Herstellung wird dieser Kopf 11 j lose zwischen den Kragenbereich 10 j und den Ansatz 6 j eingebracht. Ein auf die Tube ausgeübter Druck ergibt dadurch einen höheren Schießdruck zwischen dem Kopf 11 j des Ansatzes und eier Öffnung 9 j. Wenn der Verschluß benützt werden soll, dann wird die Verriegelungsleiste 22 j des Kopfes 11 j in eine Verriegelungsnut 23 j des Ansatzes 6 j hineingedrückt.
Die Fig. 13 und 14 zeigen einen Verschluß, der z.B. zusammen mit einem Sprühkopf für Leim oder dergleichen verwendet werden kann. Der Ansatz 6 k hat ein Gewinde 24 k an seinem einen Ende und einen Schraubenzieherschlitz 25 k an seinem anderen Ende. Das Gewinde 24 ist in das Innengewinde eines kreuzförmigen Glieds 26 k des unteren Kragenbereichs 5 k hineingeschraubf. Man kann daher die Schraubenspitze dazu verwenden, die Membran 27 k zu durchstossen. Nach dem Durchstossen wird der Schaft 6 k wieder in die gezeichnete Lage zurückgeschraubt, in der Material aus dem Behälter 16 k über Löcher 28 k hinausströmen kann. Mit Hilfe des Gewindes 24 k kann der zum Verr schliessen benötigte Druck eingestellt werden.
Die bis jetzt beschriebenen Verschlüsse werden als getrennte Einheiten hergestellt, die man mit den Behältern verbinden kann. Man kann jedoch die Verschlüsse mit den Behältern auch einstückig herstellen. Das Ausführungsbeispiel nach den Fig. 15 - 16 zeigt einen Verschluß dieser Art. Der Behälter besteht aus einer zylindrischen Plastiktube 101 ,die flach gepresst worden ist und mit Hilfe von Quernähten 102, 103 verschlossen wurde. Die Quernaht 103 erstreckt sich dabei nur über einen Teil der Tubenbreite, sodaß Öffnungen 104, 105 zu beiden Seiten der Quernaht verbleiben. Diese Quemähte haben vorzugsweise die
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Gestalt von Plastikschweissungen. Vor dem Verschweissen wurde ein Ansatz 106 mit Hilfe einer Basisplatte 107 befestigt. Gegenüber dem Ansatz 106 ist in der gegenüberliegenden Tubenwand eine Öffnung 108 vorgesehen. Beim Herstellen der Quernähte 102 und 103 achtet man darauf, daß der Ansatz 106 dichtend an den Kanten anliegt, die die Öffnung 8 umgeben. Der dargestellte Behälter - der natürlich auch an seinem unteren Ende verschlossen ist- umfasst damit eine untere grössere Kammer 109 und eine kleinere Kammer 110. Um das Material aus der Öffnung 108 hinauszudrücken, muß man nur einen Druck auf die grössere Kammer 109 ausüben. Das Material wird dabei durch die Öffnungen 104 und 105 in die kleinere Kammer 110 gepresst. Die Wände der kleineren Kammer 110 werden dann auseinandergedrückt, sodaß die Öffnung 108 für das austretende Material freigegeben wird. Wenn der Druck auf die Kammer 109 aufhört, nehmen die Wände der kleineren Kammer automatisch ihre ursprüngliche Lage ein, wodurch der Ansatz 106 die Öffnung 108 schliessen kann.
Fig. 17 zeigt einen Behälter mit einem kreisförmigen Abschluß 102'-und Fig. 18 zeigt einen Behälter, dessen oberer Verschluß die Gestalt von zwei.Nähten 102 " hat,die im Winkel angeordnet sind. Die Fig. 19 und 20 sind weitere Beispiele unterschiedlicher Gestalten des oberen Teils des schlauchförmigen Behälters.
Fig. 21 zeigt ein modifiziertes Ausführungsbeispiel der Erfindung. Eine Kammer 111 wird hier durch zwei Membranteile 112 und 113 gebildet. In der Kammer ist ein Schaft 114 vorgesehen, der mit Hilfe einer Basisplatte 115 an dem Membranteil 112 befestigt ist. Eine Öffnung 117 wird hier normalerweise von einem Kopf 116 des Schafts 114 abgedeckt.
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Mit Hilfe eines Innengewindes 118 oder dergleichen kann die so gestaltete Vorrichtung mit einer zusammenpressbaren Tube verbunden werden.
Wie in Fig. 22 gezeigt, kann der Kopf 116 des Schafts abgewandelt werden, indem man eine ringförmige Nut 119' vorsieht, in die der Rand der Öffnung 117' hineingepresst werden kann, um so einen Transportverschluß derjenigen Art zu erhalten, wie er in Zusammenhang mit Fig. 5 beschrieben worden ist.
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Claims (1)

  1. Patentansprüche j
    Se I bstsch Messender Verschluß für Behälter wie Tuben oder dergleichen, dadurch gekennzeichnet, daß zwei einander gegenüberliegende Wandbereiche vorgesehen sind, daß einer der Wandbereiche eine Auslaßöffnung (9, 108) aufweist, während der andere einen Schaff (6, 106) aufweist, der sich in Richtung auf die Auslaßöffnung (9, 108) erstreckt und der in der geschlossenen Stellung des Verschlusses mit einem Teilbereich dichtend auf einem Sitz aufsitzt, der nahe der Auslaßöffnung ( 9, 108) vorgesehen ist, daß die Wandbereiche in einer Weise miteinander verbunden sind, die einen Raum zwischen ihnen freilässt, daß der Raum (110) über Öffnungen (8, 104,105) mit dem Innern des Behälters kommuniziert, daß die Wandbereiche und / oder ihre dazwischen angeordnete Verbindung federnd nachgiebig sind, und daß die Wandbereiche bei einem auf den Behälter ausgeübten Druck eine Relativbewegung zueinander machen, dabei den Schaft (6, 106) vom Sitz abheben lassen, der den Weg für aus der Packung austretendem Material freigibt.
    2. Verschluß nach Anspruch, 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandbereiche die Gestalt untertassenförmiger Teile (1, 2) haben, deren konkave Seiten aufeinander zugewandt sind und an ihrem Umfang miteinander verbunden sind.
    3. Verschluß nach Anspruch 1 - 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Teile (1, 2) aus Plastikmaterial oder dergleichem Material hergestellt sind, das federnde
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    nachgiebige Eigenschaften aufweist und daß einer der Teile (2) eine äussere ringförmige Feder (3) aufweist, die in eine entsprechende ringförmige Nut (4) des anderen Teils (1) einrastbar ist.
    Verschluß nach Anspruch 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß einer der Teile (1) aus einem Material ist, das mehr federnd nachgiebig ist als das Material des anderen Teils (2) .
    Verschluß nach Anspruch 1 - 4, dadurch gekennzeichnet, daß der eine der Teile einstückig mit dem Schaft (6) spritzgegossen ist.
    Verschluß nach Anspruch 1 - 4, dadurch gekennzeichnet, daß er eine getrennte Einheit darstellt, die durch Gewinde oder Schnappverbindungen ( 5 d) mit dem Behälter verbindbar ist.
    Verschluß nach Anspruch 1 - 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Auslaßöffnung mit einer Verriegelungsvorrichtung ( z.B. 11 b) verschließbar ist und diese Verschlußart unerwünschten Materialaustritt, z.B. während des Transports verhindert.
    Verschluß nach Anspruch 1 - 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungsvorrichtung aus einer entfernbaren Membran (20 g, 2Oi) besteht.
    Verschluß nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaft (6 b) nahe seinem freien Ende eine ringförmige Nut (12 b) aufweist, in die die Auslaßöffnung (9) umgebende Wandbereiche hineindrückbqr sind.
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    11226 -10-
    er
    10. Verschluß nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß einen
    Fingergriff (13 c) aufweist, durch den das Hineindrücken in oder die Entfernung der Randbereiche aus der ringförmigen Nut erleichtertwird.
    11. Verschluß nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaft zwei teleskopartig angeordnete Teile aufweist, die während des Transports relativ beweglich zueinander angeordnet sind, wobei ein Teil (Hj) automatisch gegen die Auslaßöffnung(9 j ) gedruckt wird, wenn die Packung einem Druck unterworfen wird und daß die beiden Teile relativ zueinander verriegelbar sind, z.B. durch eine Schanppvorrichtung (2Oj, 23 j ) und so das Austreten von Material durch die Auslaßöffnung ermöglicht wird.
    . Verschluß nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaft
    (6k) relativ zum Verschluß axial beweglich ist, z.B. durch eine Schraubvorrichtung (24 k).
    . Verschluß nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaft
    (6 k) die Gestalt einer zentral angeordneten Schraube hat, deren Spitze zum Durchstoßen der Membran oder dergleichen des Behälters verwendet wird und dessen Kopf eine Gestaltung hat, in der er dichtend mit einstellbarem Druck an der Auslaßöffnung anliegt.
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    226 -11"
    14. Verschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaft (106, 114) geschweißt oder auf eine ähnliche Weise mit der inneren Seite einer Plastiktube (101) verbunden ist, daß der Schaft radial in Richtung auf das Innere der Tube gerichtet ist, daß die Tube gegenüber den Befestigungspunkt des Schafts in einem entsprechenden Bereich eine Auslaß-Öffnung (108, 117) aufweist, gegen die der Schaft unter Druck anliegt und daß die Tube flach gedruckt und in zwei oder mehr Punkten oder Strecken (102, 103) dicht verschlossen isty die zu beiden Seiten des Schafts liegen.
    15. Verschluß nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaft (106) nahe dem einen Ende der Tube (101) befestigt und in einer kleineren Kammer (110) des Behälters angeordnet ist und daß die Kammer (110) durch einen dichten Endverschluß der Tube (101) und eine Querschweißung (103) gebildet ist und mit einer anderen Kammer des Behälters kommunizierende Öffnungen aufweist.
    16. Verschluß nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Querschweissung (103) hergestellt wird, indem man die Tube flach drückt, sie darauf hin schweißt und daß die Schweißnaht kürzer ist als der so erzeugte Behälter.
    17. Verschluß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaft (106) zentral in einer kreisförmigen Kammer vorgesehen ist, die mit mindestes einer Öffnung mit einer anderen Kammer des Behälters
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    kommuniziert.
    18. Verschluß nach einem der Ansprüche 14-17, dadurch gekennzeichnet,
    daß der Schaft (106) zentral in einer dreieckigen, rechteckigen oder vieleckigen Kammer angeordnet ist und mit mindestens einer Öffnung mit der größeren Kammer des Behälters kommuniziert.
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DE19722200215 1971-01-05 1972-01-04 Sich selbst verschliessender Verschluss fuer Behaelter wie Tuben od.dgl. Ceased DE2200215A1 (de)

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SE6271A SE341376B (de) 1971-01-05 1971-01-05
SE63/71A SE345433B (de) 1971-01-05 1971-01-05

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FR2123306B1 (de) 1976-01-16
IT948095B (it) 1973-05-30
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