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Die
Erfindung betrifft ein Führungssystem zum
Führen
von Schiebetüren
oder Schiebefenstern mit einer oberen Führungsschiene mit einem in
Richtung der Erstreckung der Führungsschiene
verlaufenden ersten Führungsspalt
und zumindest zwei entlang dem ersten Führungsspalt laufenden Führungswagen,
die Verwendung dieses Führungssystems,
sowie einen Führungswagen
dafür.
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Die
Verwendung von Führungssystemen zum
Führen
von Schiebetüren
Schiebefenstern ist gerade für
die Verwendung als Gebäudeinnen-
und Gebäudeaußentüren und
-fenstern sowie als Möbeltüren bekannt.
Gerade bei kleinen Räumen
mit nur wenig Platz erweist sich das Vorsehen von Schiebetüren gegenüber Dreh-
bzw. Schwenktüren
als vorteilhaft, da diese Schiebetüren nicht in den Raum hineingehen
und daher auch dicht vor den Türen Schreibtische
etc. problemlos und gefahrfrei aufgestellt werden können. Es
werden im Stand der Technik Aufbauten vorgeschlagen, bei denen die
Schiebetüren
und -fenster nach dem Schließen
in einer Ebene oder in zwei parallelen Ebenen liegen. In zahlreichen
Fällen
erweist sich das Vorsehen einer Schließstellung mit in einer Ebene
liegenden Schiebetüren
oder -fenstern als vorteilhaft, da hierdurch eine bessere Abdichtung
möglich
ist als beim Vorsehen von in ihrer Schließstellung parallelversetzt
liegenden Türen
und Fenstern.
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Beispielsweise
offenbart die
DE 38
30 673 A1 zu ebendiesem Zweck einen Beschlag für Schiebetüren und
Schiebefenster mit einer Bewegungsmöglichkeit in zwei Ebenen, wobei
die Schiebetür oder
das Schiebefenster in einem unteren Bereich einen Gleit- oder Kugelbeschlag
aufweist, durch den die Schiebetür
oder das -fenster auf einer ebenen Unterlage seitlich und rechtwinklig
zu ihrer eigenen Fläche
verschoben werden kann. Die Glasschiebetür wird oben in einer U-Profilschiene geführt. Unten
ist sie in eine H-Profilschiene eingeklebt. Im unteren Teil dieser
H-Profilschiene ist der Kunststoff-Gleiter oder Kugelbeschlag befestigt,
wodurch die Schiebetür
in zwei Ebenen auf einer Winkelschiene beweglich ist. Elastische
Dichtungen oder Bürstenschnüre sind
im Bereich der senkrechten Kanten der Glasschiebetür angeordnet.
Dieser Aufbau erweist sich als nachteilig, da die Schiebetür oder das
Schiebefenster nur durch Abziehen im unteren Bereich der Tür oder des Fensters
verschoben werden kann und keine verkantungsfreie Führung der
Tür oder
des Fensters sichergestellt werden kann.
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Die
DE 37 31 123 A1 offenbart
eine Vorrichtung zum Führen
von Schiebetürelementen,
die in der geschlossenen Position zueinander ausgerichtet sind,
wobei ein Führungspaar
für jedes
Schiebetürelement
vorgesehen ist. Die Führungspaare
sind unten und oben im Inneren eines Möbelstücks an der vorderen Kante der
Türöffnung vorgesehen.
In den Führungspaaren
kann ein jeweiliger Schiebetürelementflügel über Bügel, die
mit Gleitelementen versehen sind, gleiten. Die Führungspaare weisen eine erste
geradlinige vordere Führungsnut
und eine zweite hintere Führungsnut
auf, die einen geradlinigen parallel zu der vorderen Führungsnut
verlaufenden Abschnitt und einen gebogenen, von der vorderen Führungsnut
abweichenden Abschnitt aufweist. In einem mittleren Bereich der
beiden Schienen ist eine von der hinteren Schiene wegweisende bis
zu der vorderen sich erstreckende Führungsnut im rechten Winkel
zu den Schienen vorgesehen. In diese Führungsnut kann eine Gleitrolle
eingreifen, wenn die Tür
in ihre Schließstellung
verbracht wird. Der Aufbau dieser Vorrichtung ist durch Vorsehen
der beiden parallel verlaufenden Führungsnuten oben und unten
im Inneren eines Möbelstücks entlang
der Kante einer Türöffnung relativ
aufwendig. Dieser Aufbau kann nur für Möbelstücke verwendet werden, da beispielsweise
bei Türen
in Räumen
ansonsten unverhältnismäßig lange
Führungsschienen,
die weit über die
Türöffnung hinausragen,
verwendet werden müssten,
was jedoch üblicherweise
nicht gewünscht sein
wird. Außerdem
besteht aufgrund der oben und unten vorgesehenen Führungsschienen
eine Stolpergefahr bei der Verwendung der Vorrichtung an Gebäudetüren.
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Aus
der
DE 37 28 998 A1 ist
eine Aufhängevorrichtung
für eine
Schiebetür
bekannt, wobei Schwenkhebel zum Verschwenken der Schiebetür und eine
Einrichtung zum seitlichen Verschieben der Schiebetür vorgesehen
sind. Außerdem
sind Sperrteile vorgesehen, durch die während der Schwenkbewegung die
Schiebetür
gegen eine Schiebebewegung und während
der Schiebebewegung gegen ein Verschwenken verriegelt ist. Der Hebel
ist in T-Form ausgebildet und kann um eine vertikale Achse verschwenkt
werden. An der Rückseite
der Schiebetür ist
außerdem
ein Auszug bzw. eine Teleskoprollenführung vorgesehen. Ein Einschwenken
der Tür
in die Türöffnung ist
erst möglich,
wenn ein Schieber von teleskopisch wirkenden Teile eines Schiebers und
einer Führung
vollständig
in die Führung
eingefahren ist und ein Weiterbewegen in Bewegungsrichtung zum Einwärtsschwenken
des Hebels führt.
Diese Aufhängevorrichtung
kann zwar recht gut für
Möbelschiebetüren verwendet
werden. Eine Verwendung bei Gebäudetüren erweist
sich jedoch aufgrund der verschiedenen Hebel als schlecht unterzubringen,
da diese in einer Türzarge
vorgesehen werden müssten.
Dies führt
jedoch zu einer Verringerung der Durchgangshöhe und ohne eine entsprechende
Verkleidung zu unschöner
Einsicht in die Hebelmechanik.
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Die
DE 44 02 464 C1 offenbart
ein Führungssystem
für ein
Horizontalschiebefenster mit mindestens einem quer zur Rahmenebene
an dieser heraus bewegbaren Fensterflügelteil, das mittels Laufrollen auf
einem unteren Holm abgestützt
und horizontal parallel zur Rahmenebene und längs einer Führungsnut verfahrbar ist. Beim
Querverfahren wird es über
eine im oberen Querholm vorgesehene zweite Führungsnut geführt. In
Schließstellung
ist der Schiebeflügel über eine
Mehrzahl an Riegelbeschlägen gesichert.
Ein unteres Laufflächenprofil
weist eine erste Führungsnut
für untere
Laufrollen und das obere Laufflächenprofil
eine zweite Führungsnut
für obere
Führungsrollen
auf. Jede Führungsnut
ist mit zwei Abstellweichen versehen, um den Schiebeflügel in eine
Verschiebeposition parallel zur Rahmenebene überführen zu können. Dieser Aufbau kann zwar
gut für
Fenster verwendet werden, jedoch erweist sich dessen Verwendung
für Türen als
nicht besonders praktikabel, da oben und unten die mit zwei Abstellweichen
versehenen Führungsnuten
vorgesehen werden müssen.
Hierdurch besteht eine Stolpergefahr beim Durchqueren derart aufgebildeter
Türzargen.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, die vorstehend
zum Stand der Technik genannten Nachteile von Schiebetüren und
-fenstern zu überwinden
und ein Führungssystem
für diese
vorzusehen, das es ermöglicht,
dass gerade auch herkömmliche
Gebäudeschwenktüren durch
Schiebetüren
ersetzt werden können,
wobei eine gute Abdichtung gegen Schall, Schmutz und auch Gerüche nach
dem Schließen
der Türen
bzw. Fenster ermöglicht
wird, wie dies bei herkömmlichen
Schwenk- oder Drehtüren
der Fall ist und ein Einbau in eine vorhandene Türzarge einer Drehtür problemlos
möglich
ist.
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Die
Aufgabe wird durch ein Führungssystem nach
dem Oberbegriff des Anspruchs 1 dadurch gelöst, dass zumindest ein in einem
Kreuzungswinkel zu dem ersten Führungsspalt
angeordneter zweiter Führungsspalt
vorgesehen ist und dass die Führungswagen
zwei Laufradpaare aufweisen, deren Achsmittellinien sich kreuzen,
wobei jeweils ein Laufradpaar in einem der Führungsspalte lagert und das andere
Laufradpaar den Führungsspalt
beidseitig flankiert. Außerdem
wird die Aufgabe durch einen Führungswagen
für ein
solches Führungssystem
mit den Merkmalen des Anspruchs 23 gelöst.
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Weiterbildungen
der Erfindung sind in den abhängigen
Ansprüchen
definiert.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung werden auch mehrere hintereinander angeordnete Führungsschienenelemente
als eine Führungsschiene und
mehrere hintereinander angeordnete Führungsspaltabschnitte als ein
Führungsspalt
im Sinne der vorliegenden Erfindung betrachtet.
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Es
wird erfindungsgemäß ein Führungssystem
geschaffen, bei dem anstelle der im Stand der Technik der
DE 37 31 123 A1 beschriebenen
zwei Führungsnuten
je Führungsschiene
oben und unten in der Türöffnung nur
noch eine einzige Führungsschiene
mit einem Führungsspalt
vorgesehen wird. Hierdurch ist kein Verkanten der Führungswagen während des Öffnungs-
oder Schließvorgangs
zu befürchten,
da beide Führungswagen
in ein und demselben Führungsspalt
laufen. Außerdem
ist der Fertigungsaufwand für
die Führungsschiene
bei dem erfindungsgemäßen Führungssystem
dadurch um einiges geringer als bei dem Vorsehen von mehreren Führungsnuten.
Durch Einsetzen einer einbahnigen oder einspurigen Führungsschiene
können
darüber hinaus
die Außenabmessungen
des verwendeten Profils verringert werden. Die Führungsschienen können gerade
und/oder gebogen sein oder auch beliebige Formen aufweisen.
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Durch
das Vorsehen zumindest einer oder eines quer zu dem ersten Führungsspalt
angeordneten zweiten Führungsspalts
ist ein Bewegen bzw. Führen aus
der Bahn des Führungsspalts
quer zu diesem möglich.
Hierdurch kann die Schiebetür
oder das Schiebefenster in die Tür-
oder Fensteröffnung,
insbesondere einen Tür-
oder Fensterfalz eingeschwenkt werden. In diesem Falz kann eine
herkömmlich
dort vorgesehene Dichtung angebracht werden, ohne dass hierdurch
eine Behinderung des Einschwenkvorgangs hervorgerufen würde. Vielmehr ist
es möglich,
eine besonders gute Abdichtung auch von Räumen innerhalb von Gebäuden vorzusehen, wie
z. B. Konferenzräumen,
bei denen sich eine gute Geräuschabdichtung
als besonders vorteilhaft erweist. Ein Öffnen einer Schiebetür oder eines
Schiebefensters ist ebenso einfach möglich, ohne dass ein Widerstand
zu überwinden
wäre. Es
muss lediglich eine senkrecht gegen die Ebene der Tür/des Fensters
gerichtete Kraft auf diese(s) ausgeübt werden, um den oder die
Führungswagen
aus dem/den zweiten Führungsspalt(en)
herauszubewegen. Weder beim Öffnen
noch beim Schließen
kann die Tür/das Fenster
ungewollte Bewegungen ausführen.
Vielmehr können Öffnungs-
und Schließvorgang
stabil und reproduzierbar genau durchgeführt werden.
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Da
bei dem erfindungsgemäßen Führungssystem
im Durchtrittsbereich der Türöffnung eine
untere Führungsschiene
im Allgemeinen entfallen kann, besteht auch hier keine Stolpergefahr.
Im Unterschied zu der
DE
38 30 673 A1 ist aber dennoch eine verkantungsfreie Führung in
der oberen Führungsschiene
ermöglicht
und es muss die Schiebetür
nicht erst nach unten schräg
angestellt werden, um in einer breiten Rinne verschoben werden zu
können,
was bei unaufmerksamer Behandlung auch zu einer Beschädigung der
Tür führen kann.
Dies ist bei dem erfindungsgemäßen Führungssystem
im Wesentlichen ausgeschlossen. Vielmehr ist aufgrund der genauen und
eindeutigen gezielten Führung
durch den ersten und zweiten Führungsspalt
ein leichtes Öffnen
und Schließen
eines Fensters oder einer Tür
möglich.
Als Führungsschiene
wird bevorzugt ein Hohlprofil, insbesondere eine geschlitzte Hohlprofilschiene
vorgesehen, die mit ihrer Spaltöffnung
nach unten oberhalb einer Tür-
oder Fensteröffnung
angeordnet wird. Es kann auch eine Schiene mit einer in deren Erstreckung
verlaufenden Nut in Ausrichtung der Nut nach unten oberhalb einer
Tür- oder
Fensteröffnung
angeordnet werden. Da der Führungswagen
besonders bevorzugt in der Führungsschiene
verfahrbar ist, kann eine von außen verhältnismäßig unauffällige Aufhängung der Schiebetür/des Schiebefensters
mit einem eher zierlichen Erscheinungsbild geschaffen werden.
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Vorzugsweise
ist der zumindest eine zweite Führungsspalt
als Kreuzspalt oder T-Spalt
ausgebildet. Hierdurch ist eine besonders genaue Führung zum
Schließen
und Öffnen
der Schiebetür
oder des -fensters möglich.
Für eine
Bewegung parallel zu einer Tür-
bzw. Fensteröffnung
erfolgt die Führung
in dem ersten Führungsspalt.
Erreicht der eine Führungswagen
den zumindest einen zweiten Führungsspalt,
kann durch Ausüben
einer in Richtung dieses zweiten Spalts gerichteten Kraft der Führungswagen entlang
des zweiten Spalts bewegt und die Tür/das Fenster dadurch geschlossen
werden. Der Öffnungsvorgang
erfolgt umgekehrt. Vorzugsweise erstreckt sich der zweite Führungsspalt
etwa senkrecht zu dem ersten, also quer zur Ebene einer Türzarge,
so dass eine Schiebetür
gegen die vorhandene Türdichtung
gedrückt
wird und diese damit während
des Schließvorgangs
nicht aus ihrer Nut herausdrückt, wie
dies bei einigen Lösungen
des Stand der Technik geschehen kann.
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Es
kann ein Kreuzspalt vorgesehen sein oder ein T-Spalt. Bei letzteren
fehlt die Erstreckung auf der gegenüberliegenden Seite des ersten
Führungsspalts.
Durch die letztere Spaltform ist ein besonders guter und präziser Richtungswechsel
zum Einschwenken in die Schließ-
oder Öffnungsstellung möglich, da
der Führungswagen
nicht versehentlich in die falsche Richtung des zweiten Führungsspalts geraten
kann.
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Zusätzlich kann
vorteilhaft zumindest eine Öffnung
oder punktförmige
Nut in Richtung der Längserstreckung
des zweiten Führungsspalts
auf der gegenüberliegenden
Seite des ersten Führungsspalts
vorgesehen sein. Besonders vorteilhaft ist die Öffnung oder punktförmige Nut
in Verbindung mit dem zumindest einen T-Spalt vorgesehen. Durch
diese Öffnung
oder punktförmige
Nut ist eine weitere Rastungseinrichtung gegeben, da Laufräder des Führungswagens
dort ähnlich
wie bei dem Kreuzspalt einfahren und der Führungswagen anschließend seine
Fahrtrichtung ändern
kann.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung ist der erste Führungsspalt
in einem Endabschnitt winklig abknickend oder bogenförmig auslaufend
ausgebildet. Hierdurch ist es möglich, dass
die Schiebetür/das
Schiebefenster mit ihrem/seinem einen vorderen Ende zu der Türöffnung/Fensteröffnung schräg hingeführt wird,
wohingegen das andere hintere Ende der Schiebetür/des Schiebefensters dem zweiten
Führungsspalt
folgt und dabei im Wesentlichen senkrecht zur Tür-/Fensteröffnungsebene in diese eingeschwenkt
wird. Eine untere Führungseinrichtung
kann vorteilhaft nahe der Endstellung der Tür/des Fensters in der oberen
Führungsschiene
vorgesehen sein. Hierdurch wird die Schiebetür/das Schiebefenster während der
Bewegung endseitig in Bewegungsrichtung im hinteren Bereich geführt. Ein
ungewolltes Ausbrechen des unteren Bereichs der Tür/des Fensters
wird hierdurch vermieden.
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Alternativ
ist es auch möglich,
dass in beiden Endabschnitten des ersten Führungsspalts quer zu diesem
angeordnete zweite Führungsspalte
vorgesehen sind. Bevorzugt weist der zweite Führungsspalt, der im bezüglich der
Bewegungsrichtung der Schiebetür/des
Schiebefensters vorderen Endbereich des ersten Spalts vorgesehen
ist, einen größeren Abstand
zu dem Ende des Spalts auf als der zweite Führungsspalt im hinteren Bereich
des ersten Spalts. Dadurch wird das Einschwenken bzw. Parallelverschieben
der Tür/des
Fensters zum Schließen (oder Öffnen) ohne
Verkanten problemlos möglich. Grundsätzlich ist
es auch möglich,
dass die zweiten Führungsspalte
in übereinstimmendem
Abstand am vorderen und hinteren Ende des ersten Spalts von diesem
abzweigend vorgesehen sind. Bei Vorsehen zweier endseitiger zweiter
Führungsspalte
wird vorteilhaft eine untere Führungseinrichtung
zum Vermeiden eines ungewollten Ausschwenkens der Tür/des Fensters
vorgesehen. Ansonsten kann vorteilhaft im Bereich des bezüglich der
Bewegungsrichtung der Schiebetür/des
Schiebefensters hinteren Endes der Schiebetür/des Schiebefensters unten
eine zusätzliche
Führungseinrichtung
vorgesehen sein, insbesondere ein Führungsklötzchen im Bereich eines zweiten
Führungsspalts
zum Fixieren der unteren Position der Tür/des Fensters.
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Bevorzugt
ist der zumindest eine zweite Führungsspalt
im mittleren Bereich der Erstreckung des ersten Führungsspalts
vorgesehen. Diese Ausführungsform
eignet sich besonders bei gerundeten Türen oder Fenstern. Ein Einschwenken
in eine Schließstellung
und anschließend
ein Ausschwenken in eine Öffnungsstellung
ist daher durch Vorsehen eines zweiten quer zum ersten verlaufenden Spalts
besonders einfach möglich.
Bei Vorsehen einer solchen gerundeten oder gekrümmten oberen Führungsschiene
sind bevorzugt drei Führungswagen
vorgesehen. Hierdurch kann auch jegliche untere Führungseinrichtung
entfallen, so dass dieser Aufbau besonders vorteilhaft beispielsweise
bei Duschkabinentüren
verwendet werden kann.
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Vorzugsweise
ist zumindest ein Führungswagen
mit zumindest zwei in einem dem Kreuzungswinkel zwischen erstem
und zweitem Führungsspalt entsprechenden
Winkel zueinander angeordneten Laufradpaaren zum Laufen entlang
den Nuten oder Spalten versehen. Der Führungswagen weist zwei Laufradpaare
auf, deren Achsmittellinien sich kreuzen, insbesondere in einem
rechten Winkel. Dieser Aufbau erweist sich als besonders vorteilhaft,
da zunächst
das Laufradpaar, dessen Achsen in Richtung des ersten Führungsspalts
angeordnet sind, in diesem lagern und das andere Laufradpaar den
Führungsspalt
beidseitig flankierend neben diesem laufen. Gelangt der Führungswagen
nun zu dem Abzweig des zweiten Führungsspalts,
gelangen die beiden flankierenden Laufräder in den zweiten Führungsspalt,
wohingegen das erste Laufradpaar zunächst ebenfalls im ersten Spalt
positioniert bleibt. Es ist eine Art Raststellung erreicht, die
der Benutzer beim Bewegen der Tür/des
Fensters spürt.
Nun kann er eine Kraft senkrecht zu der Ebene der Tür/des Fensters
ausüben
und damit das in dem ersten Führungsspalt
sitzende Laufradpaar aus diesem heraus bewegen und entlang des zweiten
Spalt diesen flankierend in die Schließstellung der Tür/des Fensters bewegen.
Es sind bei dieser Bewegung die nun mit ihren Achsen parallel zu
dem zweiten Spalt liegenden Laufräder in diesem Spalt liegend
entlastet und dienen, wie zuvor das andere Laufradpaar in dem ersten Führungsspalt,
dem Lenken und damit Führen
der Bewegung. Die Traglast liegt jeweils auf dem Laufradpaar, das
sich auf der Führungsschiene
neben dem jeweiligen Spalt abstützt.
Die Laufräder
können paarweise
gleiche oder unterschiedliche Durchmesser aufweisen. Auch die Spalte
können
unterschiedliche Öffnungsweiten
aufweisen, insbesondere die Durchmesser und Abstände der Laufräder zueinander
auf die Öffnungsweiten
der Spalte abgestimmt sein.
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Die
Laufradpaare sind besonders bevorzugt in einem Käfig und/oder an einem Achskreuz
angeordnet. Durch das Einkapseln in einem Käfig entsteht vorteilhaft eine
von außen
im Wesentlichen unzugängliche
kompakte und stabile Einheit. Durch das Vorsehen eines zumindest
teilweise gekapselten Achskreuzes kann die exakte Positionierung
der Laufradpaare zueinander sichergestellt werden.
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Bevorzugt
bestehen die Laufräder
aus einem stabilen Werkstoff und/oder weisen möglichst beim Lauf geräuscharme
Laufflächen
auf. Besonders bevorzugt bestehen sie aus einem homogenen Werkstoff,
insbesondere einem verstärkten
Werkstoff, insbesondere einem Polymer mit oder ohne Faserverstärkung. Als
Faserverstärkung
kann beispielsweise eine Glasfaserverstärkung oder Kohlefaserverstärkung vorgesehen
sein. Die Laufräder
können
mit Wälzlagern
mit oder ohne einen Dämpfungsring
am Umfang der Laufräder
vorgesehen sein. Alternativ können
sie mit Gleitlagern mit oder ohne Buchsen vorgesehen sein, wobei
sich bei der Verwendung von Buchsen besonders eine PTFE-Beschichtung
von diesen eignet, um deren Gleiteigenschaften zu verbessern.
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In
einer alternativen Ausführungsform
kann zumindest ein Führungswagen
in Form eines Schleifschuhelements ausgebildet werden.
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In
einer weiteren alternativen Ausführungsform
können
zumindest ein Führungswagen
und die Führungsschiene
mit gegenpolig geladenen einander gegenüberliegenden Magneten versehen
sein, insbesondere mit Permanentmagneten. Der Gleitvorgang erfolgt
dann auf dem Luftpolster zwischen den beiden Magneten. Hierdurch
wird der Lauf noch geräuschärmer und
das Schließen
ebenso wie das Öffnen
der Tür/des
Fensters kann beschleunigt werden, da es von der Kraft der Magnete
unterstützt
wird.
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Es
kann grundsätzlich
auch ein Luftpolster zum Gleiten der Führungswagen entlang der Führungsschiene
vorgesehen werden. Ein solches Luftpolster kann durch beliebige
Einrichtungen erzeugt werden. Mit den derzeit verfügbaren Mitteln
wird es allerdings eines verhältnismäßig großen Geräteaufwandes
bedürfen.
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Bei
den vorstehend beschriebenen unterschiedlichen Arten von Führungswagen
ist vorteilhaft stets ein geräuscharmer
Lauf entlang der Führungsschiene
möglich.
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Zum
Verriegeln einer geschlossenen Position kann beispielsweise ein
Magnetsystem zwischen einer Türzarge
und einer Tür
und/oder einem Führungssystem
angeordnet sein.
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Vorzugsweise
ist eine Türzarge,
ein die Schiebetür/das
Schiebefenster aufnehmender Rahmen oder ein die Schiebetür/das Schiebefenster
umgebendes Element mit einer Aufnahmeeinrichtung zum Aufnehmen und
Sichern einer Schließstellung der
Schiebetür
oder des Schiebefensters versehen. Bevorzugt ist die Aufnahmeeinrichtung
als eine Anordnung mit einer Gelenkwirkung mit einem Freiheitsgrad
ausgebildet. Durch eine solche Aufnahmeeinrichtung kann gerade beim
Einschwenken der Schiebetür/des
Schiebefensters über
einen winklig abknickenden Endabschnitt die vordere Kante der Tür/des Fensters
in diese Aufnahmeeinrichtung eingeführt werden und dadurch ein
Gelenk mit einem Freiheitsgrad gebildet werden. Zu diesem Zweck
ist die Aufnahmeeinrichtung besonders bevorzugt zumindest ein im
Querschnitt u-förmiges,
eine vordere Kante der Schiebetür
oder des Schiebefensters aufnehmendes Element. Dieses u-förmige Element kann
problemlos an einem Türfalz,
einer Türzarge, einem
Tür-/Fensterrahmen
oder einem entsprechenden die Tür
bzw. das Fenster umgebenden Element in vertikaler Richtung angeordnet
werden. Die Aufnahmeeinrichtung kann aber auch zumindest ein sich in
Längsrichtung
der Schiebetür
oder des Schiebefensters erstreckendes, an der Schiebetür/dem Schiebefenster
oder im Falz, der Zarge, dem Rahmen, dem umgebenden Element auskragendes
Element und eine Ausnehmung oder Aussparung an dem jeweiligen anderen
Gegenstück
zum Ausbilden einer formschlüssigen
oder Nut-Feder-Verbindung umfassen. Ein solches auskragendes Element
kann beispielsweise ein Stift, Bolzen eine Leiste oder ein anderes
beliebig auskragendes Element sein, das entweder an der vorderen
Kante der Tür/des
Fensters und/oder entlang der senkrechten Erstreckung der Zarge/des
Rahmens/des umgebenden Elements angeordnet ist. Als Gegenstück ist bevorzugt
eine Ausnehmung, Aussparung, Nut etc. an der Tür/dem Fenster bzw. dem Falz,
der Zarge, dem Rahmen, dem umgebenden Element vorgesehen.
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Bevorzugt
ist zwischen den zumindest zwei Führungswagen und der Schiebetür oder dem
Schiebefenster eine Verbindungseinrichtung vorgesehen, insbesondere
eine durch die Führungsschiene
hindurchgehende Verbindungseinrichtung. Eine solche Verbindungseinrichtung
kann durch Stangen-, Bügel-,
Laschen- oder andere eine Verbindung zwischen Schiebetür oder Schiebefenster
und Führungswagen
ermöglichende
Elemente geschaffen werden. Um ein besonders gutes und dichtendes Einpassen
der Schiebetür
oder des Schiebefensters in einen Falz, eine Zarge, einen Rahmen,
ein umgebendes Element zu ermöglichen,
ist diese oder dieses vorzugsweise so an der Verbindungseinrichtung befestigt,
dass sie oder es versetzt zu der Mittelachse des Führungswagens
angeordnet ist. Die Schiebetür/das
Schiebefenster kann dadurch bereits zu der Türöffnung/Fensteröffnung hin
gerichtet sein, wodurch die Länge
des/der zweiten Führungsspalts/-spalte
vorteilhaft kurz gehalten werden kann, so dass auch die Führungsschiene
nicht besonders breit zu sein braucht, also auch nicht unnötig weit
von der Fläche
der die Türöffnung/Fensteröffnung umgebenden
Wand absteht.
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Vorzugsweise
ist eine form- oder kraftschlüssige
Verbindung zwischen der Schiebetür
oder dem Schiebefenster und der Verbindungseinrichtung vorgesehen,
insbesondere eine Klemmverbindung, eine Verbindung durch Kleben
oder durch in die Fläche der
Schiebetür
oder des Schiebefensters eingreifende oder durch diese hindurchgehende
Elemente. Durch Vorsehen einer solchen Verbindungseinrichtung in
dieser Anordnung an einer Schiebetür/einem Schiebefenster kann
ein Bohren von großen
Löchern,
durch die Geräusche,
Staub und Gerüche
hindurchtreten können,
erfolgreich vermieden werden. Gerade durch das Anklemmen der Verbindungseinrichtung
an dem oberen Rand der Schiebetür/des Schiebefensters
ist eine sichere Verbindung auch bei Glasscheiben möglich. Auch
ein Kleben, z. B. mit einem UV-Kleber, erweist sich als vorteilhaft,
insbesondere im Vitrinenbau. Anstelle eines Mikroformschlusses z.
B. mittels harte Körner,
die in die Glasfläche eindringen
können,
was beim Klemmen entsteht, können
auch Nuten im Randbereich der Türen/Fernster
und entsprechende Klemmeinrichtungen vorgesehen werden, die in diese
Nuten formschlüssig
eingreifen.
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Grundsätzlich ist
auch ein Vorsehen von vorzugsweise kleinen Löchern zum Durchstecken von Schrauben
zum Befestigen der Verbindungseinrichtung(en) an der Tür/dem Fenster
möglich.
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Durch
den einfachen Aufbau des erfindungsgemäßen Führungssystems ist dieses im
Wesentlichen wartungsfrei. Außerdem
ist das Führungssystem
einfach zu montieren und kann vor allem leicht bei bestehenden Türen und
Fenstern zum Ersatz für Schwenk-
bzw. Drehfenster eingebaut werden. Gerade auch bestehende Türen können durch
Anbringen der erfindungsgemäßen Führungswagen
an dem oberen Rand der Tür
umgerüstet
werden für
die Verwendung als Schiebetür.
Darüber
hinaus ist es für
unterschiedlich große
Tür- und
Fensteröffnung
gleichermaßen
geeignet. Mit dem erfindungsgemäßen Führungssystem
verwendbare Schiebetüren
können
aus einem beliebigen Material bestehen, beispielsweise aus Glas,
Metall, Holz, Kunststoff oder einem oder mehreren beliebigen anderen
Materialien. Es können weiterhin
Schließeinrichtungen,
Tür-/Fensterknäufe und
-griffe an den Schiebetüren
und -fenstern vorgesehen werden. Besonders vorteilhaft kann das
erfindungsgemäße Führungssystem
für Gebäudeinnen- und
-außenschiebetüren und
-fenster, Möbel-, Duschkabinen-,
Vitrinen-, Maschinen-, Land-, Wasser-, Luftfahrzeugschiebetüren und
-fenster und feuerhemmende Türen
des bautechnischen Brandschutzes verwendet werden. Sogar für Schiebetüren und
-fenster in Zügen
kann das Führungssystem ebenso
vorteilhaft verwendet werden wie im Flugzeug oder Automobilbereich
oder bei Toranlagen.
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Zur
näheren
Erläuterung
der Erfindung werden Ausführungsbeispiele
anhand der Zeichnungen näher
erläutert.
Diese zeigen in:
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1a, b, c Draufsichten auf Detailausschnitte
einer erfindungsgemäß ausgebildeten
Führungsschiene
eines erfindungsgemäßen Führungssystems,
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2 eine
Querschnittsansicht des Details einer Führungsschiene mit Führungswagen
als Teile eines erfindungsgemäßen Führungssystems,
mit angehängter
Schiebetür
und einem Ausschnitt einer Türzarge,
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3 eine
Draufsicht auf einen Detailausschnitt einer erfindungsgemäß ausgebildeten
Führungsschiene
eines erfindungsgemäßen Führungssystems,
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4a eine
Ansicht von unten einer ersten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Führungswagens
mit zwei senkrecht zueinander angeordneten in einem Käfig eingeschlossenen
Laufradpaaren,
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4b eine
Ansicht von unten einer zweiten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Führungswagens
mit zwei senkrecht zueinander angeordneten an einem Achskreuz gefestigten
Laufradpaaren,
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5 eine
Draufsicht auf eine erfindungsgemäß ausgebildete Führungsschiene,
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6 eine
Ansicht von unten eines erfindungsgemäßen Führungswagens mit nur einem Laufradpaar
ohne eine Querverschiebungsmöglichkeit,
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7 eine
Querschnittsansicht eines Detailausschnitts des Einführens einer
vorderen Kante einer Schiebetür
in eine erfindungsgemäße Aufnahmeeinrichtung,
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8 eine
Querschnittsansicht des Einführens
einer vorderen Kante einer Schiebetür in eine erfindungsgemäße Aufnahmeeinrichtung
in einer zweiten Ausführungsform,
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9 eine
Draufsicht auf den Einschwenkvorgang einer Schiebetür in eine
Türzarge,
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10 eine
Draufsicht auf eine alternative Ausführungsform zu der in 5 gezeigten
erfindungsgemäßen Führungsschiene,
und
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11 eine
Draufsicht auf eine gebogene Führungsschiene
mit drei Führungswagen
eines erfindungsgemäßen Führungssystems.
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Die 1a bis 1c zeigen Draufsichten auf Ausschnitte
von Führungsschienen 20, 21, 22 eines erfindungsgemäßen Führungssystems 10.
Die Führungsschienen
weisen jeweils einen ersten Führungsspalt 23 auf.
Der Führungsspalt 23 erstreckt sich
entlang der Längserstreckung
der Führungsschienen 20, 21, 22.
Alle drei Führungsschienen
sind in ihren Endabschnitten 11 mit jeweils einem anders ausgebildeten
zweiten senkrecht zu dem Führungsspalt 23 angeordneten
Führungsspalt 24, 25, 26 versehen.
Zusätzlich
weist die Führungsschiene 22 gemäß 1c noch eine Öffnung 27 auf, die
auf der gedachten Linie der Längserstreckung
des zweiten Führungsspalts 26 auf
der anderen Seite des ersten Führungsspalts 23 liegt.
Die Kombination aus erstem Führungsspalt 23 und
zweitem Führungsspalt 24 führt gemäß der Ausführungsform
nach 1a zu einem Kreuzspalt. Bei der
Ausführungsform
nach 1b führt die Kombination aus Führungsspalt 23 und
Führungsspalt 25 zu
einem T-Spalt und bei der Ausführungsform
nach 1c die Kombination aus Führungsspalt 23 und
Führungsspalt 26,
zusammen mit der Öffnung 27 zu
einem T-Spalt mit gegenüberliegender
punktförmiger Öffnung.
Die Öffnung 27 ist rund
dargestellt, kann jedoch auch eckig, oval oder anderweitig regelmäßig oder
unregelmäßig geformt sein.
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Die
zweiten Führungsspalte 24, 25, 26 dienen
einer Querführung
eines z. B. in 2 gezeigten Führungswagens 30.
Der Führungswagen 30,
der detaillierter zu den 4a und 4b weiter
unten beschrieben wird, ist in der geschlitzten Hohlprofil-Führungsschiene 20 angeordnet.
Anstelle einer im Querschnitt rechteckigen oder quadratischen geschlitzten
Hohlprofil-Führungsschiene
kann auch eine andere Hohlprofilstange verwendet werden. Der Führungsspalt 23 oder
Führungsschlitz
ist unten in der Führungsschiene
vorgesehen. Durch den Führungsspalt 23 hindurch
erstreckt sich eine Verbindungseinrichtung 40. Diese ist
in 2 nur durch eine gestrichelte Linie angedeutet.
Sie kann beispielsweise als Stangenelement, Bügelelement, Laschenelement
etc. ausgebildet sein. Mit ihrem einen Ende 41 ist die
Verbindungseinrichtung 40 an dem Führungswagen 30 befestigt
und mit ihrem gegenüberliegenden
Ende 42 über
eine Befestigungseinrichtung 43 an einer Schiebetür 1.
Die Befestigungseinrichtung 43 ist ebenfalls nur durch
eine gestrichelte Linie angedeutet. Sie kann in der Form einer Schraubverbindung,
Klemmverbindung, Klebeverbindung oder einer anderen Art einer Verbindung
vorgesehen werden.
-
Die
Schiebetür
ist nicht fluchtend unter dem Führungswagen
in Verlängerung
der Verbindungseinrichtung 40 vorgesehen, sondern versetzt
zu dieser. Hierdurch liegt sie in der geöffneten Position, die in 2 gezeigt
ist, bereits näher
an einer Türöffnung 2 in
einer Wand 3, die ebenfalls in 2 gezeigt sind.
Die Wand 3 weist einen auskragenden Bereich 4 auf,
der einerseits einen Türfalz 5 zum
Einfügen
der Schiebetür
und andererseits eine Auflagerfläche 6 zum
Auflagern und Befestigen der Führungsschiene 20 ausbildet.
Zum Schließen
wird die Schiebetür über die
Verbindungseinrichtung 40 und den Führungswagen 30 entlang
dem zweiten Führungsspalt 24 zu
der Wand 3 hin verschoben. Nach dem Einschwenken der Schiebetür in den
Türfalz,
gegen dort ggf. vorgesehene Dichtungen 7, liegt diese gut
dichtend, die Türöffnung abschließend außen vor
dieser, wie aus 2 bereits entnommen werden kann.
-
3 zeigt
eine Detailansicht eines anderen Ausschnitts einer erfindungsgemäßen Führungsschiene 28.
Diese ist mit einem ersten Führungsspalt 23 versehen,
der einen Endabschnitt 29 aufweist, der von der Erstreckung
entlang der Längserstreckung der
Führungsschiene
abweicht und dabei winklig abknickt. Dieser abgeknickte Endabschnitt 29 ist
zu dem Türfalz
hin gerichtet, um die Schiebetür
bei der Schiebebewegung entlang dem Führungsspalt 23 zu der
Türöffnung hinzulenken
und sie mit ihrer in Bewegungsrichtung beim Schließvorgang
vorderen Kante bis zum Endpunkt des Führungsspalts in deren Schließstellung
zu führen.
-
Die 4a und 4b zeigen
zwei Ausführungsformen
von Führungswagen 30 in
der Ansicht von unten. In beiden Ausführungsformen sind zwei Laufradpaare
mit Laufrädern 31, 32, 33, 34 vorgesehen.
Diese Laufradpaare 31, 32 und 33, 34 weisen
jeweils eine durchgehende Achse 36 sowie eine geteilte
Achse mit zwei Achsabschnitten 35a, 35b auf, auf der
sie drehbar sind. Die beiden durch die Achsen 36 sowie 35a, 35b gehenden
Achsmittellinien schneiden sich in einem rechten Winkel. Die Laufräder sind
in einem Käfig 37 angeordnet,
um sie als eine kompakte und robuste Einheit verwenden zu können. An
dem Käfig
ist auch die Verbindungseinrichtung 40 befestigt, wobei
in 4a nur deren Befestigungsstelle angedeutet ist.
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Der
in 4b dargestellte Führungswagen 30 weist
ebenfalls zwei zueinander in einem rechten Winkel bezüglich ihrer
Achsen 35, 36 angeordnete Laufradpaare auf. Jedoch
sind die Achsen auskragend in einer Aufnahme eines Achskreuzes 38 aufgenommen,
an der auch die Verbindungseinrichtung 40 zum Aufhängen der
Tür 1 befestigt
ist (nur deren Befestigungsstelle ist in 4b dargestellt).
Durch das Achskreuz kann das Aufrechterhalten der rechtwinkligen
Positionierung der Achsen zueinander sichergestellt werden.
-
Die
Laufradpaare können
unterschiedliche oder gleiche Durchmesser aufweisen, vorzugsweise in
Abhängigkeit
von der Dimensionierung der Führungsspalte.
-
Solche
Laufräder
können
auch für
den Führungswagen 50 vorgesehen
werden. Dessen Laufradpaar mit Laufrädern 51, 52 weist
nur eine Achse 53 auf, um die es sich dreht. Der Führungswagen 30 wird
als in Bewegungsrichtung der Schiebetür beim Schließvorgang
hinterer Führungswagen
verwendet, wohingegen der Führungswagen 50 als
in Schließbewegungsrichtung
vorderer verwendet wird. Der vordere Führungswagen 50 lässt nur
eine Bewegung in Längsrichtung
des ersten Führungsspalts
zu, wohingegen die Führungswagen 30 eine
Bewegung in Längs-
und in Querrichtung zulassen, aufgrund des zweiten Laufradpaares.
Auch am Gehäuse
oder Käfig
dieses Führungswagens
ist die Befestigungsstelle der Verbindungseinrichtung 40 zum
Anhängen
einer Tür
angedeutet.
-
5 zeigt
eine Kombination aus einem ersten Führungsspalt 23, einem
zweiten Führungsspalt 24 im
Bereich des einen Endabschnitts und einem winklig abgeknickten Endabschnitt 29 am
anderen Ende der Führungsschiene 28.
Zum Schließen
der Schiebetür 1 wird
diese zunächst
entlang der Erstreckung des ersten Führungsspalts 23 bewegt.
Dabei befindet sich das Laufradpaar 31, 32, das
in Bewegungsrichtung liegt, über
dem Führungsspalt 23.
Die Laufradpaare 33, 34 und 51, 52,
deren Achsen quer zur Bewegungsrichtung liegen, tragen die Schiebetür und laufen
auf der Oberfläche
bzw. Lauffläche 280 der
Führungsschiene 28 parallel
zu dem Führungsspalt 23.
Die quer dazu liegenden Laufräder 31, 32 berühren nicht
die Lauffläche 280 der
Führungsschiene 28.
Aufgrund der durch den Führungsspalt 23 hindurchragenden
Verbindungseinrichtung 40 folgt der in Bewegungsrichtung
vordere Führungswagen 50 dem
abgeknickten Endabschnitt 29. Bei Erreichen des zweiten
Führungsspalts 24 durch
den hinteren Führungswagen 30 läuft das
Laufradpaar 33, 34 in diesen zweiten Führungsspalt 24 hinein
und rastet dort ein. Die ordnungsgemäße Positionierung der Schiebetür zum Einfahren
in die Schließstellung ist
dadurch erreicht. Beide Laufradpaare kommen an den Kanten der Nuten
zur Anlage. Die Last wird auf beide Laufradpaare umgelagert. Durch
Ausüben
einer Kraft (siehe Pfeil 60 in 2) senkrecht
zu der Fläche
der Schiebetür
wird diese in ihre Schließstellung
geschoben, nach Überwinden
der Rastung der Laufradpaare in den Spalten. Nun tragen die Laufräder 31, 32,
deren Achse parallel zum Führungsspalt 24 liegt,
die Schiebetür
und die anderen Laufräder 33, 34 befinden
sich über
diesem Spalt 24 und sind entlastet.
-
Grundsätzlich reicht
ein T-Spalt bereits für die
Zwecke der Rastung und Änderung
der Bewegungsrichtung aus. Durch zusätzliches Vorsehen der Öffnung 27 kann
das Laufrad 33 jedoch in dieser einrasten und damit eine
gleichmäßige symmetrische Rastung
erreicht werden. Beim Bewegen des Führungswagens wird dieser leicht
angehoben.
-
Der
Bewegungsablauf des Einschiebens der Schiebetür in ihre Schließstellung
ist auch 9 noch einmal zu entnehmen.
Darin ist das vordere Ende der Tür
bereits in die Schließposition
eingeschwenkt und das hintere Ende wird gerade in die Schließposition
eingeschwenkt. Zum Verbessern des Einlaufens der vorderen Kante 100 der
Schiebetür 1 in
die Schließposition
weist der Türfalz
eine oder mehrere u-förmige
Aufnahmeeinrichtungen 70 auf, die als ein Gelenk mit einem
Freiheitsgrad beim Einschwenken der Tür in Verbindung mit deren Kante 100 wirken
(siehe auch 7). Anstelle eines solchen u-förmigen Elements
kann auch eine andere Aufnahmeeinrichtung vorgesehen werden, wie
beispielsweise in 8 zu sehen. Dort ist in den
Türfalz 5 ein
auskragender Stift 71 eingefügt, der in Richtung zu der
Kante 100 der Tür
ragt. Die vordere Kante 100 der Tür weist eine entsprechende
Ausnehmung 101 auf, in die der Stift eingreift. Auch hierdurch
wird eine ein Gelenk mit einem Freiheitsgrad bildende Aufnahmeeinrichtung
gebildet. Anstelle des Stiftes kann ein Bolzen, eine Leiste oder
dergleichen vorgesehen werden. Das Gelenk mit einem Freiheitsgrad
lässt eine
Querbewegung des hinteren oberen Führungswagens in dem zweiten
Führungsspalt
bis zum Erreichen der Schließstellung
zu. Es ermöglicht
gleichzeitig jedoch auch, dass eine im hinteren unteren Kantenbereich
der Schiebetür
ggf. vorgesehene Führungseinrichtung
verlassen werden kann, ohne die Gefahr eines Verkippens der Schiebetür, also
ohne einen Stabilitätsverlust
der Gesamtführung
der Tür.
-
Wie 10 entnommen
werden kann, können
Kreuzführungen
in beiden Endbereichen der Schiebetür vorgesehen sein. Es kann
dabei unten in der Türöffnung bzw.
davor eine entsprechend ausgebildete Führungsschiene vorgesehen sein,
wobei die Tür
vorzugsweise so geführt
wird, dass sie diese zumindest an einem Punkt der Türunterseite
bis zum Erreichen der Endstellung nicht verlassen kann.
-
11 zeigt
eine weitere Ausführungsform eines
erfindungsgemäßen Führungssystems 10,
bei dem eine gebogene oder gekrümmte
Führungsschiene 80 in
Kombination mit drei Führungswagen
vorgesehen ist, wobei der äußere und
der mittlere Führungswagen 30 vier
Laufräder
aufweisen, wohingegen der andere Führungswagen 50 nur
zwei Laufräder,
also ein Laufradpaar aufweist. Es ist entlang der Erstreckung der
gebogenen Führungsschiene 80 ein erster
Führungsspalt 81 vorgesehen
mit einem zweiten davon etwa rechtwinklig sich erstreckenden Führungsspalt 82 im
mittleren Bereich der Länge
des ersten Führungsspalts 81 und
einem weiteren zweiten Führungsspalt 83 im
Türöffnungsbereich
des ersten Führungsspalts 81.
In die zweiten Führungsspalte 82, 83 greift
und rastet das jeweilige Laufradpaar 33, 34 (siehe 4a, 4b)
ein, um nachfolgend die Bewegungsrichtung der Tür zu ändern und ein Schließen herbeizuführen. Durch
das Vorsehen dreier Führungswagen
ist eine gewünschte
Dreipunktlagerung zum sicheren Führen
und Bewegen der Schiebetür
vorhanden.
-
Mit
allen vorstehend beschriebenen Ausführungsvarianten ist ein flächenbündiger Abschluss
einer Schiebetür
oder eines Schiebefensters mit einer Türfüllung bzw. Wand, die sie oder
es umgibt problemlos möglich.
Mehrere nebeneinander vorgesehene Schiebtüren oder -fenster können ebenfalls
flächenbündig zueinander
angeordnet werden, weswegen keine Staubleisten oder Staubbürsten zum
Verhindern eines Eindringens von Staub und Schmutz z. B. in Vitrinen
und Schränke
mehr erforderlich sind. Außerdem
ist durch eine entsprechende Auswahl der Materialien der aufeinander
laufenden Flächen
eine besonders geringe Geräuschentwicklung
möglich. Anstelle
der beschriebenen Laufräder
können
auch kufenähnliche
Elemente, Gleitschuhe, Magnete etc. verwendet werden. Hierdurch
können
die Laufgeräusche
noch weiter vermindert werden, vor allem bei entsprechender Paarung
der Gleitflächen.
-
Neben
den im Vorstehenden beschriebenen und in den Figuren gezeigten Ausführungsformen von
Führungssystemen
sind noch zahlreiche weitere möglich,
bei denen jeweils nur eine einzige obere Führungsschiene vorgesehen ist,
wobei zumindest ein quer zu dem ersten Führungsspalt angeordneter zweiter
Führungsspalt
vorgesehen ist. Die Lage des zweiten Spaltes entlang der Erstreckung
des ersten Spalts kann dabei im Endbereich und/oder im mittleren
Bereich des ersten Spalts gewählt
werden oder auch an einer anderen Stelle zwischen den Enden des
ersten Führungsspalts.
-
- 1
- Schiebetür
- 2
- Türöffnung
- 3
- Wand
- 4
- auskragender
Bereich
- 5
- Türfalz
- 6
- Auflagerfläche
- 7
- Dichtungen
- 10
- Führungssystem
- 11
- Endabschnitt
- 20
- Führungsschiene
- 21
- Führungsschiene
- 22
- Führungsschiene
- 23
- erster
Führungsspalt
- 24
- zweiter
Führungsspalt
- 25
- zweiter
Führungsspalt
- 26
- zweiter
Führungsspalt
- 27
- Öffnung
- 28
- Führungsschiene
- 29
- abgeknickter
Endabschnitt
- 30
- Führungswagen
- 31
- Laufrad
- 32
- Laufrad
- 33
- Laufrad
- 34
- Laufrad
- 35
- durchgehende
Achse
- 35a
- Achsabschnitt
- 35b
- Achsabschnitt
- 36
- durchgehende
Achse
- 37
- Käfig
- 38
- Achskreuz
- 40
- Verbindungseinrichtung
- 41
- Ende
- 42
- Ende
- 43
- Befestigungseinrichtung
- 50
- Führungswagen
- 51
- Laufrad
- 52
- Laufrad
- 53
- Achse
- 60
- Pfeil
- 70
- u-förmige Aufnahmeeinrichtung
- 71
- auskragender
Stift
- 80
- Führungsschiene
- 81
- erster
Führungsspalt
- 82
- zweiter
Führungsspalt
- 83
- zweiter
Führungsspalt
- 100
- vordere
Kante
- 101
- Ausnehmung
- 280
- Lauffläche