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DE202007015355U1 - Montagevorrichtung für Dusche und Dusche mit einer solchen Montagevorrichtung - Google Patents

Montagevorrichtung für Dusche und Dusche mit einer solchen Montagevorrichtung Download PDF

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DE202007015355U1
DE202007015355U1 DE200720015355 DE202007015355U DE202007015355U1 DE 202007015355 U1 DE202007015355 U1 DE 202007015355U1 DE 200720015355 DE200720015355 DE 200720015355 DE 202007015355 U DE202007015355 U DE 202007015355U DE 202007015355 U1 DE202007015355 U1 DE 202007015355U1
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    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47KSANITARY EQUIPMENT NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; TOILET ACCESSORIES
    • A47K3/00Baths; Douches; Appurtenances therefor
    • A47K3/28Showers or bathing douches
    • A47K3/40Pans or trays

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Abstract

Montagevorrichtung für eine Dusche (10), deren Duschbodenbereich (11) ein Gefälle hat, um Wasser in Richtung eines Ablaufs (14, 15) zu führen, wobei sich gegenüber dem horizontalen Niveau eines Unterlagsbodens (12) im Übergang vom Duschbodenbereich (11) zum Unterlagsboden (12) eine keilförmige Stufe ergibt, dadurch gekennzeichnet, dass die Montagevorrichtung ein einstückiges, keilförmiges, längliches Profilelement (16) umfasst, das eine im montierten Zustand horizontal verlaufende Auflagefläche (16.3) aufweist, die entlang einer Längskante (16.6) übergeht in eine im montierten Zustand vertikal nach oben verlaufende Anschlagsfläche (16.4), die wiederum übergeht in eine parallel zur Anschlagsfläche (16.4) nach unten verlaufende Keilkante (16.2), wobei diese Keilkante (16.2) eine Unterkante (16.5) aufweist, die mit einem Neigungswinkel (W) schräg angestellt ist gegenüber der horizontal verlaufenden Auflagefläche (16.3).

Description

  • Gegenstand der Erfindung ist eine Montagevorrichtung für eine Dusche, deren Duschbodenbereich ein Gefälle hat, um Wasser in Richtung eines Ablaufs zu führen, wobei sich gegenüber dem horizontalen Niveau eines Unterlagsbodens im Übergang vom Duschbodenbereich zum Unterlagsboden eine keilförmige Stufe ergibt. Gegenstand der Erfindung ist auch eine entsprechende Dusche.
  • Es werden vermehrt Duschen gebaut, die keine Duschwanne mehr erfordern. Diese Art von Duschen ist besonders bevorzugt, da z.B. der Bodenbelag des Badezimmers scheinbar nahtlos in den Duschbodenbereich übergehen kann. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass die Duschen keinerlei Stufen oder dergleichen aufweisen, die zum Betreten der Dusche überwunden werden müssten. Daher werden solche Duschen auch als barrierefrei Duschen bezeichnet.
  • Voraussetzung für die Realisierung solcher Duschen sind, dass ein ausreichend leistungsfähiger Ablauf vorgesehen wird, um einen Wasserstau zu vermeiden und dass ein leichtes Gefälle des Duschbodenbereichs zum Ablauf hin vorgegeben ist. Durch das Einbauen eines Gefälles ergibt sich typischerweise mindestens auf einer Seite der Dusche eine kleine keilförmige Stufe. Für Plattenleger ist es relativ schwierig einen Duschbodenbereich mit genau vorgegebenem Gefälle zu realisie ren. Besonders die erwähnte keilförmige Stufe, deren Steigung nur wenige Prozent beträgt und z.B. auf „Null" ausläuft, ist in der Realisierung sehr anspruchsvoll. Wenn eine solche keilförmige Stufe nicht sauber gearbeitet ist, besteht neben den rein optischen Aspekten die Gefahr der Schimmelbildung oder des Eindringens von Wasser in den Bereich unterhalb des Bodenbelags.
  • Es stellt sich daher die Aufgabe eine Montagevorrichtung zu entwickeln, die einfach in der Herstellung und einfach in der Montage ist. Ausserdem soll der Einsatz einer solchen Montagevorrichtung die Montage der Dusche vereinfachen und den Aufwand des Plattenlegers vor Ort reduzieren. Weiterhin soll die Montagevorrichtung eine ansprechende optische Qualität der keilförmigen Stufe gewährleisten.
  • Gemäss Erfindung wird eine Montagevorrichtung für eine Dusche bereitgestellt, deren Merkmale dem Schutzanspruch 1 zu entnehmen sind. Ausserdem wird eine Dusche mit mindestens einer solchen Montagevorrichtung bereitgestellt, deren Details dem Schutzanspruch 9 zu entnehmen sind. Bevorzugte Ausführungsformen sind den jeweiligen Unteransprüchen zu entnehmen.
  • Die Montagevorrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass sie ein einstückiges, keilförmiges, längliches Profilelement umfasst, das eine im montierten Zustand horizontal verlaufende Auflagefläche aufweist, die entlang einer Längskante übergeht in eine im montierten Zustand vertikal nach oben verlaufende Anschlagsfläche. Diese Anschlagsfläche geht wiederum über in eine parallel zur Anschlagsfläche nach unten verlaufende Keilkante. Diese Keilkante hat eine Unterkante, die mit einem Neigungswinkel schräg angestellt ist gegenüber der horizontal verlaufenden Auflagefläche.
  • Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden im Folgenden anhand von Ausführungsbeispielen und mit Bezug auf die Zeichnung beschrieben. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht einer ersten Dusche gemäss Erfindung;
  • 2 eine perspektivische Ansicht der Dusche nach 1 während dem Installieren von zwei Montagevorrichtungen und dem Verlegen des Bodenbelags;
  • 3A eine schematische Darstellung einer gegenwärtig besonders bevorzugten Montagevorrichtung gemäss Erfindung;
  • 3B eine schematische Draufsicht der Montagevorrichtung nach 3A;
  • 3C eine schematische Längsansicht der Montagevorrichtung nach 3A;
  • 3D eine schematische Seitenansicht der Montagevorrichtung nach 3A;
  • 4A eine schematische Schnittdarstellung einer weiteren Montagevorrichtung gemäss Erfindung in einem Endbereich nahe des Abflusses; 4B eine schematische Schnittdarstellung der Montagevorrichtung nach
  • 4A im barrierefreien Übergangsbereich;
  • 5 eine schematische Draufsicht einer weiteren Montagevorrichtung gemäss Erfindung;
  • 6 eine schematische Darstellung einer weiteren Montagevorrichtung gemäss Erfindung.
  • Eine erste Ausführungsform der Erfindung ist in den 1 und 2 dargestellt. Gezeigt ist eine Dusche 10, die ohne Duschwanne oder dergleichen auskommt. Ein ausreichender Abfluss des Wassers wird dadurch gewährleistet, dass der Duschbodenbereich 11 gegenüber dem umgebenden Bodenbereich 12 ein leichtes Gefälle aufweist. Im gezeigten Beispiel hat der Duschbodenbereich 11 rechts ungefähr das Niveau des mit Platten 17 belegten Badezimmerbodens. Nach links hin (d.h. in Richtung auf die Wand 20 zu) fällt der Duschbodenbereich 11 gegenüber dem Niveau des mit Platten 17 belegten Badezimmerbodens 12 ab. Am tiefsten Punkt ist ein Abfluss vorgesehen. Im gezeigten Beispiel kommt eine sogenannte Duschenrinne 15 zum Einsatz, die nach oben hin mit einem rechteckigen Rost 14 abgedeckt ist. Die Grösse des Rosts 14 ist so gewählt, dass am Rand ein Spalt besteht, durch den hindurch Wasser in die Duschenrinne 15 gelangt. Besonders für eine solche Anwendung geeignet ist eine Duschenrinne AQUA, die bei der Firma Schaco AG, Schweiz erhältlich ist.
  • Durch das Bezugszeichen 13 ist in 1 der Bereich gekennzeichnet, der besonders kritisch ist. Es ergibt sich in diesem Bereich 13 eine keilförmige Stufe, da der Duschbodenbereich 11 hier gegenüber dem umgebenden Bodenbereich 12 tiefer liegt. Die keilförmige Stufe hat je nach Gegebenheit typischerweise eine maximale Höhe von wenigen cm. Vorzugsweise liegt die Höhe der Stufe im Bereich zwischen 1 und 2 cm. Es liegt auf der Hand, dass es für einen Plattenleger oder Installateur schwierig ist einen sauberen Übergang zwischen dem umgebenden Bodenbereich 12 und dem Duschbodenbereich 11 herzustellen.
  • In 2 ist zu erkennen, wie zwei Montagevorrichtungen (hier auch als einstückiges, keilförmiges, längliches Profilelement 16 bezeichnet) seitlich neben dem Duschbodenbereich 11 angeordnet werden. Der Unterboden wurde vor dem Installieren der Dusche 10 so gegossen oder aufgebaut, dass sich von einer Vorderkante 21 aus ein Gefälle nach hinten zur Wand 20 hin ergibt. Dann werden je ein rechtes und ein linkes Profilelement 16 im Übergangsbereich angeordnet und parallel zu einander ausgerichtet. Vor dem Einbau dieser Profilelemente 16 wurden Profilelemente 16 mit den entsprechenden Dimensionen und der gewünschten Steigung (Winkel W in 3C) ausgewählt.
  • Jede der Montagevorrichtungen zeichnet sich dadurch aus, dass sie ein einstückiges, keilförmiges, längliches Profilelement 16 umfasst, das eine im montierten Zustand eine horizontal verlaufende Auflagefläche 16.3 aufweist. Diese Auflagefläche 16.3 liegt flächig auf dem Unterlagsboden 12.1, wie in 2 zu erkennen ist. Die Auflagefläche 16.3 geht entlang einer Längskante 16.6 (siehe 3A) über in eine im montierten Zustand vertikal nach oben verlaufende Anschlagsfläche 16.4. Die Anschlagsfläche 16.4 definiert einen sauberen Anschlag für den Bodenbelag. Falls zum Beispiel der Unterlagsboden 12.1 um die Dusche 10 herum mit Fliesen 17 oder Bodenplatten belegt werden soll, so bietet diese Anschlagsfläche 16.4 einen genau definierten Abschluss. Die Anschlagsfläche 16.4 geht über in eine parallel zur Anschlagsfläche 16.4 nach unten verlaufende Keilkante 16.2. Im Übergangsbereich zwischen der Anschlagsfläche 16.4 und der Keilkante 16.2 ergibt sich eine Sichtkante 16.1.
  • Die erwähnte Keilkante 16.2 hat eine Unterkante 16.5, die mit einem Neigungswinkel W schräg angestellt ist gegenüber der horizontal verlaufenden Auflagefläche 16.3.
  • In den 3A bis 3D ist eine gegenwärtig besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung gezeigt. Die Darstellungen sind nicht massstäblich. In der perspektivischen Darstellung von 3A ist der Aufbau des Profilelements 16 erkennbar. In 3B ist eine Draufsicht und in 3C eine Längsansicht gezeigt. 3D ist eine schematische Seitenansicht von derjenigen Seite des Profilelements 16, die im Bereich des tiefsten Punkts liegt. Von links nach rechts umfasst das Profilelement 16 die folgenden Abschnitte, Merkmale oder Elemente:
    • – eine im montierten Zustand horizontal verlaufende Auflagefläche 16.3,
    • – die Auflagefläche 16.3 geht entlang einer Längskante 16.6 über in eine im montierten Zustand vertikal nach oben verlaufende Anschlagsfläche 16.4,
    • – die Anschlagsfläche 16.4 wiederum geht über in eine parallel zur Anschlagsfläche 16.4 nach unten verlaufende Keilkante 16.2,
    • – diese Keilkante 16.2 weist eine Unterkante 16.5 auf, die mit einem Neigungswinkel W schräg angestellt ist gegenüber der horizontal verlaufenden Auflagefläche 16.3 bzw. gegenüber der Sichtkante 16.1.
  • Im Folgenden werden weitere Merkmale beschrieben, die je nach Wunsch des Bauherren und/oder je nach lokaler Gegebenheit zum Einsatz kommen können.
  • Vorzugsweise wird das Profilelement 16 aus einem Blech durch Stanzen, Lasern Rollen, Biegen hergestellt. Dabei ergibt sich zwischen der Anschlagsfläche 16.4 und der Keilkante 16.2 eine Sichtkante 16.1, wo das Blechmaterial um 180 Grad gebogen wurde. Diese Form der Sichtkante 16.1 hat den Vorteil, dass sie in sich abgerundet ist, was die Verletzungsgefahr reduziert. In 3D ist die abgerundete Form der Sichtkante 16.1 gut zu erkennen, auch wenn es sich um eine schematische Darstellung handelt.
  • Um Fliesen, Platten oder andere Bodenbeläge (z.B. Gussbeläge) fest mit dem Profilelement 16 verbinden zu können, sollte die Auflagefläche 16.3 eine haft vermittelnde Oberfläche aufweisen. Bei einer ganzflächigen Ausführungsform (siehe 2; 3A3D) ist die Oberfläche vorzugsweise angeätzt, besandet (d.h. mit Sandpartikeln beklebt) oder gesandstrahlt. Das Ätzen und das Sandstrahlen führt zu einer Oberfläche mit einer gewissen Oberflächenrauhigkeit. Durch das Besanden wird hingegen eine Oberfläche bereit gestellt, die ähnlich wie bei einem Korundpapier kleine erhabene Partikel auf der Oberfläche aufweist.
  • Eine andere Ausführungsform, die dazu ausgelegt ist, um die Hafteigenschaft der Oberfläche zu verbessern, ist in 5 gezeigt. Bei dieser Ausführungsform sind Durchbrüche geeigneter Form aus der Auflagefläche 16.3 ausgestanzt oder herausgelasert worden.
  • Vorzugsweise weist die Anschlagsfläche 16.4 eine Höhe H3 (siehe 3D) in Bezug auf die Auflagefläche 16.3 auf, die ungefähr der Dicke H2 (siehe 2 oder 4B) des Bodenbelags 17 entspricht, der um die Dusche 10 herum vorgesehen ist. Durch ergibt sich ein sauberer Übergang von der Oberfläche des Bodenbelags 17 zu der Sichtkante 16.1.
  • Die Keilkante 16.2 hat an einem Ende des Profilelements 16 eine Höhe H (siehe 3A), die ungefähr der Höhe H3 (siehe 3D) der Anschlagsfläche 16.4 entspricht. Am anderen Ende hat das Profilelement 16 eine Höhe H4 = H + H1 (siehe 3A), die ungefähr der Höhe H3 der Anschlagsfläche 16.4 plus einer Steigungshöhe H1 entspricht. Es gilt H < H4, da H1 > 0 ist.
  • Das erfindungsgemässe Profilelement 16 ist vorzugsweise aus Metall (Metallblech) gefertigt. Besonders bewährt hat sich Edelstahl, Messing oder Aluminium. Das Metall oder Metallblech kann eine Dicke zwischen 0.5 mm und 5 mm haben. Bevorzugt kommt Metallblech mit einer Dicke um 1 mm zum Einsatz. Das erfindungsgemässe Profilelement 16 kann auch aus Kunststoff (z.B. als Stranggusselement) gefertigt sein.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der Montagevorrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass das Metall beschichtet (z.B. verchromt, vernickelt oder brüniert) ist.
  • Anhand der schematischen 4A und 4B wird der Einbau bzw. die Verwendung der erfindungsgemässen Profilelemente 16 beschrieben. In 4A ist der Schnitt nahe dem tiefsten Punkt gezeigt. Der Unterlagsboden 12.1 weist eine schräge Fläche auf, die sich in 4A als Stufe zeigt. Das Profilelemente 16 liegt mit der Auflagefläche 16.3 auf dem Unterlagsboden 12.1. Eine Fliese 17 wurde mit Fliesenkleber 18 auf der Auflagefläche 16.3 befestigt. Die Keilkante 16.2 „hängt" (ausgehend von der Sichtkante 16.1) in die Stufe hinab. Auf der schrägen Fläche des Unterlagsbodens 12.1 wurde eine Fliese 17 mit Fliesenkleber 18 befestigt. Die Oberfläche diese Fliese 17 ist gegenüber der Oberfläche der zu erst erwähnten Fliesse um einige Millimeter oder Zentimeter zurück versetzt.
  • In 4B ist ein Schnitt im Bereich der Vorderkante 21 gezeigt. Hier endet der schräge Bereich des Unterbodens 12.1 und die Oberflächen beider Fliesen 17 liegen ungefähr auf gleichem Niveau (daher der Begriff stufenlos oder barrierefrei).
  • In 5 ist eine Ausführungsform gezeigt, bei welcher die Auflagefläche perforiert ist oder Durchbrüche 19 in Form von Ausstanzungen aufweist.
  • Eine weitere Montagevorrichtung gemäss Erfindung ist in 6 gezeigt. Diese Ausführungsform ähnelt der in 3A gezeigten Ausführungsform. Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass das Profilelement 16 nach 6 einen weiteren Umbug 16.7 aufweist. Dieser Umbug schliesst sich an die Unterkante 16.5 an. Der umgebogene Bereich definiert eine Ebene, die schräg verläuft in Bezug auf die durch die Auflagefläche 16.3 definierte Ebene. Durch die schräg verlaufende Ebene wird die Position der Fliesen 17 oder Platten definiert, die im Duschbodenbereich 11 verlegt werden.
  • Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung weisen die folgenden Dimensionen auf:
    • – Länge L zwischen 50cm und 200cm;
    • – Höhe H zwischen 5mm und 20mm (für dicke Marmorplatten als Bodenbelag);
    • – Höhe H1 je nach Länge L und gewünschtem Winkel W. H1 kann z.B. zwischen 10mm und 30mm betragen;
    • – Höhe H3 analog zu Höhe H;
    • – Breite B zwischen 15mm und 100mm, vorzugsweise zwischen 25mm und 45mm;
    • – Breite B1 zwischen 1mm und 10mm, je nach Dicke des verwendeten Blechs und je nach Form des Umbugs (der die Sichtkante 16.1 definiert).
  • Das Profilelement 16 bietet neben den genannten Aspekten den Vorteil, dass das Verlegen von Fliesen 17, Bodenplatten oder anderen Bodenbelägen (z.B. gegossenen Bodenbelägen) absolut unproblematisch ist. Durch das Einbringen des Profilelements 16 wird die keilförmige Stufe nicht nur optisch ansprechend, sondern es bietet sich auch kein Angriffspunkt für Verschmutzung, Schimmelbildung oder für das Eindringen von Wasser.
  • Das Profilelement 16 bietet auch einen Kantenschutz, wodurch das Abbrechen oder Absplittern empfindlicher Bodenplatten verhindert werden kann. Durch die leicht gerundete Form der Sichtkante 16.1 wird das Verletzungsrisiko deutlich verringert gegenüber Lösungen, die häufig scharfe Steingutkanten aufweisen.
  • Um für eine zusätzliche Abdichtung zu sorgen, kann unter dem Profilelement 16 ein Butylband eingesetzt werden, das hervorragende Klebeeigenschaften aufweist und zusätzlich wasserabweisend ist.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform wird die Montagevorrichtung mit einem Butylband geliefert, das auf der Unterseite der Auflagefläche 16.3 befestigt und durch eine abziehbare Schutzfolie geschützt ist. Die Auflagefläche 16.3 kann auch mit einem Spezialkleber auf eine Abdichtung des Unterbodens geklebt werden.
  • Je nach Bedarf kommen rechtsseitige oder linksseitige Profilelemente 16 zum Einsatz. Wie in 2 angedeutet ist, sind die rechtsseitigen und linksseitigen Profilelemente 16 spiegelsymmetrisch.

Claims (16)

  1. Montagevorrichtung für eine Dusche (10), deren Duschbodenbereich (11) ein Gefälle hat, um Wasser in Richtung eines Ablaufs (14, 15) zu führen, wobei sich gegenüber dem horizontalen Niveau eines Unterlagsbodens (12) im Übergang vom Duschbodenbereich (11) zum Unterlagsboden (12) eine keilförmige Stufe ergibt, dadurch gekennzeichnet, dass die Montagevorrichtung ein einstückiges, keilförmiges, längliches Profilelement (16) umfasst, das eine im montierten Zustand horizontal verlaufende Auflagefläche (16.3) aufweist, die entlang einer Längskante (16.6) übergeht in eine im montierten Zustand vertikal nach oben verlaufende Anschlagsfläche (16.4), die wiederum übergeht in eine parallel zur Anschlagsfläche (16.4) nach unten verlaufende Keilkante (16.2), wobei diese Keilkante (16.2) eine Unterkante (16.5) aufweist, die mit einem Neigungswinkel (W) schräg angestellt ist gegenüber der horizontal verlaufenden Auflagefläche (16.3).
  2. Montagevorrichtung (16) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Profilelement (16) vor dem Aufbringen eines Bodenbelags (17) im Übergang vom Duschbodenbereich (11) zum Unterlagsboden (12) entlang mindestens einer Seite des Duschbodenbereichs (11) montiert wird.
  3. Montagevorrichtung (16) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflagefläche (16.3) eine haftvermittelnde Oberfläche aufweist, die vorzugsweise geätzt, besandet oder gesandstrahlt ist.
  4. Montagevorrichtung (16) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflagefläche (16.3) mehrere Durchbrüche (19) aufweist.
  5. Montagevorrichtung (16) nach einem der Ansprüche 1–4, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlagsfläche (16.4) eine Höhe (H3) in Bezug auf die Auflagefläche (16.3) aufweist, die ungefähr der Dicke (H2) des Bodenbelags (17) entspricht, der um die Dusche (10) herum vorgesehen ist.
  6. Montagevorrichtung (16) nach einem der Ansprüche 1–4, dadurch gekennzeichnet, dass die Keilkante (16.2) an einem Ende des Profilelements (16) eine Höhe (H) aufweist, die ungefähr der Höhe (H3) der Anschlagsfläche (16.4) entspricht, und am anderen Ende eine Höhe (H4), die ungefähr der Höhe (H3) der Anschlagsfläche (16.4) plus einer Steigungshöhe (H1) entspricht, wobei gilt: H < H4.
  7. Montagevorrichtung (16) nach einem der Ansprüche 1–6, dadurch gekennzeichnet, dass das Profilelement (16) ein Metall umfasst, vorzugsweise Edelstahl, Messing, Kunststoff oder Aluminium.
  8. Montagevorrichtung (16) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass Profilelement (16) ein Metall umfasst und dass das Metall beschichtet ist.
  9. Dusche (10), deren Duschbodenbereich (11) ein Gefälle hat, um Wasser in Richtung eines Ablaufs (14, 15) zu führen, wobei sich gegenüber dem horizontalen Niveau eines Unterlagsbodens (12) mindestens an einer Seite im Übergang vom Duschbodenbereich (11) zum Unterlagsboden (12) eine keilförmige Stufe ergibt, dadurch gekennzeichnet, dass die Dusche (10) umfasst: – ein einstückiges, keilförmiges, längliches Profilelement (16), das eine horizontal verlaufende Auflagefläche (16.3) aufweist, die entlang einer Längskante (16.6) übergeht in eine vertikal nach oben verlaufende Anschlagsfläche (16.4), die wiederum übergeht in eine parallel zur Anschlagsfläche (16.4) nach unten verlaufende Keilkante (16.2), wobei diese Keilkante (16.2) eine Unterkante (16.5) aufweist, die mit einem Neigungswinkel (W) schräg angestellt ist gegenüber der horizontal verlaufenden Auflagefläche (16.3), – wobei das Profilelement (16) mit seiner Auflagefläche (16.3) auf dem Unterlagsboden (12) aufliegt, – wobei ein erster Bodenbelag (17) mit Haftmittel (18), vorzugsweise Fliesenkleber oder Mörtel, auf der Auflagefläche (16.3) aufliegt und mit einer Kante entlang der Anschlagsfläche (16.4) verläuft, – wobei ein zweiter Bodenbelag (17) mit Haftmittel (18), vorzugsweise Fliesenkleber oder Mörtel, auf dem Duschbodenbereich (11) aufliegt und mit einer Kante entlang der Keilkante (16.2) verläuft.
  10. Dusche (10) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein Teil der Keilkante (16.2) und eine Oberkante (16.1) sichtbar sind.
  11. Dusche (10) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Profilelement (16) verbaut wurden.
  12. Dusche (10) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlagsfläche (16.4) eine Höhe (H3) in Bezug auf die Auflagefläche (16.3) aufweist, die ungefähr der Dicke (H2) des Bodenbelags (17) entspricht, der um die Dusche (10) herum auf dem Unterlagsboden (12) verlegt ist.
  13. Dusche (10) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Keilkante (16.2) an einem Ende des Profilelements (16) eine Höhe (H) aufweist, die ungefähr der Höhe (H3) der Anschlagsfläche (16.4) entspricht, und am anderen Ende eine Höhe (H4), die ungefähr der Höhe (H3) der Anschlagsfläche (16.4) plus einer Steigungshöhe (H1) entspricht, wobei gilt: H < H4.
  14. Dusche (10) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Neigungswinkel (W) der Unterkante (16.5) der Keilkante (16.2) ungefähr einen Gefälle des Duschbodenbereichs (11) entspricht.
  15. Dusche (10) nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass es sich um eine barrierefreie Dusche (10) handelt.
  16. Dusche (10) nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass eine längliche, rechteckförmige Duschenrinne (14, 15) als Ablauf dient.
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