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DE2243777B2 - Verwendung von Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydrochinol-6-yl)-methan bei der strahlensensibilisierenden Tumorhemmung - Google Patents

Verwendung von Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydrochinol-6-yl)-methan bei der strahlensensibilisierenden Tumorhemmung

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Publication number
DE2243777B2
DE2243777B2 DE2243777A DE2243777A DE2243777B2 DE 2243777 B2 DE2243777 B2 DE 2243777B2 DE 2243777 A DE2243777 A DE 2243777A DE 2243777 A DE2243777 A DE 2243777A DE 2243777 B2 DE2243777 B2 DE 2243777B2
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bis
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dihydro
quinolyl
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DE2243777A
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DE2243777C3 (de
Inventor
Vilmos Dipl.-Chem.-Ing. Baer
Jakab Dipl.-Agr.-Ing. Matyas
Jenoe Dipl.-Chem.-Ing. Mercz
Zsuzsa B. Dr. Pollak
Janos Dipl.-Chem.-Ing. Szvoboda
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Original Assignee
MATERIAL VEGYI KSZ BUDAPEST
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Publication date
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Publication of DE2243777B2 publication Critical patent/DE2243777B2/de
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Publication of DE2243777C3 publication Critical patent/DE2243777C3/de
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    • C07D215/04Heterocyclic compounds containing quinoline or hydrogenated quinoline ring systems having no bond between the ring nitrogen atom and a non-ring member or having only hydrogen atoms or carbon atoms directly attached to the ring nitrogen atom with only hydrogen atoms or radicals containing only hydrogen and carbon atoms, directly attached to the ring carbon atoms
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Description

2,6-ditertButyl-4-hydroxy-
toluol
6-Äthoxy-2,2,2-trimethyl-
1,2-dihydrochinolin
0,892 ±0,12 g/kg
2,23 ±0,30 g/kg
Neben der die zulässigen Grenzen überschreitenden akuten Toxizität zeigten auch die Untersuchungen der chronischen Toxizität ein ungünstiges Bild: Dosen von 0,56 g/kg von 6-Äthoxy-2,2,4-trimethyl-l,2-dihydrochinolin können bei langdauernder Verabreichung bei Tieren Appetitlosigkeit verursachen und die Gewichtszunähme herabsetzen (nach den Untersuchungsergebnissen des ungarischen Landesinstitutes für Pharmazie). Ähnlich ungünstige Erfahrungen wurden auch bei 14 Tage langer Verabreichung von Dosen von 0,50 g/kg 2,6-ditertButyl-4-hydroxytoIuol bei Ratten gemacht:
Der Appetit der Tiere verminderte sich, und eine Vergrößerung der Leber wurde beobachtet (siehe I. F. Gaunt und Mitarbeiter, »Food and Cosmetic Tox.«, 3, 445 bis 446, [1965]). Dabei hat es sich herausgestellt, daß durch die Verabreichung von 2,6-ditertButyl-4-hydroxytoluol die Cholesterinsynthese in der Leber sowie die endogene Epoxydation gesteigert wurden, die endogene Fettsäureerzeugung und die 0-Oxydation angeregt wurden und die Gestations- bzw. Trächtigkeitsdauer verlängert wurden, und es wurde unter den Nachkommen das Auftreten von Anophthalmie bzw. das Fehlen der Augäpfel beobachtet, was auf eine teratogene Wirkung deutet (siehe G. Pascal und Mitarbeiter, Ann. Nutr. Alim. 23,15 bis 62 [1969]).
Eine weitere wichtige Anforderung an antioxydativ
■to wirksame Mittel, die in den menschlichen oder tierischen Körper gelangen, besteht darin, daß sie nicht krebserzeugend sein dürfen. 2,6-ditert.Butyl-4-hydroxytoluol betreffend wurde von C1 a ρ ρ und Mitarbeitern (Food Cosmet. Toxicol. 1973, 11, 847 bis 848)
Ί5 nachgewiesen, daß die Verbindung bei männlichen Mäusen der Art BALB/c beim Zumischen zu Futtermitteln in einem Anteil von 0,75% in den innerhalb der Leber gelegenen bzw. intrahepatären Gallengängen eine signifikante Hyperplasie herbeiführte, was mit einer subakuten Gallengangentzündung bzw. Cholangitis, Lymphozyten- und Leukozytenplasmagewebeinfiltration sowie einer frühen Kollagenbildung verbunden war. Die vorstehenden Erscheinungen sind von einer Schädigung des Leberparenchyms begleitet, was durch eine Vakuolisierung der Hepatozyten bewiesen wird. Die Wirkung des 2,6-ditertButyl-4-hydroxytoluoIs wurde auch mit dem bekannten krebserzeugenden Mittel der Umgebung Diäthylnitrosoamin untersucht (Clapp, N. K, Tyndall, R.L,Cumming, R. B.
bo und 011 e η, J. A, Food Cosmet. Toxicol. 1974,12,367 bis 371), wobei festgestellt wurde, daß das 2,6-ditert.Butyl-4-hydroxytoluol die krebserzeugende Wirkung des Diäthylnitrosoamins steigert. Nach dem Töten im Alter von 12 Monaten trat bei den mit 2,6-ditert.Butyl-4-hy-
M droxytoluol und Diäthylnitrosoamin behandelten Tieren in 52,6% der Fälle ein Karzinom mit Netzgewebe auf, während bei den Blindversuchstieren nur 22,7% die gleiche Erkrankung hatten. Bei den im Alter von 18
Monaten getöteten Mäusen war die Häufigkeit der Tumore im Vormagen bei den mit 2,6-ditertButyl-4-hydroxytoluol und Diäthylnitrosoamin behandelten Tieren größer a!s bei den Blindversuchstieren. 6-Ä thoxy-2,2,4-trimethyl-l^-dihydrochinolin betreffend wurde festgestellt (W i 1 s ο η, F. H. und Mitarbeiter, Agricultural and Food Chemistry, Vol. 7, No. 3, März 1959, 203 bis 205), daß im Falle der Verabreichung einer 0,1% dieser Verbindung enthaltenden Kost nach 200 Tagen bei den männlichen Tieren eine Nierenschädigung hu beobachten war und außerdem auch das Lebergewicht größer wurde. Nach einer 700tägigen Verabreichung erhöhte sich die Häufigkeit der Tumore bei den Tieren, welche 6-Äthoxy-2^,4-trimethyl-1,2-dihydrochinolin yerabreicht erhielten, im Vergleich zu den Blindversuchstieren signifikant
Ein weiterer Nachteil von e-Äthoxy-2,2,4-trimethyl 1,2-dihydrochinolin ist, daß diese Verbindung ein flüssiger Stoff ist, wodurch seine Verwendung in heterogener Phase erschwert und aufwendiger ist Das 2,6-ditertButyl-4-hydroxytoluol hat wiederum den Nachteil, daß es sich auf bestimmten Anwendungsgebieten als wesentlich weniger wirksam als das 6-Äthoxy-2,2,4-trimethyl-l,2-hydrochinolin erwies.
Alle diese Tatsachen zeigen eindeutig, daß auch die gegenwärtig als beste antioxydativ wirksame Mittel angesehenen und meistens verwendeten 2,6-ditert.Butyl-4-hydroxytoluol und 6-Äthoxy-2,2,4-trimethyl-l, 2-dihydrochinolin hinsichtlich der Toxzität und der krebserzeugenden Wirkung die auf dem Gebiet der Human-Mnd Veterinärtherapie zu Recht gestellten Anforderungen bei weitem nicht befriedigen und daher ein Bedarf an die obigen Anforderungen befriedigenden guten antioxydativ wirksamen Mitteln besteht.
Die Hypoxie ist einer der wichtigsten Gründe der Strahlenunempfindlichkeit der bösartigen Geschwülste. Die chemische Strahlensensibilisierung trachtet nach der Behebung dieses Hindernisses. Auch die versuchte Erklärung der Strahlensensibilisierung von Hypoxie aufweisenden Geweben auf Zellenbasis liegt in dieser Richtung (Hall, E. J. und Mitarbeiter, Radiology, 1975, 117,453).
Auf Grund der Schrifttumsangaben aus dem Jahre 1976 ist festzustellen, daß nur die der Gruppe der elektroaffinen Verbindungen angehörenden Verbindungen Nitroimidazol und ein an dessen in der 2-Stellung befindlichen Kohlenstoffatom substituiertes Derivat (mit der Bezeichnung Ro-070582) als für die klinische Erprobung geeignet gehalten wurden. Über onkoradiologische therapeutische Ergebnisse mit diesen beiden Verbindungen wurde nicht berichtet, jedoch die Notwendigkeit der Entwicklung von geringerer Dosis wirksamen und weniger toxischen Derivaten aufgeworfen (Redaktionsbericht in Cancer 1976,37,2062).
Das genannte Nitroimidazolderivat führte bei seiner Anwendung bei der Hälfte von 28 Patienten in einer Kurdose von 30 g während 9 Wochen eine periphere Neuropathie herbei (Shipper und Mitarbeiter, New. Engl. J. Med. 1976, 295, 901), und es wurde auch nicht geklärt, ob die genannten Verbindungen die Strahlenwirkung durch eine zytotoxische Wirkung unterstützen oder echte Sensibilisierungsmittel sind (Tanock, ]. und Mitarbeiter, New. Engl. J. Med. 1976,295,901).
Mit den genannten Verbindungen wurde in Tierversuchen auch nur ein Verstärkungsverhältnis von 1,3 bzw. b5
2,6-ditert.-Butyl-4-hydroxytoluol (Vergleichsverbindung): 6-Äthoxy-2,2,4-trimethy 1-1,2-dihydrochinolin (Vergleichsverbindung):
1,6 erzielt, und bei einer Dosis von 0,3 mg/kg wurde ausschließlich nur im Falle von Schuppengewebekrebs ein Verstärkungsverhältnis von 1,0 erreicht (Fowler, J. J, Int J. Radiol. Oncol. 1976,1,579).
Der Erfindung liegt also die Aufgabe zugrunde, eine Verbindung mit überlegenen Wirkungen bei der sti-ahlensensibilisierenden Tumorhemmung, deren Toxizität gering ist und die nicht krebserzeugend wird, vorzusehen.
ίο Es wurde nun überraschenderweise festgestellt, daß Bis-(2,2,4-Trimethyl-1,2-dihydro-chinolyl-6)-methan einschließlich seiner Salze ein von den erwähnten Nachteilen freies, nichttoxisches, äußerst gut tumorhemmend wirksames und zur Verabreichung an Menschen und Tiere vorzüglich geeignetes Mittel ist
Gegenstand der Erfindung ist daher die Verwendung von Bis-(2,2,4-Trimethyl-1,2-dihydro-chinolyl-6)-methan bei der strahlensensibilisierenden Tumorhemmung.
Diese Verbindung kann oral oder intravenös verabreicht werden. Die entsprechenden Präparate können vorteilhafterweise in Form von Tabletten, Dragees oder wäßrigen oder öligen Lösungen bzw. Suspensionen vorliegen.
Bei der genannten Verbindung Bis-(2,2,4-Trimethyll,2-dihydro-chinolyl-6)-methan handelt es sich um ein Trimethyl-1,2-dihydrochinolin/Aldehyd-Kondensationsprodukt mit 2 Dihydrochinolineinheiten, welche durch eine Methy'enbrücke in den 6-Stellungen miteinander verbunden sind.
Im Gegensatz zur monomeren Verbindung 2,2,4-Trimethyl-1,2-dihydrochinolin und dessen 6-Äthoxyderivat zeigt das Bis-(2,2,4-TrimethyI-l,2-dihydro-chinolyI-6)-methan keine nachweisbare akute bzw. chronische Toxizität, wobei es die gute antioxydative Wirksamkeit
der monomeren Dihydrochinolinderivate, wie 6-Äthoxy-2,2,4-trimethyl-l,2-dihydrochinolin nicht nur erreicht, sondern sogar noch übertrifft.
Im einzelnen ergab sich hinsichtlich der Toxizität folgendes:
Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydro-chinolyl-6)-methan
ist, wie es die Ergebnisse der sowohl bezüglich der akuten als auch der subakuten und chronischen Toxizität durchgeführten Untersuchungen zeigten, vollkommen frei von den erwähnten nachteiligen Eigenschaften, vor allem den gesundheitsschädlichen Wirkungen der bekannten tumorhemmend wirksamen Mittel. So zeigt Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydro-chinolyl-6)-methan an Ratten selbst bei Dosen von 5 g/kg Körpergewicht überhaupt keine toxischen Wirkungen,
so und auch nach Verabreichung von täglichen Dosen von 0,25 mg/kg durch 3 Wochen hindurch konnten keine gewebe- oder zellschädigenden Wirkungen festgestellt werden. Selbst die Verabreichung von solchen täglichen Dosen durch 90 Tage hindurch hat an Ratten keine schädlichen Wirkungen verursacht; es konnten weder in der Gewichtszunahme noch im Blutbild der Tiere oder in den Gewichten der einzelnen Organe bei dieser Dosierung nachteilige Wirkungen gegenüber den in gleicher Weise, aber ohne Verabreichung von Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydro-chinolyl-6)-methan gefütterten Tieren festgestellt werden.
Durch das von Cornfield modifizierte Verfahren von Körber wurden die folgenden LD50-Werte ermittelt:
LD50 = 0,892 ± 0,12 g/kg peroral
LD50 = 2,23 ±0,30 g/kg peroral
Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydro-chinolyl-6)-methan: Bis-(2,2,4-Trimethyl-],2-dihydro-chinolyl-6)-methan: bei Anwendung in Lösung in Öl an Ratten und Mäusen LD50 - 5,0 g/kg peroral, sind nicht
toxisch
LD50 = 5,0 g/kg parenteral
(subkutan), sind nicht toxisch
Die Untersuchung der chronischen Toxizität wurde an männlichen und weiblichen Ratten des Stammes CFY in der Weise durchgeführt, daß die von den Tieren verzehrte Kost 0,012 bzw. 0,12 Gew.-% des erfindungsgemäß verwendeten Bis-(2,2,4-Trimethyl-1,2-dihydrochino!yl-6)-methans enthielt Während der Untersuchung wurden die Tiere täglich überwacht und die Gewichte alle 2 WTochen gemessen. Nach dem Töten der Tiere wurden die Organe makroskopisch untersucht, und für histologische Untersuchungen wurden in 8%igem Formalin Gewebeproben gesammelt Gleichzeitig wurden außer den histologischen Untersuchungen hämatologische Untersuchungen sowie Blutserum- und Urinuntersuchungen durchgeführt Die an Ratten durchgeführten Untersuchungen der chronischen Toxizität ergaben, daß das erfindungsgemäß verwendete Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydro-chinolyl-6)-methan in Futtermitteln weder in einem Anteil von 0,012 Gew.-% noch in einem Anteil von 0,12 Gew.-% irgendwelche toxische Symptome oder Veränderungen herbeiführte. Auch wurde festgestellt, daß eine während einer Dauer von 1 Jahr an Nagetiere verabreichte 0,12 Gew.-% des erfindungsgemäß verwendeten Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydro-chinoIyl-6)-methans enthaltende Kost weder die Struktur der parenchymatösen Organe noch die Funktion der lebenswichtigen Organe beeinflußte. Ähnliche Ergebnisse wurden an Hasen, Schweinen und Hühnern erhalten.
Ferner ergaben die klinisch-pharmakologischen Beobachtungen der an Menschen durchgeführten Toxizitätsuntersuchungen, daß eine während eines Zeitraums von 100 Tagen peroral verabreichte Dosis von 1320 mg/Tag Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydro-chinolyl-6)-methan keine erkennbare toxische Wirkung herbeiführte.
Die erfindungsgemäß verwendete Verbindung hat den weiteren Vorteil, daß es keine teratologischen bzw. Mißgeburten herbeiführenden Wirkungen hat. Die teratologischen bzw. Mißgeburten betreffenden Untersuchungen wurden durch 3 Generationen hindurch an Ratten, Mäusen und Hühnern durchgeführt Die Blindversuchsgruppe erhielt kein Bis-(2,2,4-Trimethyll,2-dihydro-chinolyl-6)-methan, das Futter der zweiten Gruppe enthielt 0,012 Gew.-% (normale Menge) Bis-(2,2,4-Trimethyl-1,2-dihydro-chinolyl-6)-methan und das der dritten Gruppe 0,12 Gew.-% (lOfache Menge) Bis-(2,2,4-Trimethyl-1,2-dihydro-chinolyl-6)-methan. Die Ergebnisse waren wie folgt. In den Gruppen, welche das Bis-(2,2,4-Trimethyl-1,2-dihydro-chinolyl-6)-methan erhielten, war die Befruchtung der Tiere, die Zahl der Nachkommen und ihre Lebensfähigkeit ähnlich wie in der Blindversuchsgruppe. Es wurden keine Mißbildungen bei den Nachkommen der Versuchsgruppen beobachtet Die Lebensfähigkeit war ähnlich wie in der Blindversuchsgruppe. Auf Grund der Versuchsergebnisse ist festzustellen, daß das Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydro-chinolyl-6)-methan keine störende Wirkung auf die Funktion der Fortpflanzungsorgane und die Entwicklung der Frucht hat. Zu den Chromosomenuntersuchungen wurden 8 Monate lang mit einer 0,012 Gew.-% bzw. 0,12 Gew.-% Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydro-chinolyl-6)-methan enthaltenden Kost gefütterte Ratten herangezogen. Die Knochenmarkgewebe und Hodengewebe
ίο der Tiere zeigten keine Chromosomenschädigung. Auch die Mitosen- und Meiosenuntersuchungen zeigten keine Abweichung oder Schädigung.
Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäß verwendeten Verbindung ist daß sie auch die Eigenschaft der Chelatbildung, also der Bindung von Schwermetallionen, hat und dadurch in den gegen die Oxydation zu schützenden Systemen die die Oxydationsvorgänge katalysierenden Schwermetallionen, insbesondere Kupferionen, binden kann. Ferner ist er auch ähnlich wie die monomeren antioxydativ wirksamen Mittel vom Amintyp zum Zersetzen der durch die Oxydation sich bildenden Hydroperoxyde und zum Binden der entstehenden freien Radikale fähig.
Die Vorteile der erfindungsgemäß verwendeten Verbindung rühren aber nicht nur davon her, daß sie bei den genannten Dosierungen nicht toxisch ist und so ihre therapeutische Anwendung völlig unschädlich ist Es ist nämlich noch wichtiger, daß die erfindungsgemäß verwendete Verbindung auch vom Gesichtspunkt ihrer therapeutischen Wirkung und ihrer Anwendungsmöglichkeiten die für die therapeutische Anwendung bekannten tumorhemmend wirksamen Mittel bei weitem übertrifft. Das erfindungsgemäß verwendete Bis-(2,2,4-Trimethyl-1,2-dihydro-chinolyl-6)-methan
zeigt im allgemeinen besonders bei denjenigen äthiologisch noch nicht aufgeklärten und nach den gegenwärtigen Kenntnissen kausal noch nicht zu behandelnden Krankheitsbildern sehr vorteilhafte therapeutische Wirkungen, bei welchen auf Grund einer Erhöhung der Kupferionenkonzentration Oder anderer Symptome die Bildung von freien Radikalen angenommen werden kann und so die therapeutische Anwendung von tumorhemmend wirksamen Mitteln angebracht ist, wie zum Hemmen von Metastasen bzw. Tochtergeschwulsten bei bösartigen Tumoren.
Zum Nachweis der überraschenden überlegenen tumorhemmenden Wirkung der erfindungsgemäß verwendeten Verbindung Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydrochinolyl-6)-methan, auf Grund welcher sie sich bei der strahlensensibilisierenden Tumorbehandlung eignet, wurden folgende Versuche durchgeführt
Mäuse, die mit Dosen von 0,03 bis 0,1 g/kg der erfindungsgemäß verwendeten Verbindung enthaltenden Nahrung gefüttert wurden, haben gegen eine Bestrahlung mit Dosen von 700 rad eine signifikant höhere Empfindlichkeit gezeigt als die in gleicher Weise, aber ohne diese Verbindung gefütterten Blindversuchstiere. Auf Grund dieser Eigenschaft kann diese Verbindung erfindungsgemäß zur Steigerung der Wirkung der Bestrahlungstherapie verwendet werden. Offenbar ist dieser Eigenschaft dieser Verbindung auch die Versuchserfahrung, daß bei mit kleinen Bestrahlungsdosen dauernd behandelten Tieren das Auftreten von bösartigen Tumoren durch die Verabreichung von Bis-(2,2,4-Trimethyl-1,2-dihydro-chinolyl-6)-inethan
vermindert wurde [im Vergleich zu den nicht mit Bis-(2,2,4-Trimethyl-1,2-diyhdro-chiriolyl-6)-methan behandelten, aber in gleicher Weise bestrahlten Tieren],
zuzuschreiben.
Die bekannten tumorhemmenden Mittel (Antitumormittel) bzw. Zytostatika haben einen LDso-Wert von unter etwa 100 mg/kg (= 0,1 g/kg), sie sind daher schon bei relativ niedrigen Dosen toxisch, hemmen die Immunreaktionen des Organismus und schädigen das Knochenmark. Ihre therapeutische Breite ist gering, und sie schädigen die normalen Lebensfunktionen und Gewebe. Die gegenwärtig angewandten tumorhemmenden Mittel wirken meistens nur insofern, als sie allgemeine Zellengifte sind und eine Stoffwechselverminderung herbeiführen. Sie sind nicht selektiv. Als prophylaktische Mittel sind sie nicht anwendbar, und zwar nicht nur deswegen, weil sie die Immunabwehrreaktionen des Organismus vermindern, sondern auch deswegen, weil sie bei ihrer Verabreichung als prophylaktische Mittel das Metastatisieren bzw. die Bildung von Tochtergeschwülsten fördern und die Lebensdauer vermindern. Die Verabreichung der bekannten tumorhemmenden Arzneimittel als prophytaktische Mittel ist kontraindiziert.
Das Bis-(2,2,4-Trimethyl-1,2-dihydro-chinolyl-6)-methan ist nicht toxisch und vermindert nicht die Immunreaktionen des Organismus. Durch die mit durch 14C (an der Methylengruppe) markiertem Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydro-chinolyl-6)-methan erfolgten Autoradiographieuntersuchungen wurde bewiesen, daß sich diese Verbindung in den Tumorzellen ansammelt, in den umliegenden Zellen jedoch nicht. Dabei zeigten diese Untersuchungen auch, daß bei peroraler Verabreichung von Bis-(2,2,4-Trimethyl-1,2-dihydro-chinolyl-6)-methan die Absorption mit maximaler Serumkonzentration am Tag der Verabreichung erfolgt. Als biologische Halbwertszeit im Serum wurden 24 Stunden ermittelt. Das Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydro-chinolyl-6)-methan hat von den bisherigen Antioxydationsmitteln abweichend keine radiopräventive, sondern radiosensibilisierende Wirkung. So ergibt sich, daß das Bis-(2,2,4-Trimethyl-1,2-dihydro-chinolyl-6)-methan die Strahlenempfindlichkeit der Tumorzellen erhöht und die erfolgreiche synchronisierte Behandlung ermöglicht.
Zunächst seien die günstigsten, d. h. maximalen LDio-Werte der gegenwärtig angewandten bzw. erprobten tumorhemmenden Verbindungen (E. R. Horn a η, Cancer Chemotherapy Rep., Part. 3, Vol. 3, No. 1, My 13 bis 18, 1972) sowie die Toxizität von Bis-(2,2,4-Trimethyl-1,2-dihydro-chinolyl-6)-methan angegeben:
Alkylierungsmittel
Antimetabolite
Andere Mittel, etwa
Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydro-chinolyl-6)-methan
N-Lost-Phosphamidester N,N-bis-(j9-Chloräthyl)-N'-opropylenphosphorsäureesterdiamid] gewählt (G. B r u 11 e, S. J. E c k h a r d und Mitarbeiter: WHO, Drug Therapy of Cancer, 1973, Seiten 40 bis 41).
■j Aus der Veröffentlichung N. B r ο k und H. WiI-ma η η s.Dtsch. med. Wschn, 1958, 12, Seiten 453 bis 458, geht die Wirkung der cyclischen N-Lost-Phosphamidester bei experimentellen Tumoren hervor, wobei auch ein Vergleich mit den Arzneimitteln TSPA und
ίο B 518 gemacht wird. Die Ergebnisse sind wie folgt (dabei bedeutet S. E. den Standardfehler):
Bei Cyclophosphamid: -==— = 22
100 mg/kg
100 mg/kg
105 mg/kg
5000 mg/kg sind nicht toxisch (kein Verenden)
Cyclophosphamid hat einen LD5O-Wert von 90 mg/kg.
Im Gegensatz zu den bisherigen Mitteln hat das erfindungsgemäß verwendete Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydro-chinolyl-6)-methan keine Nebenwirkungen, und es vermindert nicht die Immunreaktionen. Dabei ist, es unschädlich (hinsichtlich der chronischen Toxizität), und es beeinflußt die Zahl und Bildung der mononuklearen bzw. polymorphnuklearen weißen Blutkörperchen bzw. Leukozyte nicht.
Für den Vergleich wurde das weitverbreitet angewandte und eine geringere Toxizität als die anderen Arzneimittel aufweisende Cyclophosphamid [cyclischer Bei TSPA:
Bei B 518:
LD5
LD51,
= 4,3
= 21
Wie bereits erwähnt wurde, ist der LDso-Wert von Cyclophosphamid 90 mg/kg, während das Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydro-chinolyl-6)-methan überhaupt keinen LDso-Wert hat, indem selbst 5 g/kg (weder peroral noch parenteral) toxisch sind.
Nun ergab sich, daß bei subkutaner Verabreichung von 100 mg Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydro-chinolyI-6)-methan/kg das Gewicht des soliden Yoshida-Tumors 2,08 g war, während es beim Blindversuch 4,82 g betrug. Dies ist etwas mehr als 50%, es sei aber der Vereinfachung halber als 50% genommen, so daß der ED50-Wert 100 mg/kg ist.
Selbst wenn der LD50-Wert von Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydro-chinoly]-6)-methan als 5 g/kg (= 5000 mg/kg) genommen wird, ist der
therapeutische Index =
5000 100
- = 50,
d. h., mehr als 2mal so groß wie der des Cyclophosphamids (22) und im Vergleich zu den anderen Vergleichssubstanzen noch mehr vervielfacht, wobei noch dazu keine Nebenwirkungen auftreten.
Im Falle von Yoshida-Ascites wurden ähnliche Ergebnisse erhalten.
Im Falle der Lymphome Nemeth-K.ellner-(NK.Ly-)so-Hd und Ascites sind die Wirkungen von Bis-(2,2,4-Trimethyl-1,2-dihydro-chinolyI-6)-methan wie folgt:
Lymphom Nemeth-Kcllncr-solid:
therapeutischer Index = -"-v-r— = 100
(bei subkutaner Verabreichung)
Lymphom Ncmcth-Kellncr-Ascites:
M) 5000
therapeutischer Index = —■;-,■;,-.-- = 50
] 1)0
(bei subkutaner Verabreichung)
In der folgenden Tabelle 2 sind weitere Beispiele für die therapeutische Wirkung bei experimentellen Tumoren angegeben:
Tabelle 2
Behandlung
Art
Verabreichungsmenge in mg/kg Verabreichungsform
Art des Tumors
Tumorgewicht in g in cm
Tumor- S. E.
volumen
Blindversuch
Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydrochinolyl-6)-methan Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydrochinolyl-6)-methan
Blindversuch
Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydrochinolyl-6)-methan Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydrochinoyl-(6)-methan
Blindversuch
Bis-(2,2,4-TrimethyI-l,2-dihydrochinolyl-6)-methan Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydrochinolyl-6)-methan Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydrochinolyl-6)-methan
Blindversuch
Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydrochinoly!-6)-methan Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydrochinolyl-6)-methan
Die Behandlung mit dem Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydro-chinolyI-6)-methan wurde am 3. bis 4. Tag nach der Tumorimplantatiori, als der Tumor schon ausgebil- ·\ο det war, begonnen.
Im folgenden sind Beispiele für die vorbeugende Wirkung angegeben.
Das Bis-(2,2,4-Trimethyl-1,2-dihydro-chinolyl-6)-methan ist das erste Mittel, welches ohne Nebenwirkungen -45 im Falle der bösartigen Tumore, hauptsächlich bei an Lymphknoten und durch die Lymphbahn sich ausbrei-Yoshida solid
subkutan Yoshida solid
subkutan Yoshida solid
4,82
1,96
2,08
0,13 0,09
0,11
Yoshida-Ascites 2,61 17,56 0,5
subkutan Yoshida-Ascites 0,87 3,15 0,15
subkutan Yoshida-Ascites 0,99 8,41 0,23
Lymphon Nemeth-
Kellner-solid
1,15 0,06
subkutan Lymphon Nemeth-
Kellner-solid
0,02
subkutan Lymphon Nemeth-
Kellner-solid
0,09
subkutan Lymphon Nemeth-
Kellner-solid
0,08
Lymphon Nemeth-
Kellner-Ascites
17 0,45
subkutan Lymphon Nemeth-
Kellner-Ascites
3,6 0,23
subkutan Lymphon Nemeth-
Kellner-Ascites
6 0,19
tenden Vorgängen, eine vorbeugende Wirkung hat. Bei denjenigen Erkrankungen, welche von der Medizin als präkanzeriös angesehen werden, ist seine Verabreichung indiziert.
Die Vorbehandlung wurde 14 Tage vor der Implantation begonnen und darauffolgend nur 2 Tage lang fortgesetzt, wobei im allgemeinen 100 mg/kg in Lösung in Öl subkutan verabreicht wurden. Die Ergebnisse sind in der folgenden Tabelle 3 zusammengestellt:
Tabelle 3
Art der Behandlung
Art des Tumors Tumor- Tumor- Über
gewicht volumen leben
in g in cm3 in%
2,05
0,72
8,62
2,46 90
15,5
3,2
Blindversuch
Mit Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydrochinolyl-6)-methan vorbehandelt
Blindversuch
Mit Bis-(2,2,4-Trimcthyl-l,2-dihydrochinoly!-6)-methan vorbehandelt
Biindvcrsuch Mit Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,:!-dihydrochinolyl-6)-mcthan vorbehandelt
Lymphon Nemeth-Kellner-solid Lymphon Ncrneth-Kcllner-solid
Lymphon Nemeth-Kellner-Ascitcs
Lymphon Nemeth-Kcllncr-Ascilcs
Yoshidu solid Yoshida solid
Fortsetzung
Art der Behandlung
Art des Tumors
Tumorgcwicht in g
Tumorvolumen
Überleben in %
Blindversuch
Mit Bis-(2,2,4-TrimethyI-l,2-dihydrochinolyl-6)-methan vorbehandelt
Yoshida-Ascites Yoshida-Ascites
19,5 3,42
Im folgenden seien Beispiele für die sogenannte synchronisierte Therapie bei experimentellen Tumoren angegeben.
Die Röntgenstrahlendosis wurde bis zu einem Wert vermindert, bei welchem sie die Tumorentwicklung praktisch nicht mehr hemmte.
Für den Blindversuch wurde an auf die Implantation folgenden 10 Tagen eine Dosis von 300rad/Tier angewandt. Die behandelten Tiere erhielten ebenfalls an auf die Implantation folgenden 10 Tagen eine Dosis von 300rad/Tier + 200 mg/kg Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydro-chinoly!-6)-methan subkutan verabreicht. Nach weiteren 10 Tagen wurden die Tiere getötet.
Beim soliden Yoshida-Tumor war im Falle der Blindversuche das Tumorgewicht 6,8 g, während es beim Versuch mit Röntgenstrahlen + Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydro-chinolyl-6)-methan nur 1,6 g betrug.
Ferner sei darauf hingewiesen, daß die von den Ergebnissen der Verabreichung von Cyclophosphamid (Citoxan) in der ersten Begeisterung gemachten guten Angaben dadurch herabgesetzt werden, daß dieses die normale aktive Lebensdauer der Krebskranken nur um wenige Monate verlängert. Das dauernde Überleben änderte sich jedoch nicht. Die Verminderung der Krebssterblichkeit machte die Weiterentwicklung der Chemotherapie bzw. Strahlen-Chemotherapie erforderlich. Das Bis-(2,2,4-TrimethyI-l,2-diyhdro-chinolyl-6)-methan ließ bei schon 15 bis 17 Monate laufender Behandlung von Eierstockkrebserkrankungen eine längere Überlebenszeit erkennen.
Zusammenfassend ist also festzustellen, daß das Bis-(2,2,4-Trimethyl-1,2-dihydro-chinolyl-6)-methan das erste tumorhemmende Mittel, welches bei durch Lymphknoten und Lymphbahnen sich ausbreitenden bösartigen Geschwülsten ohne erkennbare toxische Wirkung und ohne Beeinflussung des Immunsystems einen mindestens 2fachen therapeutischen Index wie die der bisher führenden tumorhemmenden Mittel aufweist, ist. Demgegenüber sind die bisherigen tumorhemmenden Mittel außer ihrer viel geringeren Wirksamkeit toxisch, schädigen das Blutbildungssystem (Leber-Milz-Knochemark) und sind für eine dauernde Verabreichung nicht geeignet und als vorbeugende Mittel kontraindiziert.
Es wurden auch statistische Untersuchungen der tumorhemmenden Wirkung der erfindungsgemäß verwendeten Verbindung Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydrochinolyl-6)-methan an Menschen durchgeführt. Zu diesem Zweck wurde die Verbindung Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydro-chinolyl-6)-methan an Patienten, deren Tumore durch Bestrahlungen nicht beeinflußt wurden, wobei sie selbst durch Bestrahlungen in hoher Dosis nicht zurückgingen, angewandt. Dabei handelte es sich durchweg um schwere Fälle, beispielsweise solche mit einem in der Gegend des rechten Glutaeus auch auf das obere Drittel des Schenkels sich erstreckenden Fibrosarkom von ungewöhnlich großer Ausdehnung, einer von einem Prostatatumor herrührenden an der rechten Leiste befindlichen Lymphknotenmetastase, einem in der rechten Kieferhöhle vor dem Durchbruch befindlichen Geschwulst und einem Melanoblastom mit in der supraklavikularen und axillaren Pfanne befindlichen großgewachsenen und mit der Umgebung zusammenhängenden Lymphknotengeschwulsten. Zu Beginn wurde in der Weise behandelt, daß täglich 3 χ 1 Bis-(2,2,4-Trimethyl-1,2-dihydro-chinolyl-6)-methan enthaltende Pillen 6 Tage aufeinanderfolgend als Vorbehandlung verabreicht wurden, worauf die geplanten Bestrahlungen durchgeführt wurden. In der späteren Phase der Behandlung nach der Vorbehandlung wurden parallel zur Bestrahlung und nach Beendigung der Bestrahlungsbehandlung auch noch einige Wochen weiter Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydro-chinolyl-6)-methan enthaltende Pillen verabreicht. Das Ergebnis der Behandlung war, daß von 23 behandelten Patienten bei 9 eine starke Besserung eintrat, was rund 40% der behandelten Fälle entspricht. Dies ist sehr bemerkenswert, da als Patienten solche ausgewählt wurden, die nach den klinischen Erfahrungen strahlenunempfindliche Geschwülste hatten, die auch durch Bestrahlungen hoher Dosis nicht zurückgingen bzw. auch auf solche nicht reagierten.
so Die Ergebnisse von weiteren entsprechend durchgeführten statistischen Untersuchungen der tumorhemmenden Wirkung an Menschen sind in der folgenden Tabelle 4 zusammengestellt.
Tabelle 4
Vom 1. Februar 1975 bis 1. April 1976 mit Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydro-chinolyl-6)-methan behandelte Patienten
Name Geschlecht Alter
Diiignosc Hcslrahllc Körpergegend
Ergebnisse
Zs. V. weiblich 21 Synovioma Neoplasma der linken Schulter
J. F. weiblich 52 Neuro-fibrosc. Neoplasma der rechten Leisten
gegend
P. F. weiblich 74 Cc. ventriculi Neoplasmu im rechten unteren
(Met. abdom.) Bauchviertel
Fortsetzung
Name (icsclilochl
Diagnose
Bestrahlte
1 Ergebnisse
I.B. weiblich 16 Sc. lemons l.d.
I.V. weiblich 68 Fibröse.
J.B. weiblich 52 Ca. mammae
J.N. weiblich 58 Neuro-fibrosc.
I.B. männlich 40 Cc. rad linguae
I.N. männlich 20 Adenocc. abdom.
(cc. mat. pulm.)
J. Zs. männlich 36 Chondrosc. (met. pulmon.)
Gy. T. männlich 57 Cc. labii inf.
F. K. männlich 49 Myelolipoma se. femoris
L. M. männlich 62 Pancoast tu. 1. d.
L. K. männlich 67 Neuro-fibrosc.
J. M. männlich 57 Cc. pulmon met.
D. L. männlich 74 Reticulosc.
L.B. männlich 64 Cc. prostatae
S.A. männlich 74 Cc. labii inf.
Gy. T. männlich 64 Cc. maxillae
J. L. männlich 48 Melanoblastoma
J. D. weiblich 48 Cc. intest crassi
I. F. weiblich 56 Fibröse, femoris 1. d.
weiblich 44
Tu. mal. femoris 1. d.
Unteres Drittel des rechten + Oberschenkelknochens
Neoplasma der rechten Leisten- ++
gegend
Tumor der linken Achselgegend ++
Tumor der linken Achselgegend ++
Neoplasma der Zunge Φ
Bauchneoplasma +
Metastasen in der Lunge Φ
Lippentumor ++
Schenkelneoplasma ++
Lungenneoplasma ++
Neoplasma der Thoraxwand Φ
Lungenmetastasen Φ
Allgemeines Neoplasma Φ
Neoplasma in der rechten Leisten- + gegend und der Gegend über der Leistenbeuge
Lippenneoplasma Φ Neoplasma der rechten Kieferhöhle ++
Neoplasma der Thoraxwand ++
Bauchneoplasma +
Neoplasma des rechten Ober- + Schenkelknochens
Neoplasma des rechten Ober- ++ Schenkelknochens
Zeichenerklärung: Φ = keine Wirkung
+ = mittlere Wirkung ++ = starke Wirkung
Es sei betont, daß auch für diese Versuche eine »negative Auswahl« getroffen wurde, also ausschließlich solche Fälle, welche an strahlen- und arzneimittelresistenten Tumorerkrankungen in späten Phasen litten, untersucht wurden. Dabei handelte es sich um Patienten, deren Tumore auf übliche Strahlungsquellen (Röntgenapparat von 200 kV, Kobaltgitter) und Strahlungsdosen nicht ansprachen. Für die Versuche, deren Ergebnisse in der obigen Tabelle 4 zusammengestellt sind, wurde den Patienten das Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydro-chinolyl-6)-methan in Form von 0,33 g desselben enthaltenden Tabletten peroral verabreicht. Die tägliche Dosis betrug 2 bis 4 Tabletten. Die Verabreichung begann 1 Woche vor der Strahlentherapie und wurde gleichzeitig mit einer fraktionierten Bestrahlung mit offenem Feld und nach einer massiven Gitterbestrahlung fortgesetzt, wobei die Strahlungsdosen ungewöhnlich niedrig (beispielsweise Telekobaltbestrahlung von 5 χ 200 rad oder 12 χ 200 rad) waren. Die Therapie mit dem to
Bis-(2,2,4-Trimethyl-1,2-dihydro-chinolyl-6)-methan nach der Bestrahlung dauerte mehrere Wochen bis 2 Monate. Das Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydro-chinolyl-6)-methan wurde von den Patienten gut vertragen. Aus der obigen Tabelle 4 geht hervor, daß von den 25 b5 untersuchten Patienten bei 10 eine starke und bei 6 eine mittlere Besserung eintrat. Dabei wurde eine ausgeprägte Rückbildung der Tumore bzw. eine bedeutende Verminderung des Gewichtes und der Ausdehnung der Tumore beobachtet. Damit wurde also in rund 64% der Fälle eine wesentliche Besserung erzielt. Dabei handelt es sich selbst bei den Fällen mit mittlerer Besserung um herausragende Ergebnisse. Zudem ist wegen der Schwere der behandelten Fälle sowieso auch eine mittlere Besserung als überragende Wirkung zu werten. Natürlich würde im Falle einer synchronisierten Behandlung von strahlenempfindlichen Tumorerkrankungen in frühen Phasen der Prozentratz der Fälle mit Besserung noch wesentlich besser. Hauptzweck ist jedoch die Behandlung von bisher hoffnungslosen Fällen.
Die obigen Versuche wurden nach den Verfahren von G. E. A d a m s, Chemical radiosensitization of hypoxic cells, BHt. med. Bull., 29 (1973), 48, und H. R. Nitze,»Die synchronisierte Strahlentherapie maligner Tumore«, HNO (Berlin), 21 (1973), 201, durchgeführt.
Die Anforderungen an die in der klinischen Praxis verwendbaren strahlensensibilisierenden Mittel sind wie folgt (A d a m s, G. E., Brit. med. Bull., 1973,29,48):
a) Die therapeutische Dosis soll nicht toxisch sein. Wie bereits oben nachgewiesen wurde, entspricht
Bis-(2,2,4-Trimethyl-1,2-dihydro-chinolyl-6)-methan) eindeutig dieser Anforderung.
30
b) Das Mittel soll sich in den Hypoxie aufweisenden Tumorgeweben selektiv ansammeln.
Die mit durch 14C markiertem Bis-(2^,4-Trimethyl-1,2-dihydro-chinolyl-6)-methan durchgeführten Versuche zeigten eindeutig, daß sich dieses in den Tumorgeweben konzentrierte, indem in der Leber und in den Tumorgeweben praktisch dieselbe Konzentration gemessen wurde. In diesem Zusammenhang ist es besonders bemerkenswert daß der in einer 26 Stunden alten Tumorprobe gemessene 14C-Spiegel mehr als das Dreifache des Plasmaspiegels war.
c) Der Umsatz des Mittels soll nicht schnell sein.
Nach den Untersuchungen gemäß dem vorstehenden Punkt b) war die Halbwertszeit des Bis-(2,2,4-Trim«thyl-li-dihydiO-chinolyl-6)-methans in Tierversuchen 24 Stunden und bei Menschen 48 Stunden.
d) Das Mittel soll möglichst in jeder Phase des Gewebezyklus wirken, jedoch hauptsächlich in der G ι-S-Phase, da die meisten Hypoxie aufweisenden Gewebe in dieser steckenbleiben.
Da nach den Untersuchungen das Bis-(2,2,4-Trime- ^ thyl-l,2-dihydro-chinolyl-6)-methan als Radikale abfangendes Antioxydationsmittel wirkt ist auch diese Bedingung erfüllt In der S-Phase ist nämlich die Menge der freien Radikale am größten und der Mangel an einem Bioantioxydationsmittel ebenfalls am größten.
e) Das Mittel soll für eine stetige und wiederholte Verabreichung während einer beliebigen Zeit geeignet sein, worin auch die Anwendung nach der Bestrahlung inbegriffen ist Daß diese Bedingung beim Bis-(2,2,4-Triniethyl-l,2-dihydiro-chinolyl-6)-methan erfüllt ist, wurde durch ausgedehnte Untersuchungen während 100 Tagen, 6 bis 12 Wochen und 2 Jahren an Menschen nachgewiesen.
f) Das Mittel soll mit der Bestrahlung kombiniert auch auf strahlenunempfindliche Tumore wirken.
Durch die obigen Versuche wurde dies für
Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydro-chinolyl-6)-methan eindeutig nachgewiesen.
g) Das Mittel soll bei strahlenempfindlichen Tumoren die Verminderung der Strahlendose um mindestens 50% ermöglichen. Es wurden strahlenempfindliche Basalzellenkrebse in einer ambulanten radiologischen Abteilung bei zufallsmäßigen Untersuchungen behandelt Die eine Gruppe erhielt keine Vorbehandlung mit dem erfindungsgemäß- verwendeten Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydro-chinolyl-6)-methan, sondern nur mit einer Gesamtstrahlendose von 4000 rad auf Grund der internationalen Erfahrung. Die andere Gruppe erhielt 8 bis 10 Tage lang eine Vorbehandlung mit 1,5 g Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydro-chinolyl-6)-methan pro Tag peroral, worauf eine Gesamtstrahlendose von 2000 rad angewandt wurde. Jede Gruppe bestand aus je 20 Patienten. Bei der mit der erfindungsgemäß verwendeten Verbindung vorbehandelten Gruppe ergaben 50% der üblichen Strahlendose eine vollwertige therapeutische Wirkung in jedem untersuchten Fall. Es wurde auch beobachtet, daß auf die Verabreichung der
40 erfindungsgemäß verwendeten Verbindung hin schon vor der Strahlenbehandlung die Ausdehnung des Basalzellenkrebses sich verringerte und die subjektiven örtlichen Symptome und Beschwerden sich besserten. Die Patienten berichteten einhellig, daß sie die Beruhigung ihrer Krankheit und die Verringerung ihres Tumors fühlten.
h) Das Mittel soll auch in die schlecht vaskularisierter Tumore eindringen und von der nächsten Kapillar« eine Entfernung von mindestens 150 bis 200 μπ diffundieren.
Die mit durch "C markierten Bis-(2£4-Trimethyl l,2-dihydro-chinolyl-6)-inethan erfolgten Autora· diographieuntersuchungen zeigten im Tumorgewebe keine spezifische Lokalisation, das Mitte gelangte also auch an weit von den Kapillaren befindliche Stellen.
Es sei auch darauf hingewiesen, daß es Beobachtungen gibt aus denen gefolgert werden kann, daß die tumorhemmende bzw. strahlensensibilisierende Wirkung der erfindungsgemäß verwendeten Verbindung Bis-(2£4-Trimethyl-l,2-dihydro-chinolyl-6)-methan zumindest teilweise vieh ach von ihrer Antioxydationswirkung herrührt. So ist in den verwendeten Konzentrationen Bis-(2Ä4-Trimethy 1-1,2 -dihydro-chinolyl-6)-methan, wie oben eindeutig nachgewiesen wurde, überlegen strahlensensibilisierend, die Vergleichssubstanzen 6-Äthoxy-2A4-trimethyl-l,2-dihydrochinolin und 2,6-ditert.Butyl-4-hydroxytoluol dagegen nicht, sondern haben gerade umgekehrt eine Strahlenschutzwirkung bzw. radiopräventive Wirkung. Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydro-chinolyl-6)-methan unterscheidet sich von 6-Äthoxy-2,2,4-trimethyl-l,2-dihydrochinolin und 2,6-ditert.Butyl-4-hydroxytoluol einerseits darin, daß es bifunktionell ist und andererseits darin, daß seine Methylengruppe auf Oxydationswirkungen hin so umgewandelt wird, daß ein Hydrolderivat entsteht Die die Dihydrochinoüneinheiten verbindende Methylen brücke wirkt also als Peroxydzersetzer. In vitro bildet sich diese Methylenbrücke auf die Einwirkung von Beleidioxyd hin zu einer intensiv blauen Hydrolgruppe um. Auch wurde das Hydrolderivat erhalten, wenn mit einer l%igen Chloroformlösung von Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydro-chinolyl-6)-methan 70% des Volumens eines Reagenzglases ausgefüllt wurde und dieses mit einem Stopfen verschlossen und von einer Aluminiumfolie umhüllt sowie mit einer Röntgenstrahlendosies von 3000 rad bestrahlt wurde, während unter denselben Bedingungen die Vergleichssubstanzen 6-Äthoxy-2,2,4-trimethyl-l,2-dihydrochinolin und 2,6-ditertButyl-4-hydroxytoluol unverändert blieben. Auf Grund weiterer Untersuchungen in vitro konnte festgestellt werden, daß die Röntgenbestrahlung die Hydrolbildung aus Bis-(2,2,5-Trimethyl-l,2-dihydro-chinolyl-6)-methan erhöht. Die Versuche wurden mit Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydro-chinolyl-6)-methan teils in Lösungen in Chloroform mit Konzentrationen von 0,01 bzw. 0,001% und teils in Dispersionen in 5% Polyoxyäthylensorbitanmonooleat (Tween-80) enthaltendem destilliertem Wasser ebenfalls mit Konzentrationen von 0,01 bzw. 0,001% durchgeführt, wobei der pH-Wert mittels Milchsäure auf 2,41 bzw. 4,08 eingestellt wurde. Die die Proben enthaltenden Reagenzgläser wurden wiederum verschlossen und zum Schutz vor einem Lichteffekt in Aluminiumfolien eingewickelt Die Hälfte der Proben wurde mit einer Gesamtdosis von 3000 rad bestrahlt, die
S09G1S/1S5
übrigen dienten als Blindversuchsproben. Die Lichtextinktionsmessungen ergaben, daß in den Chloroformlösungen des Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydro-chinolyl-6)-methans eine intensive Hydrolbildung erfolgte. Im genannten wäßrigen Medium stieg die Hydrolbildung aus dem Bis-(2£4-TrimethyI-l,2-dihydro-chinolyl-6)-methan direkt proportional der Acidität des Mediums an. (Die Beobachtungen bei Gegenwart der Milchsäure sind insofern wichtig, als die Milchsäure sich in den Tumorzellen anhäuft, bisher aber Peroxydzersetzungen ohne Radikalbildung nur in Fällen, in welchen Milchsäure vorhanden war, bekannt waren.)
Noch wichtiger kann es für die Entstehung der tumorhemmenden bzw. strahlensensibilisierenden Wirkung sein, daß aus Bis-(2Ä4-Trimethyl-l^-dihydro-chinolyl-6)-methan auf die Röntgenbestrahlung hin Verbindungen mit freien Radikalen entstehen (auf Grund von beweglichen Wasserstoffatomen), wofür die Gegenwart der bifunktionellen Gruppen wesentlich ist Die beweglichen Wasserstoffatome bzw. die Radikalbildung aus dem Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydro-chinoiyI-6)-methan, was die Bindung von reaktionsfähigen Radikalen ermöglicht, ergibt sich im Grunde genommen aus seinen freie Radikale abfangenden Antioxydationseigenschaften. In diesem Zusammenhang sei bemerkt, daß gerade in der Wachstumsperiode von Tumoren durch Bestimmung der Elektronenspinresonanz (physikalisches Meßverfahren zur Bestimmung von freien Radikalen) die Erhöhung der Konzentration von freien Radikalen nachweisbar ist Gemäß den Elektronenspinresonanzuntersuchungen gibt das Bis-(2,2,4-Trimethyll,2-dihydro-chinolyl-6)-methan nicht nur im gelösten, sondern auch im festen Zustand paramagnetische Resonanzzeichen. Die Versuche ergaben sämtlich, daß die Radikalbildung auf Einwirkung der ionisierenden Strahlen erhöht wird, wobei gemäß den Elektronenspinresonanzuntersuchungen hochreaktionsfähige Radikale mit den Gruppen NO · bzw. N · [aus den Gruppen — NH des Bis-(2,2,4-Trimethyl-1 ^-dihydro-chinolyl-6)-methans durch Oxydation] entstehen. So verlaufen in vivo ganz bestimmte verschiedene Radikalreaktionen gleichzeitig nebeneinander. Die auf die Einwirkung der Bestrahlung aus dem Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydrochinolyl-6)-methan entstehenden exogenen Radikale reagieren nun mit den Tumorgeweberadikalen. Die in den »Ziel-Zellen« entstehenden reaktionsfähigen Radikale verbinden sich miteinander und bilden weniger reaktionsfähige oder gar inaktive Zwischenstoffe, und somit werden die wichtigsten Bausteine der Tumorzellen geschädigt. Ferner ist anzunehmen, daß diese Reaktionen vor allem an den phospholipidreichen ZeIl- und Zytoplasma-Organellenmembranen verlaufen. Das
Bis-(2,2,4-Trimethyl-1,2-dihydro-chinolyl-6)-methan
setzt aus Peroxyden in situ Sauerstoff frei. Auf Grund dieser Eigenschaft entspricht diese Verbindung jener alten, bisher jedoch nicht verwirklichten Anforderung der Onkoradiologie, daß der sensibilisierende Sauerstoff ohne Schädigung der umgebenden Gewebe in die Tumorzelle eingeführt wird. Wie es durch autoradiographische Untersuchungen mit durch 14C markiertem Bis-(2,2,4-TrimethyI-1,2-dihydro-chinolyl-6)-methan beispeilsweise im Falle des Tumors Ehrlich solid ermittelt wurde, dringt das Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydro-chinolyl-6)-methan auch in den Zellkern ein. Dabei verbinden sich die aus dieser Verbindung auf die ionisierenden Strahlen hin entstandenen exogenen freien Radikale mit den ebenfalls auf die ionisierenden Strahlen hin vor allem aus den Thymin- und d-Desoxyribosemolekülen der Zellkerne entstandenen freien Radikalen unter Slidung von inaktiven, replikationsunfältiigen Produkten.
Das hohe Molekulargewicht des erfindungsgemäß verwendeten Bis-(2,2,4-Trimet.hyl-1,2-dihydro-chinolyl-6)-methans ist als toxizitätsvermindernder Faktor anzusehen. Der basische Charakter stellt einen der Faktoren von dessen selektiven Tumorzellenaffinität dar.
Aus dem obigen geht also eindeutig hervor, daß die erfindungsgemäß verwendete Verbindung Bis-(2Ä4-Trimethyl-l,2-dihydro-chinoryl-6)-methan eine überlegene tumorhemmende Wirksamkeit hat, ihr LOx Wert höher als 5 g/kg ist und sie keine teratogenen, mutagenen und krebserzeugenden Wirkungen hat Daher kann diese Verbindung für therapeutische Zwecke in sehr breitem Umfang und mit guten Ergebnissen angewandt werden; dabei ist durch ihren nichttoxischen Charakter auch die gefahrlose Anwendung von verhältnismäßig großen Dosen ermöglicht
Die erfindungsgemäß verwendete Verbindung ßis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydro-chinolyI-6)-methan ist ein fester, kristalliner Stoff. Ihre physikalischen Eigenschaften sind vom Gesichtspunkt der praktischen Anwendung in jeder Hinsicht vorteilhaft Sie ist in zahlreichen organischen Lösungsmitteln, wie Benzol und anderen Kohlenwasserstoffen, Tetrachlorkohlenstoff, Chloroform, Aceton, Eisessig und Dioxan, gut löslich und kann sogar in Methanol oder Äthanol gelöst werden. In Wasser und in verdünnten Alkalien ist sie unlöslich, und mit verdünnten Säuren bildet sie Additionssalze. Sie ist geschmack- und geruchlos, wirkt nicht korrodierend, greift die organischen Stoffe nicht an und ist in bezug auf den lebenden Organismus völlig unschädlich.
Die erfindungsgemäß verwendete Verbindung Bis-(2,2,4-Trimethyl-l^-dihydro-chinolyl-6)-methan kann in der Weise hergestellt werden, daß 2,2,4-Trimeihyl-l,2-hydrochinolin mit Formaldehyd in einer Menge von 0,5 bis 1,0 Mol je Mol 2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydrochinolin in einem Lösungsmittel in Gegenwart eines sauren Katalysators bei Temperaturen von Raumtemperatur bis zum Siedepunkt des Reaktionsgemisches umgesetzt wird. Gegebenenfalls kann das in Form der Base erhaltene Reaktionsprodukt in ein Säureadditionssalz bzw. das in Form eines Salzes erhaltene Produkt in die freie Base überführt worden sein. Zur Herstellung von Präparaten kann die erfindungsgemäß verwendete Verbindung Bis-(2,2,4-Trimethyl-1,2-dihydro-chinolyl-6)-methan mit festen oder flüssigen Trägern und/oder Verdünnungsmitteln oder anderen Hilfsstoffen versetzt werden.
Die Verwendung von Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydro-chinolyl-6)-methan bei der Tumorhemmung war bisher nicht bekannt
Das zur Herstellung der erfindungsgemäß verwendeten Verbindung Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydro-chinolyl-6)-methan als Ausgangsstoff verwendbare Monomer 2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydrochinolin ist eine bekannte Verbindung (ihre Herstellung und Eigenschaften wurden beispielsweise von Bayer, J. prakt. Chem, 2, 33, 401 [1886], und C ο m b e s, Bull. Soc. Chim. Fr, 49, 89 [1888] beschrieben).
Von W. H. C1 i f f e (J. chem. Soc. London, 1933,1329) wurden auch Kondensationsreaktionen der Verbindung 2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydrochinolin mit Formaldehyd bzw. einigen aromatischen Aminen beschrieben. Diese Reaktionen wurden aber im Falle von Formaldehyd mit etwa 4 Mol Formaldehyd je Mol Dihydrochinolinderivat
bei 20° C mit einer Reaktionsdauer von mindestens 2 Stunden durchgeführt, so daß als Reaktionsprodukte im Gegensatz zum erfindungsgemäß verwendeten Bis-(2£4-Trimethyl-l,2-dihydro-chinolyl-6)-methan mit sekundärer Aminstruktur keine eine sekundäre Aminstruktur aufweisenden Kondensationsprodukte, sondern solche Verbindungen, bei denen die Bindung der Dihydrochinolineinheiten durch das heterocyclische Stickstoffatom des Dihydrochinolinringes erfolgt, also Produkte vom tertiären Amintyp erhalten wurden.
Weitere Kondensationsprodukte wurden in J. Am. Chem. Soc. 60 (1938), 1148 bis 1465, von Craig beschrieben. Das erfindungsgemäß verwendete Bis-(2,2,4-Trimethyl-1,2-dihydro-chinolyl-6)-methan entspricht diesen Verbindungen nicht Nach der genannten Druckschrift wurde nämlich nicht Bis-(2,2,4-Trimethyll,2-dihydro-chinolyI-6)-methan hergestellt Es wurde vielmehr 0,25 Mo) Formaldehyd je Mol »behauptetes Anil«, von dem in der genannten Druckschrift nicht einmal mit Sicherheit gesagt werden konnte, konkret um weiche Verbindung es sich handelte, verwendet. Der Formaldehyd wurde also in einem Unterschuß verwendet Demgegenüber wird zur Herstellung der erfindungsgemäß verwendeten Verbindung 0,5 bis 1,0 Mol Formaldehyd je Mol 2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydrochino-Hn verwendet, wobei 0,5 Mol Formaldehyd schon dem stöchiometrischen Verhältnis entspricht und die größeren Mengen bis 1,0 Mol Formaldehyd schon einen Überschuß darstellen.
Daß durch den obigen Unterschied die erhaltenen Produkte ganz verschieden sind, wurde auch experimentell nachgewiesen. Es wurde das Verfahren nach J. Am. Chem. Soc. 60 (1938), Seiten 1458 bis 1465, genau wiederholt das erhaltene Produkt wurde durch Vakuumdestillation und Umkristallisieren gereinigt (dieses Produkt wird nachstehend als »Craig-Produkt« bezeichnet) und mit dem wie oben beschrieben hergestellten und durch Umkristallisieren gereinigten
Bis-(2,2,4-Trimethyl-1,2-dihydro-chinolyl-6)-methan [dieses geneinigte Produkt wird nachstehend als
»Bis-(2,2,4-Trimethyl-1,2-dihydro-chinolyl-6)-methan p. a.« bezeichnet] verglichen. Es wurden die folgenden Ergebnisse erhalten.
a) Ultrarotspektren
Bis-(2,2,4-Trimethyl-1,2-dihydro-
chinolyl-6)-methan p. a.:
Die Valenzschwingungsbanden von NH erscheinen bei 3380 und 3350 cm-' in der für sekundäre Amine charakteristischen Weise. Die Skelettschwingungen der Gruppe
H3C-C-CH3
erscheinen bei 1200 cm -'.
Craig-Produkt:
Die Schwingungen bei 3380 und 3350 cm-' sind mindestens um 50% geringer, es besteht also ein signifikanter Unterschied bezüglich des sekundären Amins. Derselbe Unterschied erscheint auch bei 1200 cm-', es besteht also auch ein signifikanter Unterschied bezüglich der Methylgruppe.
b) Ultraviolette Absorption
Bis-(2,2,4-Trimethyl-1,2-dihydrochinolyl-6)-methan p. a.: Maxima bei 283 und 337 ΐημ
Craig-Produkt: Maxima bei 243 und 342 ΐημ
c) Molekulargewicht
Bis-(2,2,4-Trimethyl-1,2-dihydrochinolyl-6)-methan p. a.: 358
15 Craig-Produkt: Bis-i2,2,4-Trimethyl-
320 1,2-dihydro-
d) Löslichkeit chinol -6 y 1 )-methan
p.a.
20 Craig-Produkt gut löslich,
bläulich
gut löslich,
25 5 n-HCl gut löslich, farblos, bläulich
wird später gelb gut löslich, gelb
n-HCl gut löslich, farblos,
wird später gelb
30 Aceton gut löslich, farblos
Die obigen Daten zeigen, daß das Produkt von J. Am. Chem. Soc. 60 (1938), Seiten 1458 bis 1465, von der wie oben beschrieben hergestellten erfindungsgemäßen Verbindung Bis-(2,2,4-Trimethyl-1,2-dihydro-chinolyl-6)-methan ganz verschieden ist. Sie haben auch ein voneinander völlig verschiedenes chromatographisches Verhalten. Ferner sei bemerkt, daß selbst wenn nach der genannten Druckschrift als Ausgangsmaterial 2f2,4-Trimethyl-l,2-diyhdrochinolin verwendet wurde, durch Verwendung nur der halben Menge des zur Reaktion erforderlichen Formaldehyds das so in großem Überschuß vorliegende 2,2,4-Trimethyl-l^-di hydrochinolin in der 6-Stellung sehr reaktionsfähig wäre, wodurch andere Reaktionen und somit andere Produkte als die erfindungsgemäß verwendete Verbindung Bis-(2,2,4-Trimethyl-1 ^-dihydro-chinolyl-6)-methan entstehen würden. Im übrigen fehlt den genannten bekannten Produkten die antioxydative und tumorhemmende Wirksamkeit der erfindungsgemäß verwendeten Verbindung Bis-(2,2,4-Trimethyl-1,2-dihydro-chinolyl-6)-methan. Bei der Herstellung wird vorzugsweise 0,5 bis 0,6 Mol Formaldehyd je Mol ^^-Trimethyl-l^-dihydrochino-Hn eingesetzt.
Die Umsetzung wird zweckmäßigerweise bei Temperaturen unter 5O0C durchgeführt und gegebenenfalls durch Erhitzen des Reaktionsgemisches zum Sieden vervollständigt. Es ist vorteilhaft vor dem Erhitzen des Reaktionsgemisches zum Sieden eine zum Binden des bis dahin nicht umgesetzten 2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydrochinolins ausreichende weitere Menge des Formaldehyds dem Reaktionsgemisch zuzusetzen.
Als Lösungsmittel bei der Herstellung der erfindungsgemäß verwendeten Verbindung Bis-(2,2,4-Trimethyll,2-dihydro-chinolyl-6)-methan können vorteilhaft Wasser oder organische Lösungsmittel verwendet werden.
Vorzugsweise werden Wasser, niedere aliphatische Alkohole, Ketone, Carbonsäuren oder nicht polare organische Lösungsmittel, insbesondere aliphatische oder aromatische Kohlenwasserstoffe bzw. deren Gemische verwendet Als saurer Katalysator werden vor allem anorganische Säuren, insbesondere Salzsäure oder Schwefelsäure, eine Sulfonsäure oder Aluminiumoder Zinkchlorid eingesetzt Bei Verwendung von Metallhalogeniden als Katalysatoren werden diese vorteilhafterweise auf einem Träger mit hoher spezifischer Oberfläche eingesetzt
Nach Beendigung der Kondensationsreaktion können nicht umgesetzte Ausgangsstoffe, vor allem der nicht umgesetzte monomere 2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydrochinolinausgangsstoff aus dem Reaktionsgemisch entfernt werden. Dies kann durch Wasserdampfdestillation (zweckmäßig mit überhitztem Wasserdampf) oder durch azeotrope Destillation (beispielsweise unter Zugabe von Toluol oder einem Gemisch von Aceton und Äthanol) oder durch Vakuumdestillation oder durch Extraktion aus einem wäßrigen Medium mit einem pH-Wert von 3 bis 4,5 (bei diesem pH-Wert wird nur der nicht umgesetzte Ausgangsstoff gelöst) mit einem mit Wasser nicht mischbaren organischen Lösungsmittel, beispielsweise Benzol, oder einem Gemisch von solchen Lösungsmitteln durchgeführt werden.
Nach dieser Reinigung, durch welche nicht umgesetzte Ausgangsstoffe entfernt werden, kann das Reaktionsprodukt bisweilen schon unmittelbar als tumorhemmend wirksames Mittel verwendet werden. Wenn aber ein höherer Reinheitsgrad gefordert wird, dann kann es in üblicher Weise durch Umkristallisieren seines Mono- oder Disalzes oder auch der freien Base selbst aus wäßrigen oder wasserfreien organischen Lösungsmitteln oder durch Fällen der in organischen Lösungsmitteln gelösten Base in Form eines Salzes, beispielsweise mit konzentrierter Salzsäure, weiter gereinigt werden. Es kann dann die in Form eines Säureadditionssalzes gefällte Verbindung Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydrochinolyl-6)-methan mit saurem Wasser gewaschen und die Base mit Alkalien freigesetzt werden.
Die Herstellung der erfindungsgemäß verwendeten Verbindung soll nachstehend näher veranschaulicht werden.
I. Es wurden in ein mit einem Heiz- bzw. Kühlmantel versehenes Reaktionsgefäß 346 Gew.-Teile 2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydrochinolin, 500 Gew.-Teile Methanol und 95 Gew.-Teile 35%iger Formaldehyd eingebracht. Dann wurde dieses Gemisch unter ständigem Rühren langsam mit 250 Gew.-Teüen konzentrierter Salzsäure versetzt, wobei darauf geachtet wurde, daß die Temperatur des Reaktionsgemisches 400C nicht überstieg. Das Rühren wurde bei dieser Temperatur (30 bis 400C) noch 4 Stunden fortgesetzt Das erhaltene rohe Reaktionsgemisch, welches noch etwa 8 bis 15% nicht umgesetztes ^^-Trimethyl-l^-dihydrochinolin enthielt, wurde dann mit der 2fachen Menge Wasser verdünnt, filtriert, und das Reaktionsprodukt wurde durch Zugabe von Natriumhydroxyd gefällt Das abgetrennte feste Produkt wurde in Toluol gelöst, dann wurden das Lösungsmittel und der noch vorhandene nicht umgesetzte Ausgangsstoff durch Destillation mit überhitztem Wasserdampf entfernt, und das als Rückstand verbliebene Produkt wurde aus Heptan umkristallisiert. So wurden 290 Gew.-Teile eines hauptsächlich aus Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydro-chinolyl-6)-methan und aus kleineren Mengen von Derivaten mit höherem Polymerisationsgrad bestehenden Reaktionsproduktes mit einem Schmelzpunkt von 83 bis 86° C erhalten.
Analyse für C25H30N2:
Berechnet: C 83,80, H 838, N 7,82%;
gefunden: C 81,65, H 834, N 10,27%.
Das auf Grund der Siedepunktserhöhung ermittelte Molekulargewicht des Produktes war 385 (berechneter Wert auf Grund der obigen Summenformel: 3.58); die
ίο Abweichung vom berechneten Wert kann der Gegenwart von Verbindungen mit höherem Polymerisationsgrad zugeschrieben werden.
Dieses Produkt wurde einer technischen Vakuumdestillation unterworfen, und bei 250° C/l mm Hg ging das reine Bis-(2Ä4-Trimethyl-l^-dihydro-chinolyl-6)-methan als Destillat über. Schmelzpunkt: 158 bis 159° C.
Als Alternativreinigung wurde eine 20%ige benzolische Lösung des obigen Produktes mit dem Molekulargewicht von 385 bereitet und diese wurde durch eine Aluminiumoxydsäule geleitet Das Bis-(2,2,4-Trimethyll,2-dihydro-chinolyl-6)-methan wurde mit Benzol, Toluol oder Xylol eluiert. Durch Eindampfen des Eluats wurde das reine Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydro-chinolyl-6)-methan mit einem Schmelzpunkt von 158 bis 159° C erhalten.
II. Es wurde nach I gearbeitet jedoch mit dem Unterscnied, daß das mit Natriumhydroxyd gefällte Rohprodukt in Benzol gelöst und die Benzollösung zur Entfernung des vorhandenen, nicht umgesetzten Ausgangsstoffes mit einer wäßrigen Salzsäure mit einem pH-Wert von 4 wiederholt gewaschen wurde. Das nach dem Abdestillieren des Benzols als Rückstand verbliebene Produkt wurde dann aus einem Gemisch von Aceton und Wasser umkristallisiert
Dieses Produkt wurde nach einer der in den letzten beiden Absätzen unter I beschriebenen Alternative weiter gereinigt
Die Menge und die Qualität des erhaltenen Produktes waren denen des Produktes gemäß I gleich.
III. Es wurde nach I gearbeitet jedoch mit dem Unterschied, daß der pH-Wert des mit der 2fachen Menge Wasser verdünnten Reaktionsgemisches durch Zugabe von Natronlauge auf 3 bis 5 eingestellt wurde. Dadurch wurde das gewünschte Reaktionsprodukt gefällt, wobei der nicht umgesetzte Ausgangsstoff in Lösung blieb. Das gefällte Produkt wurde nach seiner Abtrennung mit Wasser gewaschen und getrocknet Das so erhaltene rohe Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dih.ydro-chinolyl-6)-methan wurde in der im Beispiel 2 beschriebenen Weise umkristallisiert und nach einer der in den letzten beiden Absätzen gemäß I beschriebenen Alternativen weiter gereinigt
IV. Es wurde in der gemäß \ beschriebenen Vorrichtung ein Gemisch von 346 Gew.-Teilen 2,2,4-Trimethyl-1,2-dihydrochinolin, 346 Gew.-Teilen Methanol und 346 Gew.-Teilen Wasser mit 95 Gew.-Teilen einer 35%igen Formaldehydlösung oder mit der äquivalenten Menge Paraformaldehyd versetzt und diesem Gemisch wurden unter kräftigem Rühren 180 Gew.-Teile konzentrierte Salzsäure langsam zugesetzt wobei durch Kühlen dafür gesorgt wurde, daß die Temperatur des Reaktionsgemisches während der Zugabe 500C nicht überstieg. Nach 16 Stunden dauernder Umsetzung v/urde das Reaktionsgemisch mit 1000 Gew.-Teilen Aceton versetzt und dann wurde der PH-Wert des Gemisches durch Zugabe einer 50%igen wäßrigen Natronlauge auf etwa 10 eingestellt Die wäßrig-alkalische Phase und das nicht gelöste Natriumchlorid
wurden abgetrennt, und aus der Lösungsmittelphase wurde das Lösungsmittel abgedampft. Der Rückstand wurde in Wasser in einem geschlossenen Druckgefäß auf 150° C erhitzt und nach dem Abkühlen wurde das erstarrte Produkt gepulvert. So wurden 340 Gew.-Teile eines Produktes, dessen Qualität derjenigen des nach I hergestellten Produktes entsprach, erhalten, und seine weitere Reinigung erfolgte nach einer der in den letzten beiden Absätzen gemäß 1 beschriebenen Alternativen.
V. Es wurde in der in I beschriebenen Vorrichtung ein eine Emulsion bildendes Gemisch von 346 Gew.-Teilen 2,2,4-Trimethyl-l^-dihydrochinolin, 115 Gew.-Teilen Lackbenzin und 95 Gew.-Teilen einer 35%igen Formaldehydlösung unter kräftigem Rühren langsam mit 25 Gew.-Teilen einer 5O°/oigen Schwefelsäure versetzt. Nach dem Abklingen der etwa 1 bis 2 Stunden dauernden exothermen Reaktion wurde das Reaktionsgemisch unter weiterem Rühren 8 Stunden lang auf 85 bis 95° C gehalten, und dann wurde der pH-Wert durch Zugabe von Natronlauge auf 9 bis 10 eingestellt. Das als freie Base gefällte Kondensationsprodukt und das nicht gelöste Natriumchlorid wurden durch Abnutschen oder Zentrifugieren zusammen abgetrennt, das Natriumchlorid wurde mit Wasser herausgewaschen, und die zurückgebliebene Base wurde in Wasser geschmolzen und abkühlengelassen. So wurden 341 Gew.-Teile reines Bis-(2,2,4-Trimethyl-1,2-dihydro-chinolyl-6)-methan mit einem Schmelzpunkt von 158 bis 159'C und einem Molekulargewicht von 358 nach dem Umkristallisieren aus Lackbenzir. erhalten.
VI. Es wurde in einer gemäß I bis V beschriebenen Weise gearbeitet, jedoch mit dem Unterschied, daß aus dem unmittelbar erhaltenen Reaktionsprodukt der nicht umgesetzte Ausgangsstoff nicht durch Wasserdampfdestillation oder Extraktion entfernt wurde, sondern eine j3 entnommene Probe des Rohproduktes in einer 5°/oigen Benzollösung einer dünnschichtchromatographischen Untersuchung unterworfen und in dieser Weise die Menge des im rohen Reaktionsprodukt anwesenden, nicht umgesetzten 2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydrochinolins ermittelt wurde. Diese chromatographische Analyse wurde auf aktivierten Silicagelplatten mit dem System 95% Scnzol, 4,97% Butanol und 0,03% Wasser durchgeführt, es wurde mit verdünnter Kaliumpermanganatlösung entwickelt, und als Vergleichsprobe wurden 2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydrochinolinlösungen von bekannter Konzentration verwendet. Dann wurde das in der obigen Weise erhaltene rohe Reaktionsgemisch mit je 0,5 Mol Formaldehyd, bezogen auf je 1 MoI des ermittelten 2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydrochinolingehaltes, versetzt, und das Gemisch wurde 1 bis 2 Stunden lang unter Rückfluß zum Sieden erhitzt. Das Reaktionsgemisch wurde in der in in den vorhergehenden Beispielen beschriebenen Weise aufgearbeitet.
VII. Es wurden 358 Gew.-Teile Bis-(2,2,4-Trimethyll,2-dihydro-chinolyl-6)-methan in 700 Gew.-Teilen Benzol gelöst und in die Lösung 36,5 Gew.-Teile trockene Chlorwasserstoffgas eingeleitet. Das in quantitative Ausbeute gefällte Monohydrochlorid wurde abfiltrier und getrocknet. Das erhaltene in Wasser und ii Alkoholen lösliche Monohydrochlorid schmolz nacl dem Umkristallisieren aus Äthanol bei 219° C.
VIII. Es wurden 358 Gew.-Teile Bis-(2,2,4-Trimethy! i,2-dihydro-chinolyl-6)-methan in 1000 Gew.-Teiler Aceton gelöst und in die Lösung 73 Gew.-Teile trockenes Chlorwasserstoffgas eingeleitet. Das ir kristalliner Form gefällte Dihydrochlorid wurde abge nutscht und aus Wasser oder Äthanol umkristallisiert Das so erhaltene in Wasser und Alkoholen lösliche Dihydrochlorid schmolz bei 235° C.
Wenn in derselben Weise gearbeitet, aber anstelle von trockenem Chlorwasserstoffgas die äquivalente Menge einer mindestens 30%igen Salzsäure zui Acetonlösung zugegeben wurde, wurde das Dihydrochlorid in derselben Menge und Qualität erhalten.
Wenn in derselben Weise gearbeitet, aber anstelle von Salzsäure 98 Gew.-Teile konzentrierte Schwefelsäure zur Lösung der Base zugegeben wurden, wurde das in Wasser und in Alkoholen lösliche Additionssah von Bis-(2,2,4-Trimethyl-1,2-dihydro-chinolyl-6)-methan mit Schwefelsäure erhalten.
Nachstehend sollen einige Beispiele die erfindungsgemäße Verwendung näher erläutern.
Beispiel 1
Zur Herstellung eines Arzneimittelpräparats in Tablettenform wurden 500 g durch wiederholtes Umkristallisieren gereinigtes Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydrochinolyl-6)-methan mit 472 g Kartoffelstärke vermischt; das Gemisch wurde mit einer Lösung von 9 g Gelatine in Wasser angefeuchtet und durch ein Sieb gekörnt. Das getrocknete gekörnte Produkt wurde mit 30 g. Talk vermischt und zu 1000 Tabletten jeweils mit einem Gewicht von 1 g und einem Wirkstoffgehalt von 0,5 g gepreßt; zum Erleichtern der Halbierung wurden die Tabletten mit Teilkerben versehen.
Beispiel 2
Zur Herstellung einer intravenös zu verabreichenden Injektionslösung wurden 50 g durch wiederholtes Umkristallisieren gereinigtes Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydro-chinolyI-6)-methandihydrochlorid in 450 cm3 isotonischer Salzlösung gelöst, und die Lösung wurde filtriert, in Ampullen abgefüllt und in einem Autoklav bei 120°C sterilisiert.
Beispiel 3
Zur Herstellung einer oral zu verabreichenden Lösung in Öl wurden 20 g Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydro-chinolyl-6)-methan in 480 g Sonnenblumenöl gelöst, und die Lösung wurde filtriert und sterilisiert.

Claims (1)

  1. Patentanspruch:
    Verwendung von Bis-(2,2,4-Trimethyl-l,2-dihydro-chinolyl-6)-methan bei der strahlensensibilisierenden oralen oder intravenösen Tumorhemmung.
    Die Erfindung betrifft die Verwendung des nicht toxischen Bis-(2,2,4-Trimethyl-1,2-dihydro-chinoIyl-6)-methans in der Human- und Veterinärtherapie, wie sie im Anspruch näher gekennzeichnet ist
    Die Verwendung von Antioxydationsmitteln erlangte in den letzten Jahren nicht nur in der Industrie, sondern auch in der Landwirtschaft sowie in der Human- und Veterinärtherapie immer mehr zunehmende Bedeutung. Die zu human- und veterinärtherapeutischen Zwecken zu verwendenden Mittel müssen neben der guten Wirksamkeit auch noch mannigfachen weiteren, oft sogar einander widersprechenden bzw. miteinander schwer zu vereinbarenden Anforderungen entsprechen. Die wichtigste solcher Anforderung ist die Unschädlichkeit oder zumindest geringe Toxizität gegenüber dem lebenden Organismus und ein breites Wirkungsspektrum.
    Nach neueren Forschungsergebnissen können durch antioxydativ wirksame Mittel auch diejenigen in den lebenden Geweben und anderen biologischen Systemen sich abspielenden verschiedenen Reaktionen freier Radikale beeinflußt werden, welche eine wichtige Rolle bei den Vorgängen des Alterns, beim vorzeitigen Altern einzelner Organe, beim Abbau von biologischen Makromolekülen, bei den mit parenchymatöser Degeneration auftretenden Krankheitsbildern, bei vererbungsdegenerativen und autoimmunen Erkrankungen, bei Strahlungsschädigungen und bei der Carcinogenese bzw. Krebsentstehung spielen. Diese neueren bilogischen und biochemischen Feststellungen zeigen ebenfalls, daß neben der schon früher erkannten Bedeutung der Antioxydationsmittel in der Industrie, in der Ernährung und Tierfütterung auch die Verwendung solcher Mittel in der Therapie und Prophylaxe immer mehr in den Vordergrund tritt.
    Als Ergebnis der nach auch in biologischen Systemen verwendbaren antioxydativ wirksamen Mitteln weltweit geführten Forschungsarbeit wurde in den 50er Jahren das N,N'-Diphenyl-p-phenylendiamin für solche Zwecke vorgeschlagen; diese Verbindung hat sich aber infolge ihrer Toxizität, ihrer krebserzeugenden bzw. carcinogenen Wirkung und verhältnismäßig geringen Wirksamkeit als für diese Zwecke ungeeignet erwiesen. Ferner wurden das 2,6-ditert.Butyl-4-hydroxytoluol, das Gemisch der isomeren 2-tert.Butyl-4-hydroxyanisol und 3-tert.Butyl-4-hydroxyanisol, das Mercaptoäthylamin, das Polyhydroxydiphenyl, die Alkylester der Gallussäure sowie das ö-Äthoxy-i'^-trimethyl-l^-dihydrochino-Hn als Mittel für solche Zwecke beschrieben. Unter diesen Verbindungen wurden hauptsächlich das 2,6-ditert.ButyI-4-hydroxytoluol und das 6-Äthoxy-2,2,4-trimethyl-l,2-dihydrochinolin für human- und veterinärtherapeutische Zwecke verbreitet verwendet, aber den an die Toxizität bestehenden strengen Anforderungen konnte auch durch diese Verbindungen nicht entsprochen werden. Nach den Empfehlungen der WHO/FAO Nutrition Meetings Report Series No. 40 A, B, C, WHO/FAODAU 67.29 wären für die erwähnten
    Zwecke nur solche antioxydativ wirksame Mittel, welche LD50-Werte über 5 g/kg Körpergewicht haben, geeignet Demgegenüber zeigen die Verbindungen 2,6-ditert.Butyl-4-hydroxytoluol und 6-Äthoxy-2,2,4-trimethyl-l,2-dihydrochinolin nach der von Cornfield modifizierten Methode von Körb er die folgenden LDüo-Werte:
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