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Die
Erfindung betrifft eine Drückeranordnung für ein insbesondere
elektronisch sperrbares und/oder entsperrbares Schloss einer Tür, eines Fensters
oder dergleichen, mit einer Handhabe in Form vorzugsweise eines
Drehknaufs, einer Klinke oder dergleichen, die mit einer mit dem
Schloss in Wirkverbindung stehenden Welle verdrehfest verbunden
ist.
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Drückeranordnungen
der gattungsgemäßen Art
verfügen über eine
mit einem Schloss in Wirkverbindung stehende Welle. Zwecks Verdrehbewegung der
Welle ist diese verdrehfest mit einer Handhabe verbunden, die im
Bedarfsfall von einem Verwender ergriffen und betätigt werden
kann.
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Die
Handhabe wird im Montagefall typischerweise auf das schlossentfernte
Ende der Welle aufgesteckt und gegen axiales Verschieben in Längsrichtung
der Welle mittels einer Madenschraube gesichert. Im Demontagefall
ist nach einem Lösen
der Madenschraube ein Abziehen der Handhabe ohne weiteres möglich.
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Obgleich
sich die vorbeschriebene Konstruktion im alltäglichen Praxiseinsatz bewährt hat,
ist sie nicht frei von Nachteilen. So stellt die Möglichkeit,
die Handhabe in einfacher Weise von der Welle abziehen zu können, ein
sicherheitstechnisches Problem dar, insbesondere bei elektronisch
sperrbaren und/oder entsperrbaren Schlössern, deren Elektronik zum
Teil innerhalb eines von der Welle bereitgestellten Volumenraums
angeordnet sind. Nach einem Abziehen der Handhabe ist nämlich ein
vergleichsweise einfacher Zugriff auf das Schloss und/oder die Elektronik
im Falle eines elektronisch sperrbar und/oder entsperrbaren Schlosses
möglich.
Um diesem Problem zu begegnen, verfügen aus dem Stand der Technik
bekannte Konstruktionen über
zusätzliche Sicherheitseinrichtungen
in Form beispielsweise zusätzlicher
Hülsen,
Scheiben und/oder dergleichen Bauteile, was die Konstruktion insgesamt
aufwendiger und damit teurer sowohl in der Herstellung als auch
in der Montage und/oder Demontage macht.
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Es
ist deshalb die Aufgabe der Erfindung, eine Drückeranordnung der gattungsgemäßen Art dahingehend
zu verbessern, dass bei einem gleichzeitig einfachen Aufbau sicherheitsrelevanten
Aspekten Rechnung getragen ist.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe wird mit der Erfindung vorgeschlagen, dass die Handhabe
abziehsicher auf die Welle aufgesteckt ist.
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Die
vorstehende Aufgabe wird mit der Erfindung auf denkbar einfache
Weise gelöst.
Die Handhabe ist in an sich bekannter Weise auf das schlossentfernte
Ende der Welle aufgesteckt, im Unterschied zum Stand der Technik
allerdings abziehsicher. Die Handhabe nach der erfindungsgemäßen Drückeranordnung
kann also nicht nach einem vorherigen Lösen beispielsweise einer von
außen
zugänglichen Madenschraube
in einfacher Weise von der Welle abgezogen werden. Der Handhabe
nach der Erfindung kommt insofern eine die Manipulationssicherheit
des damit betätigbaren
Schlosses erhöhende Funktion
zu, weil ein direkter Zugriff auf das Schloss und/oder die Elektronik
im Falle eines elektronisch sperrbar und/oder entsperrbaren Schlosses
als Folge der abziehsicheren Anordnung der Handhabe auf der Welle
unterbunden ist. Damit wird bei gleichzeitig einfachem Aufbau ein
Manipulationsschutz bereitgestellt.
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Die
abziehsichere Anordnung der Handhabe auf der Welle kann gemäß einem
weiteren Merkmal der Erfindung dadurch erreicht werden, dass die Handhabe
ein Führungselement
aufweist, dass im endmontierten Zustand in eine Vertiefung der Welle eingreift,
die in Längsrichtung
der Welle verläuft
und bevorzugterweise nutartig ausgebildet ist.
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Sowohl
die nutartige Vertiefung in der Welle als auch das von der Handhabe
bereitgestellte Führungselement
sind bei einer endmontierten Handhabe von außen nicht ohne weiteres, das
heißt
vorzugsweise nicht zerstörungsfrei
zugänglich.
Die Handhabe selbst deckt im endmontierten Zustand die nutartige
Vertiefung in der Welle ab, so dass ein Zugriff von außen dem
Grunde nach nicht möglich
ist.
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Das
Führungselement
kann einstückig
mit der Handhabe ausgebildet sein. Eine solche Ausgestaltung bietet
sich insbesondere dann an, wenn die Handhabe beispielsweise aus
Kunststoff gebildet ist.
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Gemäß einer
alternativen Ausgestaltungsform der Erfindung kommt als Führungselement
aber auch eine separate Baukomponente in Betracht, die mit der Handhabe
verschraubt, verklebt, vernietet, verschweißt oder sonstwie verbunden
ist.
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Das
Führungselement
kann beispielsweise stiftförmig
ausgebildet sein. Es kommt beispielsweise eine Schraube, vorzugsweise
eine Madenschraube in Betracht. Diese kann beispielsweise bei einer
Erstmontage über
eine von außen
zugängliche
Bohrung in die Handhabe eingesetzt werden, und zwar derart, dass
sie mit ihrem Endabschnitt in die von der Welle bereitgestellte
Vertiefung eingreift, womit die Abziehsicherung ausgebildet ist.
Nach Abschluss dieser Erstmontage kann dann die von außen zugängliche Bohrung
verschlossen werden, so dass ein nachträglicher Zugriff auf die als
Führungselement
dienende Madenschraube nicht möglich
ist. Anstelle einer Madenschraube kann auch ein einfacher Stiftkörper verwendet
werden, beispielsweise ein Bolzen oder dergleichen, der im Rahmen
einer Erstmontage in eine dafür
vorgesehene Bohrung der Handhabe eingeklebt wird.
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Gemäß einer
alternativen Ausgestaltungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass
das Führungselement
federelastisch ausgebildet ist. Diese Ausgestaltung hat den Vorteil,
dass im Anschluss an einer Erstmontage eine hierfür vorgesehene
und von außen
zugängliche
Bohrung in der Handhabe nicht wieder verschlossen werden muss, wie
dies bei der vorstehend beschriebenen Ausgestaltungsform der Fall
ist. Ein federelastisch ausgebildetes Führungselement wird zu Montagezwecken
federelastisch vorgespannt. Nach einem Aufstecken der Handhabe auf die
Welle schnappt das Führungselement
federelastisch in die von der Welle bereitgestellte Vertiefung ein,
sobald das Führungselement
die Vertiefung im Zuge eines Aufsteckens der Handhabe auf die Welle erreicht.
Nach einem Einschnappen des Führungselements
in die Vertiefung der Welle ist eine abziehsichere Verbindung zwischen
Welle einerseits und Handhabe andererseits erreicht, die nicht mehr
ohne weiteres gelöst
werden kann.
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Gemäß einem
weiteren Merkmal der Erfindung verfügt das Führungselement vertiefungsseitig über einen
Fortsatz, der nach Art eines Schlittens ausgebildet ist und vorzugsweise
konturgenau in die nutartige Vertiefung der Welle eingreift. Diese
Ausgestaltung hat den Vorteil, dass die Handhabe aufgrund der Wechselwirkung
zwischen Führungselement
einerseits und Vertiefung andererseits axial in Längsrichtung
der Welle in besonderer Weise geführt ist. Eine solche Führung ist
natürlich
auch ohne schlittenförmigen
Fortsatz gegeben, nämlich
dadurch, dass das beispielsweise stiftförmig ausgebildete Führungselement
zwecks Abziehsicherung in die von der Welle bereitgestellte Vertiefung
eingreift.
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Die
vorbeschriebene Konstruktion erbringt im Wesentlichen zwei Vorteile.
Die Handhabe ist zum einen in Längsrichtung
der Welle verschieblich an dieser angeordnet, gleichzeitig aber
nicht ohne weiteres von dieser abziehbar, so dass zum einen dem vorerläuterten
Sicherheitsaspekt Rechnung getragen ist, zum anderen aber auch die
Möglichkeit
besteht, die Handhabe in ihrer relativen Längsausrichtung zur Welle an
unterschiedlich dicke Türblätter, Fenster oder
dergleichen anpassen zu können.
Damit ist die erfindungsgemäße Drückeranordnung
bei gleichzeitiger Abziehsicherheit hinsichtlich der Handhabe für in Dickenrichtung
unterschiedlich dick ausgebildete Türen, Fenster oder dergleichen
verwendbar. Aus dem Stand der Technik vorbekannte Drückeranordnungen
vermögen
diese Doppelfunktion nicht zu erbringen.
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Zur
Festlegung der Handhabe gegenüber der
Welle in Längsrichtung
der Welle verfügt
die Handhabe über
ein Positionselement, das im endmontierten Zustand in eine von der
Welle bereitgestellte Sacklochbohrung eingreift. Bei einem solchen Positionselement
kann es sich beispielsweise um eine Madenschraube handeln, die zwecks
Festlegung der Handhabe gegenüber
der Welle von außen in
einfacher Weise zugänglich
ist.
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Bevorzugterweise
verfügt
die Welle über eine
Vielzahl von Sacklochbohrungen, die in Längsrichtung der Welle hintereinander
angeordnet sind. Dies ermöglicht
eine axiale Festlegung der Handhabe gegenüber der Welle in einer der
Vielzahl der Sacklochbohrungen entsprechenden Anzahl von Stellungen.
In Dickenrichtung unterschiedlich dick ausgebildeten Türblättern, Fenstern
oder dergleichen kann so Rechnung getragen werden.
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Mit
der erfindungsgemäßen Drückerausgestaltung
wird insgesamt eine Konstruktion vorgeschlagen, die es auf der einen
Seite ermöglicht,
besonderen sicherheitsrelevanten Aspekten zu genügen, da die Handhabe aufgrund
ihrer abziehsicheren Anordnung auf der Welle nicht ohne weiteres
von der Welle entfernt werden kann, die es auf der anderen Seite
aber auch ermöglicht,
an unterschiedlich dick ausgebildete Türblättern, Fenster oder dergleichen angepasst
werden zu können,
wobei unabhängig
von der Türblattdicke,
Fensterrahmendicke oder dergleichen eine Festlegung der Handhabe
gegenüber
der Welle in axialer Richtung möglich
ist.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung anhand der Fign. Dabei zeigen:
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1 in
einer schematischen Schnittdarstellung eine Drückeranordnung nach der Erfindung
in einer ersten Ausführungsform
gemäß einer
ersten Einbausituation;
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2 in
einer schematischen Schnittdarstellung die Drückeranordnung nach 1 gemäß einer zweiten
Einbausituation;
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3 die
Drückeranordnung
nach 1 in einer geschnittenen Draufsicht gemäß Schnittlinie III-III
nach 1 und
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4 in
einer schematischen Ansicht von oben die Welle der erfindungsgemäßen Drückeranordnung
nach 1 in einer zweiten Ausführungsform.
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1 zeigt
die erfindungsgemäße Drückeranordnung
in einer ersten Ausführungsform
gemäß einer
ersten Einbausituation.
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Die
Drückeranordnung 1 verfügt über eine Handhabe 2,
die im gezeigten Ausführungsbeispiel als
Drehknauf ausgebildet ist. Die Handhabe ist verdrehfest mit einer
Welle 3 verbunden. Diese durchragt eine in einem Türblatt 6 ausgebildete
Durchgangsbohrung 7 und steht in Wirkverbindung mit einem
in den Fign. nicht näher dargestellten
Schloss. Zur handhabenseitigen Abdeckung der Durchgangsbohrung 7 dient
in an sich bekannter Weise eine Zwischenscheibe 8, die
zwischen Türblatt 6 und
Handhabe 2 angeordnet ist.
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Wie
insbesondere die Darstellung nach 4 erkennen
lässt,
besteht die Welle 3 aus einem ersten Wellenabschnitt 4 und
einem zweiten Wellenabschnitt 5. Der erste Wellenabschnitt 4 ist
im Querschnitt kreisförmig
ausgebildet, wohingegen der zweite Wellenabschnitt 5 im
Querschnitt von der Kreisform abweichend ausgebildet ist. Die von
der Kreisform abweichende Querschnittsausbildung des zweiten Wellenabschnitts 5 sorgt
für die
verdrehfeste Anordnung zwischen Handhabe 2 einerseits und Welle 3 andererseits.
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Die
Handhabe 2 ist erfindungsgemäß abziehsicher auf die Welle 3 aufgesetzt.
Dies ist dadurch erreicht, dass die Handhabe 2 über ein
Führungselement 12 verfügt, welches
im endmontierten Zustand einendseitig in eine von der Welle 3 bereitgestellte
Vertiefung 11 eingreift, die, wie insbesondere eine Zusammenschau
der 1 und 4 zeigt, in Längsrichtung 10 der
Welle 3 verläuft
und nach Art einer Nut ausgebildet ist. Die Vertiefung 11 hat
die Form einer Sacklanglochbohrung, die beispielsweise mittels Fräsen ausgebildet
sein kann. Die so geschaffene Vertiefung verfügt mit Bezug auf die Zeichnungsebene
nach 1 links- wie rechtsseitig über eine Begrenzung in Form
einer Wandung, so dass die Handhabe 2 aufgrund des in die
Vertiefung 11 eingreifenden Führungselements 12 weder
von der Welle 3 abgezogen, das heißt mit Bezug auf die Zeichnungsebene
nach 1 nach rechts von der Welle 3 abgestreift
noch über
den zweiten Wellenabschnitt 5 hinausgedrückt, das
heißt
mit Bezug auf die Zeichnungsebene nach 1 nach links über die axiale
Ausdehnung der Vertiefung 11 in Längsrichtung 10 hinaus
verfahren werden kann. Die Handhabe 2 ist folglich abziehsicher
mit der Welle 3 verbunden, wobei in vorteilhafter Weise
gleichzeitig eine axiale Einstellmöglichkeit, das heißt eine
Einstellmöglichkeit
in Längsrichtung 10 der
Welle 3 gegeben ist.
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Gemäß der in
den 1 und 2 gezeigten Ausführungsform
verfügt
die Handhabe 2 über
einen Volumenraum 17. Das Führungselement 12 besteht
aus einem federelastisch ausgebildeten Stift 13 einerseits
und einem daran angeordneten Fortsatz 14, der zur Breitenkontur
der Vertiefung 11 entsprechend ausgebildet ist. Zum Zwecke
der Erstmontage kann der Stift 13 zusammen mit dem daran
angeordneten Fortsatz 14 federelastisch in den von der Handhabe 2 bereitgestellten
Volumenraum eingeschwenkt und/oder verfahren werden. Nach einem Einführen des
zweiten Wellenabschnitts 5 der Welle 3 in den
Hohlraum 9 der Handhabe 2, das heißt nach einem
Aufstecken der Handhabe 2 auf den zweiten Wellenabschnitt 5 der
Welle 3 verschwenkt der federelastische Stift 13 des
Führungselements 12 zurück in seine
in den 1 und 2 gezeigten Normalstellung,
in welcher der wellenseitige Endbereich des Stiftes 13 und
der vom Stift 13 getragene Fortsatz 14 in die
Vertiefung 11 der Welle 3 eingreifen, wodurch
die schon vorerläuterte
abziehsichere Verbindung zwischen der Handhabe 2 und der
Welle 3 bei gleichzeitiger Verschiebemöglichkeit der Handhabe 2 relativ
gegenüber
der Welle 3 in Längsrichtung 10 erreicht
ist.
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Zur
Fixierung der Handhabe 2 gegenüber der Welle 3 in
Längsrichtung 10 dient
ein in den Fign. nicht näher
gezeigtes Positionselement, welches beispielsweise in Form einer
Madenschraube ausgebildet sein kann und in eine Bohrung 16 der
Handhabe 2 eingesetzt ist. Über die Bohrung 16 ist
dieses Positionselement von außen
ohne weiteres zugänglich, was
es erlaubt, dieses im Falle beispielsweise einer Madenschraube in
eine zugehörige
Sacklochbohrung 15 der Welle 3 einzuschrauben.
Bei einem in eine Sacklochbohrung 15 eingreifenden Positionselement
ist die Handhabe 2 gegenüber der Welle 3 axial
gesichert, das heißt
eine Verschiebung der Handhabe 2 gegenüber der Welle 3 in
Längsrichtung 10 ist nicht
möglich.
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Wie
die 1, 2 und 4 anschaulich erkennen
lassen, verfügt
die Welle 3 über
eine Vielzahl von Sacklochbohrungen 15, die in Längsrichtung 10 hintereinander
angeordnet sind. Dies erlaubt eine Axialsicherung der Handhabe 2 gegenüber der Welle 3 in
unterschiedlichen Axialstellungen. Unterschiedlich dick ausgebildeten
Türblättern 6 kann
damit Rechnung getragen werden, wie ein Vergleich der 1 und 2 zeigt,
wobei 1 im Unterschied zu 2 ein vergleichsweise
dünnes
Türblatt 6 zeigt.
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Die
Sacklochbohrungen 15 können – wie dies
gemäß einer
ersten Ausführungsform
in 1 gezeigt ist – der nutartigen Vertiefung 11 gegenüberliegend
ausgebildet sein. Eine alternative Ausgestaltungsform ist in 4 gezeigt,
dergemäß die nutartige
Vertiefung 11 und die Sacklochbohrungen 15 mit Bezug
auf die Zeichnungsebene nach 4 auf der gleichen
Wellenoberflächenseite
ausgebildet sind.
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- 1
- Drückeranordnung
- 2
- Handhabe
- 3
- Welle
- 4
- erster
Wellenabschnitt
- 5
- zweiter
Wellenabschnitt
- 6
- Türblatt
- 7
- Durchgangsbohrung
- 8
- Zwischenscheibe
- 9
- Hohlraum
- 10
- Längsrichtung
- 11
- Vertiefung
- 12
- Führungselement
- 13
- Stift
- 14
- Fortsatz
- 15
- Sacklochbohrung
- 16
- Bohrung
- 17
- Volumenraum