DE2165569C3 - Elektrokochgerät mit einer oberen Platte aus hochwärmebeständigem glasartigem bzw. keramischem Material - Google Patents
Elektrokochgerät mit einer oberen Platte aus hochwärmebeständigem glasartigem bzw. keramischem MaterialInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Elektrokochgerät mit einer oberen Platte aus hoch-wärmebeständigem
glasartigem bzw. keramischem Material nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Es wird in zunehmendem Maße angestrebt, Kochherde zu schaffen, die statt der bisher üblichen einzelnen
Kochplatten eine durchgehende Platte besitzen, die an einzelnen Stellen von unten beheizt ist. Als Material für
diese Platte ist bereits ein hoch-wärmebeständiges glasartiges bzw. keramisches Material vorgeschlagen worden,
das eine besonders hohe Wärmeschockbeständigkeit hat und für Kochgefäße oder dergleichen bereits
vielfach verwendet wird.
Die wesentlichen Schwierigkeiten bei der Schaffung von Elektrokochgeräten aus diesem Material bestehen
einerseits darin, eine genügende Energiedichte zu erzielen, das heißt ausreichend Wärmeenergie pro Flächeneinheit
durch die Platte hindurch zu bekommen und andererseits darin, die Heizelemente unterhalb der Platte
so anzubringen, daß sie einerseits bei der Montage handhabbar sind und andererseits in allen Betriebszuständen
eine gleichmäßige und möglichst gute Wärmeabgabe an die Platte ermöglichen.
Aus der DE-OS 20 43 631 ist ein Elektrokochgerät nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 bekannt geworden,
bei dem Heizwiderstände in Nuten eines Isolierkörpers eingebettet sind, der in einem Blechbehälter liegt.
Der Blechbehälter liegt auf einem festen Träger auf, der an dem Boden eines die Kochmulde bildenden Kastens
befestigt ist. Zwischen dem Isolierkörper und dem Behälter kann eine Feder angebracht werden, um den Isolierkörper
gegen die Abdeckplatte zu drücken. Bei der Montage oder Auswechslung einer Heizeinheit werden
jedoch durch die Feder der Isolierkörper und der Behälter auseinandergedrückt, und es ist außerdem notwendig,
entweder den Boden des Kastens oder die Glaskeramikpiatte zu demontieren, wenn eine Reparatur notwendig
ist. Dadurch werden jeweils auch alle übrigen Heizeinheiten eines Glaskeramikherdes beeinflußt,
wenn nur eine ausgewechselt werden muß.
Außerdem ist aus der Druckschrift »appliance«, Ausgäbe Mai 1971, ein Elektrokochgerät bekannt geworden, bei dem flache Heizbänder mittels einer nachgiebigen Isolierung gegen die Unterseite der Glaskeramikplatte gedrückt werden. Es sind keine gesondert auswechselbaren Heizeinheiten für die einzelnen Kochstellen vorgesehen, und bei der Montage oder Reparatur einer einzelnen Heizeinheit muß jeweils das gesamte Elektrokochgerät demontiert werden.
Außerdem ist aus der Druckschrift »appliance«, Ausgäbe Mai 1971, ein Elektrokochgerät bekannt geworden, bei dem flache Heizbänder mittels einer nachgiebigen Isolierung gegen die Unterseite der Glaskeramikplatte gedrückt werden. Es sind keine gesondert auswechselbaren Heizeinheiten für die einzelnen Kochstellen vorgesehen, und bei der Montage oder Reparatur einer einzelnen Heizeinheit muß jeweils das gesamte Elektrokochgerät demontiert werden.
Es ist ferner aus den DE-PS 6 08 697 und 8 50 324 bekanntgeworden, bei Einzelkochplatten die die Heizwiderstände
tragenden Isolierkörper gegen die Platte zu drücken. Das vorstehend angesprochene Problem
entsteht bei diesen Einzelkochplatten nicht
Aus den US-PS 36 12 828 und 36 12 829 ist ein Elektrokochgerät
bekanntgeworden, bei dem der das Heizelement aufnehmende Behälter durch Spannschrauben
im Randbereich des Kochgerätes festgeschraubt ist Die Festschraubung erfolgt also an der Außenkante des
Herdes bzw. der Glaskeramikplatte und der Behälter kann eine große Hebelwirkung ausüben, die die Einspannung
für die Glaskeramikplatte stark belastet Da es sich bei den Spannschrauben um die gleichen Schrauben
handelt, die auch die Glaskeramikplatte stützen, muß bei einer Demontage (zum Beispiel zu Reparaturzwecken) einer einzelnen Heizeinheit auch die Glaske-
ramikpiatte demontiert werden. Dadurch werden die Herstellung, die Montage und insbesondere die Reparatur
kompliziert und aufwendig.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Elektrokochgerät der im Oberbegriff des Hauptanspruehs genannten Art
zu schaffen, das eine leichte und einfache Herstellung und Montage sowie Reparatur ermöglicht.
Diese Aufgabe wird durch das Kennzeichen des Anspruches 1 gelöst.
Es ist somit möglich, die Heizelemente einerseits in einer handhabbaren Form bereitzuhalten und sie andererseits durch einfaches Einhängen von Federn oder dergleichen derart an der Glaskeramikplatte anzubringen, daß sie eine gleichmäßig gute Anlage und damit gute Wärmedurchgangsverhältnisse gewährleistet sind.
Es ist somit möglich, die Heizelemente einerseits in einer handhabbaren Form bereitzuhalten und sie andererseits durch einfaches Einhängen von Federn oder dergleichen derart an der Glaskeramikplatte anzubringen, daß sie eine gleichmäßig gute Anlage und damit gute Wärmedurchgangsverhältnisse gewährleistet sind.
Die Glaskeramikplatte kann fertig montiert werden und erst danach brauchen die in den Behältern enthaltenen
Heizelemente von unten angesetzt und durch die Federelemente gegen die Unterseite der Platte gedrückt werden.
Sie können sich dabei selbst zentrieren und weder bei der Herstellung noch bei der Montage muß darauf
geachtet werden, ob sie in richtigem Abstand zur Kochplatte liegen. Es werden ferner störende Quietschgeräusche
vermieden, die bei einer festen Anordnung der Heizelemente unter der Glaskeramikplatte auftreten
könnten. Bei einer solchen Anbringung wird auch stets ein gewisser Abstand zwischen der Unterseite der Glaskeramikplatte
und dem daran anliegenden Rand des Heizelementes entstehen. Bei einem Kontaktheizkörper
wirkt sich dieser Abstand in verringertem Wärmedurch-
b5 gang, erhöhter Belastung der Heizelemente und vergrößterten
Energieverlusten durch Wärmeabgang nach unten aus. Auch bei einem Strahlheizkörper würden
durch Konvektion und seitlicher Abstrahlung durch den
Spalt Energieverluste auftreten, die bei der Erfindung vermieden sind.
Die Erfindung verbessert ferner die Betriebssicherheit. Trotz der großen Festigkeit der Glaskeramikplatten
sind diese einer Durchbiegung unterworfen, insbesondere, wenn mehrere Kochstellen von Hner einzigen
Glaskeramikplatte überdeckt sind. Die durch Federelemente angedrückten Behälter können dabei den Durchbiegungen
der Glaskeramikplatte folgen. Bei einem Schlag auf die >GlaskeramikpIatte, wie er beispielsweise
bei unvorsichtigem Aufstellen eines schweren Topfes geschehen kann, wirken die Behälter infolge ihrer federnden
Anbringung nicht wie ein Amboß, auf dem die Glaskeramikplatte zerschlagen werden könnte.
Merkmale von bevorzugten Ausführungsformen gehen aus den Unteransprüchen hervor. Einige Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im folgenden näher erläutert Es
zeigt
F i g. 1 einen Schnitt durch einen Behälter mit einem Heizelement,
F i g. 2 eine Seitenansicht eines Behälters und seiner Anbringung an dem Elektrokochgerät, und
F i g. 3 eine Ansicht, in F i g. 2 von unten gesehen.
In Fig. 1 ist eine Heizelementeinheit 11 für ein Elektrokochgerät
12 dargestellt Das Elektrokochgerät 12, von dem hier nur Teile gezeigt sind, besitzt eine Platte
13 aus einem glasartigen bzw. keramischen Material, das normalerweise als Glaskeramik bezeichnet wird.
Dieses an sich bekannte Material hat eine hohe Tempe raturbeständigkeit bis etwa 700° C und vor allem eine
hohe Wärmeschockbeständigkeit Die Platte 13 reicht über das gesamte Elektrokochgerät, das im wesentlichen
die Form eines Herdes haben kann, herüber.
Die einzelnen Kochstellen, die jeweils durch ein unter der Platte 13 angeordnetes Heizelement gebildet sind,
liegen also in gleicher Höhe zur übrigen Herdabdekkung und sind allenfalls durch eine Farbmarkierung
oder dergleichen gekennzeichnet. Die Kochgefäße können also auf der Platte frei verschoben werden, ohne
daß man sie anheben muß. Die Platte 13 wird von einer Tragkonstruktion 14 getragen, von der nur ein Teil dargestellt
ist
Die Heizelement-Einheit 11 ist an dieser Tragkonstruktion 14 mittels eines Bügels 15 angebracht, der zumindest
auf einer Seite durch eine Zugfeder 16 gegen die Platte 13 belastet ist und somit die Heizelement-Einheit
11 gegen die Platte drückt. Diese Anbringung wird später noch anhand der F i g. 2 und 3 näher erläutert.
Die Heizelement-Einheit 11 besitzt einen schalenförmigen
Blechbehälter 17, der nach oben, also in Richtung auf die Platte 13 zu, offen ist und das eigentliche Heizelement
18 einschließlich seiner Isolation umschließt. Das Heizelement 18 besteht aus einem mäanderförmig
gebogenen elektrischen Widerstandsdraht 19, das heißt einem Draht von im wesentlichen rundem Querschnitt,
der lediglich in einer Ebene Ausbiegungen aufweist. Der Widerstandsdraht 19 wird von Tragkörpern 20 getragen,
die im wesentlichen leistenförmig ausgebildet sind und aus üblichem festen Isoliermaterial, beispielsweise
Steatit, bestehen. Sie besitzen an ihrer der Platte 13 zugewandten Seite hakenförmige Vorsprünge 21, die
die Form eines umgekehrten L besitzen und zwischen sich L-förmige Ausnehmungen 22 bilden.
Die leistenförmigen Tragkörper 20 sind im Inneren des im wesentlichen kreisrunden Behälters 17 sternförmig
angeordnet, das heißt sie reichen von einem Mittelbereich 23, der von Beheizung frei bleibt, bis nahe ans
Äußere des Behälters 17.
Es sind insgesamt zwölf Tragkörper 20 vorgesehen, die dementsprechend um jeweils 30° gegeneinander
versetzt sind. Das Heizelement 18 liegt in den Ausnehmungen 22 der Tragkörper 20 und ist in dem Behälter 17
spiralförmig angeordnet, und zwar derart daß die mäanderförmigen
Ausbiegungen im wesentlichen parallel zur Platte 13 liegen. Das Heizelement 18 wird durch die
Vorsprünge 21 einerseits in Abstand zu dem jeweils
ίο benachbarten Heizelement gehalten und andererseits
gegen Herausfallen gesichert. Der Anschluß an ein Stromnetz bzw. einen Regler oder Schalter erfolgt von
einem Anschlußstuck 24 aus derart, daß sämtliche Spiralwindungen des Heizelementes 18 elektrisch hintereinandergeschaltet
sind.
Die Tragkörper 20 sind derart angeordnet daß die hakenartigen Vorsprünge jeweils wechselseitig nach
der einen oder anderen Seite, das heißt entweder nach innen oder nach außen weisen. Das Heizelement 18 läßt
sich gut in die Ausnehmungen 22 einbringen und ist trotzdem gegen Herausfallen und radiale Verschiebung
gesichert, ohne daß aber seine Verschiebung in Längsrichtung, das heißt in Richtung der Spirale wesentlich
behindert ist, so daß es bei örtlichen Übe>-hitzungen
nicht zu einem Durchhängen oder zu Überdehnungen kommen kann. Das Heizelement 18 hat eine relativ große
Abstrahlfläche in Richtung der Platte 13 und kann daher einen sehr großen Teil seiner Wärme in Form von
Strahlung durch die Platte 13 durchsetzen, wobei auf Grund der Eigenschaften des oben beschriebenen Materials
der Platte 13 in dieser eine Umsetzung der Strahlungsform stattfindet.
Die Tragkörper 20 werden von einem Halteteil 25 getragen, das bei dem dargestellten Beispiel aus Blech
besteht und die Tragkörper in ihrem dem Außenumfang und der Mittelzone zugewandten Ende abstützt. An ihrem
äußeren Ende sind die Tragkörper 20 in nach innen weisenden Sicken 26 des Halteteils 25 zentriert. Die
Sicken 26 befinden sich in einem aufwärts weisenden Rand des im wesentlichen plattenförmigen Halteteils.
Die Tragkörper 20 besitzen Füße 29, mit denen sie zusätzlich am Halteteil 25 angebracht sind.
Das Halteteil 25 ruht auf einer relativ dicken Schicht aus federndem Wärmedämmaterial 30, das zum Beispiel
aus einer oder mehreren Lagen Material- und/oder Glaswolle bestehen kann, die in den Behälter 17 eingebracht
sind. Es ist zu erkennen, daß das Halteteil 25 an dem Behälter 17 nicht fest angebracht ist. sondern lediglich
mit einer Sicherung 31 gegen Herausfallen aus der Behälteröffnung gesichert ist. Das Wärmedämmaterial
30, das normalerweise auch eine faserige Struktur hat, wirkt also gleichzeitig als Wärmedämmung und als Federung,
die die Tragkörper aufwärts gegen die Platte 13 drückt. Die Wärmedämmschicht 30 ist derart bemessen,
daß sie diese Funktion mit Sicherheit erfüllt, das heißt vor dem Einbau unter der Platte 13 drückt die Schicht 30
die Tragkörper bis über den oberen Rand 32 des Behälters hoch.
Die Anordnung hat den Vorteil, daß die Heizelement-Einheit eine für sich transportfähige und daher auch leicht montierbare Einheit bildet, die auch gleichzeitig ihre Wärmeisolierung enthält, die eine Doppelfunktion durch ihre Federeigenschaften hat. Im Hinblick auf die Bestrebungen nach einem flachbauenden Elektrokocngerät ist dies ein wesentlicher Vorteil.
Die Anordnung hat den Vorteil, daß die Heizelement-Einheit eine für sich transportfähige und daher auch leicht montierbare Einheit bildet, die auch gleichzeitig ihre Wärmeisolierung enthält, die eine Doppelfunktion durch ihre Federeigenschaften hat. Im Hinblick auf die Bestrebungen nach einem flachbauenden Elektrokocngerät ist dies ein wesentlicher Vorteil.
Bei der dargestellten Ausführung greifen an der Tragkonstruktion Bügel oder Tragteile 15 an. Diese sind in
das Profilteil 34 schwenkbar eingehängt und besitzen in
5
ihrem mittleren Bereich Vorsprünge 39, die durch Ausbiegungen der Tragteile 15 gebildet sind.
Der Behälter 17 besitzt an seiner Unterseite Ausneh- )
mungen 40, die in sein Material hineingeprägt sind und
den Vorsprüngen 39 in ihrer Form entsprechen. Es sind 5 /',
vorzugsweise zahlreiche Ausnehmungen 40 in Um-
fangsrichtung angebracht, im dargestellten Beispiel ^
zwölf Ausnehmungen, die jeweils um 30° gegeneinan- |
der versetzt sind. Je zwei Aussparungen liegen einander "
gegenüber und haben den gleichen Abstand vom Mittelpunkt des Behälters,
Es sind zwei Tragteile 15 im gleichen Abstand vorge- [
sehen, wie ihn zwei einander gegenüberliegende Ausnehmungen haben. Die Vorsprünge 39 der Tragteile 15 >
greifen in zwei der Ausnehmungen 40 ein und zentrie- 15 ■
ren den Behälter 17 bzw. die Heizelement-Einheit 11 j genau. Die Tragteile 15 sind jeweils mit einer Zugfeder
16 gegen die Traverse 38 gespannt, so daß die Heizelement-Einheit gegen die Platte 13 gedrückt wird und dort
unverrückbar festgelegt ist.
Die beschriebene Anordnung hat zahlreiche Vorteile. Bei einer bereits vorgeschlagenen Ausführung haben
mehrere Heizelemente, die unter der gleichen Glaskeramikplatte angeordnet sind, einen gemeinsamen Unterkasten,
der mit der Tragkonstruktion verbunden ist. Beim Auswechseln eines Heizelementes im Kundendienstfail
wird auch das andere Element ungewollt beeinflußt und es muß der gesamte Unterkasten abgebaut
werden, um einen Austausch vorzunehmen. Es kann dann vorkommen, daß die Heizelemente sich verschie-
ben, so daß ihre Lage nicht mehr zu der auf der Heiz- ■;
plattenoberseite angebrachten Markierung paßt. Bei '
der hier beschriebenen Anordnung wird jede in sich geschlossene Heizelementanordnung, die unter Umständen
keine weitere Isolierung benötigt, so daß sie 35 ' leicht zugänglich ist. mit einer stets aufrecht erhaltenen
und im wesentlichen konstanten Kraft gegen die Platte 13 gedrückt. Gleichzeitig erfolgt eine genaue Zentrierung
an der vorgesehenen Stelle. Bei einer Demontage bzw. Reparatur brauchen nur die Federn ausgehängt
und die Anschlüsse abgeklemmt zu werden. Es ist besonders zu beachten, daß bei dem beschriebenen Gegenstand
eine doppelte Federung erfolgt, nämlich einmal durch die Wärmedämmschicht 30 und zum anderen
durch die Feder 16. Beide drücken in erster Linie das Heizelement bzw. seine Tragkörper gegen die Platte 13,
so daß in allen Belastungszuständen eine gute Anpressung gewährleistet ist. Die dargestellte Ausführung ermöglicht
eine besonders gute Zentrierung an der Unterseite der Platte 13. Es ist ferner leicht möglich, die Heizelemem-Einheit
11 infolge der Vielzahl der Ausnehmungen 40 in eine Lage zu drehen, in der die Anschlüsse 24
besonders günstig liegen.
Durch die geschilderte Anordnung ist auch sichergestellt daß eine mechanische Oberbeanspruchung der
Glaskeramik bei der Montage oder Reparatur ausgeschlossen ist In Abwandlung von den beschriebenen
Ausführungsformen ist es möglich. Tragteile 15 zu verwenden, die selbstfedernd ausgebildet sind, so daß die
Zugfeder 16 entfallen kann.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (3)
1. Elektrokochgerät mit einer oberen Platte aus hoch-wärmebeständigem glasartigem bzw. keramischem
Material, auf die die Kochgefäße oder dergleichen gestellt werden, wobei die Platte mehrere
beheizte Kochstellen besitzt, wobei das Heizelement für jede einzelne Kochstelle mittels Federelementen
gegen die Unterseite der Platte gedrückt ist und einschließlich der gegebenenfalls vorgesehenen Temperaturfühler
in einem nach oben offenen, an der Tragkonstruktion für die Platte angebrachten Behälter
angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß an der Tragkonstruktion (14) wenigstens
ein von den Federelementen (16) aufwärts gedrücktes Tragteil (15) angelenkt ist, das an dem Behälter
(17, ί 17,217) angreift und den Behälter (17,117,217)
mit darin angeordnetem Heizelement (18,18') (Heizelement-Einheit (H)) an die Unterseite der Platte
(13) andrückt und festlegt.
2. Elektrokochgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Tragteil (15) durch Zugfedern
(16) mit der Tragkonstruktion für die Platte (13) verspannt ist.
3. Elektrokochgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (17) mehrere
ringförmig angeordnete Ausnehmungen (40) bzw. Vorsprünge (39) besitzt, von denen wenigstens zwei
mit wenigstens zwei Vorsprüngen bzw. Ausnehmungen (39,40) an dem Tragteil (15) bzw. den Tragteilen
zusammenwirken.
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