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DE602004010058T2 - Automatische Papierzuführvorrichtung - Google Patents

Automatische Papierzuführvorrichtung Download PDF

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Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine automatische Papierzuführvorrichtung für Papier, insbesondere einen Medikamentenbeutel.
  • Es ist eine automatische Papierzuführvorrichtung beispielsweise mit folgender Konstruktion bekannt. In JP-A-49-67620 ist eine automatische Papierzuführvorrichtung beschrieben, bei der ein Bremsteil an einem Endteil von auf einem Papierzuführtisch gestapeltem Kopierpapier vorgesehen ist, das verhindert, dass zwei Kopierpapiere gleichzeitig zugeführt werden.
  • In JP-A-58-69645 ist eine automatische Papierzuführvorrichtung beschrieben, bei der Platten zwischen gestapelten Papieren angeordnet sind. Der Reibungskoeffizient zwischen jeder Platte und jedem Papier ist kleiner als derjenige zwischen Papieren, wodurch verhindert wird, dass Papiere in überlapptem Zustand zugeführt werden.
  • Bei den bekannten automatischen Papierzuführvorrichtungen muss das Bremsteil an jedem Kopierpapier vorgesehen sein. Ferner ist ein Elektromagnet etc. zum Anheben des Bremsteils erforderlich, so dass die Kopierpapiere einzeln von dem Papierzuführtisch ausgegeben werden können. Somit besteht der Nachteil, dass dadurch die Konstruktion verkompliziert wird und höhere Kosten entstehen.
  • Andererseits ist bei der letztgenannten automatischen Papierzuführvorrichtung eine komplizierte Vorgehensweise zum Anordnen der Platte zwischen den Papieren erforderlich.
  • Eine automatische Papierzuführvorrichtung der im Oberbegriff von Anspruch 1 genannten Art, ist in US-A-5,171,007 beschrieben. Diese Papierzuführvorrichtung dient zum separaten Zuführen einzelner Blätter von einem Stapel in eine Hochgeschwindigkeitspresse. Die Vorrichtung ist über einem Teil des Stapels positioniert und weist an einem Basisteil angebrachte flexible und bewegbare Federn auf. Die einzelnen Federn bringen einen abwärts gerichteten Druck auf das obere Blatt des Stapels auf, wodurch verhindert wird, dass mehrere Blätter gleichzeitig zu dem Drucker transportiert werden.
  • Eine weitere automatische Papierzuführvorrichtung eines im Wesentlichen gleichen Typs ist in US-A-3,768,803 beschrieben. Diese Vorrichtung weist einen Trennriemen über einem Stapel Papierblätter auf. Der Trennriemen verläuft um zwei Riemenscheiben. Ein zwischen den Riemenscheiben verlaufender Teil des Riemens ist an einer gebogenen Verzögerungseinrichtung positioniert, die eine Blatt-Warteschlangenkehle bildet. Der Riemen berührt den Blätterstapel nahe dessen Rand und trennt die Blätter von dem Stapel und transportiert sie in die Kehle.
  • ZUSAMMENFASSENDER ÜBERBLICK ÜBER DIE ERFINDUNG
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine automatische Papierzuführvorrichtung bereitzustellen, bei der trotz einfacher Konstruktion zuverlässig verhindert werden kann, dass Papiere in überlapptem Zustand ausgegeben werden.
  • Die erfindungsgemäße automatische Papierzuführvorrichtung ist in Anspruch 1 definiert. Entsprechend ist sie dadurch gekennzeichnet, dass das Halteelement eine derartige Flexibilität aufweist, dass es durch sein Eigengewicht mit einem Bereich des obersten Papiers in Kontakt kommt, wobei das Halteelement dazu vorgesehen ist, mit seinem Eigengewicht eine Reibkraft zu erzeugen, die kleiner ist die zwischen der Papierzuführrolle und dem Papier herrschende Reibkraft.
  • Erfindungsgemäß kommt dann, wenn das zuoberst positionierte Papier von der Papierzuführrolle transportiert wird, das Halteelement auch mit dem nächsten Papier in Kontakt, um eine Reibkraft zu erzeugen, wodurch verhindert wird, dass das nächste Papier zusammen mit dem obersten Papier transportiert wird. Da das Halteelement selbst eine Flexibilität aufweist, kommt es zuverlässig in engen Kontakt mit dem Papier entlang der Fläche des Papiers und erzeugt eine gleichförmige Reibkraft, wodurch durch die Papierzuführrolle hervorgerufene Probleme bei der Papierzuführung verhindert werden.
  • Vorzugsweise ist ein Angreifteil an dem hinteren Endteil des Halteelements ausgebildet, wobei der Angreifteil an dem Behältnis angreift, wodurch das Halteelement relativ zu der Papierzuführrichtung gleitbar an dem Behältnis angebracht ist. In diesem Fall kann Angreifteil an einem Führungsteil angreifen, der zum Führen des hinteren Endes des Papiers in dem Behältnis vorgesehen ist.
  • Bei der oben beschriebenen Konstruktion beginnt sich bei Drehung der Papierzuführrolle das zuoberst positionierte Papier aufgrund einer Reibkraft zwischen dem Papier und der Papierzuführrolle zu bewegen. Da sich das oberste Papier zusammen mit dem darauf befindlichen Halteelement bewegt, ist es möglich, eine geeignete Reibkraft zwischen der Papierzuführrolle und dem Papier zu erzeugen. Daher ist ein gleichmäßiger Transport des Papiers möglich.
  • Selbst wenn das Papier ein Medikamentenbeutel ist und an unterschiedlichen Stellen eine unterschiedliche Dicke aufweist, verformt sich das Halteelement entlang der Fläche der Medikamentenbeutel, und die zu erzeugende Reibkraft wird gleichförmig, wodurch ein gleichmäßiger Transport des Medikamentenbeutels ermöglicht wird.
  • Vorzugsweise ist das Halteelement blattförmig ausgebildet, wobei leitende Schichten mit unterschiedlichem Material an den oberen und unteren Flächen des Halteelements ausgebildet sind. Somit ist es möglich, eine geeignete Fläche der oberen und unteren Flächen anhand des Unterschieds beim Papier auszuwählen und diese Fläche mit dem Papier in Kontakt zu bringen.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Weitere Aufgaben und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden anhand der folgenden Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung unter Hinzuziehung der beiliegenden Zeichnungen ersichtlich. Es zeigen:
  • 1 eine Seitenansicht einer Medikamentenbeutel-Bedruckungsvorrichtung gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 2 eine Vorderansicht der Medikamentenbeutel-Bedruckungsvorrichtung aus 1;
  • 3 eine perspektivische Ansicht eines Medikamentenbeutels in einem Zustand vor der Fertigstellung als Beispiel für ein Papier;
  • 4 eine geschnittene Vorderansicht eines an der Medikamenten-Bedruckungsvorrichtung aus 1 und 2 angebrachten Behältnisses;
  • 5 eine geschnittene Seitenansicht des Behältnisses aus 4;
  • 6 eine vergrößerte Teilansicht von 5;
  • 7 eine perspektivische Ansicht des flexiblen Blatts aus 4 und 5; und
  • 8 eine vergrößerte Schnittansicht des flexiblen Blatts aus 6.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Nachstehend werden Ausführungsformen der Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnungen beschrieben.
  • 1 und 2 zeigen eine Medikamentenbeutel-Bedruckungsvorrichtung gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Die Medikamentenbeutel-Bedruckungsvorrichtung weist eine automatische Papierzuführvorrichtung 1 und eine Bedruckungsvorrichtung 3 zum Aufbringen einer vorbestimmten Bedruckung auf ein von der automatischen Papierzuführvorrichtung 1 zugeführtes Papier 2 auf. Bei dieser Ausführungsform wird ein Medikamentenbeutel (siehe 3), dessen beiden Seitenränder verklebt und somit dick werden, als Papier 2 verwendet.
  • Bei der automatischen Papierzuführvorrichtung 1 kann ein Behältnis 5 in jede der Gehäusekammern 4, die in vertikaler Richtung mehrstufig ausgebildet sind, eingesetzt und aus dieser entnommen werden. Gemäß 5 ist in jeder Gehäusekammer 4 eine Papierzuführrolle 6 vorgesehen, die von einer Antriebseinrichtung, wie z. B. einem nicht gezeigten Motor, drehend angetrieben wird. Die Papierzuführrolle 6 kommt mit dem in dem Behältnis 5 befindlichen Papier 2 in Kontakt und ist derart zuoberst positioniert, dass das Papier 2 durch die zwischen den beiden erzeugte Reibkraft transportiert und zugeführt wird. (Nachstehend wird die Richtung, in der das Papier zugeführt wird, als "nach vorn" und die umgekehrte Richtung als "nach hinten" bezeichnet.)
  • Das Behältnis 5 ist kastenförmig mit einer offenen oberen Fläche ausgebildet, wie in 4 und 5 gezeigt. An der vorderen Endfläche des Behältnisses 5 ist eine Eingreifausnehmung 7 ausgebildet, in die die Finger eines Benutzers eingreifen, wenn das Behältnis 5 aus der Gehäusekammer 4 gezogen wird. Auf dem Boden des Behältnisses 5 ist eine Halteplatte 20 vorgesehen, die über Arme 11 um eine Haltewelle 10 schwenkbar ist. Der an der Vor derseite vorgesehene ebene Teil 8 der Halteplatte 20 wird von einer Feder 9 nach oben gedrückt. An der Halteplatte 20 sind Führungsplatten 12 in Breitenrichtung gleitend angeordnet, um die beiden Seitenränder des in dem Behältnis 5 befindlichen Papiers 2 zu führen. An der oberen Fläche des ebenen Teils 8 der Halteplatte 20 sind Führungsvorsprünge 13 zum Halten des mittleren Teils des Medikamentenbeutels, d. h. des Teils, der dünner ist als die Seitenrandteile, ausgebildet. Auf dem Boden des Behältnisses 5 ist auf der Rückseite ein Führungsteil 14 in Papierzuführrichtung gleitend angeordnet, um das hintere Ende des Papiers 2 zu führen. Am oberen Ende des Führungsteils 14 ist eine Angreifklaue 15 ausgebildet, die in Richtung der Vorderseite vorsteht.
  • In dem Behältnis 5 sind Papiere 2 mit der gleichen Größe in gestapeltem Zustand aufgenommen. (Die Größe der in jedem Behältnis 5 enthaltenen Papiere 2 ist in einem Behältnis jeweils gleich, jedoch in einem anderen Behältnis anders). Die Papiere 2 sind zwischen der von der Feder 9 nach oben gedrückten Halteplatte 20 und der Papierzuführrolle 6 sandwichartig angeordnet, und zwar dann, wenn das Behältnis 5 in der Gehäusekammer 4 eingesetzt ist.
  • Auf der Rückseite der Papierzuführrolle 6 ist ein flexibles Blatt 16 als Beispiel für das erfindungsgemäße Halteelement auf dem in dem Behältnis 5 befindlichen Papier 2 platziert. Das in 7 gezeigte flexible Blatt 16 ist aus Urethankautschuk, Silikonkautschuk etc. hergestellt. Das flexible Blatt 16 kommt mit dem Papier 2 in einem Bereich mit Ausnahme eines Teils, auf den die Papierzuführrolle 6 drückt, in engen Kontakt. Am hinteren Ende des flexiblen Blatts 16 ist ein rechteckiges Befestigungsteil 17 aus einem metallischen Material, wie z. B. Edelstahl, einstückig angeformt. In dem Befestigungsteil 17 ist ein rechteckiges Eingreifloch 18 ausgebildet, in das das Führungsteil 14 eingesetzt wird, damit das flexible Blatt 16 in die Papierzuführrichtung des Papiers 2 gleitend befestigt ist.
  • Bei der Medikamentenbeutel-Bedruckungsvorrichtung mit der oben beschriebenen Konstruktion wird die Papierzuführrolle 6 derart angetrieben, dass sie sich in der Gehäusekammer 4 dreht, in der das Behältnis 5 eingesetzt ist, das die Papiere 2 mit einer einem Verschreibungsdatenblatt entsprechenden Größe enthalten sind. Dabei wird eine Reibkraft zwischen der Papierzuführrolle 6 und dem von der Feder 9 nach oben gedrückten Papier 2 erzeugt. Die Federkraft ist groß im Vergleich zu dem Gewicht des flexiblen Blatts 16, das mit dem obersten Papier 2 in engen Kontakt kommt. Daher beginnen sich das oberste Papier 2 und das flexible Blatt 16 gemeinsam zu bewegen, wenn sich die Papierzuführrolle 6 dreht. Somit stabilisiert sich im Vergleich zu einem Fall, in dem kein flexibles Blatt aufgebracht wird, der Transportzustand des Papiers 2. Das heißt, wenn nur ein Papier 2 vorhanden ist, besteht die Möglichkeit, dass das Papier 2 aufgrund eines kleinen Unterschieds im Zustand, wie z. B. im Kontaktzustand zwischen dem Papier 2 und der Papierzuführrolle 6, schräg transportiert wird. Im Gegensatz dazu wird bei Aufbringung des flexiblen Blatts, da der Einfluss des Gewichts des flexiblen Blatts größer wird, der Transport des Papiers 2 selbst bei leichtem Unterschied im Zustand, wenn beispielsweise ein Kontaktdruck zwischen dem Papier 2 und der Papierzuführrolle 6 in Breitenrichtung unterschiedlich ist, nicht negativ beeinflusst.
  • Wenn die Drehung der Papierzuführrolle 6 ein Bewegen des Papiers 2 und des flexiblen Blatts 16 ermöglicht, kommt der Rand des Eingreiflochs 18 des Befestigungsteils 17 mit dem Führungsteil 14 in Kontakt, wodurch das flexible Blatt 16 an einer weiteren Bewegung gehindert wird. Die zwischen der Papierzuführrolle 6 und dem obersten Papier 2 erzeugte Reibkraft ist größer als die zwischen dem Papier 2 und dem flexiblen Blatt 16, das in engen Kontakt mit dem Papier 2 kommt, erzeugte Reibkraft. Daher bewegt sich nur das Papier 2 weiter. Wenn sich nur das oberste Papier 2 bewegt, kann ein Teil des flexiblen Blatts 16 in engen Kontakt mit der Fläche des nächsten Papiers 2 kommen, wie in 6 gezeigt. Der Reibungskoeffizient zwischen dem Papier 2 und dem flexiblen Blatt 16 ist größer als der Reibungskoeffizient zwischen den Papieren 2. Daher wird verhindert, dass das nächste Papier 2 durch die von dem flexiblen Blatt 16 erzeugten Reibkraft bewegt wird, wodurch nur das zuoberst positionierte Papier 2 bei Drehung der Papierzuführrolle transportiert werden kann.
  • Somit kann bei der oben beschriebenen Ausführungsform durch das Aufbringen des flexiblen Blatts 16 auf das gestapelte Papier 2 ein kleiner Unterschied im Zustand vernachlässigt werden, der beim Transport des Papiers 2 durch die Papierzuführrolle 6 ein Problem gewesen ist, was zu einem guten Transport des Papiers 2 führt. Daher kann das Papier 2 stabil in gerader Richtung transportiert werden. Selbst beim Bedrucken kommt es nie zu einer schrägen Bedruckungsrichtung. Ferner hält nach Beginn des Transportvorgang das flexible Blatt 16 das nächste Papier 2 fest, wodurch der Nachteil, dass die Papiere 2 in überlapptem Zustand transportiert werden, eliminiert wird.
  • Bei der oben beschriebenen Ausführungsform ist zwar das flexible Blatt 16 als Beispiel für das Halteelement dargestellt worden, das Halteelement kann jedoch auf vielerlei Arten ausgebildet sein, wie z. B. als linienförmige Elemente oder in Form von Bändern oder auch als drahtförmiges Element. Ferner kann das Halteelement ein blattförmiges Element mit verschiedenen auf seiner Fläche ausgebildeten Formen sein. Außerdem ist es auch möglich, ein anderes Element, wie z. B. einen Schwamm, auf der Fläche des Halteelements anzubringen, um eine vorbestimmte Reibkraft zwischen einem solchen Element und dem Papier 2 zu erzeugen.
  • Ferner kann eine Beschichtung aus leitendem Material auf der oberen Fläche des flexiblen Blatts 16 aufgebracht sein, oder die Fläche des flexiblen Blatts 16 kann mit Kohlenstoff etc. imprägniert sein, wodurch eine negative Auswirkung aufgrund einer auf dem Papier 2 erzeugten statischen Elektrizität verhindert wird. In diesem Fall können, wie in 8 gezeigt, Beschichtungen 16a und 16b aus unterschiedlichen leitenden Materialien (beispielsweise Kohlenstoff und Aluminium) vorzugsweise auf der oberen und der unteren Fläche des flexiblen Blatts 16 aufgebracht sein, um eine von beiden entsprechend dem Unterschied (beispielsweise normale Papierqualität und Propylen) des zu verwendenden Papiers 2 zu benutzen.
  • Wie aus der vorstehenden Beschreibung hervorgeht, ist es erfindungsgemäß durch Aufbringen des flexiblen Blatts auf das in dem Behältnis befindliche Papier möglich, zuverlässig nur ein Papier zuzuführen.

Claims (5)

  1. Automatische Papierzuführvorrichtung mit einer Papierzuführrolle (6) zum automatischen Zuführen mehrerer Papiere (2) in einer von oben beginnenden Reihenfolge, wobei die mehreren Papiere (2) in gestapeltem Zustand in einem Behältnis (5) enthalten sind, und einem flexiblen Halteelement (16), dadurch gekennzeichnet, dass das Halteelement (16) eine derartige Flexibilität aufweist, dass es durch sein Eigengewicht mit einem Bereich des obersten Papiers (2) in Kontakt kommt, wobei das Halteelement dazu vorgesehen ist, mit seinem Eigengewicht eine Reibkraft zu erzeugen, die kleiner ist die zwischen der Papierzuführrolle (6) und dem Papier (2) herrschende Reibkraft.
  2. Automatische Papierzuführvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Angreifteil (18) an dem hinteren Endteil des Halteelements (16) ausgebildet ist, wobei der Angreifteil (18) an dem Behältnis (5) angreift, wodurch das Halteelement (16) relativ zu der Papierzuführrichtung gleitbar an dem Behältnis (5) angebracht ist.
  3. Automatische Papierzuführvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Angreifteil (18) an einem Führungsteil (14) angreift, der zum Führen des hinteren Endes des Papiers (2) in dem Behältnis (5) vorgesehen ist.
  4. Automatische Papierzuführvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Papier (2) ein Medikamentenbeutel ist.
  5. Automatische Papierzuführvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass leitende Schichten mit unterschiedlichem Material an den oberen und unteren Flächen des Halteelements (16) ausgebildet sind.
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