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DE202011050660U1 - Schutzgehäuse für einen elektrischen Steckverbinder - Google Patents

Schutzgehäuse für einen elektrischen Steckverbinder Download PDF

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DE202011050660U1
DE202011050660U1 DE201120050660 DE202011050660U DE202011050660U1 DE 202011050660 U1 DE202011050660 U1 DE 202011050660U1 DE 201120050660 DE201120050660 DE 201120050660 DE 202011050660 U DE202011050660 U DE 202011050660U DE 202011050660 U1 DE202011050660 U1 DE 202011050660U1
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housing
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    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G15/00Cable fittings
    • H02G15/08Cable junctions
    • H02G15/10Cable junctions protected by boxes, e.g. by distribution, connection or junction boxes
    • H02G15/113Boxes split longitudinally in main cable direction
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R13/00Details of coupling devices of the kinds covered by groups H01R12/70 or H01R24/00 - H01R33/00
    • H01R13/46Bases; Cases
    • H01R13/52Dustproof, splashproof, drip-proof, waterproof, or flameproof cases
    • H01R13/5213Covers
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R2101/00One pole

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  • Details Of Connecting Devices For Male And Female Coupling (AREA)
  • Connector Housings Or Holding Contact Members (AREA)

Abstract

Schutzgehäuse zur Einhausung eines elektrischen Steckverbinders (6), insbesondere für Photovoltaikanlagen, dadurch gekennzeichnet, dass das Schutzgehäuse (1) ein Kanalsystem zur Verlängerung von Luft- oder Kriechstrecken aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Schutzgehäuse für einen elektrischen Steckverbinder, das zwei miteinander verbundene Steckerteile aufweist, in denen jeweils ein Kabelende gehalten ist.
  • Steckverbinder kommen in unterschiedlichsten Anwendungsbereichen zum Einsatz. Insbesondere sei hier die Verwendung in Photovoltaikanlagen, vornehmlich im Außenbereich erwähnt.
  • Aus Sicherheitsgründen müssen solche Steckverbinder gegen äußere Einflüsse, insbesondere gegen Witterungseinflüsse, aber auch gegen mechanische Überanspruchung geschützt sein, wobei dieser Schutz als IP-Schutz klassifiziert ist.
  • Um eine entsprechend hohe Klassifizierung zu erreichen, sind besondere konstruktive und bauliche Maßnahmen erforderlich, die einer stets angestrebten optimierten Herstellung entgegenstehen.
  • Für bestimmte Anwendungsfälle sind die vorhandenen Steckverbinder auch bei höchster Klassifizierung nicht geeignet.
  • Darüber hinaus sind die miteinander verbundenen Steckerteile bei den üblichen Steckverbindern problemlos voneinander zu lösen, sodass ein angeschlossenes elektrisches Aggregat unter Umständen und ohne besonderen Aufwand entwendet werden kann.
  • Wenngleich es bekannt ist, ein Eindringen von Feuchtigkeit oder Nässe in den Steckverbinder zu verhindern – im Fall es sind entsprechende Dichtungsmaßnahmen vorgesehen – sind aus Sicherheitsgründen die übertragbaren Spannungen eingeschränkt, maximal bis 1000 V. Insbesondere, da der Steckverbinder nur bis zu dieser Spannung eine ausreichende Isolierung bildet.
  • Naturgemäß ist damit die Einsatzmöglichkeit des Steckverbinders begrenzt, zumal vielfach Anlagen mit höheren Spannungen betrieben werden könnten.
  • Aus dem Stand der Technik sind zwar Schutzgehäuse bekannt, beispielsweise aus der DE 200 13 011 U1 , jedoch sind diese allesamt nicht geeignet, den Anwendungsbereich des Steckverbinders zu vergrößern.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Schutzgehäuse für einen elektrischen Steckverbinder zu schaffen, das eine verbesserte Verwendung des Steckverbinders ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Schutzgehäuse mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Die Erfindung schafft die Möglichkeit, den Steckverbinder so einzuhausen, d.h. zu schützen, dass er wirksam vor Witterungseinflüssen, aber auch vor mechanischen Beschädigungen geschützt ist. Hierzu ist das Schutzgehäuse aus einem geeigneten Material, vorzugsweise einem schlagfesten und witterungsbeständigen Material, insbesondere einem Kunststoff hergestellt, wobei, nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung, außenseitige Verstärkungsrippen vorgesehen sind, die eine merkliche Stabilitätserhöhung mit sich bringen.
  • Durch das erfindungsgemäß vorgesehene Kanalsystem des Schutzgehäuses wird eine Verlängerung der Luft- und Kriechstrecken erreicht, die eine Erhöhung der Steckerspannung erlaubt.
  • Während bisher, wie erwähnt, beispielsweise Steckverbinder für bis 1000 V zugelassen waren, können diese nun auch für Spannungen bis 1500 V eingesetzt werden, zumal das Schutzgehäuse als Isolierkörper fungiert. Hierdurch wird die Verwendungsfähigkeit des Steckverbinders insgesamt in einem durchaus bemerkenswerten Umfang verbessert.
  • Der Innenraum des Schutzgehäuses ist so gestaltet, dass der Steckverbinder weitgehend formschlüssig einliegt, zumindest derart, das eine hin und her Bewegung in Kabelrichtung praktisch ausgeschlossen ist. Zur Montage des Schutzgehäuses, d.h. zum einfachen Umschließen des Steckverbinders, ist das Schutzgehäuse vorzugsweise zweiteilig ausgebildet und besteht in diesem Fall aus zwei gleichen Hälften, die durch Rastmittel miteinander verbunden sind, bei gleichzeitig dichter Anlage im Nahtbereich aneinander.
  • Das Kanalsystem kann beispielsweise im Nahtbereich der Gehäusehälften angeordnet sein, wobei das Kanalsystem Luft- und Kriechstrecken bildet.
  • Ein weiterer Gedanke der Erfindung sieht vor, dass die beiden Gehäusehälften durch Filmscharniere miteinander verbunden sind, sodass auch vor einer Montage das Schutzgehäuse als Baueinheit zusammengehalten ist, was naturgemäß eine einfachere Handhabung bei der Montage, aber auch beim Transport des Schutzgehäuses ermöglicht.
  • Vorteile der Erfindung ergeben sich dann, wenn die Gehäusehälften unlösbar miteinander verbunden sind. Dies kann form- oder stoffschlüssig erfolgen. Im letzteren Fall bieten sich geeignete Kleber an, die an den Nahtstellen aufgebracht werden.
  • Durch die unlösbare und bestenfalls durch Gewalteinwirkung lösbare Verbindung wird der Zugriff auf die beiden Steckerteile verhindert, sodass eine Entwendung angeschlossener Aggregate zumindest erschwert ist.
  • Andererseits besteht durchaus die Möglichkeit unter Inkaufnahme der Zerstörung des Schutzgehäuses im Bedarfsfall einen Zugriff auf den Steckverbinder zu erhalten.
  • Alternativ kann auch ein schwer lösbarer Verbund hergestellt sein, so dass die Gehäusehälften nur durch ein geeignetes Werkzeug voneinander zu trennen sind.
  • Weitere vorteilhafte Ausbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen beschrieben.
  • Es zeigen:
  • 1 ein Schutzgehäuse als Einzelheit in einer perspektivischen Ansicht;
  • 2 ein Ausführungsbeispiel der Erfindung in einer Explosivdarstellung;
  • 3 ein weiteres Ausführungsbeispiel, ebenfalls in perspektivischer Ansicht.
  • In den Figuren ist ein Schutzgehäuse dargestellt, bei dem ein elektrischer Steckverbinder 6 von einem Schutzgehäuse 1 hermetisch umschlossen ist.
  • Der Steckverbinder 6, der in den 2 und 3 als Einzelheit erkennbar ist, besteht aus zwei Steckerteilen 7, die vorzugsweise durch Verrasten miteinander verbunden sind und in denen ein Kabel 14 gehalten wird.
  • Um einen halbwegs dichten Abschluss gegenüber dem Kabel 14 zu erhalten, sind an den beiden sich gegenüberliegenden Enden der Steckerteile 7, Quetschverschraubungen 8 vorgesehen.
  • Bei den in den 2 und 3 dargestellten Ausführungsbeispielen ist das Schutzgehäuse 1 zweiteilig ausgebildet und besteht aus zwei hälftigen Gehäuseteilen 2, 3, die nach Einlegen des Steckverbinders 6 mit dem angeschlossenen Kabel 14 durch Verrasten miteinander verbunden werden.
  • Hierzu sind Rastmittel vorgesehen, in Form von Rastzapfen 9, die in Rastöffnungen 12 des gegenüberliegenden Gehäuseteiles 2, 3 eingreifen.
  • Die gebildete Nahtstelle zwischen den beiden Gehäuseteilen 2, 3 beherbergt ein Kanalsystem, das aus sich über die gesamte Länge erstreckenden Nuten 11 besteht, in denen Lippen 10 einliegen.
  • Die Endbereiche des Schutzgehäuses 1 sind als Stutzen 5 so ausgebildet, dass sie dicht an dem durchgeführten Kabel 14 anliegen.
  • Zur Stabilitätserhöhung, insbesondere um einer mechanischen Beschädigung zu widerstehen, sind die beiden Gehäuseteile 2, 3 mit Rippen 4 versehen.
  • Während die Ausführungsvariante nach der 2 aus zwei getrennten Gehäuseteilen 2, 3 besteht, sind bei der in der 3 gezeigten Ausführung beide Gehäuseteile 2, 3 durch Filmscharniere 13 miteinander verbunden, sodass das Schutzgehäuse 1 auch vor Gebrauch als Baueinheit vorliegt.
  • Die 1 schließlich zeigt das Schutzgehäuse 1 in Funktionsstellung, d.h. in einer Position, in der der Steckverbinder 6 hermetisch umschlossen ist.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Schutzgehäuse
    2
    Gehäuseteil
    3
    Gehäuseteil
    4
    Rippe
    5
    Stutzen
    6
    Steckverbinder
    7
    Steckerteil
    8
    Quetschverschraubung
    9
    Rastzapfen
    10
    Lippe
    11
    Nut
    12
    Rastöffnung
    13
    Filmscharniere
    14
    Kabel
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 20013011 U1 [0009]

Claims (12)

  1. Schutzgehäuse zur Einhausung eines elektrischen Steckverbinders (6), insbesondere für Photovoltaikanlagen, dadurch gekennzeichnet, dass das Schutzgehäuse (1) ein Kanalsystem zur Verlängerung von Luft- oder Kriechstrecken aufweist.
  2. Schutzgehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Schutzgehäuse (1) aus zwei hälftigen Gehäuseteilen (2, 3) besteht.
  3. Schutzgehäuse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäuseteile (2, 3) miteinander verrastet sind.
  4. Schutzgehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schutzgehäuse (1) mit vorzugsweise außenseitig angeordneten Rippen (4) versehen ist.
  5. Schutzgehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kanalsystem im Verbindungsbereich der Gehäuseteile (2, 3) vorgesehen ist.
  6. Schutzgehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kanalsystem durch im Verbindungsbereich der Gehäuseteile (2, 3) vorgesehene Nuten (11) gebildet ist.
  7. Schutzgehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäuseteile (2, 3) schwer lösbar (nur mit einem Werkzeug) oder unlösbar miteinander verbunden sind.
  8. Schutzgehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäuseteile (2, 3) form- oder stoffschlüssig unlösbar miteinander verbunden sind.
  9. Schutzgehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäuseteile (2, 3) miteinander verklebt sind.
  10. Schutzgehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Endbereiche des Schutzgehäuses (1) als Stutzen (5) ausgebildet sind und dichtend an dem Kabel (14) anliegen.
  11. Schutzgehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als Rastelemente Rastzapfen (9) oder Rasthaken an einem Gehäuseteil (2) vorgesehen sind, die in daran angepasste Rastöffnungen (12) des anderen Gehäuseteiles (3) greifen.
  12. Schutzgehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäuseteile (2, 3) durch mindestens ein Filmscharnier (13) oder dergleichen miteinander verbunden sind.
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