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DE202014102278U1 - Gurtspanner - Google Patents

Gurtspanner Download PDF

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DE202014102278U1
DE202014102278U1 DE201420102278 DE202014102278U DE202014102278U1 DE 202014102278 U1 DE202014102278 U1 DE 202014102278U1 DE 201420102278 DE201420102278 DE 201420102278 DE 202014102278 U DE202014102278 U DE 202014102278U DE 202014102278 U1 DE202014102278 U1 DE 202014102278U1
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belt tensioner
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clamping lever
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DE201420102278
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Franz Miederhoff OHG
Original Assignee
Franz Miederhoff OHG
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60PVEHICLES ADAPTED FOR LOAD TRANSPORTATION OR TO TRANSPORT, TO CARRY, OR TO COMPRISE SPECIAL LOADS OR OBJECTS
    • B60P7/00Securing or covering of load on vehicles
    • B60P7/06Securing of load
    • B60P7/08Securing to the vehicle floor or sides
    • B60P7/0823Straps; Tighteners
    • B60P7/0838Tensioning by single movement of an actuating member

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Devices For Conveying Motion By Means Of Endless Flexible Members (AREA)

Abstract

Gurtspanner mit einem zwei, durch ein Bodenteil (4) verbundene Seitenwangen (2, 2.1) aufweisenden Unterteil (3) und mit einem an den Seitenwangen (2, 2.1) schwenkbar angelenkten Spannhebel (5), welcher Spannhebel (5) mit Abstand zu seiner Schwenkachse (S) eine sich quer zu seiner Längserstreckung verlaufende, als Steg (12) ausgeführte erste Gurtumlenkung und welches Unterteil (3) eine in Längserstreckung des Gurtspanners (1) in der Geschlossen-Stellung des Spannhebels (5) von der ersten Gurtumlenkung in Richtung der Schwenkachse (S) beabstandete zweite Gurtumlenkung aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Gurtumlenkung als ein in dem von den Seitenwangen (2, 2.1) eingefassten Raum befindlicher und gegenüber dem Bodenteil (4) geneigt angeordneter Steg (14) ausgeführt ist, wobei eine Kante (18) des von der ersten Gurtumlenkung wegweisenden Seite dieses Steges (14) in der Geschlossen-Stellung des Spannhebels (5) ein Widerlager bildet, gegen die die um den Umlenksteg (12) des Spannhebels (5) herum geführte Gurtschlaufe (15, 16) gespannt wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Gurtspanner mit einem zwei, durch ein Bodenteil verbundene Seitenwangen aufweisenden Unterteil und mit einem an den Seitenwangen schwenkbar angelenkten Spannhebel, welcher Spannhebel mit Abstand zu seiner Schwenkachse eine sich quer zu seiner Längserstreckung verlaufende, als Steg ausgeführte erste Gurtumlenkung und welches Unterteil eine in Längserstreckung des Gurtspanners in der Geschlossen-Stellung des Spannhebels von der ersten Gurtumlenkung in Richtung der Schwenkachse beabstandete zweite Gurtumlenkung aufweisen.
  • Derartige Gurtspanner werden neben anderen Anwendungen auch zum Spannen von Planen von Nutzfahrzeugaufbauten, wie etwa von Lastkraftwagen, von Sattelaufliegern oder von Eisenbahnwagons eingesetzt. Bekannt ist ein solcher Gurtspanner aus EP 0 906 732 A1 . Der in diesem Dokument beschriebene Gurtspanner verfügt über ein zwei Seitenwangen aufweisendes Unterteil, das zumeist mittels Nieten mit geringem Abstand zum unteren Rand einer Plane an diese angeschlossen ist, mit der ein Nutzfahrzeugaufbau seitlich verschlossen wird. Schwenkbar an das Unterteil angelenkt ist ein Spannhebel. Der Spannhebel verfügt über abgekantete Seitenwangen und einen die Seitenwangen verbindenden Umlenksteg, um den der zu spannende Gurt nach Art einer Schlaufe herumgelegt wird. Diese Gurtumlenkung bildet eine erste Gurtumlenkung. Der Spannhebel ist mittels eines Gelenkbolzens an die beiden Seitenwangen des Unterteils angeschlossen. Auf dem Gelenkbolzen sitzt eine Hülse als zweite Gurtumlenkung. Zum Anschließen der zu spannenden Plane an ein fahrzeugseitiges Widerlager wird ein Gurt mit einem Haken zum Hintergreifen eines Widerlagers am Aufbau des Chassis an seinem einen Ende verwendet. Bei einem solchen Gurtspanner weist in der Geschlossen-Stellung der Spannhebels in Richtung zu dem Widerlager, an dem der Gurt festgelegt ist.
  • Zum Verhindern einer Gurtlockerung bei gespanntem Gurtspanner verfügt dieser Gurtspanner über ein Druckstück, welches sich in der Geschlossen-Stellung des Spannhebels zwischen dem Spannhebel und dem Bodenteil des Unterteils befindet, und zwar zwischen dem Umlenksteg des Spannhebels und dem Bodenteil. Auf diese Weise wirkt in der Geschlossen-Stellung des Spannhebels das Druckstück einerseits auf einen Abschnitt der um den Umlenksteg des Spannhebels geführten Gurtschlaufe und andererseits auf die beiden übereinander liegenden, die Gurtschlaufe bildenden und um den Gurtbolzen geführten beiden Gurtabschnitte. Der Durchmesser des Druckstückes ist so vorgesehen, dass beim Schließvorgang des Spannhebels das Druckstück die daran anliegenden Gurte bzw. Gurtabschnitte an dem jeweiligen Widerlager – Umlenksteg des Spannhebels bzw. ein Abschnitt des Bodenteils – einklemmt, vorzugsweise sogar in diese etwas eingedrückt wird. Zwar ist bei diesem vorbekannten Gurtspanner einer Gurtlockerung durch wirksames Verklemmen des Gurtes mittels des Druckstückes zwischen dem Spannhebel und dem Unterteil möglich. Eine solche Einrichtung zum Verhindern einer Gurtlockerung ist jedoch nur möglich, wenn der Gurtspanner eine Verriegelungseinrichtung zum Verriegeln des Spannhebels in seiner Geschlossen-Stellung am Unterteil aufweist. Bei diesem Gurtspanner muss zusätzliche Kraft beim Schließen des Spannhebels zum Bereitstellen der gewünschten Gurtverklemmung aufgewendet werden.
  • In DE 10 2009 020 239 A1 ist ein gattungsgemäßer Gurtspanner beschrieben, der über eine Verriegelungseinrichtung zum Verriegeln des Spannhebels an dem Unterteil und über eine Einrichtung verfügt, mit der eine Gurtlockerung verhindert werden soll. Anstelle eines zwischen dem Spannhebel und dem Unterteil angeordnetes Druckstückes, wie dieses bei dem Gurtspanner gemäß EP 0 906 732 A1 vorgesehen ist, dient bei diesem vorbekannten Gurtspanner ein zwischen den beiden mit Abstand zueinander angeordneten Gurtumlenkungen ein vom Bodenteil nach oben in Richtung zum Spannhebel abragender Spannsteg zur Vermeidung einer Gurtlockerung. In der Geschlossen-Stellung des Spannhebels soll dieser zum Zwecke des Verhinderns einer Gurtlockerung in der Geschlossen-Stellung des Spannhebels gegen den zwischen dem Spannhebel und dem Bodenteil geführten Gurtabschnitt der an dem Spannhebel umgelenkten Gurtschlaufe wirken. Nachteilig auch bei diesem vorbekannten Gurtspanner ist, dass sich dieser auch nur bei Gurtspannern einsetzen lässt, deren Spannhebel in der Geschlossen-Stellung am Unterteil verriegelt ist. Überdies kann bei diesem Gurtspanner eine Gurtlockerung nicht wirksam verhindert werden, jedenfalls kann eine Gurtlockerung nicht im dem Maße verhindert werden, wie dieses bei dem Gurtspanner gemäß EP 0 906 732 A1 der Fall ist.
  • Ausgehend von dem diskutierten Stand der Technik liegt der Erfindung daher die Aufgabe zu Grunde, einen Gurtspanner vorzuschlagen, der sowohl in Bezug auf den aus EP 0 906 732 A1 Bekannten einfacherer aufgebaut und mit geringerer Kraft bedienbar als auch eine wirksame Gurtsicherung bietet.
  • Gelöst wird dieser Aufgabe erfindungsgemäß durch einen eingangs genannten, gattungsgemäßen Gurtspanner, bei dem die zweite Gurtumlenkung als ein in dem von den Seitenwangen eingefassten Raum befindlicher und gegenüber dem Bodenteil geneigt angeordneter Steg ausgeführt ist, wobei eine Kante des von der ersten Gurtumlenkung wegweisenden Seite dieses Steges in der Geschlossen-Stellung des Spannhebels ein Widerlager bildet, gegen die die um den Umlenksteg des Spannhebels herum geführte Gurtschlaufe gespannt wird.
  • Bei diesem Gurtspanner ist die am Unterteil angeordnete Gurtumlenkung derart ausgebildet, dass das in der Geschlossen-Stellung des Spannhebels bei gespanntem Gurt um den Umlenksteg des Spannhebels geführte Gurtschlaufe, und zwar mit ihren beiden übereinander liegenden Gurtabschnitten unter Spannung daran anliegt. Zu diesem Zweck ist die Gurtumlenkung des Unterteils als in dem Raum zwischen den beiden Seitenwangen befindlicher Steg, der gegenüber der Ebene des Bodenteils geneigt ist, ausgeführt. In Folge dieser Neigung des Umlenksteges wirkt auf die Gurtschlaufe eine, entgegen der Spannrichtung weisende Kante des von der Gurtumlenkung des Spannsteges wegweisenden Seite dieses Umlenksteges. Insofern unterscheidet sich diese Gurtumlenkung signifikant von Vorbekannten, bei denen man bestrebt war, die Radien bei der Gurtumlenkung relativ groß auszuführen. Über dieses Vorurteil setzt sich der beanspruchte Gurtspanner hinweg und bildet die unterteilseitige Gurtumlenkung nicht nur als Gurtumlenkung, sondern zugleich für die Zwecke einer Gurthemmung zum Verhindern einer Gurtlockerung bei gespanntem Gurt aus. Die Gurtumlenkung beim Unterteil erfolgt somit an der entgegen der Spannrichtung weisenden Kante, so dass auf die daran umgelenkten, übereinander liegenden Gurtabschnitte der Gurtschlaufe die mit der über den Spannhebel auf den Gurt einwirkenden Spannkraft wirkt, wobei die anliegende Spannkraft auf eine Kante des Umlenksteges konzentriert wird. Sollte die Gurtschlaufe auch über die andere diese Seite des Umlenksteges begrenzende Kante geführt sein, wirkt auf den Gurt durch diese weitere Kante jedenfalls eine nur geringere Spannung. Ausgenutzt wird bei diesem Konzept, dass der bezüglich dieser Gurtumlenkung außen liegende Gurtabschnitt an seinem freien Ende an das Widerlager angeschlossen ist und dieser Gurtabschnitt mithin der gespannte Gurtabschnitt ist. Dieser gespannte Abschnitt klemmt somit den darunter befindlichen, zunächst losen Gurtabschnitt an diesem Widerlager besonders wirksam ein. Die Ausbildung der Gurtumlenkung des Unterteils in der vorbeschriebenen Weise begünstigt durch den engen Radius der Kante des Umlenksteges, dass durch das Ineinandergreifen der Webstrukturen der übereinander liegenden Gurtabschnitte besonders wirksam eine Bewegung der übereinander liegenden Gurtabschnitte gegeneinander verhindert ist.
  • Die besondere Gurtfixierung bei diesem Gurtspanner kann dadurch nochmals verstärkt werden, wenn die zu spannende Gurtlänge so eingestellt wird, dass eine Bewegung der Gurte gegeneinander in Folge ihrer Spannung an dem durch den Umlenksteg des Unterteils gebildeten Widerlager bereits dann verhindert ist, wenn sich der Spannhebel noch nicht vollständig in seiner Geschlossen-Stellung befindet. Bei einer solchen Ausgestaltung reichen grundsätzlich wenige Winkelgrade in der Verstellung des Spannhebels in Richtung seiner Geschlossen-Stellung, um alleinig die Anpresskraft der Gurtschlaufe auf die vorbeschriebene Kante des Umlenksteges des Unterlegteils zu erhöhen. Diese zusätzliche somit zumindest weitestgehenden nur auf die zwischen dem Widerlager des Unterteils und dem Umlenksteg des Spannhebels befindliche Gurtschlaufe wirkende Spannkraft kann zudem genutzt werden, den Spannhebel in seiner Übertotpunktstellung zu halten. Diese weitere Spannung wird auf diesen Abschnitt des Gurtes sodann in den letzten Winkelgraden in der Bewegung des Spannhebels vor Erreichen des Totpunktes aufgebracht.
  • Das vorbeschriebene Konzept lässt sich bei Übertotpunktspannern realisieren, auch wenn deren Spannhebel in der Geschlossen-Stellung, etwa und der vorbeschriebenen Maßnahme nicht an dem Unterteil verriegelt sind. Bei einer solchen Ausgestaltung wird man die Erstreckung des Umlenksteges des Unterteils in den Raum zwischen den beiden Seitenwangen hinein eher kürzer wählen, und zwar kurz genug, damit der unterseitig bezüglich des Spannhebels geführte Gurtabschnitt in der Geschlossen-Stellung des Spannhebels an der Umlenkseite des Umlenksteges des Unterteils mit Abstand zur Schwenkachse des Spannhebels in Richtung zum Bodenteil hin angeordnet ist.
  • Sollen Gurte mit besonders hoher Spannkraft gespannt werden oder unterliegen die gespannten Gurte im gespannten Zustand höheren Belastungen, wird man den Gurtspanner mit einer Verriegelung seines Spannhebels am Unterteil ausstatten. Bei einer solchen Ausgestaltung kann die Erstreckung des Umlenksteges des Unterteils in dem Raum zwischen den Seitenwangen hinein auch länger als bei einer Ausgestaltung ohne eine Verriegelung ausgeführt sein. Dieses ist für die vorbeschriebene Gurtklemmwirkung zur Verhinderung einer Gurtlockerung sogar förderlich, da dann der Abstand der für die Gurthemmung dienenden Kante des Umlenksteges des Unterteils in Richtung der Längserstreckung des Unterteils einen größeren Abstand der Außenseite des Bodenteils aufweist.
  • Besonders effektiv ist eine Gurthemmung in der beschriebenen Art und Weise, wenn der Umlenksteg des Unterteils gegenüber der Ebene des Bodenteils mit einem Winkel von zumindest 30 Grad geneigt ist, wobei dieser Anstellwinkel nicht mehr als 75 Grad betragen sollte. Gemäß einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel liegt der Anstellwinkel zwischen 55 Grad und 65 Grad. Bei einer solchen Anstellung des Umlenksteges ist eine Kraftkonzentration auf die entgegen der Spannrichtung weisende Kante des freien Endes desselben besonders effektiv.
  • Der Umlenksteg des Unterteils ist zweckmäßigerweise eine Ausstanzung aus dem Bodenteil des Unterteils, so dass für die Ausbildung der Funktionalität einer Verhinderung einer Gurtlockerung keine zusätzlichen Teile benötigt werden. Der Umlenksteg des Unterteils bildet sodann eine Abkantung des Bodenteils.
  • Die für die Gurthemmung dienende Kante des Umlenksteges des Unterteils kann gerade ausgeführt sein. Durchaus möglich ist es auch, diese mit Vorsprüngen zu versehen, so dass diese Kante gewellt oder zackig ausgeführt sein kann. Gurtspanner, die häufig bei ihrer Anwendung betätigt werden müssen, wird man vorzugsweise mit einer Kantengeometrie bezüglich der als Widerlager dienenden Kante des Umlenksteges des Unterteils ausstatten, dass der Gurt ohne Gurtbeschädigungen zu seiner Längeneinrichtung darüber hinweg gezogen werden kann. Bei einer solchen Ausgestaltung kann eine Steigerung der Gurtklemmkraft bereits durch eine leichte Wellung erzielt werden. Es versteht sich hierbei, dass die entgegen der Spannrichtung weisenden Scheitel eine weitere Kraftkonzentration auf die daran zu spannenden Gurte haben. Bereits eine konvexe Ausführung der als Widerlager dienenden Kante oder auch der gesamten Umlenkseite des Umlenksteges des Unterteils vermag eine solche Steigerung zu bewirken.
  • Nachfolgend ist die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren beschrieben: Es zeigen:
  • 1: eine perspektivische Darstellung eines Gurtspanners gemäß der Erfindung in seiner Geschlossen-Stellung,
  • 2: einen Längsschnitt durch den Gurtspanner der 1 etwa entlang seiner Mittellängsachse und
  • 3: der Gurtspanner in seiner Längsschnittdarstellung der 2 mit einem eingefädelten, gespannten Gurt.
  • Ein Gurtspanner 1 dient zum Spannen eines Gurtes, der seinerseits beispielsweise an die Seitenplane eines Nutzfahrzeugaufbaus angeschlossen ist. Mit einer Vielzahl derartiger Gurtspanner 1 kann sodann die Seitenplane gegenüber der Bodengruppe des Nutzfahrzeugaufbaus verspannt werden.
  • Der Gurtspanner 1 verfügt über ein zwei Seitenwangen 2, 2.1 aufweisendes Unterteil 3. Das Unterteil 3 zum Teil ist gläsern in der 1 gezeigt. Die Seitenwangen 2, 2.1 fassen zusammen mit einem Bodenteil 4 eine Gurtaufnahme ein. An den Seitenwangen 2, 2.1 ist ein Spannhebel 5 schwenkbar angelenkt. Die Schwenkachse ist in den Schnittdarstellungen der 2 und 3 mit dem Bezugszeichen S kenntlich gemacht. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist die gelenkige Anordnung des Spannhebels 5 gegenüber dem Unterteil 3 durch entsprechende Bohrungen in den Seitenwangen 2, 2.1 des Unterteils 3 durchgreifende Nietdurchzüge 6, 6.1 des Spannhebels 5 ausgeführt. Der Spannhebel 5 ist in seiner in 1 gezeigten Geschlossen-Stellung gegenüber dem Unterteil 3 verriegelt. Zu diesem Zweck verfügt der Gurtspanner 1 über eine Verriegelungseinrichtung. Die Verriegelungseinrichtung umfasst ein Federelement 7, das an der Innenseite einer Handhabungslasche 8 des Spannhebels 5 angeordnet ist. Bei dem Federelement 7 handelt es sich um einen gebogenen Draht aus einem Federstahl. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Querschnittsgeometrie des Federelementes 7 rund. Das Federelement 7 trägt einen Riegel 9 (siehe 2), der zum Herbeiführen der verriegelten Stellung des Spannhebels 5 gegenüber dem Unterteil 3 in eine Riegelfalle 10 der Seitenwange 2 des Unterteils 3 eingreift. In dieser Stellung sitzt der Riegel 9 in der Riegelfalle 10, wodurch eine Öffnungsbewegung des Spannhebels 5 blockiert ist. Gehalten ist der Riegel 9 in dieser Stellung durch die in dem Federelement 7 gespeicherte Federkraft. Geöffnet werden kann der Gurtspanner 1, wenn der Riegel 9 gegen die Kraft des Federelements 7 aus der Riegelfalle 10 heraus und in eine Riegelöffnung 11 (siehe 1) hinein bewegt worden ist. Durch die Riegelöffnung 11 ist ein Durchbruch zum oberen Rand der Seitenwange 2 geschaffen. Befindet sich der Riegel 9 in der Riegelöffnung 11 bzw. in der Flucht der Riegelöffnung 11 kann der Spannhebel 5 gegenüber dem Unterteil 3 aufgeschwenkt werden.
  • Zum Anschließen eines Gurtes an den Gurtspanner 1 verfügt der Spannhebel 5 über eine Gurtumlenkung, die bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel durch ein die Seitenwangen des Spannhebels 5 verbindenden Umlenksteg 12 bereitgestellt ist. Um den Umlenksteg 12 wird ein Gurtende des zu spannenden Gurtes herumgeführt, so dass der Umlenksteg 12 in einer Gurtschlaufe eingefasst ist. Herausgeführt werden die beiden Gurtenden aus dem Gurtspanner 1 durch eine in dem Bodenteil 4 befindliche Gurtöffnung 13. Die Gurtöffnung 13 wird in Richtung zu dem Spannhebel 5 hin von einer ebenfalls als Steg 14 ausgeführten Gurtumlenkung begrenzt. Aus der Gurtöffnung 13 werden beide Gurtenden herausgeführt, und zwar werden diese um den Umlenksteg 14 umgelenkt, wie dieses aus der Schnittdarstellung der 3 erkennbar ist. An dem bezüglich dieser Umlenkung außen liegenden Gurtabschnitt 15 befindet sich an seinem Ende ein Anschlussmittel, beispielsweise ein Haken H, mit dem der Gurt an ein Widerlager befestigt wird, bevor der Spannhebel 5 geschlossen wird. Zwischen diesem außen liegenden Gurtabschnitt 15 und dem Umlenksteg 14 befindet sich das lose Ende des zu spannenden Gurtes. In 3 ist dieses mit dem Bezugszeichen 16 gekennzeichnet. An diesem Ende wird der Gurt durch manuelles Straffen desselben vorgespannt, bevor der Spannhebel 5 geschlossen wird.
  • Die Gurtumlenkung des Unterteils 3 wird nachstehend zunächst anhand der Längsschnittdarstellung durch den Gurtspanner 1 der 2 erläutert. Der Umlenksteg 14 des dargestellten Ausführungsbeispiels ist aus dem Bodenteil 4 freigestanzt. Der freigestantze Abschnitt des Bodenteils 4 ist nach Ausbilden der Stanzschnitte in seine in 2 gezeigte Stellung durch einen Abkantvorgang zur Ausbildung des Umlenksteges 14 gebogen worden. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel beträgt der Kantwinkel α etwa 60 Grad. Durch die Abwinkelung des Umlenksteges 14 gegenüber der Ebene des Bodenteils 4 befindet sich die entgegen der Spannrichtung weisende Kante 17 des freien Endes des Umlenksteges 14 in einer Position, in der diese als Hemmkante besonders wirksam ist. Als Hemmkante ist die Kante 17 besonders wirksam, da über diese eine effektive Kraftkonzentration auf die umgelenkten Gurtabschnitte 15, 16 erfolgt, mithin über diese eine höhere Spannkraft auf die übereinander liegenden Gurtabschnitte 15, 16 wirkt als an der anderen Kante 18, durch die die Umlenkseite des Umlenksteges 14 eingefasst ist. Dieses ist in einem besonderen Maße der Fall, wenn der Winkel α der Abkantung so gewählt wird, dass die gewünschte Kraftkonzentration auf die Kante 17 durch die zweite Kante 18 des freien Endes des Umlenksteges 14 und die Unterseite 19 des Umlenksteges 14 möglichst wenig beeinträchtigt ist. Besonders effektiv ist eine Gurthemmung, wenn auf die übereinander liegenden Gurtabschnitte 15, 16 eine Spannkraft ausschließlich über die Kante 17 des Umlenksteges und nicht auch über die weitere Kante 18 desselben wirkt. Erreicht werden kann dieses durch einen Schrägschnitt des freien Endes des Umlenksteges 14, beispielsweise durch einen schräg ausgeführten Stanzschnitt.
  • 3 zeigt die besondere Klemmwirkung der beiden Gurtabschnitte 15, 16 gegeneinander an der Hemmkante 17 des geneigten Umlenksteges 14 des Unterteils 3. Gurte, wie diese beispielsweise zum Spannen von Seitenplanen von Nutzfahrzeugen eingesetzt werden, sind typischerweise gewebt, weisen mithin eine Oberflächenstrukturierung auf. Beim Umlenken dieser übereinander liegenden Gurtabschnitte 15, 16 an der Hemmkante 17 werden diese Oberflächenstrukturierungen ineinander gedrückt, so dass in Folge der Spannung ein wirksamer Formschluss zwischen den beiden Gurtabschnitten 15, 16 gegeben ist und diese nicht mehr gegeneinander bewegt werden können. Dabei wird der Gurtabschnitt 15 gegen den Gurtabschnitt 16 gepresst. Die durch die besondere Kraftkonzentration bei dem Gurtspanner 1 in seiner Geschlossen-Stellung auf die übereinander liegenden Gurtabschnitte 15, 16 an dem Umlenksteg 14 des Unterteils 3 bewirkte Gurthemmung hält auch höchsten Beanspruchungen stand. Dieses begründet die besondere Sicherung, die bei dem Gurtspanner 1 in Bezug auf eine Gurtlockerung gegeben ist.
  • Die Erfindung ist anhand eines Ausführungsbeispiels erläutert worden. Ohne den Umfang der geltenden Ansprüche zu verlassen, ergeben sich für einen Fachmann weitere Möglichkeiten, die Erfindung auszuführen. Beispielsweise kann es sich bei dem Umlenksteg des Unterteils auch um ein in den Seitenwangen gehaltenen Steg handeln.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Gurtspanner
    2, 2.1
    Seitenwange
    3
    Unterteil
    4
    Bodenteil
    5
    Spannhebel
    6, 6.1
    Nietdurchzug
    7
    Federelement
    8
    Handhabungslasche
    9
    Riegel
    10
    Riegelfalle
    11
    Riegelöffnung
    12
    Umlenksteg
    13
    Gurtöffnung
    14
    Umlenksteg
    15
    Gurtabschnitt
    16
    Gurtabschnitt
    17
    Hemmkante
    18
    Kante
    19
    Unterseite
    α
    Kantwinkel
    H
    Haken
    S
    Schwenkachse
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • EP 0906732 A1 [0002, 0004, 0004, 0005]
    • DE 102009020239 A1 [0004]

Claims (16)

  1. Gurtspanner mit einem zwei, durch ein Bodenteil (4) verbundene Seitenwangen (2, 2.1) aufweisenden Unterteil (3) und mit einem an den Seitenwangen (2, 2.1) schwenkbar angelenkten Spannhebel (5), welcher Spannhebel (5) mit Abstand zu seiner Schwenkachse (S) eine sich quer zu seiner Längserstreckung verlaufende, als Steg (12) ausgeführte erste Gurtumlenkung und welches Unterteil (3) eine in Längserstreckung des Gurtspanners (1) in der Geschlossen-Stellung des Spannhebels (5) von der ersten Gurtumlenkung in Richtung der Schwenkachse (S) beabstandete zweite Gurtumlenkung aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Gurtumlenkung als ein in dem von den Seitenwangen (2, 2.1) eingefassten Raum befindlicher und gegenüber dem Bodenteil (4) geneigt angeordneter Steg (14) ausgeführt ist, wobei eine Kante (18) des von der ersten Gurtumlenkung wegweisenden Seite dieses Steges (14) in der Geschlossen-Stellung des Spannhebels (5) ein Widerlager bildet, gegen die die um den Umlenksteg (12) des Spannhebels (5) herum geführte Gurtschlaufe (15, 16) gespannt wird.
  2. Gurtspanner nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite, dem Unterteil (3) zugeordnete Gurtumlenkung durch eine Abkantung eines Abschnittes des Bodenteils (4) erstellt ist.
  3. Gurtspanner nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Winkel (α), mit dem der Umlenksteg (14) des Unterteils (3) gegenüber der Ebene des Bodenteils (4) geneigt ist, zumindest 30 Grad beträgt, insbesondere mehr als 40 Grad beträgt und einen maximalen Anstellwinkel (α) von 75 Grad nicht überschreitet.
  4. Gurtspanner nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Anstellwinkel (α) zwischen 55 Grad und 65 Grad beträgt.
  5. Gurtspanner nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die das freie Ende des Umlenksteges (14) des Unterteils (3) begrenzende Endfläche in ihrer Erstreckung quer zur Gurtführung gerade ausgeführt ist.
  6. Gurtspanner nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die das freie Ende des Umlenksteges (14) des Unterteils (3) begrenzende Endfläche in ihrer Erstreckung quer zur Gurtführung mit zumindest einem Vorsprung versehen, insbesondere gewellt und/oder zackig ausgeführt ist.
  7. Gurtspanner nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Umlenksteg (14) des Unterteils (3) dergestalt an das Bodenteil (4) angeschlossen ist, dass der Außenradius der den Steg (14) mit dem Bodenteil (4) verbindenden Abwinklung eine weitere Umlenkkante bildet.
  8. Gurtspanner nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, da der Umlenksteg (14) des Unterteils (3) durch einen Stanzvorgang, ausgehend von seiner in Richtung zur Schwenkachse (5) weisenden Oberseite des Bodenteils (4) in das Bodenteil (4) freigestellt ist.
  9. Gurtspanner nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Gurtspanner (1) eine Einrichtung zum Verriegeln des Spannhebels (5) in seiner Geschlossen-Stellung an dem Unterteil (3) aufweist.
  10. Gurtspanner nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungseinrichtung über ein an der Innenseite des Spannhebels (5) angeordnetes Federelement (7) mit einem von dem Spannhebel (5) in seiner Geschlossen-Stellung in Richtung zu der benachbarten Seitenwange (2, 2.1) des Unterteils (3) abragenden Riegel (9) sowie eine dieser Seitenwange (2, 2.1) zugeordnete Riegelfalle (10) mit einer Riegelöffnung (11) verfügt, in welche Riegelfalle (10) der Riegel (9) in der Geschlossen-Stellung des Gurtspanners (1) eingreift und zum Blockieren einer Öffnungsbewegung des Spannhebels (5) darin durch das Federelement (7) gehalten ist.
  11. Gurtspanner nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement (7) eine an der Innenseite des Spannhebels (5) über dessen freien Ende hervorstehende Handhabe zum Verstellen der Riegels (9) aus der Riegelfalle (10) in die Riegelöffnung (11) aufweist.
  12. Gurtspanner nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement (7) U-förmig gebogen, der Riegel (9) an einem freien Ende eines Schenkels (13) des Federelementes (7) nach außen ausgestellt ausgeführt und die Handhabe ein Teil des Federelementes (7) in seinem die beiden Schenkel verbindenden Abschnitt ist.
  13. Gurtspanner nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement (7) an der Innenseite des Spannhebels (5) im Bereich seines freien Endes geführt ist.
  14. Gurtspanner nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Führung zum Führen des Federelementes (7) U-förmig ausgeführt und durch eine nach innen weisende, an dem Spannhebel (5) angeformte Abkantung eine Lasche gebildet ist.
  15. Gurtspanner nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Riegel (9) in einer langlochartigen Durchbrechung in einer Seitenwange (2, 2.1) des Spannhebels (5) geführt ist, wobei die der für die Riegelführung vorgesehene Durchbrechung gegenüberliegende Seitenwange (2, 2.1) des Spannhebels (5) eine Federelementhalterung (7) aufweist und wobei die Federelementhalterung (7) durch eine aus der Seitenwange (2, 2.1) des Spannhebels (5) nach innen ausgestellte Lasche mit einer darin eingebrachten Federendaufnahme (7) zur Aufnahme des aus der Ebene der Federerstreckung abgewinkelten Federendes bereitgestellt ist.
  16. Gurtspanner nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Federelementhalterung (7) einen Abstand zur Innenseite des Spannhebels (5) aufweist, der kleiner als die Länge des aus der Ebene abgewinkelten, in die Federendaufnahme (7) eingesetzten Federendes des Federelementes (7) ist und dass die in der Federelementhalterung (7) befindliche Federendaufnahme (7) nach Art eines Labyrinths mit einer Einsetzöffnung zum Einsetzen des abgewinkelten Federendes ausgeführt ist.
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