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Die
Erfindung betrifft eine Heizpatrone mit wenigstens einer Heizdrahtwendel,
die wenigstens zwei vorzugsweise kernlose Wendelstränge
aufweist, welche entlang der beiden Seiten einer in ihrer Breite
auf den Innendurchmesser eines Metallmantels abgestimmten Trägerwand
aus Isolierstoff verlaufen und im Metallmantel in ein granuliertes
Isoliermaterial eingebettet sind, wobei die Heizdrahtenden jeweils
mit aus demselben Ende des Metallmantels herausragenden Anschlüssen
versehen sind, und wobei die Heizdrahtwendeln im Bereich einer dem anschlussfernen,
geschlossenen Ende des Metallmantels zugekehrten Endkante der Trägerwand
elektrisch miteinander verbunden sind, und wobei bedarfsweise über
die Länge der Heizdrahtwendel an den Längskanten
der Trägerwand verteilte Abstandhalter aus Isolierstoff
angeordnet sind, welche die Wendelstränge isolierend vom
Metallmantel fern halten.
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Dabei
können die anschlussfernen Enden der beiden Heizdrahtwendeln,
wie aus
DE 20
2005 011 686 U1 bekannt, durch einen Wendelabschnitt miteinander
verbunden sein, der um eine untere Umlenkkante der Isolierstoffwand
geführt ist. Bei dieser bekannten Heizpatrone dient die
Isolierstoffwand lediglich dazu, die beiden Wendelstränge
gegenseitig auf Abstand zu halten und somit elektrisch gegeneinander
zu isolieren. Um die Wendelstränge auch von dem Metallmantel
fernzuhalten, sind besondere, bügelartige Abstandhalter
vorgesehen, die auf beiden Seiten der Isolierstoffwand in mehr oder
weniger großen Abständen angeordnet und an den
Kanten der Isolierstoffwand selbsthaltend befestigt sind. Das Befüllen
des Metallmantels mit beispielsweise MgO-Granulat, in den die Isolierstoffwand
mit den beiden Wendelsträngen bereits eingesetzt ist, erfolgt in
im Wesentlichen vertikaler Lage des Metallmantels mit dem offenen
oberen Ende. Die im Bereich dieses offenen Endes des Metallmantels
liegenden Heizdrahtenden, bzw. die mit diesen Heizdrahtenden verbundnenen
Anschlussverbinder müssen dabei mittels Hilfseinrichtungen
festgehalten werden, damit sie einerseits den Einfüllvorgang
nicht stören und andererseits nicht in den Metallmantel
geraten. Erst nach dem Einfüllen des Granulats kann der
Metallmantel mittels eines Stopfens, der auch die Anschlussverbinder
aufzunehmen hat, verschlossen werden. Diese Arbeitsmethode ist sehr
zeitraubend und somit kostenträchtig.
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Eine
verdichtete Heizpatrone der gattungsgemäßen Art
ist auch aus
DE 70 31
974 U bekannt. Bei dieser Heizpatrone sind zwei oder mehrere
Heizleiterwendeln (in der Druckschrift "Heizleiterspiralen" genannt)
mit unterschiedlichen Drahtdicken und unterschiedlichen Wendeldurchmessern
konzentrisch zueinander freiliegend in einem zylindrischen Patronengehäuse
untergebracht, das an einem Ende einen festen stirnseitigen Boden
aufweist und dessen anderes Ende durch eine Metallscheibe mit warzenförmigen
Bohrungen geschlossen ist. Statt der sonst üblichen Anschlussbolzen
sind dabei mit Isoliermänteln versehene Litzen innerhalb
des Patronengehäuses an die Heizdrahtenden angeschlossen.
Diese Litzen sind mit ihren Isoliermänteln durch die Metallscheibe
hindurch nach innen geführt, so dass zwischen der Metallscheibe
und den Leiterdrähten der Litzen eine Isolation besteht.
Mittel, welche die koaxialen Wendelstränge gegeneinander
und gegen das metallene Patronengehäuse isolieren sind
nicht vorgesehen. Auch bei dieser Heizpatrone ist das Einfüllen
des Isoliergranulats umständlich und kostspielig.
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Aus
DE 197 16 010 C1 ist
ein elektrischer Mantelrohrheizkörper mit integriertem
Temperaturfühler bekannt, bei dem die Heizdrahtwendel im
Metallmantelrohr haarnadelförmig angelegt ist und der Anschluss
des Heizleiters an einem Ende des Metallmantelrohres und die Anschlüsse
des Anschlusstemperaturfühlers am anderen Ende des Mantelrohres herausgeführt
sind. Die beiden parallel zueinander verlaufenden Stränge
der Heizdrahtwendel sind ohne Trennwand in verdichtetem Isoliermaterial
eingebettet. Dabei ist es erforderlich, das ursprünglich granulierte
Isoliermaterial in die beiden Schenkel des U-förmig gebogenen
Metallmantelrohrs einzufüllen, bevor dessen Enden mit Verschlussstopfen
verschlossen werden.
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Bei
diesen bekannten Heizpatronen sind für die Heizdrahtwendel
innerhalb des Metallrohres keinerlei Stützelemente vorgesehen,
welche sicherstellen, dass beim Einfüllen des isolierenden
Granulats die Heizwendelwindungen nicht mit der Rohrwandung in Berührung
kommen. Vielmehr ist beim Einfüllen des Granulats darauf
zu achten, dass die Heizdrahtwendel keine Ausbiegungen erhalten
und räumlich vom Rohrmantel ferngehalten werden. Dies erschwert
das Ein füllen des Granulats und verursacht hohe Herstellungskosten.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Heizpatrone der eingangs
genannten Art zu schaffen, die mit minimalem Arbeits- und Materialaufwand
kostengünstig herstellbar ist.
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Gelöst
wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch, dass
wenigstens das anschlussseitige Ende einer formstabilen Trägerwand
mit einem aufgesetzten Wendelhalter versehen ist, an welchem die Heizdrahtenden
unter einer die Windungen der Heizdrahtwendel auf Abstand haltenden
Zugspannung befestigt sind und welcher mit wenigstens einer Einfüllöffnung
für den granulierten Isolierstoff versehen ist oder dessen
Kontur mit dem Metallmantel eine solche Einfüllöffnung
bildet.
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Durch
die erfindungsgemäße Anordnung und das Vorsehen
einer formstabilen Trägerwand aus Isolierstoff mit wenigstens
einem Wendelhalter, der die Heizdrahtwendeln entlang der Trägerwand sowohl
beim Einführen in den Metallmantel als auch beim nachfolgenden
Einfüllen des isolierenden Granulats gespannt hält,
wird die Herstellung solcher Heizpatronen wesentlich einfacher und
billiger. Bei kurzen und nicht minimal dünnen Metallmänteln
(unter 3 mm ∅) kann sogar auf Abstandhalter, welche die
Heizdrahtwendeln vom Metallmantel fern halten, verzichtet werden.
Bei sehr langen Heizpatronen von 1,5 m Länge und mehr kommt
man gegenüber herkömmlichen Heizpatronen der gattungsgemäßen
Art mit erheblich weniger Abstandhaltern aus. Außerdem können
die Enden der Heizdrahtwendeln schon vor ihrem Einführen
in den Metallmantel mit den Anschlusselementen versehen und auf
sehr einfache Weise an dem oder den Wendelhaltern in endgültiger,
funktionsgerechter Lage fixiert werden, wobei die entstehende Zugspannung
auch diesen Arbeitsgang wesentlich erleichtert.
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Ob
auch an dem von der Einfüllöffnung des Metallmantels
entfernt angeordneten, also am anschlussfernen Ende der Trägerwand
ein Wendelhalter angebracht wird, hängt im Wesentlichen
von der Drahtdicke des Heizdrahtes, von dessen Zugspannung und im Übrigen
auch davon ab, ob auch in diesem Bereich Anschlusselemente für
zusätzliche Schaltelemente benötigt werden. Wenn
an diesem anschlussfernen Ende der Trägerwand kein Wendelhalter
benötigt wird, kann der verbindende Wendelabschnitt aus
einem kurzen Drahtabschnitt bestehen oder eine oder mehrere Windungen umfassen.
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Beispielsweise
kann als Umlenkkante eine Randkante einer Ausnehmung in der Trägerwand
benutzt werden, die vom Boden des Metallmantels einen gewissen Abstand
hat, damit der um diese Umlenkkante geführte Wendelabschnitt
mit dem Boden nicht in Berührung kommen kann.
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Eine
andere einfache Möglichkeit, den um diese untere Endkante
herumgeführten Wendelabschnitt gegen den Boden des Metallmantels
zu isolieren bzw. von diesem fernzuhalten, besteht darin, eine Isolierscheibe
oder einen Distanzring vorzusehen.
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Gewöhnlich
werden die aus MgO-Granulat oder Quarzsand bestehenden Füllungen
durch radiales Verpressen des Metallmantels verdichtet.
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Durch
die Ausgestaltung der Erfindung nach den Ansprüchen 2 und
3 ist es besonders einfach, die Heizdrahtenden an dem Wendelhalter
zu befestigen.
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Durch
die Ausgestaltung nach Anspruch 4 ist auch eine sehr vorteilhafte
Möglichkeit aufgezeigt, im Bereich des geschlossenen Endabschnitts
des Metallmantels Sicherheitsschaltelemente gegen thermische Überbelastung
unterzubringen.
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Für
Heizpatronen, die eine größere Länge aufweisen,
ist es von Vorteil Abstandhalter gemäß Anspruch
7 vorzusehen. Durch sie kann auch bei größeren
Baulängen die Gefahr vermieden werden, dass die Heizdrahtwendeln
mit dem Metallmantel in Berührung kommen.
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Mit
den weiteren Ausgestaltungen nach den Ansprüchen 6 und
7 kann die Isolierung und Durchschlagsicherheit der Heizdrahtwendeln
gegenüber dem Metallmantel erheblich verstärkt
werden.
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Um
auch die Möglichkeit zu haben, auf jeder Flachseite der
Trägerwand zwei Heizdrahtwendel anzuordnen, sind die Ausgestaltungen
nach Anspruch 10 vorgesehen, wobei die jeweils paarweise miteinander
verbundenen Heizdrahtwendel auf den beiden Flachseiten der Trägerwand
unterschiedlichen Heizkreisen zugeordnet sein können.
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Anhand
der Zeichnungen wird die Erfindung im Folgenden näher erläutert.
Es zeigt:
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1 in
Schnittdarstellung eine noch unverdichtete Heizpatrone mit zwei
Wendelsträngen und mit thermischen Sicherheitsschaltelementen;
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2 in
3D-Darstellung den Aufbau der Heizpatrone aus 1 mit
Abstandhaltern;
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3 in
isometrischer Darstellung die Trägerwand aus 2 als
Einzelteil;
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4 einen
Abstandhalter aus 2 als Einzelteil in 3D-Darstellung;
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5 einen
Wendelhalter aus 1 in vergrößerter
Draufsicht;
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6 einen
Schnitt VI-VI aus 5;
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7 in
Seitenansicht die Trägerwand mit einer Distanzplatte und
zwei Wendelhaltern aus 1;
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8 einen
Wendelhalter aus 7 in Draufsicht;
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9 in
vergrößerter Schnittdarstellung den oberen, anschlussseitigen
Wendelhalter aus 1;
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9a die gleichen Teile wie 9,
jedoch mit abweichend gestalteten Durchlaßöffnungen;
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10 einen
anderen Wendelhalter in Draufsicht;
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11 einen
Schnitt XI-XI aus 10;
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12 einen
Schnitt XII-XII aus 10;
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13 in
vereinfachter 3D-Darstellung mit aufgeschnittenem Metallmantel den
Aufbau einer Heizpatrone mit vier Wendelsträngen;
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14 die
Heizpatrone der 13 im Schnitt;
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15 einen
Schnitt XV-XV aus 14;
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15a die gleiche Schnittdarstellung 15,
jedoch mit eiem anderen Wendelhalter;
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16 in
auseinander gezogener Seitenansicht eine Trägerwand mit
dazugehörigen Wendelhaltern im Schnitt;
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17 eine
Distanzplatte aus 14 als Einzelteil in Seitenansicht;
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18 in
Draufsicht einen Wendelhalter aus 14 und 15;
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19 einen
Abstandhalter aus 14 als Einzelteil;
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20 in
vergrößerter Seitenansicht einen Anschlussverbinder
aus 2;
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20a einen Schnitt XVIIIa-XVIIIa aus 18;
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21 ein
anderes Anschlusselement für ein Heizdrahtende in vergrößerter
Seitenansicht;
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21a einen Schnitt XX-XX aus 19;
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Die
in den 1 und 2 bzw. 13 und 14 dargestellten
Heizpatronen 1 bzw. 1/1 weisen jeweils einen zylindrischen
Metallmantel 2 auf, der mit einem festen Boden 3 versehen
ist und dessen oberes offenes Ende, wie bei 1, durch
eine Verschlussscheibe 4 verschlossen sein kann. Der Metallmantel 2 besteht
vorzugsweise aus Kupfer oder Edelstahl.
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Die
Verschlussscheibe 4 besteht aus einem Isolierstoff und
ist mit Durchtrittsbohrungen für zwei Anschlusslitzen 5 und 6 versehen.
An diese mit Isoliermänteln versehenen Anschlusslitzen 5, 6 sind
jeweils mit Hilfe von Anschlussverbindern 7 und 8 die Heizdrahtenden 9 und 10 einer
aus zwei Wendelsträngen 11 und 12 bestehenden
Heizdrahtwendel 13 elektrisch kontaktierend und mechanisch
zugfest angeschlossen.
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Die
beiden Wendelstränge 11 und 12 verlaufen
entlang der beiden Flachseiten einer mittig im Metallmantel 2 angeordneten
Trägerwand 14, die als Träger für
die beiden Wendelstränge 11, 12 der Heizdrahtwendel 13 dient.
Die Breite d der Trägerwand 14 ist so auf den
Innendurchmesser d1 des Metallmantels 2 abgestimmt, dass
die Trägerwand leicht in den Metallmantel einschiebbar
ist, jedoch im Metallmantel 2 so stabil geführt
ist, dass sie darin eine mittige Lage einnimmt. Die Trägerwand 14 besteht
aus einem formstabilen Isolierstoff, z. B. Mikanit, so dass sie
auch in großen Längen von bis zu 200 cm oder mehr
und mit geringen Breiten d von nur wenigen mm hergestellt werden
kann. Ihre erforderliche Formstabilität, insbesondere ihre
Biegefestigkeit, muß so groß sein, dass sie wenigstens
der Zugspannung zweier Wendelstänge, die entlang ihrer
beiden Flachseiten verlaufen, standhält. Um wenigstens
eine Heizdrahtwendel 13 mit zwei jeweils entlang einer Flachseite
der Trägerwand 14 verlaufenden Wendelsträngen 11, 12 in
der in 1 und 2 dargestellten Weise unter
Zugspannung anordnen zu können, ist wenigstens das anschlussseitige
Ende der Trägerwand 14 mit einem stirnseitig aufgesetzten
Wendelhalter 15 versehen. Die Zugspannung entsteht durch das
Auseinanderziehen der Heizdrahtwicklungen, wenn die ursprünglich
mit eng aneinander liegenden Windungen gewickelte Heizdrahtwendel
auf die größere Länge der Trägerwand
gezogen wird. Vor diesem Spannvorgang werden die Heizdrahtenden 9, 10 mit
den Anschlussverbindern 7 und 8 sowie durch diese
mit den Anschlusslitzen 5, 6 verbunden. Dabei ist
wichtig, dass die Anschlussverbinder 7, 8 in der Lage
sind, die Zugpannung der Wendelstränge 11, 12 aufzunehmen.
Diese zugfeste Verbindung kann auf unterschiedliche Weise hergestellt werden,
z. B. durch Löten, Schweißen, Klemmen, Krimpen
oder Biegen.
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Um
die so mit den Heizdrahtenden verbundenen Anschlussverbinder 7, 8 unter
Erzeugung bzw. Aufrechterhaltung der Zugspannung auf einfache Weise
an dem Wendelhalter befestigen zu können, ist dieser mit
axialen Durchlaßöffnungen 16, 17 für
die Heizdrahtenden 9, 10 sowie mit Stützflächen 18, 19 versehen.
Diese Stützflächen 18, 19 werden bei
den in den 5, 6 sowie 8 und 10 dargestellten
Wendelhaltern 15 jeweils von den Randflächen der
Durchlassöffnungen 16, 17 gebildet, indem
die Anschlussverbinder 7, 8 jeweils einen größeren
Durchmesser aufweisen als die Durchlassöffnungen 16, 17.
Um das Einfädeln der Heizdrahtenden in die Durchlaßöffnungen 16, 17 zu
erleichtern, sind die Durchlaßöffnungen 16, 17 jeweils
mit randseitig offenen Schlitzen 20, 21 versehen
oder, wie 10 zeigt, als solche ausgebildet.
Um Stützflächen für die Anschlussverbinder 7, 8 zu
bilden, müssen die Schlitze 20, 21 jeweils
eine Breite b (10) aufweisen, die kleiner ist
als die Durchmesser der Anschlussverbinder. Wie der 8 zu
entnehmen ist, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit,
die Durchlaßöffnungen 16, 17 als
axial verlaufende Bohrungen auszubilden.
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Ebenso
kann es zweckmäßig sein, Durchlaßöffnungen 16', 17' vorzusehen,
die stufenartig mit unterschiedlichen Durchmessern ausgebildet sind, damit,
wie in 9a dargestellt ist, als Stützfläche eine
Ringschulter 18' entsteht, auf welcher ein Anschlussverbinder 7, 8 aufsitzt
und dabei zugleich von der ihn umschließenden Bohrungswand 19' in
seiner funktionsgerechten Lage zentriert geführt ist.
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Damit
der Wendelhalter 15 am Ende der Trägerwand 14 einen
zuverlässig festen Sitz erhält, ist der Wendelhalter 15 mit
einem vorzugsweise durchgehenden Aufnahmeschlitz 22 für
eine axial vorspringende Zentrierzunge 23 der Trägerwand 14 versehen.
Da der Aufnahmeschlitz 22 und die Zentrierzunge 23 schmäler
sind als die Trägerwand 14, sitzt der Wendelhalter 15 auf
den beiden seitlichen Schultern 24, 25 der Trägerwand 14 auf.
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Bei
Heizpatronen mit einer großen Länge kann es erforderlich
oder zumindest zweckmäßig sein, die beiden Wendelstränge 11 und 12 gegen Ausbiegung
zu stützen. Dazu sind, wie an sich bekannt und in 2 gezeigt,
bügelartig geformte Abstandhalter 45 aus Isolierstoff,
z. B. aus Keramikkörpern, vorgesehen, die über
die Länge verteilt an der Trägerwand 14 in
angemessenen Abständen voneinander befestigt sind. Diese
Abstandhalter 45 weisen jeweils eine U-förmige
Ausnehmung 46 auf, durch welche ein Wen delstrang 11 bzw. 12 geführt
ist, um nicht mit dem Metallmantel 2 in Berührung
zu kommen.
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Diese
Abstandhalter sind jeweils mit seitlichen Klemmfingern 47 und 48 versehen,
die in Kerben 49 der Trägerwand 14 formschlüssig
eingreifen.
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Das
anschlussferne Ende der Trägerwand 14 kann je
nach Bauart der Heizpatrone entweder ebenfalls mit einer Zentrierzunge 23 oder
aber lediglich mit einer Umlenkkante 26 versehen sein,
um welche ein Verbindungsabschnitt 27 der beiden Wendelstränge 11 und 12 herumgeführt
ist. Diese Umlenkkante kann, um einen Abtand vom Boden 3 zu
gewinnen, beispielsweise vom Rand einer Bohrung 28 (2)
oder von einer Begrenzungskante 29 eines U-förmigen
oder rechteckigen Ausschnitts 30 gebildet sein.
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Bei
der in 1 dargestellten Bauart ist auch am unteren, d.
h. anschlussfernen Ende der Trägerwand 14 ein
Wendelhalter 15 angeordnet, der die mit den Enden 31, 32 der
beiden Wendelstränge 11 und 12 zugfest
verbundenen Anschlussverbinder 33, 34 auf Zugspannung
hält. Über diese beiden Anschlussverbinder 33 und 34 sind
die beiden Wendelstränge 11 und 12 mit
elektrisch in Reihe geschalteteten, thermischen Sicherheitsschaltern 35, 36 verbunden, die
als Schmelzsicherung, Bimetallschalter oder dgl. ausgebildet sein
können.
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Um
im Metallmantel zwischen dem unteren Wendelhalter 15 und
dem Boden 3 für die Sicherheitsschalter 35, 36 genügend
Raum zu schaffen, ist in diesem Bereich eine mit der Trägerwand 14 fluchtende
Distanzwand 37 angeordnet. Diese Distanzwand 37 stützt
sich einerseits auf dem Boden 3 und andererseits mit zwei
Schultern 38, 39 am Wendelhalter 15 ab,
wobei eine Zentrierzunge 23' in den Schlitz 22 des
Wendelhalters 15 ragt. Zum Hindurchführen einer
Verbindungsleitung 40 ist das untere Ende der Distanzwand 37 mit
einer Ausnehmung 41 versehen.
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Je
nach Bauart der Sicherheitsschalter 35, 36 kann
auf die Distanzwand verzichtet werden.
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Die
so vormontierte Baugruppe, bestehend aus der Trägerwand 14,
den Wendelhaltern 15, den daran befestigten Wendelsträngen 11, 12,
den Anschlussverbindern 7,8 sowie 33, 34,
den Anschlusslitzen 5, 6 und der Distanzwand 37 mit
den Sicherheitsschaltern 35, 36 wird in den einseitig
offenen Metallmantel 2 geschoben, bis die Distanzwand 37 auf
dem Boden 3 aufliegt.
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Um
danach die unterhalb des oberen Wendelhalters 15 bestehenden
Hohlräume im Metallmantel 2 auf einfache Weise
mit MgO-Granulat 20, Quarzsand oder einem anderen rieselfähigen
Isolierstoff ausfüllen zu können, sind die Wendelhalter 15 am
Umfang mit mehreren Einfüllöffnungen 42 versehen,
die zweckmäßig aus randoffenen Ausnehmungen bestehen,
wie die 5, 8 und 10 erkennen
lassen. Die Querschnittsform dieser Ausnehmungen kann weitgehend
beliebig gewählt werden, sofern die zu erhaltende Stabilität
und Zugbelastbarkeit des Wendelhalters 15 berücksichtigt
wird.
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Im
Gegensatz zur Ausführungsform der 2 ist bei
der Heizpatrone der 1 der Metallmantel 2 über
den oberen, anschlussseitigen Wendelhalter 15 hinaus verlängert.
Der dadurch gebildete Hohlraum 43 ist ebenfalls mit dem
verwendeten Isolierstoffgranulat gefüllt und mittels der
Verschlussscheibe 4 verschlossen.
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In
diesem Zustand erfolgt die Verdichtung durch radiales Verpressen
des Metallmantels 2.
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Es
ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass die Zeichnungen die
Heizpatrone 1 im unverdichteten Zustand wiedergeben.
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In
den 13 und 14 ist
in unterschiedlichen Darstellungen eine Heizpatrone 1/1 dargestellt,
bei der auf beiden Flachseiten einer Trägerwand 14/1 jeweils
zwei Wendelstränge 11/1, 11/2 bzw. 12/1 und 12/2 angeordnet
sind, die jeweils eine zusammenhängende Heizdrahtwendel 13/1 bw. 13/2 bilden.
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Wie
die Darstellung der 13 und 14 zeigt,
ist die Trägerwand 14/1 sowohl an ihrem oberen,
anschlussseitigen Ende als auch an ihrem anderen Ende jeweils mit
einem aufgesetzten Wendelhalter 15/1 versehen, an denen
die Wendelstränge 11/1 bis 12/2 mit auseinandergezogenen
Windungen unter Zugspannung befestigt sind.
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Die
hier verwendeten, vorzugsweise aus einem Keramikkörper
bestehenden, Wendelhalter 15/1 sind mit vier jeweils paarweise
symmetrisch zur Trägerwand 14/1 angeordneten Axialbohrungen 16' versehen,
deren stirnseitige Randflächen die Auflageflächen 18' für
die Anschlussverbinder 7, 7', 8 und 8' bilden. Über
die Anschlussverbinder 7, 7', 8, 8' sind
die einzelnen Wendelstränge 11/1 bis 12/2 zugfest
mit den Anschlusslitzen 5, 5' bzw. 6, 6' verbunden.
Die unteren, anschlussfernen Enden der der jeweils paarweise einen
Heizdrahtwendel 13/1 bzw. 13/2 bildenden Wendelstränge 11/1 und 12/1 bzw. 11/2 und 12/2 sind
jeweils durch Heizdrahtabschnitte 26, 26' miteinander
verbunden, die jeweils zwischen zwei Bohrungen 16' um die
untere Stirnseite des unteren Wendelhalters 15 geführt
sind.
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Im
Gegensatz zum Wendelhalter 15 der 5 ist der
Wendelhalter 15/1 mit zwei sich diametral fluchtend gegenüberliegenden
Aufnahmeschlitzen 22' versehen, um die beiden durch eine
stirnseitige Ausnehmung 51 voneinander getrennten Führungszungen 23' der
Trägerwand aufnehmen zu können und dem Wendelhalter 15/1 beim
Aufsetzen einen stabilen Sitz zu geben. Damit die zuvor an den Anschlussverbindern 7, 7', 8, 8' zugfest
befestigten Enden 9', 10' der einzelnen Wendelstränge 11/1 bis 12/2 leicht
in die Bohrungen 16' eingeführt werden können,
sind diese Bohrungen 16' jeweils mit randseitig offenen
Schlitzen 20' versehen.
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Um
zwischen den Heizdrahtabschnitten 26, 26' und
dem Boden 3 einen sicheren bzw. definierten Abstand herzustellen,
ist bei dieser Ausführung eine mit zwei in die Schlitze 22' des
unteren Wendelhalters 15/1 eingreifenden Zungen 23' versehene
Distanzplatte vorgesehen, die aber auch durch andere Mittel ersetzt
werden kann.
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Auch
hier können bei entprechend langen Bauweisen Abstandhalter 45/1 mit
zwei Ausschnitten 46/1 vorgesehen sein, welche die entlang
der Trägerwand 14/1 gespannten Wendelstränge 11/1 bis 12/2 isolierend
vom Metallmantel fern halten.
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In
diesem vormontierten Zustand kann diese Baugruppe ebenso einfach
und zeitsparend in den dafür vorgesehenen Metallmantel 2 eingeschoben werden.
Damit danach das granulierte Isoliermaterial 50, in welches
die Heizdrahtwendeln 13/1 und 13/2 eingebettet
werden, leicht und möglichst schnell in den Metallmantel 2 eingefüllt
werden kann, sind auch die Wendelhalter 15/1 mit randseitig
offenen Ausnehmungen 42' versehen.
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In 15a ist ein Wendelhalter 15/2 dargestellt,
der bei gleich großem Innendurchmesser des Metallmantel 2 einen
kleineren Aussendurchmesser aufweist als der Wendelhalter 15/1.
Dadurch ist bei konzentrischer Anordnung zwischen dem Umfang des
Wendelhalters 15/2 und dem Metallmantel 2 zu beiden
Seiten der Trägerwand 14/1 ein Ringspalt 42/1 gebildet,
der auch bzw. anstelle der Ausnehmungen 42' zum Einfüllen
des Isolierstoffgranulats 50 benutzt werden kann.
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Wie
bereits erwähnt, ist es üblich, die so mit Isoliermaterial 50 gefüllten
Metallmäntel 2 einer radialen Verdichtung zu unterziehen,
um bessere Leistungsergebnisse zu erhalten.
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Nur
beispielhaft sind in den 20 bis 21a mögliche Ausführungsformen
eines Anschlussverbinders dargestellt. Der Anschlussverbinder 8 der 20 und 20a besteht aus einer vorzugsweise geschlitzten
Hülse, welche das eine vom Isoliermantel befreite Ende
der Anschlusslitze 6 zusammen mit dem Heizdrahtende 10' mit
durch Pressung erzeugter Radialspannung umschließt.
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Bei
der Ausführungsform der 21 und 21a besteht der Anschlussverbinder 8/1 aus dem
dickeren Endabschnitt 8/1 eines zylindrischen Anschlussbolzens 6/1,
der zum Aufnehmen eines Heizdrahtendes 10' mit einer Sackbohrung 52 versehen
ist, in welcher das Heizdrahtende 10' durch Ver pressen
oder auf andere Weise zugfest befestigt werden kann.
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Um
die Durchschlagsfestigkeit zu erhöhen, ist es zweckmäßig,
an die Innenfläche des Metallmantels 2 eine einlagige
oder mehrlagige Isolierfolie anzulegen, innerhalb welcher die Heizdrahtwendel(n)
(13, 13/1) in das granulierte Isoliermaterial, beispielsweise
aus Polyimid, eingebettet ist bzw. sind.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 202005011686
U1 [0002]
- - DE 7031974 U [0003]
- - DE 19716010 C1 [0004]