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Gegenstand
der Erfindung ist eine Montagevorrichtung für eine Dusche, deren Duschbodenbereich
ein Gefälle
hat, um Wasser in Richtung eines Ablaufs zu führen, wobei sich gegenüber dem
horizontalen Niveau eines Unterlagsbodens im Übergang vom Duschbodenbereich
zum Unterlagsboden eine keilförmige
Stufe ergibt. Gegenstand der Erfindung ist auch eine entsprechende
Dusche.
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Es
werden vermehrt Duschen gebaut, die keine Duschwanne mehr erfordern.
Diese Art von Duschen ist besonders bevorzugt, da z.B. der Bodenbelag
des Badezimmers scheinbar nahtlos in den Duschbodenbereich übergehen
kann. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass die Duschen keinerlei
Stufen oder dergleichen aufweisen, die zum Betreten der Dusche überwunden
werden müssten.
Daher werden solche Duschen auch als barrierefrei Duschen bezeichnet.
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Voraussetzung
für die
Realisierung solcher Duschen sind, dass ein ausreichend leistungsfähiger Ablauf
vorgesehen wird, um einen Wasserstau zu vermeiden und dass ein leichtes
Gefälle
des Duschbodenbereichs zum Ablauf hin vorgegeben ist. Durch das
Einbauen eines Gefälles
ergibt sich typischerweise mindestens auf einer Seite der Dusche
eine kleine keilförmige
Stufe. Für
Plattenleger ist es relativ schwierig einen Duschbodenbereich mit
genau vorgegebenem Gefälle
zu realisie ren. Besonders die erwähnte keilförmige Stufe, deren Steigung
nur wenige Prozent beträgt
und z.B. auf „Null" ausläuft, ist
in der Realisierung sehr anspruchsvoll. Wenn eine solche keilförmige Stufe
nicht sauber gearbeitet ist, besteht neben den rein optischen Aspekten
die Gefahr der Schimmelbildung oder des Eindringens von Wasser in
den Bereich unterhalb des Bodenbelags.
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Es
stellt sich daher die Aufgabe eine Montagevorrichtung zu entwickeln,
die einfach in der Herstellung und einfach in der Montage ist. Ausserdem soll
der Einsatz einer solchen Montagevorrichtung die Montage der Dusche
vereinfachen und den Aufwand des Plattenlegers vor Ort reduzieren.
Weiterhin soll die Montagevorrichtung eine ansprechende optische
Qualität
der keilförmigen
Stufe gewährleisten.
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Gemäss Erfindung
wird eine Montagevorrichtung für
eine Dusche bereitgestellt, deren Merkmale dem Schutzanspruch 1
zu entnehmen sind. Ausserdem wird eine Dusche mit mindestens einer solchen
Montagevorrichtung bereitgestellt, deren Details dem Schutzanspruch
9 zu entnehmen sind. Bevorzugte Ausführungsformen sind den jeweiligen
Unteransprüchen
zu entnehmen.
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Die
Montagevorrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass sie ein einstückiges,
keilförmiges, längliches
Profilelement umfasst, das eine im montierten Zustand horizontal
verlaufende Auflagefläche aufweist,
die entlang einer Längskante übergeht
in eine im montierten Zustand vertikal nach oben verlaufende Anschlagsfläche. Diese
Anschlagsfläche geht
wiederum über
in eine parallel zur Anschlagsfläche
nach unten verlaufende Keilkante. Diese Keilkante hat eine Unterkante,
die mit einem Neigungswinkel schräg angestellt ist gegenüber der
horizontal verlaufenden Auflagefläche.
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Weitere
Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden im Folgenden anhand
von Ausführungsbeispielen
und mit Bezug auf die Zeichnung beschrieben. Es zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht einer ersten Dusche gemäss Erfindung;
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2 eine
perspektivische Ansicht der Dusche nach 1 während dem
Installieren von zwei Montagevorrichtungen und dem Verlegen des
Bodenbelags;
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3A eine
schematische Darstellung einer gegenwärtig besonders bevorzugten
Montagevorrichtung gemäss
Erfindung;
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3B eine
schematische Draufsicht der Montagevorrichtung nach 3A;
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3C eine
schematische Längsansicht
der Montagevorrichtung nach 3A;
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3D eine
schematische Seitenansicht der Montagevorrichtung nach 3A;
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4A eine
schematische Schnittdarstellung einer weiteren Montagevorrichtung
gemäss
Erfindung in einem Endbereich nahe des Abflusses; 4B eine
schematische Schnittdarstellung der Montagevorrichtung nach
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4A im
barrierefreien Übergangsbereich;
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5 eine
schematische Draufsicht einer weiteren Montagevorrichtung gemäss Erfindung;
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6 eine
schematische Darstellung einer weiteren Montagevorrichtung gemäss Erfindung.
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Eine
erste Ausführungsform
der Erfindung ist in den 1 und 2 dargestellt.
Gezeigt ist eine Dusche 10, die ohne Duschwanne oder dergleichen auskommt.
Ein ausreichender Abfluss des Wassers wird dadurch gewährleistet,
dass der Duschbodenbereich 11 gegenüber dem umgebenden Bodenbereich 12 ein
leichtes Gefälle
aufweist. Im gezeigten Beispiel hat der Duschbodenbereich 11 rechts
ungefähr
das Niveau des mit Platten 17 belegten Badezimmerbodens.
Nach links hin (d.h. in Richtung auf die Wand 20 zu) fällt der
Duschbodenbereich 11 gegenüber dem Niveau des mit Platten 17 belegten
Badezimmerbodens 12 ab. Am tiefsten Punkt ist ein Abfluss
vorgesehen. Im gezeigten Beispiel kommt eine sogenannte Duschenrinne 15 zum
Einsatz, die nach oben hin mit einem rechteckigen Rost 14 abgedeckt ist.
Die Grösse
des Rosts 14 ist so gewählt,
dass am Rand ein Spalt besteht, durch den hindurch Wasser in die
Duschenrinne 15 gelangt. Besonders für eine solche Anwendung geeignet
ist eine Duschenrinne AQUA, die bei der Firma Schaco AG, Schweiz
erhältlich
ist.
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Durch
das Bezugszeichen 13 ist in 1 der Bereich
gekennzeichnet, der besonders kritisch ist. Es ergibt sich in diesem
Bereich 13 eine keilförmige Stufe,
da der Duschbodenbereich 11 hier gegenüber dem umgebenden Bodenbereich 12 tiefer
liegt. Die keilförmige
Stufe hat je nach Gegebenheit typischerweise eine maximale Höhe von wenigen
cm. Vorzugsweise liegt die Höhe
der Stufe im Bereich zwischen 1 und 2 cm. Es liegt auf der Hand,
dass es für einen
Plattenleger oder Installateur schwierig ist einen sauberen Übergang
zwischen dem umgebenden Bodenbereich 12 und dem Duschbodenbereich 11 herzustellen.
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In 2 ist
zu erkennen, wie zwei Montagevorrichtungen (hier auch als einstückiges,
keilförmiges,
längliches
Profilelement 16 bezeichnet) seitlich neben dem Duschbodenbereich 11 angeordnet
werden. Der Unterboden wurde vor dem Installieren der Dusche 10 so
gegossen oder aufgebaut, dass sich von einer Vorderkante 21 aus
ein Gefälle
nach hinten zur Wand 20 hin ergibt. Dann werden je ein
rechtes und ein linkes Profilelement 16 im Übergangsbereich angeordnet
und parallel zu einander ausgerichtet. Vor dem Einbau dieser Profilelemente 16 wurden Profilelemente 16 mit
den entsprechenden Dimensionen und der gewünschten Steigung (Winkel W
in 3C) ausgewählt.
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Jede
der Montagevorrichtungen zeichnet sich dadurch aus, dass sie ein
einstückiges,
keilförmiges,
längliches
Profilelement 16 umfasst, das eine im montierten Zustand
eine horizontal verlaufende Auflagefläche 16.3 aufweist.
Diese Auflagefläche 16.3 liegt
flächig
auf dem Unterlagsboden 12.1, wie in 2 zu erkennen
ist. Die Auflagefläche 16.3 geht entlang
einer Längskante 16.6 (siehe 3A) über in eine
im montierten Zustand vertikal nach oben verlaufende Anschlagsfläche 16.4.
Die Anschlagsfläche 16.4 definiert
einen sauberen Anschlag für
den Bodenbelag. Falls zum Beispiel der Unterlagsboden 12.1 um
die Dusche 10 herum mit Fliesen 17 oder Bodenplatten
belegt werden soll, so bietet diese Anschlagsfläche 16.4 einen genau
definierten Abschluss. Die Anschlagsfläche 16.4 geht über in eine parallel
zur Anschlagsfläche 16.4 nach
unten verlaufende Keilkante 16.2. Im Übergangsbereich zwischen der
Anschlagsfläche 16.4 und
der Keilkante 16.2 ergibt sich eine Sichtkante 16.1.
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Die
erwähnte
Keilkante 16.2 hat eine Unterkante 16.5, die mit
einem Neigungswinkel W schräg angestellt
ist gegenüber
der horizontal verlaufenden Auflagefläche 16.3.
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In
den 3A bis 3D ist
eine gegenwärtig
besonders bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung gezeigt. Die Darstellungen sind nicht massstäblich. In
der perspektivischen Darstellung von 3A ist
der Aufbau des Profilelements 16 erkennbar. In 3B ist
eine Draufsicht und in 3C eine Längsansicht gezeigt. 3D ist
eine schematische Seitenansicht von derjenigen Seite des Profilelements 16,
die im Bereich des tiefsten Punkts liegt. Von links nach rechts
umfasst das Profilelement 16 die folgenden Abschnitte,
Merkmale oder Elemente:
- – eine im montierten Zustand
horizontal verlaufende Auflagefläche 16.3,
- – die
Auflagefläche 16.3 geht
entlang einer Längskante 16.6 über in eine
im montierten Zustand vertikal nach oben verlaufende Anschlagsfläche 16.4,
- – die
Anschlagsfläche 16.4 wiederum
geht über
in eine parallel zur Anschlagsfläche 16.4 nach
unten verlaufende Keilkante 16.2,
- – diese
Keilkante 16.2 weist eine Unterkante 16.5 auf,
die mit einem Neigungswinkel W schräg angestellt ist gegenüber der
horizontal verlaufenden Auflagefläche 16.3 bzw. gegenüber der
Sichtkante 16.1.
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Im
Folgenden werden weitere Merkmale beschrieben, die je nach Wunsch
des Bauherren und/oder je nach lokaler Gegebenheit zum Einsatz kommen
können.
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Vorzugsweise
wird das Profilelement 16 aus einem Blech durch Stanzen,
Lasern Rollen, Biegen hergestellt. Dabei ergibt sich zwischen der
Anschlagsfläche 16.4 und
der Keilkante 16.2 eine Sichtkante 16.1, wo das
Blechmaterial um 180 Grad gebogen wurde. Diese Form der Sichtkante 16.1 hat
den Vorteil, dass sie in sich abgerundet ist, was die Verletzungsgefahr
reduziert. In 3D ist die abgerundete Form
der Sichtkante 16.1 gut zu erkennen, auch wenn es sich
um eine schematische Darstellung handelt.
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Um
Fliesen, Platten oder andere Bodenbeläge (z.B. Gussbeläge) fest
mit dem Profilelement 16 verbinden zu können, sollte die Auflagefläche 16.3 eine
haft vermittelnde Oberfläche
aufweisen. Bei einer ganzflächigen
Ausführungsform
(siehe 2; 3A–3D) ist
die Oberfläche
vorzugsweise angeätzt,
besandet (d.h. mit Sandpartikeln beklebt) oder gesandstrahlt. Das Ätzen und
das Sandstrahlen führt
zu einer Oberfläche
mit einer gewissen Oberflächenrauhigkeit.
Durch das Besanden wird hingegen eine Oberfläche bereit gestellt, die ähnlich wie
bei einem Korundpapier kleine erhabene Partikel auf der Oberfläche aufweist.
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Eine
andere Ausführungsform,
die dazu ausgelegt ist, um die Hafteigenschaft der Oberfläche zu verbessern,
ist in 5 gezeigt. Bei dieser Ausführungsform sind Durchbrüche geeigneter
Form aus der Auflagefläche 16.3 ausgestanzt
oder herausgelasert worden.
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Vorzugsweise
weist die Anschlagsfläche 16.4 eine
Höhe H3
(siehe 3D) in Bezug auf die Auflagefläche 16.3 auf,
die ungefähr
der Dicke H2 (siehe 2 oder 4B) des
Bodenbelags 17 entspricht, der um die Dusche 10 herum
vorgesehen ist. Durch ergibt sich ein sauberer Übergang von der Oberfläche des
Bodenbelags 17 zu der Sichtkante 16.1.
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Die
Keilkante 16.2 hat an einem Ende des Profilelements 16 eine
Höhe H
(siehe 3A), die ungefähr der Höhe H3 (siehe 3D)
der Anschlagsfläche 16.4 entspricht.
Am anderen Ende hat das Profilelement 16 eine Höhe H4 =
H + H1 (siehe 3A), die ungefähr der Höhe H3 der
Anschlagsfläche 16.4 plus
einer Steigungshöhe
H1 entspricht. Es gilt H < H4,
da H1 > 0 ist.
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Das
erfindungsgemässe
Profilelement 16 ist vorzugsweise aus Metall (Metallblech)
gefertigt. Besonders bewährt
hat sich Edelstahl, Messing oder Aluminium. Das Metall oder Metallblech
kann eine Dicke zwischen 0.5 mm und 5 mm haben. Bevorzugt kommt
Metallblech mit einer Dicke um 1 mm zum Einsatz. Das erfindungsgemässe Profilelement 16 kann
auch aus Kunststoff (z.B. als Stranggusselement) gefertigt sein.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
der Montagevorrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass das Metall
beschichtet (z.B. verchromt, vernickelt oder brüniert) ist.
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Anhand
der schematischen 4A und 4B wird
der Einbau bzw. die Verwendung der erfindungsgemässen Profilelemente 16 beschrieben. In 4A ist
der Schnitt nahe dem tiefsten Punkt gezeigt. Der Unterlagsboden 12.1 weist
eine schräge Fläche auf,
die sich in 4A als Stufe zeigt. Das Profilelemente 16 liegt
mit der Auflagefläche 16.3 auf dem
Unterlagsboden 12.1. Eine Fliese 17 wurde mit Fliesenkleber 18 auf
der Auflagefläche 16.3 befestigt. Die
Keilkante 16.2 „hängt" (ausgehend von der
Sichtkante 16.1) in die Stufe hinab. Auf der schrägen Fläche des
Unterlagsbodens 12.1 wurde eine Fliese 17 mit
Fliesenkleber 18 befestigt. Die Oberfläche diese Fliese 17 ist
gegenüber
der Oberfläche
der zu erst erwähnten
Fliesse um einige Millimeter oder Zentimeter zurück versetzt.
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In 4B ist
ein Schnitt im Bereich der Vorderkante 21 gezeigt. Hier
endet der schräge
Bereich des Unterbodens 12.1 und die Oberflächen beider Fliesen 17 liegen
ungefähr
auf gleichem Niveau (daher der Begriff stufenlos oder barrierefrei).
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In 5 ist
eine Ausführungsform
gezeigt, bei welcher die Auflagefläche perforiert ist oder Durchbrüche 19 in
Form von Ausstanzungen aufweist.
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Eine
weitere Montagevorrichtung gemäss Erfindung
ist in 6 gezeigt. Diese Ausführungsform ähnelt der in 3A gezeigten
Ausführungsform.
Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass das Profilelement 16 nach 6 einen
weiteren Umbug 16.7 aufweist. Dieser Umbug schliesst sich
an die Unterkante 16.5 an. Der umgebogene Bereich definiert
eine Ebene, die schräg
verläuft
in Bezug auf die durch die Auflagefläche 16.3 definierte
Ebene. Durch die schräg
verlaufende Ebene wird die Position der Fliesen 17 oder
Platten definiert, die im Duschbodenbereich 11 verlegt
werden.
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Bevorzugte
Ausführungsformen
der Erfindung weisen die folgenden Dimensionen auf:
- – Länge L zwischen
50cm und 200cm;
- – Höhe H zwischen
5mm und 20mm (für
dicke Marmorplatten als Bodenbelag);
- – Höhe H1 je
nach Länge
L und gewünschtem Winkel
W. H1 kann z.B. zwischen 10mm und 30mm betragen;
- – Höhe H3 analog
zu Höhe
H;
- – Breite
B zwischen 15mm und 100mm, vorzugsweise zwischen 25mm und 45mm;
- – Breite
B1 zwischen 1mm und 10mm, je nach Dicke des verwendeten Blechs und
je nach Form des Umbugs (der die Sichtkante 16.1 definiert).
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Das
Profilelement 16 bietet neben den genannten Aspekten den
Vorteil, dass das Verlegen von Fliesen 17, Bodenplatten
oder anderen Bodenbelägen
(z.B. gegossenen Bodenbelägen)
absolut unproblematisch ist. Durch das Einbringen des Profilelements 16 wird
die keilförmige
Stufe nicht nur optisch ansprechend, sondern es bietet sich auch
kein Angriffspunkt für
Verschmutzung, Schimmelbildung oder für das Eindringen von Wasser.
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Das
Profilelement 16 bietet auch einen Kantenschutz, wodurch
das Abbrechen oder Absplittern empfindlicher Bodenplatten verhindert
werden kann. Durch die leicht gerundete Form der Sichtkante 16.1 wird
das Verletzungsrisiko deutlich verringert gegenüber Lösungen, die häufig scharfe
Steingutkanten aufweisen.
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Um
für eine
zusätzliche
Abdichtung zu sorgen, kann unter dem Profilelement 16 ein
Butylband eingesetzt werden, das hervorragende Klebeeigenschaften
aufweist und zusätzlich
wasserabweisend ist.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
wird die Montagevorrichtung mit einem Butylband geliefert, das auf
der Unterseite der Auflagefläche 16.3 befestigt
und durch eine abziehbare Schutzfolie geschützt ist. Die Auflagefläche 16.3 kann
auch mit einem Spezialkleber auf eine Abdichtung des Unterbodens
geklebt werden.
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Je
nach Bedarf kommen rechtsseitige oder linksseitige Profilelemente
16 zum Einsatz. Wie in 2 angedeutet ist, sind die rechtsseitigen
und linksseitigen Profilelemente 16 spiegelsymmetrisch.