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Die
Erfindung betrifft eine zum Antrieb eines Reinigungs- und Massagewerkzeuges
wie beispielsweise einer Tellerbürste geeignete Vorrichtung.
Typischerweise ist die Vorrichtung in einer Duschkabine an der Wand
befestigt.
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Für
manche Menschen, welche nicht sehr beweglich sind, ist es schwierig
bis unmöglich sich selbst den Rücken, vor allem
im Bereich zwischen den Schulterblättern, zu waschen.
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Um
dem abzuhelfen gibt es gibt eine Fülle von Vorschlägen
für an die Innenwände von Duschkabinen eingebaute
Vorrichtungen mit motorisch bewegten Bürsten, welche so
platziert sind, dass man sich mit dem Rücken daran stellen
und daran andrücken kann, wodurch man gereinigt und massiert
wird.
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Walzenbürsten,
also solche bei denen die bürstenden Oberfläche
die Mantelfläche eines rotierenden Körpers ist,
zieht man für diesen Anwendungsfall nicht mehr in Betracht,
da sich bei diesen Bürsten sehr leicht Haupthaar des Benutzers
in gefährlicher Weise verfangen kann. Die aktuelleren Vorschläge
zu diesem Thema befassen sich daher allesamt mit motorisch angetriebenen,
rotierenden Tellerbürsten, also solchen Bürsten,
bei denen die bürstende Oberfläche eine zumindest
etwa zur Drehachse normal stehende Stirnfläche eines rotierenden Körpers
ist und wobei die Rotationsachse im Wesentlichen auf die zu behandelnde
Oberfläche normal steht.
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Entsprechend
der
DE 296 02 938
U1 wird eine Vorrichtung dieser Art vorgeschlagen, bei
welcher eine etwas abgewandelte Tellerbürste mittelbar an
der Stirnseite eines von einem Gehäuse umschlossenen Elektromotors
befestigt ist. Diese Baugruppe ist über einen sich vertikal
erstreckenden Riemenantrieb an der Wand der Duschkabine befestigt. Der
Riemenantrieb ist von einem Gehäuse umschlossen, welches
an der dem Benutzer zugewandten Seite eine Öffnung in Form
eines vertikal verlaufenden Schlitzes aufweist, durch welchen die
Verbindung zwi schen dem den Elektromotor umfassenden Gehäuse
und dem Riemenantrieb verläuft. Nachteilig an dieser Vorrichtung
ist die störend große Gesamtabmessung in der Normalrichtung
auf die Duschkabinenwand sowie die schlitzförmige Öffnung an
dem an der Wand befestigten Gehäuse, da dadurch beim Duschen
Nässe und Seifenrückstände in das Gehäuse
gelangen.
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Eine
sehr ähnliche Vorrichtung mit den gleichen Nachteilen zeigt
auch die
DE 203 16
242 U1 .
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Die
AT 412 524 B beschreibt
eine Vorrichtung dieser Art, wobei eine Tellerbürste samt
Antrieb an zwei parallelen Stangen vertikal verschiebbar gehalten
wird. Als Antrieb wird ein Getriebemotor vorgeschlagen bei welchem
die Drehbewegung des Motors über ein Winkelgetriebe in
die Drehbewegung einer Tellerbürste übersetzt
wird. Die Energie stammt von einer in der Antriebseinheit eingesetzten
Batterie. Die vertikale Verstellung erfolgt manuell unter Zuhilfenahme
eines mehrfach umgelenkten Seilzuges. Gegenüber den zuvor
beschriebenen Bauweisen ist an dieser Bauweise vorteilhaft, dass
sie auf Grund des Winkelgetriebes flacher ausgeführt werden
kann. Nachteilig ist das problematische Design mit den von außen
erkennbar vielen verschiedenen Teilen und ihren einzelnen unterschiedlichen
zu reinigenden Oberflächen, sowie dass der Höheneinstellgriff
auch dann gehalten werden muss, wenn die Höhe unverändert
bleiben soll.
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Von
diesem Stand der Technik hat sich der Erfinder die Aufgabe gestellt
eine Reinigungs- und Massagevorrichtung in Form einer an einer Halterung
höhenverstellbar angeordneten, elektrisch angetriebenen,
rotierenden Tellerbürste geschlossener und kompakter auszuführen.
Damit soll ein optisch gefälligeres Aussehen erreicht werden,
und der zum Sauber halten erforderlichen Aufwand soll gering sein.
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Zum
Lösen der Aufgabe wird wiederum von einer Bauweise ausgegangen
bei der eine Reinigungs- und Massageeinheit bestehend aus Antriebsmotor,
Getriebe, Tellerbürste sowie Motor und Getriebe umschließendem
Gehäuse an einem zwischen zwei Rollen gespannten Riemen
befestigt und mittels diesem zwischen den beiden Rollen linear beweglich ist,
wobei die zwei Rollen im Inneren eines an der Wand der Duschkabine
befestigten Gehäuses angeordnet sind, welches an der, der
Reinigungs- und Massageeinheit zugewandten Seite eine längliche Öffnung
aufweist, deren Längsrichtung parallel zu jener Richtung
liegt, in welcher die Antriebseinheit linear beweglich ist.
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Erfindungsgemäß ist
vorgesehen, dass die zwangsweise erforderliche Öffnung
an dem an der Wand befestigten Gehäuse, welches zwangsweise zum
Abdecken der Rollen und eines allfälligen Antriebes für
diese erforderlich ist, durch den Riemen verschlossen wird, an welchem
die Reinigungs- und Massageeinheit befestigt ist.
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In
einer vorteilhaften Ausführungsform sind jene Bereiche
des an der Wand befestigten Gehäuses, welche die Längsseiten
von besagter länglicher Öffnung begrenzen, als
Nutprofil ausgebildet, in welches der Riemen mit einem Teil seiner
Querschnittsfläche hineinragt.
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Die
Bauweise lässt sich am leichtesten verwirklichen, wenn
die Achse der Rollen parallel zur Fläche der Öffnung
des wandfesten Gehäuse liegt und natürlich normal
zur Längsrichtung dieser Öffnung. Der Riemen ist
am Besten mit einer flachen rechteckigen Querschnittsfläche
ausgebildet.
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Üblicherweise
liegt die Richtung, in welcher die Reinigungs- und Massageeinheit
linear verschiebbar ist vertikal. Dafür ist es eine vorteilhafte Weiterentwicklung
den Riemen als geschlossene Schleife auszuführen und ihn
an dem der Reinigungs- und Massageeinheit gegenüber liegenden Strang
mit einem Gegengewicht zur Reinigungs- und Massageeinheit zu versehen.
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Die
Erfindung wird an Hand der Zeichnungen anschaulicher:
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1 zeigt
eine erfindungsgemäße Vorrichtung mit manueller
Höhenverstellbarkeit der Reinigungs- und Massageeinheit
in Frontalansicht.
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2 zeigt
die Vorrichtung von 1 in der Schnittansicht A-A
gemäß 1.
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3 zeigt
die Vorrichtung von 1 und 2 teilweise
aufgeschnitten von oben.
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4 zeigt
eine zweite erfindungsgemäße Vorrichtung in gleichartiger
Schnittansicht wie 2.
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Der
starr an einer Wand befestigte Teil der Vorrichtung besteht aus
einer vertikal ausgerichteten Profilschiene 1 sowie zwei
kappenartigen Endstücken 11 welche die Stirnseiten
an den Enden der Profilschiene abdecken.
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Die
Profilschiene 1 hat eine etwa C-förmige Querschnittsfläche,
wobei die Öffnung 1.1 der Querschnittsfläche
an der von der Wand abgewandten Seite der Profilschiene liegt. An
den beiden seitlichen Rändern dieser Öffnung 1.1 – welche
in Längsrichtung der Profilschiene 1 verlaufen – weist
die Profilfläche der Profilschiene 1 jeweils eine
kleine, zur großen Öffnung 1.1 hin offene
Nut 1.2 mit rechteckiger Querschnittsfläche auf
(3).
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In
den Endstücken 11 ist im Bereich der Projektion
der Querschnittsfläche der Profilschiene 1 jeweils
eine Riemenrolle 5.3 drehbar gelagert, wobei die Drehachse
normal zur Profilrichtung der Profilschiene 1 und parallel
zur Breite der Öffnung 1.1 von deren Querschnittsfläche,
also auch parallel zur Wand liegt. Um die beiden Riemenrollen 5.3 herum ist
ein mittelbar als geschlossene Schleife ausgeführter Riemen 5 gespannt.
Der Riemen 5 ist bei den vorliegenden Beispielen als breiter,
flacher Zahnriemen ausgeführt. Jener zur Profilschiene 1 parallel
ausgerichteter und die beiden Riemenrollen miteinander verbindender
Strang 5.1 des Riemens 5, welcher von der Wand
weiter entfernt liegt, verläuft an der Öffnung 1.1 der
Profilschiene 1. Die größere Abmessung
der flachrechteckigen Querschnittsfläche des Riemens 5 liegt
bei diesem Strang 5.1 in der Ebene der Öffnung 1.1 der
Profilschiene 1 und sie erstreckt sich in die Nuten 1.2,
welche an diese Öffnung 1.1 seitlich anschließen.
Das heißt, die Öffnung 1.1 der Profilschiene 1 wird
durch den Strang 5.1 des Riemen 5 abgedeckt, und
dieser Strang 5.1 des Riemen 5 wird dabei an den
Nuten 1.2 der Profilschiene 1 gehalten und bei
Bewegung entlang dieser geführt.
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An
der äußeren Seite dieses Stranges 5.1 des
Riemens 5 ist die Reinigungs- und Massageeinheit 2 befestigt.
Diese besteht aus der Tellerbürste 2.2 und der
dahinter liegenden Antriebseinheit 2.1. Die wichtigsten
Teile der Antriebseinheit sind ein Elektromotor 2.1.1,
vorteilhafterweise mit zur Drehachse der Tellerbürste normal
liegender Drehachse, ein Winkelgetriebe 2.1.2 welches die
Drehbewegung des Elektromotors in eine Drehbewegung der Tellerbürste übersetzt,
ein diese Teile umschließendes Gehäuse, eine Ansteckvorrichtung
für die Tellerbürste und Befestigungsteile mit
Hilfe deren die Antriebseinheit am Riemen 5 gehalten wird.
Da die Antriebseinheit 2.1 vom Inneren der Profilschiene 1 her
mit Energie versorgt werden muss, muss der Strang 5.1 des Riemens
im Bereich der Antriebseinheit unterbrochen oder zumindest mit einer
Durchgangsbohrung versehen sein.
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Optional
ist die Reinigungs- und Massageeinheit mit einem Griff- und Blockierteil 7 versehen mit
Hilfe dessen ihre vertikale Position an der Profilschiene 1 fixiert
bzw. entriegelt und verändert werden kann. Die Blockierung
der Bürsteineinheit an der Profilschiene 1 kann
einfach unter Anwendung einer blockierbaren Klemmverbindung hergestellt
werden, indem ein Teil mit einer Oberfläche mit möglichst
hohem Haftreibungsbeiwert von der Bürsteineinheit aus feder-
oder schwerkraftgetrieben gegen die Profilschiene 1 gedrückt
wird und indem dieses Andrücken durch eine Bewegung des
Griff- und Blockierteils 7 beendet werden kann. Da diesbezügliche
Ausführungsformen ohne weiteres im Rahmen des fachmännischen
Konstruierens entwickelt werden können wird hier nicht
weiter darauf eingegangen.
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Bei
der Vorrichtung gemäß 1 bis 3 ist
am wandseitigen Strang 5.2 des Riemens 5 ein Gegengewicht 6 zur
Reinigungs- und Massageeinheit 2 angebracht. Das ist dann
besonders sinnvoll, wenn die Höhe der Reinigungs- und Massageeinheit manuell
eingestellt werden soll. Wenn dieses Gegengewicht 6 gleich
schwer ausgeführt wird wie die Reinigungs- und Massageeinheit 2,
so braucht bei der Aufwärts- oder Abwärtsbewegung
der Reinigungs- und Massageeinheit nur Reibung und keine Gewichtskraft überwunden
werden. Auch beim Stillhalten des Riemens 5 ist dann keine
Gewichtskraft zu überwinden. Es ist vorteilhaft, das Gegengewicht 6 nicht
nur am Riemen 5 zu befestigen, sondern es auch für
seine Bewegung mit diesem an der Profilschiene 1 zu führen.
Im dargestellten Beispiel erfolgt dies mittels Stiften, welche vom
Gegengewicht aus in Nuten an der Profilschiene 1 eingreifen
(3). Wie bei der Reinigungs- und Massageeinheit
auch braucht der Strang 5.2 des Riemens 5 am Gegengewicht
nicht durchzugehen. Wie dargestellt kann er auch unterbrochen und
mit beiden so gebildeten Enden am Gegengewicht befestigt sein, sodass
das Gegengewicht eine Verbindung zwischen zwei Teilsträngen
darstellt.
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Wie
in 1 dargestellt kann an der Profilschiene 1 seitlich,
näher an der Wand als die Reinigungs- und Massageeinheit 2,
ein Gehäuse 4 mit elektrischen Akkumulatoren 4.1 zwecks
Bereitstellung der Energie für den Elektromotor 2.1.1 angebracht
sein. Diese elektrische Energie kann mit einer ungefährlich
kleinen Spannung, beispielsweise 12 Volt bereitgestellt werden.
Idealerweise sind die Akkumulatoren 4.1 aus dem Gehäuse 4.1 entnehmbar damit
der Aufladevorgang an einem anderen Ort als in der Duschkabine durchgeführt
werden kann. Wenn kein Akkumulator verwendet werden soll, kann man die
Vorrichtung auch durch eine Leitung in der Wand kontinuierlich mit
Kleinspannung versorgen, welche durch ein entsprechendes Netzgerät
an einem anderen Ort erzeugt wird.
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Auch
eine Bedieneinheit 3, zum Aus- und Einschalten des Elektromotors,
gegebenenfalls auch zum Vornehmen weiterer Einstellungen wie beispielsweise
zu durchfahrenden Geschwindigkeitsprofilen kann seitlich an der
Profilschiene 1, näher an der Wand als die Reinigungs-
und Massageeinheit 2, angebracht sein.
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Die
erforderlichen elektrischen Leitungen von der Energieversorgung
und von der Bedieneinheit 3 zur Reinigungs- und Massageeinheit 2,
sowie gegebenenfalls ein Wasserschlauch von einer Versorgungsleitung
zur Reinigungs- und Massageeinheit 2 verlaufen idealerweise
innerhalb der Profilschiene 1 und dabei wieder zwischen
den beiden Riemensträngen 5.1 und 5.2.
Diese Leitungen werden dabei am besten innerhalb einer entsprechend schlanken
Energieführungskette 8 geführt deren
Biegeebene parallel zur Wand liegt.
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(Eine
Energieführungskette – auch als „Schleppkette", „Energiekette", „Kabelkette"
bezeichnet – ist eine üblicher Bauteil im Maschinenbau
dessen gelenkig miteinander verbunden Einzelglieder gemeinsam einen
länglichen, in nur einer Ebene bis zu einem definierten
Mindestradius biegsamen Hohlraum einschließen in welchem
bestimmungsgemäß Leitungen untergebracht werden,
welche zu bewegten Maschinenteilen führen.)
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4 zeigt
eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung bei der die Höheneinstellung der Reinigungs-
und Massageeinheit motorbetrieben erfolgt. Dazu ist die obere Riemenrolle über einen
weiteren Antriebsriemen durch einen im oberen Endstück
angebrachten Elektromotor 9 angetrieben. Mit dem zusätzlichen
Elektromotor einschließlich der dafür erforderlichen
Ansteuerung erübrigen sich die Bau teile Gegengewicht 6 sowie
Griff- und Blockierteil 7 gemäß der Bauweise
von 1 bis 3.
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An
Stelle einer Tellerbürste 2.2 können
mit der Antriebseinheit natürlich auch andere Massagewerkzeuge
wie beispielsweise drehbar gelagerte Kugeln etc. bewegt werden.
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Es
ist ratsam, die Verbindung zwischen der Antriebseinheit 2.1 und
der Tellerbürste 2.2 bzw. dem stattdessen verwendeten
Masseteil leicht lösbar zu gestalten.
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Dies
wird problemlos erreicht indem die Antriebswelle für die
Tellerbürste als Hohlwelle ausgeführt ist an welche
die zu bewegende Tellerbürste aufgesteckt werden kann.
Die Geometrie der Steckverbindung ist dabei so auszubilden, dass
die Tellerbürste an der Hohlwelle gegen Relativdrehung
zur Hohlwelle um die gemeinsame Achse gesperrt ist, und dass sie
gegen Relativbewegung in Achsrichtung von der Tellerbürste
weg in einer leicht überwindbaren Einrasterung hält.
Beispielsweise kann der Innenumfang der hohlen Antriebswelle mit
quadratischer Querschnittsfläche ausgeführt sein
und eine von der Seite der Tellerbürste abgewandt liegende
Verbreiterung aufweisen. Von der Tellerbürste 2.2 aus
ragen vier Fortsätze in die Antriebswelle hinein, wobei
je ein Fortsatz mit seinem von der Tellerbürste entfernt
liegenden Ende an eine Seitenfläche der quadratischen Innenumfangskontur
der Antriebswelle elastisch andrückt. Die Fortsätze
sind an diesen Enden mit einer, der Achse abgewandt liegenden, abgerundeten
Verbreiterung versehen mit Hilfe der sie an der entsprechenden Querschnittsverbreiterung
der Hohlwelle einrasten. Damit kann die Tellerbürste einfach
auf die elektromechanische Antriebseinheit aufgesteckt werden und
im Bedarfsfall einfach davon heruntergezogen werden. Beim Aufschieben
spürt man ein Einrasten in die richtige Stellung und beim
Herunterziehen spürt man zu Begin die Überwindung
dieser Einrastung.
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Bisher
wurde die erfindungsgemäße Vorrichtung an Hand
des vorteilhaften und anschaulichen Anwendungsfalles der Bewegung
einer Tellerbürste beschrieben. Innerhalb des Erfindungsgedankens
ist es natürlich auch möglich andere Reinigungs-
und Massagewerkzeuge als eine Tellerbürste anzutreiben.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 29602938
U1 [0005]
- - DE 20316242 U1 [0006]
- - AT 412524 B [0007]