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11Vorrichtung zum Befestigen und Justieren von Druckplatten an Druckzylindernn
Zusatz zu Patent . ... ... (Patentanmeldung P 17 86 317.1-27) Die Erfindung richtet
sich auf eine Vorrichtung zum Befestigen und Justieren von Druckplatten an Druokzylindern,
insbesondere von Offset-Maschinen mit in einer axial gerichteten Ausnehmung des
Druckzylinders axial und tangential zu diesem beweglich gelagerten Spannleisten
zur Befestigung der einander zugekehrten Ränder der Druckplatte, wobei an jeder
Spannleiste Justierschrauben vorgesehen sind, welche in den beiden zueinander senkrechten
Bewegungsrichtungen der Spannleiste gegen die Seitenwandungen der Ausnehmung im
Druckzylinder greifen, derart, daß nach dem Befestigen der Druckplatte mit den beiden
Einspannleisten die Druckplatte durch Verstellen der Justierschrauben der
Spannleisten
unter Äusfluchten der Paßmarken an Druckzylinder und Druckplatte festlegbar ist,
wobei an der zuerst mit der Druckplatte befestigten Spannleiste und dem zugeordneten
Rand der Druckplatte miteinander in Eingriff kommende Einrichtungen vorgesehen sind,
die deren Lage zueinander in axialer und tangentialer Richtung genau in vorbestimmter
Weise festlegen und ferner an dieser Spannleiste zwei axialen Abstand voneinander
aufweisende, radial bewegliche Bolzen vorgesehen sind, deren dem Druckzylinder zugerichtete
konische Enden in entsprechend konische Bohrungen im Boden der Ausnehmung des Druck2ylinders
eingreifen, nach Patent. ... ... (Patent-Anmeldung P 17 86 317.1-27).
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Eine derartige Vorrichtung ermöglicht es, jede Druckplatte schnell
und sicher einzurichten und zwar ohne größere Aufmerksamkeit der Bedienungsperson.
Es braucht hierbei lediglich darauf geachtet zu werden, daß die Druckplatte mit
den zusammenwirkenden Einrichtungen der ersten Einspannleiste genau in Eingriff
kommt, wodurch dann sichergestellt wird, daß alle anderen, einmal eingestellten
Beziehungen der einzelnen Teile zueinander beibehalten werden, da die erste Einspannleiste
durch die Bolzen mit konischen Enden an der ersten Einspannleiste sowie die entsprechenden
konischen Bohrungen im Druckzylinder auch nach dem Lösen
einer Druckplatte
ihre einjustierte Stellung beibehält.
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Es hat sich gezeigt, daß Probedrucke bei dieser Ausbildung fast immer
entbehrlich sind. Falls dennoch wegen einer beispielsweise vorkommenden Pehltoleranz
beim Herstellen der Druckplatte und der an dieser befindlichen Einrichtungen zum
Zusammenwirken mit der Spannleiste eine nicht genaue Einrichtung der Druckplatte
und demgemäß ein Fehldruck vorkommen sollte, so können die bei der Vorrichtung gemäß
dem Hauptpatent als Schraubenbolzen ausgebildeten Bolzen mit konischen Enden etwas
losgeschraubt bzw. nRchgelassen werden und die Lage der Einspannleiste kann durch
die an dimer befindlichen Justierschrauben nachjustiert werden. Dabei ist es dann
lediglich erforderlich, beim Einrichten der nächsten Druckplatte eine Rückverstellung
der Spannleiste auf die an sich richtige Einstellung vorsunehmen und dann die radial
beweglichen Bolzen der Spannleiste wieder in die ursprüngliche Pixierstellung zu
bringen.
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Aufgabe der Erfindung ist es nun, eine derartige Vorrichtung noch
weiter zu verbessern, insbesondere die Bedienungsvorgänge noch einfacher zu gestalten.
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Bei einer Vorrichtung der eingangs bezeichneten Art wird
dies
gemäß der Erfindung dadurch erreicht, daß die Bolzen, unter einer radial gerichteten
Federkraft stehend, federnd nachgiebig gegenüber der Spannleiste angeordnet sind.
Bei einer solchen Ausbildung entfällt das Lösen bzw. Nachlassen der radial beweglichen
Bolzen, vielmehr genügt es, im Bedarfsfall lediglich die Justierschrauben der Einspannleiste
nachzujustieren. Ebenso entfällt natürlich eine Rückverstellung dieser Bolzen beim
Einrichten der nächsten Druckplatte, da diese automatisch unter ihrer Pederkraft
in die richtige Fixierstellung zurückkehren Eine besonders einfache und vorteilhafte
Ausbildung ergibt sich, wenn jeder Bolzen in einer Bohrung geführt iat, in die am
äußeren Ende ein Stopfen einschraubbar ist, der mittig von einem Teil des Bolzens
mit kleinerem Durch messer durchsetzt ist. Hierbei kann man die Ausbildung nämlich
dann derart treffen, daß die äußeren Enden des Bolzens und des Schraubßtopfens in
einjustierter Stellung miteinander ausgefluchtet sind, so daß die Bedienungsperson
bei einem Vorstehen des Bolzens über den Schraubstopfen sofort weiß bzw. daran erinnert
wird, daß beim Einrichten der vorhergehenden Druckplatte eine Nachjustierung
der
Einspannleiste stattgefunden hat, so daß nunmehr eine Rückjustierung der Einspannleiste
mittels deren Justierschrauben vorgenommen werden muß.
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Schließlich empfiehlt es sich, die Justierschrauben der Einspannleisten
mit Skalenscheiben zu versehen, so daß auch diese Skalenscheiben sofort Aufschluß
darüber geben, ob die Justierschrauben aus der ursprünglich einjustierten Null-Stellung
bewegt worden sind.
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Die Erfindung ist nachstehend anhand der Zeichnung beispielsweise
näher erläutert. Diese zeigt in Fig. 1 eine Teildraufsicht auf einen Druckzylinder
mit einer Vorrichtung gemäß der Erfindung Fig. 2 einen Schnitt längs der Linie I/I
der Fig. 1, Fig. 3 eine Ansicht in Richtung des Pfeiles II der Fig. 2 gesehen, Fig.
4 einen Rand einer Druckplatte und in Fig. 5 eine Druckplatte gemäß Fig. 4 im in
eine Spannleiste eingesetzten Zustand.
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Ein Druckzylinder 1 weist eine sich über dessen ganze
Länge
axial erstreckende Umfangsausnehmung auf, in der zwei Einspannleisten 2 in axialer
und tangentialer Richtung beweglich angeordnet sind, von denen nur eine gezeigt
ist.
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Hierzu ist jede Spannleiste mittels am Boden der Ausnehmung befestigter
Führungsstücke 3 sowie entsprechend an der Spannleiste befestigter Gegenführungsstcke
11 in bestimmten Grenzen in axialer und tangentialer Richtung beweglich, wie insbesondere
Fig. 3 zeigt.
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Jede Einspannleiste 2 ist zweiteilig ausgebildet und nimmt zwischen
ihren beiden durch Schrauben 13 miteinander verspannbaren Teilen je einen Rand einer
Druckplatte 4 auf.
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An einer der beiden Einspannleisten sind an der der anderen Spannleiste
zugekehrten Stirnfläche zwei Führungen 5 für radial pewegliche Bolzen 6 vorgesehen,
deren untere Enden konisch ausgebildet sind und mit diesen in entsprechende konische
Bohrungen von am Boden der Ausnehmung befestigten Platten 7 greifen.
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Jeder Bolzen 6 ist mit einem Teil 6a geringeren Durchmessers versehen,
der sich mittig durch einen in das äußere Ende der Bohrung der Pührung 5 einschraubbaren
Stopfen 6b erstreckt, wobei zwischen einer Schulter des Bolzens 6 und diesem Stopfen
6b eine Spiralfeder 6c angeordnet ist, derart, daß der
Bolzen 6
unter einer radial gerichteten Federkraft in die zugeordnete konische Bohrung der
Platte 7 gedrückt wird.
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In der gleichen zuvor beschriebenen Einspannleiste 2 sind ferner zwei
axialen Abstand voneinander aufweisende, radial gerichtete Bolzen 8 zwischen den
beiden Teilen der Einspannleiste angeordnet, von denen einer in tangentialer Richtung
beidseitig abgeflacht ist. In dem gegenüberliegenden Rand der Druckplatte 4 sind
zwei der Bolzenstärke genau entsprechende Ausnehmungen 9 vorgesehen derart, daß
nach dem Einsetzen der Druckplatte 4 in die Spannleiste 2 die Stellung dieser beiden
Teile zueinander genau festgelegt ist. Die Abflachung des einen Bolzens 8 dient
hierbei dazu, daß evtl. vorkommende leichte Auswölbungen der Druckplatte beim festen
Einspannen in die Spannleisten ausgeglichen werden können.
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Zur Beobachtung der satten Anlage von Bolzen 8 und Ausnehmungen 9
sind in der Einspannleiste 2 Fensterausschnitte 14 vorgesehen.
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Ferner sind in jeder Einspannleiste eine Reihe von Justierschrauben
12 angeordnet, welche gegen die Seitenwandungen der Ausnehmungen im Druckzylinder
1 greifen, um die Einspannleisten 2 und damit die Druckplatte 4 genau
gegenüber
dem Druckzylinder einzujustieren und festzulegen.
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Diese Justierschrauben sind mit Skalenscheiben 12a versehen, die man
derart mit den Justierschrauben verbindet, daß sie in normaler Fixierstellung NULL-Lage
anzeigen.
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Die Bedienung der Einrichtung ist wie folgt: Zunächst wird der mit
den Ausnehmungen 9 versehene Rand der Druckplatte- fest zwischen die beiden Teile
der zugeordneten Einspannleiste 2 eingeschoben, bis die Ausnehmungen 9 mit den Bolzen
8 zur Anlage kommen. Darauf werden die beiden Teile der Einspannleiste 2 unter Verspannen
der Druckplatte 4 durch Anziehen der Schrauben 13 fest miteinander verbunden. Daraufhin
läßt man den Druckzylinder 1 nahezu um eine Umdrehung weiterlaufen und setzt dann
den anderen Rand der Druckplatte 4 in die der zuvor beschriebenen ersten Einspannleiste
2 in der Ausnehmung des Druckzylinders gegenüberliegende, nicht gezeigte Einspannleiste
in der gleichen Weise ein.
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Dann werden mittels der Justierschrauben 12 in den beiden Einspannleisten
die Paßmarken von Druckplatte und Druckzylinder genau in Deckung gebracht und gegebenenfalls
ein Probedruck ausgeführt. Wenn festgestellt ist, daß die Einrichtung genau richtig
erfolgt ist, werden
die zunächst losen, die konischen Enden der
Bolzen 6 aufnehmende Platten 7 in der genau richtig eingestellten Stellung am Boden
der Ausnehmung im Zylinder 1 befestigt, vorzugsweise verschweißt.
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Es ist erkennbar, daß die Einspannleisten 2 dann auch noch absolut
sicher festgelegt sind, wenn nach dem Drucken die Druckplatte 4 durch Lösen der
Schrauben 13 wieder aus den Spannleisten 2 gelöst wird, so daß nach dem Einführen
und Befestigen der neuen Druckplatte in die Spannleisten sofort eine richtige Justierung
gegeben ist, so daß ein neues Einrichten der Druckplatte bzw. der Spannleiste und
neue Probedrucke entfallen.
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Sollte dennoch ausnahmsweise einmal eine Druckdifferenz vorkommen,
so besteht die Möglichkeit, mittels der Justieren schrauben 12 eine Nachjustierung
vorzunehmen, wobei sich die Bolzen 6 unter ihrer Federbelastung automatisch entsprechend
anpassen können. Beim Einlegen der nächsten wieder korrekten Druckplatte braucht
dann lediglich eine Rückverstellung der Justierschrauben 12 in die bei korrekten
Druckplatten richtige Stellung vorgenommen zu werden, wobei die Bolzen 6 sich automatisch
wieder anpassen.
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Patentansprüche: