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Die Neuerung betrifft eine Halterung einer Federleiste nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Es ist bekannt, Federleisten eines Lattenrostes am Rahmen des Lattenrostes dadurch zu haltern, dass die beiden Enden der Federleiste jeweils in ein kappenartiges Aufnahmeelement eingesteckt werden, wobei an den gegenüberliegenden Streben eines Lattenrost-Rahmens diese Aufnahmeelemente angeordnet sind und zur Mitte des Rahmens hin offen sind, um das Einstecken der Federleisten-Enden zu ermöglichen.
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Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Halterung dahingehend weiter zu entwickeln, dass eine möglichst eng benachbarte Anordnung zweier Federleisten ermöglicht wird.
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Diese Aufgabe wird durch eine Halterung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Die Neuerung schlägt mit anderen Worten vor, die Federleisten nicht mittels des Aufnahmeelementes zu umgreifen, sondern vielmehr das Aufnahmeelement in eine Einstecköffnung der Federleiste einzustecken und auf diese Weise die Federleiste am Aufnahmeelement festzulegen. Auf diese Weise kann das Aufnahmeelement schmaler oder gleich breit wie die Federleiste ausgestaltet werden, ohne seitlich über die Federleiste hinauszuragen, sodass auf diese Weise eine besonders nahe benachbarte Anordnung zweier Federleisten ermöglicht wird. Somit können beispielsweise in Zonen des Lattenrostes, in denen partiell eine besonders starke Unterstützung gewünscht wird, die Federleisten in einer größeren Dichte angeordnet werden, also in einem geringeren Abstand zueinander, ohne dass es zur Erzielung dieser stärkeren Unterstützung spezieller Federleisten bedarf, beispielsweise Federleisten mit einer größeren Härte. Vielmehr kann der gleiche Typ von Federleisten im gesamten Lattenrost verbaut werden und lediglich im Bereich einer gewünschten stärkeren Unterstützung können die Federleisten besonders nahe benachbart angeordnet werden.
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Dadurch, dass das Aufnahmeelement vergleichsweise schmal ausgestaltet sein kann, kann es gegebenenfalls mit einem geringeren Materialaufwand hergestellt werden als ein größeres, die Federleiste umgreifendes Aufnahmeelement, so dass die Aufnahmeelemente einer vorschlagsgemäßen Halterung besonders wirtschaftlich herstellbar sein können.
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Vorteilhaft kann vorgesehen sein, dass die Einstecköffnung die Federleiste durchsetzt, sich also über die gesamte Materialstärke der Federleiste erstreckt, sodass ein Aufnahmeelement verwendet werden kann, dessen Steckelement sich durch die gesamte Federleiste hindurch erstreckt. So sind beispielsweise Steckelemente verwendbar, die sich pilzartig nach oben erweitern, sodass eine regelrechte Rastverbindung mit der Federleiste geschaffen werden kann, welche die Federleiste gegen abhebende Kräfte sichert. Dadurch, dass das Steckelement durch die Federleiste hindurchgesteckt werden kann, ist eine schnelle optische Kontrolle möglich, ob die Federleiste korrekt am Aufnahmeelement festgelegt ist. Zudem ist eine besonders wirtschaftliche Fertigung der Federleisten möglich, da keine Sacklochbohrungen mit einer Hinterschneidung geschaffen werden müssen, falls Pilz-ähnlich konturierte Steckelemente aufgenommen werden sollen.
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Vorteilhaft kann vorgesehen sein, dass über die Breite der Federleiste zwei oder mehr Einstecköffnungen nebeneinander angeordnet sind, beispielsweise unmittelbar nebeneinander oder hinsichtlich der Länge der Federleiste zueinander versetzt. Jedenfalls ist dadurch, dass über die Breite der Federleiste verteilt mehrere Einstecköffnungen nebeneinander vorgesehen sind, ein hoher Lochanteil in der Fläche der Federleiste ermöglicht, sodass ein optimaler Schlafkomfort durch eine gute Belüftung einer auf den Federleisten des Lattenrostes aufliegenden Matratze unterstützt wird.
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Falls zwei Einstecköffnungen nebeneinander vorgesehen sind, kann das Aufnahmeelement vorzugsweise ebenfalls zwei Steckelemente aufweisen, sodass sich in jede der beiden Einstecköffnungen jeweils ein Steckelement erstreckt. Auf diese Weise ist eine korrekte Positionierung der Federleiste sichergestellt, wenn diese bei der Montage des Lattenrostes mit dem Aufnahmeelement verbunden wird. Würde das Aufnahmeelement nur ein einziges Steckelement aufweisen, so wäre nicht auszuschließen, dass die Federleiste zum Aufnahmeelement versetzt angeordnet wird, indem die falsche der beiden Einstecköffnungen benutzt wird.
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Vorteilhaft kann eine Beweglichkeit der Federleiste am Aufnahmeelement vorgesehen sein, um beispielsweise, je nach Gewicht, welches auf die Federleiste einwirkt, eine Durchbiegung der Federleiste nach unten zuzulassen. Im unbelasteten Zustand sind die Federleisten üblicherweise mit einer nach oben weisenden Wölbung im Lattenrost angeordnet. Wenn sie in eine nach unten weisende Biegung durchgedrückt werden, würden erhebliche Zugkräfte auf die Aufnahmeelemente einwirken, wenn eine nicht schiebebewegliche Verbindung zwischen der Federleiste und dem Aufnahmeelement bestünde. Um das Aufnahmeelement möglichst preisgünstig auszugestalten und von derartigen Belastungen frei zu halten, kann vorteilhaft vorgesehen sein, dass die Einstecköffnung sich in Längsrichtung der Federleiste zum Ende der Federleiste hin über das Steckelement hinaus erstreckt.
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Vorteilhaft kann vorgesehen sein, in entgegengesetzter Richtung die Beweglichkeit der Leiste gegenüber dem Aufnahmeelement zu begrenzen. Dies kann dadurch erzielt werden, dass zur Mitte der Federleiste hin die Einstecköffnung durch einen Anschlag begrenzt ist, welcher eine Relativbewegung zwischen der Einstecköffnung und dem Steckelement behindert. Bei der Anordnung einer Vielzahl von Federleisten auf einem Rahmen ist durch diese Anschläge der Federleisten sichergestellt, dass sämtliche Federleisten zentriert auf dem Rahmen angeordnet sind. Dies vermittelt erstens bei der optischen Präsentation des Lattenrostes einen vorteilhaften Eindruck, und zweitens erleichtert dies den Einbau des Lattenrostes in ein Bettgestell, da hinderliche Überstände durch zu weit nach außen über den Rahmen hinaus ragende Federleisten vermieden werden.
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Ein Aufnahmeelement einer vorschlagsgemäßen Halterung ist im Vergleich zu den herkömmlichen Aufnahmeelementen dadurch gekennzeichnet, dass es ein Steckelement aufweist, welches in einer Einstecköffnung einer Federleiste aufgenommen werden kann, um auf diese Weise die Federleiste am Aufnahmeelement festzulegen.
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Das Aufnahmeelement kann besonders wirtschaftlich aus Kunststoff im Spritzgussverfahren hergestellt sein. Dabei kann vorgesehen sein, dass das gesamte Aufnahmeelement durchgehend aus demselben Werkstoff besteht. Alternativ kann jedoch vorgesehen sein ein Aufnahmeelement im so genannten Zwei- oder Mehrkomponenten-Spritzguss herzustellen. Das Aufnahmeelement kann in diesem Fall starre und elastische Bereiche aus zwei oder mehreren unterschiedlichen Werkstoffen aufweisen.
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Ein Ausführungsbeispiel der Neuerung wird anhand der rein schematischen Darstellungen nachfolgend näher erläutert. Dabei zeigt
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1 ein Aufnahmeelement in einer ersten perspektivischen Darstellung,
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2 das Aufnahmeelement mit einer darauf befestigten Federleiste,
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3 die Anordnung von 2 aus einer anderen Blickrichtung,
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4 dieselbe Anordnung in einer Draufsicht, und
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5 dieselbe Anordnung in einer Ansicht von unten.
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In den Zeichnungen ist mit 1 jeweils insgesamt ein Aufnahmeelement bezeichnet, welches mit einem Lagerzapfen 2 in eine dazu vorgesehene Ausnehmung eines Rahmens eines Lattenrostes eingesteckt werden kann. Eine Grundplatte 3 des Aufnahmeelements 1 liegt dann auf der Oberseite des Rahmens auf, wobei die Grundplatte 3 mit dem Lagerzapfen 2 durch eine Verbindungsplatte 4 verbunden ist, welche auch den Lagerzapfen 2 trägt.
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Abweichend von dem dargestellten Ausführungsbeispiel können unterschiedliche Befestigungen des Aufnahmeelementes 1 in Anpassung an die Ausgestaltung des jeweils vorgesehenen Rahmens eines Lattenrostes vorgesehen sein, so dass statt des Lagerzapfens 2 anders ausgestaltete Haltemittel vorgesehen sein können. Gegebenenfalls kann auch der Entfall der Verbindungsplatte 4 vorgesehen sein, falls nämlich das Aufnahmeelement 1 direkt an der Oberseite des Rahmens befestigt werden soll. Beispielsweise könnte sich ein Lagerzapfen, der ähnlich dem Lagerzapfen 2 ausgestaltet sein könnte, von der Unterseite der Grundplatte 3 aus nach unten erstrecken.
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Auf der Grundplatte 3 sind zwei Steckelemente 5 angeordnet, die sich zur Grundplatte 3 hin jeweils zu einem Sockel 6 erweitern, sodass die Steckelemente 5 optimal gegen Scherkräfte abgestützt sind. In ihrem oberen Bereich weisen die Steckelemente 5 an ihren beiden Längsseiten jeweils eine Rippe 7 auf, so dass sie einen vergleichsweise verbreiterten Kopfbereich aufweisen, um damit eine Federleiste zu übergreifen und gegen abhebende Kräfte zu sichern. Aufgrund der Materialelastizität dieses Kopfbereichs können die Steckelemente 5 durch die Einstecköffnungen einer Federleiste geführt werden, die schmaler ist als der Kopfbereich.
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Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Aufnahmeelement 1 einstückig aus Kunststoff im Spritzgussverfahren hergestellt, so dass der Kopfbereich mit den Rippen 7, sowie die gesamten Steckelemente 5 samt den Sockeln 6, und letztlich das gesamte Aufnahmeelement 1 aus demselben Werkstoff besteht. Es kann jedoch vorgesehen sein, abweichend von dem dargestellten Ausführungsbeispiel ein Aufnahmeelement 1 in an sich bekannter Weise im so genannten Zwei- oder Mehrkomponenten-Spritzguss herzustellen. Das Aufnahmeelement 1 kann in diesem Fall starre und elastische Bereiche aus zwei oder mehreren unterschiedlichen Werkstoffen aufweisen, so dass der Kopfbereich mit den Rippen 7 beispielsweise elastischer als die Sockel 6 ausgeführt sein können.
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Abweichend von dem dargestellten Ausführungsbeispiel können unterschiedlich ausgestaltete Steckelemente vorgesehen sein, mit beispielsweise rundem statt länglichem Querschnitt, und es können zwei oder mehr Steckelemente in Reihe angeordnet sein, also in Längsrichtung der aufzunehmenden Federleiste hintereinander.
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2 zeigt eine Federleiste 8, die an einem Aufnahmeelement 1 festgelegt ist, wobei sich die beiden Steckelemente 5 in zwei längliche, als Schlitze ausgestaltete Einstecköffnungen 9 der Federleiste 8 erstrecken.
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3 zeigt die Anordnung der 2 von der Unterseite der Federleiste 8 her. Dabei ist ersichtlich, dass sich die Einstecköffnungen 9 an der Unterseite der Federleiste 8 zu einem größeren Querschnitt erweitern, welcher an die Abmessungen der Sockel 6 angepasst ist, so dass die Sockel 6 in diesen erweiterten Querschnittsbereichen aufgenommen werden. Zudem ist ersichtlich, dass die beiden Einstecköffnungen 9 einschließlich der erweiterten Querschnittsbereiche sich zum in der Zeichnung dargestellten Ende der Federleiste 8 hin über die Steckelemente 5 hinaus erstrecken, sodass eine Relativbeweglichkeit zwischen der Federleiste 8 und dem Aufnahmeelement 1 ermöglicht ist, bei welchem das Ende der Federleiste 8 näher an das Aufnahmeelement 1 heran geführt wird.
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In umgekehrter Bewegungsrichtung hingegen ist eine weitere Bewegung der Federleiste 8 gegenüber dem Aufnahmeelement 1 nicht möglich: Die erweiterten unteren Querschnitte der Einstecköffnungen 9 weisen lediglich eine begrenzte Länge auf und sind kürzer als die erwähnten Schlitze, sodass sie einen Anschlag bilden, gegen den die Sockel 6 der Steckelemente 5 geraten, wenn die Federleiste 8 gegenüber dem Aufnahmeelement 1 in einer solchen Richtung bewegt wird, dass sich der Abstand zwischen dem in den Zeichnungen sichtbaren Ende der Federleiste 8 zum Aufnahmeelement 1 vergrößert. Diese den Anschlag bildenden Enden der erweiterten unteren Querschnittsbereiche der Einstecköffnungen 9 sind in 3 durch das Aufnahmeelement 1 verdeckt.
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4 zeigt, dass die Einstecköffnungen 9 als Abschnitte längerer Belüftungsschlitze 10 ausgestaltet sind, und dass die Sockel 6 auf ihrer zum Ende der Federleiste 8 gerichteten Seite eine abgerundete Kontur aufweisen, während sie an ihrem gegenüberliegenden Ende, welches zur Mitte der Federleiste 8 weist, geradlinig ausgestaltet sind.
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5 zeigt in der Ansicht von unten die an der Unterseite erweiterten Konturen der Einstecköffnungen 9, die an die Abmessungen der Sockel 6 angepasst sind.