-
Die Erfindung betrifft ein Einbaumöbel für Bad oder Küche, mit Seitenwänden, auf die eine mit einem Wasch- bzw. Spülbecken versehene Oberplatte aufsetzbar ist, sowie mit einem inneren Boden, wobei die Frontseite des Einbaumöbels mit zumindest einer Tür verschließbar ist.
-
Einbaumöbel als Schrankteile für Küche oder Bad sind an sich bekannt. Für Kücheneinrichtungen sind Spülbecken zur Speisevorbereitung oder zum Abwasch in die Oberplatte eingelassen, die an Zu- und Ablauf-Armaturen für Wasser anschließbar sind. Für Badezimmereinrichtungen weisen diese Einbaumöbel als Schrankteile ein an Zu- und Ablauf-Armaturen anschließbares, in die Oberplatte eingesetztes Wachbecken auf. Dabei nehmen die mit mindestens einer, vorteilhaft mit zwei Türen verschließbaren Einbaumöbel üblicherweise als Schrankteile gerade dort benötigte Utensilien auf. Der Nachteil solcher Einbaumöbel ist es, dass behinderte Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, nicht nahe genug an solche Einbaumöbel heranfahren können, um sich der durch das Spülbecken oder das Waschbecken gegebenen Möglichkeiten bedienen zu können.
-
Dieser Nachteil soll durch die Weiterbildung solcher Einbaumöbel behoben werden, wobei das so ausgestaltete Einbaumöbel in einfacher Weise herstellbar und auch wieder in den Normalzustand eines Einbauschrankes bringbar ist.
-
Die Weiterbildung eines solchen gattungsgemäßen Einbaumöbels wird durch die kennzeichnenden Merkmale des unabhängigen Hauptanspruchs definiert; vorteilhafte Weiterbildungen und bevorzugte Ausführungsformen beschreiben die abhängigen Unteransprüche.
-
Nach der Erfindung ist ein in das Einbaumöbel lösbar zwischen die Seitenwände eingebrachter und ggf. mittels Schrauben fixierter Unterboden im Mittelbereich zumindest in Rollstuhlbreite ausgenommen, um bei geöffneter Tür Raum zu schaffen, der es dem Behinderten erlaubt, mit seinem Rollstuhl an das Einbaumöbel heran- und in dieses einzufahren. Er kann sich somit ohne weiteres der von den in die Oberplatte eingelassenen Becken bereit gestellten Möglichkeiten bedienen. Die Ausnehmung lässt dabei auf der Frontseite des Einbaumöbels eine von Seitenwand zu Seitenwand durchlaufende Stütze stehen, die die beiden Seitenwände gegeneinander abstützt und so die Stabilität des Einbaumöbels gewährleistet, wobei die Ausnehmung im Unterboden auch von Seitenwand zu Seitenwand reichen kann, der trotz der vorgesehenen Ausnehmung zumindest in seinem hinteren Bereich auch benötigte Utensilien aufnehmen kann. Dieser so eingesetzte Unterboden ist austauschbar und kann, wenn der Bedarf für eine Benutzung durch einen Rollstuhlfahrer nicht mehr besteht, durch einen durchgehenden Unterboden ersetzt werden. Dadurch wird aus dem für den Behinderten vorgesehenen Einbaumöbel ein normales, als Unterschrank einsetzbares Möbelstück, das sich nach wie vor in die vorhandene Ausstattung einfügt.
-
Vorteilhaft ist eine die offene Rückseite abdeckende Rückwand mit Ausnehmungen für die Zulauf-/Ablauf-Armaturen vorgesehen. Diese Ausbildung erlaubt einen wandseitigen Abschluss, was auch zu einer Erhöhung der Stabilität des Einbaumöbels beiträgt. Dabei erlauben die Ausnehmungen den Zugriff auf die Anschlüsse für das Anschließen der Zu- und Abwasserleitungen.
-
In bevorzugter Ausführungsform weisen die Seitenwände und die Rückwand zueinander korrespondierend Halter für zumindest einen seitlich einfügbaren, bis an die Ausnehmung reichenden Zwischenboden auf. Diese Ausbildung erlaubt es, benötigte Utensilien so abzulegen, dass sie auch bei eingefahrenem Rollstuhl für den Behinderten greifbar sind. Diese Halter können in einfacher Weise als Leisten ausgebildet sein, jedoch sind auch einsetzbare Halter denkbar. Weiter können diese Seitenteile auch mit Schubkästen zur Aufnahme weiterer Hilfsmittel und Utensilien versehen sein.
-
Zusätzlich kann die Innenseite zumindest einer der Türen mit einer vorzugsweise als länglicher Ablagekorb ausgebildeten Utensilienablage versehen sein. Damit werden weitere auch dem Behinderten im Rollstuhl leicht zugängige Ablagemöglichkeiten bereit gestellt.
-
Das Wesen der Erfindung wird an Hand der Darstellungen in den
-
1 bis 3 näher erläutert; dabei zeigen:
-
1: Einbaumöbel mit Türen (ohne Tür – Frontansicht);
-
2: Einbaumöbel mit Türen (eine Tür aufgeschlagen – Aufsicht);
-
3: Einzelheit Einbaumöbel, Schnitt (Schnitt A-A, 1 – ohne Türen).
-
Die Figuren zeigen ein Einbaumöbel 1 mit den Seitenwänden 2.1 und 2.2 und der Oberplatte 3. In die Oberplatte 3 ist ein Becken eingelassen, das hier als Waschbecken 4 mit der Auslaufarmatur 5 dargestellt ist. Im Inneren des Einbaumöbels 1 ist das Unterteil des Waschbeckens 4 mit dem Ablaufsiphon 6, der mit einem (nicht näher dargestellten) Fallrohr in der Wand verbunden ist. Die Auslaufarmatur 5 ist über die Zulaufanschlüsse 7 mit den allgemeinen, ebenfalls in der Wand vorgesehenen (nicht näher dargestellten) Wasserzuläufen verbunden. Der Unterboden 10 ist zwischen den Seitenwänden 2.1 und 2.2 nahe deren unteren Rändern so vorgesehen, dass er im Wesentlichen parallel zur Oberplatte 3 ausgerichtet ist. Eine Einfach- oder (wie dargestellt) eine Doppeltür 15 kann zum Verschließen der Frontseite des in dieser Ausbildung offenen Einbaumöbels 1 vorgesehen werden.
-
Der Unterboden 10 dieses so gebildeten Einbaumöbels 1 weist mittig korrespondierend zum Spül- bzw. Waschbecken 4 eine Ausnehmung 11 auf. Die Weite dieser Ausnehmung 11 ist dabei so, dass ein (nicht näher dargestellter) Rollstuhl ohne weiteres eingefahren werden kann. Dabei ist die Tiefe der Ausnehmung 11 so begrenzt, dass eine von der einen Seitenwand 2.1 zu der anderen Seitenwand 2.2 reichende Stütze 12 verbleibt. So werden die Seitenwände 2.1 und 2.2 mittels dieser Stütze gegeneinander abgestützt. Dabei versteht es sich von selbst, dass es nicht auf das Material ankommt, aus dem die Seitenwände 2.1 und 2.2 der Oberplatte 3 und des Unterbodens 10 gefertigt sind. Üblicherweise werden dazu Platten aus Holzwerkstoffen oder aus Kunststoff eingesetzt, was jedoch auch eine Verwendung von Metall nicht ausschließt.
-
An den Innenseiten der Seitenwände 2 sind Halter 13 für Zwischenböden 14 vorgesehen, die in 1 als Leisten dargestellt sind. Es versteht sich dabei von selbst, dass diese Zwischenböden 14 auch korrespondierend zum Unterboden 10 ausgebildet sein können. Diese in dieser Form beidseits der Ausnehmung 11 im Unterboden 10 endenden Zwischenböden erlauben dem Behinderten ein Ablegen von beim Waschen/Spülen benutzten Utensilien, die dann in einfacher Weise für ihn verfügbar sind. In ähnlicher Weise dient ein Aufnahmekorb 16 an der Innenseite der Tür 15 ebenfalls diesem Zweck.
-
Dieses so ausgebildete Einbaumöbel kann mit einer Tür 15 verschließbar sein (nur in 2 dargestellt). Diese vorteilhaft als Doppeltür ausgebildete Tür 15 ist in üblicher Weise mit Griffmulden oder Griffen 15.1 versehen und an die Seitenwände angeschlagen. Im Inneren eines oder beider Türflügel ist ein Aufnahmekorb 16 vorgesehen, der dem Behinderten in Armreichweite das Aufbewahren von benötigten Utensilien erlaubt.
-
Bezugszeichenliste
-
- 1
- Einbaumöbel
- 2
- Seitenwand
- 3
- Oberplatte
- 4
- Waschbecken
- 5
- Auslaufarmatur
- 6
- Ablauf-Siphon
- 7
- Zulaufanschlüsse
- 8
- Rückwand
- 8.1
- Ausnehmung
- 9
-
- 10
- Unterboden
- 11
- Ausnehmung
- 12
- Stütze
- 13
- Halteleiste
- 14
- Zwischenboden
- 15
- Tür
- 15.1
- Griff
- 16
- Aufnahmekorb