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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur kombinierten Ausgabe eines Sonnenschutz- oder Bräunungsproduktes zusammen mit veganer Seide.
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Sonnenschutz- und Bräunungsprodukte, wie Sonnenschutzmittel und Selbstbräuner, sind in verschiedenen Ausführungen auf dem Markt verfügbar. Derartige Produkte sind in vorteilhafter Weise zusammen mit einem Mittel zur Fixierung des jeweiligen Produktes auf der Haut anzuwenden. Die Nutzung insbesondere der Sonnenschutzprodukte, aber auch die Nutzung der Bräunungsprodukte, erfolgt in vielen Fällen außer Haus, z.B. im Freibad, am Strand, auf einem Boot oder Schiff, oder auf Reisen (z.B. im Hotel), d.h. entfernt vom üblichen Aufbewahrungsort dieser Produkte. Ein Nutzer ist demnach dazu gezwungen, unterschiedliche Verpackungen oder Gefäße für Sonnenschutz- oder Bräunungsprodukte einerseits und Fixierer andererseits mit sich zu führen, was in praktischer und logistischer Hinsicht als nachteilig angesehen wird.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Sonnenschutz- oder Bräunungsprodukte und Mittel zu deren Fixierung auf der Haut kompakter und benutzerfreundlicher derart zu verpacken, um die Handhabung davon zu erleichtern.
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Die Aufgabe der Erfindung wird durch den Gegenstand von Anspruch 1 bzw. Anspruch 2 gelöst.
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Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur kombinierten Ausgabe eines Sonnenschutz- oder Bräunungsproduktes und eines Mittels zur Fixierung des jeweiligen Produktes auf der Haut umfasst einen unter Innendruck stehenden Behälter, in welchem wenigstens ein mit einem Sonnenschutz- oder Bräunungsprodukt befüllter Beutel (111) und ein mit veganer Seide befüllter Beutel (121) angeordnet sind, wobei die Vorrichtung für beide Beutel eine gemeinsame Ausgabeeinheit (114) aufweist, bei deren Betätigung das in dem einen Beutel enthaltene Sonnenschutz- oder Bräunungsprodukt und die in dem anderen Beutel enthaltene vegane Seide durch eine Ausgabeöffnung (115) ausgegeben werden. Demnach sind ein Sonnenschutz- oder Bräunungsprodukt und vegane Seide in einem Behältnis in unterschiedlichen Beuteln bevorratet. Da beide Beutel eine gemeinsame Ausgabeeinheit und Ausgabeöffnung aufweisen, können die unterschiedlichen Komponenten in Kombination ausgegeben werden. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist für den Handgebrauch ausgelegt, und ist dementsprechend kompakt und tragbar konfiguriert. Die Vorrichtung kann einen Deckel aufweisen, um die unbeabsichtigte Betätigung der Ausgabeeinheit zu verhindern.
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Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur kombinierten Ausgabe eines Sonnenschutz- oder Bräunungsproduktes und eines Mittels zur Fixierung des jeweiligen Produktes auf der Haut kann auch einen unter Innendruck stehenden Behälter umfassen, in welchem wenigstens ein mit einem Sonnenschutz- oder Bräunungsprodukt sowie mit veganer Seide befüllter Beutel (111) angeordnet sind, wobei die Vorrichtung eine Ausgabeeinheit (114) aufweist, bei deren Betätigung die in dem Beutel enthaltenen Komponenten durch eine Ausgabeöffnung (115) ausgegeben werden. Demnach sind ein Sonnenschutz- oder Bräunungsprodukt und vegane Seide in einem Behältnis in einem gemeinsamen Beutel bevorratet. Da der Beutel eine Ausgabeeinheit und Ausgabeöffnung aufweist, können die unterschiedlichen Komponenten in Kombination ausgegeben werden. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist für den Handgebrauch ausgelegt, und ist dementsprechend kompakt und tragbar konfiguriert. Die Vorrichtung kann einen Deckel aufweisen, um die unbeabsichtigte Betätigung der Ausgabeeinheit zu verhindern
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Eine Ausgabevorrichtung mit einem Druckbehälter und darin angeordneten Beuteln unterschiedlichen Inhalts ist beispielsweise aus der Druckschrift
DE 20 2015 100 863 U1 bekannt.
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In einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist wenigstens einer der Beutel (111, 121) mit einem Sonnenschutzmittel befüllt.
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In einer anderen vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist wenigstens einer der Beutel (111, 121) mit einem Bräunungsmittel befüllt. Das Bräunungsmittel kann insbesondere Selbstbräunerwirkstoffe enthalten, vorzugsweise Dihydroxyaceton.
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Es kann sich als praktisch erweisen, wenn das Sonnenschutzmittel einen Lichtschutzfaktor im Bereich von 6 bis 50+, vorzugsweise einen Lichtschutzfaktor von 6, 10, 15, 20, 25, 30, 50 oder 50+ aufweist. Sonnenschutzmittel mit derartigen Lichtschutzfaktoren sind auf dem Markt üblich und decken den Bedarf durchschnittlicher Anwender hinreichend ab.
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Es kann nützlich sein, wenn das Sonnenschutzmittel und/oder das Bräunungsmittel eine Emulsion, vorzugsweise eine Creme, eine Milch, ein Öl, ein Gel oder ein Schaum ist. Derartige Sonnenschutzmittel sind leicht auf die Haut aufzutragen und finden auf dem Markt große Akzeptanz.
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Es kann aber auch von Vorteil sein, wenn das Sonnenschutzmittel und/oder das Bräunungsmittel eine Viskosität im Bereich von 10 bis 10.000 mPa * s bei 20 °C aufweist. Sonnenschutzmittel oder Bräunungsmittel mit derartiger Viskosität sind gut handhabbar und leicht auf die Haut aufzutragen.
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Es kann sich als hilfreich erweisen, wenn das Sonnenschutzmittel und/oder das Bräunungsmittel wasserfest ist.
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Es kann sich als nützlich erweisen, wenn das Sonnenschutzmittel wenigstens einen der folgenden Inhaltsstoffe aufweist:
- - Emulgatoren, vorzugsweise Fettsäuren, Di- und Triacylglyceride, Fettalkohole, Silikonöle.
- - Feuchthaltemittel, vorzugsweise Glycerin oder Propylenglykol.
- - Antioxidantien, vorzugsweise Vitamin E oder Vitamin C.
- - Ölkomponenten, vorzugsweise als Lösungsmittel für UV-Filter.
- - Verdicker, vorzugsweise zur Erzielung notwendiger rheologischer (Fließ-) Eigenschaften.
- - Duftstoffe oder Parfüm.
- - UV-Filter, vorzugsweise organische oder anorganische UV-Filter, chemische oder physikalische UV-Filter, natürliche oder künstliche UV-Filter, insbesondere mineralische UV-Filter wie Titandioxid und Zinkoxid, bevorzugt mit Nanopartikeln.
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Es kann auch praktisch sein, wenn wenigstens zwei Beutel mit unterschiedlichen Sonnenschutzmitteln befüllt sind. Vorzugsweise unterscheiden sich die unterschiedlichen Sonnenschutzmittel in wenigstens einem der vorstehend genannten Merkmale.
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Es kann von Vorteil sein, wenn das Bräunungsmittel wenigstens einen der folgenden Inhaltsstoffe aufweist:
- - Emulgatoren, vorzugsweise Fettsäuren, Di- und Triacylglyceride, Fettalkohole, Silikonöle.
- - Feuchthaltemittel, vorzugsweise Glycerin oder Propylenglykol.
- - Antioxidantien, vorzugsweise Vitamin E oder Vitamin C.
- - Ölkomponenten.
- - Verdicker, vorzugsweise zur Erzielung notwendiger rheologischer (Fließ-) Eigenschaften.
- - Duftstoffe oder Parfüm.
- - Silikone.
- - Paraffine.
- - Aloe Vera.
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Es kann von Vorteil sein, wenn die Vorrichtung als Transportbehälter für den Handgebrauch, insbesondere als Dose oder Flasche, ausgebildet ist.
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Es kann aber auch praktisch sein, wenn der Behälter der Vorrichtung eine zylindrische Form aufweist, wobei die den Beuteln zugeordnete Ausgabeeinheit und/oder Ausgabeöffnung an demselben axialen Ende des Behälters angeordnet ist. Dadurch ist die Ausgabeeinheit und/oder Ausgabeöffnung leicht zugänglich und kann durch einen auf dem Behälter aufzusetzenden Deckel leicht vor unbeabsichtigter Betätigung geschützt werden.
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Es kann sich als hilfreich erweisen, wenn der Behälter aus Kunststoff und/oder Metall besteht. Derartige Materialien sind kostengünstig verfügbar und verarbeitbar sowie dauerhaft druckbeständig.
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Es kann von Vorteil sein, wenn der Behälter wenigstens einen transparenten oder transluzenten Abschnitt aufweist, welcher derart angeordnet ist, dass die Beutel von der Außenseite des Behälters sichtbar sind. Dadurch kann der Befüllungszustand der Beutel von der Außenseite des Behälters anhand des Beutelvolumens einfach abgelesen werden.
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Es kann aber auch sinnvoll sein, wenn jeder Beutel jeweils wenigstens einen transparenten oder transluzenten Abschnitt aufweist, wobei die transparenten oder transluzenten Abschnitte derart angeordnet sind, dass die Inhalte der Beutel von der Außenseite des Behälters sichtbar sind. Diese Ausführung eignet sich insbesondere bei farbigen Beutelinhalten, um den Befüllungszustand der Beutel von der Außenseite des Behälters leicht überprüfen zu können.
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Erfindungsgemäß können die beiden Beutel 111, 121 mit unterschiedlichen Komponenten befüllt sein, d.h. mit einem Sonnenschutz- oder Bräunungsprodukt einerseits, und mit veganer Seide andererseits. Es kann von Vorteil sein, wenn jedem der Beutel 111, 121 eine eigene Ausgabeeinheit 114, 124, mit jeweils eigener Ausgabeöffnung 115, 125 und entsprechend eigenem Ventil 113, 123 zugeordnet ist, wobei das jeweilige Ventil jeweils separat bei Betätigung der jeweiligen Ausgabeeinheit geöffnet wird (vgl. 2). Dadurch, dass jeder Beutel 111, 121 eine eigene Ausgabeeinheit in Form des Ausgabekopfes 114, 124 aufweist, bei dessen Betätigung die im jeweiligen Beutel 111, 121 enthaltene Komponente (Sonnenschutz- oder Bräunungsprodukt einerseits, und vegane Seide andererseits) durch die eigene Ausgabeöffnung 115, 125 ausgegeben wird, können die beiden Komponenten zur gegebenen Zeit gesondert ausgegeben werden. Folglich kann eine unbeabsichtigte Ausgabe der beiden Komponenten (Sonnenschutz- oder Bräunungsprodukt einerseits, und vegane Seide andererseits) weitgehend verhindert werden.
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Es kann sich dabei auch als nützlich erweisen, wenn die den unterschiedlichen Beuteln zugeordneten Schäfte und/oder Ventile und/oder Ausgabeeinheiten und/oder Ausgabeöffnungen unterschiedlich ausgebildet sind, vorzugsweise unterschiedlich geformt sind und/oder unterschiedlich dimensioniert sind. Dadurch kann ein Anwender leicht erkennen, welche Ausgabeeinheit zur Ausgabe des Sonnenschutz- oder Bräunungsprodukts bzw. der veganen Seide zu betätigen ist.
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Es kann aber auch sinnvoll sein, wenn der Behälter den Ausgabeeinheiten und/oder Ausgabeöffnungen zugeordnete Beschriftungen und/oder Markierungen aufweist. Auch dieses Merkmal trägt dazu bei, dass ein Anwender leicht erkennen kann, welche Ausgabeeinheit zu betätigen ist, um das Sonnenschutz- oder Bräunungsprodukt bzw. die vegane Seide auszugeben.
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Erfindungsgemäß kann auch ein Beutel (111) allein mit den unterschiedlichen Komponenten befüllt sein, d.h. sowohl mit einem Sonnenschutz- oder Bräunungsprodukt, als auch mit veganer Seide. Dem Beutel 111 ist dann eine Ausgabeeinheit 114 mit eigener Ausgabeöffnung 115 und entsprechendem Ventil 113 zugeordnet, wobei das Ventil bei Betätigung der Ausgabeeinheit geöffnet wird (analog zu 2). Dadurch, dass der Beutel 111 eine eigene Ausgabeeinheit in Form des Ausgabekopfes 114 aufweist, bei dessen Betätigung die in dem Beutel 111 enthaltenen Komponenten (Sonnenschutz- oder Bräunungsprodukt und vegane Seide) durch die Ausgabeöffnung 115 ausgegeben wird, können die beiden Komponenten zur gegebenen Zeit gesondert ausgegeben werden. Folglich kann eine unbeabsichtigte Ausgabe der beiden Komponenten (Sonnenschutz- oder Bräunungsprodukt und vegane Seide) weitgehend verhindert werden.
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Es kann sich auch als nützlich erweisen, dass in dem Behälter (101) der erfindungsgemäßen Vorrichtung (100) ein weiterer, separater mit Koffein befüllter Beutel (131) angeordnet ist, wobei die Vorrichtung für jeden Beutel (111, 121 bzw. 131) eine gemeinsame Ausgabeeinheit (114) aufweist, bei deren Betätigung die im jeweiligen Beutel (111, 121 bzw. 131) enthaltene Komponente durch eine Ausgabeöffnung (115) ausgegeben wird. In diesem Falle kann dem Beutel (131) ein eigener Schaft (132) mit integriertem Ventil (133) zugeordnet sein, wobei das Ventil (133) bei Betätigung der gemeinsamen Ausgabeeinheit (114) geöffnet wird. Weiterhin kann der Behälter (101) wenigstens einen transparenten oder transluzenten Abschnitt aufweisen, welcher derart angeordnet ist, dass der Beutel (131) von der Außenseite des Behälters (101) sichtbar ist.
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Weitere bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich durch beliebige Kombinationen der hierin offenbarten Merkmale.
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Figurenliste
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- 1 zeigt eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit zwei Beuteln und einer gemeinsamen Ausgabeeinheit für beide Beutel.
- 2 zeigt eine schematische Darstellung einer weiteren erfindungsgemäßen Vorrichtung mit zwei Beuteln und einer separaten Ausgabeeinheit für den jeweiligen Beutel.
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Detaillierte Beschreibung von bevorzugten Ausführungsbeispielen
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In einer Ausführungsform weist der Behälter 101 der erfindungsgemäßen Vorrichtung 100 im Wesentlichen eine nach oben geöffnete, zylindrische Form auf und definiert in seinem Inneren eine Behälterkammer 102, in der zwei Beutel 111, 121 angeordnet sind (vgl. 1). Die Beutel 111, 121 sind flexibel und aus Kunststoff und/oder Metall, vorzugsweise Aluminium oder einer Aluminiumlegierung, ausgebildet. Jedem der beiden Beutel 111, 121 ist ein eigener Schaft 112, 122 mit integriertem Ventil 113, 123 zugeordnet. Jeder der Schäfte 112, 122 mit integriertem Ventil 113, 123 ist kommunizierend mit dem jeweiligen Beutel 111, 121 verbunden und erstreckt sich durch eine Ventilhalterung 103, welche die Behälterkammer 102 mit den darin angeordneten Beuteln 111, 121 dichtend nach oben abschließt. Die beiden Schäfte 112, 122 erstrecken sich durch die Ventilhalterung 103, welche das jeweilige Ventil 113, 123 in Position hält, bis zu einer mit einer Ausgabeöffnung 115 versehenen Ausgabeeinheit 114 (auch Mischkopf 114). Die Ventilhalterung 103 wird vorzugsweise von einer Kappe formschlüssig an einem Wulstrand um die Öffnung des Behälters 101 befestigt. Die Behälterkammer 102 ist mit einem unter Druck stehenden Gas befüllt. In der Ausgangsstellung ist das Ventil 113 geschlossen, so dass der Inhalt des jeweiligen Beutels 111, 121 nicht über das Ventil 113, 123 und die Ausgabeöffnung 115 austreten kann. Bei Ausüben einer Druckkraft auf die Ausgabeeinheit/den Mischkopf 114 in Richtung der Ventilhalterung 103 wird das jeweilige Ventil 113, 123 geöffnet, so dass der Inhalt des jeweiligen Beutels 111, 121 bedingt durch den Druck in der Behälterkammer 102 aus dem jeweiligen Beutel 111, 121 verdrängt wird und aus der Ausgabeöffnung 115 in der Ausgabeeinheit 114 austritt. Die Ausgabeeinheit 114 ist durch eine Feder gegenüber der Ventilhalterung 103 vorgespannt, so dass er nach Entfallen der Druckkraft in die Ausgangsstellung zurückkehrt, in welcher das jeweilige Ventil 113, 123 geschlossen ist.
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In einer weiteren Ausführungsform betrifft die Erfindung die erfindungsgemäße Vorrichtung 100, wobei der Behälter 101 aus zwei Kammern besteht.
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Beispiele für geeignete Systeme sind „Bag-on-Valve“ Systeme, wie sie zum Beispiel in der
WO 2012/149613 beschrieben sind. Wie oben beschrieben, kann jeder Beutel im Behälter einem separaten Ventil zugeordnet werden.
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In einer anderen Ausführungsform (vgl. 2) der erfindungsgemäßen Vorrichtung 100 ist jeder der Schäfte 112, 122 mit integriertem Ventil 113, 123 kommunizierend mit dem jeweiligen Beutel 111, 121 verbunden und erstreckt sich durch eine Ventilhalterung 103, welche die Behälterkammer 102 dichtend nach oben abschließt und das jeweilige Ventil 113, 123 in Position hält, bis zu einer jeweiligen mit einer Ausgabeöffnung 115*, 125 versehenen Ausgabeeinheit 114*, 124 (auch Mischkopf 114*, 124). Die Ventilhalterung 103 wird vorzugsweise von einer Kappe formschlüssig an einem Wulstrand um die Öffnung des Behälters 101 befestigt. Die Behälterkammer 102 ist mit einem unter Druck stehenden Gas befüllt. In der Ausgangsstellung ist jedes Ventil 113, 123 geschlossen, so dass der Inhalt des jeweiligen Beutels 111, 121 nicht über das Ventil 113, 123 und die Ausgabeöffnung 115*, 125 austreten kann. Bei Ausüben einer Druckkraft auf die Ausgabeeinheit 114*, 124 in Richtung der Ventilhalterung 103 wird das jeweilige Ventil 113, 123 geöffnet, so dass der Inhalt des jeweiligen Beutels 111, 121 bedingt durch den Druck in der Behälterkammer 102 aus dem jeweiligen Beutel 111, 121 verdrängt wird und aus der jeweiligen Ausgabeöffnung 115*, 125 in der Ausgabeeinheit 114*, 124 austritt. Der Mischkopf 114*, 124 ist durch eine Feder gegenüber der Ventilhalterung 103 vorgespannt, so dass er nach Entfallen der Druckkraft in die Ausgangsstellung zurückkehrt, in welcher das jeweilige Ventil 113, 123 geschlossen ist.
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Die Höhe der Vorrichtung 100 vom Boden des Behälters 101 bis zur Oberseite der Ausgabeköpfe (114, 114*, bzw. 124) liegt vorzugsweise im Bereich von 5 bis 25 cm, vorzugsweise im Bereich von 10 bis 20 cm. Der Durchmesser des Behälters 101 liegt vorzugsweise im Bereich von 2 bis 10 cm, vorzugsweise im Bereich von 4 bis 6 cm.
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In einem Ausführungsbeispiel ist der erste Beutel 111 mit einer Sonnenschutzcreme mit Lichtschutzfaktor 30 oder mit einem Selbstbräuner befüllt, während der zweite Beutel 121 vegane Seide enthält. Die Vorrichtung 100 nach diesem Ausführungsbeispiel eignet sich für eine begleitende Anwendung durch dieselbe Person.
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Die Anzahl der Beutel 111, 121 kann bei Bedarf erweitert werden. So kann der Behälter in einem anderen Ausführungsbeispiel drei Beutel 111, 121, 131 enthalten, wobei die Beutel 111, 121 mit einem Sonnenschutzmittel mit Lichtschutzfaktor 15 (Beutel 111) bzw. 50+ (Beutel 121) befüllt sind, während der dritte Beutel 131 mit veganer Seide befüllt ist. In einer solchen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung 100 ist jeder der Schäfte 112, 122, 132 mit integriertem Ventil 113, 123, 133 kommunizierend mit dem jeweiligen Beutel 111, 121, 131 verbunden und erstreckt sich durch eine Ventilhalterung 103, welche die Behälterkammer 102 dichtend nach oben abschließt und das jeweilige Ventil 113, 123, 133 in Position hält, bis zu einer jeweiligen mit einer Ausgabeöffnung 115*, 125, 135 versehenen Ausgabeeinheit 114*, 124, 134 (auch Mischkopf 114*, 124, 134). Die Vorrichtung 100 nach diesem Ausführungsbeispiel eignet sich insbesondere für die Anwendung durch verschiedene Personen, bspw. die Mitglieder einer Familie, vor einem Sonnenbad, wobei das Sonnenschutzmittel mit Lichtschutzfaktor 15 für eine Person mit dunklerem Hauttyp geeignet ist, während das Sonnenschutzmittel mit Lichtschutzfaktor 50+ bspw. für Kleinkinder oder eine Person mit sehr hellem Hauttyp geeignet ist.
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Bezugszeichenliste
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- 100
- Vorrichtung
- 101
- Behälter
- 102
- Behälterkammer
- 103
- Ventilhalterung
- 111
- Beutel 1
- 112
- Schaft 1 (dem Beutel 1 zugeordnet)
- 113
- Ventil 1 (dem Beutel 1 zugeordnet)
- 114
- Ausgabeeinheit/Mischkopf
- 115
- Ausgabeöffnung
- 114*
- Ausgabeeinheit/Mischkopf 1 (dem Beutel 1 zugeordnet)
- 115*
- Ausgabeöffnung 1 (dem Beutel 1 zugeordnet)
- 121
- Beutel 2
- 122
- Schaft 2 (dem Beutel 2 zugeordnet)
- 123
- Ventil 2 (dem Beutel 2 zugeordnet)
- 124
- Ausgabeeinheit/Mischkopf 2 (dem Beutel 2 zugeordnet)
- 125
- Ausgabeöffnung 2 (dem Beutel 2 zugeordnet)
- 131
- Beutel 3
- 132
- Schaft 3 (dem Beutel 3 zugeordnet)
- 133
- Ventil 3 (dem Beutel 3 zugeordnet)
- 134
- Ausgabeeinheit/Mischkopf 3 (dem Beutel 3 zugeordnet)
- 135
- Ausgabeöffnung 3 (dem Beutel 3 zugeordnet)
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 202015100863 U1 [0007]
- WO 2012/149613 [0030]