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DE3719085A1 - Block- oder kreuzbodenbeutel - Google Patents

Block- oder kreuzbodenbeutel

Info

Publication number
DE3719085A1
DE3719085A1 DE19873719085 DE3719085A DE3719085A1 DE 3719085 A1 DE3719085 A1 DE 3719085A1 DE 19873719085 DE19873719085 DE 19873719085 DE 3719085 A DE3719085 A DE 3719085A DE 3719085 A1 DE3719085 A1 DE 3719085A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
flaps
sections
side edges
extending
glue
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19873719085
Other languages
English (en)
Inventor
Alfred Theis
Uwe Moerig
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
FR NOLTEMEYER GmbH
Original Assignee
FR NOLTEMEYER GmbH
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Filing date
Publication date
Application filed by FR NOLTEMEYER GmbH filed Critical FR NOLTEMEYER GmbH
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Priority to DE8888108727T priority patent/DE3870334D1/de
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Publication of DE3719085A1 publication Critical patent/DE3719085A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D31/00Bags or like containers made of paper and having structural provision for thickness of contents
    • B65D31/08Bags or like containers made of paper and having structural provision for thickness of contents with block bottoms

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Bag Frames (AREA)
  • Making Paper Articles (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Block- oder Kreuzboden­ beutel aus ein- oder mehrlagigem, ggf. kaschiertem Papier und/oder Folienwerkstoff, bei dem gegensinnig und quer zu den Längskanten bzw. den Seitenwandungen gefaltete Bodenabschnitte von in Verlängerung der Vorder- und Rückwandung sich erstreckenden und teils von den eingefalteten Bodenabschnitten gebildeten Bodenklappen teilweise überdeckt sind, wobei die Bo­ denklappen im Bereich der Überdeckung mit den Boden­ abschnitten und im Bereich ihrer gegenseitigen Über­ deckung miteinander flächig mittels eines Dispersi­ onsklebers verbunden sind.
Unter dem obengenannten Folienwerkstoff, welcher in Verbindung mit Papier für die genannten Beutel ge­ nannt ist, werden sowohl Kunststoff- als auch Alu­ miniumfolien verstanden, wobei diese entweder auf ein beschichtetes oder unbeschichtetes Papier auf­ kaschiert oder aber als lose Innen- oder Außenlage vorgesehen sein können. Bevorzugt kommt für vorliegende Erfindung polypropylenbeschichtetes Papier in Betracht, welches auf der Außenseite des Beutels die Polypro­ pylenbeschichtung trägt.
Die eingangs genannten Beutel werden häufig für die Verpackung von Erzeugnissen verwendet, die über län­ gere Zeit ohne merkbaren Austausch der sie umgebenden Luft aufbewahrt werden sollen. Der Block- bzw. Kreuz­ boden zeichnet sich durch eine relativ hohe Dichtigkeit aus, so daß derartige Beutel auch in der Regel für die Verpackung von zur Staubbildung neigenden Gütern verwendet werden.
Der hermetische Abschluß der Füllöffnung derartiger Beutel bereitet nach dem Einbringen des Füllgutes keine größeren Schwierigkeiten, da durch mehrfaches Niederfalten des Öffnungsrandes eine hohe Dichtwir­ kung erzielt wird, wobei durch eine Versiegelung oder Heißklebung oder aber durch Verwendung zusätzlicher Klebebänder jeder Luftaustritt bzw. Luftaustausch über diesen Verschlußteil des Beutels vermieden wird.
Demgegenüber ist es bisher nicht gelungen, den Block­ oder Kreuzboden so auszubilden, daß keinerlei Luft­ austausch stattfindet. Versuche haben gezeigt, daß mit der bisher bekannten Verklebung der sich über­ deckenden Abschnitte der Bodenklappen miteinander bzw. der Bodenklappen mit den Bodenabschnitten kaum merkbare Spalte zwischen den zu verbindenden Lagen verbleiben, durch die ein wenn auch geringfügiger Ein- und Austritt der Luft in das Beutelinnere statt­ findet. Derartige schmale Durchtrittsspalte entste­ hen insbesondere an den sich kreuzenden Rändern der miteinander zu verbindenden Lagen, aus denen der Block­ bzw. Kreuzboden besteht.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen ein­ gangs genannten Block- oder Kreuzbodenbeutel so aus­ zubilden, daß ein staub- und weitestgehend luftdichter Verschluß seines Bodens erzielt wird ohne einen größe­ ren Mehraufwand bei seiner Herstellung in Kauf nehmen zu müssen.
Gelöst wird vorstehende Aufgabe durch die im Kenn­ zeichen des Anspruches 1 genannten Merkmale.
Die Erfindung beruht auf der Erkenntnis, daß es allein mit Dispersionsklebern, unter denen auch Naßkleber auf Kunststoffbasis verstanden werden, nicht möglich ist, die stufigen Übergänge in den Klebeflächen, be­ dingt durch die örtlich unterschiedliche Anzahl der aufeinanderliegenden Lagen des Werkstoffes, vollstän­ dig, insbesondere über längere Zeitspannen, abzudichten.
Erfindungsgemäß ist neben der flächigen Verklebung der Bodenabschnitte und Bodenklappen mit dem Disper­ sionskleber eine hiervon getrennte streifenförmige weitere Abdichtung mit einer Heißklebe-Leimschicht vorgesehen, welche im Gegensatz zu einem Dispersions­ kleber nach Art eines raupenförmigen Leimauftrages aufgebracht werden kann. Hierdurch gelingt es auch, die stufigen Übergänge innerhalb der Klebeflächen sicher abzudichten. Die Streifen bzw. Raupen des Heiß­ klebe-Leimes können dabei im Vergleich zu dem flä­ chigen Auftrag des Dispersionsklebers außerordent­ lich schmal gehalten werden. Es reichen Streifen von nur wenigen Millimeter Breite aus, um einen luft­ und staubdichten Block- bzw. Kreuzboden herzustellen. Das Aufbringen des Heißklebe-Leimes bereitet bei der Herstellung der Beutel keine Schwierigkeiten, weil bei entsprechender Gestaltung der mit dem Dispersi­ onskleber versehenen Flächen geradlinige Streifen des Heißklebe-Leimes, beispielsweise mit Hilfe von Düsen, aufgebracht werden können.
Wichtig ist dabei, daß durch den streifenförmigen Heißklebe-Leimauftrag eine Art Dichtungsriegel ent­ steht, welcher von der Faltinie der einen Bodenklappe zu der Faltlinie der anderen Bodenklappe reicht bzw. sich über diese Faltlinien hinaus bis auf die Boden­ klappen erstreckt. Dieser Dichtungsriegel muß nicht zwingend geradlinig sein, sondern kann ganz oder teil­ weise auch der Kontur der Bodenklappen folgen. Jedoch ist die geradlinige Anordnung des Heißklebe-Leimauf­ trages und der hierdurch gebildeten zusätzlichen Ver­ bindungsflächen der den Boden bildenden Abschnitte bzw. Klappen wesentlich günstiger.
Besonders zweckmäßig ist es, wenn die mit ihren ein­ ander zugekehrten freien Enden miteinander verbun­ denen Bodenklappen mit den Bodenabschnitten über par­ allel zu den Seitenrändern des Bodens verlaufende Rechteckflächen mittels des Dispersionsklebers und über parallel zu den Seitenrändern des Bodens und der Rechteckflächen verlaufende streifenförmige Heiß­ klebe-Leimaufträge verbunden sind. Diese Ausführung läßt sich besonders einfach herstellen, da der raupen­ förmige Auftrag des Heißklebe-Leimes im Zuge des Falt­ vorganges der Beutel während ihres Transportes durch oberhalb des Transportweges vorgesehene periodisch betätigte Düsen aufgebracht werden kann.
In vielen Fällen sind Block- oder Kreuzbodenbeutel so ausgebildet, daß die außen aufliegende Bodenklappe in einem rechteckförmigen Laschenabschnitt endet. Die Laschenabschnitte bilden eine größere Auflage­ fläche und damit bei entsprechender Beleimung auch eine größere Dichtfläche. Sie werden häufig deshalb benötigt, weil auf der Außenseite des Bodens Aufdrucke, insbesondere Kodierungsaufdrucke, aufgebracht werden, die beim Vertrieb der gefüllten Beutel für den Käufer nicht sichtbar in Erscheinung treten sollen.
Eine Verbesserung der Dichtigkeit des Bodens konnte jedoch durch derartige Laschen nicht erreicht werden.
Die erfindungsgemäße Weiterbildung dieser Beutel ist im Anspruch 3 angegeben.
Eine erhebliche weitere Erhöhung der Dichtigkeit des Bodenbereiches der Block- oder Kreuzbodenbeutel wird durch die Maßnahmen nach Anspruch 4 erreicht.
Die doppellagigen Zwickelbereiche der Bodenklappen liegen außerhalb der miteinander durch Kleben ver­ bundenen Bodenlagen. Durch den Faltvorgang und auch nach der Füllung des Beutels liegen diese Doppella­ gen der Bodenklappen in den genannten Zwickelberei­ chen zwar sehr fest aufeinander, jedoch wird ein her­ metischer Abschluß erst erreicht, wenn gemäß Anspruch 4 diese Zwickelbereiche flächig miteinander verklebt sind.
Die Zeichnung gibt zwei Ausführungsbeispiele der Er­ findung in schematischer Darstellung wieder.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf den unteren Teil eines Blockbodenbeutels nach der Erfindung vor der Niederfaltung der Bodenklappen,
Fig. 2 eine Draufsicht gemäß Fig. 1 nach Niederfal­ tung einer der Bodenklappen,
Fig. 3 eine Draufsicht gemäß Fig. 2 einer anderen Ausführung des Blockbodenbeutels,
Fig. 4 in verkleinerter Darstellung die Draufsicht auf die Innenseite eines Zuschnittes zur Her­ stellung eines Beutels gemäß den Fig. 1 und 2.
In der Darstellung nach den Fig. 1 bis 3 sind die den Blockboden bildenden Teile des im Querschnitt rechteckförmigen Blockbodenbeutels um die Mittellängs­ achse 1 des Blockbodens in die Ebene der Vorderwand 2 des Beutels verschwenkt wiedergegeben.
Die den Boden bildenden Abschnitte werden jeweils durch Falten der ein Rechteck umschließenden Wandun­ gen des Beutels gebildet.
In dem vorliegenden Falle sei angenommen, daß es sich um einen Blockbodenbeutel aus einem außenseitig poly­ propylenbeschichteten Papierwerkstoff handelt.
Der in den Fig. 1 und 2 wiedergegebene Blockboden besteht aus den gegensinnig und quer zu den Längs­ kanten 3 bzw. Seitenwandungen gefalteten Bodenabschnit­ ten 4 und den Bodenklappen 5 und 6, wobei diese in den Bereichen 5 a und 5 b sowie 6 a und 6 b doppellagig sind, wobei die eine Lage von den eingefalteten Bo­ denabschnitten 4 gebildet wird.
Bei den bisher bekannten Blockbodenbeuteln sind die Bodenklappen 5 und 6 vollflächig mit einem Dispersi­ onskleber auf Kunststoff- bzw. Stärkebasis beschich­ tet und nach dem Auffalten durch Umlegen der Boden­ klappen 5 und 6 um die Faltlinien 17 und 18 in ihren Überdeckungsbereichen mit dem Bodenabschnitt 4 bzw. im Bereich ihrer gegenseitigen Überdeckung mitein­ ander verbunden. Zusätzlich kann auch im Bereich der Bodenabschnitte 4 ein Dispersionskleber aufgebracht sein, soweit der Bereich von den Bodenklappen 5 und 6 überdeckt wird.
Bei der in den Fig. 1 und 2 wiedergegebenen Ausfüh­ rung sind dagegen die Bodenklappen 5 und 6 nicht voll­ flächig mit Dispersionskleber beschichtet. Vielmehr ist nur die Bodenklappe 6 in dem gekreuzt schraffier­ ten Bereich 7 mit einem Dispersionskleber beschichtet, wobei diese Beschichtung sich auch über die Rechteck­ flächen 7 a und 7 b auf dem Bodenabschnitt 4 fortsetzt bis zur Faltlinie 17. Es bleiben somit seitlich neben den Bereichen oder Flächen 7 bzw. 7 a innerhalb des Überdeckungsbereiches der Bodenklappen 5 und 6 mit dem Bodenabschnitt 4 bzw. in dem Bereich, in welchem sich die Bodenklappen 5 und 6 bei Fertigstellung des Bodens überdecken, klebstofffreie Zonen, in denen innerhalb des Überdeckungsbereiches der Bodenklappen 5 und 6 jeweils ein streifenförmiger Heißklebe-Leim­ auftrag 9 bzw. 10 nach Art einer Leimraupe angeordnet ist. Dabei erstreckt sich jeder Heißklebe-Leimauf­ trag 9 bzw. 10 über den Bodenabschnitt 4 bis auf die Innenwandfläche der Bodenklappen 5 und 6, d.h. über die Faltlinien 17 und 18 der genannten Bodenklappen hinaus.
Die streifenförmigen Heißklebe-Leimaufträge 9 und 10 sind im Verhältnis zu den mit dem Dispersionskle­ ber versehenen Rechteckflächen 7 a der Bodenabschnitte schmal gehalten.
Beim Umlegen der Bodenklappen 5 und 6 um die Falt­ linien 17 und 18 und dem nachfolgenden Andruck dieser Klappen gegen die Bodenabschnitte 4 wird eine doppel­ te Abdichtung der sich überdeckenden Bereiche der Bodenabschnitte 4 und der Bodenklappen 5 und 6 erzielt.
Fig. 2 zeigt die bereits um die Faltlinie 17 auf dem Bodenabschnitt 4 umgelegte Bodenklappe 5. In ausge­ zogenen Linien ist die noch nicht um die Faltlinie 18 umgelegte Bodenklappe 6 erkennbar, welche nach dem Umlegen die gestrichelte Lage 6 c einnimmt.
Man erkennt, daß durch die Flächen 7 und 7 a, welche mit dem Dispersionskleber versehen sind, eine relativ großflächige Verbindung der Bodenklappen 5 und 6 mit den Bodenabschnitten 4 und im Überdeckungsbereich auch der Bodenklappen miteinander erfolgt. Parallel hierzu und parallel zu den Seitenrändern 11 und 12 des Bodens erfolgt eine zusätzliche Verbindung der Bodenklappen 5 und 6 mit den Bodenabschnitten 4 und je nach Ausdehnung der Heißklebe-Leimaufträge 9 und 10 in Richtung zu den freien Rändern der Bodenklap­ pen 5 und 6 hin auch eine zusätzliche Verklebung der Bodenklappen in ihrem Überdeckungsbereich.
Die streifenförmigen Heißklebe-Leimaufträge 9 und 10 könnten auf den Bodenabschnitten 4 auch etwa ent­ lang der Kontur der Begrenzungskanten der auf dem Bodenbereich aufgefalteten Bodenklappen 5 und 6 ver­ laufen, jedoch ist das Aufbringen eines solchen win­ kelförmigen Leimauftrages mit großen Aufwendungen verbunden, so daß den parallel zu den Seitenrändern 11 und 12 des Bodens verlaufenden Heißklebe-Leimauf­ trägen 9 und 10 der Vorzug zu geben ist.
In der Fig. 3 ist eine von den Fig. 1 und 2 abwei­ chende Ausbildung des Blockbodens wiedergegeben. In dieser Figur sind die mit den Fig. 1 und 2 überein­ stimmenden Teile bzw. Flächen mit jeweils gleichen Bezugszeichen versehen.
In diesem Beispiel ist die Bodenklappe 6 so ausgebil­ det, daß sie in einer rechteckförmigen Lasche 15 endet. Die streifenförmigen Heißklebe-Leimaufträge 9 und 10 erstrecken sich bis etwa zum freien Ende des La­ schenabschnittes 15. Man erkennt durch die dargestellte bereits um die Faltlinie 17 umgelegte Lasche 15 deren doppelte Verklebung mit den Bodenabschnitten 4. Wenn die Bodenklappe 6 um die Faltlinie 18 auf die Boden­ klappe 5 gefaltet wird, nimmt sie die in der Figur gestrichelt wiedergegebene Position 6 c ein. Man er­ kennt, daß in dieser Position eine großflächige Ver­ bindung im Bereich des aufgebrachten Dispersionskle­ bers erfolgt, und daß parallel hierzu die längs der Heißklebe-Leimaufträge 9 und 10 verlaufende weitere Verbindung der Bodenklappen mit den Bodenabschnitten bzw. der Bodenklappen miteinander erfolgt.
In den Fig. 1 bis 3 sind schraffiert angedeutet zu­ sätzliche Verklebungen der durch Rückfaltung der Bo­ denabschnitte 4 gebildeten Teile 5 a sowie 5 b und 6 a sowie 6 b der Bodenklappen 5 und 6 auf ihren einander zugekehrten Seiten in den von den Bodenrändern 11 bzw. 12 ausgehenden Zwickelbereichen 13 bzw. 14.
Der Leimauftrag für die Verklebung dieser Zwickel­ bereiche ist deutlich aus der Darstellung des Zuschnit­ tes gemäß Fig. 4 ersichtlich. In dieser Figur sind die Faltlinien 20 bis 22 für die Seitenfalten des Beutels, die Faltlinien 17 und 18 und die Faltlinien für die Bildung der Bodenabschnitte 4 erkennbar. Mit 23 ist der Überlappstreifen zur Bildung der Seiten­ naht des Beutels bezeichnet.
Die Form des Zuschnittes ist bis auf die wiederge­ gebenen Leimflächen 13 und 14 sowie 7 bekannt. In der Darstellung der Fig. 4 sind die auf der Rückseite dieses Zuschnittes vorgesehenen weiteren Aufträge des Dispersions- bzw. Heißklebe-Leimes nicht mit wie­ dergegeben.
Bei Beuteln aus mehrlagigem Werkstoff sind die aus der Fig. 4 ersichtlichen Beleimungsstellen 7 sowie 13 und 14 auf der Innenseite der inneren Lage auf­ zubringen, während die übrigen aus den anderen Figu­ ren hervorgehenden Beleimungsstellen auf der Außen­ seite der äußeren Lage aufgebracht werden müssen.

Claims (4)

1. Block- oder Kreuzbodenbeutel aus ein- oder mehr­ lagigem, ggf. kaschiertem Papier und/oder Folien­ werkstoff, bei dem gegensinnig und quer zu den Längskanten bzw. den Seitenwandungen gefaltete Bodenabschnitte von in Verlängerung der Vorder- und Rückwandung sich erstreckenden und teils von den eingefalteten Bodenabschnitten gebildeten Boden­ klappen teilweise überdeckt sind, wobei die Boden­ klappen im Bereich der Überdeckung mit den Boden­ abschnitten und im Bereich ihrer gegenseitigen Überdeckung miteinander flächig mittels eines Dis­ persionsklebers verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß die flächige Verklebung der Wandungen der Bodenabschnitte (4) und Bodenklappen (6; 7) zu den seitlichen Rändern (11; 12) des Bodens hin gesehen so begrenzt ist, daß im Bereich der sich überdeckenden Bodenklappen auf diesen und den Bodenabschnitten von dem Dis­ persionskleber freie Zonen verbleiben, die durch je einen durchgehenden, sich über den Bodenabschnitt und wenigstens einen Teil der Bodenklappen er­ streckenden streifenförmigen Heißklebe-Leimauftrag (9; 10 ) verbunden sind.
2. Beutel nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die mit ihren ein­ ander zugekehrten freien Enden miteinander ver­ bundenen Bodenklappen (5; 6) mit den Bodenabschnit­ ten (4) über parallel zu den Seitenrändern (11; 12) des Bodens verlaufende Rechteckflächen (7 a) mit­ tels des Dispersionsklebers und über parallel zu den Seitenrändern des Bodens und der Rechteckflä­ chen verlaufende streifenförmige Heißklebe-Leim­ aufträge (9; 10) verbunden sind.
3. Beutel nach Anspruch 1 oder 2, bei dem die außen aufliegende Bodenklappe in einem rechteckförmigen Laschenabschnitt endet, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der laschenförmige Abschnitt (15) über eine bis in seine seitlichen Randzonen reichende Dispersionsklebeschicht (7) und seitlich hierzu sowie parallel zu den Seiten­ rändern (11; 12) des Bodens verlaufende sowie sich über die Bodenabschnitte (4) erstreckende, durch­ gehende, streifenförmige Heißklebe-Leimaufträge (9; 10) mit der anderen Bodenklappe und den ein­ gefalteten Bodenabschnitten verbunden ist.
4. Beutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die durch Einfaltung der Bodenabschnitte (4) gebildeten Teile (5 a; 6 a) der Bodenklappen (5; 6) auf ihren einander zugekehrten Seiten in den von den seitlichen Bodenrändern (11; 12) ausgehenden Zwickelbereichen (13; 14) flächig miteinander verklebt sind.
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