DE202006004507U1 - Pflastersteine mit Natursteinoptik sowie Vorrichtung zu deren Herstellung - Google Patents
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Abstract
Description
- Die Neuerung betrifft Betonpflastersteine, die in Form und Aussehen natürlichen Pflastersteinen entsprechen, beispielsweise aus Granit, Porphyr, Basalt oder ähnlichem.
- Natürliche Pflastersteine werden unter anderem durch Spalten oder Brechen sowie gegebenenfalls nachfolgendem Stocken aus größeren Blöcken oder Quadern gewonnen. Die so gewonnenen natürlichen Pflastersteine weisen aufgrund ihrer Herstellungsweise, trotz jeweils wiederkehrender Grundform wie Quader oder Ziegel, eine individualisierte Oberfläche auf. Infolgedessen zeigen mit natürlichen Pflastersteinen gepflasterte Flächen, wie Wege, Straßen oder Plätze ein individualisiertes Oberflächenbild. Darüber hinaus zeigen Pflasterverbünde mit natürlichen Pflastersteinen eine gute Rutschfestigkeit, aufgrund der in der Regel vorhandenen Oberflächenrauhigkeit der einzelnen Pflastersteine.
- Natürliche Pflastersteine finden im Wegebau sowie bei der Herstellung befestigter Plätze seit Jahrhunderten Verwendung. So ist häufig das Städtebild durch derartige Pflaster geprägt. Ein Ersatzbedarf für Renovierungen und Ausbesserungen ist die Folge. Darüber hinaus wird auch bei der Neuerstellung von gepflasterten Wegen oder Plätzen häufig ein Erscheinungsbild gewünscht, das der herkömmlichen Pflasterung mit natürlichen Pflastersteinen entspricht. Es besteht daher eine erhebliche Nachfrage an natürlichen Pflastersteinen.
- Die Herstellung von natürlichen Pflastersteinen ist jedoch aufwendig und mit erhöhten Kosten verbunden. Es besteht daher ein dringendes Bedürfnis an Pflastersteinen sowie Verfahren zur Herstellung von Pflastersteinen, die eine industrielle Massenproduktion der genannten Pflastersteine erlauben und ein äußeres Erscheinungsbild haben, das natürlichen Pflastersteinen entspricht.
- In der Vergangenheit hat es nicht an Ansätzen gefehlt, Verfahren bereitzustellen mit denen künstliche Pflastersteine hergestellt werden können, die dem Erscheinungsbild natürlicher Pflastersteine entsprechen, jedoch aus leichter handzuhabenden Werkstoffen wie Beton bestehen.
- So ist aus der WO/0014335 ein Verfahren zur Herstellung von künstlichen Pflastersteinen bekannt, ausgehend von einer Anzahl von 5 bis 20 natürlichen Pflastersteinen. Dabei wird eine Negativform aus einem Metallblech mittels Dengeln von den jeweiligen Pflastersteinen abgenommen. Die so gewonnene Form wird als Gießform zum Gießen künstlicher Pflastersteine aus Beton verwendet. Die so gewonnenen künstlichen Pflastersteine haben jeweils die Kontur des künstlichen Modellpflastersteines, von dem die Form abgenommen wurde. Die Abnahme der Kontur in der offenbarten Art führt jedoch zu einem Verlust der Details des Oberflächenprofils.
- Einen ähnlichen Weg mit der Verwendung einer Dauerform geht die
DE 37 40 682 , wobei eine Dauerform aus Silikon verwendet wird. Die Dauerform weist seitliche Schlitze auf zur Vereinfachung der Entnahme der abgebundenen Betonpflastersteine. - Aufgabe der vorliegenden Neuerung ist es, eine Vorrichtung zur Herstellung von Pflastersteinen mit wechselnder Natursteinoptik bereitzustellen, wobei die mit der Neuerungsgemäßen Vorrichtung erzeugten künstlichen Pflastersteine eine individualisierte Oberflächengestaltung aufweisen, die der Oberflächengestaltung natürlicher Pflastersteine entspricht, sowie die Pflastersteine selbst. Weitere Teilaufgabe der vorliegenden Neuerung ist es künstliche Pflastersteine mit Natursteinoptik der zuvor genannten Art bereitzustellen, die weiterhin Verlegehilfen aufweisen.
- Gelöst werden die Aufgaben nach den technischen Merkmalen der unabhängigen Ansprüche. Bevorzugte Ausführungsformen sind in den abhängigen Ansprüchen dargestellt.
- Die vorliegende Neuerung stellt eine Vorrichtung bereit zur Herstellung von naturnahen, künstlichen Pflastersteinen auf Basis von Betonpflastersteinen sowie damit hergestellte Pflastersteine.
- Der Neuerung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass es zur Erstellung eines Pflasterverbundes aus künstlichen Pflastersteinen, wobei der Pflasterverbund den Eindruck eines Verbundes aus natürlichen Pflastersteinen erzeugen soll, notwendig ist, allein die Oberseite, d.h. die Trittfläche des künstlichen Pflastersteines mit einer naturähnlichen Profilierung zu versehen. Weiterhin ist es notwendig, um das zuvor genannte Erscheinungsbild zu erhalten, dass die künstlichen Pflastersteine eine Kontur aufweisen, die natürlichen Pflastersteinen entspricht.
- Im Sinne der vorliegenden Neuerung bezeichnet der Begriff Profil die Formgestaltung einer Fläche des künstlichen Pflastersteines mit Erhebungen, Vertiefungen, Rillen, Hinterschneidungen und Ähnlichem. Der Begriff Kontur bezeichnet die äußere Umrisslinie eines künstlichen Pflastersteines bei der Draufsicht. Trittfläche bezeichnet die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch obere Fläche des künstlichen Pflastersteines.
- Der hergestellte Pflasterstein in Natursteinoptik weist somit eine profilierte Trittfläche auf, sowie eine Konturierung bei der Draufsicht auf die Trittfläche. Sowohl die Konturierung als auch die Profilierung sind dabei natürlichen Pflastersteinen nachempfunden. Die Seitenflächen sowie die Standfläche des künstlichen Pflastersteines sind ohne Profilierung ausgeführt. Demnach weisen die Seitenflächen des künstlichen Pflastersteines keine Hinterschneidungen auf. Geeigneterweise kann der künstliche Pflasterstein eine Fase aufweisen, im Übergang von der Trittfläche zu der Seitenfläche. Dabei weist die Fase geeigneterweise ebenfalls eine Profilierung im Sinne der Trittfläche auf.
- In einer weiteren Ausführungsform weist wenigstens eine der Seitenflächen des künstlichen Pflastersteines eingearbeitete Abstandshalter auf. In ihrer Höhenerstreckung weisen die Abstandshalter einen hinreichenden Abstand von der Trittfläche auf, um bei bestimmungsgemäßer Verlegung bei Draufsicht auf die Trittflächen nicht sichtbar zu sein.
- In einer weiteren Ausführungsform weist der künstliche Pflasterstein in der Profilierung der Trittfläche wenigstens zwei, bevorzugt drei, besonders bevorzugt vier Hochpunkte auf, die in die Profilierung eingearbeitet sind. Die Hochpunkte sind so ausgebildet, dass sie gemeinsam in ihrer höchsten Erstreckung eine Ebene bilden, parallel zur Bodenfläche des künstlichen Pflastersteins. Durch diesen Kunstgriff sind die künstlichen Pflastersteine zum Transport ohne Weiteres stapelbar. Weiterhin ergibt sich hieraus der Vorteil, dass nach der Verlegung der Pflastersteine der Pflastersteinverbund mittels Rüttelplatten oder Ähnlichem befestigt werden kann.
- Zur Herstellung der künstlichen Pflastersteine wird von einer Form ausgegangen, die eine Kontur eines natürlichen Pflastersteines aufweist. Geeigneterweise können Ausnehmungen für die Abstandshalter eingearbeitet sein. Nach Befüllen der Form mit der Betonmasse wird die Profilierung der Trittfläche mittels eines Stempels oder einer Druckplatte eingedrückt. Dabei kann die Druckplatte so ausgearbeitet sein, dass die Fase bereits beim Stempelvorgang ausgeprägt wird. Nach der Ausformung des künstlichen Pflastersteines wird die Schablone mit der oder den Formen angehoben und der Pflastersteinrohling durch Wirkung des zuvor genannten Profilierungsstempels nach unten ausgepresst.
- Als besonders geeignet zeigt sich eine Schablone mit eingearbeiteten Formen in Form einer Matrix, wobei Anzahl und Anordnung der Formen so gewählt ist, dass die nach unten ausgepressten Pflastersteinrohlinge in einer Anzahl und Anordnung zum Liegen kommen, die einer Packungslage einer Standardtransportpalette entspricht. Dieser Kunstgriff erlaubt insbesondere die Massenfertigung der Neuerungsgemäßen künstlichen Pflastersteine. In der zuletzt genannten Ausführungsform ist es möglich jeweils eine Lage künstlicher Pflastersteine für eine Transportpalette in einem Produktionsschritt herzustellen, wonach diese auf einem geeigneten Transportband oder einer geeigneten Unterlage zu Liegen kommen. Nach hinreichender Verfestigungszeit können die Lagen anschließend ohne weitergehendes Umpacken oder weitergehende manuelle Tätigkeit auf eine Transportpalette verschoben werden, wobei gegebenenfalls unter maschinellem Zusammenschieben diese eine Transportlage bilden. In entsprechender Weise kann die nächste Transportlage aufgeschoben werden, bis das gewünschte Transportvolumen erreicht ist. Insbesondere kommt hierbei der Kunstgriff der Einfügung von Hochpunkten auf der profilierten Oberfläche der Pflastersteine zum Tragen, wobei sämtliche Hochpunkte aller künstlicher Pflastersteine einer Lage eine gemeinsame Ebene bilden. Die aufliegende nächste Pflastersteinlage hat somit trotz der profilierten Oberflächen der Trittseiten der Pflastersteine eine Gründungsebene, auf der sie aufliegen kann.
- Die Neuerung wird nachfolgend anhand der Figuren im Weiteren erläutert.
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1 zeigt einen künstlichen Pflasterstein mit Natursteinoptik gemäß der Neuerung in perspektivischer Ansicht. Der künstliche Pflasterstein1 weist vier Seitenflächen4 auf, die entsprechend der Kontur2 geformt sind. Die Kontur2 ist unregelmäßig und folgt dem Verlauf entsprechend eines natürlichen Pflastersteines. Weiterhin zeigt die dargestellte Ausführungsform Abstandshalter3 , die in die Seitenflächen4 des künstlichen Pflastersteines1 eingearbeitet sind. In der dargestellten Ausführungsform weist jede Seitenfläche4 des künstliches Pflastersteines1 jeweils zwei Abstandshalter3 auf. Die Abstandshalter3 können dabei so angeordnet sein, dass sie mit den entsprechenden Abstandshaltern weiterer künstlicher Pflastersteine korrespondieren. Beim Verlegen der künstlichen Pflastersteine gemäß der vorliegenden Neuerung stoßen dann die Abstandshalter der jeweiligen künstlichen Pflastersteine aneinander. Durch diesen Kunstgriff wird in vorteilhafter Weise eine maschinelle Verlegung der künstlichen Pflastersteine ermöglicht, wobei ein einerseits gleichmäßiges, jedoch andererseits natürlich wirkendes Pflasterbild erzeugt wird. Weiterhin wird durch die Verwendung der Abstandshalter ein geeignetes und naturnahes Fugenbild erzeugt. - Die dargestellte Ausführungsform weist die Fase
5 auf. Die Fase5 folgt der Kontur2 und bildet einen Übergang zu der Trittfläche6 . In der dargestellten Ausführungsform ist aus zeichnerischen Gründen die Trittfläche6 nicht profiliert dargestellt. - Wie aus der Figur ersichtlich, so umläuft die Phase die obere Kante des Pflastersteins
1 . In einer nicht dargestellten Ausführungsform kann die Phase an wenigstens einem Abschnitt auch durchbrochen ausgeführt sein. In dem durchbrochenen Abschnitt ist an dem Übergang zwischen der Seitenfläche und der Trittfläche keine Phase vorgesehen. Der optische Eindruck an dem durchbrochenen Abschnitt entspricht dem einer Bruchkante eines natürlichen Pflastersteins. - Wie bereits ausgeführt weisen die Abstandshalter
3 eine Höhenerstreckung auf, die nicht bis in die Ebene der Trittfläche6 reicht. Geeigneterweise haben die Abstandshalter3 eine Höhenerstreckung von etwa der Hälfte bis zu zwei Dritteln der Höhe des künstlichen Pflastersteines1 . -
2 zeigt einen schematischen Querschnitt durch einen künstlichen Pflasterstein gemäß der vorliegenden Neuerung. Der künstliche Pflasterstein1 weist die profilierte Tritffläche6 auf sowie eine plane Bodenfläche7 . Die Seitenflächen4 folgen in ihrem Verlauf der Kontur2 . Die Trittfläche6 hat eine Profilierung8 , die einer natürlichen Profilierung entspricht. Geeigneterweise wird als Vorlage für die natürliche Profilierung8 ein natürlicher Pflasterstein verwendet. Näheres hierzu wird nachfolgend noch erläutert. - In die natürliche Profilierung
8 sind Hochpunkte10 eingearbeitet. Diese sind strichpunktartig dargestellt. Die Unterscheidung zwischen natürlicher Profilierung8 und Hochpunkten10 erfolgt nur zum Zwecke der Beschreibung. Der gefertigte künstliche Pflasterstein weist eine Tritffläche6 auf, bei der die natürliche Profilierung8 unter Einarbeitung der Hochpunkte10 zu einer Tritfflächenprofilierung9 führt, die die Merkmale des natürlichen Profiles8 und der Hochpunkte10 in sich vereint. - Die Dimensionierung des künstlichen Pflastersteines ist nicht kritisch. Sie kann in allen geeigneten Größen erfolgen, insbesondere handelsüblichen Größen. Eine übliche Pflastersteinhöhe beträgt zwischen 75 und 80 mm.
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3 zeigt eine Draufsicht auf die Trittfläche6 eines künstlichen Pflastersteines1 gemäß der vorliegenden Neuerung. Der Pflasterstein1 weist eine Kontur2 auf, die ebenfalls von einem natürlichen Pflasterstein abgenommen werden kann. Die dargestellte Ausführungsform weist an jeder Seitenfläche4 zwei Abstandshalter3 auf. Die Abstandshalter3 sind in der dargestellten Ausführungsform so angeordnet, dass die Ebenen, gebildet durch die jeweils äußersten Punkte der Abstandshalter, nahezu ein Rechteck bilden. - Das Trittflächenprofil
9 ist durch geschlängelte Linien zeichnerisch angedeutet. In das Trittflächenprofil9 sind die Hochpunkte10 eingearbeitet. Aus zeichnerischen Gründen sind die Hochpunkte10 als Kreise dargestellt. Die Hochpunkte10 können jede beliebige Form annehmen, soweit sie in ihrer Optik einem natürlichen Verlauf eines Steinprofils entsprechen. Die dargestellte Ausführungsform ist eine bevorzugte Ausführungsform, bei der vier Hochpunkte10 in das Trittflächenprofil9 eingearbeitet sind. Dabei befindet sich jeweils ein Hochpunkt in einem Quadranten der Fläche des Trittflächenprofils9 . Es können bei einer in einem Produktionsablauf gefertigten Lage der künstlichen Pflastersteine die Hochpunkte10 der jeweiligen einzelnen Pflastersteine unterschiedlich angeordnet sein. Wesentlich ist dabei alleine, dass diese jeweils auf die jeweiligen Quadranten des Trittflächenprofils9 verteilt sind. Hieraus ergibt sich ein ungleichmäßiges und natürliches Erscheinungsbild für den späteren Pflasterverbund, während gleichzeitig durch sämtliche Hochpunkte eine gemeinsame Ebene gebildet wird, die ein Abrütteln mittels Rüttelplatte oder Ähnlichem ermöglicht. -
3A zeigt einen Pflasterstein in der Draufsicht auf die Trittfläche6 nach3 , wobei die dargestellte Ausführungsform eine Abwandlung der Ausführungsform nach3 ist. In der dargestellten Ausführungsform nach3A sind die Abstandshalter3 so ausgeführt, dass die Ebenen, gebildet durch die jeweiligen äußeren Punkte der Abstandshalter, eine Keilform bilden. Diese Ausführungsform ist insbesondere zur Verlegung der Pflastersteine bei der Bildung von Bögen oder Radien geeignet. Der Radius wird dabei im Wesentlichen durch die Geometrie der Pflastersteine bestimmt, d.h. die Ausgestaltung der zuvor genannten Keilform. Die Ausführungsformen nach3 und3A zeichnen sich insbesondere dadurch aus, dass sie aufgrund der Abstandshalter zur maschinellen Verlegung geeignet sind. - Die
3B ,3C sowie3D zeigen weitere Ausführungsformen des Pflastersteines nach3 . Aus den zuletzt genannten Figuren ist ersichtlich, dass die jeweiligen Pflastersteine des späteren Pflasterverbundes unterschiedliche und individualisierte Konturen2 sowie Trittflächenprofile9 aufweisen. Bei den dargestellten Ausführungsformen zeigen die Abstandshalter3 jeweils Ausgestaltungen im Sinne der Ausbildung nach3 und sind somit insbesondere zur maschinellen Verlegung von Flächen geeignet. Im Zusammenspiel der Ausgestaltungen der Pflastersteine nach3 ,3B ,3C sowie3D sowie weiterer nicht dargestellter individualisierter Ausführungsformen ergibt sich nach der Verlegung ein Pflasterverbund mit natürlichem Erscheinungsbild. -
3E zeigt einen Ausschnitt eines Pflasterverbundes, darstellend vier Neuerungsgemäße Pflastersteine mit der willkürlichen Bezifferung23 ,24 ,31 sowie32 bei der Flächenverlegung mit im Wesentlichen geradem Fugenverlauf. Die Figur zeigt die vorteilhafte Wirkung der Abstandshalter. Die Abstandshalter erlauben ein kontaktierendes Anlegen der jeweiligen künstlichen Pflastersteine, wobei die jeweiligen Abstandshalter kontaktieren. In der dargestellten Ausführungsform ist ebenfalls ersichtlich, dass auch ein fugenübergreifendes Verlegen in vereinfachter Weise möglich ist. Unter fugenübergreifendem Verlegen ist dabei das um jeweils einen halben Stein versetzte Verlegen gemeint, wodurch die Querfugen keine durchgehende Linie bilden. -
4 zeigt den schematischen Aufbau der neuerungsgemäßen Vorrichtung zur Herstellung künstlicher Pflastersteine mit natursteinnaher Optik. Die Vorrichtung umfasst die Form11 , wobei die Form11 entsprechend der zuvor genannten Kontur2 ausgeformt ist. Die Form11 liegt auf der Unterlade14 auf, die die Form11 nach unten abschließt. Oberhalb der Form11 ist die Druckplatte12 angeordnet, die eine Profilierung aufweist. Die zuletzt genannte Profilierung wird nachfolgend Druckplattenprofil18 genannt und stellt das Negativ zu dem späteren Trittflächenprofil9 (3 ) dar. In der Funktion bilden die Form11 , die Unterlage14 sowie die Druckplatte12 gemeinsam die Kaverne13 , in der der künstliche Pflasterstein geformt wird. - Geeigneterweise kann das Druckplattenprofil
18 von einem natürlichen Pflasterstein abgenommen werden. Geeignete Methoden hierzu sind bekannte laseroptische Verfahren mit nachfolgender Fräsung der Druckplatte12 . Entsprechendes gilt für die Form11 , bei der die Kontur2 des entsprechenden natürlichen Pflastersteines auf die Form übertragen wird. Mittels bekannter CAD-Methoden können in diesem Arbeitsschritt die bevorzugten Ausführungsformen verwirklicht werden, bei denen ein oder mehrere Abstandshalter3 in die Form11 mit eingefräst werden und/oder ein oder mehrere Hochpunkte10 in das Druckplattenprofil18 miteingefügt werden. Es versteht sich, dass sowohl das Druckplattenprofil18 der Druckplatte12 als auch die Form11 als Negativformen ausgeführt sind und folglich sowohl Hochpunkte als auch Abstandshalter in Form von Aussparungen in der Form11 als auch dem Druckplattenprofil18 vorzusehen sind. - Zur Herstellung des künstlichen Pflastersteines gemäß der vorliegenden Neuerung wird die Form
11 auf die Unterlage14 aufgelegt und eine vorbestimmte Menge einer geeigneten Betonmischung in die Kaverne13 gefüllt. Anschließend wird unter Wirkung der Hydraulik15 die Druckplatte12 in die Form11 gepresst. Dabei wird die Betonmasse verdichtet und entsprechend der Ausgestaltung der Form11 sowie der Druckplatte12 geformt. Nach hinreichender Verformung und/oder Verfestigung der Betonmasse kann die Form11 angehoben werden, wie dies mittels Pfeil B angezeigt ist. Unter Wirkung der Druckplatte12 bleibt der Pflastersteinrohling auf der Unterlage14 liegen. Alternativ in nicht dargestellter Ausführungsform kann die Unterlage14 nach unten verfahren werden, wobei gleichzeitig der Betonrohling aus der Kaverne13 mittels Druckplatte12 nach unten ausgepresst wird. Die Betonrohlinge stehen dann zur weiteren Endbearbeitung zur Verfügung. Als Betonrohlinge werden dabei die geformten aber noch nicht ausgehärteten künstlichen Pflastersteine verstanden. - Die in
4 dargestellte Einrichtung weist in bekannter Weise die Druckplattenaufnahme17 auf, an der die Druckplatte12 mit der dazugehörigen Hydraulikeinrichtung15 befestigt ist und an der sich diese während des Pressvorganges abstützt. In der dargestellten Ausführungsform ist zwischen der Druckplattenaufnahme12 und der Hydraulikeinrichtung15 das Distanzblech16 angeordnet. Das Distanzblech16 findet insbesondere Verwendung in der Ausführungsform, in der die Vorrichtung zeitgleich eine Mehrzahl von unterschiedlichen künstlichen Pflastersteinen erzeugt. Dies wird nachfolgend in5 weitergehend erläutert. -
5 zeigt eine Seitenansicht der Vorrichtung zur Herstellung künstlicher Pflastersteine in der bevorzugten Ausführungsform zur gleichzeitigen Herstellung mehrerer Pflastersteine. Die dargestellte Ausführungsform umfasst eine Säulenführung20 zur Aufnahme der weiteren Baugruppen. Die Ausführung als Säulenführung ist nicht Neuerungswesentlich. Jede geeignete weitere Gehäuseausbildung ist dem Fachmann ohne Weiteres zugänglich. Weiterhin ist die Druckplattenaufnahme17 ersichtlich, unter der mehrere Hydraulikeinrichtungen15 mit Druckplatten12 angeordnet sind. Geeigneterweise sind die Hydraulikeinrichtungen15 mit den Druckplatten12 in Form einer Matrix angeordnet. Unterhalb der zuletzt genannten Baugruppe befindet sich die Formenmatrix21 , gebildet durch eine Vielzahl von Formen11 , korrespondierend zu den jeweiligen Druckplatten12 . Geeigneterweise sind die jeweiligen Einzelformen, angeordnet in der Formenmatrix21 sowie den dazugehörigen Druckplatten12 individualisiert. Individualisiert bedeutet, dass jede Einzelform11 mit der dazugehörigen Druckplatte12 so ausgebildet ist, dass sie einen künstlichen Pflasterstein formt, der eine andere Profilierung sowie Kontur aufweist als jeder andere Pflasterstein der Matrix. - Hier greift ein weiterer Kunstgriff der vorliegenden Neuerung. Es zeigte sich, dass durch die zuvor genannte Individualisierung der künstlichen Pflastersteine jede Form der Matrix jeweils unterschiedliche Volumina aufweisen. Hieraus ergibt sich, dass bei dem Einfahren der Druckplatten
12 diese unterschiedlich weit eingefahren werden müssen, um in jeweils allen Formen11 bzw. Kavernen13 einer Formenmatrix21 den gleichen Pressdruck zu erzeugen. Ein gleichmäßiger Pressdruck auf alle Formen sowie darin befindliche Betonmassen ist notwendig, um eine gleichmäßige Qualität der späteren künstlichen Pflastersteine sicherzustellen. Mittels der in4 beschriebenen Distanzscheibe16 , angeordnet zwischen der jeweiligen Hydraulikeinrichtung15 und der gemeinsamen Druckplattenaufnahme17 (aufnehmend sämtliche Hydraulikeinrichtungen15 der Druckplattenmatrix) kann der jeweilige Abstand der Hydraulikeinrichtung15 von der Druckplattenaufnahme17 individuell eingestellt werden. Hieraus ergibt sich in vorteilhafter Weise, dass der Verfahrweg jeder einzelnen Druckplatte12 individuell angepasst und angeglichen werden kann. Mittels Distanzscheibe16 wird in Abhängigkeit des individuellen Volumens der Kaverne13 der davon abhängige Verfahrweg der Druckplatte12 ausgeglichen und für sämtliche Druckeinrichtungen, gebildet durch die Hydraulikeinrichtung15 sowie die Druckplatte12 , vereinheitlicht. - In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform werden die Hydraulikzylinder über eine gemeinsame Hydraulikleitung gespeist und somit im Sinne von korrespondierenden Röhren miteinander verbunden. Durch diese Maßnahme kann eine Feineinstellung der Vereinheitlichung des Pressdruckes aller Hydraulikeinheiten
15 in der genannten Matrix erreicht werden. - Die zuvor genannten Maßnahmen ermöglichen es, dass in sämtliche Formen
11 der Formenmatrix21 die jeweils gleiche Menge an Betonmasse eingefüllt werden kann, wobei gleichzeitig trotz der unterschiedlichen Volumina der jeweiligen Kavernen13 ein gleichmäßiges und qualitativ hochwertiges Produktionsergebnis erfolgt. -
5 zeigt weiterhin eine Reinigungsbürste19 . Die Reinigungsbürste19 ist in der Zeichenebene verfahrbar. Näheres hierzu wird in6 erläutert. -
6 ist eine Ansicht der Vorrichtung nach5 gemäß der Schnittlinie C-C. Dargestellt ist eine Untenansicht der Matrix der Druckplatten12 mit der darunter verlaufenden Reinigungsbürste19 . Die Reinigungsbürste19 ist so angeordnet, dass sie unterhalb der Matrix der Druckplatten12 querverschoben werden kann, soweit die Druckplatten sich in ihrer Ausgangsposition befinden. Der Verfahrweg der Reinigungsbürste19 ist mit dem Doppelpfeil D dargestellt. Vorzugsweise nach jedem Formungszyklus der künstlichen Pflastersteine werden die Druckplatten12 mittels Reinigungsbürste19 von möglicherweise anhaftenden Betonresten gereinigt. -
7 zeigt eine vorteilhafte Ausgestaltung der Druckplatte12 . Die Figur zeigt eine Draufsicht auf das Druckplattenprofil18 , d.h. der Seite, mit der die Profilierung des künstlichen Pflastersteines erfolgt. Die Druckplatte12 weist eine Druckplattenkontur22 auf, die mit der Kontur der entsprechenden Form korrespondiert. Die dargestellte Ausführungsform ist eine bevorzugte Ausführungsform, wobei die Druckplatte12 einen überkragenden Rand23 aufweist. Der überkragende Rand23 greift bei dem Druckvorgang zwischen den Betonrohling und die Form5 ein. - Auf der Innenseite weist der überkragende Rand
23 eine Randprofilierung24 auf. Im Übergang von dem Druckplattenprofil18 zu dem überkragenden Rand23 kann das Fasennegativ25 in das Gesamtprofil der Druckplatte12 eingearbeitet sein. Durch den Kunstgriff die Druckplatte12 mit einem überkragenden Rand23 zu versehen, wobei der überkragende Rand23 weiterhin ein Randprofil24 und/oder ein Fasennegativ25 aufweist, kann vorteilhafterweise eine Profilierung und/oder Fasenbildung im oberen Bereich des künstlichen Pflastersteines bei dem Druckvorgang gebildet werden. Der damit gestaltete künstliche Pflasterstein1 weist folglich in dem Bereich, in dem er nach der bestimmungsgemäßen Verlegung für den Betrachter sichtbar ist, auch im oberen Seitenbereich eine natursteinnahe Optik aufgrund der entsprechenden Profilierung auf. - In einer nicht dargestellten Ausführungsform weist der überkragende Rand
23 einen Durchbruch in dem eingearbeiteten Phasennegativ25 auf. In dem durchbrochenen Abschnitt weist der überkragende Rand23 dann keine Phase auf. Unter Bezugnahme auf die Ausführungen zu1 zeigt der mit der zuvor genannten Druckplatte mit dem durchbrochenen Phasennegativ25 eine durchbrochene Phase auf. Durch den zuletzt genannten Kunstgriff, das Phasennegativ zu durchbrechen, bzw. den überkragenden Rand23 abschnittsweise ohne Phasennegativ25 auszuführen, werden künstliche Pflastersteine mit besonders naturnahem Erscheinungsbild geschaffen. -
8 zeigt eine optionale Nachbearbeitung der künstlichen Pflastersteine. Die Nachbearbeitung der künstlichen Pflastersteine erfolgt im abgebundenen Zustand des Betons auf einer Bürstenstrasse. Dabei wird der Pflasterstein1 mittels eines Transportbandes28 unter wenigstens eine rotierende Bürste29 durchgefahren, wobei unter Wirkung der Bürste der Zementleim vollflächig und gleichmäßig abgetragen wird. Nach dem Abtragen des Zementleims in der Oberflächenstruktur des künstlichen Pflastersteines wird die Oberflächenstruktur im Wesentlichen durch die verbliebene Kornfraktion des Natursteines, enthalten in der Betonmasse, gebildet. Die neuerungsgemäß eingesetzten Bürsten für die Nachbearbeitung weisen lange, elastische Borsten mit einer abrasiven Beschichtung auf. - Die Borsten haben dabei eine Länge von 150 mm bis 220 mm. Als abrasive Beschichtung können Korund und/oder Diamantsplitter Verwendung finden, um eine große Härte und hohe Standfestigkeit zu erzielen.
- Weiterhin wird die Nachbehandlungsbürste
29 mit einer hohen Drehzahl gefahren, im Bereich von 1500 bis 2800 U/min. Ebenfalls ist es wesentlich, dass der maximale Abstand der rotierenden Bürste zur behandelnden Oberfläche etwa die halbe Borstenlänge beträgt. - Aus diesem Kunstgriff ergibt sich in vorteilhafter Weise, dass die einzelnen Borsten mit hoher Geschwindigkeit und damit hoher abrasiver Kraft auf die zu behandelnde Oberfläche auftreffen.
- Eine besonders geeignete Betonrezeptur für die Herstellung der neuerungsgemäßen künstlichen Pflastersteine umfasst einen herkömmlichen Beton mit Zuschlägen, wobei die Zuschläge eine Natursteinkörnung umfassen, die beim Brechen von Natursteinen entstehen. Vorteilhafterweise handelt es sich bei der Natursteinkörnung um eine ungesiebte ordinäre Bruchfraktion. Geeignete Körnungen umfassen Korngrößen von 0,01 bis 5 mm. Optional können der Bruchssteinfraktion geeignete Natursande mit Korngrößen von 0,01 bis 0,03 mm zugesetzt werden. Die Zuschlagstoffe können in einem Mischungsverhältnis von 350 kg bis 380 kg Zement auf 1840 kg bis 1870 kg Zuschlagstoffe pro m3 Fertigbetonmischung zugegeben werden.
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9 zeigt eine weitere Ausgestaltung der Vorrichtung zur Herstellung künstlicher Pflastersteine. Der Formenmatrix21 mit den Einzelformen11 sind die jeweiligen Druckplatten12 zugeordnet. Jede Druckplatte12 wird von einer Einzelhydraulik15 angesteuert, welche die Distanzscheiben16 als Anschlagbegrenzung aufweisen. Die Einzelhydraulikeinrichtungen15 sind auf der Druckplattenaufnahme17 angeordnet. Die einzelnen Hydraulikeinrichtungen15 werden durch die Hydraulikhauptspeisungseinrichtung31 gemeinsam angesteuert. In der dargestellten Ausführungsform sind die einzelnen Hydraulikeinrichtungen15 durch eine gemeinsame Speiseleitung32 nach dem Prinzip der kommunizierenden Röhren miteinander verbunden. Die Druckplattenaufnahme kann mit den dazugehörigen und auf ihr angeordneten Baugruppen durch die Druckplattenhydraulikeinrichtung33 angehoben oder abgesenkt werden. Die kombinierten Bewegungen, bewirkt durch die Druckplattenhydraulikeinrichtung33 sowie die einzelnen Hydraulikeinrichtungen15 führen zu einer erhöhten Bewegungsgeschwindigkeit, sowohl beim Einführen als auch Herausfahren der Druckplatten12 . -
10 zeigt eine Draufsicht auf ein Steinpaket, gebildet aus vierzig unterschiedlich individualisierten künstlichen Pflastersteinen. Das Steinpaket zeigt die Lage nach dem Ausstoß aus der Formenmatrix. Zur weiteren Bearbeitung kann das Steinpaket nachgehärtet und/oder einer Bürstenbehandlung unterzogen werden. Abschließend wird das Steinpaket maschinell zusammengeschoben und bildet somit eine Transportlage gemäß den vorherigen Ausführungen. -
- 1
- Künstlicher Pflasterstein
- 2
- Kontur
- 3
- Abstandshalter
- 4
- Seitenfläche
- 5
- Fase
- 6
- Trittfläche
- 7
- Bodenfläche
- 8
- Natürliches Profil
- 9
- Trittflächenprofil
- 10
- Hochpunkte
- 11
- Form
- 12
- Druckplatte
- 13
- Kaverne
- 14
- Unterlage
- 15
- Hydraulik
- 16
- Distanzscheibe
- 17
- Druckplattenaufnahme
- 18
- Druckplattenprofil
- 19
- Reinigungsbürste
- 20
- Säulenführung
- 21
- Formmatrix
- 22
- Druckplattenkontur
- 23
- Überkragender Rand
- 24
- Randprofil
- 25
- Fasennegativ
- 26
- –
- 27
- –
- 28
- Transportband
- 29
- Nachbearbeitungsbürste
- 30
- Borste
- 31
- Hydraulikhauptspeisungseinrichtung
- 32
- Hydraulikspeiseleitung
- 33
- Druckplattenhydraulikeinrichtung
Claims (15)
- Künstlicher Pflasterstein mit Natursteinoptik, dadurch gekennzeichnet, dass der Pflasterstein (
1 ) eine profilierte Trittfläche (6 ) aufweist und die Seitenflächen (4 ) eine profillose Kontur (2 ) wobei das Trittflächenprofil (9 ) aus einem natürlichen Profil (8 ) mit wenigstens zwei eingearbeiteten Hochpunkten (10 ) besteht. - Pflasterstein nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Trittflächenprofil (
9 ) vier Hochpunkte (10 ) aufweist, wobei die vier Hochpunkte (10 ) auf die jeweiligen Quadranten des Trittflächenprofils (10 ) verteilt sind. - Pflasterstein nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenflächen (
4 ) jeweils wenigstens einen Abstandshalter (3 ) aufweisen. - Pflasterstein nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandshalter (
3 ) eine Höhenerstreckung von maximal 2/3 der Höhe des Pflastersteins haben. - Pflasterstein nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Pflasterstein (
1 ) eine profilierte Fase (5 ) aufweist. - Pflasterstein nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Fase (
5 ) im Umlauf im den Pflasterstein (1 ) unterbrochen ist. - Pflasterstein nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Pflasterstein aus Beton besteht und die Betonmischung Gesteinsbruch als Zuschlagstoffe enthält, wobei der Gesteinsbruch eine ungesiebte ordinäre Bruchfraktion mit Körnungen im Bereich von 0,01 bis 5mm ist
- Vorrichtung zur Herstellung eines künstlichen Pflastersteines nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung eine Formenmatrix (
21 ) mit Formen (11 ) sowie den jeweiligen Formen (11 ) zugeordnete Druckplatten (12 ) umfasst, wobei die Formen (11 ) und die Druckplatten (12 ) jeweils eine korrespondierende Kontur (2 ) aufweisen und weiterhin die Druckplatten (12 ) ein Druckplattenprofil (18 ) aufweisen. - Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontur (
2 ) sowie das Druckplattenprofil (18 ) jedes korrespondierenden Paares einer Form (11 ) und einer Druckplatte (12 ) individualisiert sind. - Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Formen (
11 ) Ausnehmungen für Abstandshalter (3 ) aufweisen. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass jede der Druckplatten (
12 ) eine Hydraulikeinrichtung (15 ) zugeordnet ist, wobei die Hydraulikeinrichtungen (15 ) von einer gemeinsamen Hydraulikspeiseleitung (32 ) gespeist werden und als kommunizierende Röhren miteinander verbunden werden. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Hydraulikeinrichtungen (
15 ) jeweils Distanzscheiben (16 ) zur Einstellung des Hubes aufweisen. - Druckplatte für eine Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckplatte (
12 ) jeweils einen überkragenden Rand (23 ) aufweist. - Druckplatte nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Rand (
23 ) ein Randprofil (24 ) und/oder ein Fasennegativ (25 ) aufweist. - Druckplatte nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass Fasennegativ (
25 ) im Umlauf um den Druckplattenrand unterbrochen ist.
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---|---|---|---|
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DE202006004507U DE202006004507U1 (de) | 2005-12-13 | 2006-03-22 | Pflastersteine mit Natursteinoptik sowie Vorrichtung zu deren Herstellung |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE202006004507U1 true DE202006004507U1 (de) | 2006-07-13 |
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ID=36746444
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE202006004507U Expired - Lifetime DE202006004507U1 (de) | 2005-12-13 | 2006-03-22 | Pflastersteine mit Natursteinoptik sowie Vorrichtung zu deren Herstellung |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE202006004507U1 (de) |
Cited By (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
EP1568455A3 (de) * | 2004-02-26 | 2007-03-14 | Franz Carl Nüdling Basaltwerke GmbH & Co. KG | Pflasterplatte aus Beton und Vorrichtung zur Herstellung von Pflasterplatten aus Beton |
-
2006
- 2006-03-22 DE DE202006004507U patent/DE202006004507U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
EP1568455A3 (de) * | 2004-02-26 | 2007-03-14 | Franz Carl Nüdling Basaltwerke GmbH & Co. KG | Pflasterplatte aus Beton und Vorrichtung zur Herstellung von Pflasterplatten aus Beton |
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