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Die
Erfindung betrifft ein Schiebeelement, insbesondere eine Innenschiebetür,
mit einem Türblatt, ferner mit wenigstens einer Schienenanordnung,
und mit einer Rolleneinheit, wobei die Rolleneinheit und die Schienenanordnung
eine gegenseitige Relativbewegung vollführen.
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Ein
Schiebeelement der eingangs beschriebenen Ausführungsform
ist durch die Praxis bekannt und wird im Übrigen in der
DE 20 2004 001 068
U1 beschrieben. Solche Schiebeelemente haben sich bewährt,
stoßen allerdings dann an Grenzen, wenn besondere optische
Aspekte zu berücksichtigen sind. Außerdem lässt
die Führung des Türblattes zu wünschen übrig.
Tatsächlich zeichnen sich bekannte Schiebeelemente dadurch
aus, dass die Schienenanordnung und die Rolleneinheit sichtbar und
damit störend angeordnet sind oder aber ein zusätzlicher Rahmen
verbaut werden muss, innerhalb dessen die Schienenanordnung ihren
Platz findet. Hier will die Erfindung insgesamt Abhilfe schaffen.
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Der
Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, ein Schiebeelement
der eingangs beschriebenen Ausgestaltung so weiter zu entwickeln, dass
die Schienenanordnung eine möglichst verdeckte Anbringung
erfährt und eine besonders funktionsgerechte Betätigung
des Türblattes gelingt.
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Zur
Lösung dieser technischen Problemstellung ist ein gattungsgemäßes
Schiebeelement, insbesondere Innenschiebetür, dadurch gekennzeichnet,
dass die Schienenanordnung im Türblatt angeordnet ist.
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Meistens
ist die Schienenanordnung in eine Rückwand des Türblattes
eingelassen, wird folglich von dem Türblatt vollständig
verdeckt. Da darüber hinaus die Rolleneinheit in und/oder
an der Schienenanordnung hin- und herbewegt wird bzw. die Schienenanordnung
eine Bewegung gegenüber der ortsfesten Rolleneinheit vollführt,
wird nach vorteilhafter Ausgestaltung die Rolleneinheit ebenso wie
die Schienenanordnung von dem Türblatt verdeckt. Tatsächlich
werden regelmäßig die Schienenanordnung und die
Rolleneinheit durch das Türblatt abgedeckt, so dass eine
besonders formschöne Ausgestaltung gelingt. Dadurch vermittelt
das Türblatt insgesamt den Eindruck, als ob es schwebend
gegenüber einer Wand hin- und herbewegt werden kann, um
eine Türöffnung zu verschließen oder
freizugeben, und zwar ohne dass überhaupt irgendwelche
Führungselemente in Gestalt der Schienenanordnung und/oder der
einen oder der mehreren Rolleneinheiten optisch störend
wirken.
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Aus
Gründen einer einwandfreien Führung des Türblattes
greift die Erfindung regelmäßig auf zwei Schienenanordnungen
mit zugehörigen Rolleneinheiten zurück. Meistens
sind die beiden Schienenanordnungen jeweils in die Rückwand
des Türblattes eingelassen. Es ist aber auch denkbar, die
Schienenanordnung in die Rückwand und eine Unterkante des Türblattes
einzubringen. Alternativ hierzu können die beiden Schienenanordnungen
auch einerseits in die Rückwand und andererseits in eine
Oberkante des Türblattes eingelassen werden.
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In
sämtlichen Fällen ist gewährleistet,
dass die jeweilige Schienenanordnung letztlich im Innern des Türblattes
und folglich verdeckt ihren Platz findet. Das Gleiche gilt für
die in die Schienenanordnung eingreifende oder an der Schienenanordnung
angeordnete Rolleneinheit, welche ohnehin von ihrer Ausdehnung her
mit einer geringeren Fläche als das Türblatt ausgerüstet
ist und von dem Türblatt in jeder Funktionsstellung, das
heißt sowohl bei geöffnetem Schiebeelement als
auch bei geschlossenem Schiebeelement, vollständig verdeckt
wird.
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Um
eine kippsichere Führung des Türblattes zu gewährleisten,
hat es sich bewährt, wenn die beiden Schienenanordnungen
einen Abstand zueinander aufweisen, welcher mehr als die hälftige
Türblattlänge beträgt. Dadurch ist sichergestellt,
dass das Türblatt nicht um seine Längsachse kippen
kann. Im Übrigen verfügt die jeweilige Schienenanordnung über
einen Anschlag, welcher den Verschiebeweg des Türblattes
begrenzt.
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Dabei
besitzt die jeweilige Schienenanordnung regelmäßig
eine im Vergleich zur Breite des Türblattes geringere Länge.
Folgerichtig ist die Schienenanordnung gegenüber Seitenkanten
des Türblattes versenkt angeordnet, steht folglich und ausdrücklich
nicht über die betreffenden Seitenkanten des Türblattes über.
Da darüber hinaus die eine oder die mehreren Rolleneinheiten
regelmäßig in die als Hohlprofil ausgeführte
Schienenanordnung eingreifen, ist des Weiteren sichergestellt, dass
die jeweilige Rolleneinheit nicht aus der Schienenanordnung austreten
kann, weil insofern die Seitenkanten als beidseitige Anschläge
fungieren.
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Im
Allgemeinen ist die Rolleneinheit über ein Verbindungselement
mit einem Wandanker gekoppelt. Der Wandanker ist an eine Wand angeschlossen,
die mit der von dem Türblatt zu verschließenden Türöffnung
ausgerüstet ist. Dabei können das Verbindungselement
und der Wandanker ein- oder mehrteilig ausgebildet sein.
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Das
Verbindungselement als solches ist in der Regel an die Rolleneinheit
angeschlossen. Alternativ oder zusätzlich kann das Verbindungselement aber
auch eine Lauffläche für die jeweilige Rolle definieren.
Daneben ist es auch möglich, dass die Schienenanordnung
eine Lauffläche für die Rolleneinheit zur Verfügung
stellt. Das bietet sich insbesondere für den Fall an, dass
es sich bei der Schienenanordnung um ein mehr oder minder geschlossenes
Hohlprofil handelt. Tatsächlich verfügt nämlich
die Schienenanordnung im Querschnitt über eine U-förmige
bis G-förmige Gestalt. Zusätzlich ist die Schienenanordnung
mit einem Führungsschlitz ausgerüstet, durch welchen
das Verbindungselement in die Schienenanordnung eingreift.
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Die
Rollen der Rolleneinheit rotieren um jeweils Achsen, die im Wesentlichen
quer zur Längserstreckung der Schienenanordnung angeordnet
sind. Dabei ist die jeweilige Rolleneinheit üblicherweise ortsfest
angeordnet bzw. an der mit der Türöffnung ausgerüsteten
Wand festgelegt. Demgegenüber wird die Schienenanordnung
und mit ihr das Türblatt hin- und herbewegt. Aufgrund der
ortsfesten Anbringung der Rollenanordnung hat es sich bewährt,
wenn die Rollen sämtlicher oder ausgewählter Rolleneinheiten durch
ein flexibles Antriebsmittel miteinander verbunden sind. Bei diesem
flexiblen Antriebsmittel kann es sich beispielsweise um eine Kette,
einen Zahnriemen, ein Drahtseil etc. handeln. Jedenfalls wird mit Hilfe
dieses flexiblen Antriebsmittels die Drehbewegung der Rollen synchronisiert
und auf diese Weise die Bewegung der Schienenanordnungen vergleichmäßigt.
Denn wenn die Rollen in die Schienenanordnungen eingreifen und sich
auf den dortigen Laufflächen abwälzen, werden
die jeweiligen Schienenanordnungen gleichmäßig
hin- und herbewegt und mit ihnen das Türblatt.
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Folgerichtig
hat es sich in einer Weiterbildung als günstig erwiesen,
wenn das Antriebsmittel mit einem Antrieb ausgerüstet ist.
Hierbei kann es sich um einen Elektromotor handeln, welcher auf
das flexible Antriebsmittel arbeitet und hierdurch die Rollen sämtlicher
Rolleneinheiten synchron antreibt. Auf diese Weise kann das Türblatt
motorisch geöffnet und geschlossen werden. Das lässt
sich selbstverständlich auch über eine Fernbedienung
realisieren, so dass der Eindruck eines freischwebenden und praktisch
wie von Geisterhand bewegten Türblattes ohne optisch sichtbare
Führungselemente noch verstärkt wird. Schlussendlich
mag die jeweilige Rolleneinheit als Rollenwagen mit jeweils endseitigen
Laufrollen bzw. Rollen ausgebildet sein.
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Im
Ergebnis wird ein Schiebeelement zur Verfügung gestellt,
das besonders von seiner Optik her überzeugt, weil letztlich
sämtliche Führungselemente verdeckt angeordnet
werden können. Das gilt sowohl für die Schienenanordnung
als auch die jeweils in oder an der Schienenanordnung geführte Rolleneinheit.
Tatsächlich ist die Schienenanordnung nämlich
erfindungsgemäß im Türblatt angeordnet und
somit verdeckt. Das Gleiche gilt für die Rolleneinheit,
welche in der Regel in die Schienenanordnung eingreift und somit
ebenfalls von dem davor hin- und herbewegten Türblatt abgedeckt
wird.
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Durch
die zusätzliche Möglichkeit, das Türblatt
motorisch hin und her zu bewegen, wird ein insgesamt formschönes Äußeres
erreicht, das bisher nicht für möglich gehalten
wurde. Hierin sind die wesentlichen Vorteile zu sehen.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung näher erläutert; es zeigen:
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1 das
erfindungsgemäße Schiebeelement in einer perspektivischen
Ansicht,
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2 einen
kombinierten Längsschnitt sowie eine Seitenansicht des
Gegenstandes nach 1,
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3 eine
abgewandelte Ausführungsform der 2 und
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4 eine
Ansicht der Rolleneinheit.
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In
den Figuren ist ein Schiebeelement dargestellt, welches als Innenschiebetür
ausgebildet ist. Zu diesem Zweck verfügt das Schiebeelement
bzw. die Innenschiebetür in ihrem grundsätzlichen
Aufbau über ein Türblatt 1 und eine Schienenanordnung 2 sowie
schließlich eine Rolleneinheit 3. Das Türblatt 1 kann
aus Holz, Kunststoff, Glas, Metall sowie Kombinationen hergestellt
sein. Die Rolleneinheit 3 und die Schienenanordnung 2 vollführen
eine gegenseitige Relativbewegung, um das Türblatt 1 hin
und her zu bewegen, wie dies die 1 durch
einen Doppelpfeil andeutet, um eine Türöffnung 4 in
einer Wand 5 zu verschließen oder freizugeben.
Zu diesem Zweck greift die Rolleneinheit 3 im Rahmen des
Ausführungsbeispiels jeweils in die Schienenanordnung 2 ein.
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Von
besonderer Bedeutung für die Erfindung ist die Tatsache,
dass die Schienenanordnung 2 im Türblatt 1 und
folglich verdeckt angeordnet ist. Auch die Rolleneinheit 3 wird
jeweils von dem Türblatt 1 verdeckt, weshalb das
Türblatt 1 entsprechend der Darstellung nach 1 den
Eindruck vermittelt, als ob das Türblatt 1 freischwebend
gegenüber der Wand 5 zum Verschluss der Türöffnung 4 hin-
und herbewegt wird.
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Das
wird im Rahmen der Erfindung insgesamt wie folgt erreicht. Zunächst
einmal sind zwei Schienenanordnungen 2 realisiert, die
jeweils über eine eigene zugeordnete Rolleneinheit 3 verfügen, die
in die Schienenanordnung 2 eingreift. Man erkennt, dass
die jeweilige Rolleneinheit 3 ortsfest angeordnet und über
ein Verbindungselement 6 mit einem Wandanker 7 verbunden
ist. Der Wandanker 7 ist an der Wand 5 festgelegt.
Das Verbindungselement 6 und der Wandanker 7 können
ein- oder mehrteilig ausgeführt werden. Die Darstellung
nach 4 macht deutlich, dass es sich bei dem Wandanker 7 um
eine Lochplatte handeln kann, die mit verschiedenen Befestigungslöchern 8 zur
positionsvariablen Festlegung an der Wand 5 ausgerüstet
ist. Dabei kann der Wandanker 7 sowohl auf der betreffenden Wand 5 festgelegt
als auch in die Wand 5 eingelassen werden.
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Im
Rahmen der Variante nach 2 fungieren die Verbindungselemente 6 für
die jeweiligen Rolleneinheiten 3 zugleich als Achsen für
Laufrollen bzw. Rollen 9 der Rolleneinheit 3.
Das Verbindungselement 6 ist bei dieser Variante nach 2 an
die Rolleneinheit 3 angeschlossen.
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Im
Rahmen der alternativen Ausgestaltung nach 3 stellt
das Verbindungselement 6 eine Lauffläche für
die jeweiligen Laufrollen 9 bzw. Rollen 9 zur
Verfügung. Dagegen wird die jeweilige Lauffläche
für die Rollen respektive Laufrollen 9 bei der
Rolleneinheit 3 nach der Ausgestaltung entsprechend der 2 von
der Schienenanordnung 2 definiert oder zur Verfügung
gestellt.
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Man
erkennt, dass die beiden Schienenanordnungen 2 bei den
Varianten nach den 2 und 3 eine unterschiedliche
Anordnung zueinander einnehmen können. So sind die beiden
Schienenanordnungen 2 bei dem Türblatt 1 nach 2 gemeinsam
in eine Rückwand 1a des Türblattes 1 eingelassen.
Bei der Alternative gemäß 3 finden
sich die beiden Schienenanordnungen 2 einerseits in der Rückwand 1a und
andererseits an einer Unterkante 1c des Türblattes 1.
Nicht dargestellt ist die weitere Möglichkeit, eine Schienenanordnung 2 in
die Rückwand 1a einzulassen und eine Schienenanordnung 2 an
einer Oberkante 1d des Türblattes 1 anzuordnen bzw.
in diese Oberkante 1d einzulassen. In jedem Fall gewährleistet
die Erfindung, dass die beiden Schienenanordnungen 2 bzw.
die jeweiligen Schienenanordnungen 2 sich nicht bis zur
Frontwand 1b des Türblattes 1 erstrecken
und somit sichtbar werden. Vielmehr verdeckt das Türblatt 1 sowohl
die jeweilige Schienenanordnung 2 als auch die Rolleneinheit 3.
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Die
beiden Schienenanordnungen 2 verfügen im Rahmen
der beiden Varianten über einen Abstand A zueinander, welcher
mehr als die Hälfte der Türblattlänge
L beträgt. Tatsächlich sind die hälftige Türblattlänge ½ L
sowie die gesamte Türblattlänge L jeweils in der 1 und 2 in
Verbindung mit dem besagten Abstand A eingezeichnet, so dass die
topologischen Verhältnisse deutlich werden. Durch diese Bemessungsregel
wird sichergestellt, dass das Türblatt 1 bei seiner
Bewegung entlang der Wand 5 nicht kippt und einwandfrei
durch die Rolleneinheiten 3 in Verbindung mit den Schienenanordnungen 2 geführt wird.
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Bei
dieser Bewegung rotieren die Rollen bzw. Laufrollen 9 der
jeweiligen Rolleneinheit 3 um im Wesentlichen quer zur
Längserstreckung der jeweiligen Schienenanordnung 2 angeordnete
Achsen. Wie bereits ausgeführt, definieren die Verbindungselemente 6 im
Rahmen der Darstellung nach 1 die jeweiligen
Achsen für die Rollen bzw. Laufrollen 9. Dagegen
verbinden die Achsen der Laufrollen bei der Variante nach 3 zwei
Schenkel der als Hohlprofil ausgeführten Schienenanordnung 2,
die insgesamt und im Querschnitt U-förmig bis G-förmig
ausgestaltet ist. In jedem Fall verfügt die Schienenanordnung 2 über
einen Führungsschlitz 10, durch welchen das Verbindungselement 6 in
die Schienenanordnung 2 eingreift.
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Die
Länge der Schienenanordnung 2 ist dabei geringer
als die Breite des Türblattes 1 ausgelegt, wie
die 1 deutlich macht. Auf diese Weise verfügt
die Schienenanordnung 2 über eine versenkte Anordnung
gegenüber Seitenkanten 1e des Türblattes 1.
Diese Seitenkanten 1e fungieren folglich zugleich als Anschläge
für die in der jeweiligen Schienenanordnung 2 geführten
Laufrollen 9.
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Bei
einer vergleichenden Betrachtung der 1 und 4 wird
deutlich, dass die Laufrollen 9 jeweils paarweise in eine
Schienenanordnung 2 bzw. die an dieser Stelle realisierte
Hohlprofilschiene eingreifen. Dabei verfügen die beiden
Laufrollen 9 über einen Abstand innerhalb der
Schienenanordnung 2 zueinander, welcher in etwa ein Viertel
der Breite des Türblattes 1 beträgt.
Auf diese Weise wird verhindert, dass das Türblatt 1 bei
seiner Hin- und Herbewegung nicht verkantet wird und eine einwandfreie
Führung erfährt. Das ist selbstverständlich
nicht zwingend.
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Jedenfalls
sorgen die ortsfest an der Wand 5 angeordneten und jeweils
paarweise in die Schienenanordnung 2 eingreifenden Laufrollen
respektive Rollen 9 dafür, dass die Schiebetür 1 einwandfrei beim Öffnen
und Schließen der Türöffnung 4 geführt wird
und bei diesem Vorgang die Laufrollen 9 wie auch die Rolleneinheiten 3 insgesamt
durch das Türblatt 1 ebenso wie die beiden Schienenanordnungen 2 verdeckt
werden.
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Von
weiterer besonderer Bedeutung für die Erfindung ist nun
der Umstand, dass wenigstens die einer Schienenanordnung 2 zugeordneten
Rollen bzw. Laufrollen 9 durch ein flexibles Antriebsmittel 11 miteinander
verbunden sind. Im Rahmen der Darstellung werden sämtliche
Rollen respektive Laufrollen 9 mit Hilfe des flexiblen
Antriebsmittels 11 miteinander gekoppelt, bei dem es sich
vorliegend und nicht einschränkend um einen Zahnriemen
handelt. Auf diese Weise lässt sich die Bewegung der Rollen
respektive Laufrollen 9 synchronisieren. Dadurch wird ein
einwandfreier Lauf der jeweiligen Laufrolle 9 im Innern der
Hohlprofilschienen bzw. Schienenanordnungen 2 erreicht.
Zugleich besteht die Möglichkeit, für einen Antrieb
des Türblattes 1 zu sorgen.
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Zu
diesem Zweck ist das Antriebsmittel bzw. der Zahnriemen 11 im
Beispielfall mit einem Antrieb 12 ausgerüstet.
Dieser Antrieb 12 mag in eine Laufrolle 9 integriert
sein bzw. auf eine Laufrolle 9 arbeiten. Selbstverständlich
ist es aber auch möglich, zwei oder mehr Laufrollen 9 mit
jeweils einem eigenen Antrieb 12 auszurüsten.
In jedem Fall führt eine Beaufschlagung des Antriebs 12 dazu,
dass sich das Antriebsmittel 11 in der Darstellung nach 4 hin-
und herbewegen lässt, wie dies ein Doppelpfeil andeutet.
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Als
Folge hiervon werden die sich um ortsfeste Achsen drehenden Laufrollen 9 synchron
im Gegenuhrzeigersinn oder im Uhrzeigersinn angetrieben oder gestoppt.
Dabei mag eine Uhrzeigersinndrehung der Laufrollen 9 dazu
korrespondieren, dass das Türblatt 1 die Türöffnung 4 freigibt,
während die Gegenbe wegung die Türöffnung 4 verschließt.
Sobald der jeweilige Antrieb 12 gestoppt wird, beendet das
Türblatt 1 seine Bewegung. Dabei kann der Antrieb 12 selbstverständlich
fernbedienbar betätigt werden, so dass insgesamt der Eindruck
entsteht, als ob sich das Türblatt 1 wie von Geisterhand
und ohne sichtbare Führungen vor der Wand 5 hin-
und herbewegt und für den Verschluss oder die Freigabe
der Türöffnung 4 sorgt.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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U1 [0002]