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Kellerfenster od.dgl.
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Die Erfindung betrifft ein Kellerfenster oder dergleichen, bei dem
der Fensterrahmen mit einem vorgefertigten Kellerfenstergewände verbunden und der
Fensterrahmen zur Aufnahme eines Fensterflügels und eines Gitterflügels ausgebildet
ist.
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Es sind KilerfenstergewAnde bekannt, die als Fensterrahmen dienen
bzw. den Fensterrahmen in sich aufnehmen. Diese Kellerfenstergewände werden als
Betonfertigteile ausgebildet und beim Betonieren des Kellermauerwerkes in die Schalung
eingesetzt und mit einbetoniert. Nach dem Ausschalen ist die Kellerfensteröffnung
bereits fertig. Es sind nur geringfügige Nacharbeiten notwendig, und das Fenster
kann zu gegebener Zeit ohne weitere Maßnahmen in die vorhandenen Anschläge bzw.
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Befestigungsmittel eingesetzt werden.
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Es ist bekannt, derartige Kellerfenstergewände mehrteilig auszubilden
und die einzelnen Teile durch geeignete Mittel miteinander zu verbinden. Dadurch
soll das Gewicht des einzelnen Bauteils vermindert und die Versetzbarkeit erleichtert
werden.
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Der Fensterrahmen besteht in der Regel aus Stahl, und das Kellerfenster
ist in der Regel ebenfalls als Stahlfensterflügel ausgebildet. Im allgemeinen besteht
auch die Möglichkeit, zusätzlich einen Stahlgitterflügel anzuordnen.
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Kellerfenster der vorerwähnten Art erfüllen ihren Zweck ausreichend,
soweit es um Kellerräume üblicher Ausbildung und üblicher Benutzungsart geht. Entsprechendes
gilt, wenn das Fenster in anderen Räumen benützt wird, die zwar keine Kellerräume
sind, jedoch ähnlichen Zwecken dienen.
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Wenn jedoch der entsprechende Raum später anderen Verwendungszwecken
zugeführt wird, wenn beispielsweise im Keller ein Hobby-Raum oder ein Wohnraum eingerichtet
wird, erweist sich die einfache Ausbildung des Fensters als sehr nachteilig.
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Das Kellerfenstergewände besteht aus Beton, dessen gute Wärmeleitfähigkeit
noch unterstützt wird dadurch, daß das Fenster selbst als Einfachfenster nur eine
geringe Wärmedämmung und eine mäßige Dichtheit besitzt. Das Auswechseln des Fensters
gegen ein solches, das den gestellten Ansprüchen genügen würde, ist mit einem beträchtlichen
Aufwand verbunden.
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Ein Ausweg dahingehend, daß von vorneherein ein aufwendigeres Fenster
vorgesehen wird, ist nicht gangbar, da in der Regel zum Zeitpunkt der Bauerstellung
nicht feststeht, ob und in welchen Räumen ein aufwendigeres Fenster tatsächlich
benötigt wird.
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Die Erfindung hat es sich zur Aufgabe gemacht, ein Kellerfenster
für den vorerwähnten Zweck zu schaffen und bei dem der Austausch eines einfacheren
gegen ein aufwendigeres Fenster jederzeit möglich ist und wobei das Fenster bzw.
der Fensterrahmen oder das Gewände eine Ausbildung aufweisen, die die vorerwähnten
Nachteile vermeidet. Wenn dabei nachfolgend von einem Kellerfenster die Rede ist,
so soll die Erfindung doch nicht auf Fenster für Kellerräume beschränkt bleiben,
sondern die Erfindung richtet sich auch auf Fenster für -andere Räume, bei denen
ähnliche Voraussetzungen gegeben sind.
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Die Erfindung ist auch nicht nur bei Kellerräumen anwendbar, deren
Wände in Schüttbauweise hergestellt worden sind. Die Erfindung ist auch bei gemauerten
Wänden anwendbar.
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Die Erfindung geht aus von einem Kellerfenster er~dergleichen der
eingangs erwähnten Art und schlägt vor, daß in dem als
Kunststofformteil
ausgebildeten Fensterrahmen mit Gewände in bzw. an den gleichen Befestigungs- und
Anschlagelementen sowohl ein Stahlglasflügel mit Stahlgitterflügel als auch ein
Holz- bzw. Kunststoffverbundfenster anzuordnen ist.
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Die Erfindung benützt für den Fensterrahmen und das Gewände ein Kunststofformteil,
das von vorneherein beträchtlich günstigere Werte bezüglich der Wärmedämmung ergibt
als ein Betonfertigteil. Dadurch, daß die gleichen Befestigungs- und Anschlagelemente
für die verschiedenen Ausbildungen der Flügel benützt werden, ergibt sich eine schwierigere
und konstruktiv aufwendigere Formgebung als beim herkömmlichen Fenster. Durch die
Ausbildung als Kunststofformteil können diese Schwierigkeiten anders als bei Stahlrahmen
oder Betonrahmen verhältnismäßig leicht beherrscht werden. Insgesamt bereitet es
keine Schwierigkeiten, den einen Fensterflügel gegen einen anderen Fensterflügel
auszutauschen. Die Verbindung des Fensterrahmens mit dem Gewände gibt auch den Vorteil,
daß die Bauhöhe des Rahmens sehr klein gehalten werden kann, da konstruktiv das
Gewände den Rahmen unterstützt, so daß neben der Materialeinsparung insbesondere
eine größere lichte Weite für den Lichteinfall verbleibt. Dies ist gerade bei den
oft ungünstigen Lichtverhältnissen in Kellerräumen sehr erwünscht.
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Insbesondere sieht die Erfindung vor, daß mindestens an wesentlichen
Teilen des Rahmens zwei abgestufte Anschläge für den bzw. die Flügel vorgesehen
sind, wobei ein innerer Anschlag in einer Nut einen elastischen Dichtungsstreifen
aufnimmt, der wahlweise entweder mit dem Rand des Gitterfiügels oder mit der Außenkante
des Stahlglasflügels zusammenwirkt, in welchem Falle der Gitterflügel dann am äußeren
Anschlag anliegt und im Bereich der zugehörigen Anschlagstufe seine Drehlagerung
besitzt.
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Dadurch erreicht die Erfindung, daß der Fensterrahmen bzw.
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das Kellerfenster zunächst in einfächer Weise mit einem Stahlgitterflügel
versehen-werden kann, der beispielsweise auf dem Dichtungsstreifen aufliegt, während
der zugeordnete Stahlglasflügel auf der Innenseite des Stahlgitterflügels anliegt.
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Beide Flügel sind in den gleichen Zapfen drehbar und werden von den
gleichen Verriegelungselementen gehalten.
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Es ist bekannt, daß ein Fenster dieser Ausbildung als Einfachst-Fenster
nur eine mEßige Dichtheit besitzt.
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Wird eine höhere Qualität gewünscht, kann dies beispielsweise dadurch
geschehen, daß zwischen dem Gitterflügel und dem Glasflügel ein Dichtungsstreifen
eingefügt wird, wie dies schon bekannt ist. Besser ist es jedoch, wenn die äußere
Anschlagabstufung zur Aufnahme eines Gitterflügels benützt wird, während die vorerwähnte
Dichtungsnut dann direkt am Glasflügel abdichtet.
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Von Vorteil ist dabei, daß der Austausch der einen Bauart gegen die
andere jederzeit und ohne großen Aufwand möglich ist. Es wird einfach das eine Fenster-bzw.
der eine Gitterflügel und Glas flügel herausgenommen und durch die neuen Bauelemente
ersetzt, wobei jedoch der Gitterflügel eine andere Drehlagerung erhält.
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Soll das Fenster bezüglich seiner Qualität noch weiter gesteigert
werden, können die beiden vorerwähnten Flügel gegen ein Holzverbundfenster ausgetauscht
werden, das dann zweckmäßigerweise beide Abstufungen benützt, wobei die innere Abstufung
noch
zusätzlich mit der erwähnten Dichtnut mit Dichtstreifen versehen
ist. Es ist klar, daß anstelle des Holzfensters auch ein Kunststoffenster entsprechender
Ausbildung anwendbar ist.
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Es ist klar, daß die Herstellungsform für ein Fenster der vorerwähnten
Art einen gewissen Aufwand darstellt. Es ist daher ein Ziel der Erfindung, die Anordnung
derart zu treffen, daß mit möglichst wenig unterschiedlichen Typen von Herstellungsformen
ausgekommen werden kann, d.h. daß mit der gleichen Form möglichst viele Varianten
beherrscht werden können. Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung vor, daß
das Kunststoffformteil an der inneren und/oder äußeren Begrenzung des Gewändes Verbindungsmittel
besitzt, in welche angepaßte, rahmenartige Verstärkungsstücke und/oder Putzkantenschoner
einsetzbar sind.
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Diese Verbindungsmittel können insbesondere aus einer AuSnahmenut
bestehen, in die ein Wulst des Gegenstückes eindrückbar ist.
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Da die Verstärkungsstücke, die die Tiefenabmessungen der Gesamtkonstruktion
vergrößeren, eine sehr einfache Ausbildung besitzen und die zugehörige Herstellungsform
daher mit einem geringen Aufwand verbunden ist, und da es insbesondere weiter möglich
ist, mehrere solche Verstärkungsstücke aufeinander zu verwenden, kann die Herstellungsform
für das Hauptelement der Erfindung bei einer großen Zahl unterschiedlicher Wandstärken
Anwendung finden. In der Regel werden dabei die Verstärkungsstücke auf der Innenseite
angeordnet, es ist aber auch möglich, auf der Außenseite gleiche oder andere Verstärkungsstücke
varzusehen, um die Tiefe des vorgefertigten Bauteiles der Mauerstarke anzupassen.
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Der vorgesehene Putzkantenschoner verschließt die nicht benützte Aufnahmenut
und erreicht ferner einen sicheren Anschluß des Putzes insbesondere auf der Maueraußenseite,
aber auch auf der Innenseite.
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Diese und weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung eines Ausführungsbeispieles der Erfindung, das in den Zeichnungen dargestellt
ist. Die Zeichnungen machen dabei die verschiedenen Abwandlungsmöglichkeiten der
Erfindung deutlich, ohne daß deshalb die Variationsmöglichkeit bereits erschöpfend
dargestellt wäre. Ohne Zweifel eignet sich der Rahmen bzw. das Gewände des erfindungsgemäßen
Kellerfensters auch noch für andere Flügelausbildungen.
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Es zeigen: Fig. 1 einen senkrechten Querschnitt durch den oberen und
äußeren Teil eines erfindungsgemäßen Kellerfensters, Fig. 2 einen senkrechten Querschnitt
durch den unteren, äußeren Teil des Kellerfensters nach der Fig. 1, Fig. 3 eine
teilweise Darstellung eines senkrechten Schnittes durch eine abgewandelte Anwendungsform
der Erfindung mit einem Kippflügel, Fig. 4 eine der Fig. 3 entsprechende Darstellung
eines erfindungsgemäßen Kellerfensters in einer anderen Anwendungsform,
Fig.
5 einen teilweisen, senkrechten Schnitt durch den unteren inneren Teil eines erfindungsgemäßen
Kellerfensters in einer weiteren Anwendungsform, Fig. 6 einen teilweisen, horizontalen
Schnitt durch ein KeLerfenster in der Anwendungsform nach der Fig. 5, Fig. 7 einen
teilweisen, horizontalen Schnitt durch ein KI1erfenster in der Anwendungsform der
Fig. 4, und Fig. 8 und Fig. 9 Teildarstellungen eines horizontalen Schnittes durch
ein Kellerfenster in der Anwendungsform nach den Fig. 1 und 2.
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Bei dem in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiel der Erfindung
handelt es sich um eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung, die alle erfindungsgemäßen
Vorschläge verwirklicht.
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Es ist aber auch möglich, nur einen Teil der erfindungsgemäßen Merkmale
anzuwenden und trotzdem den wesentlichen Anteil der Vorteile der Erfindung zu erhalten.
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Bei der nachfolgenden Beschreibung der Erfindung wird von derjenigen
erfindungsgemäßen Anwendungsform ausgegangen, die einen einfachen Stahlgitterflügel
und einen Stahlglasflügel umfaßt, wobei diese beiden Flügel um die gleiche Kegelanordnungdrehbar
sind. Diese erfindungsgemäße Anwendungsform ist in den Fig. 1 2, 8 und 9 dargestellt.
Anschließend werden die etwas
aufwendigeren Anwendungsformen der
Erfindung beschrieben.
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Das Kunststofformteil 1 besitzt im wesentlichen eine schachtartige
Gestalt, da dieses Kunststofformteil das Gewände des Kellerfensters zu bilden hat.
Das äußere Gewände ist mit der Bezugsziffer 2, das innere Gewände mit der Bezugsziffer
3 bezeichnet. Das Gewände trägt den Fensterrahmen 10, der insbesondere die Anschlagelemente,
also den äußeren Anschlag 5 und den inneren Anschlag 6 aufweist. Der innere Anschlag
6 erstreckt sich über alle vier Teile des Rahmens, insbesondere auch im unteren,
horizontalen Teil 16 (vergl. Fig. 2).
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An dem inneren Anschlag 6 liegt der an sich bekannte Stahlgitterflügel
8 an, der die bekannten, gitterartigen Durchbrechungen 38 besitzt und an seinem
äußeren Rand 13 eine Umbiegung 39 zur Vergrößerung der Steifigkeit aufweist. Im
Bereich dieses äußeren Randes 13 ist am Anschlag 6 eine Nut 11 vorgesehen, die einen
Dichtungsstreifen 12 aufnimmt, so daß die Abdichtwirkung zwischen dem Gitterflügel
und dem Rahmen verbessert wird.
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Innerhalb des Gitterflügels 8 ist der Stahlglasflügel 7 angeordnet,
der, wie ebenfalls an sich bekannt, aus einem Winkeleisenrahmen besteht. Zwischen
den-Flügeln 7 und 8 kann eine Dichtung vorgesehen-sein, die jedoch in der Zeichnung
nicht dargestellt ist. Auch die eingekittete Pensterscheibe im Flügel 7 ist nicht
dargestellt.
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Wie sich insbesondere aus der Fig. 9 ergibt, ist der Glasflügel 8
7 und der Gitterflügel um den gleichen Kegel 4 drehbar. Vorzugsweise sind zwei solcher
Kegel, wie an sich bekannt, vorgesehen.
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Die Kegel 4 werden von einer Leiste 40 getragen und der Schraubbolzen
26 ragt durch das Gewände 2 hindurch und besitzt eine Ausbildung, die eine gute
Verankerung im umgebenden Mauerwerk gewährleistet. Auf diese Weise stützen sich
die Flügel nicht in dem Kunststofformteil 1 ab, das naturgemäß relativ dünnwandig
gehalten sein muß und damit nur eine mäßige Festigkeit besitzt, sondern direkt im
~Mauerwerk, so daß auch erhebliche Kräfte aufgenommen werden können, ohne daß es
zu unerwünschten Deformationen kommt.
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Aus der Fig. 8 ergibt sich, daß der Reibverschluß, der im wesentlichen
aus dem Betätigungsgriff 41 und der Zunge 25 besteht und der auf dem Gitterflügel
8 gelagert ist, mit seiner Zunge in die Ausnehmung 23 des Qewändes eingreift. Die
weitere Ausnehmung 24 wird dann benötigt, wenn ein aufwendigerer Fensterflügel benützt
wird, der eine größere Stärke besitzt, so daß ein größerer Abstand von den Anschlägen
notwendig wird.
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Anstelle der Ausnehmungen 23 bzw. 24 können auch nockenartige Anschläge
benützt werden, die mit der Zunge 25 zusammenwirken und z.B. in einem anbaubaren
Beschlagteil aus Metall zusammengefaßt sind.
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Die Fig. 8 und 9 lassen am Gewände einen gegen das Mauerwerk gerichteten
Vorsprung 29 erkennen, welcher Vorsprung Aussparungen 27 besitzt, in die die Bügel
42 von oben eingeschoben werden können. Diese Bügel 42 bestehen beispielsweise aus
Rundeisen und sind U-förmig gebogen und die Enden sind an den aus Metall bestehenden
Einstecktaschen 28-angeschweißt. Die Taschen besitzen weiter einen angesetzten Lappen
43, der bei 44 eine angepaßte Ausnehmung am Gewände findet, so daß die Einstecktasche
testgelegt ist.
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Die Tasche 28 dient dazu, daß ein vorgefertigter Kellerlichtschacht
mit einer entsprechenden Haltenase in die Tasche eingesteckt werden kann. Soll ein
Kellerlichtschacht nicht verwendet werden, können die Taschen 28 entfernt werden.
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An der inneren Begrenzung 30 und an der äußeren Begrenzung 31 des
Kunststofformteils 1 ist je eine Nut 34 vorgesehen, die als Befestigungs- oder Verbindungsmittel
mit einem Verstärkungsstück 32 oder mit einem Putzkantenschoner 33 dient. Dabei
wird bemerkt, daß der Putzkantenschoner 33 nur in den Fig. 1 und 2, nicht jedoch
in den Fig. 8 und 9 dargestellt ist. Die Ausbildung und die Funktion des Verstärkungsstückes
32 ergibt sich beispielsweise aus der Darstellung der Fig. 5, wo an die innere Begrenzung
30 des Kunststofformteils 1 ein Verstärkungsstück 32 angesetzt ist. Dieses Verstärkungsstück
hat ebenfalls eine schachtartige Gestalt und trägt einseitig den erwähnten Wulst
35 und auf der anderen Seite wiederum eine Nut 34, so daß bei Bedarf ein weiteres
gleichartiges Verstärkungsstück angesetzt werden kann. Auf diese Weise wird es möglich,
das Kunststofformteil verschiedenen Wandstärken anzupassen. Der Aufwand für eine
Herstellungsform für ein Verstärkungsstück 32 ist vergleichsweise gering.
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Verstärkungsstücke können nicht nur auf der inneren Seite des Kunststofformteils
angeordnet werden. Es ist auch möglich, diese auf der Außenseite anzuordnen, wenn
dies benötigt wird. Entsprechendes gilt für den Putzkantenschoner.
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Der Putzkantenschoner 33 besitzt eine gegen das Mauerwerk gerichtete
öffnung 36 und am Schenkel 37 ist der Wulst 35 zur Verbindung mit dem Formteil 1
angeordnet.
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Die Verbindungsmittel bestehend aus Wulst 35 und Nut 34 können z.B.
auch ersetzt werden durch Verbindungsmittel anderer Art. So können die Flanschen
an den zu verbindenden Teil durch einzelne Klammern zusammengehalten werden. Klammern
insbesondere aus Metall können die Flansche umgreifen, verklammernde Bolzen können
die Flansche durchdringen. Bei einer Variante können auch einzelne druckknopfartige
Verbindungsmittel vorgesehen werden.
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Das vorbeschriebene, erfindungsgemäße Fenster ist ein einflügeliges
Fenster. Es ist aber auch möglich, das gleiche Kunststofformteil für ein zweiflügeliges
Fenster zu benützen, in welchem Falle die Anordnung der Kegel 4 mit den zugehörigen
Einrichtungen auch im Bereich der Ausnehmungen 23 und 24 getroffen wird. Die bei
einem zweiflügeligen Fenster notwendige Mittelverriegelung findet ihren Anschlag
in einem Zusatzelement 19, das beispielsweise in die Schwitzwasserrinne 17 eingesetzt
werden kann. Es ist aber auch möglich, dieses Zusatzelement von vorneherein einstückig
mit dem Formteil aus zubilden.
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Der obere Teil der Mittelverriegelung kann in eine öffnung 45 eingreifen,
die im oberen Teil des Formteiles vorgesehen ist.
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Vorstehend ist die einfachste Ausführung eines erfindungsgemäßen Kellerfensters
beschrieben. Es ist klar, daß die DShtwirkung unter Umständen zu wünschen übrig
läßt. Die Erfindung läßt es aber su, ohne besonderen Aufwand auf eine etwas aufwendigere
Anwendungsform überzugehen. Diese ist in den Fig.
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4 und 7 dargestellt. Der Stahlglasflügel 70der Anwendungsform der
Fig. 4 und 7 besitzt etwas andere Abmessungen, so daß die vordere Kante 14 mit dem
Dichtungsstreifen 12 in der Nut 11 zusammenwirkt. Auf dem Kegel 4 sitzt bei dieser
Anwendungsform nur der Glasflügel 7', nicht jedoch der Gitterflügel 8'.
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Der Gitterflügel 8? findet einen eigenen, äußeren Anschlag 5, und
in der Abstufung 15 dieses Anschlages 5 sind Ausnehmungen 21 bzw. 22 vorgesehen,
die einerseits der Drehlagerung dienen und andererseits mit dem Riegel 4-bzwl mehrerer
solcher Riegel zusammenwirken.
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Eine Variante zur Anwendungsform nach den Fig. 4 und 7 ist in der
Fig. 3 dargestellt. Anstelle des Glasflügels 7' zeigt die Fig. 3 einen Kippflügel
20, der sich auf den Zusatzelementen 18 abstützt, die beispielsweise in die Schwitzwasserfangrinne
17 eingesetzt sein können. Es ist aber auch möglich, das Fenster von vorneherein
mit solchen Zusatzelementen einstückig auszubilden. Mit gestrichelten Linien ist
die gekippte Stellung des Kippflügels 20 angedeutet.
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Die Fig. 3 und 4 lassen erkennen, daß der Gitterflügel 8' im unteren
Teil 16 des Rahmens keine Anlage findet. Diese Ausbildungsform hat den Vorteil einer
günstigeren Ableitung von S;ritzwasser,~ das den Glasflügel erreicht.
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Eine weitere erfindungsgemäße Anwendungsform ist in den Fig.
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5 und 6 dargestellt. In diesen Fig. ist ein Holzverbundfenster 9 gezeigt,
das einerseits mit dem Dichtungsstreifen 12 am Anschlag 6 zusammenwirkt, andererseits
aber auch den Anschlag 5 als Abdichtungsfalz benützt. Es ist klar, daß das Holzverbundfenster
auch durch ein entsprechendes Kunststoffenster ersetzt werden kann.
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Der Gitterflügel, der bei der Erfindung benützt wird, kann auch eine
andere Ausbildung aufweisen und z.B. mit einem feinmaschigen Insektengitter versehen
sein. Bei Fenstern dieser Art löst die Erfindung die Aufgabe, die darin besteht,
daß je nach der Jahreszeit der Gitterflügel nicht benötigt wird, dagegen ein Fenster
mit besserer Isolationswirkung wünschenswert ist.