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DE202005000570U1 - Briefkasten - Google Patents

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Publication number
DE202005000570U1
DE202005000570U1 DE200520000570 DE202005000570U DE202005000570U1 DE 202005000570 U1 DE202005000570 U1 DE 202005000570U1 DE 200520000570 DE200520000570 DE 200520000570 DE 202005000570 U DE202005000570 U DE 202005000570U DE 202005000570 U1 DE202005000570 U1 DE 202005000570U1
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flap
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DE200520000570
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PURSCHE WINFRIED
Original Assignee
PURSCHE WINFRIED
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Publication date
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Publication of DE202005000570U1 publication Critical patent/DE202005000570U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47GHOUSEHOLD OR TABLE EQUIPMENT
    • A47G29/00Supports, holders, or containers for household use, not provided for in groups A47G1/00-A47G27/00 or A47G33/00 
    • A47G29/12Mail or newspaper receptacles, e.g. letter-boxes; Openings in doors or the like for delivering mail or newspapers
    • A47G29/122Parts, details, or accessories, e.g. signalling devices, lamps, devices for leaving messages
    • A47G29/124Appliances to prevent unauthorised removal of contents
    • A47G29/1245Letter flap blocking devices

Landscapes

  • Supports Or Holders For Household Use (AREA)

Abstract

Briefkasten mit einer mit auf- oder einschwenkbarer Verschlußklappe (1) versehenen Einwurföffnung (2), dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Verschlußklappe (1) und der die Einwurföffnung (2) umgrenzenden Wand (3) des Briefkastens (4) mindestens eine zur Sperrwirkung bringbare Verschlußklappensperre (5) angeordnet ist.

Description

  • Die Neuerung betrifft einen Briefkasten mit einer mit auf- oder einschwenkbarer Verschlußklappe versehenen Einwurföffnung.
  • Briefkästen der eingangs genannten Art sind hinlänglich bekannt und in Benutzung, so daß es diesbezüglich keines besonderen druckschriftlichen Nachweises bedarf. Unter Briefkasten sind dabei alle gängigen Bauarten von Briefkästen zu verstehen, also bspw. auch solche, die sich auf rahmenartige Tür- oder Wandbeschläge mit Einwurf klappe beschränken, die einzeln oder zu mehreren als Kästen an oder in Flächen installierbar oder die bspw. als Schrägschachtkästen in Mauerwerk eingebunden sind und schließlich auch solche, bei denen der Einwurf von oben her erfolgt und eine obere, aufschwenkbare Klappe den ganzen Kasten abdeckt. Unabhängig von ihrer speziellen Bauart erfüllen solche Briefkästen in der Regel alle zufriedenstellend ihren Zweck, sofern die Kästen regelmäßig entleert werden, was im Falle längerer Abwesenheit des Adressaten nicht der Fall ist. Trotz etwa abbestellter Post- und gegf. auch Zeitungszustellung bleibt es nämlich nicht aus, daß sich der Kasten unvermeidbar mit unerwünschten Werbedrucksachen füllt und schließlich überquellend verstopft, was dann auch ein gleichermaßen leicht erkennbares und unerwünschtes Indiz für die Abwesenheit des Adressaten darstellt. Zu berücksichtigen ist dabei auch, daß nicht immer Nachbarschaft bereit und willens ist, für eine tägliche Entleerung des Briefkastens zu sorgen.
  • Diesem Übelstand soll abgeholfen werden, d.h., der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, Briefkästen der eingangs genannten Art mit einfachen Mitteln dahingehend zu verbessern, daß unerwünschte Drucksachen gar nicht erst eingeworfen werden können.
  • Diese Aufgabe ist nach der vorliegenden Neuerung dadurch gelöst, daß zwischen der Verschlußklappe und der die Einwurföffnung umgrenzenden Wand des Briefkastens eine zur Sperrwirkung bringbare Verschlußklappensperre angeordnet ist.
  • Eine insoweit andere und davon unabhängige Lösung besteht darin, daß kasteninnenseitig hinter der Verschlußklappe eine weitere Klappe angeordnet und diese unabhängig von der eigentlichen Verschlußklappe mit einer Sperre verriegelbar ist.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausführungsformen ergeben sich nach den Unteransprüchen.
  • Auf diese Weise ist durch die gesperrte bzw. geschlossen gehaltene Verschlußklappe dafür gesorgt, daß keine Werbedrucksachen und im Falle versehentlich etwa nicht abbestellter Post- oder Zeitungszustellung auch keine Briefschaften und Zeitungen in den Briefkasten gelangen können. Nicht Zustellungsverpflichtete und insoweit weniger sorgfältig sein müssende und auch in der Regel eilig arbeitende Werbedrucksachenzusteller werden also bei vorgefunden gesperrter Briefkastenklappe in der Regel darauf verzichten, ihre Drucksachen überhaupt und irgendwo neben dem Briefkasten abzulegen, und zur Zustellung verpflichtete Post- und Zeitungszusteller sind dann automatisch gehalten, die insoweit nicht ordnungsgemäß zustellbare Post und Zeitungen wieder mit zurückzunehmen.
  • Mit der zweiten, unabhängigen und noch näher zu erläuternden Lösung wird das Gleiche erreicht, wobei aber nicht die Verschlußklappe sondern der Einwurfschlitz gesperrt wird.
  • Der neuartige Briefkasten und seine vorteilhaften Weiterbildungen werden nachfolgend anhand der zeichnerischen Darstellung von Ausführungsbeispielen näher erläutert.
  • Es zeigt schematisch
  • 1 im Schnitt einen Briefkasten mit nach außen zu öffnender Verschlußklappe;
  • 2 einen entsprechenden Schnitt mit nach innen zu öffnen der Verschlußklappe;
  • 3 in Ansicht eine Verschlußklappe in besonderer Ausführungsform;
  • 4 in Ansicht eine Verschlußklappe in einer weiteren Ausführungsform;
  • 5 in Ansicht eine Verschlußklappe mit linear verstellbaren Sperrschiebern;
  • 6 einen Schnitt durch die Verschlußklappe längs Linie VI–VI in 5;
  • 7 eine abgewandelte Ausführungsform zu 5,6;
  • 8 im Schnitt die Sperrenanordnung an einem von oben her zu öffnenden Briefkasten
  • 9 im Schnitt eine weitere, besondere Ausführungsform;
  • 10 im Schnitt die weitere, besondere Ausführungsform gemäß 8 an einem von oben zu öffnenden Briefkasten und
  • 11 eine Übersicht zu bekannten und üblichen Briefkastenformen.
  • Der Briefkasten ist nach wie vor, d.h., in bekannter Weise mit einer mit auf- oder einschwenkbarer Verschlußklappe 1 versehenen Einwurföffnung 2 ausgestattet. Bezüglich allgemein bekannter und üblicher Briefkastenformen wird auf die 11 (11A bis 11D) verwiesen, die keiner besonderen Erläuterung bedürfen, wobei nur bzgl. 11B darauf hingewiesen sei, daß es sich dabei um einen in geeigneter Weise bspw. an einer Haus- oder Wohnungstür anzuordnenden Briefkastenbeschlag handelt.
  • Für alle Ausführungsformen nach den 1 bis 6 ist nun nach der Neuerung wesentlich, daß zwischen der Verschlußklappe 1 und der die Einwurföffnung 2 umgrenzenden Wand 3 des Briefkastens 4 eine zur Sperrwirkung bringbare Verschlußklappensperre 5 angeordnet ist.
  • Konkret und auf einfachste Weise ist dies unter Verweis auf die 1,2 dadurch verwirklicht, daß die Verschlußklappensperre 5 in Form eines Schlosses 6 mit einem schwenkbaren, die Verschlußklappe 1 oder die die Einwurföffnung 2 umgrenzende Wand 3 hintergreifenden Riegel 7 ausgebildet ist.
  • Bei der Ausführungsform nach 1 handelt es sich um eine nach außen hochschwenkbare Verschlußklappe 1, wobei also das abschließbare Schloß 6 in der Klappe 1 selbst angeordnet ist und dessen Riegel 7 die Wand 3 in Schließstellung hintergreift. Bei den selteneren Fällen von nach innen einschwenkbaren Verschlußklappen 1 gemäß 2 sitzt das Schloß 6 demgegenüber in der Wand 3 und dessen Riegel 7 hintergreift in Schließstellung die Klappe 1.
  • Statt Schlössern können aber auch unter Verweis auf die 3,4 einfache Drehschieber 8', wie bspw. dargestellt, verwendet werden, die nach außen bspw. nur in Form flacher, geschlitzter Stellknöpfe 10 in Erscheinung treten, deren Funktion also insoweit nicht ohne weiteres erkennbar ist. Die Anordnung solcher einfachen Drehschieber 8' (der linke in 3 befindet sich noch in Öffnungsstellung) entweder an der Verschlußklappe 1 oder an der Wand 3 richtet sich auch hierbei wieder danach, ob die Klappe 1 nach außen oder nach innen (4) zwecks Einwurf zu öffnen ist.
  • Statt solcher Drehschieber 8' können unter Verweis auf die 5,6 aber auch linear verstellbare Schieber 8 zur Verwendung kommen, die in Schieberführungen 9 innen an der Verschlußklappe 1 sitzen und in ausgeschobener Stellung (rechts in 5) das Aufschwenken der Klappe 1 nach außen blockieren. Kleine, angewinkelte Fortsätze 11 an den Schiebern 8 erleichtern deren Verstellung. Bei nach innen einschwenkbaren Verschlußklappen 1 kämen Sperrschieber 8 im Sinne der 7 in Betracht.
  • Die Ausführungsformen nach den 5 und 7 setzen natürlich voraus, daß die Schieber 8 von innen her zwecks Verstellung zugänglich sein müssen, sofern man die Stellfortsätze 11 nicht nach außen in Erscheinung treten lassen möchte.
  • Bei von oben her zu öffnenden Briefkästen (siehe 8 und 11C) können Schlösser 6 oder auch sonstig geeignete Sperrelemente, wie bspw. in 8 dargestellt, am Klappendeckel 12 vorgesehen werden.
  • Eine von den vorbeschriebenen Ausführungsformen insoweit völlig andere Art der Einwurfunterbindung ist in den 9 und 10 verdeutlicht.
  • Hiernach ist vorgesehen, daß kasteninnenseitig hinter der Verschlußklappe 1 eine weitere Klappe 1' (nur gestrichelt angedeutet) schwenkbar angeordnet und diese unabhängig von der Verschlußklappe 1 mit einer Sperre 5' verriegelbar ist. Diese weitere Klappe 1' kann dabei bspw. rost- oder gitterartig ausgebildet sein. Im Falle einer rostartigen Ausbildung sind die Roststäbe selbstverständlich quer zur Einwurföffnung 2 zu orientieren.
  • Unter Bezug auf 9 spielt es dabei keine Rolle, ob die eigentliche Verschlußklappe 1 nach innen oder außen zu öffnen ist. Bei geöffneter Sperre 5' wird nämlich die Klappe 1' bei nach innen aufschlagender Verschlußklappe 1 automatisch mit geöffnet oder bei nach außen aufzuschwenkender Verschlußklappe 1 stellt die weitere Klappe 1' kein Einwurfhindernis dar.
  • Eine solche weitere bzw. zusätzliche Klappe 1' ist gemäß 10 auch an der besonderen Briefkastenform nach 11C problemlos zu verwirklichen. Im ungesperrten Zustand hängt die Klappe 1' einfach nach unten. Zwecks Sperrung des Einwurfschlitzes 2 wird die Klappe 1' bei geöffneter Kastentür 13 einfach hochgeschwenkt und mit einem Schloß 6 oder einer Verrastung 14 in Sperrstellung gehalten.
  • Im übrigen kann eine solche Klappe 1' in Verbindung mit einer geeigneten Sperre 5' für sich allein vorteilhaft auch bei Einfachstbriefkästen zur Anwendung kommen, d.h., bei Briefkästen, die nur einen Einwurfschlitz haben aber keine Verschlußplatte 1.

Claims (7)

  1. Briefkasten mit einer mit auf- oder einschwenkbarer Verschlußklappe (1) versehenen Einwurföffnung (2), dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Verschlußklappe (1) und der die Einwurföffnung (2) umgrenzenden Wand (3) des Briefkastens (4) mindestens eine zur Sperrwirkung bringbare Verschlußklappensperre (5) angeordnet ist.
  2. Briefkasten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußklappensperre (5) in Form eines Schlosses (6) mit einem schwenkbaren, die Verschlußklappe (1) oder die die Einwurföffnung (2) umgrenzende Wand (3) hintergreifenden Riegel (7) ausgebildet ist.
  3. Briefkasten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußklappensperre (5) in Form eines Schiebers (8) ausgebildet und dieser in Bezug auf die Verschlußklappe (1) in Sperrstellung verstellbar angeordnet ist.
  4. Briefkasten nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Schieber (8) als Drehschieber (8') ausgebildset ist.
  5. Briefkasten nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Schieber (8) innenseitig an der Verschlußklappe (1) selbst angeordnet ist.
  6. Briefkasten mit einer mit auf- oder einschwenkbarer Verschlußklappe (1) versehenen Einwurföffnung (2), dadurch gekennzeichnet, daß kasteninnenseitig hinter der Verschlußklappe (1) eine weitere Klappe (1') angeordnet und diese unabhängig von der Verschlußklappe (1) mit einer Sperre (5') verriegelbar ist.
  7. Briefkasten nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die weitere Klappe (1') rost- oder gitterartig ausgebildet ist.
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Cited By (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE102006027021B3 (de) * 2006-06-08 2007-11-22 Markus Lorenz Briefkasten für Haushalte
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