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DE202008004699U1 - Befestigungsvorrichtung zur Befestigung steckbarer elektrischer Gehäuse - Google Patents

Befestigungsvorrichtung zur Befestigung steckbarer elektrischer Gehäuse Download PDF

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DE202008004699U1
DE202008004699U1 DE200820004699 DE202008004699U DE202008004699U1 DE 202008004699 U1 DE202008004699 U1 DE 202008004699U1 DE 200820004699 DE200820004699 DE 200820004699 DE 202008004699 U DE202008004699 U DE 202008004699U DE 202008004699 U1 DE202008004699 U1 DE 202008004699U1
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plug
rotary latch
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base
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DE200820004699
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Phoenix Contact GmbH and Co KG
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Phoenix Contact GmbH and Co KG
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  • Snaps, Bayonet Connections, Set Pins, And Snap Rings (AREA)

Abstract

Befestigungsvorrichtung (1), insbesondere für ein Überspannungsschutzgerät, bestehend aus einem Basisteil (2) mit in einem Gehäuse (15) angeordneten Anschlussklemmen für verschiedene elektrische Leiter und aus mindestens einem steckbaren Steckerteil (3) mit mindestens einem in einem Gehäuse (25) angeordneten Überspannungsableiter, wobei das Basisteil (2) mit dem Steckerteil (3) über Steckbuchsen und korrespondierenden Steckstiften im elektrischen Kontaktschluss steht, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein lösbarer Drehriegel (4) im Basisteil (2) angeordnet ist, womit eine formschlüssige Verriegelung zwischen dem Basis- (2) und Steckerteil (3) hergestellt wird.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Befestigungsvorrichtung zur Befestigung von Gehäusen elektrischer oder elektronischer Geräte an Geräteunterteilen. Je nach Beanspruchung bzw. Umwelteinflüssen für Einsatzgebiete im Bereich der allgemeinen Elektronik können diese Geräte in Kunststoff oder Metallblech ausgeführt sein. Insbesondere findet man derartige elektrische oder elektronische Geräte mit Geräteunterteilen beispielsweise zum Schutz der Stromversorgung in der Gebäude- und Industrieinstallation, insbesondere in Geräten zum Schutz von Überspannungen, die mit einem Kunststoffgehäuse zur Berührsicherheit ausgestattet sind. Diese bestehen in der Regel aus einem Geräteunterteil, welches auch als Basisteil bezeichnet werden kann und mindestens einem steckbaren Überspannungsschutzelement als Steckerteil, wobei das Basisteil aus einem Grundgehäuse mit Anschlussklemmen für die Leiter des zu unterstützenden elektrischen Netzes und aus Anschlussbuchsen zur Aufnahme eines mit Rund- oder Flachsteckkontakten steckbaren Überspannungsschutzelementes als Steckerteil besteht, so dass das Überspannungsschutzelement auf das Geräteunterteil aufsteckbar ist.
  • Stand der Technik
  • Die hier in Rede stehenden Geräte zum Schutz für elektrische oder elektronische Stromkreise insbesondere zur Ableitung von Überspannungen sind seit mehreren Jahrzehnten bekannt. Dabei sind die Geräte mit einem Basisteil und je nach Schutzstufe mit unterschiedlichen Ableitern für Überspannungen ausgestattet. Hierbei hat sich vorteilhaft ein steckbares Gehäuseteil zur Aufnahme dieser Ableiter bewährt. So können je nach Gefährdungspotential in diesen steckbaren Gehäusen Funkenstrecken als Blitzschutz verwendet sein oder für eine niedrigere Ableitstufe auch Varistoren oder Gasableiter Verwendung finden. Diese steckbaren Gehäuse, die weiterhin als Steckerteil bezeichnet werden, sind für die Gebäude- und Industrieinstallation aus Berührschutzgründen als Kunststoffgehäuse ausgeführt und werden in der Regel in einem auf Tragschienen montierbaren Basisteil, auch als Installationsblock bezeichnet, eingesteckt. Beide Teile, das Basis- wie auch das Steckerteil beinhalten in ihrem Gehäuse Verbindungselemente.
  • Der elektrische Kontaktschluss der Verbindungselemente des Basisteils mit den Verbindungselementen für das Steckerteil erfolgt über die im Basisteil angeordneten Anschlusskontakte, die aus Steckbuchsen und korrespondierenden Steckstiften oder Flachstecker bestehen können, sodass das Steckerteil auf dem Basisteil auf- oder einsteckbar ist oder entsprechend ab- oder herausziehbar ist.
  • Beispielsweise sind solche gattungsgemäßen aus dem Stand der Technik verfügbaren Überspannungsschutzgeräte in verschiedenen Bauarten im Allgemeinen dem Produktkatalog Überspannungsschutz TRABTECH 2007, MNR 52002087/15.03.2007-00 der Firma Phoenix Contact Gmbh & Co. KG, Umschlagseite und Seite 8 und 9, zu entnehmen. Die Abbildung eines Überspannungsschutzgerätes in Form eines Basisteils und eines Steckerteils ist auf der Umschlagseite des Kataloges dokumentiert in 3-D Ansicht mit einer Vielzahl unterschiedlicher Schutzelemente als Steckerteile in ihren Kunststoffgehäusen dargestellt, die von einem Basisteil aufgenommen werden können.
  • Der lösbare Kontaktsitz der im Basisteil einsteckbaren Steckerteile erfolgt durch den Kontaktschluss zwischen denen im Basisteil enthaltenen Steckerbuchsen und den korrespondierenden, im Steckerteil ausgebildeten, Steckerstiften. Die Steckerbuchse und der Steckerstift bilden eine Kraftschlussverbindung. Diese Kraftschlussverbindung zwischen den beiden Elementen des Überspannungsschutzgerätes entspricht zwar den normenkonformen Anforderungen, aber nicht den selbst gestellten Qualitätsanforderungen, die deutlich über dem normalen Qualitätsstandard liegen.
  • Der Nachteil dieser Kraftschlussverbindung aus dem Stand der Technik besteht darin, dass unter erschwerten Einsatzbedingungen z. B. in der industriellen Anwendung bei Windkraftanlagen und bei ungewollten Montagefehlern als Grund für den Ausfall festgestellt wurde, dass sich einzelne Steckerteile nach einer Arbeitsprüfung aus dem Basisteil gelöst bzw. deutlich angehoben haben bzw. nicht komplett eingesteckt waren, so dass kein sicherer Kontaktschluss zwischen den Steckerbuchsen und Steckerstiften mehr vorhanden war. Im Extremfall fiel das Steckerteil im Prüflabor aus dem Basisteil.
  • Die DE 20 2004 006 227 U1 offenbart in der 1 bis 7, wie zuvor beschrieben, ein Überspannungsschutzgerät. Das Überspannungsschutzgerät besteht aus einem Basisteil und einem steckbaren Steckerteil, welches den Stand der Technik, mit den zuvor beschriebenen Nachteilen der kraftschlüssigen Verbindung, aufzeigt. Um zu vermeiden, dass sich die kraftschlüssige Verbindung zwischen dem Basisteil und dem Steckerteil löst, wurde bei einigen Überspannungsschutzgeräten der Kraftschluss zwischen der Steckbuchse des Basisteils und dem Steckstift des Steckerteils geändert bzw. erhöht. Die Änderung erfolgte durch Einbringen einer „Beule" bzw. einer „Verdickung" am Steckstift bzw. am Kontaktschwert des im Steckerteil enthaltenen Steckstiftes, welcher zum Kontaktschluss mit der Kontakttulpe der im Basisteil angeordneten Steckteilbuchse in Eingriff gebracht wird. Der Nachteil dieser Ausführungsform des Kontaktschlusses zwischen dem Basis- und Steckerteil besteht darin, dass bei einem Austausch bzw. Wechsel eines Steckerteiles, dieses sich aufgrund der starken Kraftschlussverbindung nur sehr schwer aus dem Basisteil herausziehen lässt. Außerdem kann das vollständige Einstecken des Steckerteils nicht optisch überprüft werden.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Überspannungsschutzgerät der eingangs genannten Art zu schaffen, welches die genannten Nachteile der bekannten Anordnungen aus dem Stand der Technik vermeidet und eine technische Lösung vorschlägt die es ermöglicht, unter Beibehaltung der bisherigen äußeren Abmessungen der Basis- und Steckerteile, einerseits ein lösbares Steckerteil mit einem für die elektrische Verbindung erforderlichen Steckanschluss zwischen dem Basis- und Steckerteil herzustellen und andererseits das Lösen des Steckerteils im Basisteil bei rauhen Arbeitsbedingungen und ungewollte Montagefehler zu verhindern bzw. den Sitz des Steckerteils auch optisch überprüfen zu können.
  • Beschreibung der Erfindung
  • Erfindungsgemäß wird dieses "Problem durch die kennzeichnenden Merkmale der beanspruchten Schutzansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den nachfolgenden Unteransprüchen und den nachstehenden Beschreibungen. Um eine mit der vorliegenden Erfindung ausgestattetes elektrisches oder elektronisches Gerät, insbesondere Überspannungsschutzgerät, bestehend aus einem Basisteil und mindestens einem steckbaren Steckerteil herzustellen, besteht eine erste Aufgabe darin, die Montage bzw. das Wechseln eines Steckerteils im Basisteils montagefreundlich und optisch prüfbar zu ermöglichen, während die zweite Aufgabe darin bestand, das unfreiwillige Lösen von Kontaktanschlüssen zwischen dem Basisteil und dem eingesteckten Steckerteil eines Überspannungsschutzgerätes in rauher industrieller Umgebung zu verhindern. Und drittens sollte die Lösung in den bekannten Abmessungen der Basisteile und Steckerteile erfolgen, um kompatibel zu älteren Steckerteilen ohne vorliegende Befestigungsvorrichtung zu bleiben.
  • Zur Lösung dieser Aufgaben wird erfindungsgemäß eine Befestigungsvorrichtung in Form eines Drehriegels mit einer korrespondierenden Gegenöffnung in Form einer Nut vorgeschlagen, die als ein leicht bedienbares, mittels eines Schraubendrehers lösbarer Drehriegel im Basisteil angeordnet ist und eine formschlüssige Verriegelung zwischen dem Basis- und Steckerteil herstellt. Dieses wird mittels Öffnungen im Basisteil und im Steckerteil integriert, so dass die bauliche Vereinigung dieses Drehriegels mit dem Basisteil und dem Steckerteil die äußeren Abmessungen dieser einzelnen Bauteile nicht verändert.
  • Diese Befestigungsvorrichtung zwischen Basis- und Steckerteil in der Ausprägung eines Drehriegels verhindert einerseits ein ungewolltes Herausziehen eines Steckerteiles aus dem Basisteil und stellt andererseits den Festsitz der Kontaktschlüsse zwischen den Steckerbuchsen des Basisteils und den korrespondierenden Steckerstiften des Steckerteiles sicher. Der Festsitz der Kontaktschlüsse wird dadurch erreicht, dass die Befestigungsvorrichtung in der Verriegelungsstellung gleichzeitig in das Basis- und Steckerteil eingreift und somit einen Formschluss zwischen den beiden Elementen sicherstellt. Das Erfordernis der Sicherstellung des Festsitzes zwischen dem Basis- und Steckerteil eines Überspannungsschutzgerätes wird mit dem Einsatz des vorgenannten Erfindungsgegenstandes in beispielsweise der industriellen Anwendung bei Windkraftanlagen die geforderte Sicherheit erfüllen.
  • Um nicht nur dem Erfordernis einer festen mechanischen Verbindung zwischen den beiden Elementen zu entsprechen, sondern auch dem Erfordernis der einfachen Montage und dem schnellen Wechsel von Steckerteilen im Basisteil, wird die Befestigungsvorrichtung als lösbares Mittel ausgestaltet. Die Lösbarkeit der Befestigungsvorrichtung im Basisteil wird dadurch erreicht, dass die Befestigungsvorrichtung als teilweise bewegliche Vorrichtung ausgebildet ist. Die bewegliche Befestigungsvorrichtung besteht dabei aus einem einteiligen Drehriegel, der im Prinzip aus einem Kopfteil, einem Zungenteil und einem Achsteil gebildet wird und drehbeweglich in einer Öffnung des Basisteiles angeordnet ist. Der Formschluss des Drehriegels wird durch eine Drehbewegung desselben erreicht, wobei sich das Zungenteil des Drehriegels auf einem Radius von einer Position einer Nische im Basisteil in eine Position der Verriegelung in einer Nut des Steckerteils bewegt. Der Radiusweg des Zungenteils wird durch Anschläge begrenzt, die in der Öffnung des Basisteils, welche den Drehriegel aufnimmt, angeordnet sind. Somit ist eine Begrenzung des Drehwinkels durch die Nut im Steckerteil nicht zwingend erforderlich. Zur Betätigung des Drehriegels enthält das Kopfteil ein Profil, welches zur Aufnahme eines Werkzeuges in vorteilhafter Weise eines Schraubendrehers geeignet ist. Das Profil im Kopfteil des Drehriegels kann aus einem Schlitz, einem Kreuzschlitz, einem Innensechskant nach Inbus oder einem innensechser Stern nach Torx, nur um einige zu nennen oder aus einer Kombination dieser Profile bestehen. Andere Profile im Kopfteil sind möglich. Der Drehriegel selbst besteht aus einem hochwertigen Isolierstoff, vorzugsweise thermoplastischer Kunststoff, beispielsweise aus dem Bereich der Polyamide, Polycarbonate oder Polyester. Andere Kunststoffe sind denkbar.
  • Das Drehen am Drehriegel bewirkt eine Verstellung der Verriegelung, die das Öffnen und Schließen der Verbindung zwischen Basis- und Steckerteil ermöglicht. Befindet sich das Zungenteil des Drehriegels in der Ausgangsposition bzw. Ruhestellung, ist das im Basisteil vorhandene Aufnahmefach, zum Einschieben oder zum Entnehmen eines Steckerteiles, geöffnet. In der Ausgangsposition befindet sich das Zungenteil des Drehriegels an einem Anschlag in einer seitlichen Nische des Basisteiles. Zur Vermeidung eines selbständigen Verdrehens des Drehkeils sind geeignete geometrische Mittel in der Nische im Basisteil vorgesehen. In der geöffneten Stellung des Drehriegels kann nun ein Steckerteil in ein Aufnahmefach der Aufnahmeöffnung des Basisteiles eingeschoben werden. Da die Aufnahmeöffnung mehrere Aufnahmefächer enthalten kann, wäre im Falle der geometrischen Anordnung des Drehriegels zwischen zwei Steckerteilen der Drehriegel aus beiden Nuten herauszudrehen.
  • Beim Einschieben eines Steckerteils mit einem Steckerteil in ein Aufnahmefach eines Basisteiles, wird das Steckerteil zum leichteren Einführen und genauen Positionieren an den innen liegenden Seitenwänden der Aufnahmeöffnung des U-förmigen Basisteiles aus dem Stand der Technik bekannten angeordneten Stegen entlang geführt. Die Stege greifen dabei in die an den Schmalseiten des Steckerteils angeordneten korrespondierenden Vertiefungen ein und dienen dem Steckerteil als Führung und Anlage. Ist ein Steckerteil bis zur Bodenfläche eines Aufnahmefachs eingeschoben, sind die Steckerbuchsen des Basisteiles und die Steckerstifte des Steckerteiles im Kontaktschluss. In dieser zusammengefügten Position befinden sich die Zungenteile des Drehriegels jeweils in den Nischen des Basisteils und in einer Ebene mit korrespondierenden, quer zur Steckrichtung des Steckerteils vorgesehenen Nuten im Steckerteil, so dass bei einer Drehung des Drehriegels dessen Zunge auf gleicher Höhe mit der Öffnung der Nut im Steckerteil ist. Mit Hilfe eines Werkzeuges, vorzugsweise eines Schraubendrehers, kann durch eine ca. 90 Grad Drehung des Drehriegels eine formschlüssige Verbindung zwischen dem Basis- und Steckerteil hergestellt werden. Die formschlüssige Verbindung entsteht dadurch, dass, durch die Drehung des Drehriegels das Zungenteil in die Nut oder einer entsprechenden Querkante des Steckerteiles eingreift, so dass der Drehriegel in seiner Ausprägung durch Anlage an diesen Kanten in einer Sperrposition ein Herausnehmen des Steckerteils verhindert. Der Drehriegel befindet sich jetzt in der Sperrposition (Arbeitsstellung). Das Zungenteil liegt in seiner Arbeitsstellung mit einer seiner Seitenkanten des vorstehenden Zungenteils an einem Anschlag an und das Aufnahmefach ist geschlossen. Der Anschlag kann sich dabei in der Öffnung des Basisteiles, welches den Drehriegel aufnimmt, oder im Steckerteil befinden. In der Sperrposition ist ein unfreiwilliges Lösen des Steckerteiles aus dem Basisteil, bzw. ein Lösen der Kontaktschlüsse zwischen den Steckerbuchsen und Steckerstiften, nicht mehr möglich. Das Steckerteil ist im Basisteil gesichert, wobei dieses auch Schutz gegen ungewolltes Aushebeln des Steckerteils mit einem Werkzeug Schutz bietet. Zum Wechseln des Steckerteils bzw. zur Entnahme eines Steckerteiles wird der Drehriegel wieder um ca. 90 Grad in die Ausgangsposition bis zu einem Anschlag im Basisteil zurückgedreht. In der Ausgangsposition befindet sich das Zungenteil des Drehriegels wieder in der dafür vorgesehenen Nische des Basisteiles, welche auch den Anschlag für eine Seitenkante des Zungenteils enthält. Das Aufnahmefach ist geöffnet und das Steckerteil kann leicht entnommen werden.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Figuren aufgrund der Baugröße vergrößert dargestellt und wird nachfolgend näher beschrieben. Es zeigt
  • 1 in perspektivischer Darstellung eine kompletter Aufbau eines Überspannungsschutzgerätes, bestehend aus einem Basis- und Steckerteils mit erfindungsgemäßen Befestigungsmitteln und einem angesetzten Werkzeugs
  • 2 in perspektivischer Ansicht eine senkrechte Schnittdarstellung durch ein Basisteil eines Überspannungsableiters mit erfindungsgemäßen Befestigungsmitteln und
  • 3 in perspektivischer Ansicht ein erfindungsgemäßen Drehriegel als Einzelteil in vergrößerter Darstellung und
  • 4 eine waagerechte Schnittdarstellung durch beide Gehäuseteile des Basis- und Steckerteils in zusammengesteckter Ausführung, mit verriegelten erfindungsgemäßen Befestigungsmitteln.
  • In der 1 ist aus Gründen der Übersichtlichkeit nur ein Steckerteil 3 im Basisteil 2 aufgezeigt. Das Steckerteil 3 befindet sich im mittleren Aufnahmefach 11 im gesteckten und verriegelten Zustand, wobei die Steckerstifte des Steckerteiles 3 mit den Steckerbuchsen im Kontaktschluss mit den Buchsenkontakten des Basisteils an der Unterseite des Steckerteils in der Bodenfläche 14 stehen. (nicht dargestellt). Das Steckerteil 3 wird seitlich an vorstehenden Führungsstegen 13 geführt, so dass eine exakte Ausrichtung zu den erforderlichen Nuten 26 als Gegenstück zu den Drehriegeln gegeben ist.
  • Im Einzelnen zeigt die 1 ein Basisteil 2 einer Geräteanordnung, insbesondere eines Überspannungsschutzgerätes, mit eingestecktem Steckerteil 3, welches durch mindestens ein Drehriegel 4, wobei bei einer Anordnung der Drehriegel zischen den Steckerteilen zwei Drehriegel pro Steckerteil 3 denkbar sind, die in einer Aufnahmeöffnung 5 des Basisteils 2 in ihrer Befestigungsstellung hineinragen. Die Aufnahmeöffnung 5 besteht aus zwei Seitenwänden 9, 9' und einer Bodenfläche 14, die nach dem Einschieben eines Steckerteils 3 mit dessen Schmalseiten in Kontakt sind. Die Breite der Aufnahmeöffnung 5 entspricht somit nahezu der Breite der gegenüberliegenden Schmalseiten des Steckerteils 3, so dass dieses in die Ausnahmeöffnung 5 einsteckbar ist. Die Befestigungsvorrichtung 4 ist mit Hilfe eines Werkzeuges 6 betätigbar. Das Basisteil 2 ist im Wesentlichen U-förmig ausgebildet. An der Unterseite 7 des U-förmigen Basisteils 2 befindet sich eine aus dem Stand der Technik bekannte Längsnute 8, welche zur Befestigung des Basisteils 2 an einer Tragschiene (nicht dargestellt) dient. Die Aufnahmeöffnung 5 ist zur Aufnahme mindestens eines Steckerteils 3 vorzugsweise jedoch für mehrere Steckerteile 3 vorgesehen. Im vorliegenden Beispiel ist das Basisteil 2 zur Aufnahme von drei Steckerteilen 3 geeignet und enthält dazu drei Aufnahmefächer 10, 11, 12. Es gibt einerseits aber auch Basisteile 2, die nur ein Aufnahmefach 10 oder andererseits eine Vielzahl von Aufnahmefächern zur Aufnahme von Steckerteilen 3 aufweisen. Die Steckerteile 3 in den Aufnahmefächern 10, 11, 12 des Basisteils 2 werden durch Drehriegel 4 gehalten, wobei die Drehriegel 4 an der innen liegenden Seitenwand 9 der Aufnahmeöffnung 5 des Basisteils 2 derart angeordnet sind, dass mindestens ein Drehriegel 4 pro Steckerteil oder wie in der 1 dargestellt zwei Drehriegel für drei Steckerteile 3 lösbar befestigen können. Die Anordnung der Drehriegel 4, die zusammen mit einer korrespondierenden Nut 26 oder einer vorspringenden Querrippe oder -kante (nicht dargestellt) im Steckerteil 3 die Befestigungsvorrichtung ergibt ist derart gestaltet, dass sich jeweils ein Drehriegel 4 fluchtend zu einer korrespondierenden Nut 26 oder Querkante (nicht dargestellt) des Steckerteils 3 beabstandet an der innen liegenden Seitenwand 9 befinden. Jeweils sich gegenüberliegende Drehriegel 4 und Nut 26 oder eine gleich wirkende Querrippe oder -kante bilden die vorgeschlagene Befestigungsvorrichtung 1. Der Drehriegel 4 kann somit ein oder zwei Steckerteile 3 im Aufnahmefach befestigen. Hierzu ist es erforderlich, dass die Nuten 26 des jeweiligen Steckerteils 3 an den Kanten 31 der Schmalseiten 32, 32' angeordnet sind. Die Befestigungsvorrichtung 1 ist jeweils zwischen zwei Steckerteilen 3 und somit zwischen den Aufnahmefächern 10 und 11 sowie zwischen den Aufnahmefächern 11 und 12 positioniert. Näheres zur Stellung der Befestigungsmittel 4 und Sicherung von Steckerteilen 3 ist der Beschreibung der 4 zu entnehmen.
  • 2 zeigt in Schnittdarstellung das vorgenannte Basisteil 2 eines Überspannungsschutzgerätes, wobei das Gehäuse 15 des U-förmigen Basisteiles 2 in einer vertikalen Schnittdarstellung nur einen U-Schenkel zeigt, bei dem erfindungsgemäß mindestens eine Steg 13 zur Führung eines Steckerteiles 3 (hier in der Figur nicht dargestellt) und mindestens eine Öffnung 15 zur Aufnahme eines Drehriegels 4r die Funktion der Befestigungsvorrichtung 1 notwendig sind. An der zur Aufnahmeöffnung 5 des Basisteils 2 hin angrenzenden Seitenwand 9 sind Stege 13 angeordnet, welche die Aufnahmeöffnung 5 des Basisteils 2 in drei Aufnahmefächer 10, 11, 12 aufteilt. Aufgrund der schmalen Steckerteile 3 mit ihren Schmalseiten 32, 32' und der entsprechend angepassten Seitenwand 9 lässt sich das Steckerteil 3 auch dann nicht aus der Aufnahmeöffnung 5 entnehmen, wenn die Befestigungsvorrichtung 1 in einer Schließstellung ist.
  • Die Aufteilung der Aufnahmeöffnung 5 eines Basisteiles 2 kann drei gleich große Aufnahmefächer 10, 11, 12 ergeben, aber auch eine andere Aufteilung mit zwei gleich großen sowie einem kleineren oder einem größeren Aufnahmefach und dazu zwei schmaleren Aufnahmefächer ist möglich. Die Breite eines Aufnahmefaches 10, 11, 12 richtet sich nach der Breite der Steckerteils 3, welche die unterschiedlichsten Ableiter für Überspannungen beinhalten können.
  • Im vorliegendem Ausführungsbeispiel trennen zwei Stege 13 jeweils die Aufnahmefächer 10, 11 und 12 und sind an der zur Aufnahmeöffnung 5 liegenden Seitenwand 9 angeordnet. Im vorliegenden Beispiel sind die Stege 13 aufgrund ihrer Geometrie beabstandet voneinander angeordnet und bilden einen Schlitz zwischen den Stegen, wodurch paarweise Stege 13 entstehen. Diese Anordnung ist aber für die Funktion nicht erforderlich, so dass auch ein Steg 13 zwischen den Aufnahmefächern 10, 11, 12 ausreicht, um die gleiche Wirkung zu erzielen. Das obere Ende der Stege 13 in Richtung weg von der Bodenfläche 14 läuft auf der Höhe aus, an der die Öffnung 15 zur Aufnahme des Drehriegels 4 beginnt. Aus Platzgründen sind die Stege 13 im Prinzip als schmale Kanten ausgebildet, deren Seitenflächen 17, gebildet aus der Breite und Länge der Stege 13, dem Steckerteil 3 als Anlage- und Führungssteg 13 bzw. Führungskante dienen und das jeweilige Aufnahmefach 10, 11, 12 begrenzen. Die Begrenzung der äußeren Aufnahmefächer 10 und 12 für das Steckerteil 3 erfolgt nicht ausschließlich, wie zuvor beschrieben durch die Führungsstege 13, sondern die genaue Positionierung, Anlage und Führung eines Steckerteiles 3 wird auch durch mindestens eine vorstehende Aussenkante 18 erreicht, welche in die Aufnahmeöffnung 5 hineinragen und an den parallel beabstandeten Stirnseiten des Basisteils 2 dieses begrenzt. Die Abmessungen der Aussenkanten 18 entsprechen den Abmessungen der Stege 13. Die Aussenkante 18 und die Seitenfläche 17 der Führungsstege 13 verlaufen parallel und bilden dazwischen das jeweilige Aufnahmefach 10 und 12. Die Führungsstege 13 und die Aussenkanten 18 führen jeweils das in diesem Aufnahmefach einzusteckende Steckerteiles 3, so dass dessen elektrischen Kontakte (nicht dargestellt) an der Unterseite zur Bodenfläche 14 des Basisteils 2 hin abstehend in die Buchsenteile des Basisteils 2 genau positioniert gesteckt werden.
  • Oberhalb der angeordneten Führungsstege 13 ist mindestens eine Öffnung 15 an der Seitenwand 9 zur Bedienseite 19 hin in einem Schenkel des U-förmigen Basisteiles 2 angeordnet. Die Öffnungen 15 durchbrechen die äußere waagerecht verlaufende Eckkante 31. Die Eckkante 31 wird von der innen liegenden Seitenwand 9, welche senkrecht auf der Bodenfläche 14 steht und der dem Bediener zugewandten Basisteiloberfläche 19, welche die Öffnungen 15 für die Drehriegel 4 bilden, unterbrochen. Die Eckkante 21 ist parallel zur Bodenfläche 14 beabstandet. Eine solche Öffnung 15 ist in 3 in einer optischen Vergrößerung dargestellt derart ausgebildet, dass diese ein korrespondierendes Befestigungsmittel 4 von der Aufnahmeöffnung 5 her parallel zur Basisteiloberfläche 19 hin eingeschoben aufnehmen kann. D. h., dass die Öffnung 15 aus drei unterschiedlichen Öffnungsmaßen besteht, die den Durchmessern der einzelnen Teile 21, 22 und 23 des Drehriegels 4 entsprechen. Der zur Basisoberfläche 19 des Bedienteils 2 angrenzende Bohrung ist dem Kopfteildurchmesser 21 des Drehriegels angepasst. Im unteren Teil der Drehriegelaufnahme 15 befindet sich eine Nabenlagerung 33 zur Aufnahme des Nabenteils 23, so dass sich dieses ähnlich einer Nabe eines Rades in dieser Nabenlagerung 23 drehen kann. Da die Montage des Drehriegels 3 von der Aufnahmeöffnung her parallel zur Basisteiloberfläche 19 hin erfolgen muss, ist die Nabenlagerung 33 als nahezu halboffenes Lager ausgeführt. Das heißt, dass das Öffnungsmaß des unterbrochenen Ringes kleiner als der Durchmesser des Nabenteils 23 ist. Der Drehriegel 4 rastet nach einem kräftigen Druck beim Fügen mit seinem Nabenteil 23 in die Nabenlagerung 33 ein. Hierbei wird die vertikale Ausrichtung der Drehachse des Drehriegels 4 durch die Anlage des Kopfteils 21 an dem korrespondierenden Öffnungsmaß in der Basisteiloberfläche 19 unterstützt. Die Mittlere Öffnung 16 der Drehriegelaufnahme 15 ist dem Zungenteil 22 des Drehriegels angepasst. Dabei in die Öffnung 16 in der Seitenwand 9 des Basisteiles 2 zu einer Seite hin unsymmetrisch erweitert und bildet eine Nische 20. Die Nische 20 ist so bemessen, dass das Zungenteil 22 in der Ausgangsposition (Öffnungsstellung) des Drehriegels 4 beim Verdrehen aufgenommen wird. Alle drei Öffnungen 15, 16, 33 sind am Umfang nicht durchgängig geschlossen, sondern enthalten einen Zugang von der Aufnahmeöffnung 5 her.
  • Die erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung 1 besteht neben dem einteilig ausgeführten Drehriegel 4 mit seinem Kopfteil 21, einem Zungenteil 22 und einem Nabenteil 23, wird seitlich von der Aufnahmeöffnung 5 her in die Drehriegelaufnahme eingerastet und lässt sich anschließend mittels eines Werkzeugs 6 von der Oberseite der Basisteiloberfläche 19 her verdrehen. Zur Drehung des Drehriegels 4 enthält das Kopfteil 21 ein Profil 24, welches zur Aufnahme eines Werkzeuges geeignet ist. Das Profil 24 des Drehriegels 4 kann aus einem Schlitz, einem Kreuzschlitz, einem Innensechskant nach Inbus oder einem innensechser Stern nach Torx bestehen. Damit der Drehriegel 4 wird durch das Einsetzen des Werkzeugs 6 zentrisch um eine Achse drehbar ist, besitzt der Drehriegel 4 einen Nabenteil 23. Das Nabenteil 23 des Drehriegels 4 wird von der nahezu halboffenen Nabenlagerung 26 aufgenommen und zentriert. Das Nabenteil 23 kann beim Verdrehen durch ein Werkzeug 6 nicht aus seiner Nabenlagerung 33 in der Schließstellung zu einem Steckerteil 3 herausgeschoben werden, weil das Zungenteil 22 und das eingesteckte Steckerteil 3 dies verhindern. Um die Achse des Nabenteils 23 erfolgt die Drehbewegung zwischen der Öffnungsposition, bei der das Zungenteil 22 in der Nische 20 weggedreht ist und der Sperrposition, bei dem das Zungenteil 22 in einer Nut 26 eingeschwenkt ist, wobei die Drehbewegung des Zungenteils 22 durch die Seitenanschläge 27, 28 begrenzt wird.
  • Die 4 enthält eine waagerechte Schnittdarstellung durch ein Basisteil mit eingestecktem Steckerteil. Die elektrischen Bauteile des Steckerteils sind nicht dargestellt. Das Basisteil 2 ist genau in der vertikalen Höhe der Lage des Drehriegels 4 geschnitten, so dass das vorstehen des Zungenteils 22 in die Nut 26 hinein zu erkennen ist. Durch die Führungsstege 13 bzw. Außenkanten 18 werden die Steckerteile 3 derart geführt, dass es nicht erforderlich ist, die Befestigungsvorrichtungen an beiden Seitenwänden 9 und 9' vorzusehen. Es ist jedoch sinnvoll, die Nuten 26 nicht nur an einer Schmalseite 32 des Steckerteils 3 vorzusehen, sondern bei Steckerteilen 3, die wendbar funktionstüchtig sind, auch Nuten 26 an der Schmalseite 32' vorzusehen. Aus der 4 ist ersichtlich, dass sich zwei Drehriegel 4 in der Schließ- oder Sperrposition befinden. In der Öffnungsposition befindet sich das Zungenteil 22 des Drehriegels 4 in der Nische 20 der Öffnung 16 der Drehriegelaufnahme 15 im Basisteiles 2. Das Zungenteil 22 liegt dabei mit seiner einen Seitenkante an einer Kante der Nut 26 an, so dass der Überstand des Zungenteils 22 in die Nut 26 des Steckerteils hineinragt und ein Herausziehen des Steckerteils verhindert. Damit dies nicht passieren kann, ist an dem Drehriegel 4 ein Drehriegelbund 33 vorgesehen, der ein vertikales Herausheben des Steckerteils 3 zusammen mit dem Drehriegel 4 aus dem Basisteil 2 durch den Durchmesserunterschied der oberen Aufnahmeöffnung 5 und dem Drehriegelbund 33 verhindert.
  • Der mögliche maximal verdrehbare Winkel, der durch die Benutzung eines Werkzeugs 6 an dem Drehriegel erreicht werden kann, wird durch Seitenanschläge I 27 und Seitenanschlag II 28 erreicht. Der maximal verdrehbare Winkel des Zungenteils 22 ist in beiden Drehrichtungen begrenzt. Der Seitenanschlag 27 und 28 ist in der Öffnung 16 des Basisteiles 2, welche den Drehriegel 4 aufnimmt, angeordnet.
  • In der Öffnungsstellung des Drehriegels 4 ist das Zungenteil 22 in der Nische 20 eingeschwenkt und gibt die Nut 26 vollkommen frei. Das Steckerteil 3 kann dann entnommen werden. Eine Verriegelung des Steckerteiles 3 im Basisteil 2 erfolgt durch die Drehung des Drehriegels 4 mit Hilfe eines Werkzeuges 6 um ca. 90 Grad in die Stellung, dass das Zungenteil 22 in die Nut 26 an der Schmalseite 32 des Steckerteils 3 eintaucht. Die Drehung des Drehriegels 4 stellt eine formschlüssige Verbindung zwischen dem Basis 2 – und Steckerteil 3 her. Der Drehriegel 4 befindet sich jetzt in der Sperr- bzw. Schließposition. Das Zungenteil 22 liegt dabei mit seiner rechten Schmalseitenkante an einem Seitenanschlag 27 an, der den Drehwinkel des Zungenteils 22 in der Drehrichtung im Uhrzeigersinn begrenzt. In der Sperrposition ist das Aufnahmefach 10, 11, 12 dadurch, dass sich das Zungenteil 33 in der Nut 38 befindet, geschlossen.
  • Der Seitenanschlag 28 ist in der Öffnung 16 des Basisteiles 2, welche den Drehriegel 4 aufnimmt, angeordnet und wird in der Öffnungs- oder Entriegelungsstellung durch eine Anlage der Schmalseite des Zungenteils 22 benutzt. Beide Stellungen am jeweiligen Anschlag 27 oder 28 können durch zusätzliche Rastmittel die beim Verdrehen überwunden werden müssen zusätzlich offen oder geschlossen gehalten werden. Ein selbsttätiges Öffnen oder Schließen des Drehriegels ist damit ausgeschlossen.
  • Des Weiteren ist aus der Lage des Zungenteils 22 in der Verriegelungsstellung für den Monteur sehr gut ersichtlich, in welcher Stellung das Riegelteil 4 ist. Dies kann dadurch unterstützt werden, in dem das zum Monteur zeigende Zungenteil 22 oder die Profilseite 24 des Riegelteils 4 farblich unterschiedlich kunststofftechnisch gespritzt oder nachträglich gekennzeichnet ist.
  • 1
    Überspannungsschutzgerät
    2
    Basisteil
    3
    Steckerteil
    4
    Drehriegel
    5
    Aufnahmeöffnung
    6
    Werkzeug
    7
    Unterseite
    8
    Längsnute
    9, 9'
    Seitenwände
    10
    Aufnahmefach 1
    11
    Aufnahmefach 2
    12
    Aufnahmefach 3
    13
    Führungssteg
    14
    Bodenfläche
    15
    Drehriegelaufnahme
    16
    Öffnung
    17
    Anlagekante
    18
    Gehäusekante
    19
    Basisteiloberfläche
    20
    Nische
    21
    Kopfteil
    22
    Zungenteil
    23
    Nabenteil
    24
    Profil
    25
    Gehäuse von 3
    26
    Nut
    27
    Seitenanschlag I
    28
    Seitenanschlag II
    29
    Drehriegelbund
    30
    Zugang
    31
    Kante
    32, 32'
    Schmalseite Steckerteil
    33
    Nabenlagerung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 202004006227 U1 [0007]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • - Produktkatalog Überspannungsschutz TRABTECH 2007, MNR 52002087/15.03.2007-00 der Firma Phoenix Contact Gmbh & Co. KG, Umschlagseite und Seite 8 und 9 [0004]

Claims (17)

  1. Befestigungsvorrichtung (1), insbesondere für ein Überspannungsschutzgerät, bestehend aus einem Basisteil (2) mit in einem Gehäuse (15) angeordneten Anschlussklemmen für verschiedene elektrische Leiter und aus mindestens einem steckbaren Steckerteil (3) mit mindestens einem in einem Gehäuse (25) angeordneten Überspannungsableiter, wobei das Basisteil (2) mit dem Steckerteil (3) über Steckbuchsen und korrespondierenden Steckstiften im elektrischen Kontaktschluss steht, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein lösbarer Drehriegel (4) im Basisteil (2) angeordnet ist, womit eine formschlüssige Verriegelung zwischen dem Basis- (2) und Steckerteil (3) hergestellt wird.
  2. Befestigungsvorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Drehriegel (4) aus einem Kopfteil (21), einem Zungenteil (22) und einem Nabenteil (23) besteht.
  3. Befestigungsvorrichtung (1) nach Anspruch 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Drehriegel einteilig aus Kunststoff gebildet ist und beweglich in einer Drehriegelaufnahme bzw. Öffnung (15, 16) des Basisteils (2) angeordnet ist.
  4. Befestigungsvorrichtung (1) nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Funktion des Drehriegels (4) durch eine Drehbewegung bewirkt und der Drehwinkel des Zungenteils (22) durch Anschläge (27, 28) begrenzt wird.
  5. Befestigungsvorrichtung (1) nach Anspruch 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass ein Lösen des Drehriegels (4) aufgrund des selbständigen Verdrehens aus der Öffnungs- oder Schließlage durch klemmende Mittel in den Endlagen des Zungenteils (22) bei dem jeweiligen Seitenanschlag (27, 28) ausgeschlossen ist.
  6. Befestigungsvorrichtung (1) nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Kopfteil (21) des Drehriegels (4) ein Profil (24) enthält, welches zur Aufnahme eines Werkzeuges (6) geeignet ist.
  7. Befestigungsvorrichtung (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Profil (24) aus einem Schlitz, einem Kreuzschlitz, einem Innensechskant nach Inbus oder einem Innensechser Stern nach Torx, bestehen kann.
  8. Befestigungsvorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in der Aufnahmeöffnung (5) des Basisteils (2) mindestens einen Steg (13) zur Führung eines Steckerteiles (3) und mindestens eine Öffnung (16) zur Aufnahme eines Drehriegels (4) aufweist.
  9. Befestigungsvorrichtung (1) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass Stege (13) an den innenliegenden Seitenwänden (9, 9') der Aufnahmeöffnung (5) des U-förmigen Basisteiles (2) angeordnet sind, welche die Aufnahmeöffnung (5) in Aufnahmefächer (10, 11, 12 usw.) aufteilen.
  10. Befestigungsvorrichtung (1) nach Anspruch 7 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Stege (13) senkrecht zu der Bodenfläche (14) und senkrecht zur Seitenwand (9, 9') angeordnet und parallel zueinander beabstandet sind.
  11. Befestigungsvorrichtung (1) nach Anspruch 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeöffnung (5) an den Stirnseiten des Basisteils (2) mindestens eine Aussenkante (18) aufweist, welche parallel zu den Stegen (13) verläuft und den gleichen Abmessungen eines Steges (13) entspricht.
  12. Befestigungsvorrichtung (1) nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (16) oberhalb der Stege (13) und in der Eckkante (31) angeordnet ist, welche von der innenliegenden Seitenwand (9) und der Basiteiloberfläche (19) gebildet wird.
  13. Befestigungsvorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (25) eines Steckerteiles (3) an seinen Schmalseiten (32, 32') mindestens eine Nut (26) zur Aufnahme des Zungenteils (22) eines Drehriegels (4) aufweist.
  14. Befestigungsvorrichtung (1) nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Nut (26) an den seitlichen Kanten der Schmalseiten (32, 32') des quaderförmigen Steckerteils (3) angeordnet sind.
  15. Befestigungsvorrichtung (1) nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Nut (26) über die gesamte Schmalseite (32) und/oder (32') des Steckerteils (3) verläuft.
  16. Befestigungsvorrichtung (1) nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass anstelle der Nut (26) eine vorstehende oder zurückspringende Kante an den Schmalseiten (32, 32') des Steckerteils 3 als Anlagefläche für das Zungenteil (22) dient.
  17. Befestigungsvorrichtung (1) nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Drehriegel zur Erkennung der Öffnungs- oder Schließlage zweifarbig aus Kunststoff gespritzt oder durch Farbe gekennzeichnet ist.
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