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Die
Erfindung betrifft ein Führungssystem zum
Führen
von Schiebetüren
oder Schiebefenstern mit einer oberen Führungsschiene mit einer in
Richtung der Erstreckung der Führungsschiene
verlaufenden ersten Führungsnut
oder einem ersten Führungsspalt
und zumindest zwei entlang der ersten Führungsnut oder dem -spalt laufenden
Führungswagen.
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Die
Verwendung von Führungssystemen zum
Führen
von Schiebetüren
Schiebefenstern ist gerade für
die Verwendung als Gebäudeinnen-
und Gebäudeaußentüren und
-fenstern sowie als Möbeltüren bekannt.
Gerade bei kleinen Räumen
mit nur wenig Platz erweist sich das Vorsehen von Schiebetüren gegenüber Dreh-
bzw. Schwenktüren
als vorteilhaft, da diese Schiebetüren nicht in den Raum hineingehen
und daher auch dicht vor den Türen Schreibtische
etc. problemlos und gefahrfrei aufgestellt werden können. Es
werden im Stand der Technik Aufbauten vorgeschlagen, bei denen die
Schiebetüren
und -fenster nach dem Schließen
in einer Ebene oder in zwei parallelen Ebenen liegen. In zahlreichen
Fällen
erweist sich das Vorsehen einer Schließstellung mit in einer Ebene
liegenden Schiebetüren
oder -fenstern als vorteilhaft, da hierdurch eine bessere Abdichtung
möglich
ist als beim Vorsehen von in ihrer Schließstellung parallelversetzt
liegenden Türen
und Fenstern.
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Beispielsweise
offenbart die
DE 38
30 673 A1 zu ebendiesem Zweck einen Beschlag für Schiebetüren und
Schiebefenster mit einer Bewegungsmöglichkeit in zwei Ebenen, wobei
die Schiebetür oder
das Schiebefenster in einem unteren Bereich einen Gleit- oder Kugelbeschlag
aufweist, durch den die Schiebetür
oder das -fenster auf einer ebenen Unterlage seitlich und rechtwinklig
zu ihrer eigenen Fläche
verschoben werden kann. Die Glasschiebetür wird oben in einer U-Profilschiene geführt. Unten
ist sie in eine H-Profilschiene eingeklebt. Im unteren Teil dieser
H-Profilschiene ist der Kunststoff-Gleiter oder Kugelbeschlag befestigt,
wodurch die Schiebetür
in zwei Ebenen auf einer Winkelschiene beweglich ist. Elastische
Dichtungen oder Bürstenschnüre sind
im Bereich der senkrechten Kanten der Glasschiebetür angeordnet.
Dieser Aufbau erweist sich als nachteilig, da die Schiebetür oder das
Schiebefenster nur durch Abziehen im unteren Bereich der Tür oder des Fensters
verschoben werden kann und keine verkantungsfreie Führung der
Tür oder
des Fensters sichergestellt werden kann.
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Die
DE 37 31 123 A1 offenbart
eine Vorrichtung zum Führen
von Schiebetürelementen,
die in der geschlossenen Position zueinander ausgerichtet sind,
wobei ein Führungspaar
für jedes
Schiebetürelement
vorgesehen ist. Die Führungspaare
sind unten und oben im Inneren eines Möbelstücks an der vorderen Kante der
Türöffnung vorgesehen.
In den Führungspaaren
kann ein jeweiliger Schiebetürelementflügel über Bügel, die
mit Gleitelementen versehen sind, gleiten. Die Führungspaare weisen eine erste
geradlinige vordere Führungsnut
und eine zweite hintere Führungsnut
auf, die einen geradlinigen parallel zu der vorderen Führungsnut
verlaufenden Abschnitt und einen gebogenen, von der vorderen Führungsnut
abweichenden Abschnitt aufweist. In einem mittleren Bereich der
beiden Schienen ist eine von der hinteren Schiene wegweisende bis
zu der vorderen sich erstreckende Führungsnut im rechten Winkel
zu den Schienen vorgesehen. In diese Führungsnut kann eine Gleitrolle
eingreifen, wenn die Tür
in ihre Schließstellung
verbracht wird. Der Aufbau dieser Vorrichtung ist durch Vorsehen
der beiden parallel verlaufenden Führungsnuten oben und unten
im Inneren eines Möbelstücks entlang
der Kante einer Türöffnung relativ
aufwendig. Dieser Aufbau kann nur für Möbelstücke verwendet werden, da beispielsweise
bei Türen
in Räumen
ansonsten unverhältnismäßig lange
Führungsschienen,
die weit über die
Türöffnung hinausragen,
verwendet werden müssten,
was jedoch üblicherweise
nicht gewünscht sein
wird. Außerdem
besteht aufgrund der oben und unten vorgesehenen Führungsschienen
eine Stolpergefahr bei der Verwendung der Vorrichtung an Gebäudetüren.
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Aus
der
DE 37 28 998 A1 ist
eine Aufhängevorrichtung
für eine
Schiebetür
bekannt, wobei Schwenkhebel zum Verschwenken der Schiebetür und eine
Einrichtung zum seitlichen Verschieben der Schiebetür vorgesehen
sind. Außerdem
sind Sperrteile vorgesehen, durch die während der Schwenkbewegung die
Schiebetür
gegen eine Schiebebewegung und während
der Schiebebewegung gegen ein Verschwenken verriegelt ist. Der Hebel
ist in T-Form ausgebildet und kann um eine vertikale Achse verschwenkt
werden. An der Rückseite
der Schiebetür ist
außerdem
ein Auszug bzw. eine Teleskoprollenführung vorgesehen. Ein Einschwenken
der Tür
in die Türöffnung ist
erst möglich,
wenn ein Schieber von teleskopisch wirkenden Teile eines Schiebers und
einer Führung
vollständig
in die Führung
eingefahren ist und ein Weiterbewegen in Bewegungsrichtung zum Einwärtsschwenken
des Hebels führt.
Diese Aufhängevorrichtung
kann zwar recht gut für
Möbelschiebetüren verwendet
werden. Eine Verwendung bei Gebäudetüren erweist
sich jedoch aufgrund der verschiedenen Hebel als schlecht unterzubringen,
da diese in einer Türzarge
vorgesehen werden müssten.
Dies führt
jedoch zu einer Verringerung der Durchgangshöhe und ohne eine entsprechende
Verkleidung zu unschöner
Einsicht in die Hebelmechanik.
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Die
DE 44 02 464 C1 offenbart
ein Führungssystem
für ein
Horizontalschiebefenster mit mindestens einem quer zur Rahmenebene
an dieser heraus bewegbaren Fensterflügelteil, das mittels Laufrollen auf
einem unteren Holm abgestützt
und horizontal parallel zur Rahmenebene und längs einer Führungsnut verfahrbar ist. Beim
Querverfahren wird es über
eine im oberen Querholm vorgesehene zweite Führungsnut geführt. In
Schließstellung
ist der Schiebeflügel über eine
Mehrzahl an Riegelbeschlägen gesichert.
Ein unteres Laufflächenprofil
weist eine erste Führungsnut
für untere
Laufrollen und das obere Laufflächenprofil
eine zweite Führungsnut
für obere
Führungsrollen
auf. Jede Führungsnut
ist mit zwei Abstellweichen versehen, um den Schiebeflügel in eine
Verschiebeposition parallel zur Rahmenebene überführen zu können. Dieser Aufbau kann zwar
gut für
Fenster verwendet werden, jedoch erweist sich dessen Verwendung
für Türen als
nicht besonders praktikabel, da oben und unten die mit zwei Abstellweichen
versehenen Führungsnuten
vorgesehen werden müssen.
Hierdurch besteht eine Stolpergefahr beim Durchqueren derart aufgebildeter
Türzargen.
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Die
DE 201 05 665 U1 offenbart
ein Schrankmöbel
mit Schiebetüren,
die im geschlossenen Zustand in einer Ebene liegen und in zwei Führungsschienen
hängend
oder stehend verschiebbar gelagert sind. Jeder Schiebetür ist eine
zweispurige Führungsschiene
zugeordnet, die zwei Schiebetüren
voreinander aufnehmen kann. Im geschlossenen Zustand befinden sich
die Schiebetüren
in den hinteren Spuren. Zwischen den benachbarten Führungsschienen
ist ein drehbar gelagerter Profilträger am Korpus des Schranks
befestigt, an den äußeren Enden
der Führungsschienen
je ein fest montierter Profilträger. Um
die freie Spur der Führungsschienen
wird jeweils eine Schwenkbewegung ausgeführt.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, die vorstehend
zum Stand der Technik genannten Nachteile von Schiebetüren und
-fenstern zu überwinden
und ein Führungssystem
für diese
vorzusehen, das es ermöglicht,
dass gerade auch herkömmliche
Gebäudeschwenktüren durch
Schiebetüren
ersetzt werden können,
wobei eine gute Abdichtung gegen Schall, Schmutz und auch Gerüche nach
dem Schließen
der Türen
bzw.
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Fenster
ermöglicht
wird, wie dies bei herkömmlichen
Schwenk- oder Drehtüren
der Fall ist und ein Einbau in eine vorhandene Türzarge einer Drehtür problemlos
möglich
ist.
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Die
Aufgabe wird durch ein Führungssystem nach
dem Oberbegriff des Anspruchs 1 dadurch gelöst, dass nur eine einzige obere
Führungsschiene vorgesehen
ist, wobei zumindest eine oder ein quer zu der ersten Führungsnut
oder dem ersten Führungsspalt
angeordnete(r) zweite Führungsnut
oder zweiter Führungsspalt
vorgesehen ist. Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen definiert.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung werden auch mehrere hintereinander angeordnete Führungsschienenelemente
als eine Führungsschiene und
mehrere hintereinander angeordnete Führungsnutensabschnitte bzw.
Führungsspaltabschnitte
als eine Führungsnut
bzw. ein Führungsspalt
im Sinne der vorliegenden Erfindung betrachtet.
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Es
wird erfindungsgemäß ein Führungssystem
geschaffen, bei dem anstelle der im Stand der Technik der
DE 37 31 123 A1 beschriebenen
zwei Führungsnuten
je Führungsschiene
oben und unten in der Türöffnung nur
noch eine einzige Führungsschiene
mit einer Führungsnut
vorgesehen wird. Hierdurch ist kein Verkanten der Führungswagen während des Öffnungs- oder Schließvorgangs
zu befürchten,
da beide Führungswagen
in ein und derselben Führungsnut
oder demselben Führungsspalt
laufen. Außerdem
ist der Fertigungsaufwand für
die Führungsschiene
bei dem erfindungsgemäßen Führungssystem
dadurch um einiges geringer als bei dem Vorsehen von mehreren Führungsnuten.
Durch Einsetzen einer einbahnigen oder einspurigen Führungsschiene
können
darüber
hinaus die Augenabmessungen des verwendeten Profils verringert werden.
Die Führungsschienen
können
gerade und/oder gebogen sein oder auch beliebige Formen aufweisen.
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Durch
das Vorsehen zumindest einer oder eines quer zu der ersten Führungsnut
oder dem ersten Führungsspalt
angeordneten zweiten Führungsnut oder
Führungsspalts
ist ein Bewegen bzw. Führen aus
der Bahn der Führungsnut
quer zu dieser möglich.
Hierdurch kann die Schiebetür
oder das Schiebefenster in die Tür-
oder Fensteröffnung,
insbesondere einen Tür-
oder Fensterfalz eingeschwenkt werden. In diesem Falz kann eine
herkömmlich
dort vorgesehene Dichtung angebracht werden, ohne dass hierdurch
eine Behinderung des Einschwenkvorgangs hervorgerufen würde. Vielmehr
ist es möglich, eine
besonders gute Abdichtung auch von Räumen innerhalb von Gebäuden vorzusehen,
wie z.B. Konferenzräumen,
bei denen sich eine gute Geräuschabdichtung
als besonders vorteilhaft erweist. Ein Öffnen einer Schiebetür oder eines
Schiebefensters ist ebenso einfach möglich, ohne dass ein Widerstand zu überwinden
wäre. Es
muss lediglich eine senkrecht gegen die Ebene der Tür/des Fensters
gerichtete Kraft auf diese(s) ausgeübt werden, um den oder die
Führungswagen
aus der/den zweiten Führungsnut(en)/Führungsspalt(en)
herauszubewegen. Weder beim Öffnen
noch beim Schließen
kann die Tür/das
Fenster ungewollte Bewegungen ausführen. Vielmehr können Öffnungs-
und Schließvorgang
stabil und reproduzierbar genau durchgeführt werden.
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Da
bei dem erfindungsgemäßen Führungssystem
im Durchtrittsbereich der Türöffnung eine
untere Führungsschiene
im Allgemeinen entfallen kann, besteht auch hier keine Stolpergefahr.
Im Unterschied zu der
DE
38 30 673 A1 ist aber dennoch eine verkantungsfreie Führung in
der oberen Führungsschiene
ermöglicht
und es muss die Schiebetür
nicht erst nach unten schräg
angestellt werden, um in einer breiten Rinne verschoben werden zu
können,
was bei unaufmerksamer Behandlung auch zu einer Beschädigung der
Tür führen kann.
Dies ist bei dem erfindungsgemäßen Führungssystem
im Wesentlichen ausgeschlossen.
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Vielmehr
ist aufgrund der genauen und eindeutigen gezielten Führung durch
die erste und zweite Führungsnut
bzw. den ersten und zweiten Führungsspalt
ein leichtes Öffnen
und Schließen
eines Fensters oder einer Tür
möglich.
Als Führungsschiene
wird bevorzugt ein Hohlprofil, insbesondere eine geschlitzte Hohlprofilschiene
vorgesehen, die mit ihrer Spaltöffnung
nach unten oberhalb einer Tür-
oder Fensteröffnung
angeordnet wird. Es kann auch eine Schiene mit einer in deren Erstreckung
verlaufenden Nut in Ausrichtung der Nut nach unten oberhalb einer Tür- oder
Fensteröffnung
angeordnet werden. Da der Führungswagen
besonders bevorzugt in der Führungsschiene
verfahrbar ist, kann eine von außen verhältnismäßig unauffällige Aufhängung der Schiebetür/des Schiebefensters
mit einem eher zierlichen Erscheinungsbild geschaffen werden.
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Als
vorteilhaft erweist es sich, bei Vorsehen zweier Schiebetüren oder
Schiebefenster zwei quer zu der ersten Führungsnut oder dem ersten Führungsspalt
angeordnete zweite Führungsnuten
vorzusehen und/oder bei Vorsehen von mehr als zwei Schiebetüren oder
Schiebefenstern zwei quer zu der ersten Führungsnut oder dem ersten Führungsspalt angeordnete
zweite Führungsnuten
je Schiebetür oder
Schiebefenster vorzusehen. Hierdurch ist eine besonders gute Führung über die
gesamte Erstreckung der Schiebetür
oder des Schiebefensters möglich.
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Vorzugsweise
ist die zumindest eine zweite Führungsnut
oder der zweite Führungsspalt
als Kreuznut oder Kreuzspalt oder T-Nut oder T-Spalt ausgebildet.
Hierdurch ist eine besonders genaue Führung zum Schließen und Öffnen der
Schiebetür oder
des -fensters möglich.
Für eine
Bewegung parallel zu einer Tür-
bzw. Fensteröffnung
erfolgt die Führung
in der ersten Führungsnut
bzw. dem ersten Führungsspalt.
Erreicht der eine Führungswagen
die zumindest eine zweite Führungsnut
bzw. den zumindest einen zweiten Führungsspalt, kann durch Ausüben einer
in Richtung dieser zweiten Nut/dieses zweiten Spalts gerichteten
Kraft der Führungswagen
entlang der zweiten Nut/des zweiten Spalts bewegt und die Tür/das Fenster
dadurch geschlossen werden. Der Öffnungsvorgang
erfolgt umgekehrt. Vorzugsweise erstreckt sich die zweite Führungsnut/der zweite
Führungsspalt
etwa senkrecht zu der/dem ersten, also quer zur Ebene einer Türzarge,
so dass eine Schiebetür
gegen die vorhandene Türdichtung gedrückt wird
und diese damit während
des Schließvorgangs
nicht aus ihrer Nut herausdrückt,
wie dies bei einigen Lösungen
des Stand der Technik geschehen kann.
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Es
kann eine Kreuznut oder ein Kreuzspalt vorgesehen sein oder eine
T-Nut oder ein T-Spalt. Bei
letzteren fehlt die Erstreckung auf der gegenüberliegenden Seite der ersten
Führungsnut/des
ersten Führungsspalts.
Durch die letztere Nut- oder Spaltform ist ein besonders guter und
präziser
Richtungswechsel zum Einschwenken in die Schließ- oder Öffnungsstellung möglich, da
der Führungswagen
nicht versehentlich in die falsche Richtung der zweiten Führungsnut/des
zweiten Führungsspalts
geraten kann.
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Zusätzlich kann
vorteilhaft zumindest eine Öffnung
oder punktförmige
Nut in Richtung der Längserstreckung
der zweiten Führungsnut
oder des zweiten Führungsspalts
auf der gegenüberliegenden Seite
der ersten Führungsnut
oder des ersten Führungsspalts
vorgesehen sein. Besonders vorteilhaft ist die Öffnung oder punktförmige Nut
in Verbindung mit der zumindest einen T-Nut oder dem zumindest einen
T-Spalt vorgesehen. Durch diese Öffnung
oder punktförmige
Nut ist eine weitere Rastungseinrichtung gegeben, da Laufräder des
Führungswagens dort ähnlich wie
bei der Kreuznut oder dem Kreuzspalt einfahren und der Führungswagen
anschließend
seine Fahrtrichtung ändern
kann.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung ist die erste Führungsnut
oder der erste Führungsspalt
zumindest in einem Endabschnitt oder in zumindest einem Teilbereich
winklig abknickend oder bogenförmig
auslaufend ausgebildet. Hierdurch ist es möglich, dass die Schiebetür/das Schiebefenster
mit ihrem/seinem einen vorderen Ende zu der Türöffnung/Fensteröffnung schräg hingeführt wird,
wohingegen das andere hintere Ende der Schiebetür/des Schiebefensters der zweiten
Führungsnut/dem
zweiten Führungsspalt
folgt und dabei im Wesentlichen senkrecht zur Tür-/Fensteröffnungsebene in diese eingeschwenkt
wird. Eine untere Führungseinrichtung
kann vorteilhaft nahe der Endstellung der Tür/des Fensters in der oberen
Führungsschiene
vorgesehen sein. Hierdurch wird die Schiebetür/das Schiebefenster während der
Bewegung endseitig in Bewegungsrichtung im hinteren Bereich geführt. Ein
ungewolltes Ausbrechen des unteren Bereichs der Tür/des Fensters
wird hierdurch vermieden. Vorteilhaft kann der Knickwinkel und/oder
die Länge
des oder der Endabschnitte oder des Teilbereichs in Abhängigkeit
von dem gewünschten
Mittenabstand senkrecht zur Ebene der Schiebetüren oder Schiebefenster in
deren Endlagen gewählt
werden. Der Mittenabstand definiert sich also z.B. bei einer einflügeligen
Tür durch
den Abstand der Türmitten
in den beiden Endlagen der Tür
(vollständig
geöffnete und
vollständig
geschlossene Position). Bei einer mehrflügeligen Tür wird der Mittenabstand durch
den Abstand der Türmitten
der geschlossenen und der geöffneten
Tür voneinander
definiert. Ein gewünschter
Mittenabstand der Türen
führt also
zu einem bestimmten Knickwinkel und einer gewünschten Länge der Endabschnitte bzw.
des abknickenden Teilbereichs der ersten Führungsnut oder des ersten Führungsspalts.
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Grundsätzlich ist
es auch möglich,
dass in beiden Endabschnitten der ersten Führungsnut bzw. des ersten Führungsspalts
quer zu dieser bzw. diesem angeordnete zweite Führungsnuten oder Führungsspalte
vorgesehen sind. Bevorzugt weist die zweite Führungsnut/der zweite Führungsspalt,
die bzw. der im bezüglich
der Bewegungsrichtung der Schiebetür/des Schiebefensters vorderen
Endbereich der ersten Nut/des ersten Spalts vorgesehen ist, einen
größeren Abstand
zu dem Ende der Nut/des Spalts auf als die zweite Führungsnut/der zweite
Führungsspalt
im hinteren Bereich der ersten Nut/des ersten Spalts. Dadurch wird
das Einschwenken bzw. Parallelverschieben der Tür/des Fensters zum Schließen (oder Öffnen) ohne
Verkanten problemlos möglich.
Grundsätzlich
ist es auch möglich, dass
die zweiten Führungsnuten/-spalte
in übereinstimmendem
Abstand am vorderen und hinteren Ende der ersten Nut/des ersten
Spalts von diesem abzweigend vorgesehen sind. Bei Vorsehen zweier endseitiger
zweiter Führungsnuten/Führungsspalte wird
vorteilhaft eine untere Führungseinrichtung
zum Vermeiden eines ungewollten Ausschwenkens der Tür/des Fensters
vorgesehen. Ansonsten kann vorteilhaft im Bereich des bezüglich der
Bewegungsrichtung der Schiebetür/des
Schiebefensters hinteren Endes der Schiebetür/des Schiebefensters unten eine
zusätzliche
Führungseinrichtung
vorgesehen sein, insbesondere ein Führungsklötzchen im Bereich einer zweiten
Führungsnut
oder eines zweiten Führungsspalts
zum Fixieren der unteren Position der Tür/des Fensters. Alternativ
kann allerdings auch eine untere Führungsschiene entsprechend
der oberen Führungsschiene
mit einer in Richtung der Führungsschiene
verlaufenden ersten Führungsnut
oder einem ersten Führungsspalt
und zumindest einer zweiten Führungsnut
oder einem zweiten Führungsspalts
ausgebildet sein. Eine solche untere Führungsschiene kann in den Boden
im Bereich einer Türzarge
oder einer Fensteröffnung
eingelassen sein. Die untere Führungsschiene
kann dabei ebenfalls aus einem Hohlprofil, einem mit einem Füllstoff gefüllten Hohlprofil
oder einem anderen mit Führungsnuten
und/oder Führungsspalt
versehenen Element bzw. anderen geeigneten Halbzeug bestehen. In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
ist eine untere Führungseinrichtung
mit zumindest einer Rollenführung
mit zumindest einem Rollenpaar sowie einem an einer Schiebetür oder einem
Schiebefenster befestigbaren oder befestigten oder mit dieser einteiligen,
mit der Rollenführung
zusammenwirkenden, insbesondere in diese eingreifenden, Führungsteil
vorgesehen. Insbesondere ist ein mit einer unteren Führungseinrichtung
zusammenwirkendes Führungsteil
vorgesehen oder wirkt die untere Führungseinrichtung unmittelbar
mit der Unterseite einer Tür
zusammen. Eine Rollenführung
weist den Vorteil auf, dass die im Wesentlichen außerhalb
des Durchgangsweges durch die Türöffnung angeordnet
sein kann und dabei eine besonders gute Führung auch beim Einschwenken
der Tür
oder eines entsprechend ausgerüsteten
Fensters sicherstellt. In der Endstellung der Tür bzw. des Fensters sind die
Rollen des zumindest einen Rollenpaares vorteilhaft so angeordnet,
dass sie ein Verriegeln der Tür/des Fensters
problemlos zulassen. Das Führungsteil greift
zwischen dem Rollenpaar hindurch und erstreckt sich vorteilhaft über die
gesamte Türbreite/Fensterbreite
hinweg an deren/dessen Unterseite. Hierbei kann es entweder an der
Tür/dem
Fenster als separates Bauteil befestigt oder mit dieser/diesem einteilig
ausgebildet sein.
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Bevorzugt
ist die zumindest eine zweite Führungsnut
oder der zumindest eine zweite Führungsspalt
im mittleren Bereich der Erstreckung der ersten Führungsnut
oder des ersten Führungsspalts
vorgesehen. Diese Ausführungsform
eignet sich besonders bei gerundeten Türen oder Fenstern. Ein Einschwenken
in eine Schließstellung
und anschließend ein
Ausschwenken in eine Öffnungsstellung
ist daher durch Vorsehen einer zweiten quer zur ersten verlaufenden
Nut/eines zweiten quer zum ersten verlaufenden Spalts besonders
einfach möglich.
Bei Vorsehen einer solchen gerundeten oder gekrümmten oberen Führungsschiene
sind bevorzugt drei Führungswagen
vorgesehen. Hierdurch kann auch jegliche untere Führungseinrichtung
entfallen, so dass dieser Aufbau besonders vorteilhaft beispielsweise
bei Duschkabinentüren
verwendet werden kann.
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Vorzugsweise
ist zumindest ein Führungswagen
mit zumindest zwei in einem dem Kreuzungswinkel zwischen erster
und zweiter Führungsnut
bzw. Führungsspalt
entsprechenden Winkel zueinander angeordneten Laufradpaaren zum
Laufen entlang den Nuten oder Spalten versehen. Der Führungswagen
weist bevorzugt zwei Laufradpaare auf, deren Achsmittellinien sich
kreuzen, insbesondere in einem rechten Winkel. Dieser Aufbau erweist
sich als besonders vorteilhaft, da zunächst das Laufradpaar, dessen
Achsen in Richtung der ersten Führungsnut/des
ersten Führungsspalts
angeordnet sind, in dieser/m lagern und das andere Laufradpaar die
Führungsnut/den
Führungsspalt
beidseitig flankierend neben dieser bzw. diesem laufen. Gelangt
der Führungswagen
nun zu dem Abzweig der zweiten Führungsnut/des
zweiten Führungsspalts,
gelangen die beiden flankierenden Laufräder in die zweite Führungsnut/den
zweiten Führungsspalt,
wohingegen das erste Laufradpaar zunächst ebenfalls im ersten Spalt/der
ersten Nut positioniert bleibt. Es ist eine Art Raststellung erreicht,
die der Benutzer beim Bewegen der Tür/des Fensters spürt. Nun
kann er eine Kraft senkrecht zu der Ebene der Tür/des Fensters ausüben und
damit das in der ersten Führungsnut/Führungsspalt
sitzende Laufradpaar aus dieser heraus bewegen und entlang der zweiten
Nut/Spalt diese(n) flankierend in die Schließstellung der Tür/des Fensters
bewegen. Es sind bei dieser Bewegung die nun mit ihren Achsen parallel
zu der zweiten Nut/dem zweiten Spalt liegenden Laufräder in dieser Nut/diesem
Spalt liegend entlastet und dienen, wie zuvor das andere Laufradpaar
in der ersten Führungsnut/dem
ersten Führungsspalt,
dem Lenken und damit Führen
der Bewegung. Die Traglast liegt jeweils auf dem Laufradpaar, das
sich auf der Führungsschiene
neben der jeweiligen Nut/dem jeweiligen Spalt abstützt. Die
Laufräder
können
paarweise gleiche oder unterschiedliche Durchmesser aufweisen. Auch
die Nuten bzw. Spalte können
unterschiedliche Öffnungsweiten
aufweisen, insbesondere die Durchmesser und Abstände der Laufräder zueinander
auf die Öffnungsweiten
der Nuten/Spalte abgestimmt sein.
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In
einer besonderen Ausführungsform
weist der zumindest eine Führungswagen
zumindest ein Laufradpaar und zumindest zwei Führungsräder auf, deren Drehachsen im
Wesentlichen senkrecht zueinander angeordnet sind. Die Führungsräder dienen dabei
einer seitlichen Führung
innerhalb der Führungsschiene.
Vorteilhaft weisen die Laufräder
einen größeren Radius
als die Führungsräder auf.
Es können
alternativ auch vier Laufräder
bzw. zwei Laufradpaare vorgesehen sein, wobei bevorzugt ein schwenkbar
gelagerter Tragarm innerhalb eines zwischen den Achsen der Laufräder gebildeten
Raums angeordnet ist.
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Zusätzlich erweist
es sich als vorteilhaft, den Führungswagen
mit zumindest einem Rahmenelement mit zumindest einem an diesem
schwenkbar gelagerten Tragarm zu versehen. Über einen solchen Tragarm,
der vorteilhaft über
ein Verbindungsteil mit der Tür
oder dem Fenster verbunden ist, kann eine besonders präzise Führung erreicht
werden. Vorzugsweise ist der Tragarm zumindest eines Führungswagens
bei einer starren Verbindung der Führungswagen untereinander mit
zumindest einer Längenausgleichseinrichtung
versehen, insbesondere einem Langloch oder einer anderen Geradführung, um
einen Längenausgleich über die
gesamte Bewegungsstrecke zum Erzielen einer gleichmäßigen und geraden
Führung
zu ermöglichen.
Beim Vorsehen von lediglich vier Laufrädern, ohne Führungsräder kann
eine solche Längenausgleichseinrichtung
entfallen.
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Bevorzugt
kann die zwischen dem Tragarm und der Schiebetür vorgesehene Verbindungseinrichtung
mit einer Lagereinrichtung zum Führen
der Verbindungseinrichtung innerhalb und entlang der Führungsschiene
versehen sein.
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Zwischen
zwei Führungswagen
zumindest ein Verbindungsrahmen vorgesehen ist, wobei ein schwenkbar
gelagerter Tragarm außerhalb
eines zwischen den Achsen von Laufrädern gebildeten Raums angeordnet
ist. Durch Vorsehen des Verbindungsrahmens ist eine bessere Stabilität des Führungssystems
und eine feste Orientierung der Führungswagen zueinander möglich. Über den
Tragarm kann der gebildete Verbund besonders gut geführt werden.
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Die
Laufradpaare sind besonders bevorzugt in einem Käfig und/oder an einem Achskreuz
angeordnet. Durch das Einkapseln in einem Käfig entsteht vorteilhaft eine
von außen
im Wesentlichen unzugängliche
kompakte und stabile Einheit. Durch das Vorsehen eines zumindest
teilweise gekapselten Achskreuzes kann die exakte Positionierung
der Laufradpaare zueinander sichergestellt werden.
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Bevorzugt
sind in einer weiteren Ausführungsform
zumindest zwei mit Abstand zueinander angeordnete Führungswagen
mit Rahmenelementen vorgesehen sind, wobei die Führungswagen mit zumindest einem
Laufrad und zumindest einem quer zu dessen Rotationsachse angeordneten
Transversier-Laufrad
zum Laufen oder Gleiten entlang den Nuten und/oder Spalten versehen
sind, wobei die Höhen
der Rotationsachsen des Transversier-Laufrads und des Laufrades so gewählt sind,
dass die Unterkante des Transversier-Laufrads und die Unterkante des
Laufrades in unterschiedlichen Ebenen liegen. Hierdurch steht zunächst nur
das Laufrad in Eingriff mit der ersten Führungsnut bzw. dem ersten Führungsspalt,
wobei das Transversier-Laufrad mit Abstand zu der Oberfläche der
Führungsschiene
in dem Führungswagen
angeordnet ist. Eine Berührung
der Führungsfläche in Form
der Führungsnut
oder des Führungsspalts
erfolgt erst, wenn sich das Laufrad über einer Abzweigstelle zur
zweiten Führungsnut oder
zum zweiten Führungsspalt
befindet. Hierdurch ist dann ein Querverschieben der Tür/des Fensters möglich.
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Bevorzugt
ist das zumindest eine Laufrad außerhalb der Längsachse
des Rahmenelements sowie der Längsachse
des Verbindungsteils mit seiner Rotationsachse im Wesentlichen senkrecht
zu der Längsachse
angeordnet und in dem Wagenelement gelagert und/oder befestigt.
Hierdurch ist eine gute Abstützung
auf der Führungsschiene
mit einer guten Gewichtsverteilung innerhalb des Führungswagen möglich, wobei
das Laufrad sich optimal entlang der Führungsschiene bewegen kann.
Führungswagen und
Schiebetür
bzw. Schiebefenster sind wiederum bevorzugt über eine Verbindungseinrichtung
miteinander verbunden. Besonders bevorzugt ist hierbei die Verbindungseinrichtung
mit dem zumindest einen Laufrad verbindbar oder verbunden und mit
einer Führungseinrichtung
bzw. einem Lagerelement zum Führen
des Führungswagens
in Führungsnut und/oder
Führungsspalt
entlang der Führungsschiene
versehen.
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Bevorzugt
bestehen die Laufräder
aus einem stabilen Werkstoff und/oder weisen möglichst beim Lauf geräuscharme
Laufflächen
auf. Besonders bevorzugt bestehen sie aus einem homogenen Werkstoff,
insbesondere einem verstärkten
Werkstoff, insbesondere einem Polymer mit oder ohne Faserverstärkung. Als
Faserverstärkung
kann beispielsweise eine Glasfaserverstärkung oder Kohlefaserverstärkung vorgesehen
sein. Die Laufräder
können
mit Wälzlagern
mit oder ohne einen Dämpfungsring
am Umfang der Laufräder
vorgesehen sein. Alternativ können
sie mit Gleitlagern mit oder ohne Buchsen vorgesehen sein, wobei
sich bei der Verwendung von Buchsen besonders eine PTFE-Beschichtung
von diesen eignet, um deren Gleiteigenschaften zu verbessern.
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In
einer alternativen Ausführungsform
kann zumindest ein Führungswagen
in Form eines Schleifschuhelements ausgebildet bzw. zumindest ein
Führungswagen
zum Laufen oder Gleiten entlang den Nuten oder Spalten mit zumindest
einem Schleifschuhelement oder einem anderen Führungselement, insbesondere
einem Führungsrad,
versehen sein. Hierbei steht der Bewegung eine besonders geringe
Reibung entgegen. Bevorzugt weist das zumindest eine Schleifschuhelement
zumindest eine Lauffläche
aus PTFE oder einem anderen Lagerwerkstoff auf, insbesondere besteht
das Schleifschuhelement aus PTFE oder aus einem Werkstoff mit einer PTFE-Beschichtung oder
einem anderen Lagerwerkstoff.
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In
einer weiteren alternativen Ausführungsform
können
zumindest ein Führungswagen
und die Führungsschiene
mit gegenpolig magnetisiert einander gegenüberliegenden Magneten versehen
sein, insbesondere mit Permanentmagneten. Der Gleitvorgang erfolgt
dann auf dem Luftpolster zwischen den beiden Magneten. Hierdurch
wird der Lauf noch geräuschärmer und
das Schließen
ebenso wie das Öffnen
der Tür/des
Fensters kann beschleunigt werden, da es von der Kraft der Magnete
unterstützt
wird.
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Es
kann grundsätzlich
auch ein Luftpolster zum Gleiten der Führungswagen entlang der Führungsschiene
vorgesehen werden. Ein solches Luftpolster kann durch beliebige
Einrichtungen erzeugt werden. Mit den derzeit verfügbaren Mitteln
wird es allerdings eines verhältnismäßig großen Geräteaufwandes
bedürfen.
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Bei
den vorstehend beschriebenen unterschiedlichen Arten von Führungswagen
ist vorteilhaft stets ein geräuscharmer
Lauf entlang der Führungsschiene
möglich.
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Zum
Verriegeln einer geschlossenen Position kann beispielsweise ein
Magnetsystem zwischen einer Türzarge
und einer Tür
und/oder einem Führungssystem
angeordnet sein.
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Vorzugsweise
ist eine Türzarge,
ein die Schiebetür/das
Schiebefenster aufnehmender Rahmen oder ein die Schiebetür/das Schiebefenster
umgebendes Element mit einer Aufnahmeeinrichtung zum Aufnehmen und
Sichern einer Schließstellung der
Schiebetür
oder des Schiebefensters versehen. Bevorzugt ist die Aufnahmeeinrichtung
als eine Anordnung mit einer Gelenkwirkung mit einem Freiheitsgrad
ausgebildet. Durch eine solche Aufnahmeeinrichtung kann gerade beim
Einschwenken der Schiebetür/des
Schiebefensters über
einen winklig abknickenden Endabschnitt die vordere Kante der Tür/des Fensters
in diese Aufnahmeeinrichtung eingeführt werden und dadurch ein
Gelenk mit einem Freiheitsgrad gebildet werden. Zu diesem Zweck
ist die Aufnahmeeinrichtung besonders bevorzugt zumindest ein im
Querschnitt u-förmiges,
eine vordere Kante der Schiebetür
oder des Schiebefensters aufnehmendes Element. Dieses u-förmige Element kann
problemlos an einem Türfalz,
einer Türzarge, einem
Tür-/Fensterrahmen
oder einem entsprechenden die Tür
bzw. das Fenster umgebenden Element in vertikaler Richtung angeordnet
werden. Die Aufnahmeeinrichtung kann aber auch zumindest ein sich in
Längsrichtung
der Schiebetür
oder des Schiebefensters erstreckendes, an der Schiebetür/dem Schiebefenster
oder im Falz, der Zarge, dem Rahmen, dem umgebenden Element auskragendes
Element und eine Ausnehmung oder Aussparung an dem jeweiligen anderen
Gegenstück
zum Ausbilden einer formschlüssigen
oder Nut-Feder-Verbindung umfassen. Ein solches auskragendes Element
kann beispielsweise ein Stift, Bolzen eine Leiste oder ein anderes
beliebig auskragendes Element sein, das entweder an der vorderen
Kante der Tür/des
Fensters und/oder entlang der senkrechten Erstreckung der Zarge/des
Rahmens/des umgebenden Elements angeordnet ist. Als Gegenstück ist bevorzugt
eine Ausnehmung, Aussparung, Nut etc. an der Tür/dem Fenster bzw. dem Falz,
der Zarge, dem Rahmen, dem umgebenden Element vorgesehen.
-
Eine
als scharnierartige Rasteinrichtung ausgebildete Aufnahmeeinrichtung
umfasst vorzugsweise zumindest ein Bolzenelement und eine Ausnehmung
oder Aussparung, wobei das zumindest eine Bolzenelement konisch
zulaufend geformt ist. Das Bolzenelement kann dadurch leichter in
die Ausnehmung oder Aussparung eingefügt werden, so dass ein Einrasten
in der Endstellung der Tür/des
Fensters erleichtert wird.
-
Bevorzugt
ist zwischen den zumindest zwei Führungswagen und der Schiebetür oder dem
Schiebefenster eine Verbindungseinrichtung vorgesehen, insbesondere
eine durch die Führungsschiene
hindurchgehende Verbindungseinrichtung. Eine solche Verbindungseinrichtung
kann durch Stangen-, Bügel-,
Laschen- oder andere eine Verbindung zwischen Schiebetür oder Schiebefenster
und Führungswagen
ermöglichende
Elemente geschaffen werden. Um ein besonders gutes und dichtendes Einpassen
der Schiebetür
oder des Schiebefensters in einen Falz, eine Zarge, einen Rahmen,
ein umgebendes Element zu ermöglichen,
ist diese oder dieses vorzugsweise so an der Verbindungseinrichtung befestigt,
dass sie oder es versetzt zu der Mittelachse des Führungswagens
angeordnet ist. Die Schiebetür/das
Schiebefenster kann dadurch bereits zu der Türöffnung/Fensteröffnung hin
gerichtet sein, wodurch die Länge
der zweiten Führungsnut(en)/Führungsspalts/-spalte
vorteilhaft kurz gehalten werden kann, so dass auch die Führungsschiene
nicht besonders breit zu sein braucht, also auch nicht unnötig weit
von der Fläche
der die Türöffnung/Fensteröffnung umgebenden
Wand absteht.
-
Vorzugsweise
ist eine form- oder kraftschlüssige
Verbindung zwischen der Schiebetür
oder dem Schiebefenster und der Verbindungseinrichtung vorgesehen,
insbesondere eine Klemmverbindung, eine Verbindung durch Kleben
oder durch in die Fläche der
Schiebetür
oder des Schiebefensters eingreifende oder durch diese hindurchgehende
Elemente. Durch Vorsehen einer solchen Verbindungseinrichtung in
dieser Anordnung an einer Schiebetür/einem Schiebefenster kann
ein Bohren von großen
Löchern,
durch die Geräusche,
Staub und Gerüche
hindurchtreten können,
erfolgreich vermieden werden. Gerade durch das Anklemmen der Verbindungseinrichtung
an dem oberen Rand der Schiebetür/des Schiebefensters
ist eine sichere Verbindung auch bei Glasscheiben möglich. Auch
ein Kleben, z.B. mit einem UV-Kleber, erweist sich als vorteilhaft,
insbesondere im Vitrinenbau. Anstelle eines Mikroformschlusses z.B.
mittels harte Körner,
die in die Glasfläche eindringen
können,
was beim Klemmen entsteht, können
auch Nuten im Randbereich der Türen/Fernster
und entsprechende Klemmeinrichtungen vorgesehen werden, die in diese
Nuten formschlüssig
eingreifen. Grundsätzlich
ist auch ein Vorsehen von vorzugsweise kleinen Löchern zum Durchstecken von
Schrauben zum Befestigen der Verbindungseinrichtung(en) an der Tür/dem Fenster möglich.
-
Durch
den einfachen Aufbau des erfindungsgemäßen Führungssystems ist dieses im
Wesentlichen wartungsfrei. Außerdem
ist das Führungssystem
einfach zu montieren und kann vor allem leicht bei bestehenden Türen und
Fenstern zum Ersatz für Schwenk-
bzw. Drehfenster eingebaut werden. Gerade auch bestehende Türen können durch
Anbringen der erfindungsgemäßen Führungswagen
an dem oberen Rand der Tür
umgerüstet werden
für die
Verwendung als Schiebetür.
Darüber
hinaus ist es für
unterschiedlich große
Tür- und
Fensteröffnung
gleichermaßen
geeignet. Mit dem erfindungsgemäßen Führungssystem
verwendbare Schiebetüren
können
aus einem beliebigen Material bestehen, beispielsweise aus Glas,
Metall, Holz, Kunststoff oder einem oder mehreren beliebigen anderen
Materialien. Sie können
bevorzugt an ihrer Unterseite und/oder an ihrer Oberseite mit Einrichtungen
zum Verbinden mit und/oder Lagern in dem Führungssystem versehen sein.
Vorzugsweise sind die an der Unterseite und/oder Oberseite der Schiebetür vorgesehenen Einrichtungen
zum Verbinden und/oder Lagern zueinander fluchtend angeordnet. Hierdurch
ist eine besonders gute Stabilität
bei der Schiebebewegung der Tür
ermöglicht.
Es können
weiterhin Schließeinrichtungen,
Tür-/Fensterknäufe und
-griffe an den Schiebetüren
und -fenstern vorgesehen werden. Ein besonders vorteilhaft verwendbarer
Türgriff
weist zumindest ein Hülsenelement
mit exzentrischer Bohrung und eine sich durch diese hindurch erstreckende
Drehachse auf, wobei eine Schlosseinrichtung auf einer einer Rasteinrichtung
an der Schiebetür
gegenüberliegenden
Seite angeordnet ist und wobei die Drehachse in einem Mehrkantloch
in dem Grundkörper
des Türgriffs
als Verbindung zur Achse der Schlosseinrichtung senkrecht zu dieser
gelagert ist. Mit einem solchen Türgriff ist ein gutes Angreifen beim
Verschieben der Tür
und zugleich durch Schwenken des Türgriffs ohne weitere Zuhilfenahme einer
weiteren Hand ein Verriegeln bereits mit einer Hand und in einer
Bewegung möglich.
Außerdem
ist ein solcher Türgriff
vorteilhaft platzsparend aufgrund seiner Anklappbarkeit. Besonders
vorteilhaft kann das erfindungsgemäße Führungssystem für Gebäudeinnen-
und -außenschiebetüren und
-fenster, Möbel-,
Duschkabinen-, Vitrinen-, Maschinen-, Land-, Wasser-, Luftfahrzeugschiebetüren und
-fenster und feuerhemmende Türen
des bautechnischen Brandschutzes verwendet werden. Sogar für Schiebetüren und
-fenster in Zügen
kann das Führungssystem
ebenso vorteilhaft verwendet werden wie im Flugzeug oder Automobilbereich
oder bei Toranlagen.
-
Zur
näheren
Erläuterung
der Erfindung werden Ausführungsbeispiele
anhand der Zeichnungen näher
erläutert.
Diese zeigen in:
-
1a, b, c Draufsichten
auf Detailausschnitte einer erfindungsgemäß ausgebildeten Führungsschiene
eines erfindungsgemäßen Führungssystems,
-
2 eine
Querschnittsansicht des Details einer Führungsschiene mit Führungswagen
als Teile eines erfindungsgemäßen Führungssystems,
mit angehängter
Schiebetür
und einem Ausschnitt einer Türzarge,
-
3 eine
Draufsicht auf einen Detailausschnitt einer erfindungsgemäß ausgebildeten
Führungsschiene
eines erfindungsgemäßen Führungssystems,
-
4a eine
Ansicht von unten einer ersten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Führungswagens
mit zwei senkrecht zueinander angeordneten in einem Käfig eingeschlossenen
Laufradpaaren,
-
4b eine
Ansicht von unten einer zweiten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Führungswagens
mit zwei senkrecht zueinander angeordneten an einem Achskreuz gefestigten
Laufradpaaren,
-
5 eine
Draufsicht auf eine erfindungsgemäß ausgebildete Führungsschiene,
-
6 eine
Ansicht von unten eines erfindungsgemäßen Führungswagens mit nur einem Laufradpaar
ohne eine Querverschiebungsmöglichkeit,
-
7 eine
Querschnittsansicht eines Detailausschnitts des Einführens einer
vorderen Kante einer Schiebetür
in eine erfindungsgemäße Aufnahmeeinrichtung,
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8 eine
Querschnittsansicht des Einführens
einer vorderen Kante einer Schiebetür in eine erfindungsgemäße Aufnahmeeinrichtung
in einer zweiten Ausführungsform,
-
9 eine
Draufsicht auf den Einschwenkvorgang einer Schiebetür in eine
Türzarge,
-
10 eine
Draufsicht auf eine alternative Ausführungsform zu der in 5 gezeigten
erfindungsgemäßen Führungsschiene,
-
11 eine
Draufsicht auf eine gebogene Führungsschiene
mit drei Führungswagen
eines erfindungsgemäßen Führungssystems,
-
12a, b, c eine weitere
Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Führungssystems
in Anbringung an Schranktüren,
-
13a, b, c, d Detailansichten
eines Endabschnitts einer erfindungsgemäßen Führungsschiene, einer zweiten
Führungsnut
sowie von erfindungsgemäßen ersten
Führungsschienen,
-
14a, b Detailansichten eines erfindungsgemäßen Führungswagens
mit einem Laufrad und einem Transversier-Laufrad in der Seitenansicht und
der Draufsicht,
-
15a, b eine Querschnittsansicht und
eine Draufsicht auf eine erste Führungsschiene mit
einem erfindungsgemäß abgewinkelten
Teilbereich,
-
16a, b eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße untere
Führungseinrichtung
und eine in einem Türfalz
angeordnete scharnierartige Rasteinrichtung,
-
17 eine
Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Bolzenelements der scharnierartigen
Rasteinrichtung gemäß 16a,
-
18a, b eine Seitenansicht und eine Frontansicht
eines erfindungsgemäßen Türgriffs,
-
19a, b eine Draufsicht und eine Seitenansicht
eines erfindungsgemäßen Verbindungsrahmens
zum Verbinden zweier Führungswagen,
-
20a, b eine Detailansicht einer weiteren
Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Führungswagens
in der Seitenansicht und der Draufsicht,
-
21a bis d Ansichten
einer erfindungsgemäßen Längenausgleichseinrichtung
für einen
Tragarm eines Führungswagens,
-
22a, b eine seitliche Schnittansicht und
eine um 90° gedrehte
Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Verbindungseinrichtung
zum Verbinden einer Schiebetür
und einer oberen Führungsschiene,
und
-
23a, b eine seitliche Schnittansicht einer
und eine Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Führungswagens.
-
Die 1a bis 1c zeigen
Draufsichten auf Ausschnitte von Führungsschienen 20, 21, 22 eines
erfindungsgemäßen Führungssystems 10.
Die Führungsschienen
weisen jeweils einen ersten Führungsspalt 23 auf.
Anstelle des Führungsspalts 23 kann
auch eine Führungsnut
vorgesehen sein. Der Führungsspalt 23 erstreckt
sich entlang der Längserstreckung
der Führungsschienen 20, 21, 22.
Alle drei Führungsschienen
sind in ihren Endabschnitten 11 mit jeweils einem anders
ausgebildeten zweiten senkrecht zu dem Führungsspalt 23 angeordneten Führungsspalt 24, 25, 26 versehen.
Zusätzlich
weist die Führungsschiene 22 gemäß 1c noch
eine Öffnung 27 auf,
die auf der gedachten Linie der Längserstreckung des zweiten
Führungsspalts 26 auf
der anderen Seite des ersten Führungsspalts 23 liegt.
Die Kombination aus erstem Führungsspalt 23 und
zweitem Führungsspalt 24 führt gemäß der Ausführungsform
nach 1a zu einem Kreuzspalt. Bei der Ausführungsform
nach 1b führt
die Kombination aus Führungsspalt 23 und
Führungsspalt 25 zu
einem T-Spalt und bei der Ausführungsform
nach 1c die Kombination aus Führungsspalt 23 und Führungsspalt 26,
zusammen mit der Öffnung 27 zu einem
T-Spalt mit gegenüberliegender
punktförmiger Öffnung.
Die Öffnung 27 ist
rund dargestellt, kann jedoch auch eckig, oval oder anderweitig
regelmäßig oder
unregelmäßig geformt
sein.
-
Die
zweiten Führungsspalte 24, 25, 26 dienen
einer Querführung
eines z.B. in 2 gezeigten Führungswagens 30.
Der Führungswagen 30,
der detaillierter zu den 4a und 4b weiter
unten beschrieben wird, ist in der geschlitzten Hohlprofil-Führungsschiene 20 angeordnet.
Anstelle einer im Querschnitt rechteckigen oder quadratischen geschlitzten
Hohlprofil-Führungsschiene
kann auch eine andere Hohlprofilstange verwendet werden. Der Führungsspalt 23 oder
Führungsschlitz
ist unten in der Führungsschiene
vorgesehen. Durch den Führungsspalt 23 hindurch
erstreckt sich eine Verbindungseinrichtung 40. Diese ist
in 2 nur durch eine gestrichelte Linie angedeutet.
Sie kann beispielsweise als Stangenelement, Bügelelement, Laschenelement
etc. ausgebildet sein. Mit ihrem einen Ende 41 ist die
Verbindungseinrichtung 40 an dem Führungswagen 30 befestigt
und mit ihrem gegenüberliegenden
Ende 42 über
eine Befestigungseinrichtung 43 an einer Schiebetür 1.
Die Befestigungseinrichtung 43 ist ebenfalls nur durch
eine gestrichelte Linie angedeutet. Sie kann in der Form einer Schraubverbindung,
Klemmverbindung, Klebeverbindung oder einer anderen Art einer Verbindung
vorgesehen werden.
-
Die
Schiebetür
ist nicht fluchtend unter dem Führungswagen
in Verlängerung
der Verbindungseinrichtung 40 vorgesehen, sondern versetzt
zu dieser. Hierdurch liegt sie in der geöffneten Position, die in 2 gezeigt
ist, bereits näher
an einer Türöffnung 2 in
einer Wand 3, die ebenfalls in 2 gezeigt sind.
Die Wand 3 weist einen auskragenden Bereich 4 auf,
der einerseits einen Türfalz 5 zum
Einfügen
der Schiebetür
und andererseits eine Auflagerfläche 6 zum
Auflagern und Befestigen der Führungsschiene 20 ausbildet.
Zum Schließen
wird die Schiebetür über die
Verbindungseinrichtung 40 und den Führungswagen 30 entlang
dem zweiten Führungsspalt 24 zu
der Wand 3 hin verschoben. Nach dem Einschwenken der Schiebetür in den
Türfalz,
gegen dort ggf. vorgesehene Dichtungen 7, liegt diese gut
dichtend, die Türöffnung abschließend außen vor
dieser, wie aus 2 bereits entnommen werden kann.
-
3 zeigt
eine Detailansicht eines anderen Ausschnitts einer erfindungsgemäßen Führungsschiene 28.
Diese ist mit einem ersten Führungsspalt 23 versehen,
der einen Endabschnitt 29 aufweist, der von der Erstreckung
entlang der Längserstreckung der
Führungsschiene
abweicht und dabei winklig abknickt. Dieser abgeknickte Endabschnitt 29 ist
zu dem Türfalz
hin gerichtet, um die Schiebetür
bei der Schiebebewegung entlang dem Führungsspalt 23 zu der
Türöffnung hinzulenken
und sie mit ihrer in Bewegungsrichtung beim Schließvorgang
vorderen Kante bis zum Endpunkt des Führungsspalts in deren Schließstellung
zu führen.
-
Die 4a und 4b zeigen
zwei Ausführungsformen
von Führungswagen 30 in
der Ansicht von unten. In beiden Ausführungsformen sind zwei Laufradpaare
mit Laufrädern 31, 32, 33, 34 vorgesehen.
Diese Laufradpaare 31, 32 und 33, 34 weisen
jeweils eine durchgehende Achse 36 sowie eine geteilte
Achse mit zwei Achsabschnitten 35a, 35b auf, auf der
sie drehbar sind. Die beiden durch die Achsen 36 sowie 35a, 35b gehenden
Achsmittellinien schneiden sich in einem rechten Winkel. Die Laufräder sind
in einem Käfig 37 angeordnet,
um sie als eine kompakte und robuste Einheit verwenden zu können. An
dem Käfig
ist auch die Verbindungseinrichtung 40 befestigt, wobei
in 4a nur deren Befestigungsstelle angedeutet ist.
-
Der
in 4b dargestellte Führungswagen 30 weist
ebenfalls zwei zueinander in einem rechten Winkel bezüglich ihrer
Achsen 35, 36 angeordnete Laufradpaare auf. Jedoch
sind die Achsen auskragend in einer Aufnahme eines Achskreuzes 38 aufgenommen,
an der auch die Verbindungseinrichtung 40 zum Aufhängen der
Tür 1 befestigt
ist (nur deren Befestigungsstelle ist in 4b dargestellt).
Durch das Achskreuz kann das Aufrechterhalten der rechtwinkligen
Positionierung der Achsen zueinander sichergestellt werden.
-
Die
Laufradpaare können
unterschiedliche oder gleiche Durchmesser aufweisen, vorzugsweise in
Abhängigkeit
von der Dimensionierung der Führungsspalte.
-
Solche
Laufräder
können
auch für
den Führungswagen 50 vorgesehen
werden. Dessen Laufradpaar mit Laufrädern 51, 52 weist
nur eine Achse 53 auf, um die es sich dreht. Der Führungswagen 30 wird
als in Bewegungsrichtung der Schiebetür beim Schließvorgang
hinterer Führungswagen
verwendet, wohingegen der Führungswagen 50 als
in Schließbewegungsrichtung
vorderer verwendet wird. Der vordere Führungswagen 50 lässt nur
eine Bewegung in Längsrichtung
des ersten Führungsspalts
zu, wohingegen die Führungswagen 30 eine
Bewegung in Längs-
und in Querrichtung zulassen, aufgrund des zweiten Laufradpaares.
Auch am Gehäuse
oder Käfig
dieses Führungswagens
ist die Befestigungsstelle der Verbindungseinrichtung 40 zum
Anhängen
einer Tür
angedeutet.
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5 zeigt
eine Kombination aus einem ersten Führungsspalt 23, einem
zweiten Führungsspalt 24 im
Bereich des einen Endabschnitts und einem winklig abgeknickten Endabschnitt 29 am
anderen Ende der Führungsschiene 28.
Zum Schließen
der Schiebetür 1 wird
diese zunächst
entlang der Erstreckung des ersten Führungsspalts 23 bewegt.
Dabei befindet sich das Laufradpaar 31, 32, das
in Bewegungsrichtung liegt, über
dem Führungsspalt 23.
Die Laufradpaare 33, 34 und 51, 52,
deren Achsen quer zur Bewegungsrichtung liegen, tragen die Schiebetür und laufen
auf der Oberfläche
bzw. Lauffläche 280 der
Führungsschiene 28 parallel
zu dem Führungsspalt 23.
Die quer dazu liegenden Laufräder 31, 32 berühren nicht
die Lauffläche 280 der
Führungsschiene 28.
Aufgrund der durch den Führungsspalt 23 hindurchragenden
Verbindungseinrichtung 40 folgt der in Bewegungsrichtung
vordere Führungswagen 50 dem
abgeknickten Endabschnitt 29. Bei Erreichen des zweiten
Führungsspalts 24 durch
den hinteren Führungswagen 30 läuft das
Laufradpaar 33, 34 in diesen zweiten Führungsspalt 24 hinein
und rastet dort ein. Die ordnungsgemäße Positionierung der Schiebetür zum Einfahren
in die Schließstellung ist
dadurch erreicht. Beide Laufradpaare kommen an den Kanten der Nuten
zur Anlage. Die Last wird auf beide Laufradpaare umgelagert. Durch
Ausüben
einer Kraft (siehe Pfeil 60 in 2) senkrecht
zu der Fläche
der Schiebetür
wird diese in ihre Schließstellung
geschoben, nach Überwinden
der Rastung der Laufradpaare in den Spalten. Nun tragen die Laufräder 31, 32,
deren Achse parallel zum Führungsspalt 24 liegt,
die Schiebetür
und die anderen Laufräder 33, 34 befinden
sich über
diesem Spalt 24 und sind entlastet.
-
Grundsätzlich reicht
ein T-Spalt oder eine T-Nut bereits für die Zwecke der Rastung und Änderung
der Bewegungsrichtung aus. Durch zusätzliches Vorsehen der Öffnung 27 kann
das Laufrad 33 jedoch in dieser einrasten und damit eine
gleichmäßige symmetrische
Rastung erreicht werden. Beim Bewegen des Führungswagens wird dieser leicht
angehoben.
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Der
Bewegungsablauf des Einschiebens der Schiebetür in ihre Schließstellung
ist auch 9 noch einmal zu entnehmen.
Darin ist das vordere Ende der Tür
bereits in die Schließposition
eingeschwenkt und das hintere Ende wird gerade in die Schließposition
eingeschwenkt. Zum Verbessern des Einlaufens der vorderen Kante 100 der
Schiebetür 1 in
die Schließposition
weist der Türfalz
eine oder mehrere u-förmige
Aufnahmeeinrichtungen 70 auf, die als ein Gelenk mit einem
Freiheitsgrad beim Einschwenken der Tür in Verbindung mit deren Kante 100 wirken
(siehe auch 7). Anstelle eines solchen u-förmigen Elements
kann auch eine andere Aufnahmeeinrichtung vorgesehen werden, wie
beispielsweise in 8 zu sehen. Dort ist in den
Türfalz 5 ein
auskragender Stift 71 eingefügt, der in Richtung zu der
Kante 100 der Tür
ragt. Die vordere Kante 100 der Tür weist eine entsprechende
Ausnehmung 101 auf, in die der Stift eingreift. Auch hierdurch
wird eine ein Gelenk mit einem Freiheitsgrad bildende Aufnahmeeinrichtung
gebildet. Anstelle des Stiftes kann ein Bolzen, eine Leiste oder
dergleichen vorgesehen werden. Das Gelenk mit einem Freiheitsgrad
lässt eine
Querbewegung des hinteren oberen Führungswagens in dem zweiten
Führungsspalt
bis zum Erreichen der Schließstellung
zu. Es ermöglicht
gleichzeitig jedoch auch, dass eine im hinteren unteren Kantenbereich
der Schiebetür
ggf. vorgesehene Führungseinrichtung
verlassen werden kann, ohne die Gefahr eines Verkippens der Schiebetür, also
ohne einen Stabilitätsverlust
der Gesamtführung
der Tür.
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Wie 10 entnommen
werden kann, können
Kreuzführungen
in beiden Endbereichen der Schiebetür vorgesehen sein. Es kann
dabei unten in der Türöffnung bzw.
davor eine entsprechend ausgebildete Führungsschiene vorgesehen sein,
wobei die Tür
vorzugsweise so geführt
wird, dass sie diese zumindest an einem Punkt der Türunterseite
bis zum Erreichen der Endstellung nicht verlassen kann.
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11 zeigt
eine weitere Ausführungsform eines
erfindungsgemäßen Führungssystems 10,
bei dem eine gebogene oder gekrümmte
Führungsschiene 80 in
Kombination mit drei Führungswagen
vorgesehen ist, wobei der äußere und
der mittlere Führungswagen 30 vier
Laufräder
aufweisen, wohingegen der andere Führungswagen 50 nur
zwei Laufräder,
also ein Laufradpaar aufweist. Es ist entlang der Erstreckung der
gebogenen Führungsschiene 80 eine
erste Führungsnut 81 vorgesehen
mit einer zweiten davon etwa rechtwinklig sich erstreckenden zweiten
Führungsnut 82 im
mittleren Bereich der Länge
der ersten Führungsnut 81 und
einer dritten Führungsnut 83 im
Türöffnungsbereich
der ersten Führungsnut 81.
In die zweiten Führungsnuten 82, 83 greift
und rastet das jeweilige Laufradpaar 33, 34 (siehe 4a, 4b)
ein, um nachfolgend die Bewegungsrichtung der Tür zu ändern und ein Schließen herbeizuführen. Bei
dieser Ausführungsform kann
eine untere Führungseinrichtung
entfallen, da bereits durch das Vorsehen dreier Führungswagen eine
gewünschte
Dreipunktlagerung zum sicheren Führen
und Bewegen der Schiebetür
vorhanden ist.
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Mit
allen vorstehend beschriebenen Ausführungsvarianten ist ein flächenbündiger Abschluss
einer Schiebetür
oder eines Schiebefensters mit einer Türfüllung bzw. Wand, die sie oder
es umgibt problemlos möglich.
Mehrere nebeneinander vorgesehene Schiebtüren oder -fenster können ebenfalls
flächenbündig zueinander
angeordnet werden, weswegen keine Staubleisten oder Staubbürsten zum
Verhindern eines Eindringens von Staub und Schmutz z.B. in Vitrinen
und Schränke
mehr erforderlich sind. Außerdem
ist durch eine entsprechende Auswahl der Materialien der aufeinander
laufenden Flächen
eine besonders geringe Geräuschentwicklung
möglich. Anstelle
der beschriebenen Laufräder
können
auch kufenähnliche
Elemente, Gleitschuhe, Magnete etc. verwendet werden. Hierdurch
können
die Laufgeräusche
noch weiter vermindert werden, vor allem bei entsprechender Paarung
der Gleitflächen.
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In 12a bis c ist eine weitere Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Führungssystems 10 in
der beispielhaften Anwendung für Schrankschiebetüren 1 gezeigt.
Die Schrankschiebetüren
liegen im geschlossenen Zustand in einer Ebene, wie der Draufsicht
in 12c entnommen werden kann, wobei in dieser Draufsicht
in der linken Hälfte
die beiden Türen
voreinander geschoben sind und die rechte Seite offen wäre. Hier
ist allerdings zur Veranschaulichung des Anordnens der Türen in einer Ebene
in dem geschlossenen Zustand die zweite Tür gestrichelt zusätzlich gezeigt.
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Beide
Schiebetüren 1 sind
in einer oberen Führungsschiene 328 geführt über im Endbereich vorgesehene
Führungswagen
sowie in einer unteren Führungseinrichtung.
Dies kann den 13a bis d und 14a, b entnommen werden. Die obere
Führungsschiene 328 weist
einen ersten Führungsspalt 323 und
zwei (13c) bzw. vier (13d) zweite Führungsspalte 324 auf.
Es können also
zwei zweite Führungsspalte
oder -nuten bei zwei Türen
oder bei mehr als zwei Türen
jeweils zwei zweite Führungsspalte
oder -nuten je Tür
vorgesehen sein. Die Endabschnitte 329 der ersten Führungsschienen
knicken jeweils in einem vorbestimmbaren Winkel α ab und weisen eine geeignete
Länge auf. Über den
Winkel und die Länge
des Führungsspalts/der
Führungsnut
kann eine Anpassung an einen gewünschten
Türmittenabstand
der beiden Schiebetüren
erzielt werden. Beispielsweise beträgt der Winkel α = 30°, wobei ein
Türmittenabstand
mT von 25 mm eingestellt werden soll. Die
Länge des Endabschnitts
ist daraus entsprechend berechenbar. Der Türmittenabstand mT kann 22a entnommen werden, wobei hier der Türmittenabstand
mT für
eine einflügelige
Tür, wie
sie z.B. in 12a bis c gezeigt
ist, angedeutet ist. Der Türmittenabstand
mT wird jeweils senkrecht zu der Ebene der
Türen in
deren Endlagen bestimmt. Bei einer einflügeligen Tür wird der Mittenabstand als
Abstand der Türebenen
in deren Endlagen gemessen, bei einer mehrflügeligen Tür wird er als Abstand zwischen
der geschlossenen und der geöffneten
Tür gemessen.
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Die
Enden der zweiten Führungsspalte 324 sind
jeweils gerundet ausgebildet, so dass eine Rastung in diesen ohne
Gefahr einer Beschädigung
eines dort eingreifenden Führungsrades
des Führungswagens
möglich
ist.
-
Eine
untere Führungsschiene
kann ebenfalls wie in 13a bis 13d gezeigt ausgebildet werden. Ebenso wie die
obere Führungsschiene
kann die untere aus einem Hohlprofil, einem mit einem Füllstoff
gefüllten
Hohlprofil, einem beliebigen Halbzeug etc. hergestellt sein. Sie
kann beispielsweise Abmessungen von 60 × 40 × 2 mm aufweisen.
-
Die
verwendbaren Führungswagen
weisen beispielsweise die in den 14a und 14b gezeigte Ausführung auf. Hierbei umfassen
die Führungswagen 330 endseitig
angeordnete Rahmenelemente 337, an denen zwei sich rechtwinklig
kreuzende Drehachsen 335, 336 eines Laufrades 333 und
eines Transversier-Laufrades 331 angeordnet sind. Das Laufrad 333 weist
einen größeren Durchmesser als
das Transversier-Laufrad 331 auf und ist diesem gegenüber so angeordnet,
dass es bei der Bewegung entlang dem ersten Führungsspalt 323 auf
der Oberfläche 327 der
oberen Führungsschiene 328 abrollt,
wohingegen das Transversier-Laufrad 331 mit Abstand a über dieser
Oberfläche
schwebt. Das Laufrad 333 ist also außerhalb der Mittelachse des Rahmenelements 337 im
Wesentlichen senkrecht zu dieser angeordnet und in diesem drehbar
gelagert. Die Drehachse des Transversier-Laufrades ist im Wesentlichen
parallel zu der Mittelachse des Rahmenelements 337 ausgerichtet.
Das Transversier-Laufrad schwebt so lange über der Oberfläche 327 der
oberen Führungsschiene,
bis eine Abzweigung zu dem zweiten Führungsspalt 324 erreicht wird.
Bei Erreichen der Abzweigung zum zweiten Führungsspalt kann das Laufrad 333 in
diesen eingreifen und ein Querverschieben der Tür zulassen, wobei das Transversier-Laufrad, 331,
da es dann auf der Oberfläche 327 der
oberen Führungsschiene 328 aufliegt,
zur Führung
verwendet wird. Die Führungswagen
sind über
ein Verbindungsteil 338 starr miteinander verbunden.
-
Ein
solcher Führungswagen 330 weist
je Schiebetür
zwei solcher im Bereich des linken und rechten Endes der Türen vorgesehene
Rahmenelemente auf. Der Abstand a der Lauffläche des Transversier-Laufrades von der
Oberfläche 327 der
oberen Führungsschiene 328 kann
beispielsweise 0,5 bis 1 mm betragen. Auch andere Abstände sind
möglich. Allerdings
sollte bei der Wahl des Abstandes darauf geachtet werden, dass das
Transversier-Laufrad bei oder nach Erreichen der Abzweigung von
der ersten zu der zweiten Führungsnut 324 auf
der Oberfläche der
Führungsschiene
aufsetzen und zur Führung beim
Querverschieben der Tür
zu deren Schließen verwendet
werden kann.
-
Zum
Befestigen der Türen
an dem Führungswagen
bzw. den Rahmenelementen und den Laufrädern ist an dem jeweiligen
Laufrad jeweils eine Verbindungseinrichtung 340 in Form
eines Stangenelements 341 und eines Lagers 342 vorgesehen.
Das Stangenelement 341 ist senkrecht zu beiden Drehachsen 335, 336 angeordnet,
in der Draufsicht auf das Rahmenelement etwa in dem gedachten Schnittpunkt
der beiden Drehachsen. Es ist an dem Rahmenelement befestigt. Das
Lager erstreckt sich durch den Führungsspalt 323 hindurch,
stützt
das Stangenelement in diesem Bereich gegen den Führungsspalt ab und dient dabei
der Führung
entlang der Führungsschiene.
-
Die
Schiebetüren 1 können an
ihren Unterseiten ebenfalls mit derartigen Verbindungseinrichtungen,
insbesondere Lagern, versehen sein, wobei diese vorzugsweise mit
den Verbindungseinrichtungen, insbesondere Lagern, der Oberseite
fluchten.
-
Eine
erfindungsgemäß ausgerüstete Schiebetür kann auch
mit einem in den 15a bis 22b oder 15a bis 23b gezeigten
Führungssystem
und Türgriff
versehen sein. Hierbei sind eine obere Führungsschiene 428,
eine untere Führungseinrichtung 490 mit
zwei Rollenführungen 491, 492,
eine scharnierartige Rasteinrichtung 470 zum Einrasten
der Tür
beim Endanschlag, ein Türgriff 400 sowie
Führungswagen 430, 450 vorgesehen.
Wie in 15a zu sehen, ist die obere
Führungsschiene 428 als
Hohlprofil mit z.B. Abmessungen von zumindest 100 × 60 × 4 mm,
insbesondere 100 × 100 × 4 mm,
ausgebildet. Es ist lediglich eine zweite Führungsnut oder ein zweiter
Führungsspalt 424 entlang der
ersten Führungsnut
oder dem ersten Führungsspalt 423 zum
Erzeugen einer Rastposition der Tür vorgesehen.
-
Der
erste Führungsspalt/die
erste Führungsnut
knickt in einem Winkel α in
einem Teilbereich 429 ab, der relativ lang gewählt sein
kann. Befindet sich die Tür
in dem in 15b angedeuteten Abschnitt 1-1,
ist die geöffnet.
Befindet sie sich in dem Abschnitt 2-2, ist sie dicht geschlossen.
Um ein dichtes Schließen
und Verriegeln einer Tür
zu gewährleisten, entspricht
der Abstand 3-3 des zweiten Führungsspalts/der
zweiten Führungsnut
von der Abzweigung 425 von dem ersten Führungsspalt/der ersten Führungsnut
etwa dem Breitenabstand 4-4 im Endpunkt 427 des abknickenden
Teilbereichs 429 von der gedachten Linie durch die Abzweigung 425.
Der Knickwinkel α und
die Länge
des Teilbereichs 429 werden vorteilhaft so gewählt, dass
diese beiden Abstände 3-3
und 4-4 im Wesentlichen übereinstimmen,
damit die Tür
dicht in die Türöffnung eingefügt werden kann.
Der Knickpunkt K, in dem der Teilbereich 429 von dem sich
ansonsten geradlinig erstreckenden übrigen Bereich 426 der
Führungsschiene 428 abknickt,
kann dabei grundsätzlich
beliebig gewählt werden,
beeinflusst allerdings Knickwinkel und Länge des Teilbereichs 429.
-
Es
kann entweder eine untere Führungsschiene,
die entsprechend der oberen Führungsschiene
ausgebildet ist, vorgesehen werden oder eine untere Führungseinrichtung 490,
wie sie in den 16a und 16b gezeigt
ist. Die untere Führungseinrichtung
weist die beiden Rollenführungen 491 und 492 auf.
Jede der Rollenführungen
umfasst ein jeweiliges Rollenpaar 493, 494. Die
Rollen 495, 496 der Rollenpaare sind so angeordnet,
dass zwischen ihnen die Tür
hindurchgeführt
werden kann, wobei sie diese dabei zunächst zum Eintritt zwischen die
Rollen lenken und anschließend
seitlich führen. Wie 16b zu entnehmen ist, stößt dabei die Kante 8 der
Schiebetür 1 zunächst gegen
die eine Rolle 495 und wird beim Weiterbewegen der Tür durch
Drehen der Rolle 495 zwischen die Rollen gelenkt. In der
vollständig
geöffneten
Position erstreckt sich die Tür
zwischen den beiden Rollenpaaren 493, 494. Beim Schließen der
Tür wird
diese zwischen den Rollenpaaren hindurch und aus beiden heraus geschoben, wobei
die eine Rolle 495 so angeordnet ist, dass ein vollständiges Herausschieben
der Tür
aus dem Rollenpaar zum Querverschieben von dieser in die Türöffnung hinein
ermöglicht
wird, wie in 16a angedeutet. Die beiden Rollenpaare
sind vorteilhaft am Boden eines Raumes befestigt. An der Unterseite
der Tür
kann, was in
-
16a und 16b nicht
dargestellt ist, ein Führungselement
vorgesehen sein, das sich vorteilhaft über die gesamte Türbreite
erstreckt. Beispielsweise kann das Führungselement eine Breite von
10 mm und eine Höhe
von ebenfalls 10 mm aufweisen. Auch andere Abmessungen sind möglich. Das
Führungselement
kann an der Tür
als separates Element befestigt und/oder mit der Tür einteilig
sein.
-
Zum
Verriegeln der Tür
sind an der den Rollenführungen
gegenüberliegenden
Kante 9 der Tür 1 die
scharnierartige Rasteinrichtung 470 vorgesehen, die ein
oder mehrere Bolzenelemente 471 umfasst. Die Bolzenelemente 471 können in
eine Ausnehmung 472 eingreifen, die als im Querschnitt
u-förmige
Aufnahmeeinrichtung ausgebildet ist, ähnlich den Aufnahmeeinrichtungen
nach 7 und 8. Es können auch mehrere untereinander
angeordnete Ausnehmungen vorgesehen sein. Zum Erleichtern des Eingriffs
der Bolzenelemente in die Ausnehmung(en) sind diese konisch zulaufend
ausgebildet, wie 17 entnommen werden kann. Zum
Befestigen an der vorderen Kante 9 der Tür weisen
die Bolzenelemente zudem einen zylindrischen mit einem Außengewinde
versehenen Teil 473 und die vordere Kante 9 entsprechende Öffnung mit
einem Innengewinde auf. Beim Einfügen der Tür in die Verriegelungsstellung
dient die gegenüberliegende
Seite der Türöffnung,
in 16a die teilweise ausgeklinkte Zarge 474,
zur Führung
und als Endanschlag für
die Tür,
die dabei in der Rasteinrichtung einrastet.
-
Zum
Verschließen
einer Schiebetür,
die insbesondere mit einem erfindungsgemäßen Führungssystem versehen ist,
ist ein besonders ausgestalteter Türgriff 400 vorgesehen,
der den 18a und 18b zu
entnehmen ist. Der Türgriff
weist einen im Wesentlichen rechteckigen Aufbau auf, mit einem Hülsenelement 401 in
Längsrichtung,
zwei zu diesem im Wesentlichen senkrechten Verbindungsstegen 402, 403 und
einem zu diesen etwa senkrecht und zu dem Hülsenelement im Wesentlichen
parallel angeordneten Quersteg 404. Durch das Hülsenelement 401 erstreckt
sich eine drehbar gelagerte Drehachse 405 hindurch. Die
Drehachse ist in einer exzentrischen Bohrung 406 in dem
Hülsenelement
angeordnet. Eine solche exzentrische Bohrung erweist sich als platzsparender
als eine zentrische, da der Türgriff näher an dem
Türblatt
angeordnet werden kann. Hierdurch ist es außerdem möglich, den Türmittenabstand
mT zu minimieren, da Führungsschienen mit geringeren
Abmessungen verwendet werden können,
da der Türgriff
aufgrund seiner Klappbarkeit einen geringeren Platzbedarf aufweist
als herkömmliche
Türgriffe.
Wie ein herkömmlicher
Türgriff
wird auch der hier gezeigte mittels eines Vierkantabschnitts 407 in
einem Vierkantloch innerhalb des Grundkörpers 408 der Tür gelagert.
Sie ist außerdem innerhalb
des Grundkörpers 408 der
Tür mit
einer Achse des nicht dargestellten Schlossmechanismus der Tür verbunden.
Türgriff
und Schließmechanismus
sind bevorzugt auf der der Rasteinrichtung gegenüberliegenden Seite der Tür angeordnet,
da dann nicht nur eine bessere Handhabung der Türgriffs, sondern auch das Verriegeln
der Tür
durch den Schlossmechanismus erleichtert ist, da dort keine Ausnehmung
vorgesehen ist.
-
Anstelle
des in 18a, b dargestellten Aufbaus
des Türgriffs
in Verbindung mit einem separaten Montagekästchens 409, das an
der Tür
angebracht wird, kann auch ein anderer Aufbau vorgesehen werden,
bei dem der Türgriff
ebenfalls einklappbar gestaltet ist, z.B. über ein einfaches Scharnier
unter Verwendung eines Haltesplints oder dergleichen.
-
In
den 20a, 20b ist
eine weitere Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Führungswagens 430 gezeigt.
Der Führungswagen 430 weist
ein Rahmenelement 431 und ein in diesem angeordnetes Laufradpaar 432 sowie
zwei Führungsräder 433, 434 auf.
Anstelle von zwei können
auch mehr als zwei Führungsräder vorgesehen
werden. Die Laufräder
des Laufradpaars 432 weisen einen größeren Durchmesser auf als die
Führungsräder. Die
Drehachsen des Laufradpaares und der Führungsräder sind im Wesentlichen senkrecht
zueinander angeordnet. Die Führungsräder ragen
seitlich über
die seitliche Erstreckung der Laufräder hinaus und können dadurch
zur seitlichen Führung
auf einer seitlichen Führungsfläche abrollen.
Die Führungsräder sind
etwa in Höhe
der Mittelachse des Rahmenelements angeordnet.
-
An
der den Führungsrädern gegenüberliegenden
Seite des Rahmenelements ist ein Drehgelenk 435 vorgesehen,
an dem ein Tragarm 436 schwenkbar gelagert ist. Der Tragarm
ist an der Schiebetür über eine
Verbindungseinrichtung 437 befestigt. Die Verbindungseinrichtung
ist, wie 22a und 22b zu
entnehmen ist, über
eine Lagereinrichtung 438 mit der oberen Führungsschiene 428 verbunden,
um eine gute, gerade, kippfreie Führung in dem Führungsspalt
zu erzielen. Wie in diesen Figuren weiter zu sehen, stützt sich
die Tür gegenüber der
Türöffnung über eine
Dichtung 410 sowie einen oberen Teil 411 der Türöffnung selbst
ab.
-
Zwischen
zwei an den beiden oberen Enden einer Tür vorgesehenen Führungswagen
ist der in 19a und 19b gezeigte
Verbindungsrahmen 440 angeordnet. Der Verbindungsrahmen
weist endseitig einerseits Aussparungen 441, 442 und
andererseits Öffnungen 443 auf,
wobei über
beide Einrichtungen eine Verbindung mit dem Rahmenelement 431 bzw.
den Achsen des Laufradpaares und/oder der Führungsräder oder des Drehgelenks des
Tragarms erzielt werden kann.
-
Der
Tragarm der Führungswagen
kann mit einer der in den 21a bis 21d gezeigten Längenausgleicheinrichtung 460 versehen
sein. Die Längenausgleicheinrichtung
weist zu diesem Zweck in Längsrichtung
eine Bohrung 461, quer zu dieser ein Langloch 462 und
parallel zu dieser am Ende der Längenausgleicheinrichtung
eine Durchgangsbohrung 463 auf. Dies ist der in 21a gezeigten Querschnittsansicht besonders gut
zu entnehmen. Der die Bohrung 461 aufweisende Abschnitt 464 der
Längenausgleicheinrichtung
weist in einer Richtung einen größeren Durchmesser
als der die Durchgangsbohrung 463 aufweisende Abschnitt 465 auf;
in der anderen Richtung weist die Längenausgleicheinrichtung eine
gleichmäßige zylindrische
Form auf. Der ahne Längenausgleicheinrichtung
ausgebildete Tragarm kann wie in 21d gezeigt
ausgebildet sein, An der mit einem Pfeil markierten Stelle S kann
eine Schraube durch den Tragarm zu dessen Befestigung hindurchgeführt werden.
-
Die
Bohrung 461 dient als Geradführung, das Langloch 462 dem
Längenausgleich
beim Bewegen der Tür
entlang der Führungsschiene,
um ein Verklemmen hierbei sicher vermeiden zu können.
-
Eine
andere Variante eines Führungswagens 450 ist
in den 23a und 23b gezeigt. Hierbei
werden zwei getrennte Führungswagen
vorgesehen, die also im Unterschied zu der vorstehenden Ausführungsform
nicht über
einen Verbindungsrahmen miteinander verbunden sind. Anstelle der beiden
Führungsräder sind
bei der Ausführungsform nach 23a und 23b vier
Laufräder
bzw. zwei Laufradpaare 451, 452 an einem Rahmenelement 453 vorgesehen.
An letztem ist wiederum ein Tragarm 436 befestigt. Die
Befestigung erfolgt über
ein gelagertes Drehgelenk 454 in der Nähe des einen Laufradpaares,
im Unterschied zu der Ausführungsform
des Führungswagens
nach 20a, 20b jedoch
zwischen den beiden Laufradpaaren. In Richtung des Pfeils in 23a ist die Verbindungseinrichtung 437 an
dem von dem Drehgelenk wegweisenden Ende des Tragarms so befestigt,
dass ein Schwenken von diesem behinderungsfrei in dem durch die
Anbringung innerhalb des Rahmenelements 453 begrenzten
Winkelbereich möglich
ist. Dies ist in 23b angedeutet.
-
Die
in den 23a und 23b dargestellte Ausführungsform
eines Führungswagens
lässt ein Bewegen
der Tür
entlang der Führungsschiene
auch ohne Vorsehen einer Längenausgleicheinrichtung und
ohne seitlich hervorragende Führungsräder zu.
-
Neben
den im Vorstehenden beschriebenen und in den Figuren gezeigten Ausführungsformen von
Führungssystemen
sind noch zahlreiche weitere möglich, – wobei
auch eine Kombination der in den Figuren dargestellten Ausführungsformen
vorgesehen werden kann – bei
denen jeweils nur eine einzige obere Führungsschiene vorgesehen ist,
wobei zumindest eine oder ein quer zu der ersten Führungsnut
oder dem ersten Führungsspalt
angeordnete(r) zweite Führungsnut
oder zweiter Führungsspalt
vorgesehen ist. Die Lage der zweiten Nut oder des zweiten Spaltes
entlang der Erstreckung der ersten Nut oder des ersten Spalts kann
dabei im Endbereich und/oder im mittleren Bereich der ersten Nut
bzw. des ersten Spalts gewählt
werden oder auch an einer anderen Stelle zwischen den Enden der
ersten Führungsnut
bzw. des ersten Führungsspalts.
-
- 1
- Schiebetür
- 2
- Türöffnung
- 3
- Wand
- 4
- auskragender
Bereich
- 5
- Türfalz
- 6
- Auflagerfläche
- 7
- Dichtungen
- 8
- Kante
- 9
- den
Rollenführungen
gegenüberliegende Kante
- 10
- Führungssystem
- 11
- Endabschnitt
- 20
- Führungsschiene
- 21
- Führungsschiene
- 22
- Führungsschiene
- 23
- erster
Führungsspalt
- 24
- zweiter
Führungsspalt
- 25
- zweiter
Führungsspalt
- 26
- zweiter
Führungsspalt
- 27
- Öffnung
- 28
- Führungsschiene
- 29
- abgeknickter
Endabschnitt
- 30
- Führungswagen
- 31
- Laufrad
- 32
- Laufrad
- 33
- Laufrad
- 34
- Laufrad
- 35
- durchgehende
Achse
- 35a
- Achsabschnitt
- 35b
- Achsabschnitt
- 36
- durchgehende
Achse
- 37
- Käfig
- 38
- Achskreuz
- 40
- Verbindungseinrichtung
- 41
- Ende
- 42
- Ende
- 43
- Befestigungseinrichtung
- 50
- Führungswagen
- 51
- Laufrad
- 52
- Laufrad
- 53
- Achse
- 60
- Pfeil
- 70
- u-förmige Aufnahmeeinrichtung
- 71
- auskragender
Stift
- 80
- Führungsschiene
- 81
- erste
Führungsnut
- 82
- zweite
Führungsnut
- 83
- zweite
Führungsnut
- 100
- vordere
Kante
- 101
- Ausnehmung
- 280
- Lauffläche
- 323
- erster
Führungsspalt
- 324
- zweiter
Führungsspalt
- 327
- Oberfläche
- 328
- obere
Führungsschiene
- 329
- Endabschnitt
der ersten Führungsschiene
- 330
- Führungswagen
- 331
- Transversier-Laufrad
- 333
- Laufrad
- 335
- Drehachse
- 336
- Drehachse
- 337
- Rahmenelement
- 338
- Verbindungsteil
- 340
- Verbindungseinrichtung
- 341
- Stangenelement
- 342
- Lager
- 400
- Türgriff
- 401
- Hülsenelement
- 402
- Verbindungssteg
- 403
- Verbindungssteg
- 404
- Quersteg
- 405
- drehbar
gelagerte Drehachse
- 406
- exzentrische
Bohrung
- 407
- Vierkantloch
- 408
- Grundkörper
- 409
- Montagekästchen
- 410
- Dichtung
- 411
- oberer
Teil der Türöffnung
- 423
- erster
Führungsspalt
- 424
- zweiter
Führungsspalt
- 425
- Abzweigung
- 426
- sich
geradlinig erstreckender Bereich der Führungsschiene 428
- 427
- Endpunkt
des abknickenden Teilbereichs 429
- 428
- obere
Führungsschiene
- 429
- Teilbereich
- 430
- Führungswagen
- 431
- Rahmenelement
- 432
- Laufradpaar
- 433
- Führungsräder
- 434
- Führungsräder
- 435
- Drehgelenk
- 436
- Tragarm
- 437
- Verbindungseinrichtung
- 438
- Lagereinrichtung
- 440
- Verbindungsrahmen
- 441
- Aussparung
- 442
- Aussparung
- 443
- Öffnung
- 450
- Führungswagen
- 451
- Laufradpaare
- 452
- Laufradpaare
- 453
- Rahmenelement
- 454
- gelagertes
Drehgelenk
- 460
- Längenausgleicheinrichtung
- 461
- Bohrung
- 462
- Langloch
- 463
- Durchgangsbohrung
- 464
- Bohrung
aufweisender Abschnitt
- 465
- Durchgangsbohrung
aufweisender Abschnitt
- 470
- scharnierartige
Rasteinrichtung
- 471
- Bolzenelemente
- 472
- Ausnehmung
- 473
- zylindrischer
mit einem Außengewinde
versehener Teil
- 474
- ausgeklinkte
Zarge
- 490
- untere
Führungseinrichtung
- 491
- Rollenführung
- 492
- Rollenführung
- 493
- Rollenpaar
- 494
- Rollenpaar
- 495
- Rolle
- 496
- Rolle
- 1-1
- Abschnitt
- 2-2
- Abschnitt
- 3-3
- Abstand
- 4-4
- Breitenabstand
- K
- Knickpunkt
- S
- Stelle
- α
- Winkel
des Endabschnitts
- mT
- Türmittenabstand