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Die Erfindung betrifft Gurtspanner umfassend ein Seitenwangen aufweisendes Unterteil, einen daran schwenkbar angeschlossenen Spannhebel sowie eine Verriegelungseinrichtung zum Verriegeln des in seiner Geschlossen-Stellung befindlichen Spannhebels, welche Verriegelungseinrichtung über ein an der Innenseite des Spannhebels angeordnetes Federelement mit einem von dem Spannhebel in seiner Geschlossen-Stellung in Richtung zu der benachbarten Seitenwange des Unterteils abragenden Riegel sowie eine dieser Seitenwange zugeordnete Riegelfalle mit einer Riegelöffnung verfügt, in welche Riegelfalle der Riegel in der Geschlossen-Stellung des Gurtspanners eingreift und zum Blockieren einer Öffnungsbewegung des Spannhebels darin durch das Federelement gehalten ist.
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Derartige Gurtspanner werden beispielsweise zum Spannen von Planen von Nutzfahrzeugaufbauten, wie etwa von Lastkraftwagen, von Sattelaufliegern oder von Eisenbahnwagons eingesetzt. Bekannt ist ein solcher Gurtspanner aus
EP 0 906 732 A1 . Der in diesem Dokument beschriebene Gurtspanner verfügt über ein zwei Seitenwangen aufweisendes Unterteil, das zumeist mittels Nieten mit geringem Abstand zum unteren Rand einer Plane angeschlossen ist. Schwenkbar an das Unterteil angelenkt ist ein Spannhebel. Der Spannhebel verfügt über abgekantete Seitenwangen und einen die Seitenwangen verbindenden Gurtsteg. Der Spannhebel ist mittels eines Gelenkbolzens an die beiden Seitenwangen des Unterteils angeschlossen. Auf dem Gelenkbolzen sitzt eine Hülse zur Gurtumlenkung. Zum Anschließen der zu spannenden Plane an ein fahrzeugseitiges Widerlager wird ein Gurt mit einem Haken zum Hintergreifen eines Widerlagers am Aufbau des Chassis an seinem einen Ende verwendet.
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Die Verriegelungseinrichtung dieses vorbekannten Gurtspanners ist als federbelasteter Bügel ausgebildet. Dieser Bügel umfasst eine die beiden Seitenwangen verbindende Leiste, die in der verriegelnden Stellung das freie Ende des Spannhebels übergreift. Gehalten wird der Bügel durch eine Schraubenfeder in seiner den Spannhebel verriegelnden Stellung. Da der geschlossene Spannhebel an seinem freien Ende von der Leiste des Bügels der Verriegelungseinrichtung überdeckt ist, kann nicht die gesamte Länge des Spannhebels zum Verschwenken desselben gegenüber dem Unterteil zum Spannen des Gurtes bzw. der Seitenplane eines Nutzfahrzeugaufbaus genutzt werden, zumindest nicht beim Verriegeln des Spannhebels. Um dennoch eine ausreichende Hebelwirkung bereitzustellen, ist es notwendig, den Spannhebel und damit den gesamten Gurtspanner mit einer entsprechenden Länge zu versehen. Es ist jedoch gewünscht, derartige Gurtspanner, insbesondere wenn diese zum Spannen von Seitenplanen von Nutzfahrzeugaufbauten eingesetzt werden bezüglich ihrer Länge kürzer und somit kompakter auszubilden. Überdies wirken kompaktere, im Bereich des unteren Abschlusses einer Seitenplane angeordnete Gurtspanner gefälliger.
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Aus
DE 10 2009 020 239 A1 ist ein weiterer Gurtspanner mit einer Verriegelungseinrichtung bekannt. Beim Gegenstand dieses Dokumentes ist der Riegel Teil einer Federstange, die an der Innenseite des Spannhebels angeordnet ist. Die Federstange ist in oder an einer Seitenwange des Spannhebels festgelegt. Eingearbeitet ist in die Federstange eine klein dimensionierte Federschleife, um dem Federelement die notwendige Vorspannung zu verleihen. Die Federstange quert die Innenseite des Spannhebels und durchgreift mit ihrem, den Riegel bildenden Ende, die Seitenwange des Spannhebels, die derjenigen Seitenwange gegenüberliegt, an der das Federelement festgelegt ist. In dieser Seitenwange ist der Riegel in einer langlochartigen Führung geführt. Die Riegelfalle ist durch eine in die zu dem Riegel des Federelementes benachbarte Seitenwange eingebrachte Einrastnut gebildet. Der Riegel ist mit einer Länge ausgeführt, dass dieser seitlich aus der Riegelfalle herausragt, so dass dieses Ende als Betätigungshandhabe zum Bewirken einer Entriegelung genutzt werden kann. Dieses Dokument offenbart auch eine Ausgestaltung, bei der die die Innenseite des Spannhebels querende, gerade ausgeführte Federstange zum Ausbilden einer Gurtschlaufe genutzt wird. Es ist dann möglich, durch Ziehen an der Gurtschlaufe den Spannhebel zu entriegeln. Aus diesem Grunde kann die Federschleife nur klein dimensioniert werden. Zudem ist es erforderlich, dass die Federstange mit entsprechendem Abstand zur Innenseite des Spannhebels angeordnet ist.
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Auch wenn bei dem aus
DE 10 2009 020 239 A1 bekannt gewordenen Gurtspanner die Verriegelungseinrichtung einfacher ausgeführt ist als in dem aus
EP 0 906 732 A1 bekannt gewordenen Gurtspanner, wäre es wünschenswert, wenn die Handhabung vereinfacht wäre. Bei einer Benutzung des Riegels zum Öffnen des Gurtspanners gemäß DE 10 2009 020 239 A1 ist dieses praktisch nur mit einer Zwei-Hand-Betätigung möglich, wenn eine Entriegelung durch Betätigung des Riegels vorgenommen werden soll. Zwar kann ein einhändiges Öffnen des Gurtspanners vorgenommen werden, wenn, wie vorbeschrieben, eine um die Federstange gebildete Gurtschlaufe bereitgestellt worden ist. Hierfür wird das freie Gurtende verwendet. Dieses wird jedoch zunächst dafür benötigt, den Gurt zu straffen, bevor der Spanner betätigt wird. Daher kann die für die einhändige Entriegelung notwendige Schlaufe erst gebildet werden, wenn der Gurt zuvor gestrafft worden ist. Ein Straffen des Gurtes mit bereits gebildeter Schlaufe ist nicht vernünftig möglich. Das nachträgliche Ausbilden der Schlaufe ist zeitaufwendig, vor allem wenn man bedenkt, dass zum Schließen einer Seitenplane eines Sattelaufliegers etwa 30 Gurtspanner zu betätigen sind.
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Ausgehend von diesem diskutierten Stand der Technik liegt der Erfindung daher die Aufgabe zugrunde, einen eingangs genannten Gurtspanner dergestalt weiterzubilden, dass dieser insbesondere hinsichtlich seiner Handhabung vereinfacht ist.
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Gelöst wird diese Aufgabe erfindungsgemäß durch einen eingangs genannten, gattungsgemäßen Gurtspanner, bei dem das Federelement eine an der Innenseite des Spannhebels über dessen freien Ende hervorstehende Handhabe zum Verstellen des Riegels aus der Riegelfalle in die Riegelöffnung gegen die Kraft des Federelementes aufweist.
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Bei diesem Gurtspanner verfügt das Federelement über eine Handhabe, die an der Innenseite des Spannhebels über dessen freien Ende hervorsteht. Vorzugsweise ist die Verriegelungseinrichtung ausgelegt, damit eine Entriegelung des Spannhebels gegenüber dem Unterteil durch eine Drück-Betätigung (Push-Betätigung) herbeigeführt werden kann. Insofern wird durch eine Betätigung des Federelementes der in der Geschlossen-Stellung des Gurtspanners in der Riegelfalle festgesetzte Riegel des Spannhebels in die Riegelöffnung hinein verstellt, so dass dann der Spannhebel aufgeschwenkt werden kann. Je nach Konzeption des Gurtspanners kann dieses selbsttätig unter Ausnutzung der in dem gespannten Gurt gespeicherten Energie erfolgen. Die Konzeption, die Handhabe an der Innenseite des Spannhebels über dessen freien Ende hervorstehend anzuordnen, erlaubt ohne Weiteres eine Einhand-Bedienung der Handhabe zum Öffnen des Gurtspanners. Begründet liegt dies darin, dass sich die Handhabe im Bereich der Mitte des Spannhebels in Bezug auf seine Längserstreckung befindet und daher der Gurtspanner beim Öffnen nicht zusätzlich festgehalten werden muss. Überdies kann eine solche Einhand-Bedienung auch derart vorgenommen werden, dass der Spannhebel gehalten wird, während die Handhabe mit dem Daumen derselben Hand zum Öffnen des Gurtspanners betätigt wird. Von Vorteil ist des weiteren, dass der in die Riegelfalle eingreifende Riegel nur eine solche Länge aufzuweisen braucht, dass dieser sicher in der Riegelfalle gehalten ist. Insofern braucht der Riegel bei einer erfindungsgemäßen Ausgestaltung des Gurtspanners in der Geschlossen-Stellung desselben nur unwesentlich von der die die Riegefalle sowie die Riegelöffnung bereitstellenden Seitenwange des Unterteils hervorragen. Auch dieses wirkt sich positiv auf eine vereinfachte Handhabung des Gurtspanners aus, da dann nicht die Gefahr besteht, dass Gegenstände daran hängen bleiben.
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Die mit dem erfindungsgemäßen Konzept bereitgestellte Möglichkeit, eine Entriegelung des Gurtspanners durch eine Push-Betätigung der Handhabe auszulösen, gestattet es, dass dieses unter Zuhilfenahme des freien Gurtendes ohne zuvorige Ausbidlung einer Schlaufe vorgenommen werden kann. Dieses wird ergriffen und vom Unterteil wegbewegt, sodass ein Abschnitt des Gurtes an die Handhabe des Spannhebels herangeführt wird. Als Folge einer solchen Bewegung wird die Handhabe durch den daran herangeführten oder herangeschlagenen Gurt zum Entriegeln des Gurtspanners bewegt. Von Vorteil ist nicht nur die Handhabung, sondern auch die mögliche flacher bauende Auslegung des Gurtspanners. Schließlich kann bei dem erfindungsgemäßen Gurtspanner das Federelement unmittelbar anliegend an der Innenseite des Gurtspanners gehalten sein.
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Die Handhabe ist gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ein Abschnitt des Federelementes selbst. Grundsätzlich ist es auch möglich, eine Handhabe an das eigentliche Federelement anzuschließen.
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Bei einer Ausgestaltung, bei der die Handhabe ein Abschnitt des Federelementes selbst ist, ist vorgesehen, das Federelement U-förmig auszuführen, wobei die beiden Schenkel abschnittsweise etwa parallel zu den Seitenwangen des Spannhebels verlaufen und der die Schenkel verbindende Abschnitt, typischerweise ebenfalls gebogen, insgesamt oder zumindest teilweise die über das freie Ende des Spannhebels hervorstehende Handhabe bildet.
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Die vorbeschriebene Anordnung des Federelementes unmittelbar an der Innenseite des Spannhebels, typischer Weise an der Innenseite seiner Handhabungslasche, ermöglicht auch die Ausbildung von Führungen für das Federelement in einfacher Art und Weise. Diese können unter Freilassung einer U-förmigen Aufnahme für einen Abschnitt des Federelementes durch nach innen weisende, an den Spannhebel angeformte Abkantungen gebildete sein.
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Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung ist vorgesehen, dass das Federelement nur einen Riegel trägt, auch wenn grundsätzlich Möglichkeit besteht, dass das Federelement zwei Riegel aufweist, wobei in einem solchen Fall jeweils einer Seitenwange des Spannhebels bzw. des Unterteils ein Riegel und sodann dem Unterteil in jeder Seitenwange eine Riegelfalle zugeordnet sind. Bei der Konzeption eines Federelementes mit nur einem Riegelelement ist gemäß einem Ausführungsbeispiel vorgesehen, dass dieses innenseitig bezüglich der dem Riegel gegenüberliegenden Seitenwange des Spannhebels und mit Abstand zu dieser festgelegt ist. Zu diesem Zweck verfügt der Spannhebel über eine Federelementhalterung, die beispielsweise durch eine aus der Seitenwange des Spannhebels nach innen ausgestellte Lasche bereitgestellt sein kann. Zum Fixieren des Endes des Federelementes verfügt eine solche Lasche über eine darin eingebrachte Federendaufnahme, in die das aus der Ebene der Federerstreckung abgewinkelte Federende eingreift. Die Federendaufnahme ist gemäß einer Ausgestaltung labyrinthartig ausgeführt und verfügt über eine Einsetzöffnung, über die das abgewinkelte Federende ohne weiteres in die Federendaufnahme eingesetzt werden kann.
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Der Riegel des Federelementes, der vorzugsweise als ein abgewinkelter Abschnitt des Federelementes selbst ist, ist typischerweise in einer langlochartigen Führung in der der zur Festlegung des Federelementes gegenüberliegenden Seitenwange geführt. Die vorbeschriebene Ausbildung der Federelementhalterung und der lose Durchgriff des Riegels durch eine Seitenwange sowie die ggf. vorgesehenen Führungen, in denen das Federelement geführt und nicht fixiert ist, erlauben eine sehr einfache Montage des Federelementes an dem Spannhebel. Dabei werden nur die durch das Federelement selbst bereitgestellten Federkräfte genutzt, ohne das Federelement selbst einer Torsionsbeanspruchung zu unterwerfen. Da das Federelement bei einer solchen Ausgestaltung aufgrund seiner eigenen Federkraft an dem Spannhebel gehalten ist, bedarf es nach einer Montage des Federelementes keiner zusätzlichen Prozessschritte, das Federelement an dem Spannhebel festzusetzen. Insofern werden bei einer solchen Ausgestaltung in geschickter Weise die durch das Federelement bereitgestellten Kräfte auch zu seiner Halterung genutzt.
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Ist der Gurtspanner als Übertotpunktspanner ausgelegt, was gemäß einem Ausführungsbeispiel der Fall ist, erlaubt die besonders einfache Montage des Federelementes die Möglichkeit, den Gurtspanner mit und ohne Federelement ausliefern und vor allem auch anwenden zu können. Auch ist es möglich, den ohne Federelement ausgerüsteten Gurtspanner mit mitgelieferten Federelementen auszuliefern. Sodann kann nutzerseitig ein und derselbe Gurtspanner, falls gewünscht, auch mit einer nachträglich eingebrachten Verriegelung benutzt werden. Im letzteren Falle muss nur das Federelement an der Innenseite des Spannhebels montiert werden.
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Weitere Vorteile und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren. Es zeigen:
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1: eine perspektivische Darstellung eines Gurtspanners gemäß der Erfindung in seiner Geschlossen-Stellung,
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2: der Spannhebel des Gurtspanners der 1 mit Blick auf seine Innenseite,
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3: eine Draufsicht auf die Innenseite des Spannhebels des Gurtspanners der 1,
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4: eine vergrößerte Stirnseitenansicht des Spannhebels,
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5: eine perspektivische Darstellung des Unterteils des Gurtspanners der 1 und
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6: eine Längsschnittdarstellung durch einen Abschnitt des Spannhebels des Gurtspanners der 1 mit einem schematisiert darin eingezeichneten freien Gurtende.
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Ein Gurtspanner 1 dient zum Spannen eines Gurtes, der seinerseits beispielsweise an die Seitenplane eines Nutzfahrzeugaufbaus angeschlossen ist. Mit dem Gurtspanner wird sodann die Seitenplane gegenüber der Bodengruppe des Nutzfahrzeugaufbaus verspannt. Der Gurtspanner 1 verfügt über ein zwei Seitenwangen 2, 2.1 aufweisendes Unterteil 3. Das Unterteil 3 ist transparent in der 1 gezeigt. Die Seitenwangen 2, 2.1 fassen zusammen mit einem Bodenteil 4 eine Gurtaufnahme ein. An den Seitenwangen 2, 2.1 ist ein Spannhebel 5 schwenkbar angelenkt. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist die gelenkige Anordnung des Spannhebels 5 gegenüber dem Unterteil 3 durch entsprechende Bohrungen in den Seitenwangen 2, 2.1 des Unterteils 3 durchgreifende Nietdurchzüge 6, 6.1 des Spannhebels 5 ausgeführt. Der Spannhebel 5 ist in seiner in 1 gezeigten Geschlossen-Stellung gegenüber dem Unterteil 3 verriegelt. Zu diesem Zweck verfügt der Gurtspanner 1 über eine Verriegelungseinrichtung. Die Verriegelungseinrichtung umfasst ein Federelement 7, das an der Innenseite der Handhabungslasche 8 des Spannhebels 5 angeordnet ist. Bei dem Federelement 7 handelt es sich um einen gebogenen Draht aus einem Federstahl. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Querschnittsgeometrie des Federelementes 7 rund. Das Federelement 7 trägt einen Riegel 9, der zum Herbeiführen der verriegelten Stellung des Spannhebels 5 gegenüber dem Unterteil 3 in eine Riegelfalle 10 der Seitenwange 2 des Unterteils 3 eingreift. In dieser Stellung sitzt der Riegel 9 in der Riegelfalle 10, wodurch eine Öffnungsbewegung des Spannhebels 5 blockiert ist. Gehalten ist der Riegel 9 in dieser Stellung durch die in dem Federelement 7 gespeicherte Federkraft. Geöffnet werden kann der Gurtspanner 1, wenn der Riegel 9 gegen die Kraft des Federelements 7 aus der Riegelfalle 10 heraus und in die Riegelöffnung 11 hinein bewegt worden ist. Durch die Riegelöffnung 11 ist ein Durchbruch zu dem in 1 gezeigten oberen Rand der Seitenwange 2 geschaffen. Befindet sich der Riegel 9 in der Riegelöffnung 11 kann der Spannhebel 5 gegenüber dem Unterteil 3 aufgeschwenkt werden.
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Die Verriegelungseinrichtung des Gurtspanners 1 ist nachfolgend anhand der 2 bis 6 näher beschrieben.
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2 zeigt den Spannhebel 5 in einer perspektivischen Ansicht auf seine Innenseite und somit auf die Innenseite seiner Handhabungslasche 8. Der Spannhebel 5 verfügt über zwei zu dem Unterteil 3 weisende Seitenwangen 12, 12.1. Diese sind, wie auch aus 1 erkennbar, aus der Ebene des Spannhebels 5 abgekantet. Die Seitenwangen 12, 12.1 weisen im Bereich des Endes der Handhabungslasche 8 noch eine reduzierte Höhe auf.
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Das Federelement 7 des dargestellten Ausführungsbeispiels ist U-förmig ausgeführt. Der Riegel 9 bildet eine von dem einen Schenkel 13 des U-förmigen Federelementes 7 nach außen gerichtete Abkantung. Der Riegel 9 durchgreift die Seitenwange 12 des Spannhebels 5 in einer langlochartigen Führung 14. In dieser ist der Riegel 9 translatorisch – wie durch den Pfeil in 2 angedeutet – bewegbar, wobei seine in 2 gezeigte Stellung der in 1 gezeigten Verriegelungsstellung entspricht. Der dem Schenkel 13 gegenüberliegende Schenkel 13.1 des Federelementes 7 ist mit Abstand von der Seitenwange 12.1 und innenseitig zu dieser in einer Federelementhalterung 15 gefangen. Zu diesem Zweck ist das freie Ende des Schenkels 13.1 aus der der Ebene der Handhabungslasche 8 entsprechenden Ebene des Federelementes 7 abgewinkelt. Dieses zum Halten des Federelementes 7 vorgesehene Endstück ist in 2 mit dem Bezugszeichen 16 gekennzeichnet. Die Federelementhalterung 15 verfügt über eine Einsetzöffnung 17, durch die das Endstück 16 des Federelementes 7 ohne weiteres in die Federelementhalterung 15 und in die durch diese gebildete Falle eingesetzt werden kann. Der die beiden Schenkel 13, 13.1 verbindende Abschnitt des Federelementes 7 ist gebogen ausgeführt und tritt an der Unterseite der Handhabungslasche 8 über das freie Ende derselben hervor, wie auch aus 1 erkennbar. Dieser hervortretende Abschnitt des Federelementes 7 dient als Handhabe 18. Im Bereich der Schenkel 13, 13.1 ist das Federelement an der Innenseite der Handhabungslasche 8 geführt. Diesem Zweck dienen zwei nach innen abgekantete Laschen 19, 19.1, durch die jeweils eine U-förmige Führung 20, 20.1 bereitgestellt ist. In diese, an ihrem zueinander weisenden Seiten offenen Führungen 20, 20.1 greift das Federelement 7 ein und ist darin translatorisch bewegbar. Wird die Handhabe 18 gegenüber der Handhabungslasche 18 bzw. den Spannhebel 5 eingedrückt und somit in Richtung zur Handhabungslasche 8 bewegt, resultiert dieses in einer translatorischen Bewegung des Riegels 9 in seiner Führung 14 (durch einen Pfeil in 2 angedeutet). Durch diese Bewegung wird der Riegel 9 aus seiner in die Riegelfalle 10 eingreifenden Stellung herausgebracht. Somit dient eine Betätigung der Handhabe 18 des Federelementes 7 dem Zweck, die Verriegelung des Gurtspanners 1 zu lösen, wenn dieser geöffnet werden soll.
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Die Auslegung des Federelementes 7 mit seiner Handhabe 18, die bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ein Abschnitt des Federelementes 7 selbst ist, ist aus 3 deutlicher zu erkennen. Diese Innenansicht auf die Handhabungslasche 8 des Spannhebels 5 verdeutlicht zudem, dass keiner der Schenkel 13, 13.1 an der Innenwandung der Seitenwangenfortsätze anliegt. Erkennbar ist auch die Ausgestaltung der Federelementhalterung 15 bzw. der darin eingebrachten Federelementaufnahme 21, in der das Endstück 16 unter Ausnutzung der durch das Federelement 7 bereitgestellten Feder gefangen und gehalten ist. Die Federendaufnahme 21 ist ausgehend von seiner Einsetzöffnung 17 labyrinthartig konzipiert, damit das Endstück 16 sicher darin gehalten ist.
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Das Federelement 7 ist mit Spiel in den Führungen 20, 20.1 und mit Abstand zu den Seitenwangenfortsätzen des Spannhebels 5 gehalten, wie die vergrößerte Stirnseitenansicht des Spannhebels 5 der 4 verdeutlicht.
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5 zeigt das Unterteil 3 mit ausgeblendetem Spannhebel. Von Interesse bei dem Unterteil 3 ist die Konzeption der Riegelfalle 10, in die der Riegel 9 des Federelementes 7 des Spannhebels 5 in der Geschlossen-Stellung des Spanngurtes 1 eingreift. Die Riegelöffnung 11 ist durch eine Stellschräge 22 begrenzt, auf die der Riegel 9 zum Verriegeln des Spannhebels 5 an dem Unterteil 3 aufläuft. Beim Auftreffen des Riegels 9 auf die Stellschräge 22 wird dieser gegen die Rückstellkraft des Federelementes 7 in Richtung zur Riegelöffnung 11 hin bewegt, so dass dieser nach Passieren derselben selbsttätig in die Riegelfalle 10 einspringt, was wiederum durch die Federkraft des Federelementes 7 bewirkt wird.
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In dem in 6 gezeigten Längsschnitt durch einen Teil des Spannhebels 5 im Bereich seiner Handhabungslasche 8 ist schematisiert das freie Ende eines Gurtes 23 eingezeichnet und in eine Stellung gebracht worden, in der dieser zur Anlage an der Handhabe 18 des Federelementes 7 gebracht worden ist. Diese Darstellung lässt erkennen, dass durch Anheben bzw. Ziehen des Gurtendes 23 die Handhabe 18 zum Lösen der Verriegelung an dem Unterteil, wie durch den Blockpfeil kenntlich gemacht, betätigt werden kann.
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Die Erfindung ist anhand eines Ausführungsbeispiels beschrieben worden. Für einen Fachmann ergeben sich zahlreiche weitere Ausgestaltungen, die Erfindung im Umfange der geltenden Ansprüche verwirklichen zu können, die von dem dargestellten Ausführungsbeispiel abweichen können.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Gurtspanner
- 2, 2.1
- Seitenwange
- 3
- Unterteil
- 4
- Bodenteil
- 5
- Spannhebel
- 6, 6.1
- Nietdurchzug
- 7
- Federelement
- 8
- Handhabungslasche
- 9
- Riegel
- 10
- Riegelfalle
- 11
- Riegelöffnung
- 12, 12.1
- Seitenwange
- 13, 13.1
- Schenkel
- 14
- Führung
- 15
- Federelementhalterung
- 16
- Endstück
- 17
- Einsetzöffnung
- 18
- Handhabe
- 19, 19.1
- Lasche
- 20, 20.1
- Führung
- 21
- Federendaufnahme
- 22
- Stellschräge
- 23
- Gurtende
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 0906732 A1 [0002, 0005]
- DE 102009020239 A1 [0004, 0005]