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Die vorliegende Erfindung bezieht sich allgemein auf einen Fahrzeugrahmen mit einer vertikalen Säule, die mit einem Rahmenlängsträger verbunden ist, und insbesondere auf ein Paar vertikaler Säulenträger, die sich durch einen oberen Teil des Rahmenlängsträgers erstrecken.
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Herkömmlicherweise enthalten Fahrzeugstrukturrahmen Längsträger, die sich zwischen den Vorder- und Hinterrädern des Fahrzeugs längs erstrecken. In solchen Fällen sind diese Längsträger mit lateralen Querträgern verbunden, um den Fahrzeugboden zu stützen und einen Verbindungspunkt für verschiedene vertikale Säulen bereitzustellen. Während Fahrzeugrahmen so konstruiert werden, dass sie zur Verbesserung der Kraftstoffeffizienz leichter sind, gibt es verstärkte Kollisionssicherheitsstandards, die erfordern, dass der Fahrzeugrahmen stärkere und gezieltere Aufprälle absorbieren kann. Dementsprechend gewinnt die Konfigurierung oder Verstärkung von Verbindungsstücken zwischen Rahmenträgern, einschließlich Längsträgern, Querträgern und Säulen, zur Aufrechterhaltung der Strukturintegrität des Rahmens, ohne unnötigerweise das Gewicht des Fahrzeugs zu erhöhen, mehr und mehr an Bedeutung.
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Gemäß einem Aspekt der vorliegenden Erfindung enthält ein Fahrzeugrahmen einen Innenlängsträger mit einem nach außen weisenden Hohlraum und einen Außenlängsträger, der mit dem Innenlängsträger gekoppelt ist. Der Außenlängsträger weist einen nach innen weisenden Hohlraum auf, der auf den nach außen weisenden Hohlraum ausgerichtet ist, um ein Innenvolumen zu umschließen. Ein Paar vertikaler Träger erstreckt sich durch Öffnungen an voneinander beabstandeten Stellen in einem oberen Teil des Außenlängsträgers und nimmt zur Definition einer Säule eine untere Fläche des nach innen weisenden Hohlraums in Eingriff.
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Gemäß einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung enthält ein Fahrzeugrahmen einen Längsträger mit einem Innenhohlraum, der sich innerhalb des Längsträgers längs erstreckt. Eine Platte teilt den Innenhohlraum vertikal. Eine Säule erstreckt sich durch einen oberen Teil des Längsträgers. Die Säule enthält einen ersten vertikalen Träger, der an einer unteren Fläche des Innenhohlraums anliegt, und einen zweiten vertikalen Träger, der vom ersten vertikalen Träger in Längsrichtung beabstandet ist und an der unteren Fläche anliegt. Der erste und der zweite vertikale Träger sind mit der Platte gekoppelt.
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Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung enthält ein Fahrzeugrahmen einen Außenlängsträgerabschnitt mit einem oberen Flansch, einem unteren Flansch und einem nach innen weisenden Hohlraum zwischen dem oberen und dem unteren Flansch. Ein Innenlängsträgerabschnitt ist entlang dem oberen und unteren Flansch des Außenlängsträgerabschnitts gekoppelt und weist einen nach außen weisenden Hohlraum auf, der auf den nach innen weisenden Hohlraum ausgerichtet ist, um ein Innenvolumen zu umschließen. Ein Paar hydrogeformter Rohre erstreckt sich durch Öffnungen an in Längsrichtung voneinander beabstandeten Stellen in dem oberen Flansch und nimmt zur Definition einer Säule zum Stützen eines Fahrzeugdachs eine untere Fläche des nach innen weisenden Hohlraums in Eingriff.
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Diese und andere Aspekte, Aufgaben und Merkmale der vorliegenden Erfindung werden für den Fachmann bei Lektüre der folgenden Beschreibung, Ansprüche und angehängten Zeichnungen verständlich und offensichtlich.
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In den Zeichnungen zeigen:
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1 einen Seitenaufriss eines Fahrzeugs mit einer an einem Zwischenteil eines Seitenschwellers befestigten vertikalen Säule gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
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2 eine perspektivische Draufsicht eines unteren Abschnitts der Säule, der mit dem Zwischenteil des Seitenschwellers verbunden ist;
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2A eine Querschnittsansicht der Säule bei Linie IIA-IIA von 2;
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3 eine perspektivische Draufsicht des Seitenschwellers, wobei in der Darstellung zur Veranschaulichung der Befestigung der Säule innerhalb eines Innenvolumens des Seitenschwellers Teile weggeschnitten sind;
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4 eine auseinander gezogene Draufsicht des Seitenschwellers, der Säule und einer Platte;
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5 eine Querschnittsansicht des Seitenschwellers, der Säule und der Platte bei Linie V-V von 3;
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5A eine Querschnittsansicht des Seitenschwellers und der Säule bei Ausübung einer horizontalen Kraft und einer nach unten gerichteten vertikalen Kraft auf die Säule;
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6 eine Querschnittsansicht einer zusätzlichen Ausführungsform eines Seitenschwellers und einer Säule der vorliegenden Erfindung; und
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6A eine Querschnittsansicht der zusätzlichen Ausführungsform des Seitenschwellers und der Säule, die die Ausübung einer nach unten gerichteten vertikalen Kraft auf die Säule zeigt.
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Für die vorliegenden Beschreibungszwecke sollen sich die Begriffe "oberer/e/es", "unterer/e/es", "rechter/e/es", "linker/e/es", "hinterer/e/es", "vorderer/e/es", "vertikaler/e/es", "horizontaler/e/es" und Ableitungen davon auf die vorliegende Erfindung, wie sie in 1 ausgerichtet ist, beziehen. Es versteht sich jedoch, dass die Erfindung verschiedene alternative Ausrichtungen einnehmen kann, es sei denn, es wird ausdrücklich Gegenteiliges angegeben. Es versteht sich auch, dass es sich bei den spezifischen Vorrichtungen und Verfahren, die in den beiliegenden Zeichnungen dargestellt sind und in der folgenden Beschreibung beschrieben werden, einfach um Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Konzepte handelt, die in den beiliegenden Ansprüchen definiert sind. Daher sind spezifische Abmessungen und andere physische Eigenschaften in Bezug auf die hierin offenbarten Ausführungsformen nicht als einschränkend anzusehen, es sei denn, in den Ansprüchen wird ausdrücklich Gegenteiliges angegeben.
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Mit Bezug auf 1–6A bezeichnet die Bezugszahl 10 allgemein einen Fahrzeugrahmen, der einen sich längs erstreckenden Seitenschweller 12 enthält. Der Seitenschweller 12 weist einen Innenlängsträgerabschnitt 14 mit einem nach außen weisenden Hohlraum 16 und einen Außenlängsträgerabschnitt 18, der mit dem Innenlängsträgerabschnitt 14 gekoppelt ist, auf. Der Außenlängsträgerabschnitt 18 weist einen nach innen weisenden Hohlraum 20 auf, der auf den nach außen weisenden Hohlraum ausgerichtet ist, um ein Innenvolumen 22 zu umschließen. Ein Paar vertikaler Säulenträger 24 erstreckt sich durch Öffnungen 26 an voneinander beabstandeten Stellen in einem oberen Teil 28 des Außenlängsträgerabschnitts 18 und nimmt zur Definition einer Säule 32 eine untere Fläche 30 des nach innen weisenden Hohlraums 20 in Eingriff.
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Wie in 1 gezeigt, wird ein Fahrzeug 34 mit einer Ausführungsform des Fahrzeugrahmens 10 der vorliegenden Erfindung gezeigt. Das Fahrzeug 34 enthält einen vorderen Satz Räder 36 und einen hinteren Satz Räder 38, die den Fahrzeugrahmen 10 von einer Fahroberfläche abheben. In der dargestellten Ausführungsform erstreckt sich der Seitenschweller 12 des Rahmens 10 längs zwischen dem vorderen und dem hinteren Satz Räder 36, 38 unter einer Vordertür 40 und einer Fondtür 42. Die Säule 32 erstreckt sich von einem Zwischenteil 44 des Seitenschwellers 12 zwischen der Vordertür 40 und der Fondtür 42 nach oben. Dementsprechend wird die Säule 32 in der dargestellten Ausführungsform üblicherweise als B-Säule bezeichnet; es ist jedoch vorstellbar, dass die Säule 32 andere Säulenstrukturen des Fahrzeugs 34, wie z. B. eine A-Säule, eine C-Säule oder andere aufrechte Säulen, umfasst. Wie gezeigt, erstreckt sich die Säule 32 von dem sich längs erstreckenden Längsträger 12 nach oben und koppelt mit einem Dach 46 des Fahrzeugs 34 zwischen der Vorder- und der Fondtür 40, 42. Es ist vorstellbar, dass das Fahrzeug 34 andere Türanordnungen und Fahrzeugtypen, wie z. B. einen zweitürigen Personenkraftwagen, einen Lieferwagen, einen Bus, einen Lastkraftwagen oder andere vorstellbare Fahrzeugtypen, umfasst. Des Weiteren versteht sich, dass sich das dargestellte Fahrzeug 34 und die beschriebenen Merkmale auf eine einzelne Seite des Fahrzeugs 34 beziehen und dass das Fahrzeug 34 eine symmetrische und spiegelverkehrte gegenüberliegende Seite mit ähnlichen Merkmalen, wie z. B. einer entsprechenden Säule und einem entsprechenden sich längs erstreckenden Seitenschweller aufweist. Es ist jedoch auch vorstellbar, dass das Fahrzeug 34 eine derartige Säule 32 auf einer einzigen Seite oder an einer anderen Stelle am Fahrzeug 34 aufweisen kann.
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Nun mit Bezug auf 2, weist die Säule 32 in der Darstellung ein Paar vertikaler Träger 24, die sich vertikal durch die Öffnungen 26 in dem oberen Teil 28 des Außenlängsträgerabschnitts 18 erstrecken, auf. Insbesondere sind die dargestellten vertikalen Träger 24 rohrförmig mit einem hohlen Innenvolumen und unter Verwendung eines Hydroformverfahrens zur Verformung eines Leichtmetalls, wie z. B. Aluminium, konstruiert. Es ist aber auch vorstellbar, dass die vertikalen Träger 24 unter Verwendung alternativer Konstruktionsverfahren, wie z. B. Rollformen, geformt werden können und verschiedene Materialien, einschließlich jeglicher Eisenmetalle oder anderer Nichteisenmetalle, verwendet werden können. Ein erster vertikaler Träger 48 der Säule 32 erstreckt sich nach oben durch eine erste Öffnung 50 im oberen Teil 28 des Außenlängsträgerabschnitts 18 und neigt sich nach hinten in größere Nähe zu einem zweiten vertikalen Träger 52 der Säule 32 ab. Der zweite vertikale Träger 50 erstreckt sich gleichermaßen durch eine zweite Öffnung 54 in einem oberen Bereich 28 des Außenlängsträgerabschnitts 18, die von der ersten Öffnung 50 und dem ersten vertikalen Träger 48 nach hinten beabstandet ist. Der zweite vertikale Träger 52 erstreckt sich im Wesentlichen orthogonal zum Seitenschweller 12 in einer Vertikalrichtung nach oben.
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Wie ebenfalls in 2 dargestellt ist, ist über dem Seitenschweller 12 ein Paar Verstärkungselemente 56 zwischen dem ersten und zweiten vertikalen Träger 48, 52 gekoppelt, um die vertikalen Träger 24 anzufügen und die Säule 32 zu verstärken. Die Verstärkungselemente 56 sind dazu vorgesehen, Torsionsverdrehung der Säule 32 zu verhindern und ein Auseinanderspreizen des ersten und des zweiten vertikalen Trägers 48, 52, wenn die Säule 32 Kräfte durch das Stützen des Fahrzeugdachs 46 oder der Fondtür 42 des Fahrzeugs 34 oder andere Kräfte, wie z. B. Aufprallkräfte, aufnimmt, zu verhindern. Dementsprechend ist ein Türscharnier 58 der Fondtür 42 mit der Säule 32 in der Nähe des Verstärkungselements 56 zum schwenkbaren Koppeln mit und Stützen der Fahrzeugfondtür 42 gekoppelt. Eine Verbindungsplatte 60 ist zwischen den nach innen weisenden Flächen 62 des ersten und des zweiten vertikalen Trägers 24 gekoppelt. Die Verbindungsplatte 60 enthält eine Reihe von Löchern 64 zum Befestigen von Innenverkleidungskomponenten und anderen Innenausstattungselementen an der Säule 32. Es ist vorstellbar, dass die Reihe von Löchern 64 auf der Verbindungsplatte 60 anders verteilt ist und dass die Verbindungsplatte 60 verschiedene Formen oder zusätzliche Verbindungsplatten zur Unterbringung verschiedener Innenausstattungselemente umfassen kann. Es ist auch vorstellbar, dass die Säule 32 zusätzliche oder weniger Verstärkungselemente 56 und anderes Metallblech oder anderes Beplankungsmaterial zum Umschließen und weiteren Definieren der Säule 32 umfassen kann.
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Wie des Weiteren in 2A dargestellt, enthält das Verstärkungselement 56 ein inneres Teil 66, das zwischen den nach innen weisenden Flächen 62 der vertikalen Träger 24 gekoppelt ist, und ein äußeres Teil 68, das zwischen nach außen weisenden Flächen 70 der vertikalen Träger 24 gekoppelt ist. Das innere und das äußere Teil 66, 68 der Verstärkungselemente 56 überlagern sich an der nach vorne weisenden Fläche und der nach hinten weisenden Fläche des vertikalen Trägers 24, so dass das Verstärkungselement 56 das Paar vertikaler Träger 24 umgibt, um ein Auseinanderspreizen oder ein anderweitiges weiteres Entfernen dieser voneinander zu verhindern.
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Wie in der Darstellung in 3 gezeigt, erstrecken sich die Endteile 72 der vertikalen Träger 24 innerhalb des Innenvolumens 22 des Seitenschwellers 12. In der dargestellten Ausführungsform unterteilt eine Platte 74 das Innenvolumen 22 des Seitenschwellers 12 vertikal in eine nach innen weisende Kammer 76 in der Nähe des nach außen weisenden Hohlraums 16 und eine nach außen weisende Kammer 78 in der Nähe des nach innen weisenden Hohlraums 20. Insbesondere koppelt die Platte 74 zwischen den Innen- und Außenlängsträgerabschnitten 14, 18 und unterteilt das Innenvolumen 22 dazwischen vertikal. Die nach innen weisende Kammer 76 und die nach außen weisende Kammer 78 weisen zum Definieren einer allgemein rohrförmigen Form offene Enden auf. Der erste und der zweite vertikale Träger 48, 52 erstrecken sich in die nach außen weisende Kammer 78 neben einer Außenfläche 80 der Platte 74. Es ist jedoch vorstellbar, dass sich der erste oder zweite vertikale Träger 48, 52 zusätzlich oder alternativ dazu innerhalb der nach innen weisenden Kammer 76 erstreckt.
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Mit Bezug auf 4 weist der Außenlängsträgerabschnitt 18 einen nach innen weisenden C-förmigen Querschnitt auf, wobei der Außenlängsträgerabschnitt 18 einen oberen Flansch 82, einen unteren Flansch 84 aufweist und der nach innen weisende Hohlraum 20 den oberen und den unteren Flansch 82, 84 voneinander trennt. Die in dem oberen Teil 28 des Außenlängsträgerabschnitts 18 ausgebildeten Öffnungen 26 weisen eine rechteckige Form auf und sind aus dem oberen Flansch 82 des Außenlängsträgerabschnitts 18 und einem Teil des nach innen weisenden Hohlraums 20 ausgespart, um eine Öffnung mit rechteckiger Form zu bilden. Es ist vorstellbar, dass die Öffnungen 26 andere Formen, wie z. B. kreisförmige, ovale, dreieckige Aussparungsformen, die ausgeschnitten, gestanzt oder anderweitig in dem Außenlängsträgerabschnitt 18 gebildet sein können, aufweisen. Des Weiteren wird in Betracht gezogen, dass die Öffnungen 26 teilweise oder vollständig in dem oberen Teil 28 des Innenlängsträgerabschnitts 14 gebildet sein können.
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Wie ebenfalls in 4 dargestellt ist, enthält der Innenlängsträgerabschnitt 14 auch einen oberen Flansch 86, einen unteren Flansch 88 und einen nach außen weisenden Hohlraum 16, der den oberen und den unteren Flansch 86, 88 voneinander trennt. Der Innenlängsträgerabschnitt 14 der dargestellten Ausführungsform weist auch einen nach innen weisenden C-förmigen Querschnitt auf, der auf den Außenlängsträgerabschnitt 18 ausgerichtet ist, so dass der obere und der untere Flansch 86, 88 des Innenlängsträgerabschnitts 14 mit dem oberen bzw. dem unteren Flansch 82, 84 des Außenlängsträgerabschnitts 18 gekoppelt sind, und zwar entlang der Länge des Seitenschwellers 12 in Längsrichtung. Der Innen- und der Außenlängsträgerabschnitt 14, 18 sind durch durchgehende Schweißung, oder vorstellbarerweise Schweißung an verschiedenen Punkten, entlang der Länge der oberen Flansche 82, 86 und der unteren Flansche 84, 86 zur Bildung des längs verlaufenden Seitenschwellers 12 befestigt. Gleichermaßen ist die zwischen dem Innen- und dem Außenlängsträgerabschnitt 14, 18 gekoppelte Platte 74 dazwischen festgeschweißt. Es ist vorstellbar, dass die Befestigung der Längsträgerabschnitte 14, 18 und der Platte 74 auch mit anderen Befestigungsmitteln vorgenommen werden kann. Die Platte 74 weist eine allgemein rechteckige Form mit einem festen Materialstück auf, das eine Mindestdicke zur Befestigung zwischen den Längsträgerabschnitten 14, 18 ohne die Erzeugung eines wesentlichen Spalts zwischen den oberen Flanschen 82, 86 und den unteren Flanschen 84, 88 vor und hinter der Platte 74 aufweist. Es ist jedoch vorstellbar, dass sich die Platte 74 in der Länge des Seitenschwellers 12 in Längsrichtung erstrecken kann. Die Platte 74 stellt auch eine Befestigungsfläche 80 für die vertikalen Träger 24 bereit und stellt zusätzliche vertikale Verstärkung des sich längs erstreckenden Seitenschwellers 12 bereit.
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Wie in 5 gezeigt, stehen die vertikalen Träger 24 physisch in Anlageeingriff mit der unteren Fläche 30 des nach innen weisenden Hohlraums 20 in dem Außenlängsträgerabschnitt 18. Jeder Endteil 72 der vertikalen Träger 24 ist in dem nach innen weisenden Hohlraum 20 verschweißt, so dass eine Außenfläche 80 der Platte 74 mit den vertikalen Trägern 24 an einer oberen Schweißstelle 90 und einer unteren Schweißstelle 92 auf der Platte 74 verschweißt ist. Die vertikalen Träger 24 können auch an einigen anderen Stellen und Anordnungen in dem nach innen weisenden Hohlraum 20 verschweißt sein, wie im Folgenden ausführlicher erläutert wird. Zur Bildung der oberen und unteren Schweißstelle 90, 92 werden die Schweißstellen vorzugsweise erzeugt, bevor der Innen- und der Außenlängsträgerabschnitt 14, 18 in Eingriff gelangen, so dass Zugang für ein Schweißgerät zum Innenvolumen 22 des sich längs erstreckenden Seitenschwellers 12 gestattet wird. Dementsprechend sind die erste und die zweite Öffnung 50, 54 des Außenlängsträgerabschnitts 18 so geformt, dass sie eine Montage des Außenlängsträgerabschnitts 18 an dem Innenlängsträgerabschnitt 14, nachdem die vertikalen Träger 24 an der oberen und der unteren Schweißstelle 90, 92 mit der Platte 74 verschweißt wurden, gestatten. Es ist wiederum vorstellbar, dass das Schweißen auf andere Weise durchgeführt wird, wie z. B. über Zugangslöcher in den Längsträgerabschnitten 14, 18, die ein Verschweißen der vertikalen Träger 24 mit der Platte nach dem Befestigen des Innen- und des Außenlängsträgerabschnitts 14, 18 aneinander gestatten.
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Die in 5A dargestellte Ausführungsform ist dazu konfiguriert, einer Horizontalkraft 94 auf einen oberen Teil der Säule 32 zu widerstehen, so dass die sich daraus ergebende Torsionskraft in der Nähe des Endteils 72 der vertikalen Träger 24 innerhalb des Innenvolumens 22 des sich längs erstreckenden Seitenschwellers 12 gehalten wird. Somit wird eine geringfügige Verformung des Seitenschwellers 12 nach innen verursacht, während die Schweißverbindung zwischen dem Paar vertikaler Träger 24 und dem sich längs erstreckenden Seitenschweller 12 aufrechterhalten wird. Die Horizontalkraft 94 kann vorstellbarerweise Seitenaufprallkräfte von anderen Fahrzeugen oder Objekten einschließen. Wie weiterhin dargestellt wird, werden durch die Horizontalkräfte 94 erzeugte Zugkräfte 95 an den vertikalen Trägern 24 in den Öffnungen 26 im Außenlängsträgerabschnitt 18 gehalten und werden dadurch zur unteren Fläche 30 des nach innen weisenden Hohlraums 20 gerichtet. Das Richten der Zugkräfte 95 auf die untere Fläche 30 des nach innen weisenden Hohlraums 20 verhindert allgemein eine Verformung der oberen Flansche 82, 86 sowohl des Innen- als auch des Außenlängsträgerabschnitts 14, 18 nach oben und eine Ausdehnung des Innenvolumens 22 des Seitenschwellers 12.
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Eine weitere Ausführungsform des sich längs erstreckenden Seitenschwellers 12 ist in 6–6A gezeigt, die die sich in das Innenvolumen 22 des Seitenschwellers 12 erstreckenden vertikalen Träger 24 ohne die Platte 74 oder ein anderes das Innenvolumen 22 des Seitenschwellers 12 vertikal unterteilendes Element zeigen. Bei dieser Ausführungsform sind die vertikalen Träger 24 mit einer Seitenwandfläche 98 des nach innen weisenden Hohlraums 20 verschweißt, wobei eine obere Schweißstelle 90 und eine untere Schweißstelle 92 die vertikalen Träger 24 am Außenlängsträgerabschnitt 18 fixieren. Die weitere Ausführungsform umfasst außerdem, dass die vertikalen Träger 24 an der unteren Fläche 30 des nach innen weisenden Hohlraums 20 anliegen, um ähnliche Vorteile bezüglich der Horizontalkräfte und Zugkräfte bereitzustellen, wie sie in 5A beschrieben und gezeigt sind. Die in 5A gezeigte Ausführungsform sowie die in 6A gezeigte Ausführungsform gestatten das Richten einer nach unten gerichteten Belastungskraft 96 auf die untere Fläche 30 des nach innen weisenden Hohlraums 20, um dadurch allgemein zu verhindern, dass sich die oberen Flansche 82, 86 sowohl des Innen- als auch des Außenlängsträgerabschnitts 14, 18 verformen und nach unten in das Innenvolumen 22 des Seitenschwellers 12 gedrückt werden. Des Weiteren können in der in 6–6A gezeigten zusätzlichen Ausführungsform die vertikalen Träger 24 mit dem Außenlängsträgerabschnitt 18 verschweißt werden, bevor der Innenlängsträgerabschnitt 14 an dem Außenlängsträgerabschnitt 18 befestigt wird. Es wird jedoch in Betracht gezogen, dass verschiedene andere Schritte zur Bildung der dargestellten Verbindung zwischen der Säule 32 und dem sich längs erstreckenden Seitenschweller 12 eingesetzt werden können, ohne von der vorliegenden Erfindung abzuweichen.
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Es versteht sich für den Durchschnittsfachmann, dass die Konstruktion der beschriebenen Erfindung und anderer Komponenten nicht auf ein bestimmtes Material beschränkt ist. Andere Ausführungsbeispiele der hierin offenbarten Erfindung können aus den verschiedensten Materialien gebildet werden, es sei denn, es wird hier Gegenteiliges beschrieben.
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Für Zwecke der vorliegenden Offenbarung bedeutet der Begriff "gekoppelt" (in all seinen Formen, koppeln, Kopplung, gekoppelt usw.) allgemein das direkte oder indirekte Miteinanderverbinden von zwei Komponenten (elektrisch oder mechanisch). Solch eine Verbindung kann stationärer Art oder beweglicher Art sein. Solch eine Verbindung kann mit den beiden Komponenten (elektrisch oder mechanisch) und irgendwelchen zusätzlichen Zwischengliedern erreicht werden, die integral als ein einziger einstückiger Körper miteinander oder mit den beiden Komponenten geformt sind. Solch eine Verbindung kann dauerhafter Art oder lösbarer oder freigebbarer Art sein, wenn nicht anders angegeben.
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Es ist auch wichtig anzumerken, dass die Konstruktion und die Anordnung der Elemente der Erfindung, wie sie aus den Ausführungsbeispielen hervorgehen, nur beispielhaft sind. In der vorliegenden Offenbarung wurden zwar nur einige wenige Ausführungsformen der vorliegenden Neuerungen ausführlich beschrieben, aber Fachleute, die diese Offenbarung lesen, sind sich ohne Weiteres der Tatsache bewusst, dass viele Modifikationen möglich sind (z. B. Variationen in Bezug auf Größe, Abmessungen, Strukturen, Formen und Proportionen der verschiedenen Elemente, Parameterwerte, Montageanordnungen, Verwendung von Materialien, Farben, Ausrichtungen usw.), ohne wesentlich von den neuen Lehren und Vorteilen des dargelegten Gegenstands abzuweichen. Beispielsweise können Elemente, die als integral ausgebildet dargestellt sind, aus mehreren Teilen konstruiert sein, oder Elemente, die nach der Darstellung aus mehreren Teilen bestehen, können integral ausgebildet sein, die Funktion der Schnittstellen kann umgekehrt oder anderweitig verschieden sein, die Länge oder Breite der Strukturen und/oder Elemente oder Verbinder oder anderer Elemente des Systems können verschieden sein, die Art oder Anzahl von zwischen den Elementen bereitgestellten Verstellpositionen kann verschieden sein. Es ist anzumerken, dass die Elemente und/oder Anordnungen des Systems aus einem beliebigen einer großen Vielzahl von Materialien, die für ausreichende Stärke oder Haltbarkeit sorgen, und in beliebigen einer großen Vielzahl von Farben, Strukturen und Kombinationen konstruiert werden können. Dementsprechend sollen alle derartigen Modifikationen im Schutzbereich der vorliegenden Innovationen enthalten sein. Andere Substituierungen, Modifizierungen, Änderungen und Auslassungen können am Design, an den Betriebsbedingungen und an der Anordnung der gewünschten und anderer Ausführungsbeispiele vorgenommen werden, ohne den Erfindungsgedanken der vorliegenden Innovationen zu verlassen.
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Es versteht sich, dass jegliche beschriebenen Prozesse oder Schritte innerhalb beschriebener Prozesse mit anderen offenbarten Prozessen oder Schritten kombiniert werden können, um Strukturen innerhalb des Schutzbereichs der vorliegenden Erfindung zu bilden. Die beispielhaften offenbarten Strukturen und Prozesse dienen der Veranschaulichung und sind nicht als einschränkend auszulegen.
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Es versteht sich, dass an der oben genannten Struktur Änderungen und Modifikationen vorgenommen werden können, ohne von den Konzepten der vorliegenden Erfindung abzuweichen, und weiterhin versteht sich, dass solche Konzepte durch die folgenden Ansprüche abgedeckt werden sollen, es sei denn, diese Ansprüche geben ausdrücklich etwas anderes an.