DE2243250A1 - Schalvorrichtung zur herstellung von betontreppen - Google Patents
Schalvorrichtung zur herstellung von betontreppenInfo
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Description
DIPL-ING. GRÄMKOW DR. MC1LLER 3OHH
DlPL-PHYS. DR. MANITZ DlPL-CHEM. DR. DEU FEL DIPL-ING. F I N STERWALD
PATENTANWÄLTE Seelbergsfcraße
7 STUTTGART 50 CBAD CANNSTATT)
Gr/Rö 3/4 1. September 1972
OD 60
Anmelderin: 2243250
Otto Dürr oHG, 7121 Ochsenbaeh/Kr. Vaihingen/Enz
"Schälvorrichtung zur Herstellung von Betontreppen"
(Zusatz zu Patent ....(Az. P 19 54 594.9)
Die Erfindung betrifft eine Schalvorrichtung zur Herstellung
von Betontreppen mit einstellbarer Stufenhöhe und Stufenbreite unter Verwendung schwenkbarer Stufenmatrizen
(Stufenformelemente) nach Patent ....(P 19 54 594.9).
Bei der Schalvorrichtung nach dem Hauptpatent sind die
einzelnen Stufenmatrizen (dort "Stufenformelemente" genannt) um zu den einzelnen Stufen parallele Schwenkachsen
schwenkbar angeordnet, die in unveränderlichem Abstand voneinander angeordnet sind. Bei dieser Anordnung ergibt
sich jedoch der Nachteil, daß sich bei einer Vergrößerung der Auftritthöhe durch entsprechendes Verschwenken der
Stufenmatrizen der Auftritt, d.h. die Stufenbreite, verkleinert. Eine solche Abhängigkeit des Auftrittes von
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der Stufen- oder Auftrittshöhe ist jedoch unvorteilhaft und entspricht nicht den optimalen Anforderungen, die an
eine vielseitig verstellbare Schalform für Treppenfer urteile
gestellt werden.
Der Erfindung liegt vor allem die Aufgabe zugrunde, ciiecen
Nachteil der einstellbaren Schälvorrichtung nach dem Hauptpatent
zu beheben und eine günstigere Anpassung des Verhältnisses von Stufenhöhe zu Stufen- oder nuftrittbreite zu
ermöglichen, insbesondere auch derart, daii Abmessungen erzielbar
sind, die möglichst den üblicherweise verwendeten Verhältnissen entsprechen. Die Erfindung besteht demgemäß
im wesentlichen darin, daS der Abstand der Matrizenschwenkachsen
voneinander einstellbar ist.
Hierdurch ist es möglich, den Abstand der Matrizenschwenkachsen voneinander in Abhängigkeit von der Einstellung der
Stufenhöhe so zu ändern, daß jeweils einer bestimmten Änderung der Stufenhöhe ein bestimmter vergrö.3erter oder
verkleinerter Abstand der genannten Achsen und somit jeweils das gewünschte Verhältnis von Stufenhöhe zu ötufenbreite
erhalten wird. Insbesondere läßt sich der Abstand der Matrizenschwenkachsen voneinander mit der Vergrößerung
der Stufenhöhe ebenfalls vergrößern, indem die einzelnen Stufen in Längsrichtung der Stufenreihe aufeinander irr,
Sinne einer Stufenverbreiterung gleiten.
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In der Regel wird sich die Änderung der Abstände zwischen den Schwenkachsen der Stufenmatrizen gleichmäßig über die
ganze Stufenreihe vollziehen.
Eine konstruktiv besonders vorteilhafte Lösung der erfindunssgemäisen
Aufgabe ergibt sich gemäß Anspruch J, wonach die einzelnen Stufenmatrizen der Reihe nach derart miteinander
gekuppelt sind, daß bei Betätigung einer gemeinsamen Stellvorrichtung jede folgende Stufenmatrize relativ zur
vorhergehenden Stufenmatrize um einen bestimmten Abstandsbetrag verschiebbar ist.
Besonders vorteilhaft ist vor allem eine "Führung der Stufenmatrizen
nach dem Anspruch 4 durch in Stellrichtung laufende Führungswagen, insbesondere auch in der Ausführung nach
Anspruch 5 und den weiteren Ansprüchen. So ist gemäß Anspruch
-9 eine Konstruktion erzielbar; bei der durch Festhalten eines Führungswagens und trotz der unterschiedlichen
Verstellhübe der einzelnen Führungswagen in axialer Richtung relativ zu dem erstgenannten Führungswagen auch bei einer
sehr großen Anzahl derselben (je nach der Anzahl der herzustellenden Stufen) gleiche Teile verwendbar sind. Die Führungswagen
bilden hierbei eine Art Kette, deren Kuppelelemente durch entsprechendes gemeinsames Verschrauben, z.B.
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entlang einer Verstellspindel, die gewünschten - insbesondere gleichen - Abstandsänderungen zwischen den einzelnen
Stufenmatrizen sicherstellen. Entsprechend der Anzahl der auf diese Weise hintereinandergeschalteten Führungswagen
addieren sich die Abstandsänderungen der einzelnen Stufenmatrizen mit dem Abstand derselben von der stationär festgehaltenen
Stufenmatrize, so daß eine ordnungsgemäße gleichmäßige Stufenfolge mit relativ einfachen und trotz
der Verstellung wirtschaftlichen Mitteln ermöglicht wird. Besonders einfach ist hierbei die Verwendung einer Mehrkantspindel
als Verstellspindel, auf der die einzelnen Gewindehülsen der Reihe nach undrehbar, aber mit Ausnahme
der primär antreibbaren Gewindehülsen längsverschiebbar gelagert sind (Anspruch 12).
Zur Erleichterung des Verstellens dient der Gegenstand des Anspruches 13, wonach die Stufenmatrizen anhebbar sind.
Der Reibungsdruck, mit dem die Stufenmatrizen in Arbeitsstellung auf einer Bodenauflage aufsitzen, kann dadurch
ausgeschaltet werden, so daß zur Verschiebung der Stufenmatrizen nur die verhältnismäßig geringe Reibung zu überwinden
ist, mit der die Führungswagen der Stufenmatrizen auf ihren Führungen, insbesondere mittels Rollen, geführt
werden.
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Durch die Verwendung horizontal bewegbarer Andruckmittel wie Andruckplatte, Andruckwangen od.dgl. gemäß Anspruch 16
wird des weiteren erreicht, daß sich die Stufenmatrizen jeweils selbsttätig in eine einander ausgeglichene Drehlage einstellen,
wobei gegebenenfalls eingesetzte, entsprechend bemessene Zwischenlagen zwischen den einzelnen Stufen die Höhe derselben
festlegen. Durch Spindeln oder Zugstangen in Verbindung mit Schrägkurven oder durch ähnliche geeignete Stelltriebe
gemäß den Ansprüchen 15 bzw. 18 kann das Anheben der Führungswagen bzw. das Andrücken der Andruckwangen oder entsprechender
Andruckmittel auf einfache Weise erzielt werden, wobei die Verwendung von z.B. durch Gewindehülsen betätigte Zugstangen
mit Schrägkurven eine besonders einfache Konstruktion ermöglicht.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Hierbei zeigen ■
Fig. 1 eine Seitenansicht der beispielsweisen Schalungsvorrichtung im Schnitt nach Linie 1-1 der Fig. 2,
Fig. 2 eine Draufsicht auf Fig. 1 im Schnitt nach Linie 2-2 der Fig. 1,
Fig. 3 eine Stirnansicht nach Linie 3-3 der Fig. 1,
Fig. 4 einen Teilausschnitt aus Fig. 2, jedoch in anderer
Einstellung der Stufenmatrizen,
Fig. 5 einen Teilausschnitt aus Fig. 3 in größerem Maßstabe,
teilweise im Schnitt nach Linie 5-5 der Fig= 6,
Fig. 6 einen Schnitt nach Linie 6-6 der Fig. 5 und Fig. 7 eine Schemadarstellung für die Verschiebung der
einzelnen Führungswagen.
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Mit dem Grundrahmen 10, auf dem die Grundplatte 11'der
Gußform für die herzustellende Treppe montiert ist, sind die Lagerböcke 12, von denen eines in Fig. 1 und 2
gezeigt ist, fest verbunden. In den Lagerböcken 12 ist eine Verstellspindel I^ mittels Handhabe 14. drehbar,
aber unschiebbar gelagert. Sie weist unrunden, z.B. Sechskantquerschnitt auf und trägt einzelne Gewindemuffen,
deren Anzahl derjenigen der Stufen der herzustellenden Treppe entspricht. Wie aus der Schemadarstellung
der Fig. 7 hervorgeht, ist eine der Gewindemuffen, vorzugsweise eine dem einen Lagerbock 12 benachbarte
Gewindemuffe 15, direkt oder indirekt fest mit der Verstellspindel Ij5 verbunden, während die übrigen, mit 16
bezeichneten Gewindemuffen mittels entsprechenden Innenquerschnittes schiebbar, aber undrehbar auf der Verstellspindel
Ij5 gelagert aind. Mit jeder Gewindemuffe 15 bzw.
ist ein Führungswagen 17 für eine Stufenmatrize der herzustellenden Treppe unschiebbar, aber drehbar verbunden, und
zwar mittels Querbolzen l8, die in Ringnuten 19 der Gewindemuffen 15 bzw. l6 eingreifen. Jede der Gewindemuffen
15 bzw. l6 trägt des weiteren auf ihrem Außengewinde 20 eine Gewindemutter 21, die durch Querbolzen 22 mit dem
in der Reihe jeweils folgenden, benachbarten Führungswagen 17 unschiebbar und undrehbar verbunden ist, so daß
sich, wie insbesondere aus dem Schema Fig. 7 ersichtlich ist, eine Kette von Führungswagen 17 ergibt, von denen der erste
(im Ausführungsbeispiel über die Gewindemuffe 15^ mit der
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Verstellspiiidel fest verbunden ist, während die jeweils
in der Reihe oder Kette nachfolgenden Führungswagen je
durch eine der Gewindemuffen 15 bzw. 16 mit dem jeweils vorangehenden
Führungswagen derart gekuppelt sind, daß sie sich von diesen beim Drehen der Verstellspindel 13 entsprechend
dem Verschrauben der Gewindemuttern 21 auf den Gewindemuffen l6 bzw. 17 entfernen bzw.. denselben nähern.
Da dem letzten Führungswagen der Reihe keine weitere Gewindemuffe zugeordnet ist, sind bei insgesamt η Führungswagen bzw. Stufen n-1 Gewindemuffen vorgesehen, wobei η
eine beliebig große Zahl sein kann.
Jeder Führungswagen 17 weist ein Gestell mit zwei Paar Seitenplatten 23 auf, die durch zwei übereinander angeordnete,
aus Hohlprofilen bestehende Tragarme 24 miteinander verbunden sind. Das eine der beiden Plattenpaare eines
jeden Führungswagens (mit Ausnahme der Endführungswagen)
ist hierbei mittels der Querbolzen 22 mit der Gewindemutter 21 der dem vorangehenden Führungswagen zugeordneten
Gewindemuffe 16, das andere Plattenpaar durch die Querbolzen l8 mit der (nachfolgenden) zugeordneten Gewindemuffe
in der vorbeschriebenen Weise verbunden. Zwischen den Seitenplatten
23 eines jeden Führungswagens 17 sind des weiteren auf dieselben verbindenden Lagerbolzen 25 je zwei untere■
und zwei obere Führungsrollen 26 mit V-förmig gegeneinander geneigten Laufflächen 27 gelagert, mittels derer sie auf ent-
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sprechend keilförmigen Laufflächen einer unteren Führungsbahn 28a bzw. einer oberen umgekehrt angeordneten Führungsbahn
29a abrollen, wobei die Führungsbahnen 28a und 29a in
U-förmige Führungsschienen 28 bzw. 29 eingeschweißt sind. Die Führungsschienen 28 und 29 bilden zusammen mit lotrechten
Verbindungsgliedern 30 einen in sich steifen Führungsrahmen 31, der mit dem Grundrahmen 10 in später noch erläuterter
Weise anhebbar verbunden ist. Jeder Führungswagen 17 wird dadurch mittels der Führungsrollen in Längsrichtung
der Schalvorrichtung durch die Führungsschienen 28 und 29 des Führungsrahmens 3I geführt.
Die beiden Tragarme 24 eines jeden Führungswagens 17 dienen zur schwenkbaren Lagerung je einer Stufenmatrize 32· Sie sind
zu diesem Zweck durch eine lotrechte Achse ^ miteinander verbunden, auf der die Stufenmatrize mittels Stege 34 gelagert
ist. Die Stufenmatrizen 32 stützen sich mit ihren hingegen
Längsverschiebung gesicherten teren abgebogenen Enden 35 an zwei waagerecht durchlaufenden/
Andruckwangen 30 ab, die mit längslaufenden Stegen 37 versehen
sind. Mit ihren abgebogenen vorderen Enden 38 stützen sich des weiteren die Stufenmatrizen 32 unter Zwischenschaltung
von auswechselbaren Zwischenlagen 39 gegeneinander ab. Eine in geeigneter Weise versteifte Schalungsplatte 40 schließt
den mit Beton auszufüllenden Zwischenraum 41 der herzustellenden
Betontreppe nach außen ab. Sie kann durch ein mittels Hebels, Exzenters od.dgl. spannbares, verstellbares Spannglied
42 auf der Grundplatte 11 verspannt werden.
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Die Andruckwangen 36 sind mittels ihrer Stege 37 mit mehreren
über die Länge der Vorrichtung verteilten Kloben 43 durch lotrechte Zapfen 44 und horizontale Schrägschlitze 45, gekuppelt,
wobei z.B. die .Zapfen 44 in den Stegen 37 und die
Schrägschlitze 45 in den Kloben angeordnet sind. Diese sind
andererseits z.B. mittels weiterer lotrechter Zapfen 44a in Längsschlitzen 45a geführt, die in Stegen 37a von am
Führungsrahmen. 3I fest angeordneten Lagerböcken vorgesehen
sind. Zum Verschieben der Kloben 43 dient eine mit ihnen fest verbundene Zugstange 47· Diese steht mit einer Gewindehülse
12 im Schraubeingriff, die ihrerseits gegen Verschieben gesichert in einem feststehenden Lagerbock 12a drehbar
gelagert ist, so daß sie.durch Drehen der Gewindehülse und
mittels eines Handgriffes 46 in Längsrichtung V-V1 verschiebbar
ist. Ein Verschieben der Zugstange 47 hat zur Folge, daß sich die Andruckwangen 36 mittels der Schrägschlitze. 45 in
Pfeilrichtung X-X1 verschieben.
Eine weitere Zugstange 48 mit Handgriff 49 dient dazu, KIo-
- z.B. mittels weiterer Gewindehülse 12 ben 50 in Längsrichtung der Schälvorrichtung/zu verstellen.
Die Kloben 50 sind einerseits mittels Querbolzen 51* die in in
vertikalen Ebenen verlaufende Schrägschlitze 52 in Stegen 53 eines am Führungsrahmen 3I angeordneten Lagerbockes eingreifen,
mit dem Führungsrahmen gekuppelt und andererseits in
Längsschlitzen 52a mittels Zapfen 51a am Grundrahmen 10 geführt,
derart, daß durch Verschieben der Zugstange 48 und
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damit der Kloben 50 in Pfeilrichtung y,y, der Führungsrahmen
31 entsprechend der Neigung der Schrägschlitze 52
gesenkt bzw. gehoben werden kann.
Die Bedienungsweise der beschriebenen Schalvorrichtung
ist folgende:
In dem in Fig. 1 bis 3 dargestellten Zustand der Schalvorrichtung
kann diese unmittelbar zur Herstellung einer Treppe mit einer Stufenbreite b und einer Stufenhöhe h
verwendet werden, indem der Zwischenraum 41 zwischen den
Stufenelementen 32 und der Schalungsplatte 40 von oben her mit Beton gefüllt wird. Es ist hierbei angenommen,
daß der Zwischenraum 41 an seinen Längsenden durch geeignete (nicht dargestellte) Endwände abgeschlossen ist, die
je nach der gewünschten Anzahl η der Stufen anzuordnen sind.
Soll eine Treppe mit Stufen anderer Stufenhöhe h-, und demgemäß
auch anderer, der Stufenhöhe entsprechend angepaßter Stufenbreite b-, (Fig. 4) hergestellt werden, werden zunächst
die Andruckwangen 36 in Pfeilrichtung x, durch Verschieben
der Zugstange 4o zurückbewegt. Anschließend werden, nachdem der Führungsrahmen j51 durch Verschieben der Zugstange 47
zur Aufhebung der Reibungswiderstände zwischen den Stufenmatrizen 32 und der Grundplatte 11 leicht angehoben worden
ist, die Zwischenlagen 39 entfernt und durch andere Zwischenlagen 39' ersetzt, deren Höhe der Differenz der gewünsch-
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ten Stufenhöhe h^ abzüglich der - z.B. der kleinsten vorkommenden
Stufenhöhe entsprechenden -■ Höhe hQ der einzelnen
Stufenmatrizen 32 entspricht. Die Zwischenlagen können erforderlichenfalls durch Stifte od.dgl. an den Stufenmatrizen
arretierbar sein.
Hierauf - oder gegebenenfalls auch bereits vor oder mit dem Einlegen der neuen Zwischenlagen 39' - wird die ■Verstellspindel
13 betätigt. Durch Drehen derselben werden die Führungswagen 17 - mit Ausnahme des ersten, mit der
Verstellspindel I3 über die Gewindemuffe 15 axial unverschiebbar
gekuppelten Führungswagen - z.B. in Pfeilrichtung y (Fig. 7) verschoben, und zwar je gegenüber dem
jeweils vorangehenden Führungswagen um ein Maß Aa von
einem Abstand a auf einen Abstand a,, indem sich die Gewindemuttern
21 auf den Gewindemuffen 15 bzw. 1δ um das Maß Δ a verschrauben und damit die Achsen 33 der Stufenmatrizen
ihren Abstand voneinander um ein entsprechendes Maß ändern.
Das Mai3 a·, ist hierbei entsprechend der erforderlichen Stufenbreite
b, zu wählen. Werden hierauf die Andruckwangen 36 wieder in Pfeilrichtung χ vorgeschoben, stellen sich die einzelnen
Stufenmatrizen 32 bis zum gegenseitigen festen Aneinanderliegen
ein. Der Führungsrahmen 31 wird schließlich wieder
gesenkt, bis die Stufenmatrizen 32 fest auf der Grundplatte aufsitzen. Die Treppe kann hierauf mit den neuen Stufenverhältnissen
gegossen werden.
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Claims (1)
- 2 2 A 3 2 5,λ OD 6θAnsprüche:Schalvorrichtung zur Herstellung von Betontreppen mit einstellbarer Stufenhöhe und Stufenbreite unter Verwendung schwenkbarer Stufenmatrizen (Stufenformelemente), nach Patent (Az. P 19 5^ 59^·9)* dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand der Matrizenschwenkachsen (33) voneinander einstellbar ist.2. Schalvorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine für alle bzw. eine Gruppe von Stufenmatrizen (32) gemeinsame Stellvorrichtung (13*16,21) derart, daß sich bei Betätigung der Stellvorrichtung der Abstand der Matrizenschwenkachsen (33) voneinander gleichmäßig ändert.3· Schalvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß bei einer für alle bzw. für eine Gruppe von Stufenmatrizen (32) gemeinsame Stellvorrichtung eine der Stufenmatrizen (32) unverschiebbar angeordnet ist und aufeinanderfolgende Stufenmatrizen derart miteinander gekuppelt sind, daß bei Betätigung der Stellvorrichtung jede folgende Stufenmatrize relativ zur vorhergehenden Stufenmatrize um einen bestimmten Abstandsbetrag (z.B. ^a) verschiebbar ist.4098 1 2/0 1 1 Q4. Schalvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3* dadurch gekennzeichnet, daß die Stufenmatrizen (32) auf in Stellrichtung laufenden Führungswagen (17) geführt sind.5. Schalvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungswagen (17) mittels unterer und oberer Rollen (26) an einer unteren und einer oberen Führungsschiene (28,29) eines Führungsrahmensgeführt sind. ■6. Schalvorrichtung nach Anspruch 5> dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsbahnen (28a,29a) der Führungsschienen (28,29) der Führungsschienen (28,29) für die Rollen (26) V-förmiges Profil aufweisen.7· Scha!vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungswagen (17) mit seitlichen Tragarmen (24) zur schwenkbaren Lagerung der Stufenmatrizen (32) versehen sind.8. Schalvorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 7* dadurch gekennzeichnet, daß die Führungswagen (17) je eine vordere und eine hintere obere und untere Führungsrolle (26) sowie je einen oberen und einen unteren, zwischen den vorderen und den hinteren■409812/0 110Rollen angeordneten seitlichen Tragarm (24) aufweist, wobei zwischen den freien Enden der beiden Tragarme (24) je eine Stufenmatrize (32) mit lotrechter Schwenkachse (33) schwenkbar gelagert ist.9· Schalvorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß eine gemeinsame Stellvorrichtung (13,16,21) zur Abstandsänderung der Stufenmatrizen (32) eine Verstellspindel (I3) aufweist, die mit einem der Führungswagen (17) für die Stufenmatrizen (32) drehbar, aber unverschiebbar verbunden, und mit den weiteren Führurigswagen (17) direkt oder indirekt durch Verschrauben axial verschiebbar verbunden ist, derart, daß die weiteren Führungswagen (17) der Reihe nach jeweils miteinander derart verbunden sind, daß bei Drehung der Verstellspindel (I3) dievorzugsweise Führungswagen (17) ihre Abstände voneinander/etwagleichmäßig verändern.10. Schalvorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 9» dadurch gekennzeichnet, daß benachbarte FUhrungswagen (17) durch eine mit der Verstellspindel (13) undrehbar, aber axial verschiebbar verbundene Gewindehülse (15,1,6) gekuppelt sind, die mit dem einen - z.B. in der Reihe vorangehenden - der beiden Führungswagen drehbar, jedoch axial unverschiebbar verbunden 1st und auf deren£098 12/0110Gewinde (20) eine mit dem anderen - z.B. in der Reihe nachfolgenden - Führungswagen fest verbundene bzw. einen Teil desselben bildende Gewindemutter (21) verschraubbar gelagert ist.11. Schalvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß zur Sicherung der Gewindehülsen (15,16) gegen axiales Verschieben relativ zum jeweils einen Führungswagen (1-7) in Hingnuten (19) der Gewindehülsen (15,ΐβ) eingreifende, im Führungswagen (17) angebrachte Querbolzen (18) und zur Verbindung der ,Gewindemuttern (21) mit dem jeweils anderen Führungswagen (17) die Gewindemuttern (21) parallel zu den vorerwähnten Querbolzen (18) quer durchsetzende weitere Querbolzen (22) vorgesehen sind.12. Schalvorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstellspindel (13) als Mehrkantspindel ausgebildet ist, auf der die Gewindehülsen (15, 16) undrehbar, aber - mit Ausnahme der primär antreibbaren Gewindehülse (15) - längsschiebbar gelagert sind.· Schalvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis .12, dadurch gekennzeichnet, daß die Stufenmatrizen (32), insbesondere zum Verschieben derselben, anhebbar sind.409812/011-0- Jr-14. Schälvorrichtung nach Anspruch 13> dadurch gekennzeichnet, daß zum Anheben der Stufenmatrizen (32) die Führungsschienen (28,29) der die Stufenmatrizen verstellbar tragenden Führungswagen (17)* insbesondere ein eine untere und eine obere Führungsschiene (28,29) für die Führungswagen (17) aufweisender Führungsrahmensind bzw.
(31), anhebbar/ist.15. Schalvorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß zum Anheben eine - vorzugsweise unterhalb der Führungsschienen (28,29) angeordnete- längslaufende Gewindespindel oder Zugstange (48) vorgesehen ist, die mittels Kurvenelemente, z.B. mittels in vertikale Schrägschlitze (52) eingreifender Zapfen (51), mit dem Führungsrahmen (31) bzw. den Führungsschienen (28,29) in Wirkungsverbindung steht.16. Schalvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, gekennzeichnet durch gegen die Stufenmatrizen (32)- insbesondere horizontal - bewegbare Andruckmittel wie Andruckplatte, Andruckwangen (J>6) od.dgl., durch die die Stufenmatrizen gemeinsam bis zum ausgleichenden Gegeneinanderanliegen der Stufenmatrizen in der vorbestimmten Lage eingestellt werden.4098 12/011017. Schälvorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß zum Andrücken der Andruckmittel (36) gegen, die Stufenmatrizen 02) eine längslaufende Zugstange (47)> Spindel od.dgl. vorgesehen ist, die mittels Kurvenelemente, z.B. mittels in horizontale Schrägschlitze (45) eingreifender Zapfen (44), auf die Andruckmittel (36) wirkt.18. Schalvorrichtung nach Anspruch 15 oder 17,. dadurch gekennzeichnet, daß die Zugstangen (48 bzw. 47) durch gegen Längsverschiebung gesicherte, in einem feststehenden Lager (Lagerbock 12a) drehbar gelagerte Gewindehülsen (12) verschiebbar sind.9812/0110jeLeerseite
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