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Verpackungseinheit für Motorrader Die Erfindung betrifft eine Verpackungseinheit
für Motorrader und es liegt ihr die Aufgabe zugrunde, eine solche Verpackungseinheit
derart auszugestalten, daß sich bei möglichst einfachem und leichtem Aufbau der
gesamten Einheit ein möglichst vollständiger Schutz für das ganze Motorrad ergibt.
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Gemäß der Erfindung ist dies dadurch erreichbar, daß die Verpackungseinheit
ein Oberteil und ein Unterteil, die insbesondere aus zahnartem Kunststoffschaummaterial
bestehen und jeweils mit von ihren einander zugewandten Seiten ausgehenden, der
Aufnahme entsprechender, im oberen bzw. unteren bereich des Motorrades liegender
Teile dienenden Vertiefungen versehen sind, sowie einen das Ober- das Unterteil
zumindest teilweise umspannenden Tragrahmen umfaßt, dessen aufrechte und paarweise
einander gegenüberliegend angeordnete Stützen tragend zwischen de oberen und den
unteren nahmenteilen liegen. Eine solche Konstruktion, bei der das Ober- und das
Unterteil vorzugsweise gleiche Lange und Breite haben und bei
der
weiter auch das Ober- und das Unterteil vorzugsweise uo bemessen sind, daß alle
Teile des zu werpackenden Motorrades innerhalb des Unfanges von Oberteil und Unterteil
liegen bietet einen hervorragenden Schutz, bei dem zudem durch dieVerpackungsteile
keine Verkratzungsgefahr besteht, da das Ober- und das Unterteil aus zähnartem Kunststoffschaummaterial,
bevorzugt auf Polystyrolbasis, bestenen.
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Die Verpackung ist ferner auch sahr einfach anzubringen, du Ober-
und Unterteil das Motorrad im jeweils zugehörigen Bereich haubenartig abdecken und
durch die jeweils in den entsprechenden Einformungen bzw. Vertiefungen von Oben-
und Unterteil liegenden Teile des Motorrades auch einerseits gegenüber diesem fixiert
wind, andererseite dieae aber uch fixieren. Letzeres gilt insbesondere für den gegenüber
dem übrigen Teil des Motorrades verschwenkbaren Vorderradteil, so daß sich eine
besondere Verriegelung desselben für den Transport erübrigt. Nicht zuletzt ist die
erfindungsgemäße Verpackung auch geeignet, den Transport des verpackten Motorrades
mit Gabelstaplern oder dergleichen zu ermöglichen, so daß rationelle Transpotmöglichkeiten
gegeben sind.
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Insbesondere zum letztgenannten Zweck erweist es sich als vorteilhaft,
wenn als unteres Rtlmenteil eine Palette vorgesehen wird, die bevorzugt aus in ihrer
Lingsrichtung, die der Löngsrichtung des Motorrades entspricht, verlaufenden beisten
und quer zu diesen liegenden und diese untereinander verbindenden Fußteilen besteht.
Für die Stabilität der Gesamtanordnung erweist es sich dabei als besonders vorteilhaft,
wenn das Unterteil der Verpackungseinheit und die Palette einander wechselseitig
übergreifende Teile aufweisen,
um ein Verrutschen der Palette gegenüber
den übrigen Teilen der Verpackungseinheit auszuschließen. Dies ist beispielsweise
dadurch erreichbar. daß das Unterteil an seiner Unterverlaufenden Leisten seite
zwischen die in Längsrichtung der Palette /eingreifende, rippenartige Vorsprünge
aufweist, da die Gefahr des Verachiebens der übrigen Verpackungseinheit gegenüber
der Palette vorzugsweise in Querrichtung, zum Beispiel beim Transport mit dem Stapler
gegeben ist.
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Einer weiteren erfindungsgemäß bevorzugten Moglichkeit zufolge ist
es aber auch dadurch erreichbar, daf" die Palette einen das Fußteil zumindest teilweise
umgreifenden Einfaßrahmen aufweist. Bevorzugt liegt dieser Einfaßrahmen bündig zu
den aufrechten Wänden des Unterteiles, das hierzu über seinen Umfang entsprechend
abgesetzt ist.
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Das obere Rahmenteil kann im rahmen der erfindungsgemäßen Lösung durch
mehrere, voneinander unabhängige Querträger gebildet sein, die in entsprechenden,
an der Oberseite des Oberteiles vorgesehenen Ausnehmungen angeordnet sind. Durch
die Anordnung in den Ausnehmungen des Oberteiles wird bereits eine einwandfreie
ba;e des oberen, durch die voneinander unabhangigen Querträger gebildeten Rahmenteiles
gewährleistet, da das Oberteil der Verpackungseinheit durch das Motorrad, und nicht
durch die aufrechten Träger des Tragrahmens gehalten wird, denen hinsichtlich der
Abstützung in Verbindung mit den Querträgern im wesentlichen nur die Aufgabe zukommt,
bei auf die Verpackungseinheit aufgesetzten Lasten diese nicht über das Motorrad,
sondern aber den Tragrahmen abzufangen.
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Die aufrechten Träger des Tragrahmens liegen ii Rahmen der erfindungsgemäßen
Lösung ebenfalls in Ausnehmungen des Ober-und des Unterteiles, und zwar derart in
seitlichen Ausnehmungen von Ober- und Unterteil, daß sie innerhalb des Einfaßrahmen
des Unterteils ich auf der Palette abstutzen.
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Durch die aufrechten Träger dos Tragrahmens wird bei der erfindungsgemäßen
Lösung gleichzeitig ein guter seitlicher Schutz für das Motorrad auch in dessen
mittlerem, durch Ober-und Unterteil nicht abgedecktem Bereich gewahrleistet. Insbesondere
unter extremen Transportbedingungen kann es sich zusatzlich als zweckmaßig erweisen,
dieses mittleren Bereich des Motorrades einen weiteren Schutz sutommen zu lassen,
was im Rahmen der erfindungsgemäßen Lösung besonders einfach dadurch erreichbar
ist, daß eine zusatzliche Umhüllung vorgesehen wird. Diese Umhüllung kann durch
einen lediglich nach unten, vorzugsweise aber nach oben und unten offenen Karton
gebildet sein, der so auf die übrige Verpackungseinheit aufgeschoben wird, daß er
diese zumindest seitlich, g gegebenenfalls aber auch oben übergreift. Zusätzlich
zu dieser Karton umkleidung oder auch anstelle derselben kann im Rahmen der erfindungsgemäßen
Lösung ein vollstandiger Abschluß dadurch erreicht werden, daß eine Umkleidung aus
Schrumpffolie vorgesehen wird.
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Die Erfindung wird ii folgenden mit weiteren erfindungsgemaßen Einzelheiten
anhand der Zeichnungen näher erläutert.
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Es zeigen: Figur 1: eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Verpackungseinheit,
und Figur 2: eine Ansicht der Verpackungseinheit gemäß Figur 1 in Richtung des Pfeiles
11.
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In den Figuren ist mit 1 ein Motorrad bezeichnet, das in einer Verpackungseinheit
2 angeordnet ist. Die Verpackunseinheit 2 umfaßt u. a. ein Oberteil 3 und ein Unterteil
4, die jeweils mit Vertiefungen, die allgemein mit 5 bezeichnet sind, zur Aufnahme
entsprechender Teile des Motorrades 1 ersehen sind. Oberteil 3 und Unterteil 4 bestehen
bei der erfindungsgeaäßen Verpackungseinheit aus einem zähharten Schaumstoff, und
zwar vorzugsweise aus aufgeschaumtem Polystyrol.
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Durch das Oberteil 3 und das Unterteil 4 der Werpackungseinheit, von
denen das Oberteil 3 den senkkopf 6, den Tank 7 und die Sitzbank 8 und das Unterteil
4 das Vorderrad 9, die Zylinder 10, die Auspuffanlage 11 und das Hinterrad 12 teilweise
umschließt, werden nicht nur die vorgenonnten Teile des Motorrades 1 geschützt,
sondern es wird vielmehr auch das Motorrad insgesamt ausgerichtet, so dalS sich
besondere Verriegelungen für den Transport erübrigen. Das Unterteil 4 ist im Rahmen
der erfindungsgemäßen Lösung au5 eine Palette 15 aufgesetzt, die in Längsrichtung
verlaufende Leisten 14 aufweist, welche durch quer verlaufende Fußteile 15 untereinander
verbunden sind. An der Palette 13 ist ein Einfaßrahmen 16 vorgesehen, der das Unterteil
4 in seinem der Palette 13 benachbarten Bereich umgibt. Fur den Einfaßrahmen 16
ist das Unterteil 4 über seinen Umfang mit einem stufenförmigen Absatz 17 versehen,
so dai3 der Einfaßrahmen 16 bündig su den Außenseiten des Unterteilos 4 liegt.
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Die Palette 13 bildet bei der erfindungsgemäßen Lösung das Unterteil
eines Tragrahmens 18, auf dem sich die aufrechten
Träger 19 abstutzen,
welche durch Bretter gebildet sind.
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Im Rahmen der erfindungsgemäßen Lösung sind jeweils, wie die Figuren
zeigen, zwei derartige aufrechte Träger 19 einander gegenüberliegend angeordnet
und stützen einen Querträger 20 ab, der in einer entsprechenden Ausnehmung 21 des
Oberteile 3 liegt. Die voneinander unabhängigen Querträger 20 bilden das Oberteil
des Tragrahmens 18, und auf die Quertrager 20 wirkende Lasten werden über die autrechten
trager 19 unmittelbar auf die Palette 13 übertragen.
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Die aufrechten Träger 19 liegen dabei sowohl im Oberteil 3 als auch
im Unterteil 4 in entsprechenden Ausnehmungen, und sie hintergreifen den Einfaßrahmen
16 der Palette 13.
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Günstige Belastungen für die Palette 13 ergeben sich dabei dadurch,
daß jeweils zwei zusammengehörige, einander gegenüberliegende aufrechte Träger 19
und der diesen zugeordnete Querträger 20 über einem Fußteil 15 der palette 13 liegen.
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Über die Linge der Verpackungseinheit sind dabei im Rahmen der erfindungsgemaßen
Losung drei derartige Tragrahmenab-Schnitte vorgesehen, die in ihrer Lage zueinander
durch das Ober- und das Unterteil der Verpackungseinheit und die Palette 13 fixiert
wind.
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Erweist sich über den vorgeschilderten Schutz für das Motorrad l hinausgehend
eine weitere Absicherung als wünschenswert, so kann die erfindungsgemäße Verpackungseinheit
durch ine Umhüllung 22 ergänzt werden, wie sie in Figuren 1 und 2 angedeutet ist.
Die in diesen Figuren angedeutete Umhüllung 22 ist durch einen Karton gebildet,
welcher Seitenteile 23 und 24 aufweist und mit einem Deckel 25 versehen ist.
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Diese durch den Karton gebildete Umhüllung 22 kann über
die
vorgeschilderten Teile der Verpackungseinheit geschoben werden, so daß eine Vollverkleidung
für das Motorrad erreicht ist. Hierbei wird der Karton, der die Umhüllung 22 bildet,
durch das Oberteil 3, das Unterteil 4 und den Tragrahmen 18 so weit ausgesteift,
daX auch in den von Oberteil 3 und Unterteil 4 frei gelassenen Zonen ein hervorragender
Schutz für das Motorrad gegeben ist.
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Ist darüberninaus ein besonders guter Witterungsschutz erwunscht,
oder kommt es auch nur auf einen solchen zusatz-Eichen Witterungsschutz an, so kann
zusatzlich Zu der durch den Karton gebildeten Umhüllung 22, oder auch anstelle der-Selben
die Verpackungseinkeit eine Schrumpffolie umfassen, die nach Aufbringung die vorgeschilderten
Teile der Verpackungseinheit umschließt.
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- Ansprüche -