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[Technisches Gebiet]
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Die Erfindung betrifft eine Fahrzeuglampe, insbesondere eine Fahrzeuglampe, deren Konstruktion je nach Beleuchtungsanforderung eines konkreten Fahrzeuges durch eine sachgemäße Permutation kombinierbar ist, sodass die Fahrzeuglampe als Lichtquelle einen dreidimensionalen wirkenden Beleuchtungseffekt mit einer Mehrzahl von Leuchtmitteln, die auf unterschiedlichen Ebenen angebrachten werden, bietet, wodurch das Erscheinungsbild der Fahrzeuglampe im Großen und Ganzen verschönert wird.
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[Stand der Technik]
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Die herkömmliche Fahrzeuglampe weist in der Regel eine Lampenfassung auf, die bei einem Zusammenbau an einem Lampenrahmen eines Fahrzeuges angebracht wird, wobei die Lampenfassung in ein an dem Lampenrahmen ausgebildetes Montageloch eingelegt und mittels einer Mehrzahl von Schrauben, die jeweils durch den Lampenrahmen durchgesteckt werden, an dem Lampenrahmen befestigt wird
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Nachteilig ist jedoch bei der Lösung, dass die einzelnen Schrauben der jeweiligen Lampenfassungen – wenn mehr als eine Lampenfassung verwendet wird – durch eine Handarbeit jeweils in ein entsprechendes Schraubenloch eingeschraubt werden, was eine relativ längere Montagezeit zur Folge hat. Bei einer Wartungsarbeit, wenn eine kaputte Fahrzeuglampe durch eine neue ersetzt werden muss, müssen die Schrauben wieder eine nach der anderen losgelöst werden, was zu einer Unannehmlichkeit und einer niedrigeren Arbeitsleistung des Wartungspersonals führt, weil das Anziehen bzw. Loslösen der Schrauben sowohl bei einer Montage bzw. Demontage als auch bei einer Wartung viel Zeit in Anspruch nimmt. Zudem ist die Anzahl der an einer üblichen Lampenfassung angebrachten Fahrzeuglampen davon abhängig, wie viele Aufnahmenuten die entsprechende Lampenfassung besitzt. So ist es für einen Benutzer gar nicht möglich, die Montagestellung und die Anzahl der Fahrzeuglampen je nach seinen individuellen Vorlieben zu ändern. Außerdem ist ein Zusammenbau derartiger Fahrzeuglampen kompliziert und zeitaufwendig. Darüber hinaus werden Spannungsquellen an einer üblichen Lampenfassung in Serie geschaltet, was dazu führt, dass alle Lampen an der Leiterplatte nicht normal aufleuchten können, wenn elektrische Schaltungen zum Teil beschädigt werden.
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[Aufgabe der Erfindung]
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, eine Fahrzeuglampe zu schaffen, deren Konstruktion durch eine beliebige Permutation kombinierbar ist. Noch ausführlicher gesagt kann die erfindungsgemäße Fahrzeuglampe als eine Lichtquelle je nach einer vorhandenen Form eines Lampenrahmens durch eine sachgemäße Permutation beliebig kombiniert werden, um einen dreidimensional wirkenden Beleuchtungseffekt mit einer Mehrzahl der auf unterschiedlichen Ebenen befindlichen Leuchtmitteln zu erzielen.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Fahrzeuglampe, die die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale aufweist. Weitere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor.
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Gemäß der Erfindung ist die Fahrzeuglampe mit einem Gehäuse, einer Hülse, einer Grundplatte und einer Lichtstreuscheibe versehen. Das Gehäuse umfasst eine Mehrzahl von Verbindungsteilen und wird bevorzugt aus einem metallischen Material hergestellt. Die Verbindungsteile weisen jeweils einen Rastabschnitt mit einem Innenzapfen und einem Außenzapfen auf. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist der Rastabschnitt schwalbenschwanzförmig oder tropfenförmig ausgeführt.
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Die Hülse, die mit entsprechenden Rastnuten ausgebildet sind, die jeweils durch Ineinandergreifen mit einem Innenzapfen verbunden sind, ist im Inneren des Gehäuses angeordnet, wobei sich die Hülse in eine erste Hülsenhälfte und eine zweite Hülsenhälfte einteilen kann. Bevorzugt wird die Hülse aus einem elastischen Material gefertigt.
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Die Grundplatte, die außenrandseitig entsprechende Rastnuten aufweist, die jeweils durch Ineinandergreifen mit den Innenzapfen verbindbar sind, ist zwischen der ersten Hülsenhälfte und der zweiten Hülsenhälfte vorgesehen, wobei eine als Leuchtelement dienende LED an einer mit der ersten Hülsenhälfte verbundenen Seite der Grundplatte angebracht ist. Das Leuchtelement ist bevorzugt als Leuchtdiode ausgebildet.
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Die Lichtstreuscheibe ist bevorzugt transparent und an einem anderen Ende der ersten Hülsenhälfte angebracht.
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Dementsprechend stellt die vorliegende Erfindung eine Gehäusekonstruktion bereit, die durch eine beliebige Permutation mit anderen Gehäusekonstruktionen in irgendeiner beliebigen Form kombiniert werden kann, wobei an einer Grundplatte eine Mehrzahl von LEDs angebracht wird, die elektrisch jeweils separat mit einem Stromkreis verbunden sind, sodass die anderen LEDs immer noch aufleuchten können, wenn eine bzw. mehrere LEDs wegen einer Beschädigung nicht mehr stromleitend sind.
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Bei einer derartigen Kombination spielen die Form und die Kombinationsart eines Verbindungsteils eine ganz wichtige Rolle. Beispielsweise, wenn ein Gehäuse aus zwei Verbindungsteilen besteht und nach der Kombination eine rechteckige Form darstellen muss, müssen sich die Form einer inneren Hülse und die Form der Grundplatte an die Form des Gehäuses angepasst werden.
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Darüber hinaus werden die einzelnen Gehäusen durch Ineinandergreifen miteinander verbunden, wobei die beliebig schneidbaren Hülsen und die in den einzelnen Gehäusen angebrachten Verbindungsteile ineinander verzahnt werden, um einen dreidimensional wirkenden Beleuchtungseffekt mit einer Mehrzahl von den Leuchtmitteln, die auf unterschiedlichen Ebenen unterschiedlicher Höhenunterschiede befindlich sind, zu erzielen.
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[Kurze Beschreibung der Zeichnungen]
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Im Folgenden werden die Erfindung und ihre Ausgestaltungen anhand der Zeichnungen näher erläutert. In den Zeichnungen zeigt
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1 eine perspektivische Explosionsdarstellung eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Fahrzeuglampe;
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2 eine perspektivische Zusammenbaudarstellung des Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Fahrzeuglampe;
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3 einen Schnitt durch das Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Fahrzeuglampe;
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4 in perspektivischer Darstellung ein Anwendungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Fahrzeuglampe;
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5 eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Fahrzeuglampe, die an einem Fahrzeug angebracht ist;
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6 eine schematische Darstellung einer Variante zum erfindungsgemäßen Gehäuse; und
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7 eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Fahrzeuglampe, deren Rastabschnitte tropfenförmig ausgebildet sind.
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[Erläuterung der bevorzugten Ausführungsform]
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In Bezug auf 1 bis 3 ist die erfindungsgemäße Fahrzeuglampe u. a. mit einem Gehäuse 1, einer Hülse 2, einer Grundplatte 3 und einer Lichtstreuscheibe 4 versehen.
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Das Gehäuse 1 besteht aus einer Mehrzahl von Verbindungsteilen 10 und wird bevorzugt aus einem metallischen Material hergestellt. Die Verbindungsteile 10 weisen jeweils einen Rastabschnitt 100 mit einem Innenzapfen 1000 und einem Außenzapfen 1001 auf. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist der Rastabschnitt 100 schwalbenschwanzförmig ausgeführt.
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Die Hülse 2, die mit entsprechenden Rastnuten 20 ausgebildet sind, die jeweils durch Ineinandergreifen mit einem Innenzapfen 1000 verbunden sind, ist im Inneren des Gehäuses 1 angeordnet, wobei sich die Hülse 2 in eine erste Hülsenhälfte 21 und eine zweite Hülsenhälfte 22 einteilen kann. Bevorzugt wird die Hülse 2 aus einem elastischen Material gefertigt.
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Die Grundplatte 3, die außenrandseitig entsprechende Rastnuten 30 aufweist, die jeweils durch Ineinandergreifen mit den Innenzapfen 1000 verbindbar sind, ist zwischen der ersten Hülsenhälfte 21 und der zweiten Hülsenhälfte 22 vorgesehen, wobei eine als Leuchtelement 31 dienende LED an einer mit der ersten Hülsenhälfte 21 verbundenen Seite der Grundplatte 3 angebracht ist.
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Die Lichtstreuscheibe 4 ist transparent und an einem anderen Ende der ersten Hülsenhälfte 21 angebracht.
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In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung besteht das bevorzugte Gehäuse 1 aus drei Verbindungsteilen 10, die zusammen eine sechskantige Form darstellen. Zuerst werden die entsprechenden Hülsen 2 jeweils auf eine gewünschte Länge geschnitten, sodass eine erste Hülsenhälfte 21 und eine zweite Hülsenhälfte 22 ausgebildet sind. Die erste Hülsenhälfte 21 dient hauptsächlich dazu, einen Abstand zwischen dem Leuchtelement 31 und der Lichtstreuscheibe 4 einzuhalten, während die zweite Hülsenhälfte 22 zur Befestigung und Verriegelung der zwischen den ersten Hülsenhälften 21 angebrachten Grundplatte 3 dient, wobei die Innenzapfen 1000 der einzelnen Verbindungsteile 10 und die an der ersten Hülsenhälfte 21 ausgebildeten Rastnuten ineinander verzahnt werden. Gleichzeitig wird die Grundplatte 3 mittels ihrer Rastnuten 30 mit den entsprechenden Innenzapfen 1000 verbunden. Anschließend wird die zweite Hülsenhälfte 22 durch Ineinandergreifen in dem Gehäuse 1 befestigt, sodass sich die Grundplatte 3 nicht so leicht bewegen lässt. Schließlich wird die transparente Lichtstreuscheibe 4 an einem anderen Ende der ersten Hülsenhälfte 21 angebracht.
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Anhand beiliegender 4 wird die vorliegende Erfindung in einer ersten Darstellung schematisch vorgestellt, wobei ein Benutzer je nach seinen Vorlieben die Hülsen 2 auf eine geeignete Länge schneiden kann und dann an einem Gehäuse 1 anbringt. Durch die einfache Kombination der Gehäusen 1 jeweils mit einer entsprechenden Hülse 2 kann die Fahrzeuglampe durch eine beliebige Permutation in irgendeiner gewünschten Form gestaltet werden.
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Darüber hinaus kann die Grundplatte 3 je nach einer geschnittenen Länge der Hülsen 2 an einer ganz unterschiedlichen Stelle in dem Gehäuse 1 angebracht werden, wodurch der Abstand zwischen LEDs und den entsprechenden Lichtstreuscheiben 4 eingestellt und eingehalten wird, sodass das ausgestrahlte Licht unterschiedliche Beleuchtungseffekte erzeugt.
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Außerdem, weil das Gehäuse 1, bestehend u. a. aus einer Mehrzahl von Verbindungsteilen 10, durch Ineinandergreifen mit Hülse 2 verbunden wird, entstehen entsprechende Luftspalte zwischen einzelnen Verbindungsstücken 10. Wenn ein innen an der Grundplatte 3 angebrachtes Leuchtelement 31 aufleuchtet, wird das Licht durch die genannten Luftspalte ausgestrahlt, sodass ein spezieller Beleuchtungseffekt erzielt wird.
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Anhand beiliegender 5 wird die vorliegende Erfindung in einer zweiten Darstellung schematisch vorgestellt, wobei die Form der Fahrzeuglampe je nach einer Verkleidungsform einer vorhandenen Fahrzeugbeleuchtung durch eine beliebige Permutation in irgendeiner Gestaltungsform kombiniert wird. Weil die einzelnen Gehäusen 1, bestehend aus einer Mehrzahl von Verbindungsteilen 10, jeweils durch Ineinandergreifen mit einer Hülse 2 miteinander verbunden sind, so sind entsprechende Zwischenräume zwischen einzelnen Verbindungsteilen 10 ausgebildet, in denen ein anderes Gehäuse 1 kombiniert werden kann, wobei der Außenzapfen 1001 eines entsprechenden Verbindungsteils 10 in eine entsprechende Rastnut eines anderen Gehäuses 1 in dem Zwischenraum eingreifen, sodass die einzelnen Gehäusen 1 durch Ineinandergreifen in irgendeiner beliebigen Form kombiniert werden können, um sich an unterschiedliche Fahrzeuge 5 anzupassen. Wenn ein an einer Grundplatte 3 angebrachtes Leuchtelement 31 wegen einer Beschädigung nicht mehr elektrisch leitend wird, braucht man zum Austauschen nur die entsprechende Grundplatte 3 zu demontieren, was die Wartungsarbeit vereinfacht.
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Anhand beiliegender 6 wird eine andere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung schematisch dargestellt, wobei das erfindungsgemäße Gehäuse 1 u. a. aus einer Mehrzahl von Verbindungsteilen 10 besteht. Bei einer derartigen Kombination spielt die Form des Verbindungsteiles 10 und dessen Kombinationsart eine ganz wichtige Rolle, die eine Formgestaltung des Gehäuses 1 direkt beeinflusst. Wie in der Zeichnung dargestellt kann das Gehäuse 6 aus den Verbindungsteilen 60 unterschiedlicher Form bestehen, dementsprechend stellen die innere Hülse 7 und die Grundplatte 8 ganz unterschiedliche Form dar.
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Anhand beiliegender 7 wird eine Mehrzahl von den erfindungsgemäßen Verbindungsteilen 10 mit den tropfenförmigen Rastabschnitten 100 in einem ineinandergreifenden Zustand schematisch dargestellt, wobei die Rastabschnitte 100 jeweils in eine an einer Hülse 2 ausgebildete Rastnut 20 verzahnt werden. Wie oben erwähnt, kann die Form der Rastabschnitte 100 je nach Bedarf geändert werden. Wie die Zeichnung darstellt, können die tropfenförmigen Rastabschnitte 9 der erfindungsgemäßen Fahrzeuglampe ein schönes Aussehen und einen wechselhaft wirkenden Beleuchtungseffekt verleihen.
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Zusammenfassend weist die erfindungsgemäße Fahrzeuglampe folgende Vorteile auf:
- 1. Die vorliegende Erfindung wird durch eine einfache Kombination der Gehäuse mit den entsprechenden Hülsen verwirklicht, sodass der Benutzer durch eine beliebige Permutation die Fahrzeuglampe in irgendeiner gewünschten Form kombinieren kann.
- 2. Die erfindungsgemäße Hülse wird bevorzugt aus einem elastischen Material gefertigt, damit sie bei der Kombination mit den Gehäusen eine optimale Antirutscheigenschaft und eine bessere Dämpfungskraft aufweist.
- 3. Die erfindungsgemäße Grundplatte kann je nach einer geschnittenen Länge der Hülse an einer ganz unterschiedlichen Stellung eines
- Gehäuses angebracht werden, wobei ein Abstand zwischen einer LED und einer Lichtstreuscheibe einstellbar ist, sodass das aus einer Lichtquelle ausgestrahlte Licht einen unterschiedlichen Beleuchtungseffekt erzielen kann.
- 4. Die erfindungsgemäßen Verbindungsteile in der vorliegenden Erfindung werden durch Ineinandergreifen miteinander verbunden, wobei entsprechende Luftspalte zwischen einzelnen Verbindungsteilen entstehen, sodass das durch die Luftspalte ausgestrahlte Licht einen speziellen Leuchteffekt erzeugt.
- 5. Wenn ein Leuchtelement 31 an einer Grundplatte wegen einer Beschädigung nicht mehr elektrisch leitend ist, braucht man zum Austauschen nur die entsprechende Grundplatte 3 auszubauen, was eine Wartungsarbeit effektiv vereinfacht.
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Die Erfindung betrifft somit eine durch eine beliebige Permutation kombinierbare Fahrzeuglampe, die u. a. aus einem Gehäuse, einer Hülse, einer Grundplatte und einer Lichtstreuscheibe besteht, wobei die Hülse innerhalb des Gehäuses angebracht wird. Die Hülse wird dabei in eine erste Hülsenhälfte und eine zweite Hülsenhälfte eingeteilt. Die Grundplatte wird zwischen der ersten und der zweiten Hülsenhälfte angebracht, wobei die Grundplatte an einer mit der ersten Hülsenhälfte verbundenen Seite ein Leuchtelement aufweist, während die Lichtstreuscheibe an einem anderen Ende der ersten Hülsenhälfte angebracht wird. Je nach Bedarf eines Benutzers kann eine Montagestellung der Grundplatte eingestellt werden, wobei die Grundplatte durch Ineinandergreifen mit der ersten und der zweiten Hülsenhälfte verbunden wird, sodass ein von einem Leuchtelement erzeugtes Licht durch die Lichtstreuscheibe ausgestrahlt wird und einen dreidimensional wirkenden Beleuchtungseffekt mit den auf unterschiedlichen Ebenen Leuchtmitteln erzeugt. Die vorliegende Erfindung kann je nach Form eines Fahrzeuges kombiniert werden und eignet sich deswegen für unterschiedliche Fahrzeuge.