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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine automatische Papierzuführvorrichtung
für Papier,
insbesondere einen Medikamentenbeutel.
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Es
ist eine automatische Papierzuführvorrichtung
beispielsweise mit folgender Konstruktion bekannt. In
JP-A-49-67620 ist eine automatische
Papierzuführvorrichtung
beschrieben, bei der ein Bremsteil an einem Endteil von auf einem
Papierzuführtisch
gestapeltem Kopierpapier vorgesehen ist, das verhindert, dass zwei
Kopierpapiere gleichzeitig zugeführt
werden.
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In
JP-A-58-69645 ist
eine automatische Papierzuführvorrichtung
beschrieben, bei der Platten zwischen gestapelten Papieren angeordnet
sind. Der Reibungskoeffizient zwischen jeder Platte und jedem Papier
ist kleiner als derjenige zwischen Papieren, wodurch verhindert
wird, dass Papiere in überlapptem
Zustand zugeführt
werden.
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Bei
den bekannten automatischen Papierzuführvorrichtungen muss das Bremsteil
an jedem Kopierpapier vorgesehen sein. Ferner ist ein Elektromagnet
etc. zum Anheben des Bremsteils erforderlich, so dass die Kopierpapiere
einzeln von dem Papierzuführtisch
ausgegeben werden können.
Somit besteht der Nachteil, dass dadurch die Konstruktion verkompliziert
wird und höhere
Kosten entstehen.
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Andererseits
ist bei der letztgenannten automatischen Papierzuführvorrichtung
eine komplizierte Vorgehensweise zum Anordnen der Platte zwischen den
Papieren erforderlich.
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Eine
automatische Papierzuführvorrichtung der
im Oberbegriff von Anspruch 1 genannten Art, ist in
US-A-5,171,007 beschrieben.
Diese Papierzuführvorrichtung
dient zum separaten Zuführen
einzelner Blätter
von einem Stapel in eine Hochgeschwindigkeitspresse. Die Vorrichtung
ist über
einem Teil des Stapels positioniert und weist an einem Basisteil
angebrachte flexible und bewegbare Federn auf. Die einzelnen Federn
bringen einen abwärts
gerichteten Druck auf das obere Blatt des Stapels auf, wodurch verhindert
wird, dass mehrere Blätter
gleichzeitig zu dem Drucker transportiert werden.
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Eine
weitere automatische Papierzuführvorrichtung
eines im Wesentlichen gleichen Typs ist in
US-A-3,768,803 beschrieben.
Diese Vorrichtung weist einen Trennriemen über einem Stapel Papierblätter auf.
Der Trennriemen verläuft
um zwei Riemenscheiben. Ein zwischen den Riemenscheiben verlaufender
Teil des Riemens ist an einer gebogenen Verzögerungseinrichtung positioniert,
die eine Blatt-Warteschlangenkehle bildet. Der Riemen berührt den
Blätterstapel
nahe dessen Rand und trennt die Blätter von dem Stapel und transportiert
sie in die Kehle.
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ZUSAMMENFASSENDER ÜBERBLICK ÜBER DIE ERFINDUNG
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine automatische Papierzuführvorrichtung
bereitzustellen, bei der trotz einfacher Konstruktion zuverlässig verhindert
werden kann, dass Papiere in überlapptem
Zustand ausgegeben werden.
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Die
erfindungsgemäße automatische
Papierzuführvorrichtung
ist in Anspruch 1 definiert. Entsprechend ist sie dadurch gekennzeichnet,
dass das Halteelement eine derartige Flexibilität aufweist, dass es durch sein
Eigengewicht mit einem Bereich des obersten Papiers in Kontakt kommt,
wobei das Halteelement dazu vorgesehen ist, mit seinem Eigengewicht
eine Reibkraft zu erzeugen, die kleiner ist die zwischen der Papierzuführrolle
und dem Papier herrschende Reibkraft.
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Erfindungsgemäß kommt
dann, wenn das zuoberst positionierte Papier von der Papierzuführrolle
transportiert wird, das Halteelement auch mit dem nächsten Papier
in Kontakt, um eine Reibkraft zu erzeugen, wodurch verhindert wird,
dass das nächste
Papier zusammen mit dem obersten Papier transportiert wird. Da das
Halteelement selbst eine Flexibilität aufweist, kommt es zuverlässig in
engen Kontakt mit dem Papier entlang der Fläche des Papiers und erzeugt
eine gleichförmige
Reibkraft, wodurch durch die Papierzuführrolle hervorgerufene Probleme
bei der Papierzuführung
verhindert werden.
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Vorzugsweise
ist ein Angreifteil an dem hinteren Endteil des Halteelements ausgebildet,
wobei der Angreifteil an dem Behältnis
angreift, wodurch das Halteelement relativ zu der Papierzuführrichtung gleitbar
an dem Behältnis
angebracht ist. In diesem Fall kann Angreifteil an einem Führungsteil
angreifen, der zum Führen
des hinteren Endes des Papiers in dem Behältnis vorgesehen ist.
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Bei
der oben beschriebenen Konstruktion beginnt sich bei Drehung der
Papierzuführrolle
das zuoberst positionierte Papier aufgrund einer Reibkraft zwischen
dem Papier und der Papierzuführrolle zu
bewegen. Da sich das oberste Papier zusammen mit dem darauf befindlichen
Halteelement bewegt, ist es möglich,
eine geeignete Reibkraft zwischen der Papierzuführrolle und dem Papier zu erzeugen.
Daher ist ein gleichmäßiger Transport
des Papiers möglich.
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Selbst
wenn das Papier ein Medikamentenbeutel ist und an unterschiedlichen
Stellen eine unterschiedliche Dicke aufweist, verformt sich das
Halteelement entlang der Fläche
der Medikamentenbeutel, und die zu erzeugende Reibkraft wird gleichförmig, wodurch
ein gleichmäßiger Transport
des Medikamentenbeutels ermöglicht
wird.
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Vorzugsweise
ist das Halteelement blattförmig
ausgebildet, wobei leitende Schichten mit unterschiedlichem Material
an den oberen und unteren Flächen
des Halteelements ausgebildet sind. Somit ist es möglich, eine
geeignete Fläche
der oberen und unteren Flächen
anhand des Unterschieds beim Papier auszuwählen und diese Fläche mit
dem Papier in Kontakt zu bringen.
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KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Weitere
Aufgaben und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden anhand der
folgenden Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung
unter Hinzuziehung der beiliegenden Zeichnungen ersichtlich. Es
zeigen:
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1 eine
Seitenansicht einer Medikamentenbeutel-Bedruckungsvorrichtung gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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2 eine
Vorderansicht der Medikamentenbeutel-Bedruckungsvorrichtung aus 1;
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3 eine
perspektivische Ansicht eines Medikamentenbeutels in einem Zustand
vor der Fertigstellung als Beispiel für ein Papier;
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4 eine
geschnittene Vorderansicht eines an der Medikamenten-Bedruckungsvorrichtung
aus 1 und 2 angebrachten Behältnisses;
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5 eine
geschnittene Seitenansicht des Behältnisses aus 4;
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6 eine
vergrößerte Teilansicht
von 5;
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7 eine
perspektivische Ansicht des flexiblen Blatts aus 4 und 5;
und
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8 eine
vergrößerte Schnittansicht
des flexiblen Blatts aus 6.
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DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Nachstehend
werden Ausführungsformen der
Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnungen beschrieben.
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1 und 2 zeigen
eine Medikamentenbeutel-Bedruckungsvorrichtung gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. Die Medikamentenbeutel-Bedruckungsvorrichtung
weist eine automatische Papierzuführvorrichtung 1 und
eine Bedruckungsvorrichtung 3 zum Aufbringen einer vorbestimmten
Bedruckung auf ein von der automatischen Papierzuführvorrichtung 1 zugeführtes Papier 2 auf.
Bei dieser Ausführungsform
wird ein Medikamentenbeutel (siehe 3), dessen
beiden Seitenränder
verklebt und somit dick werden, als Papier 2 verwendet.
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Bei
der automatischen Papierzuführvorrichtung 1 kann
ein Behältnis 5 in
jede der Gehäusekammern 4,
die in vertikaler Richtung mehrstufig ausgebildet sind, eingesetzt
und aus dieser entnommen werden. Gemäß 5 ist in
jeder Gehäusekammer 4 eine
Papierzuführrolle 6 vorgesehen,
die von einer Antriebseinrichtung, wie z. B. einem nicht gezeigten Motor,
drehend angetrieben wird. Die Papierzuführrolle 6 kommt mit
dem in dem Behältnis 5 befindlichen
Papier 2 in Kontakt und ist derart zuoberst positioniert,
dass das Papier 2 durch die zwischen den beiden erzeugte
Reibkraft transportiert und zugeführt wird. (Nachstehend wird
die Richtung, in der das Papier zugeführt wird, als "nach vorn" und die umgekehrte
Richtung als "nach
hinten" bezeichnet.)
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Das
Behältnis 5 ist
kastenförmig
mit einer offenen oberen Fläche
ausgebildet, wie in 4 und 5 gezeigt.
An der vorderen Endfläche
des Behältnisses 5 ist
eine Eingreifausnehmung 7 ausgebildet, in die die Finger
eines Benutzers eingreifen, wenn das Behältnis 5 aus der Gehäusekammer 4 gezogen
wird. Auf dem Boden des Behältnisses 5 ist eine
Halteplatte 20 vorgesehen, die über Arme 11 um eine
Haltewelle 10 schwenkbar ist. Der an der Vor derseite vorgesehene
ebene Teil 8 der Halteplatte 20 wird von einer
Feder 9 nach oben gedrückt.
An der Halteplatte 20 sind Führungsplatten 12 in
Breitenrichtung gleitend angeordnet, um die beiden Seitenränder des
in dem Behältnis 5 befindlichen
Papiers 2 zu führen.
An der oberen Fläche
des ebenen Teils 8 der Halteplatte 20 sind Führungsvorsprünge 13 zum
Halten des mittleren Teils des Medikamentenbeutels, d. h. des Teils,
der dünner
ist als die Seitenrandteile, ausgebildet. Auf dem Boden des Behältnisses 5 ist auf
der Rückseite
ein Führungsteil 14 in
Papierzuführrichtung
gleitend angeordnet, um das hintere Ende des Papiers 2 zu
führen.
Am oberen Ende des Führungsteils 14 ist
eine Angreifklaue 15 ausgebildet, die in Richtung der Vorderseite
vorsteht.
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In
dem Behältnis 5 sind
Papiere 2 mit der gleichen Größe in gestapeltem Zustand aufgenommen.
(Die Größe der in
jedem Behältnis 5 enthaltenen
Papiere 2 ist in einem Behältnis jeweils gleich, jedoch
in einem anderen Behältnis
anders). Die Papiere 2 sind zwischen der von der Feder 9 nach
oben gedrückten
Halteplatte 20 und der Papierzuführrolle 6 sandwichartig
angeordnet, und zwar dann, wenn das Behältnis 5 in der Gehäusekammer 4 eingesetzt
ist.
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Auf
der Rückseite
der Papierzuführrolle 6 ist ein
flexibles Blatt 16 als Beispiel für das erfindungsgemäße Halteelement
auf dem in dem Behältnis 5 befindlichen
Papier 2 platziert. Das in 7 gezeigte flexible
Blatt 16 ist aus Urethankautschuk, Silikonkautschuk etc.
hergestellt. Das flexible Blatt 16 kommt mit dem Papier 2 in
einem Bereich mit Ausnahme eines Teils, auf den die Papierzuführrolle 6 drückt, in
engen Kontakt. Am hinteren Ende des flexiblen Blatts 16 ist
ein rechteckiges Befestigungsteil 17 aus einem metallischen
Material, wie z. B. Edelstahl, einstückig angeformt. In dem Befestigungsteil 17 ist
ein rechteckiges Eingreifloch 18 ausgebildet, in das das
Führungsteil 14 eingesetzt
wird, damit das flexible Blatt 16 in die Papierzuführrichtung
des Papiers 2 gleitend befestigt ist.
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Bei
der Medikamentenbeutel-Bedruckungsvorrichtung mit der oben beschriebenen
Konstruktion wird die Papierzuführrolle 6 derart
angetrieben, dass sie sich in der Gehäusekammer 4 dreht,
in der das Behältnis 5 eingesetzt
ist, das die Papiere 2 mit einer einem Verschreibungsdatenblatt
entsprechenden Größe enthalten
sind. Dabei wird eine Reibkraft zwischen der Papierzuführrolle 6 und
dem von der Feder 9 nach oben gedrückten Papier 2 erzeugt.
Die Federkraft ist groß im
Vergleich zu dem Gewicht des flexiblen Blatts 16, das mit
dem obersten Papier 2 in engen Kontakt kommt. Daher beginnen
sich das oberste Papier 2 und das flexible Blatt 16 gemeinsam
zu bewegen, wenn sich die Papierzuführrolle 6 dreht. Somit stabilisiert
sich im Vergleich zu einem Fall, in dem kein flexibles Blatt aufgebracht
wird, der Transportzustand des Papiers 2. Das heißt, wenn
nur ein Papier 2 vorhanden ist, besteht die Möglichkeit,
dass das Papier 2 aufgrund eines kleinen Unterschieds im
Zustand, wie z. B. im Kontaktzustand zwischen dem Papier 2 und
der Papierzuführrolle 6,
schräg
transportiert wird. Im Gegensatz dazu wird bei Aufbringung des flexiblen
Blatts, da der Einfluss des Gewichts des flexiblen Blatts größer wird,
der Transport des Papiers 2 selbst bei leichtem Unterschied
im Zustand, wenn beispielsweise ein Kontaktdruck zwischen dem Papier 2 und
der Papierzuführrolle 6 in
Breitenrichtung unterschiedlich ist, nicht negativ beeinflusst.
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Wenn
die Drehung der Papierzuführrolle 6 ein
Bewegen des Papiers 2 und des flexiblen Blatts 16 ermöglicht,
kommt der Rand des Eingreiflochs 18 des Befestigungsteils 17 mit
dem Führungsteil 14 in Kontakt,
wodurch das flexible Blatt 16 an einer weiteren Bewegung
gehindert wird. Die zwischen der Papierzuführrolle 6 und dem
obersten Papier 2 erzeugte Reibkraft ist größer als
die zwischen dem Papier 2 und dem flexiblen Blatt 16,
das in engen Kontakt mit dem Papier 2 kommt, erzeugte Reibkraft.
Daher bewegt sich nur das Papier 2 weiter. Wenn sich nur
das oberste Papier 2 bewegt, kann ein Teil des flexiblen Blatts 16 in
engen Kontakt mit der Fläche
des nächsten
Papiers 2 kommen, wie in 6 gezeigt.
Der Reibungskoeffizient zwischen dem Papier 2 und dem flexiblen
Blatt 16 ist größer als
der Reibungskoeffizient zwischen den Papieren 2. Daher
wird verhindert, dass das nächste
Papier 2 durch die von dem flexiblen Blatt 16 erzeugten
Reibkraft bewegt wird, wodurch nur das zuoberst positionierte Papier 2 bei
Drehung der Papierzuführrolle
transportiert werden kann.
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Somit
kann bei der oben beschriebenen Ausführungsform durch das Aufbringen
des flexiblen Blatts 16 auf das gestapelte Papier 2 ein
kleiner Unterschied im Zustand vernachlässigt werden, der beim Transport
des Papiers 2 durch die Papierzuführrolle 6 ein Problem
gewesen ist, was zu einem guten Transport des Papiers 2 führt. Daher
kann das Papier 2 stabil in gerader Richtung transportiert
werden. Selbst beim Bedrucken kommt es nie zu einer schrägen Bedruckungsrichtung.
Ferner hält
nach Beginn des Transportvorgang das flexible Blatt 16 das nächste Papier 2 fest,
wodurch der Nachteil, dass die Papiere 2 in überlapptem
Zustand transportiert werden, eliminiert wird.
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Bei
der oben beschriebenen Ausführungsform
ist zwar das flexible Blatt 16 als Beispiel für das Halteelement
dargestellt worden, das Halteelement kann jedoch auf vielerlei Arten
ausgebildet sein, wie z. B. als linienförmige Elemente oder in Form
von Bändern
oder auch als drahtförmiges
Element. Ferner kann das Halteelement ein blattförmiges Element mit verschiedenen
auf seiner Fläche
ausgebildeten Formen sein. Außerdem
ist es auch möglich,
ein anderes Element, wie z. B. einen Schwamm, auf der Fläche des
Halteelements anzubringen, um eine vorbestimmte Reibkraft zwischen
einem solchen Element und dem Papier 2 zu erzeugen.
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Ferner
kann eine Beschichtung aus leitendem Material auf der oberen Fläche des
flexiblen Blatts 16 aufgebracht sein, oder die Fläche des
flexiblen Blatts 16 kann mit Kohlenstoff etc. imprägniert sein,
wodurch eine negative Auswirkung aufgrund einer auf dem Papier 2 erzeugten
statischen Elektrizität verhindert
wird. In diesem Fall können,
wie in 8 gezeigt, Beschichtungen 16a und 16b aus
unterschiedlichen leitenden Materialien (beispielsweise Kohlenstoff
und Aluminium) vorzugsweise auf der oberen und der unteren Fläche des
flexiblen Blatts 16 aufgebracht sein, um eine von beiden
entsprechend dem Unterschied (beispielsweise normale Papierqualität und Propylen)
des zu verwendenden Papiers 2 zu benutzen.
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Wie
aus der vorstehenden Beschreibung hervorgeht, ist es erfindungsgemäß durch
Aufbringen des flexiblen Blatts auf das in dem Behältnis befindliche
Papier möglich,
zuverlässig
nur ein Papier zuzuführen.