DE2129840C3 - Anlage zum Trommelgleitschleifen - Google Patents
Anlage zum TrommelgleitschleifenInfo
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- B65—CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
- B65G—TRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
- B65G47/00—Article or material-handling devices associated with conveyors; Methods employing such devices
- B65G47/74—Feeding, transfer, or discharging devices of particular kinds or types
- B65G47/82—Rotary or reciprocating members for direct action on articles or materials, e.g. pushers, rakes, shovels
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Description
Die Erfindung betrifft eine Anlage zum Trommelgleitschleifen mit den Merkmalen des Oberbegriffes von
Patentanspruch 1.
Eine derartige Anlage ist aus der DE-AS 10 97 852 bekannt. Bei dieser Anlage ist die Trommel, sofern sie zu
füllen oder zu entleeren ist, manuell von den sie tragenden und in Drehung versetzenden Walzen
abzunehmen und in die Be- und Entladestation hineinzurollen. Zu diesem Zweck muß die betreffende
Bedienungsperson die Trommel am Umfang ihrer Laufräder greifen und sie in die Be- und Entladestation
hineinziehen, wobei diese Maßnahme dadurch erleichtert wird, daß von den beiden Walzen nur die dieser
Station benachbarte Walze angetrieben ist und dabei einen solchen Drehsinn hat, daß die zwischen den
Trommellaufrädern und dem Umfang dieser Walze vorhandene Reibung die Trommel in Richtung Be- und
Entladestation mitnimmt.
Trotzdem erfordert das Ausheben von Trommeln besondere körperliche Anstrengungen, wenn diese ein
verhältnismäßig großes Volumen und in gefülltem
Zustand ein dementsprechend großes Gewicht haben-Außerdem
hat es sich beim Einsatz von Trommeln, deren Laufräder aus Kunststoff gespritzt sind, gezeigt,
daß sie praktisch manuell nicht mehr sicher zu beherrschen sind. Dies beruht auf der außerordentlich
glatten Umfangsfläche solcher Kunststofflaufräder, die, auch wenn sie am Umfang aufgerauht sind, keine
ausreichende Reibung zwischen sich und der angetriebenen Walze schaffen und somit beim Herausziehen aus
dem Gestell von dieser Walze nicht in dem erforderlichen Maße mitgenommen werden. Dies war bisher in
der Hauptsache der Grund dafür, daß sich bei Trommelanlagen Trommeln mit aus Kunststoff gespritzten
Laufrädern noch nicht durchgesetzt haben.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, Dei solchen Anlagen die Handhabung der Trommel zum
Abheben von den Walzen und zum Einbringen in die Be- und Entladestation wesentlich zu erleichtern und
insbesondere die Voraussetzung dafür zu schaffen, daß sich Trommeln mit Kunststofflaufrädern leicht und
zuverlässig handhaben lassen.
Diese Aufgabe ist bei der als bekannt vorausgesetzten Anlage erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden
Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
Die Anordnung und Ausbildung des Hebels kann hierbei so getroffen sein, daß er mit dem Fuß zu
betätigen ist und dadurch während des Transports der Trommel beide Hände frei sind und zum Greifen und
sicheren Einrollen der Trommel in die Be- und Entladestation zur Verfugung stehen.
Zwar gehört beitits eine Anlage zum Trommelgleitschleifen
gemäß GB-PS 8 41447 zum Stand der Technik, bei der eine Vielzahl von Trommeln gleichzeitig
zum Einsatz gelangen können. Die Trommeln dieser Anlage weisen jedoch ein sehr kleines Volumen auf und
sind in Art schmaler zylindrischer Rollen ausgebildet. Die Trommeln sind hierbei einzeln in V-förmigen
Lagerkörpern auf Rollen gelagert, die jeweils für sich um eine stationäre Schwenkachse im Gestell aus einer
Antriebsstellung, in welcher die Trummein mit ihrem Umfang mit einer Antriebsrolle in Berührung gehalten
werden, in eine Auswechselstellung verschwenkbar sind, in welcher die Trommeln von Hand aus den
Lagerkörpern herausnehmbar bzw. gegen eine andere Trommel auswechselbar sind.
Bei dieser bekannten Bauart ist somit eine Hilfsvorrichtung zur Handhabung der Trommeln aufgrund
deren Kleinheit nicht erforderlich, wobei die V-förmigen Trommellagerkörper zugleich eine Bedienungseinrichtung
bilden, indem sie die Trommeln sowohl in ihrer Betriebsstellung, d. h. in Kontakt mit der Antriebsrolle,
als auch in einer ausgeschwenkten Stellung halten, in welcher die Trommeln leicht von Hand vom Lagerkörper
abnehmbar sind.
Was die erfindungsgemäße Anlage betrifft, so ist es günstig, die Anordnung und Lagerung des Hebels
entsprechend den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 2 zu treffen. Diese Konstruktion ermöglicht
beispielsweise auch, eine nachträgliche Ausrüstung solcher Anlagen mit dem erfindungsgemäßen Hebel
vorteilhaft durchzuführen.
Günstig ist es, den mit den Trommellaufrädern zusammenwirkenden Hebelarm gemäß Anspruch 3 mit
Abstützrollen zu versehen, die zum Ausheben bzw. Transportieren der Trommel am Umfang der Trommellaufräder
abrollen.
Eine besonders einfache und stabile Konstruktion des Hebels ist Gegenstand des Anspruches 4. In diesem
Falle wird zu dessen Betätigung kein zusätzlicher Antrieb benötigt, und der erforderliehe körperliche
Kraftaufwand zur Hebelverschwenkung läßt sich durch die Wahl eines geeigneten Hebelverhältnisses entsprechend
niedrig halten.
Sofern es sich um eine Anlage handelt, auf deren Walzen zwei oder mehr Trommeln nebeneinander
angeordnet sind, die in ihrer Größe unterschiedlich sein können und deren Be- und Entladestation entlang des
Maschinengestells verschiebbar und vor jeder Trommel an diesem verriegelbar ist, ergibt sich eine günstige
Konstruktion nach den Ansprüchen 5 und 6.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Anlage zum Trommelgleitschleifen
dargestellt. Es zeigt
F i g. 1 die Anlage in der Draufsicht und
F i g. 2 den Schnitt 2-2 aus F i g. 1.
Mit IG ist als Ganzes ein Maschinengestell bezeichnet,
in welchem in einer horizontalen Ebene zwei im Parallelabstand einander zugeordnete Walzen 16
drehbar gelagert sind, von denen eirie angetrieben ist. Auf diesem Walzenpaar sind nebeneinander zwei
Trommeln 18, 19 angeordnet, die lediglich strichpunktiert angedeutet sind. Die Trommeln 18, 19 weisen an
ihren Stirnenden jeweils ein Laufrad 20 auf, zwischen welchen sich ein Trommelkasten 22 und axial an der
Außenseite der Laufräder 20 jeweils ein Drehzapfen 24 befindet. Mit 30 ist als Ganzes eine Be- und
Entladestation bezeichnet, die im Querabstand zwei Rastenplatten 32,34 aufweist. Die Rastenplatten 32,34
bilden einen Teil einer auf der Be- und Entladestation 30 angeordneten Tragvorrichtung 35. Unterhalb der
Tragvorrichtung 35 weist die Be- und Entladestation 30 eine in Richtung des Maschinengestells 10 schräg nach
unten gerichtete Bodenplatte 40 auf. Die beiden Rastenplatten 32, 34 haben eine schräg ansteigende
Oberkante 42, an denen beispielsweise zwei Rastenpaare, nämlich ein erstes Rastenpaar 46 und ein zweites
Rastenpaar 48 angeordnet sind. An der dem Maschinengestell 10 zugewandten Seite weist die Be- und
Entladestation 30 im Längsabstand zwei Tragschienen 54 auf, von denen in der Zeichnung lediglich eine
erkennbar ist.
An den Tragschienen 54 sind jeweils zwei Rollenarme 60, 62 angeordnet, die an ihren Enden je ein
Laufrollenpaar 64 bzw. 66 tragen, die innerhalb von gestellfesten Laufschienen 68, 70 geführt sind. Die Be-
und Entladestation 30 läßt sich damit gemäß Fig. 2 senkrecht zur Zeichenebene entlang den Laufschienen
68, 70 vor eine der Trommeln 18, 19 schieben und gegebenenfalls in dieser Lage am Gestell 10 verrasten.
Die Be- und Entladestation 30 weist noch eine in das
Maschinengestell 10 hineinragende, durch eine Platte 72 gebildete Auflaufführung auf, auf welcher die Trommeln
18, 19, wenn sie aus dem Maschinengestell 10 ausgehoben werden, mit ihren Laufrädern laufen und
dabei in die Be- und Entladestation 30 einrollen. In
dieser greifen die Trommeln 18, 19 mit ihren Drehzapfen 24, je nachdem, welchen Durchmesser die
Laufräder 20 haben, in die Rasten 46 oder 48 ein, so daß sie in der Be- und Entladestation 30 zum Entleeren um
ihre Achse frei drehbar sind.
Wie aus der Zeichnung zu ersehen ist. ist der Be- und
Eniladestation 30 ein als Ganzes mit 74 bezeichneter Hebel zugeordnet, mit dessen Hilfe sich die Trommeln
18, 19 aus der Maschine ausheben, d. h. von den beiden Walzen 16 abheben und auf die Auflaufführung 72
bringen lassen, von wo sie dann manuell in die Be- und Entladestation 30 eingerollt werden können. Dieser
Hebel 74 ist unterhalb der Be- und Entladestation 30 beispielsweise an deren Tragschienen 54 schwenkbar
angelenkt und demgemäß zusammen mit der Be- und Entladestation 30 am Maschinengestell 10 entlang
verstellbar und damit relativ zu einer der beiden Trommeln 18, 19 derart einstellbar, daß bei Verschwen
ken des Hebels 74 die betreffende Trommel 18 bzw. 19 von der einen Walze 16 abgehoben und über die andere
hinweg in die Be- und Entladestation i0 transportiert wird. Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel bildet der
Hebel 74 einen geschlossenen Rahmen, dessen beide im Parallelabstand voneinander angeordnete seitliche
Schenkel 76, 78 im Bereich ihrer Enden durch je eine Querstange 80 bzw. 82 starr miteinander verbunden
sind. Die beiden seitlichen Schenkel 76, 78 sind mit ihrem mittleren Teil jeweils auf einem Lagerbolzen 84
bzw. 86 der Tragschienen 54 der Be- und Entladestation 30 schwenkbar angeordnet. An ihrem inneren, d. h. in
der Maschine liegenden Ende" weisen die seitlichen Schenkel 76, 78 ein sich nach oben erstreckendes
abgewinkeltes Teilstück 88 bzw. 90 auf. Diese Teilstücke 88, 90 tragen jeweils eine Stützrolle 92 bzw. 94. Die
Konstruktion ist so ausgelegt, daß die Stützrollen 92,94 einen gegenseitigen Abstand haben, der dem Achsabstand
der Trommellaufräder 20 entspricht. Aus Fig.2 ist zu ersehen, daß in der Bereitschaftsstellung des den
Hebel 74 bildenden Rahmens sich die Stützrollen 92,94 unterhalb der Trommellaufräder 20 und im Bereich
zwischen den beiden Walzen 16 befinden, wobei sie eine solche Lage einnehmen, daß bei Verschwenken des
Hebels 74 am Umfang der Trommellaufräder 20 eine Kraft in einer solchen Richtung wirksam wird, daß die
Trommel 18,19 um die Achse der gemäß F i g. 2 rechten Walze 16 herumbewegt, d. h. über diese Walze hinweg
und auf die Auflaufführung 72 transportiert wird.
Zum Zwecke einer vorteilhaften Bedienung des Hebelmechanismus ist der sich unterhalb der Be- und
Entladestation 30 befindende Hebelarm des Hebels 74 nach unten abgewinkelt, so daß auf die Querstange 82
zum Verschwenken ein Fuß aufgesetzt werden kann.
Schließlich sind die Hebelverhältnisse derart gewählt, daß sich der Hebel 74 selbsttätig in seiner in Fig.2
gezeigten Bereitschaftsstellung hält.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (6)
1. Anlage zum Trommelgleitschleifen mit einem Maschinengestell, in dem im Parallelabstand voneinander
mindestens ein Paar von Walzen, von denen eine motorisch drehangetrieben ist, für mindestens
eine mit ihren Laufrädern auf ihnen abrollende Trommel angeordnet ist, die von dem Walzenpaar in
eine Be- und Entladestation rollbar ist, dadurch
gekennzeichnet, daß zum Rollen der Trommel (18; 19) in die Be- und Entladestation (30)
mindestens ein um eine zu den Walzen (16) parallele Achss verschwenkbar gelagerter doppelarmiger
Hebel (74) vorgesehen ist, dessen an den Laufrädern (20) angreifender Hebelarm (88,90) abgewinkelt ist.
2. Anlage nach Anspruch !,dadurch gekennzeichnet,
daß die Lagerung des Hebels (74) unterhalb der Walzen (16) im Maschinengestell (10) angeordnet ist
und der an die Laufräder (20) anlegbare Hebelarm (88, 90) zwischen den beiden Walzen (16) hindurchgreift.
3. Anlage nach Anspruch I oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der mit den Laufrädern (20)
zusammenwirkende Hebelarm (88, 90) an die Laufräder (20) anlegbare Stützrollen (92,94) trägt.
4. Anlage nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Hebel
(74) als geschlossener Rahmen ausgebildet ist, dessen zwei im Parallelabstand voneinander angeordnete
seitliche Schenkel (76,78) über Querstangen (80, 82) miteinander verbunden sind, wobei die
unterhalb der Be- und Entladestation (30) verlaufende Querstange (82) eine Fußstütze bildet.
5. Anlage nach einem der vorangehenden Ansprüche, bei der die Be- nd Entladestation
entlang des Maschinengestells verschiebbar und vor jeder Trommel an diesem verriegelbar ist, dadurch
gekennzeichnet, daß der Hebel (74) gemeinsam mit der Be- und Entladestation (30) verschiebbar ist.
6. Anlage nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerung des Hebels (74) an der
Unterseite der Be- und Entladestation (30) angeordnet ist.
Priority Applications (10)
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