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DE202016105045U1 - Vorrichtung zur gesonderten Ausgabe unterschiedlicher Sonnenschutz- und/oder Pflegeprodukte - Google Patents

Vorrichtung zur gesonderten Ausgabe unterschiedlicher Sonnenschutz- und/oder Pflegeprodukte Download PDF

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DE202016105045U1
DE202016105045U1 DE202016105045.6U DE202016105045U DE202016105045U1 DE 202016105045 U1 DE202016105045 U1 DE 202016105045U1 DE 202016105045 U DE202016105045 U DE 202016105045U DE 202016105045 U1 DE202016105045 U1 DE 202016105045U1
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Abstract

Vorrichtung (100) zur gesonderten Ausgabe unterschiedlicher Sonnenschutz- und/oder Pflegeprodukte, umfassend einen unter Innendruck stehenden Behälter (101), in welchem wenigstens zwei mit unterschiedlichen Sonnenschutz- und/oder Pflegeprodukten befüllte Beutel (111, 121) angeordnet sind, wobei die Vorrichtung für jeden Beutel (111, 121) eine eigene Ausgabeeinheit (114, 124) aufweist, bei deren Betätigung das im jeweiligen Beutel (111, 121) enthaltene Sonnenschutz- oder Pflegeprodukt durch eine eigene Ausgabeöffnung (115, 125) ausgegeben wird.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur gesonderten Ausgabe unterschiedlicher Sonnenschutz- und/oder Pflegeprodukte.
  • Sonnenschutz- und Pflegeprodukte, wie Sonnenschutzmittel und After Sun Produkte, sind in verschiedenen Ausführungen auf dem Markt verfügbar. Derartige Produkte sind in vorteilhafter Weise zeitlich versetzt innerhalb eines Tages, insbesondere vor und nach dem Genuss eines Sonnenbades, z. B. durch dieselbe Person anzuwenden. Die Nutzung der Sonnenschutz- und Pflegeprodukte erfolgt in vielen Fällen außer Haus, z. B. im Freibad, am Strand oder auf einem Boot oder Schiff, d. h. entfernt vom üblichen Aufbewahrungsort dieser Produkte. Ein Nutzer ist demnach dazu gezwungen, trotz der zeitlich versetzt innerhalb eines Tages erfolgenden Anwendungen unterschiedliche Verpackungen oder Gefäße für Sonnenschutz- und/oder Pflegeprodukte mit sich zu führen, was in praktischer und logistischer Hinsicht als nachteilig angesehen wird.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, unterschiedliche Sonnenschutz- und/oder Pflegeprodukte kompakter und benutzerfreundlicher derart zu verpacken, um die Handhabung davon zu erleichtern.
  • Die Aufgabe der Erfindung wird gelöst durch den Gegenstand des Anspruchs 1.
  • Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur gesonderten Ausgabe unterschiedlicher Sonnenschutz- und/oder Pflegeprodukte umfasst einen unter Innendruck stehenden Behälter, in welchem wenigstens zwei mit unterschiedlichen Sonnenschutz- und/oder Pflegeprodukten befüllte Beutel angeordnet sind, wobei die Vorrichtung für jeden Beutel eine eigene Ausgabeeinheit aufweist, bei deren Betätigung das im jeweiligen Beutel enthaltene Sonnenschutz- oder Pflegeprodukt durch eine eigene Ausgabeöffnung ausgegeben wird. Demnach sind unterschiedliche Sonnenschutz- und/oder Pflegeprodukte in einem Behältnis bevorratet. Da jeder Beutel eine eigene Ausgabeeinheit und Ausgabeöffnung aufweist, können die unterschiedlichen Sonnenschutz- und/oder Pflegeprodukte unabhängig voneinander ausgegeben werden. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist für den Handgebrauch ausgelegt, und ist dementsprechend kompakt und tragbar konfiguriert. Die Vorrichtung kann einen Deckel aufweisen, um die unbeabsichtigte Betätigung einer, mehrerer oder aller Ausgabeeinheiten zu verhindern.
  • Eine Ausgabevorrichtung mit einem Druckbehälter und darin angeordneten Beuteln unterschiedlichen Inhalts ist beispielsweise aus der Druckschrift DE 20 2015 100 863 U1 bekannt.
  • Es kann von Vorteil sein, wenn jedem der Beutel ein eigenes Ventil zugeordnet ist, welches bei Betätigung der jeweiligen Ausgabeeinheit geöffnet wird. Dadurch kann eine unbeabsichtigte Ausgabe der unterschiedlichen Sonnenschutz- und/oder Pflegeprodukte weitgehend verhindert werden.
  • Es kann sich als nützlich erweisen, wenn die unterschiedlichen Beuteln zugeordneten Schäfte und/oder Ventile und/oder Ausgabeeinheiten und/oder Ausgabeöffnungen unterschiedlich ausgebildet sind, vorzugsweise unterschiedlich geformt sind und/oder unterschiedlich dimensioniert sind. Dadurch kann ein Anwender leicht erkennen, welche Ausgabeeinheit zur Ausgabe eines bestimmten Sonnenschutz- oder Pflegeprodukts zu betätigen ist.
  • Es kann aber auch sinnvoll sein, wenn der Behälter den Ausgabeeinheiten und/oder Ausgabeöffnungen zugeordnete Beschriftungen und/oder Markierungen aufweist. Auch dieses Merkmal trägt dazu bei, dass ein Anwender leicht erkennen kann, welche Ausgabeeinheit zu betätigen ist, um ein bestimmtes Sonnenschutz- oder Pflegeprodukt auszugeben.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist wenigstens einer der Beutel mit einem Sonnenschutzmittel befüllt.
  • Es kann sich als praktisch erweisen, wenn das Sonnenschutzmittel einen Lichtschutzfaktor im Bereich von 6 bis 50+, vorzugsweise einen Lichtschutzfaktor von 6, 10, 15, 20, 25, 30, 50 oder 50+ aufweist. Sonnenschutzmittel mit derartigen Lichtschutzfaktoren sind auf dem Markt üblich und decken den Bedarf durchschnittlicher Anwender hinreichend ab.
  • Es kann nützlich sein, wenn das Sonnenschutzmittel eine Emulsion, vorzugsweise eine Creme, eine Milch, ein Öl, ein Gel oder ein Schaum ist. Derartige Sonnenschutzmittel sind leicht auf die Haut aufzutragen und finden auf dem Markt große Akzeptanz.
  • Es kann aber auch von Vorteil sein, wenn das Sonnenschutzmittel eine Viskosität im Bereich von 10 bis 10.000 mPa·s bei 20°C aufweist. Sonnenschutzmittel mit derartiger Viskosität sind gut handhabbar und leicht auf die Haut aufzutragen.
  • Es kann sich als hilfreich erweisen, wenn das Sonnenschutzmittel wasserfest ist.
  • Es kann sich als nützlich erweisen, wenn das Sonnenschutzmittel wenigstens einen der folgenden Inhaltsstoffe aufweist:
    • – Emulgatoren, vorzugsweise Fettsäuren, Di- und Triacylglyceride, Fettalkohole, Silikonöle.
    • – Feuchthaltemittel, vorzugsweise Glycerin oder Propylenglycol.
    • – Antioxidantien, vorzugsweise Vitamin E oder Vitamin C.
    • – Ölkomponenten, vorzugsweise als Lösungsmittel für UV-Filter.
    • – Verdicker, vorzugsweise zur Erzielung notwendiger rheologischer (Fließ-)Eigenschaften.
    • – Duftstoffe oder Parfüm.
    • – UV-Filter, vorzugsweise organische oder anorganische UV-Filter, chemische oder physikalische UV-Filter, natürliche oder künstliche UV-Filter, insbesondere mineralische UV-Filter wie Titandioxid (Titanium Dioxide) und Zinkoxid (Zinc Oxide), bevorzugt mit Nanopartikeln.
  • Es kann auch praktisch sein, wenn wenigstens zwei Beutel mit unterschiedlichen Sonnenschutzmitteln befüllt sind. Vorzugsweise unterscheiden sich die unterschiedlichen Sonnenschutzmittel in wenigstens einem der vorstehend genannten Merkmale.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist wenigstens einer der Beutel mit einem After Sun Produkt befüllt, insbesondere einer After Sun Lotion.
  • Es kann von Vorteil sein, wenn das After Sun Produkt wenigstens einen der folgenden Inhaltsstoffe aufweist:
    • – Emulgatoren, vorzugsweise Fettsäuren, Di- und Triacylglyceride, Fettalkohole, Silikonöle.
    • – Feuchthaltemittel, vorzugsweise Glycerin oder Propylenglycol.
    • – Antioxidantien, vorzugsweise Vitamin E oder Vitamin C.
    • – Ölkomponenten.
    • – Verdicker, vorzugsweise zur Erzielung notwendiger rheologischer (Fließ-)Eigenschaften.
    • – Duftstoffe oder Parfüm.
    • – Silikone.
    • – Paraffine.
    • – Selbstbräunerwirkstoffe, vorzugsweise Dihydroxyacetone.
    • – Aloe Vera.
  • Es kann von Vorteil sein, wenn die Vorrichtung als Transportbehälter für den Handgebrauch, insbesondere als Dose oder Flasche, ausgebildet ist.
  • Es kann aber auch praktisch sein, wenn der Behälter der Vorrichtung eine zylindrische Form aufweist, wobei die unterschiedlichen Beuteln zugeordneten Ausgabeeinheiten und/oder Ausgabeöffnungen an demselben axialen Ende des Behälters angeordnet sind. Dadurch sind die Ausgabeeinheiten und/oder Ausgabeöffnungen leicht zugänglich und können durch einen auf dem Behälter aufzusetzenden Deckel leicht vor unbeabsichtigter Betätigung geschützt werden.
  • Es kann sich als hilfreich erweisen, wenn der Behälter aus Kunststoff und/oder Metall besteht. Derartige Materialien sind kostengünstig verfügbar und verarbeitbar sowie dauerhaft druckbeständig.
  • Es kann von Vorteil sein, wenn der Behälter wenigstens einen transparenten oder transluzenten Abschnitt aufweist, welcher derart angeordnet ist, dass die Beutel von der Außenseite des Behälters sichtbar sind. Dadurch kann der Befüllungszustand der Beutel von der Außenseite des Behälters anhand des Beutelvolumens einfach abgelesen werden.
  • Es kann aber auch sinnvoll sein, wenn jeder Beutel jeweils wenigstens einen transparenten oder transluzenten Abschnitt aufweist, wobei die transparenten oder transluzenten Abschnitte derart angeordnet sind, dass die Inhalte der Beutel von der Außenseite des Behälters sichtbar sind. Diese Ausführung eignet sich insbesondere bei farbigen Beutelinhalten, um den Befüllungszustand der Beutel von der Außenseite des Behälters leicht überprüfen zu können.
  • Weitere bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich durch beliebige Kombinationen der hierin offenbarten Merkmale.
  • Kurze Beschreibung der Figuren
  • 1 zeigt eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit zwei Beuteln.
  • Detaillierte Beschreibung des bevorzugten Ausführungsbeispiels
  • Der Behälter 101 der erfindungsgemäßen Vorrichtung 100 weist im Wesentlichen eine nach oben geöffnete, zylindrische Form auf und definiert in seinem Inneren eine Behälterkammer 102, in der zwei Beutel 111, 121 angeordnet sind. Die Beutel 111, 121 sind flexibel und aus Kunststoff und/oder Metall, vorzugsweise Aluminium ausgebildet. Jedem der beiden Beutel 111, 121 ist ein eigener Schaft 112, 122 mit integriertem Ventil 113, 123 zugeordnet. Jeder der Schäfte 112, 122 mit integriertem Ventil 113, 123 ist kommunizierend mit dem jeweiligen Beutel 111, 121 verbunden und erstreckt sich durch eine Ventilhalterung 103, die die Behälterkammer 102 dichtend nach oben abschließt und das jeweilige Ventil 113, 123 in Position hält, bis zu einem jeweiligen mit Ausgabeöffnung 115, 125 versehenen Ausgabekopf 114, 124. Die Ventilhalterung 103 wird vorzugsweise von einer Kappe formschlüssig an einem Wulstrand um die Öffnung des Behälters 101 befestigt. Die Behälterkammer 102 ist mit einem unter Druck stehenden Gas befüllt. In der Ausgangsstellung ist jedes Ventil 113, 123 geschlossen, so dass der Inhalt des jeweiligen Beutels 111, 121 nicht über das Ventil 113, 123 und die Ausgabeöffnung 115, 125 austreten kann. Bei Ausüben einer Druckkraft auf den Ausgabekopf 114, 124 in Richtung der Ventilhalterung 103 wird das jeweilige Ventil 113, 123 geöffnet, so dass der Inhalt des jeweiligen Beutels 111, 121 bedingt durch den Druck in der Behälterkammer 102 aus dem jeweiligen Beutel 111, 121 verdrängt wird und aus der jeweiligen Ausgabeöffnung 115, 125 im Ausgabekopf 114, 124 austritt. Der Ausgabekopf 114, 124 ist durch eine Feder gegenüber der Ventilhalterung 103 vorgespannt, so dass er nach Entfallen der Druckkraft in die Ausgangsstellung zurückkehrt, in welcher das jeweilige Ventil 113, 123 geschlossen ist.
  • Die Höhe der Vorrichtung 100 vom Boden des Behälters 101 bis zur Oberseite der Ausgabeköpfe 114, 124 liegt vorzugsweise im Bereich von 5 bis 25 cm, vorzugsweise im Bereich von 10 bis 20 cm. Der Durchmesser des Behälters 101 liegt vorzugsweise im Bereich von 2 bis 10 cm, vorzugsweise im Bereich von 4 bis 6 cm.
  • Erfindungsgemäß sind die beiden Beutel 111, 121 mit unterschiedlichen Sonnenschutz- und Pflegeprodukten befüllt. Dadurch, dass jeder Beutel 111, 121 eine eigene Ausgabeeinheit in Form des Ausgabekopfes 114, 124 aufweist, bei dessen Betätigung das im jeweiligen Beutel 111, 121 enthaltene Sonnenschutz- oder Pflegeprodukt durch die eigene Ausgabeöffnung 115, 125 ausgegeben wird, können die Sonnenschutz- und Pflegeprodukte zur gegebenen Zeit gesondert ausgegeben werden.
  • In einem Ausführungsbeispiel ist der erste Beutel 111 mit einer Sonnenschutzcreme mit Lichtschutzfaktor 30 befüllt, während der zweite Beutel 121 eine After Sun Lotion mit Aloe Vera enthält. Die Vorrichtung 100 nach diesem Ausführungsbeispiel eignet sich für unterschiedliche Anwendungen durch dieselbe Person, beispielsweise vor und nach einem Sonnenbad.
  • In einem anderen Ausführungsbeispiel ist der erste Beutel 111 mit einem Sonnenschutzmittel mit Lichtschutzfaktor 15 befüllt, während der zweite Beutel 121 mit einem Sonnenschutzmittel mit Lichtschutzfaktor 50+ befüllt ist. Die Vorrichtung 100 nach diesem Ausführungsbeispiel eignet sich insbesondere für die Anwendung durch verschiedene Personen, bspw. die Mitglieder einer Familie, vor einem Sonnenbad, wobei das Sonnenschutzmittel mit Lichtschutzfaktor 15 für eine Person mit dunklerem Hauttyp geeignet ist und das Sonnenschutzmittel mit Lichtschutzfaktor 50+ bspw. für Kleinkinder oder eine Person mit sehr hellem Hauttyp.
  • Die Anzahl der Beutel 111, 121 kann bei Bedarf erweitert werden.
  • Bezugszeichenliste
  • 101
    Vorrichtung
    101
    Behälter
    102
    Behälterkammer
    103
    Ventilhalterung
    111
    Beutel 1
    112
    Schaft 1 (dem Beutel 1 zugeordnet)
    113
    Ventil 1 (dem Beutel 1 zugeordnet)
    114
    Ausgabeeinheit/Kopf 1 (dem Beutel 1 zugeordnet)
    115
    Ausgabeöffnung 1 (dem Beutel 1 zugeordnet)
    121
    Beutel 2
    122
    Schaft 2 (dem Beutel 2 zugeordnet)
    123
    Ventil 2 (dem Beutel 2 zugeordnet)
    124
    Ausgabeeinheit/Kopf 2 (dem Beutel 2 zugeordnet)
    125
    Ausgabeöffnung 2 (dem Beutel 2 zugeordnet)
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 202015100863 U1 [0006]

Claims (18)

  1. Vorrichtung (100) zur gesonderten Ausgabe unterschiedlicher Sonnenschutz- und/oder Pflegeprodukte, umfassend einen unter Innendruck stehenden Behälter (101), in welchem wenigstens zwei mit unterschiedlichen Sonnenschutz- und/oder Pflegeprodukten befüllte Beutel (111, 121) angeordnet sind, wobei die Vorrichtung für jeden Beutel (111, 121) eine eigene Ausgabeeinheit (114, 124) aufweist, bei deren Betätigung das im jeweiligen Beutel (111, 121) enthaltene Sonnenschutz- oder Pflegeprodukt durch eine eigene Ausgabeöffnung (115, 125) ausgegeben wird.
  2. Vorrichtung (100) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jedem der Beutel (111, 121) ein eigenes Ventil (113, 123) zugeordnet ist, welches bei Betätigung der jeweiligen Ausgabeeinheit (114, 124) geöffnet wird.
  3. Vorrichtung (100) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die unterschiedlichen Beuteln (111, 121) zugeordneten Schäfte (112, 122) und/oder Ventile (113, 123) und/oder Ausgabeeinheiten (114, 124) und/oder Ausgabeöffnungen (115, 125) unterschiedlich ausgebildet sind, vorzugsweise unterschiedlich geformt sind und/oder unterschiedlich dimensioniert sind.
  4. Vorrichtung (100) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (101) den Ausgabeeinheiten (114, 124) und/oder Ausgabeöffnungen (115, 125) zugeordnete Beschriftungen und/oder Markierungen aufweist.
  5. Vorrichtung (100) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens einer der Beutel (111, 121) mit einem Sonnenschutzmittel befüllt ist.
  6. Vorrichtung (100) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Sonnenschutzmittel einen Lichtschutzfaktor im Bereich von 6 bis 50+, vorzugsweise einen Lichtschutzfaktor von 6, 10, 15, 20, 25, 30, 50 oder 50+ aufweist.
  7. Vorrichtung (100) nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Sonnenschutzmittel eine Emulsion, vorzugsweise eine Creme, eine Milch, ein Öl, ein Gel oder ein Schaum ist.
  8. Vorrichtung (100) nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Sonnenschutzmittel eine Viskosität im Bereich von 10 bis 10.000 mPa·s bei 20°C aufweist.
  9. Vorrichtung (100) nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Sonnenschutzmittel wasserfest ist.
  10. Vorrichtung (100) nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Sonnenschutzmittel wenigstens einen der folgenden Inhaltsstoffe aufweist: a. Emulgatoren, vorzugsweise Fettsäuren, Di- und Triacylglyceride, Fettalkohole, Silikonöle. b. Feuchthaltemittel, vorzugsweise Glycerin oder Propylenglycol. c. Antioxidantien, vorzugsweise Vitamin E oder Vitamin C. d. Ölkomponenten, vorzugsweise als Lösungsmittel für UV-Filter. e. Verdicker, vorzugsweise zur Erzielung notwendiger rheologischer (Fließ-)Eigenschaften. f. Duftstoffe oder Parfüm. g. UV-Filter, vorzugsweise organische oder anorganische UV-Filter, chemische oder physikalische UV-Filter, natürliche oder künstliche UV-Filter, insbesondere mineralische UV-Filter wie Titandioxid (Titanium Dioxide) und Zinkoxid (Zinc Oxide), bevorzugt mit Nanopartikeln.
  11. Vorrichtung (100) nach einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei Beutel (111, 121) mit unterschiedlichen Sonnenschutzmitteln befüllt sind.
  12. Vorrichtung (100) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens einer der Beutel (111, 121) mit einem After Sun Produkt befüllt ist, insbesondere einer After Sun Lotion.
  13. Vorrichtung (100) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das After Sun Produkt wenigstens einen der folgenden Inhaltsstoffe aufweist: a. Emulgatoren, vorzugsweise Fettsäuren, Di- und Triacylglyceride, Fettalkohole, Silikonöle. b. Feuchthaltemittel, vorzugsweise Glycerin oder Propylenglycol. c. Antioxidantien, vorzugsweise Vitamin E oder Vitamin C. d. Ölkomponenten. e. Verdicker, vorzugsweise zur Erzielung notwendiger rheologischer (Fließ-)Eigenschaften. f. Duftstoffe oder Parfüm. g. Silikone. h. Paraffine. i. Selbstbräunerwirkstoffe, vorzugsweise Dihydroxyacetone. j. Aloe Vera.
  14. Vorrichtung (100) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (100) als Transportbehälter für den Handgebrauch, insbesondere als Dose oder Flasche, ausgebildet ist.
  15. Vorrichtung (100) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (101) der Vorrichtung (100) eine zylindrische Form aufweist, wobei die unterschiedlichen Beuteln (111, 121) zugeordneten Ausgabeeinheiten (114, 124) und/oder Ausgabeöffnungen (115, 125) an demselben axialen Ende des Behälters (101) angeordnet sind.
  16. Vorrichtung (100) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (101) aus Kunststoff und/oder Metall besteht.
  17. Vorrichtung (100) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (101) wenigstens einen transparenten oder transluzenten Abschnitt aufweist, welcher derart angeordnet ist, dass die Beutel (111, 121) von der Außenseite des Behälters (101) sichtbar sind.
  18. Vorrichtung (100) nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Beutel (111, 121) jeweils wenigstens einen transparenten oder transluzenten Abschnitt aufweist, wobei die transparenten oder transluzenten Abschnitte derart angeordnet sind, dass die Inhalte der Beutel (111, 121) von der Außenseite des Behälters (101) sichtbar sind.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE202015100863U1 (de) 2015-02-23 2016-05-30 Care Connection Gmbh Behälter zur Applikation einer Tannin-enthaltenden Deodorant- oder Antitranspirantzusammensetzung

Patent Citations (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE202015100863U1 (de) 2015-02-23 2016-05-30 Care Connection Gmbh Behälter zur Applikation einer Tannin-enthaltenden Deodorant- oder Antitranspirantzusammensetzung

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