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DE202012101239U1 - Abdeckung für ein Leuchtengehäuse - Google Patents

Abdeckung für ein Leuchtengehäuse Download PDF

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Abstract

Abdeckung (2) für ein längliches Leuchtengehäuse (10, 13), dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (2) aus einem textilen Material besteht und an ihren Randbereichen Mittel zur Befestigung an dem länglichen Leuchtengehäuse (10, 13) aufweist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Abdeckung, die zur Verwendung an einem länglichen Leuchtengehäuse vorgesehen ist. Insbesondere betrifft die Erfindung eine Abdeckung zur Verwendung bei einer sog. Slotlight-Leuchte.
  • Leuchten dieser Art sind bereits bekannt und werden beispielsweise in Form von Einbauleuchten realisiert. Zentrales Element ist ein längliches bzw. langgestrecktes Leuchtengehäuse, welches in der Einbauöffnung einer Wand oder Decke versenkt angeordnet wird. Aus gestalterischen Gründen wird in diesen Fällen angestrebt, die Leuchte derart auszugestalten, dass außer einer die Einbauöffnung überdeckenden lichtdurchlässigen Abdeckung keine oder möglichst wenige Elemente der Leuchte sichtbar sind. Auf diese Weise werden quasi leuchtende längliche Lichtlinien geschaffen.
  • In der modernen Architektur werden häufiger Räume realisiert, welche keine geraden Wand- oder Deckenflächen aufweisen, sondern gewölbt ausgebildet sind. Auch hier ist man bestrebt, die Beleuchtung der Räume durch die zuvor genannten Lichtlinien zu realisieren. Hierfür wurden spezielle Gehäusekonstruktionen geschaffen, welche es erlauben, dass sich das Gehäuse, das üblicherweise einen nach unten bzw. zum Raum hin geöffneten, U-förmigen Kanal bildet, an die gekrümmte Wand- oder Deckenfläche anpasst. Hierbei ergibt sich allerdings das Problem, dass sich auch die transparente Abdeckung an die gekrümmte Struktur anpassen muss. Waren bislang eher starre Abdeckungen bekannt, so können diese nun nicht mehr verwendet werden, da sie nicht mehr in der Lage sind, die entsprechenden Krümmungen des Leuchtengehäuses nachzuvollziehen. Gleichzeitig müssen die Abdeckungen auch bestimmte optische Eigenschaften aufweisen, durch welche ein Einblick in das Innere des Kanals verhindert ist und gleichzeitig auch das Licht der oftmals hintereinander angeordneten einzelnen Lampen derart gestreut wird, dass die Lampen nicht mehr individuell wahrnehmbar sind.
  • Der deutschen Offenlegungsschrift DE 10 2009 056 279 A1 können nun derartige spezielle Gehäusekonstruktionen entnommen werden, die insbesondere bei nicht geraden Wand- oder Deckenflächen zur Anwendung kommen. Als Abdeckung der U-förmigen Gehäusekonstruktionen wird dort eine transparente Lichtemissionsplatte verwendet, die aus Silikon mit einem geringen Härtegrad gebildet wird. Durch das Silikon ist die Abdeckung dann derart flexibel, dass sie sich an die gekrümmten bzw. gebogenen Gehäusekonstruktionen entsprechend anpassen kann.
  • Es hat sich jedoch herausgestellt, dass die Verwendung von Silikon als Material für die Abdeckung zu einigen Nachteilen führt. So ist das Silikon wenig effizient im Transmissionswert und verschmutzt auch relativ leicht. Zusätzlich lässt sich mit dem Silikon, sowohl im eingeschalteten als auch im ausgeschalteten Zustand, kein hochwertiger Weißton erzielen.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt dementsprechend die Aufgabe zu Grunde, eine Abdeckung für ein Leuchtengehäuse zur Verfügung zu stellen, welche einerseits derart flexibel ausgestaltet ist, dass eine Verwendung bzw. ein Einsatz bei gekrümmten bzw. gebogenen Gehäusekonstruktionen möglich ist, und andererseits die üblicherweise an Leuchtenabdeckungen gestellten optischen Anforderungen erfüllt, wobei die sich bei der Verwendung von Silikon als Material ergebenden Nachteile vermieden werden.
  • Die Aufgabe wird durch eine Abdeckung für ein längliches Leuchtengehäuse mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, dass die Abdeckung aus einem textilen Material besteht und an ihren Randbereichen Mittel zur Befestigung an dem länglichen Leuchtengehäuse aufweist. Das textile Material kann hierbei, insbesondere in zwei in der Ebene senkrecht aufeinander stehenden Richtungen, flexibel und/oder dehnbar ausgebildet sein.
  • Es hat sich gezeigt, dass durch die Verwendung eines flexiblen bzw. dehnbaren Textilmaterials Abdeckungen für Leuchten geschaffen werden können, welche einerseits eine ausreichend hohe Flexibilität aufweisen und andererseits die optischen Anforderungen in zufriedenstellender Weise erfüllen. Insbesondere im Falle einer Slotlight-Leuchte ist eine derartige Abdeckung ausreichend flexibel, um sich auch den Krümmungen des Leuchtengehäuses anpassen zu können. Außerdem weist eine Abdeckung auf textiler Basis bzw. aus textilem Material einen im Vergleich zu Silikon besseren Transmissionsgrad bei gleichzeitiger guter Auflösung des Lampenbilds auf. D. h., für einen Betrachter der Leuchte sind die darin angeordneten einzelnen Lichtquellen nicht mehr erkennbar, wobei trotz allem die Abdeckung ausreichend Licht durchlässt und dementsprechend eine gute Effizienz für die Leuchte erzielt wird.
  • Durch die Verwendung eines textilen Materials bzw. Textilmaterials besteht zusätzlich auch der Vorteil, dass die Abdeckung in Endlosform bzw. als Endlos-Rollenware hergestellt werden kann und entsprechend der benötigten Länge sehr einfach beliebig angepasst wird. Die erfindungsgemäße Abdeckung ist somit nicht nur bei gekrümmten bzw. gebogenen Gehäusekonstruktionen denkbar, sondern könnte auch bei geraden Anordnungen sinnvoll sein.
  • Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist auf dem textilen Material, insbesondere auf der dem Leuchtengehäuse abgewandten Seite, eine Beschichtung zur Beeinflussung der optischen Eigenschaften der Abdeckung angebracht, wobei die Beschichtung ein brandhemmendes Mittel aufweisen kann.
  • Durch die Beschichtung ist es möglich die optischen Eigenschaften der Abdeckung noch weiter zu verbessern und außerdem auch bestimmte Brandschutznormen zu erfüllen, wobei durch die Beschichtung auch eine schöne, hochwertige und weiße Oberfläche geschaffen werden kann.
  • Zusätzlich kann das textile Material auch eine Färbung aufweisen bzw. können auf dem textilen Material Muster bzw. Strukturen aufgebracht sein. Hierdurch können ebenfalls die optischen Eigenschaften der Abdeckung bzw. die über die Abdeckung erfolgende Lichtabgabe je nach Anwendungsgebiet unterschiedlich beeinflusst werden, wodurch sich eine große Anwendungsvielfalt ergibt.
  • Ferner kann es sich bei den Befestigungsmitteln insbesondere um zwei an einander gegenüberliegenden Seiten angeordnete Keder handeln, die mit dem textilen Material vernäht sind, wobei die Keder transparent sein können und aus Extrusionsware, insbesondere Silikon, bestehen können. Alternativ kann es sich bei den Befestigungsmitteln auch um zwei an einander gegenüberliegenden Seiten angeordnete Klemmstege handeln.
  • Sowohl die Keder als auch die Klemmstege ermöglichen bspw. dann eine Befestigung der textilen Abdeckung an einer Slotlight-Leuchte.
  • Erfindungsgemäß betrifft die vorliegende Erfindung auch eine Leuchte mit einem länglichen Leuchtengehäuse, dessen Lichtaustrittsöffnung durch eine entsprechende Abdeckung verschlossen ist. Dabei kann das Gehäuse insbesondere einen länglichen Kanal zur Aufnahme einer oder mehrerer Lichtquellen bilden, der durch die Abdeckung verschlossen ist. Insbesondere kann der Kanal zumindest über einen Teil seiner Länge hinweg gekrümmt sein.
  • Nachfolgend soll die Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnung näher erläutert werden. Es zeigen:
  • 1 Ansicht einer länglichen, gekrümmten Leuchte, bei der die Abdeckung gemäß der vorliegenden Erfindung zum Einsatz kommt;
  • 2 Leuchte gemäß 1 in Schnittdarstellung;
  • 3 Ansicht einer länglichen, geraden Leuchte, bei der die Abdeckung gemäß der vorliegenden Erfindung zum Einsatz kommt;
  • 4 teil einer in 3 verwendeten Abdeckung.
  • 1 zeigt ausschnittsweise eine längliche, sog. Slotlight-Leuchte 1, bei der die erfindungsgemäße Abdeckung 2 zum Einsatz kommen soll. Wesentlicher Bestandteil der Leuchte 1 ist ein speziell ausgestaltetes Gehäuse 10, welches einen länglichen Kanal 11 für die Aufnahme von Lampeneinheiten bildet. Diese Lampeneinheiten 20 werden mittels spezieller Aufhängungselemente 25 in dem Kanal 11 angeordnet, wie die Schnittdarstellung von 2 zeigt. Da die Länge des Gehäuses 10 die Länge einer einzelnen Lampe 21 bzw. Lampeneinheit 20 übertrifft, sind die Lampen 21 an ihren Stirnbereichen leicht überlappend angeordnet, um das Auftreten dunkler Stellen zu vermeiden.
  • Die offene Unterseite des Kanals 11 bildet eine Lichtaustrittsöffnung und ist mit der länglichen, transparenten Abdeckung 2 abgedeckt. Diese ist vorzugsweise derart ausgestaltet, dass das Innere des Kanals 11 bzw. die darin angeordneten Lampeneinheiten 20 nicht oder nahezu nicht erkennbar sind. Werden also die einzelnen Lampeneinheiten 20 im Wesentlichen kontinuierlich in dem Kanal 11 angeordnet, so entsteht der Eindruck einer langgestreckten durchgehenden leuchtenden Linie. Anzumerken ist, dass anstelle der dargestellten Leuchtstofflampen selbstverständlich auch LED-Module mit hintereinander angeordneten LEDs als Lichtquellen zum Einsatz kommen könnten.
  • Bei klassischen geraden Leuchten bestehen die entsprechenden Abdeckungen bzw. Lichtemissionsplatten häufig aus einem transparenten Kunststoff, beispielsweise Polykarbonat. Eine Besonderheit der in 1 dargestellten Leuchte 1 besteht nunmehr allerdings darin, dass das Gehäuse 10 gekrümmten Bahnen folgen kann. Dies wird durch eine spezielle Ausgestaltung des Gehäuses 10 erzielt, welche allerdings nicht Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist. Im Gegensatz zu klassischen Leuchten, welche sich lediglich entlang einer Geraden erstrecken konnten, besteht nunmehr also die Möglichkeit, die Leuchte auch in gewölbte Wände oder Decken und sogar noch komplexere Strukturen zu integrieren.
  • Um der gekrümmten Bahn des Leuchtengehäuses 10 folgen zu können ist bisher bspw. eine aus Silikon bestehende Abdeckung verwendet worden, die allerdings die oben erwähnten silikonspezifischen Nachteile mit sich bringt.
  • Erfindungsgemäß besteht die Abdeckung 2 daher nunmehr aus einem textilen Material, welches in der Ebene, also insbesondere in zwei aufeinander senkrecht stehenden Richtungen flexibel und dehnbar ist.
  • Durch die Verwendung eines Textilmaterials bzw. textilen Materials für die Abdeckung 2 wird zum einem die gewünschte Flexibilität erreicht. Gleichzeitig lässt sich eine Abdeckung 2 aus textilem Material im Vergleich zu Silikon auch mit einem besseren Transmissionsgrad herstellen. D. h., es wird ausreichend Licht durch die Abdeckung 2 durchgelassen, was zum Erzielen einer zufriedenstellenden Effizienz der Leuchte 1 wichtig ist.
  • Außerdem ist es durch das textile Material auch möglich, dass die Abdeckung 2 in Endlosform bzw. als Endlos-Rollenware hergestellt wird und dann jeweils entsprechend in der Länge angepasst wird, wobei es sich dann im Regelfall um längliche Bahnen handelt, da die entsprechenden Leuchtengehäuse zumeist länglich ausgebildet sind.
  • Zusätzlich kann noch vorgesehen sein, dass die Abdeckung 2 bzw. das textile Material an der Sichtseite bzw. auf der dem Leuchtengehäuse 10 abgewandten Seite eine Beschichtung aufweist, die die optischen Eigenschaften der Abdeckung 2 beeinflussen, wobei die Beschichtung auch entsprechende brandhemmende Mittel beinhalten kann. Des Weiteren kann das textile Material je nach Anwendungsgebiet unterschiedlich gefärbt sein oder auch Muster oder Strukturen aufweisen, die ebenfalls die optischen Eigenschaften bzw. die Lichtabgabe entsprechend beeinflussen.
  • In 2 erfolgt die Befestigung der Abdeckung 2 an dem Gehäuse 10 mittels zweier seitlicher (Klemm-)Stege 22, welche in entsprechende Ausnehmungen in der Unterseite des Gehäuses 10 eingeführt werden. Diese Stege können ferner auch eine Verzahnung aufweisen, sodass eine zuverlässige Haltung gewährleistet ist.
  • Demgegenüber ist in den 3 und 4 vorgesehen, dass die Abdeckung 2 zwei seitlich angeordnete Keder 3 aufweist, wobei 3 eine Leuchte 12 mit einem gerade ausgebildeten und länglichen Leuchtengehäuse 13 zeigt, bei dem ebenfalls eine erfindungsgemäße Abdeckung 2 aus textilem Material Anwendung findet. In 4 ist ein Teil der in 3 verwendeten Abdeckung 2 dargestellt, wobei auch eine der Nähte 4 zu erkennen ist, durch die die Keder 3 mit dem textilen Material entlang der Kante verbunden bzw. vernäht sind.
  • Die Keder 3 bestehen bspw. aus transparentem Silikon und sind derart ausgebildet, dass sie in entsprechende Ausnehmungen des Gehäuses 13 eingeführt werden und dadurch die Abdeckung 2 am Gehäuse 13 halten.
  • Die in den 3 und 4 gezeigten Keder 3 können auch bei der in 2 gezeigten Ausführungsform eingesetzt werden. Ebenso sind auch andere Maßnahmen zur Befestigung der Abdeckung 2 an dem Leuchtengehäuse 10 bzw. 13 denkbar.
  • Abschließend ist ferner auch darauf hinzuweisen, wie auch aus 3 ersichtlich, dass die erfindungsgemäße Abdeckung selbstverständlich auch bei sich entlang einer Geraden erstreckenden Leuchtengehäusen oder bei großflächigen Gehäusen zum Einsatz kommen kann. Die besonderen Vorteile, die sich durch die Verwendung eines textilen Materials ergeben, kommen allerdings insbesondere bei Gehäusen zum Einsatz, bei denen eine gewisse Krümmung der Abdeckung gewünscht ist.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102009056279 A1 [0004]

Claims (12)

  1. Abdeckung (2) für ein längliches Leuchtengehäuse (10, 13), dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (2) aus einem textilen Material besteht und an ihren Randbereichen Mittel zur Befestigung an dem länglichen Leuchtengehäuse (10, 13) aufweist.
  2. Abdeckung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das textile Material, insbesondere in zwei in der Ebene senkrecht aufeinander stehenden Richtungen, flexibel und/oder dehnbar ausgebildet ist.
  3. Abdeckung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem textilen Material, insbesondere auf der dem Leuchtengehäuse (10, 13) abgewandten Seite, eine Beschichtung zur Beeinflussung der optischen Eigenschaften der Abdeckung (2) angebracht ist.
  4. Abdeckung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung ein brandhemmendes Mittel aufweist.
  5. Abdeckung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das textile Material eine Färbung aufweist.
  6. Abdeckung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem textilen Material Muster bzw. Strukturen aufgebracht sind.
  7. Abdeckung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsmittel zwei an einander gegenüberliegenden Seiten angeordnete Keder (3) aufweisen, die mit dem textilen Material vernäht sind.
  8. Abdeckung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Keder (3) transparent sind und aus Extrusionsware, insbesondere Silikon, bestehen.
  9. Abdeckung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsmittel zwei an einander gegenüberliegenden Seiten angeordnete Klemmstege (22) aufweisen.
  10. Leuchte (1, 12) mit einem länglichen Leuchtengehäuse (10, 13), dessen Lichtaustrittsöffnung durch eine Abdeckung (2) gemäß einem der vorherigen Ansprüche verschlossen ist.
  11. Leuchte nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (10) einen länglichen Kanal (11) zur Aufnahme ein oder mehrerer Lichtquellen (21) bildet, der durch die Abdeckung (2) verschlossen ist.
  12. Leuchte nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Kanal (11) zumindest über einen Teil seiner Länge hinweg gekrümmt ist.
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