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Die Erfindung betrifft einen Staubfilterbeutel für den Einsatz in einem staubsaugenden Gerät.
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Aus der
US 5 181 946 A ist ein Staubfilterbeutel bekannt, dessen Beutelwände durch eine Crimp-Verbindung miteinander verbunden sind. Bei der Crimp-Verbindung handelt es sich um eine spezielle Form des Bördelns, bei dem zwei Komponenten durch Verpressen miteinander verbunden werden. Zur Stabilisierung der Crimpverbindungen sind diese in einen Wickel eingeschlossen, bei dem die Wickelabschnitte durch eine Klebeverbindung gesichert sind. Ein lösen der für die Dichtheit des Filterbeutels verantwortlichen Crimp-Verbindung ist dadurch jedoch nicht auszuschließen.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen verbesserten Staubfilterbeutel anzugeben.
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Die Aufgabe wird gelöst mit einem Staufilterbeutel für den Einsatz in einem staubsaugenden Gerät. Der erfindungsgemäße Staubfilterbeutel umfasst eine ein- oder mehrlagige Beutelwand aus luftdurchlässigem Material, eine Einlassöffnung und eine auf der Außenseite der Beutelwand angeordnete Halteeinrichtung. Die Beutelwand weist einen ersten Wandabschnitt und einen zweiten Wandabschnitt auf. Diese Wandabschnitte können als separate Zuschnitte der Beutelwand ausgebildet sein oder auch als Abschnitte einer einstückigen Beutelwandlage, z. B. einer schlauchförmigen Grundkonfiguration. Die Wandabschnitte begrenzen zwischen sich miteinander zugewandten Seiten den Beutelinnenraum. Sie sind über eine gemeinsame Schweiß oder Klebenaht miteinander verbunden. Die Schweiß- oder Klebenaht ist in übereinanderliegenden Randbereichen der Wandabschnitte ausgebildet. Hierfür weisen der erste Wandabschnitt einen Randbereich und der zweite Wandabschnitt einen Randbereich auf. Diese Randbereiche sind aufeinanderliegend über die Schweiß- oder Klebenaht verbunden. Wesentlich bei der erfindungsgemäßen Lösung ist, dass die Verbindung der Randbereiche über die Schweiß- oder Klebenaht erfolgt. Im Falle der Schweißnaht ist es erforderlich, dass das Material der zu verbindenden Wandabschnitte zumindest in dem Randbereich schweißbar ist, d. h. der Randbereich der Wandabschnitte jeweils mindestens eine Schicht aus schweißbarem Material in dem betreffenden Randbereich aufweist.
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Wesentlich bei der erfindungsgemäßen Lösung in Verbindung mit der Schweiß- oder Klebenaht ist, dass der Randbereich des ersten Wandabschnitts und der Randbereich des zweiten Wandabschnitts aufeinanderliegend einen Wickel bilden. Der Wickel weist mehrere Wickelabschnitte auf, die vorzugsweise streifenförmig ausgebildet in Art eines Pakets in dem Wickel aufeinanderliegen. Der endständige Wickelabschnitt weist die Schweiß- oder Klebenaht auf. Die Wickelabschnitte sind jeweils über eine Faltung miteinander verbunden und sind aufeinanderliegend in dem Wickel miteinander fixiert.
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Was die Ausgestaltung des Wickels betrifft, sieht die erfindungsgemäße Lösung vor, dass die Wickelabschnitte jeweils über eine Faltung miteinander verbunden, einander zugewandt angeordnet sind und mindestens einer der Wickelabschnitte mit einem weiteren benachbarten Wickelabschnitt oder mit dem an dem Wickel anschließenden Wandabschnitt fixiert ist.
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Durch die Fixierung des Wickels an dem an dem Wickel anschließenden Wandabschnitt und/oder durch die gegenseitige Fixierung der im Wickel aufeinanderliegenden Wickelabschnitte wird eine mechanische Stabilisierung des Wickels erhalten. Ferner wird die im endständigen Wickelabschnitt angeordnete Schweiß- oder Klebenaht in ihrer innenliegenden Anordnung durch die Fixierung des Wickels stabil und dauerhaft gehalten. Die innenliegende Schweiß- oder Klebenaht wird durch die sie umgebenden Wickelabschnitte vor Beschädigungen geschützt. Die Fixierung des Wickels am Wandabschnitt bzw. die Fixierung der aufeinander aufliegenden Wickelabschnitte ist ein wesentlicher Aspekt der Ausgestaltung des Wickels. Die aufeinanderliegenden Wickelabschnitte können durch eine Stoffschlussverbindung oder durch eine Formschlussverbindung fixiert sein.
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Es kann vorgesehen sein, dass die Stoffschlussverbindung als Klebstoffverbindung und/oder als Schweißverbindung ausgebildet ist. Die Schweißverbindung kann vorzugsweise als Ultraschallschweißverbindung ausgebildet sein.
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Die Formschlussverbindung kann ein Fixierungselement aufweisen, das die zu verbindenden Wickelabschnitte umgreift und/oder durchgreift. Es kann vorgesehen sein, dass das die Wickelabschnitte durchgreifende Fixierungselement als ein fadenförmiges Element ausgebildet ist, welches eine die Wickelabschnitte durchgreifende Naht ausbildet. Die Formschlussverbindung kann auch als Klettverschluss ausgebildet sein.
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Der Wickel kann zwei oder mehrere Wickelabschnitte aufweisen. Bei besonders bevorzugten Ausführungen weist der Wickel genau drei Wickelabschnitte auf. Die Fixierung der Wickelabschnitte kann flächig auf den aufeinanderliegenden Flächen der Wickelabschnitte ausgebildet sein. Sie kann aber auch als eine nicht nur flächige Fixierungseinrichtung ausgebildet sein. Das Fixierungsmittel kann die aufeinanderliegenden Wickelabschnitte in allen Lagen der Wickelabschnitte durchdringen in Art eines die Lagen durchdringenden Klebstoffs oder einer Verschmelzung in Art einer Schweißverbindung. Durch die Fixierung der Wickelabschnitte kann eine Abdichtung des Wickels erhalten werden. Damit wird eine weitere Schutzfunktion für die innenliegende Schweißnaht erhalten. Zusätzlich wird zu der im Wickel innenliegenden Schweißnaht eine Redundanz erhalten.
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Es sind Ausführungen vorgesehen, bei denen nur einige der aufeinanderliegenden Wickelabschnitte des Wickels miteinander fixiert sind. Ferner sind aber auch Ausführungen vorgesehen, bei denen alle der aufeinanderliegenden Wickelabschnitte des Wickels miteinander fixiert sind. Bei besonders bevorzugten Ausführungen kann vorgesehen sein, dass der Wickel auf dem Randbereich des ersten Wandabschnitts oder auf dem Randbereich des zweiten Wandabschnitts aufliegend angeordnet ist, wobei zwischen dem Wickel und dem Randbereich des Wickelabschnitts, auf dem der Wickel aufliegt, eine Klebstoffschicht ausgebildet ist. Es kann bei diesen Ausführungen vorgesehen sein, dass zwischen den übrigen aufeinanderliegenden oder zumindest einander zugewandten Wickelabschnitten keine Klebstoffschicht angeordnet ist.
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Es sind Ausführungen vorgesehen, bei denen der Staubfilterbeutel genau einen Wickel aufweist. Es sind jedoch auch Ausführungen möglich, bei denen der Staubfilterbeutel mehrere Wickel aufweist, z. B. dass der Staubfilterbeutel mindestens an zwei gegenüberliegenden Seiten jeweils einen Wickel aufweist.
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Der Staubfilterbeutel kann als Blockbodenbeutel ausgebildet sein. Es kann vorgesehen sein, dass der Wickel an einer dem Blockboden gegenüberliegenden Seite des Blockbodenbeutels ausgebildet ist.
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In einer weiteren Ausbildung kann vorgesehen sein, dass der Staubfilterbeutel als Flachbeutel ausgebildet ist, wobei an mindestens einer Seite des Flachbeutels der Wickel ausgebildet ist.
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In einer weiteren Ausbildung kann vorgesehen sein, dass der Staubfilterbeutel als Seitenfaltenbeutel mit einfacher oder mehrfacher Seitenfalte ausgebildet ist.
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Ein Ende der Seitenfalte kann ein Teil des Wickels sein.
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Es kann vorgesehen sein, dass an zwei gegenüberliegenden Seiten des Staubfilterbeutels jeweils eine Seitenfalte ausgebildet ist.
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In einer weiteren Ausbildung kann vorgesehen sein, dass der Wickel zwei gegenüberliegende Seiten des Staubfilterbeutels verbindet, die jeweils eine einfache oder mehrfache Seitenfalte aufweisen, wobei der Wickel an seinen beiden Enden jeweils den betreffenden Endabschnitt der angrenzenden Seitenfalten mit einschließt.
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Weiter kann vorgesehen sein, dass der Wickel die Halterungseinrichtung des Staubfilterbeutels bildet oder einen Teil der Halterungseinrichtung des Staubfilterbeutels bildet.
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Die Erfindung wird im Folgenden anhand von Figuren näher erläutert. Dabei zeigen
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1a eine Draufsicht eines ersten Ausführungsbeispiels, der Staubfilterbeutel als Flachbeutel ausgebildet;
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1b eine Seitenansicht in 1a;
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1bx eine vergrößerte Detaildarstellung des Ausschnitts x in 1b;
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1v eine Draufsicht einer Fertigungsvorstufe des Ausführungsbeispiels in 1a vor der Ausbildung des Wickels;
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1c eine Schnittansicht entlang Schnittlinie Ic-Ic in 1v im aufgeblähten Zustand;
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2a eine Draufsicht eines zweiten Ausführungsbeispiels, der Staubfilterbeutel als Seitenfaltenbeutel ausgebildet mit an zwei gegenüberliegenden Längsseiten ausgebildeten Seitenfalten;
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2b eine Seitenansicht in 2a;
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2bx eine vergrößerte Detaildarstellung des Ausschnitts x in 2b;
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2v eine Draufsicht einer Fertigungsvorstufe des Ausführungsbeispiels in 2a, vor der Ausbildung des Wickels;
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2c eine Schnittansicht entlang Schnittlinie IIc-IIc in 2v im aufgeblähten Zustand;
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3a eine Draufsicht eines dritten Ausführungsbeispiels, der Staubfilterbeutel als Blockbodenbeutel ausgebildet;
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3b eine Seitenansicht in 3a;
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3bx eine vergrößerte Detaildarstellung des Ausschnitts x in 3b
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3v eine Draufsicht einer Fertigungsvorstufe des Ausführungsbeispiels in 3a vor der Ausbildung des Wickels.
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Bei dem in den 1a bis 1c dargestellten ersten Ausführungsbeispiel handelt es sich um einen Staubfilterbeutel 1, der als Flachbeutel ausgebildet ist. Der Flachbeutel hat in dem dargestellten Fall quadratischen Grundriss. Er weist eine frontseitige Wand 1f und eine rückseitige Wand 1r auf. Diese beiden Wände 1f, 1r sind fluchtend aufeinanderliegend an ihren vier Rändern jeweils über eine Schweißnaht 1s miteinander verschweißt. Die Wände 1f, 1r sind aus luftdurchlässigem Filtermaterial ausgebildet. In dem dargestellten Fall ist mindestens eine Schicht des Materials ein schweißbares Material, um die Verbindungsnähte als Schweißnähte 1s ausbilden zu können. Bei einer abgewandelten Ausführung können anstelle der Schweißnähte 1s auch Klebenähte vorgesehen sein.
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Um den Staubfilterbeutel in dem staubsaugenden Gerät halten zu können, ist auf der frontseitigen Wand 1f des Staubfilterbeutels eine Halteplatte 2 aufgebracht. Die Halteplatte 2 weist eine Einlassöffnung 3 auf, die mit der Einlassöffnung der frontseitigen Wand 1f fluchtet.
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Zur Stabilisierung der Schweißnaht 1s an der in 1a unteren Kante des Flachbeutels ist ein Wickel 1w ausgebildet. 1v zeigt den Flachbeutel vor der Ausbildung des Wickels. 1a zeigt den fertigen Flachbeutel nach der Ausbildung des Wickels. Wie aus 1bx erkennbar ist, ist im dargestellten Fall der Wickel 1w aus einem ersten Wickelabschnitt 1wa und einem zweiten Wickelabschnitt 1wb gebildet. Der erste Wickelabschnitt 1wa weist die Schweißnaht 1s auf. Der Zweite Wickelabschnitt 1wb schließt sich über eine Falte 1wf an den ersten Wickelabschnitt 1wa an und ist über die Falte 1wf so umgelegt, dass der erste Wickelabschnitt 1wa auf dem Zweiten Wickelabschnitt 1wb aufliegt. Die Wickelabschnitte 1wa, 1wb sind in dem dargestellten Ausführungsbeispiel jeweils streifenförmig mit rechteckigem Grundriss mit jeweils im Wesentlichen gleichen Abmessungen ausgebildet. Der Wickel 1w erhält damit die Form eines länglichen, flach quaderförmigen Pakets oder je nach Ausbildung der Faltung 1wf die Form einer Rolle.
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Die aufeinanderliegenden Flächen des Wickels 1w können über eine Klebeverbindung 4 alle miteinander verbunden sein, sodass die Klebeverbindung eine Fixierungseinrichtung der Wickelabschnitte untereinander bildet.
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In dem in 1bx dargestellten Fall ist die Klebeverbindung durch eine Kleberschicht 4 ausgebildet, die zwischen dem Wickel 1w und der rückseitigen Wand 1r, auf denen der Wickel 1w mit seinem Wickelabschnitt 1wa aufliegt. Zwischen den übrigen Wickelabschnitten 1wa und 1wb ist in dem dargestellten Fall keine Kleberschicht ausgebildet.
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Die Fixierungseinrichtung 4 zur Verbindung der Wickelabschnitte 1wa, 1wb untereinander kann auch als Schweißverbindung oder als anderweitige stoffschlüssige Verbindung ausgebildet sein. Sie kann jedoch alternativ auch als eine formschlüssige Verbindung ausgebildet sein, beispielsweise als eine durch die Wickelabschnitte mit einem Faden oder dergleichen durchgenähte Naht.
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Das in den 2a bis 2c dargestellte zweite Ausführungsbeispiel unterscheidet sich von dem ersten Ausführungsbeispiel der 1a bis 1c dahin, dass der Staubfilterbeutel als Seitenfaltenbeutel ausgebildet ist. Der Seitenfaltenbeutel weist in dem dargestellten Ausführungsbeispiel an seinen beiden seitlichen Längsseiten jeweils eine Seitenfalte iss auf. Der Beutel ist aus einem schlauchförmigen Grundkörper gebildet. Die Seitenfalten iss sind an gegenüberliegenden Längsseiten ausgebildet. Die Frontwand 1f und die Rückwand 1r sind über die Seitenfalten 1ss miteinander verbunden und bilden den schlauchförmigen Grundkörper. Der schlauchförmige Grundkörper ist durch einen im Wesentlichen rechteckigen Zuschnitt gebildet, der über eine in Längsrichtung verlaufende Schweißnaht 1s zu dem schlauchförmigen Grundkörper ausgebildet ist. An den beiden Stirnenden ist der schlauchförmige Grundkörper jeweils über eine quer verlaufende Schweißnaht 1s verschweißt. In abgewandelter Ausführung kann anstelle der Schweißnaht 1s auch eine Klebenaht vorgesehen sein. Wie aus den 2a bis 2c zu erkennen ist, ist bei dem Ausführungsbeispiel in den 2a bis 2c die Einlassöffnung mit der Halteplatte 2 in der Frontwand 1f außermittig angeordnet, und zwar nahe der in 2a linken Schmalseite. An der gegenüberliegenden Schmalseite ist ein Wickel 1w ausgebildet. Er ist in gleicher Weise gebildet wie bei dem ersten Ausführungsbeispiel der 1a bis 1c. Er stabilisiert die Schweißnaht 1s an der betreffenden Schmalseite des Beutels. Zusätzlich hält er die Basis der Seitenfalten 1ss zusammen, und zwar dadurch, dass der Wickel 1w in seinen beiden Enden jeweils die Basis der Seitenfalten iss mit einschließt. Die beiden Seitenfalten 1ss werden damit jeweils an ihrem einen Ende über den Wickel 1w zusammengehalten.
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Das in den 3a bis 3b dargestellte dritte Ausführungsbeispiel ist ein Blockbodenbeutel. Er unterscheidet sich von dem in den 2a bis 2b dargestellten zweiten Ausführungsbeispiel dadurch, dass der Staubfilterbeutel an dem in 3a linken Ende des Beutels einen Blockboden 1bb aufweist. Der Blockboden 1bb verbindet in diesem Bereich die Enden der Frontwand 1f und Rückwand 1r des Beutels. Die beiden Längsseiten von Frontwand 1f und Rückwand 1r sind wie bei herkömmlichen Blockbodenbeuteln üblich jeweils über eine Seitenfalte iss verbunden. In dem Blockboden 1bb ist die Einlassöffnung 3 ausgebildet. Im Bereich der Einlassöffnung 3 ist auf der Außenseite des Blockbodens 1b die Halteplatte 2 angeordnet, die mit ihrer Öffnung mit der Einlassöffnung 3 fluchtet. Auf der den Blockboden 1bb gegenüberliegenden Schmalseite des Beutels ist ein Wickel 1w ausgebildet. Der Wickel 1w ist gleich ausgebildet wie bei dem vorangehenden Ausführungsbeispiel der 2a bis 2c. Er stabilisiert die Schweißnaht 1s an der betreffenden Kante des Beutels. Ferner hält er die Basis der Seitenfalten 1ss auf dieser Seite des Beutels zusammen. Die Seitenfalten 1ss sind zum Blockboden 1bb hin im Wesentlichen V-förmig ziehharmonikaartig auffächerbar.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Staubfilterbeutel
- 1f
- Frontwand
- 1r
- Rückwand
- 1s
- Schweißnaht
- 1w
- Wickel
- 1wa
- Erster Wickelabschnitt
- 1wb
- Zweiter Wickelabschnitt
- 1wc
- Dritter Wickelabschnitt
- 1wf
- Falte des Wickels
- 1ss
- Seitenfalte
- 1bb
- Blockboden
- 2
- Halteplatte
- 3
- Einlassöffnung
- 4
- Fixierungseinrichtung der aufeinanderliegenden Wickelabschnitte 1wa, 1wb
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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