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DE202008015527U1 - Schiebeelement, insbesondere Innenschiebetür - Google Patents

Schiebeelement, insbesondere Innenschiebetür Download PDF

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DE202008015527U1 DE202008015527U DE202008015527U DE202008015527U1 DE 202008015527 U1 DE202008015527 U1 DE 202008015527U1 DE 202008015527 U DE202008015527 U DE 202008015527U DE 202008015527 U DE202008015527 U DE 202008015527U DE 202008015527 U1 DE202008015527 U1 DE 202008015527U1
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Abstract

Schiebeelement, insbesondere Innenschiebetür, mit einem Türblatt (1), ferner mit wenigstens einer Schienenanordnung (2), und mit einer Rolleneinheit (3), wobei die Rolleneinheit (3) und die Schienenanordnung (2) eine gegenseitige Relativbewegung vollführen, dadurch gekennzeichnet, dass die Schienenanordnung (2) im Türblatt (1) angeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Schiebeelement, insbesondere eine Innenschiebetür, mit einem Türblatt, ferner mit wenigstens einer Schienenanordnung, und mit einer Rolleneinheit, wobei die Rolleneinheit und die Schienenanordnung eine gegenseitige Relativbewegung vollführen.
  • Ein Schiebeelement der eingangs beschriebenen Ausführungsform ist durch die Praxis bekannt und wird im Übrigen in der DE 20 2004 001 068 U1 beschrieben. Solche Schiebeelemente haben sich bewährt, stoßen allerdings dann an Grenzen, wenn besondere optische Aspekte zu berücksichtigen sind. Außerdem lässt die Führung des Türblattes zu wünschen übrig. Tatsächlich zeichnen sich bekannte Schiebeelemente dadurch aus, dass die Schienenanordnung und die Rolleneinheit sichtbar und damit störend angeordnet sind oder aber ein zusätzlicher Rahmen verbaut werden muss, innerhalb dessen die Schienenanordnung ihren Platz findet. Hier will die Erfindung insgesamt Abhilfe schaffen.
  • Der Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, ein Schiebeelement der eingangs beschriebenen Ausgestaltung so weiter zu entwickeln, dass die Schienenanordnung eine möglichst verdeckte Anbringung erfährt und eine besonders funktionsgerechte Betätigung des Türblattes gelingt.
  • Zur Lösung dieser technischen Problemstellung ist ein gattungsgemäßes Schiebeelement, insbesondere Innenschiebetür, dadurch gekennzeichnet, dass die Schienenanordnung im Türblatt angeordnet ist.
  • Meistens ist die Schienenanordnung in eine Rückwand des Türblattes eingelassen, wird folglich von dem Türblatt vollständig verdeckt. Da darüber hinaus die Rolleneinheit in und/oder an der Schienenanordnung hin- und herbewegt wird bzw. die Schienenanordnung eine Bewegung gegenüber der ortsfesten Rolleneinheit vollführt, wird nach vorteilhafter Ausgestaltung die Rolleneinheit ebenso wie die Schienenanordnung von dem Türblatt verdeckt. Tatsächlich werden regelmäßig die Schienenanordnung und die Rolleneinheit durch das Türblatt abgedeckt, so dass eine besonders formschöne Ausgestaltung gelingt. Dadurch vermittelt das Türblatt insgesamt den Eindruck, als ob es schwebend gegenüber einer Wand hin- und herbewegt werden kann, um eine Türöffnung zu verschließen oder freizugeben, und zwar ohne dass überhaupt irgendwelche Führungselemente in Gestalt der Schienenanordnung und/oder der einen oder der mehreren Rolleneinheiten optisch störend wirken.
  • Aus Gründen einer einwandfreien Führung des Türblattes greift die Erfindung regelmäßig auf zwei Schienenanordnungen mit zugehörigen Rolleneinheiten zurück. Meistens sind die beiden Schienenanordnungen jeweils in die Rückwand des Türblattes eingelassen. Es ist aber auch denkbar, die Schienenanordnung in die Rückwand und eine Unterkante des Türblattes einzubringen. Alternativ hierzu können die beiden Schienenanordnungen auch einerseits in die Rückwand und andererseits in eine Oberkante des Türblattes eingelassen werden.
  • In sämtlichen Fällen ist gewährleistet, dass die jeweilige Schienenanordnung letztlich im Innern des Türblattes und folglich verdeckt ihren Platz findet. Das Gleiche gilt für die in die Schienenanordnung eingreifende oder an der Schienenanordnung angeordnete Rolleneinheit, welche ohnehin von ihrer Ausdehnung her mit einer geringeren Fläche als das Türblatt ausgerüstet ist und von dem Türblatt in jeder Funktionsstellung, das heißt sowohl bei geöffnetem Schiebeelement als auch bei geschlossenem Schiebeelement, vollständig verdeckt wird.
  • Um eine kippsichere Führung des Türblattes zu gewährleisten, hat es sich bewährt, wenn die beiden Schienenanordnungen einen Abstand zueinander aufweisen, welcher mehr als die hälftige Türblattlänge beträgt. Dadurch ist sichergestellt, dass das Türblatt nicht um seine Längsachse kippen kann. Im Übrigen verfügt die jeweilige Schienenanordnung über einen Anschlag, welcher den Verschiebeweg des Türblattes begrenzt.
  • Dabei besitzt die jeweilige Schienenanordnung regelmäßig eine im Vergleich zur Breite des Türblattes geringere Länge. Folgerichtig ist die Schienenanordnung gegenüber Seitenkanten des Türblattes versenkt angeordnet, steht folglich und ausdrücklich nicht über die betreffenden Seitenkanten des Türblattes über. Da darüber hinaus die eine oder die mehreren Rolleneinheiten regelmäßig in die als Hohlprofil ausgeführte Schienenanordnung eingreifen, ist des Weiteren sichergestellt, dass die jeweilige Rolleneinheit nicht aus der Schienenanordnung austreten kann, weil insofern die Seitenkanten als beidseitige Anschläge fungieren.
  • Im Allgemeinen ist die Rolleneinheit über ein Verbindungselement mit einem Wandanker gekoppelt. Der Wandanker ist an eine Wand angeschlossen, die mit der von dem Türblatt zu verschließenden Türöffnung ausgerüstet ist. Dabei können das Verbindungselement und der Wandanker ein- oder mehrteilig ausgebildet sein.
  • Das Verbindungselement als solches ist in der Regel an die Rolleneinheit angeschlossen. Alternativ oder zusätzlich kann das Verbindungselement aber auch eine Lauffläche für die jeweilige Rolle definieren. Daneben ist es auch möglich, dass die Schienenanordnung eine Lauffläche für die Rolleneinheit zur Verfügung stellt. Das bietet sich insbesondere für den Fall an, dass es sich bei der Schienenanordnung um ein mehr oder minder geschlossenes Hohlprofil handelt. Tatsächlich verfügt nämlich die Schienenanordnung im Querschnitt über eine U-förmige bis G-förmige Gestalt. Zusätzlich ist die Schienenanordnung mit einem Führungsschlitz ausgerüstet, durch welchen das Verbindungselement in die Schienenanordnung eingreift.
  • Die Rollen der Rolleneinheit rotieren um jeweils Achsen, die im Wesentlichen quer zur Längserstreckung der Schienenanordnung angeordnet sind. Dabei ist die jeweilige Rolleneinheit üblicherweise ortsfest angeordnet bzw. an der mit der Türöffnung ausgerüsteten Wand festgelegt. Demgegenüber wird die Schienenanordnung und mit ihr das Türblatt hin- und herbewegt. Aufgrund der ortsfesten Anbringung der Rollenanordnung hat es sich bewährt, wenn die Rollen sämtlicher oder ausgewählter Rolleneinheiten durch ein flexibles Antriebsmittel miteinander verbunden sind. Bei diesem flexiblen Antriebsmittel kann es sich beispielsweise um eine Kette, einen Zahnriemen, ein Drahtseil etc. handeln. Jedenfalls wird mit Hilfe dieses flexiblen Antriebsmittels die Drehbewegung der Rollen synchronisiert und auf diese Weise die Bewegung der Schienenanordnungen vergleichmäßigt. Denn wenn die Rollen in die Schienenanordnungen eingreifen und sich auf den dortigen Laufflächen abwälzen, werden die jeweiligen Schienenanordnungen gleichmäßig hin- und herbewegt und mit ihnen das Türblatt.
  • Folgerichtig hat es sich in einer Weiterbildung als günstig erwiesen, wenn das Antriebsmittel mit einem Antrieb ausgerüstet ist. Hierbei kann es sich um einen Elektromotor handeln, welcher auf das flexible Antriebsmittel arbeitet und hierdurch die Rollen sämtlicher Rolleneinheiten synchron antreibt. Auf diese Weise kann das Türblatt motorisch geöffnet und geschlossen werden. Das lässt sich selbstverständlich auch über eine Fernbedienung realisieren, so dass der Eindruck eines freischwebenden und praktisch wie von Geisterhand bewegten Türblattes ohne optisch sichtbare Führungselemente noch verstärkt wird. Schlussendlich mag die jeweilige Rolleneinheit als Rollenwagen mit jeweils endseitigen Laufrollen bzw. Rollen ausgebildet sein.
  • Im Ergebnis wird ein Schiebeelement zur Verfügung gestellt, das besonders von seiner Optik her überzeugt, weil letztlich sämtliche Führungselemente verdeckt angeordnet werden können. Das gilt sowohl für die Schienenanordnung als auch die jeweils in oder an der Schienenanordnung geführte Rolleneinheit. Tatsächlich ist die Schienenanordnung nämlich erfindungsgemäß im Türblatt angeordnet und somit verdeckt. Das Gleiche gilt für die Rolleneinheit, welche in der Regel in die Schienenanordnung eingreift und somit ebenfalls von dem davor hin- und herbewegten Türblatt abgedeckt wird.
  • Durch die zusätzliche Möglichkeit, das Türblatt motorisch hin und her zu bewegen, wird ein insgesamt formschönes Äußeres erreicht, das bisher nicht für möglich gehalten wurde. Hierin sind die wesentlichen Vorteile zu sehen.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert; es zeigen:
  • 1 das erfindungsgemäße Schiebeelement in einer perspektivischen Ansicht,
  • 2 einen kombinierten Längsschnitt sowie eine Seitenansicht des Gegenstandes nach 1,
  • 3 eine abgewandelte Ausführungsform der 2 und
  • 4 eine Ansicht der Rolleneinheit.
  • In den Figuren ist ein Schiebeelement dargestellt, welches als Innenschiebetür ausgebildet ist. Zu diesem Zweck verfügt das Schiebeelement bzw. die Innenschiebetür in ihrem grundsätzlichen Aufbau über ein Türblatt 1 und eine Schienenanordnung 2 sowie schließlich eine Rolleneinheit 3. Das Türblatt 1 kann aus Holz, Kunststoff, Glas, Metall sowie Kombinationen hergestellt sein. Die Rolleneinheit 3 und die Schienenanordnung 2 vollführen eine gegenseitige Relativbewegung, um das Türblatt 1 hin und her zu bewegen, wie dies die 1 durch einen Doppelpfeil andeutet, um eine Türöffnung 4 in einer Wand 5 zu verschließen oder freizugeben. Zu diesem Zweck greift die Rolleneinheit 3 im Rahmen des Ausführungsbeispiels jeweils in die Schienenanordnung 2 ein.
  • Von besonderer Bedeutung für die Erfindung ist die Tatsache, dass die Schienenanordnung 2 im Türblatt 1 und folglich verdeckt angeordnet ist. Auch die Rolleneinheit 3 wird jeweils von dem Türblatt 1 verdeckt, weshalb das Türblatt 1 entsprechend der Darstellung nach 1 den Eindruck vermittelt, als ob das Türblatt 1 freischwebend gegenüber der Wand 5 zum Verschluss der Türöffnung 4 hin- und herbewegt wird.
  • Das wird im Rahmen der Erfindung insgesamt wie folgt erreicht. Zunächst einmal sind zwei Schienenanordnungen 2 realisiert, die jeweils über eine eigene zugeordnete Rolleneinheit 3 verfügen, die in die Schienenanordnung 2 eingreift. Man erkennt, dass die jeweilige Rolleneinheit 3 ortsfest angeordnet und über ein Verbindungselement 6 mit einem Wandanker 7 verbunden ist. Der Wandanker 7 ist an der Wand 5 festgelegt. Das Verbindungselement 6 und der Wandanker 7 können ein- oder mehrteilig ausgeführt werden. Die Darstellung nach 4 macht deutlich, dass es sich bei dem Wandanker 7 um eine Lochplatte handeln kann, die mit verschiedenen Befestigungslöchern 8 zur positionsvariablen Festlegung an der Wand 5 ausgerüstet ist. Dabei kann der Wandanker 7 sowohl auf der betreffenden Wand 5 festgelegt als auch in die Wand 5 eingelassen werden.
  • Im Rahmen der Variante nach 2 fungieren die Verbindungselemente 6 für die jeweiligen Rolleneinheiten 3 zugleich als Achsen für Laufrollen bzw. Rollen 9 der Rolleneinheit 3. Das Verbindungselement 6 ist bei dieser Variante nach 2 an die Rolleneinheit 3 angeschlossen.
  • Im Rahmen der alternativen Ausgestaltung nach 3 stellt das Verbindungselement 6 eine Lauffläche für die jeweiligen Laufrollen 9 bzw. Rollen 9 zur Verfügung. Dagegen wird die jeweilige Lauffläche für die Rollen respektive Laufrollen 9 bei der Rolleneinheit 3 nach der Ausgestaltung entsprechend der 2 von der Schienenanordnung 2 definiert oder zur Verfügung gestellt.
  • Man erkennt, dass die beiden Schienenanordnungen 2 bei den Varianten nach den 2 und 3 eine unterschiedliche Anordnung zueinander einnehmen können. So sind die beiden Schienenanordnungen 2 bei dem Türblatt 1 nach 2 gemeinsam in eine Rückwand 1a des Türblattes 1 eingelassen. Bei der Alternative gemäß 3 finden sich die beiden Schienenanordnungen 2 einerseits in der Rückwand 1a und andererseits an einer Unterkante 1c des Türblattes 1. Nicht dargestellt ist die weitere Möglichkeit, eine Schienenanordnung 2 in die Rückwand 1a einzulassen und eine Schienenanordnung 2 an einer Oberkante 1d des Türblattes 1 anzuordnen bzw. in diese Oberkante 1d einzulassen. In jedem Fall gewährleistet die Erfindung, dass die beiden Schienenanordnungen 2 bzw. die jeweiligen Schienenanordnungen 2 sich nicht bis zur Frontwand 1b des Türblattes 1 erstrecken und somit sichtbar werden. Vielmehr verdeckt das Türblatt 1 sowohl die jeweilige Schienenanordnung 2 als auch die Rolleneinheit 3.
  • Die beiden Schienenanordnungen 2 verfügen im Rahmen der beiden Varianten über einen Abstand A zueinander, welcher mehr als die Hälfte der Türblattlänge L beträgt. Tatsächlich sind die hälftige Türblattlänge ½ L sowie die gesamte Türblattlänge L jeweils in der 1 und 2 in Verbindung mit dem besagten Abstand A eingezeichnet, so dass die topologischen Verhältnisse deutlich werden. Durch diese Bemessungsregel wird sichergestellt, dass das Türblatt 1 bei seiner Bewegung entlang der Wand 5 nicht kippt und einwandfrei durch die Rolleneinheiten 3 in Verbindung mit den Schienenanordnungen 2 geführt wird.
  • Bei dieser Bewegung rotieren die Rollen bzw. Laufrollen 9 der jeweiligen Rolleneinheit 3 um im Wesentlichen quer zur Längserstreckung der jeweiligen Schienenanordnung 2 angeordnete Achsen. Wie bereits ausgeführt, definieren die Verbindungselemente 6 im Rahmen der Darstellung nach 1 die jeweiligen Achsen für die Rollen bzw. Laufrollen 9. Dagegen verbinden die Achsen der Laufrollen bei der Variante nach 3 zwei Schenkel der als Hohlprofil ausgeführten Schienenanordnung 2, die insgesamt und im Querschnitt U-förmig bis G-förmig ausgestaltet ist. In jedem Fall verfügt die Schienenanordnung 2 über einen Führungsschlitz 10, durch welchen das Verbindungselement 6 in die Schienenanordnung 2 eingreift.
  • Die Länge der Schienenanordnung 2 ist dabei geringer als die Breite des Türblattes 1 ausgelegt, wie die 1 deutlich macht. Auf diese Weise verfügt die Schienenanordnung 2 über eine versenkte Anordnung gegenüber Seitenkanten 1e des Türblattes 1. Diese Seitenkanten 1e fungieren folglich zugleich als Anschläge für die in der jeweiligen Schienenanordnung 2 geführten Laufrollen 9.
  • Bei einer vergleichenden Betrachtung der 1 und 4 wird deutlich, dass die Laufrollen 9 jeweils paarweise in eine Schienenanordnung 2 bzw. die an dieser Stelle realisierte Hohlprofilschiene eingreifen. Dabei verfügen die beiden Laufrollen 9 über einen Abstand innerhalb der Schienenanordnung 2 zueinander, welcher in etwa ein Viertel der Breite des Türblattes 1 beträgt. Auf diese Weise wird verhindert, dass das Türblatt 1 bei seiner Hin- und Herbewegung nicht verkantet wird und eine einwandfreie Führung erfährt. Das ist selbstverständlich nicht zwingend.
  • Jedenfalls sorgen die ortsfest an der Wand 5 angeordneten und jeweils paarweise in die Schienenanordnung 2 eingreifenden Laufrollen respektive Rollen 9 dafür, dass die Schiebetür 1 einwandfrei beim Öffnen und Schließen der Türöffnung 4 geführt wird und bei diesem Vorgang die Laufrollen 9 wie auch die Rolleneinheiten 3 insgesamt durch das Türblatt 1 ebenso wie die beiden Schienenanordnungen 2 verdeckt werden.
  • Von weiterer besonderer Bedeutung für die Erfindung ist nun der Umstand, dass wenigstens die einer Schienenanordnung 2 zugeordneten Rollen bzw. Laufrollen 9 durch ein flexibles Antriebsmittel 11 miteinander verbunden sind. Im Rahmen der Darstellung werden sämtliche Rollen respektive Laufrollen 9 mit Hilfe des flexiblen Antriebsmittels 11 miteinander gekoppelt, bei dem es sich vorliegend und nicht einschränkend um einen Zahnriemen handelt. Auf diese Weise lässt sich die Bewegung der Rollen respektive Laufrollen 9 synchronisieren. Dadurch wird ein einwandfreier Lauf der jeweiligen Laufrolle 9 im Innern der Hohlprofilschienen bzw. Schienenanordnungen 2 erreicht. Zugleich besteht die Möglichkeit, für einen Antrieb des Türblattes 1 zu sorgen.
  • Zu diesem Zweck ist das Antriebsmittel bzw. der Zahnriemen 11 im Beispielfall mit einem Antrieb 12 ausgerüstet. Dieser Antrieb 12 mag in eine Laufrolle 9 integriert sein bzw. auf eine Laufrolle 9 arbeiten. Selbstverständlich ist es aber auch möglich, zwei oder mehr Laufrollen 9 mit jeweils einem eigenen Antrieb 12 auszurüsten. In jedem Fall führt eine Beaufschlagung des Antriebs 12 dazu, dass sich das Antriebsmittel 11 in der Darstellung nach 4 hin- und herbewegen lässt, wie dies ein Doppelpfeil andeutet.
  • Als Folge hiervon werden die sich um ortsfeste Achsen drehenden Laufrollen 9 synchron im Gegenuhrzeigersinn oder im Uhrzeigersinn angetrieben oder gestoppt. Dabei mag eine Uhrzeigersinndrehung der Laufrollen 9 dazu korrespondieren, dass das Türblatt 1 die Türöffnung 4 freigibt, während die Gegenbe wegung die Türöffnung 4 verschließt. Sobald der jeweilige Antrieb 12 gestoppt wird, beendet das Türblatt 1 seine Bewegung. Dabei kann der Antrieb 12 selbstverständlich fernbedienbar betätigt werden, so dass insgesamt der Eindruck entsteht, als ob sich das Türblatt 1 wie von Geisterhand und ohne sichtbare Führungen vor der Wand 5 hin- und herbewegt und für den Verschluss oder die Freigabe der Türöffnung 4 sorgt.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 202004001068 U1 [0002]

Claims (15)

  1. Schiebeelement, insbesondere Innenschiebetür, mit einem Türblatt (1), ferner mit wenigstens einer Schienenanordnung (2), und mit einer Rolleneinheit (3), wobei die Rolleneinheit (3) und die Schienenanordnung (2) eine gegenseitige Relativbewegung vollführen, dadurch gekennzeichnet, dass die Schienenanordnung (2) im Türblatt (1) angeordnet ist.
  2. Schiebeelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schienenanordnung (2) und/oder die Rolleneinheit (3) von dem Türblatt (1) verdeckt werden.
  3. Schiebeelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Schienenanordnungen (2) mit zugehörigen Rolleneinheiten (3) realisiert sind.
  4. Schiebeelement nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Schienenanordnungen (2) jeweils in eine Rückwand (1a)/Vorderwand des Türblattes (1), in eine Rückwand (1a)/Vorderwand und eine Unterkante (1c) oder in eine Rückwand (1a)/Vorderwand und eine Oberkante (1d) des Türblattes (1) eingelassen sind.
  5. Schiebeelement nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Schienenanordnungen (2) einen Abstand (A) zueinander aufweisen, der mehr als die hälftige Türblattlänge (1/2 L) beträgt.
  6. Schiebeelement nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Rolleneinheit (3) über ein Verbindungselement (6) mit einem Wandanker (7) gekoppelt ist.
  7. Schiebeelement nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (6) und der Wandanker (7) ein- oder mehrteilig ausgebildet sind.
  8. Schiebeelement nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (6) an die Rolleneinheit (3) angeschlossen ist und/oder eine Lauffläche für die jeweilige Rolle (9) definiert.
  9. Schiebelement nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Schienenanordnung (2) eine Lauffläche für die Rolleneinheit (3) aufweist.
  10. Schiebeelement nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Rollen (9) der Rolleneinheit (3) um im Wesentlichen quer zur Längserstreckung der Schienenanordnung (2) angeordnete Achsen rotieren.
  11. Schiebeelement nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Schienenanordnung (2) eine im Vergleich zur Breite des Türblattes (1) geringere Länge aufweist und gegenüber Seitenkanten (1e) des Türblattes (1) versenkt angeordnet ist.
  12. Schiebeelement nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Rollen (9) sämtlicher oder ausgewählter Rolleneinheiten (3) durch ein flexibles Antriebsmittel (11) miteinander verbunden sind.
  13. Schiebeelement nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Antriebsmittel (11) mit einem Antrieb (12) ausgerüstet ist.
  14. Schiebeelement nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Rolleneinheit (3) als Rollenwagen mit jeweils endseitigen Laufrollen (9) ausgebildet ist.
  15. Schiebeelement nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Schienenanordnung (2) im Querschnitt U-förmig bis G-förmig ausgebildet ist und einen Führungsschlitz (10) aufweist.
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