DE3719085A1 - Block- oder kreuzbodenbeutel - Google Patents
Block- oder kreuzbodenbeutelInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Block- oder Kreuzboden
beutel aus ein- oder mehrlagigem, ggf. kaschiertem
Papier und/oder Folienwerkstoff, bei dem gegensinnig
und quer zu den Längskanten bzw. den Seitenwandungen
gefaltete Bodenabschnitte von in Verlängerung der
Vorder- und Rückwandung sich erstreckenden und teils
von den eingefalteten Bodenabschnitten gebildeten
Bodenklappen teilweise überdeckt sind, wobei die Bo
denklappen im Bereich der Überdeckung mit den Boden
abschnitten und im Bereich ihrer gegenseitigen Über
deckung miteinander flächig mittels eines Dispersi
onsklebers verbunden sind.
Unter dem obengenannten Folienwerkstoff, welcher in
Verbindung mit Papier für die genannten Beutel ge
nannt ist, werden sowohl Kunststoff- als auch Alu
miniumfolien verstanden, wobei diese entweder auf
ein beschichtetes oder unbeschichtetes Papier auf
kaschiert oder aber als lose Innen- oder Außenlage
vorgesehen sein können. Bevorzugt kommt für vorliegende
Erfindung polypropylenbeschichtetes Papier in Betracht,
welches auf der Außenseite des Beutels die Polypro
pylenbeschichtung trägt.
Die eingangs genannten Beutel werden häufig für die
Verpackung von Erzeugnissen verwendet, die über län
gere Zeit ohne merkbaren Austausch der sie umgebenden
Luft aufbewahrt werden sollen. Der Block- bzw. Kreuz
boden zeichnet sich durch eine relativ hohe Dichtigkeit
aus, so daß derartige Beutel auch in der Regel für
die Verpackung von zur Staubbildung neigenden Gütern
verwendet werden.
Der hermetische Abschluß der Füllöffnung derartiger
Beutel bereitet nach dem Einbringen des Füllgutes
keine größeren Schwierigkeiten, da durch mehrfaches
Niederfalten des Öffnungsrandes eine hohe Dichtwir
kung erzielt wird, wobei durch eine Versiegelung oder
Heißklebung oder aber durch Verwendung zusätzlicher
Klebebänder jeder Luftaustritt bzw. Luftaustausch
über diesen Verschlußteil des Beutels vermieden wird.
Demgegenüber ist es bisher nicht gelungen, den Block
oder Kreuzboden so auszubilden, daß keinerlei Luft
austausch stattfindet. Versuche haben gezeigt, daß
mit der bisher bekannten Verklebung der sich über
deckenden Abschnitte der Bodenklappen miteinander
bzw. der Bodenklappen mit den Bodenabschnitten kaum
merkbare Spalte zwischen den zu verbindenden Lagen
verbleiben, durch die ein wenn auch geringfügiger
Ein- und Austritt der Luft in das Beutelinnere statt
findet. Derartige schmale Durchtrittsspalte entste
hen insbesondere an den sich kreuzenden Rändern der
miteinander zu verbindenden Lagen, aus denen der Block
bzw. Kreuzboden besteht.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen ein
gangs genannten Block- oder Kreuzbodenbeutel so aus
zubilden, daß ein staub- und weitestgehend luftdichter
Verschluß seines Bodens erzielt wird ohne einen größe
ren Mehraufwand bei seiner Herstellung in Kauf nehmen
zu müssen.
Gelöst wird vorstehende Aufgabe durch die im Kenn
zeichen des Anspruches 1 genannten Merkmale.
Die Erfindung beruht auf der Erkenntnis, daß es allein
mit Dispersionsklebern, unter denen auch Naßkleber
auf Kunststoffbasis verstanden werden, nicht möglich
ist, die stufigen Übergänge in den Klebeflächen, be
dingt durch die örtlich unterschiedliche Anzahl der
aufeinanderliegenden Lagen des Werkstoffes, vollstän
dig, insbesondere über längere Zeitspannen, abzudichten.
Erfindungsgemäß ist neben der flächigen Verklebung
der Bodenabschnitte und Bodenklappen mit dem Disper
sionskleber eine hiervon getrennte streifenförmige
weitere Abdichtung mit einer Heißklebe-Leimschicht
vorgesehen, welche im Gegensatz zu einem Dispersions
kleber nach Art eines raupenförmigen Leimauftrages
aufgebracht werden kann. Hierdurch gelingt es auch,
die stufigen Übergänge innerhalb der Klebeflächen
sicher abzudichten. Die Streifen bzw. Raupen des Heiß
klebe-Leimes können dabei im Vergleich zu dem flä
chigen Auftrag des Dispersionsklebers außerordent
lich schmal gehalten werden. Es reichen Streifen von
nur wenigen Millimeter Breite aus, um einen luft
und staubdichten Block- bzw. Kreuzboden herzustellen.
Das Aufbringen des Heißklebe-Leimes bereitet bei der
Herstellung der Beutel keine Schwierigkeiten, weil
bei entsprechender Gestaltung der mit dem Dispersi
onskleber versehenen Flächen geradlinige Streifen
des Heißklebe-Leimes, beispielsweise mit Hilfe von
Düsen, aufgebracht werden können.
Wichtig ist dabei, daß durch den streifenförmigen
Heißklebe-Leimauftrag eine Art Dichtungsriegel ent
steht, welcher von der Faltinie der einen Bodenklappe
zu der Faltlinie der anderen Bodenklappe reicht bzw.
sich über diese Faltlinien hinaus bis auf die Boden
klappen erstreckt. Dieser Dichtungsriegel muß nicht
zwingend geradlinig sein, sondern kann ganz oder teil
weise auch der Kontur der Bodenklappen folgen. Jedoch
ist die geradlinige Anordnung des Heißklebe-Leimauf
trages und der hierdurch gebildeten zusätzlichen Ver
bindungsflächen der den Boden bildenden Abschnitte
bzw. Klappen wesentlich günstiger.
Besonders zweckmäßig ist es, wenn die mit ihren ein
ander zugekehrten freien Enden miteinander verbun
denen Bodenklappen mit den Bodenabschnitten über par
allel zu den Seitenrändern des Bodens verlaufende
Rechteckflächen mittels des Dispersionsklebers und
über parallel zu den Seitenrändern des Bodens und
der Rechteckflächen verlaufende streifenförmige Heiß
klebe-Leimaufträge verbunden sind. Diese Ausführung
läßt sich besonders einfach herstellen, da der raupen
förmige Auftrag des Heißklebe-Leimes im Zuge des Falt
vorganges der Beutel während ihres Transportes durch
oberhalb des Transportweges vorgesehene periodisch
betätigte Düsen aufgebracht werden kann.
In vielen Fällen sind Block- oder Kreuzbodenbeutel
so ausgebildet, daß die außen aufliegende Bodenklappe
in einem rechteckförmigen Laschenabschnitt endet.
Die Laschenabschnitte bilden eine größere Auflage
fläche und damit bei entsprechender Beleimung auch
eine größere Dichtfläche. Sie werden häufig deshalb
benötigt, weil auf der Außenseite des Bodens Aufdrucke,
insbesondere Kodierungsaufdrucke, aufgebracht werden,
die beim Vertrieb der gefüllten Beutel für den Käufer
nicht sichtbar in Erscheinung treten sollen.
Eine Verbesserung der Dichtigkeit des Bodens konnte
jedoch durch derartige Laschen nicht erreicht werden.
Die erfindungsgemäße Weiterbildung dieser Beutel ist
im Anspruch 3 angegeben.
Eine erhebliche weitere Erhöhung der Dichtigkeit des
Bodenbereiches der Block- oder Kreuzbodenbeutel wird
durch die Maßnahmen nach Anspruch 4 erreicht.
Die doppellagigen Zwickelbereiche der Bodenklappen
liegen außerhalb der miteinander durch Kleben ver
bundenen Bodenlagen. Durch den Faltvorgang und auch
nach der Füllung des Beutels liegen diese Doppella
gen der Bodenklappen in den genannten Zwickelberei
chen zwar sehr fest aufeinander, jedoch wird ein her
metischer Abschluß erst erreicht, wenn gemäß Anspruch
4 diese Zwickelbereiche flächig miteinander verklebt
sind.
Die Zeichnung gibt zwei Ausführungsbeispiele der Er
findung in schematischer Darstellung wieder.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf den unteren Teil eines
Blockbodenbeutels nach der Erfindung vor der
Niederfaltung der Bodenklappen,
Fig. 2 eine Draufsicht gemäß Fig. 1 nach Niederfal
tung einer der Bodenklappen,
Fig. 3 eine Draufsicht gemäß Fig. 2 einer anderen
Ausführung des Blockbodenbeutels,
Fig. 4 in verkleinerter Darstellung die Draufsicht
auf die Innenseite eines Zuschnittes zur Her
stellung eines Beutels gemäß den Fig. 1 und 2.
In der Darstellung nach den Fig. 1 bis 3 sind die
den Blockboden bildenden Teile des im Querschnitt
rechteckförmigen Blockbodenbeutels um die Mittellängs
achse 1 des Blockbodens in die Ebene der Vorderwand
2 des Beutels verschwenkt wiedergegeben.
Die den Boden bildenden Abschnitte werden jeweils
durch Falten der ein Rechteck umschließenden Wandun
gen des Beutels gebildet.
In dem vorliegenden Falle sei angenommen, daß es sich
um einen Blockbodenbeutel aus einem außenseitig poly
propylenbeschichteten Papierwerkstoff handelt.
Der in den Fig. 1 und 2 wiedergegebene Blockboden
besteht aus den gegensinnig und quer zu den Längs
kanten 3 bzw. Seitenwandungen gefalteten Bodenabschnit
ten 4 und den Bodenklappen 5 und 6, wobei diese in
den Bereichen 5 a und 5 b sowie 6 a und 6 b doppellagig
sind, wobei die eine Lage von den eingefalteten Bo
denabschnitten 4 gebildet wird.
Bei den bisher bekannten Blockbodenbeuteln sind die
Bodenklappen 5 und 6 vollflächig mit einem Dispersi
onskleber auf Kunststoff- bzw. Stärkebasis beschich
tet und nach dem Auffalten durch Umlegen der Boden
klappen 5 und 6 um die Faltlinien 17 und 18 in ihren
Überdeckungsbereichen mit dem Bodenabschnitt 4 bzw.
im Bereich ihrer gegenseitigen Überdeckung mitein
ander verbunden. Zusätzlich kann auch im Bereich der
Bodenabschnitte 4 ein Dispersionskleber aufgebracht
sein, soweit der Bereich von den Bodenklappen 5 und
6 überdeckt wird.
Bei der in den Fig. 1 und 2 wiedergegebenen Ausfüh
rung sind dagegen die Bodenklappen 5 und 6 nicht voll
flächig mit Dispersionskleber beschichtet. Vielmehr
ist nur die Bodenklappe 6 in dem gekreuzt schraffier
ten Bereich 7 mit einem Dispersionskleber beschichtet,
wobei diese Beschichtung sich auch über die Rechteck
flächen 7 a und 7 b auf dem Bodenabschnitt 4 fortsetzt
bis zur Faltlinie 17. Es bleiben somit seitlich neben
den Bereichen oder Flächen 7 bzw. 7 a innerhalb des
Überdeckungsbereiches der Bodenklappen 5 und 6 mit
dem Bodenabschnitt 4 bzw. in dem Bereich, in welchem
sich die Bodenklappen 5 und 6 bei Fertigstellung des
Bodens überdecken, klebstofffreie Zonen, in denen
innerhalb des Überdeckungsbereiches der Bodenklappen
5 und 6 jeweils ein streifenförmiger Heißklebe-Leim
auftrag 9 bzw. 10 nach Art einer Leimraupe angeordnet
ist. Dabei erstreckt sich jeder Heißklebe-Leimauf
trag 9 bzw. 10 über den Bodenabschnitt 4 bis auf die
Innenwandfläche der Bodenklappen 5 und 6, d.h. über
die Faltlinien 17 und 18 der genannten Bodenklappen
hinaus.
Die streifenförmigen Heißklebe-Leimaufträge 9 und
10 sind im Verhältnis zu den mit dem Dispersionskle
ber versehenen Rechteckflächen 7 a der Bodenabschnitte
schmal gehalten.
Beim Umlegen der Bodenklappen 5 und 6 um die Falt
linien 17 und 18 und dem nachfolgenden Andruck dieser
Klappen gegen die Bodenabschnitte 4 wird eine doppel
te Abdichtung der sich überdeckenden Bereiche der
Bodenabschnitte 4 und der Bodenklappen 5 und 6 erzielt.
Fig. 2 zeigt die bereits um die Faltlinie 17 auf dem
Bodenabschnitt 4 umgelegte Bodenklappe 5. In ausge
zogenen Linien ist die noch nicht um die Faltlinie
18 umgelegte Bodenklappe 6 erkennbar, welche nach
dem Umlegen die gestrichelte Lage 6 c einnimmt.
Man erkennt, daß durch die Flächen 7 und 7 a, welche
mit dem Dispersionskleber versehen sind, eine relativ
großflächige Verbindung der Bodenklappen 5 und 6 mit
den Bodenabschnitten 4 und im Überdeckungsbereich
auch der Bodenklappen miteinander erfolgt. Parallel
hierzu und parallel zu den Seitenrändern 11 und 12
des Bodens erfolgt eine zusätzliche Verbindung der
Bodenklappen 5 und 6 mit den Bodenabschnitten 4 und
je nach Ausdehnung der Heißklebe-Leimaufträge 9 und
10 in Richtung zu den freien Rändern der Bodenklap
pen 5 und 6 hin auch eine zusätzliche Verklebung der
Bodenklappen in ihrem Überdeckungsbereich.
Die streifenförmigen Heißklebe-Leimaufträge 9 und
10 könnten auf den Bodenabschnitten 4 auch etwa ent
lang der Kontur der Begrenzungskanten der auf dem
Bodenbereich aufgefalteten Bodenklappen 5 und 6 ver
laufen, jedoch ist das Aufbringen eines solchen win
kelförmigen Leimauftrages mit großen Aufwendungen
verbunden, so daß den parallel zu den Seitenrändern
11 und 12 des Bodens verlaufenden Heißklebe-Leimauf
trägen 9 und 10 der Vorzug zu geben ist.
In der Fig. 3 ist eine von den Fig. 1 und 2 abwei
chende Ausbildung des Blockbodens wiedergegeben. In
dieser Figur sind die mit den Fig. 1 und 2 überein
stimmenden Teile bzw. Flächen mit jeweils gleichen
Bezugszeichen versehen.
In diesem Beispiel ist die Bodenklappe 6 so ausgebil
det, daß sie in einer rechteckförmigen Lasche 15 endet.
Die streifenförmigen Heißklebe-Leimaufträge 9 und
10 erstrecken sich bis etwa zum freien Ende des La
schenabschnittes 15. Man erkennt durch die dargestellte
bereits um die Faltlinie 17 umgelegte Lasche 15 deren
doppelte Verklebung mit den Bodenabschnitten 4. Wenn
die Bodenklappe 6 um die Faltlinie 18 auf die Boden
klappe 5 gefaltet wird, nimmt sie die in der Figur
gestrichelt wiedergegebene Position 6 c ein. Man er
kennt, daß in dieser Position eine großflächige Ver
bindung im Bereich des aufgebrachten Dispersionskle
bers erfolgt, und daß parallel hierzu die längs der
Heißklebe-Leimaufträge 9 und 10 verlaufende weitere
Verbindung der Bodenklappen mit den Bodenabschnitten
bzw. der Bodenklappen miteinander erfolgt.
In den Fig. 1 bis 3 sind schraffiert angedeutet zu
sätzliche Verklebungen der durch Rückfaltung der Bo
denabschnitte 4 gebildeten Teile 5 a sowie 5 b und 6 a
sowie 6 b der Bodenklappen 5 und 6 auf ihren einander
zugekehrten Seiten in den von den Bodenrändern 11
bzw. 12 ausgehenden Zwickelbereichen 13 bzw. 14.
Der Leimauftrag für die Verklebung dieser Zwickel
bereiche ist deutlich aus der Darstellung des Zuschnit
tes gemäß Fig. 4 ersichtlich. In dieser Figur sind
die Faltlinien 20 bis 22 für die Seitenfalten des
Beutels, die Faltlinien 17 und 18 und die Faltlinien
für die Bildung der Bodenabschnitte 4 erkennbar. Mit
23 ist der Überlappstreifen zur Bildung der Seiten
naht des Beutels bezeichnet.
Die Form des Zuschnittes ist bis auf die wiederge
gebenen Leimflächen 13 und 14 sowie 7 bekannt. In
der Darstellung der Fig. 4 sind die auf der Rückseite
dieses Zuschnittes vorgesehenen weiteren Aufträge
des Dispersions- bzw. Heißklebe-Leimes nicht mit wie
dergegeben.
Bei Beuteln aus mehrlagigem Werkstoff sind die aus
der Fig. 4 ersichtlichen Beleimungsstellen 7 sowie
13 und 14 auf der Innenseite der inneren Lage auf
zubringen, während die übrigen aus den anderen Figu
ren hervorgehenden Beleimungsstellen auf der Außen
seite der äußeren Lage aufgebracht werden müssen.
Claims (4)
1. Block- oder Kreuzbodenbeutel aus ein- oder mehr
lagigem, ggf. kaschiertem Papier und/oder Folien
werkstoff, bei dem gegensinnig und quer zu den
Längskanten bzw. den Seitenwandungen gefaltete
Bodenabschnitte von in Verlängerung der Vorder-
und Rückwandung sich erstreckenden und teils von
den eingefalteten Bodenabschnitten gebildeten Boden
klappen teilweise überdeckt sind, wobei die Boden
klappen im Bereich der Überdeckung mit den Boden
abschnitten und im Bereich ihrer gegenseitigen
Überdeckung miteinander flächig mittels eines Dis
persionsklebers verbunden sind, dadurch
gekennzeichnet, daß die flächige
Verklebung der Wandungen der Bodenabschnitte (4)
und Bodenklappen (6; 7) zu den seitlichen Rändern
(11; 12) des Bodens hin gesehen so begrenzt ist,
daß im Bereich der sich überdeckenden Bodenklappen
auf diesen und den Bodenabschnitten von dem Dis
persionskleber freie Zonen verbleiben, die durch
je einen durchgehenden, sich über den Bodenabschnitt
und wenigstens einen Teil der Bodenklappen er
streckenden streifenförmigen Heißklebe-Leimauftrag
(9; 10 ) verbunden sind.
2. Beutel nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß die mit ihren ein
ander zugekehrten freien Enden miteinander ver
bundenen Bodenklappen (5; 6) mit den Bodenabschnit
ten (4) über parallel zu den Seitenrändern (11; 12)
des Bodens verlaufende Rechteckflächen (7 a) mit
tels des Dispersionsklebers und über parallel zu
den Seitenrändern des Bodens und der Rechteckflä
chen verlaufende streifenförmige Heißklebe-Leim
aufträge (9; 10) verbunden sind.
3. Beutel nach Anspruch 1 oder 2, bei dem die außen
aufliegende Bodenklappe in einem rechteckförmigen
Laschenabschnitt endet, dadurch ge
kennzeichnet, daß der laschenförmige
Abschnitt (15) über eine bis in seine seitlichen
Randzonen reichende Dispersionsklebeschicht (7)
und seitlich hierzu sowie parallel zu den Seiten
rändern (11; 12) des Bodens verlaufende sowie sich
über die Bodenabschnitte (4) erstreckende, durch
gehende, streifenförmige Heißklebe-Leimaufträge
(9; 10) mit der anderen Bodenklappe und den ein
gefalteten Bodenabschnitten verbunden ist.
4. Beutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die durch Einfaltung der Bodenabschnitte (4)
gebildeten Teile (5 a; 6 a) der Bodenklappen (5; 6)
auf ihren einander zugekehrten Seiten in den von
den seitlichen Bodenrändern (11; 12) ausgehenden
Zwickelbereichen (13; 14) flächig miteinander verklebt
sind.
Priority Applications (3)
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DE19873719085 DE3719085A1 (de) | 1987-06-06 | 1987-06-06 | Block- oder kreuzbodenbeutel |
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Publications (1)
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DE (2) | DE3719085A1 (de) |
Cited By (1)
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EP0989064A1 (de) * | 1998-09-08 | 2000-03-29 | Chronos Holding Ltd | Sack |
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DE102015006212A1 (de) * | 2015-05-13 | 2016-11-17 | Dy-Pack Verpackungen Gustav Dyckerhoff Gmbh | Papiersack und Herstellungsverfahren für einen Papiersack |
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- 1987-06-06 DE DE19873719085 patent/DE3719085A1/de not_active Withdrawn
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- 1988-06-01 EP EP88108727A patent/EP0298252B1/de not_active Expired - Lifetime
- 1988-06-01 DE DE8888108727T patent/DE3870334D1/de not_active Expired - Fee Related
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Publication number | Publication date |
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EP0298252A2 (de) | 1989-01-11 |
EP0298252A3 (en) | 1989-09-27 |
DE3870334D1 (de) | 1992-05-27 |
EP0298252B1 (de) | 1992-04-22 |
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Legal Events
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