DE20217322U1 - Hohlwanddose - Google Patents
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Description
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07. November 2002 ;; I. &Ggr; &iacgr; "
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BESCHREIBUNG
Hohlwanddose TECHNISCHES GEBIET
Die Erfindung betrifft eine Hohlwanddose zur Aufnahme eines Schalters oder einer Steckdose. Solche Hohlwanddosen werden bei der Verlegung von elektrischen Leitungen in plattenartigen Wänden verwendet. Solche Wände können beispielsweise Gipsplattenwände oder Hol &zgr; ständerwände sein. Die Hohlwanddose wird in jeweils eine Aussparung der plattenartigen Wand eingesetzt. Die Aussparung ist der Außenkontur der Hohlwanddose größenmäßig angepasst, so dass die Hohlwanddose praktisch ohne Spiel in der Aussparung fest einsitzt.
STAND DER TECHNIK
Die Hohlwanddose der eingangs genannten Art besitzt eine etwa kreiszylindrische Mantelwand, die durch einen Boden verschlossen ist. Dementsprechend ist auch die Aussparung im Querschnitt kreisförmig. Die Mantelwand besitzt an ihrem freien Ende eine nach außen um 90 Grad umgebogene Stirnwand.
Längs der Mantelwand sind zwei Befestigungskrallen vorhanden, die aus dem Lichtraumprofil der Hohlwanddose, d. h. aus dem Lichtwandprofil der Mantelwand nach außen weggeschwenkt werden können. Die Dose kann mittels dieser beiden einander diametral gegenüberliegenden zwei 0 Befestigungskrallen und der abgebogenen Stirnwand an der Laibung einer Aussparung festgeklemmt befestigt werden. An der Laibung liegen dann die Befestigungskrallen von der einen Seite und die Stirnwand von der anderen Seite pressend an. In der in der Aussparung der Wand fest einsitzenden
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Hohlwanddose läßt sich dann der elektrische Einsatz wie eine Steckdose oder ein Schalter einsetzen und in der Dose befestigen. Dazu besitzt die Dose zwei Befestigungsschrauben, mittels der der entsprechende Einsatz in der Dose festgeschraubt werden kann. Diese beiden Schrauben liegen sich diametral in der Dose gegenüber und können durch in dem Einsatz vorgesehene Langlöcher hindurchgeführt werden. Langlöcher sind auf einander gegenüberliegenden Bereichen des Einsatzes, parallel zueinander, vorhanden. Solche Einsätze werden von allen Herstellern solcher Einsätze in gleicher Weise vorgesehen, so dass Einsätze eines jeden Herstellers in die entsprechenden Dosen eingesetzt und in gleicher Weise in der Dose festgeschraubt werden können.
Die Langlöcher erlauben ein seitliches Ausrichten des Einsatzes, relativ zur Dose, in durch das Langloch vorgegebener Richtung. Ein Ausrichten wird regelmäßig nötig, wenn mehrere Stecker oder Schalter in Reihe nebeneinander in einer Wand angeordnet werden sollen. Oftmals sind die 0 Aussparungen für die entsprechenden Dosen nämlich nicht so exakt vorhanden, dass die elektrischen Einsätze, wie die Schalter oder Steckdosen exakt in Reihe ausgerichtet montiert werden können. Zum Ausrichten eines Einsatzes ist es daher erforderlich, die Dose erst wieder von der Wand zu lösen, zu verdrehen und dann neu in der Aussparung wieder zu befestigen. Dieses Lösen, Verdrehen und Wiederbefestigen der in Reihe aneinander sitzenden Dosen in ihren entsprechenden Aussparungen ist nicht nur zeitaufwändig, sondern dann nicht möglich, wenn neben den Aussparungen Ständer der 0 betreffenden Wand ein Hintergreifen der Aussparungslaibung durch die Befestigungskrallen der Hohlwanddosen verhindern.
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DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Hohlwanddose der eingangs genannten Art anzugeben, mit der elektrische Schalter, Steckdosen und dergleichen elektrische Teile schnell und einfach und mit gegenseitiger exakter Ausrichtung in Hohlwanddosen festgeschraubt werden können.
Diese Erfindung ist durch die Merkmale des Anspruchs 1 gegeben. Sinnvolle Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand von sich an diesen Anspruch anschließenden weiteren Ansprüchen.
Die erfindungsgemäße Dose zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass zumindest drei Befestigungsmöglichkeiten für Befestigungsschrauben vorgesehen sind, um einen Einsatz, wie eine Steckdose oder einen Schalter, in ihr zu befestigen. Aufgrund dieser zumindest drei Befestigungsmöglichkeiten 0 kann eine Ausrichtung des Einsatzes in einer Dose nicht nur in einer Richtung, sondern in einer weiteren Richtung vorgenommen werden. Zum Ausrichten von mehreren in Reihe angeordneten Einsätzen brauchen daher nicht mehr die bereits in jeweils einer Aussparung befestigten Dosen gelöst -und um ein gewisses Maß verdreht wieder befestigt zu werden, soweit eine verdrehte Ausrichtung überhaupt möglich ist, sondern es können die Einsätze in den Dosen in zwei quer zueinander stehenden Richtungen leicht versetzt angeordnet werden.
0 Diese zumindest drei Befestigungsmöglichkeiten sind nach einem auch in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel an der Mantelwand der Hohlwanddose umfangsmäßig verteilt vorgesehen. Diese Dose kann, wie im Stand der Technik an sich bekannt, einen kreisförmigen Querschnitt besitzen.
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Bei dem in der Zeichnung dargestellten speziellen Beispiel sind vier solche Befestigungsmöglichkeiten umfangsmäßig verteilt an der Mantelwand der Dose vorgesehen. Zwei Befestigungsschrauben können dann auf einem ersten Kreisdurchmesser und zwei weitere Befestigungsschrauben auf einem zweiten Kreisdurchmesser liegen. Diese beiden Kreisdurchmesser können senkrecht aufeinander stehen.
Weitere Ausgestaltungen und Vorteile der Erfindung sind den in den Ansprüchen weiterhin aufgeführten Merkmalen sowie dem nachfolgenden Ausführungsbeispiel zu entnehmen.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
Die Erfindung wird im Folgenden anhand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher beschrieben und erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische, auseinander gezogene Zeichnung 0 einer erfindungsgemäßen Hohlwanddose und eines in ihr zu befestigenden elektrischen Schalters,
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Hohlwanddose nach Fig. 1,
Fig. 3 eine Draufsicht auf zwei nebeneinander angeordnete Hohlwanddosen nach Fig. 1, die einen leichten gegenseitigen vertikalen Versatz aufweisen,
Fig. 4 eine Draufsicht auf zwei in den beiden Hohlwanddosen nach Fig. 3 einsitzenden Steckdosen, die keinen gegenseitigen vertikalen Versatz aufweisen.
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WEGE ZUM AUSFÜHREN DER ERFINDUNG
Eine Hohlwanddose 10 besitzt eine kreiszylindrische Mantelwand 12, die durch einen Boden 14 einseitig verschlossen ist. Der freie Rand der Mantelwand 12 ist nach außen um 90 Grad abgebogen, so dass eine abgebogene Stirnwand 16 ausgebildet ist. Die Mantelwand 12 und der Boden 14 bestehen aus einem Kunststoffmaterial.
An zwei einander diametral gegenüberliegenden Stellen besitzt die Mantelwand 12 jeweils eine in ihren Innenraum einspringende Längsnut 20 bzw. 21. In jeder Längsnut 20, ist eine Schraube 22 vorhanden, die im vorliegenden Fall eine Kreuzschlitzschraube ist. Der Kopf 24 dieser Schraube 22 sitzt in einer Materialverdickung 26 der Mantelwand 12, die im an der Stirnwand 16 angrenzenden Bereich dieser Wand 12 jeweils vorhanden ist.
Am unteren Ende der beiden Schrauben 22 ist eine Befestigungskralle 28 bzw. 29 aufgeschraubt. Die Befestigungskrallen 28, 29 lassen sich aus dem Lichtraumprofil der Mantelwand 12 nach außen wegschwenken. Dieser ausgeschwenkte Zustand ist in Fig. 1 und 2 strichpunktiert und in Fig. 2 gestrichelt dargestellt. Die beiden Krallen 28, 29 der Dose 10 können von hinten an die Laibung einer Aussparung durch Verdrehen der Schrauben 22, 23 fest angelegt werden. Die Laibung der Aussparung kann so zwischen den Krallen 28, 29 und der Stirnwand 16 eingepresst und dadurch die Hohlwanddose 10 in der Aussparung 0 festgehalten werden.
Die die beiden Krallen 28 und 29 tragenden beiden Kreuzschlitzschrauben 22 liegen auf einem Kreisdurchmesser 30. Zwei weitere Kreisdurchmesser 32, 34, die einen Winkel
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3 6 von 90 Grad miteinander einschließen, sind um einen Winkel 3 8 von 45 Grad gegenüber dem Kreisdurchmesser 30 versetzt vorhanden.
Auf diesen beiden Kreisdurchmessern 32, 34 sind auf der Innenseite der Mantelwand 12 Längsrippen 40, 42 bzw. 44, 46 an der Wand 12 angeformt. In jeder dieser Längsrippen 40, 42, 44, 46 ist eine Längsbohrung 48 vorhanden, in der sich eine Befestigungsschraube 50, 52 (Fig. 1) einschrauben läßt.
Mittels solcher zwei Befestigungsschrauben 50, 52 läßt sich ein Schalter 54, von dem sein Gehäuse dargestellt ist, in zwei Längsrippen 40, 42, 44, 46 der Hohlwanddose 10 festschrauben. Dazu besitzt das Gehäuse des Schalters 54 vier Langlöcher 56, 58, 60, 62, die umfangsmäßig um 90 Grad versetzt in der Gehäuseplatte 66 des Schalters 54 angeordnet sind. Die beiden Befestigungsschrauben 50, 52 können also entweder durch die gegenüberliegenden Langlöcher 56, 58 oder durch die anderen beiden einander gegenüberliegenden Langlöcher 60, 62 der Gehäuseplatte 66 durchgesteckt und in zwei Längsbohrungen 48 von zwei einander gegenüberliegenden Längsrippen 40, 42 bzw. 44, 46 eingeschraubt werden.
Die an dem Gehäuseschalter 54 vorhandenen gegenüberliegenden beiden Krallen 64 werden bei dieser Montagetechnik nicht benötigt und können entweder an dem Schalter 54 angeschraubt bleiben oder auch von dem Schaltergehäuse 54 entfernt werden. Der eigentliche Kipp-Schalter ist bei dem Schalter 54 der besseren Übersichtlichkeit wegen nicht dargestellt.
0 In Fig. 3 sind zwei Hohlwanddosen 10, 10.3 eng beieinander liegend dargestellt. In - bezogen auf die Blattebene vertikaler Richtung weisen ihre beiden Mittelpunkte Zl bzw. Z3 einen vertikalen Versatz 70 auf. Diese beiden Hohlwanddosen sind in zwei Kreisaussparungen 72, 72.3 einer Wand 74 fest eingebaut. So liegen die beiden Krallen 28, 29
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der Hohlwanddose 10 und die beiden Krallen 28.3, 29.3 der Hohlwanddose 10.3 von hinten an dieser Wand 74 an. Die beiden Stirnwände 16 bzw. 16.3 der beiden Dosen liegen von der anderen Seite, von vorne, an dieser Wand 74 pressend an.
In der Hohlwanddose 10 ist ein Schalter 54 zentrisch eingebaut. Der Mittelpunkt Ml des Schalters 54 fällt mit dem Mittelpunkt Zl der Hohlwanddose 10 zusammen. Die Situation ist in Fig. 4 dargestellt. Dieser Schalter 54 ist mittels zweier Befestigungsschrauben 50, 52, die in Fig. 4 nicht dargestellt sind, in der Hohlwanddose 10 innerhalb zweier der vier vorhandenen Längsrippen 40, 42, 44, 46 fest angeschraubt.
In der daneben liegenden Hohlwanddose 10.3 ist der Schalter 54.3 so eingebaut, dass sein Mittelpunkt M3 horizontal auf der gleichen Höhe liegt wie der Mittelpunkt Ml des in Fig. 4 linken Schalters 54. Der Mittelpunkt M3 des Schalters 54.3 weist damit den vertikalen Versatz 7 0 zum Mittelpunkt Z3 der Hohlwanddose 10.3 auf. Dies ist durch entsprechendes vertikales versetztes Anschrauben des Schalters 54.3 mittels zweier Befestigungsschrauben 50, 52 in die - in Fig. 4 linken und rechten beiden Längsrippen 44, 46 möglich. In diesen beiden Längsrippen 44, 46 läßt sich der Schalter 54.3 in vertikaler Richtung (Doppelpfeil 80) um ein gewisses Maß versetzt in der Dose 10.3 befestigen. Das Maß der maximalen Verstellmöglichkeit in Richtung des Doppelpfeils 80 hängt ab von den Ausmaßen des Schalters 54 und der Größe des Innenraumes 18 der betreffenden Dose 10 bzw. 10.3.
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Bei einem erforderlich werdenden Versetzen der Dose 10.3 in horizontaler Richtung (Doppelpfeil 82) wäre der Schalter 54.3 in den Längsbohrungen 48 der beiden anderen Längsrippen 40, 42 anzuschrauben; in diesen beiden Längsrippen 40, 42 könnte der Schalter 54.3 in Richtung des Doppelpfeils 82 nach rechts und links leicht versetzt in der Hohlwanddose 10.3 angeordnet werden.
Claims (8)
1. Hohlwanddose (10, 10.3) zur Aufnahme eines Schalters (54, 54. 3) oder einer Steckdose, die in eine in einer plattenartigen Wand (74) vorhandene Aussparung (72, 72.3) fest einsetzbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass
- mit Befestigungskrallen (28, 28.3, 29, 29.3), mittels der die Hohlwanddose in ihrem in der Aussparung (72, 72. 3) einsitzenden Zustand die Laibung dieser Aussparung (72, 72.3) hintergreift,
- mit zu den Befestigungskrallen (28, 28.3, 29, 29.3) räumlich getrennt vorhandenen Befestigungsschrauben (50, 52), mittels der der Schalter (54, 54.3) oder die Steckdose im in der Hohlwanddose einsitzenden Zustand an derselben festschraubbar ist,
- zumindest drei Befestigungsmöglichkeiten (40, 42, 44, 46) für Befestigungsschrauben (50, 52) vorhanden sind.
2. Hohlwanddose nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
- die zumindest drei Befestigungsmöglichkeiten (40, 42, 44, 46) an der Mantelwand (12) der Hohlwanddose (10, 10.3) umfangsmäßig verteilt angeordnet sind.
3. Hohlwanddose nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass
- sie (10, 10.3) einen kreisförmigen Querschnitt besitzt.
4. Hohlwanddose nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
- vier Befestigungsmöglichkeiten (40, 42, 44, 46) umfangsmäßig verteilt vorhanden sind.
5. Hohlwanddose nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass
- zwei Befestigungsmöglichkeiten (40, 42) auf einem ersten Kreisdurchmesser (32) liegen,
- zwei weitere Befestigungsmöglichkeiten (44, 46) auf einem zweiten Kreisdurchmesser (34) liegen.
6. Hohlwanddose nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass
- die beiden Kreisdurchmesser (32, 34) senkrecht aufeinander stehen.
7. Hohlwanddose nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
- zwei Befestigungskrallen (28, 28.3, 29, 29.3) auf einem Kreisdurchmesser (30) liegen.
8. Hohlwanddose nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass
- der Kreisdurchmesser (30) mit den beiden Befestigungskrallen (28, 28.3, 29, 29.3) zu den beiden Kreisdurchmessern (32, 34) mit den vier Befestigungsmöglichkeiten (40, 42, 44, 46) jeweils einen Winkel (46) einschließt, der größer Null Grad und kleiner 90 Grad, insbesondere 45 Grad beträgt.
Priority Applications (1)
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- 2002-11-07 DE DE20217322U patent/DE20217322U1/de not_active Expired - Lifetime
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