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Die
Neuerung betrifft einen Briefkasten mit einer mit auf- oder einschwenkbarer
Verschlußklappe
versehenen Einwurföffnung.
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Briefkästen der
eingangs genannten Art sind hinlänglich
bekannt und in Benutzung, so daß es diesbezüglich keines
besonderen druckschriftlichen Nachweises bedarf. Unter Briefkasten
sind dabei alle gängigen
Bauarten von Briefkästen
zu verstehen, also bspw. auch solche, die sich auf rahmenartige Tür- oder
Wandbeschläge
mit Einwurf klappe beschränken,
die einzeln oder zu mehreren als Kästen an oder in Flächen installierbar
oder die bspw. als Schrägschachtkästen in
Mauerwerk eingebunden sind und schließlich auch solche, bei denen
der Einwurf von oben her erfolgt und eine obere, aufschwenkbare
Klappe den ganzen Kasten abdeckt. Unabhängig von ihrer speziellen Bauart
erfüllen
solche Briefkästen
in der Regel alle zufriedenstellend ihren Zweck, sofern die Kästen regelmäßig entleert werden,
was im Falle längerer
Abwesenheit des Adressaten nicht der Fall ist. Trotz etwa abbestellter Post-
und gegf. auch Zeitungszustellung bleibt es nämlich nicht aus, daß sich der
Kasten unvermeidbar mit unerwünschten
Werbedrucksachen füllt
und schließlich überquellend
verstopft, was dann auch ein gleichermaßen leicht erkennbares und
unerwünschtes
Indiz für
die Abwesenheit des Adressaten darstellt. Zu berücksichtigen ist dabei auch,
daß nicht immer
Nachbarschaft bereit und willens ist, für eine tägliche Entleerung des Briefkastens
zu sorgen.
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Diesem Übelstand
soll abgeholfen werden, d.h., der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde,
Briefkästen
der eingangs genannten Art mit einfachen Mitteln dahingehend zu
verbessern, daß unerwünschte Drucksachen
gar nicht erst eingeworfen werden können.
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Diese
Aufgabe ist nach der vorliegenden Neuerung dadurch gelöst, daß zwischen
der Verschlußklappe
und der die Einwurföffnung
umgrenzenden Wand des Briefkastens eine zur Sperrwirkung bringbare
Verschlußklappensperre
angeordnet ist.
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Eine
insoweit andere und davon unabhängige
Lösung
besteht darin, daß kasteninnenseitig
hinter der Verschlußklappe
eine weitere Klappe angeordnet und diese unabhängig von der eigentlichen Verschlußklappe
mit einer Sperre verriegelbar ist.
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Vorteilhafte
Weiterbildungen und Ausführungsformen
ergeben sich nach den Unteransprüchen.
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Auf
diese Weise ist durch die gesperrte bzw. geschlossen gehaltene Verschlußklappe
dafür gesorgt,
daß keine
Werbedrucksachen und im Falle versehentlich etwa nicht abbestellter
Post- oder Zeitungszustellung
auch keine Briefschaften und Zeitungen in den Briefkasten gelangen
können.
Nicht Zustellungsverpflichtete und insoweit weniger sorgfältig sein
müssende
und auch in der Regel eilig arbeitende Werbedrucksachenzusteller
werden also bei vorgefunden gesperrter Briefkastenklappe in der
Regel darauf verzichten, ihre Drucksachen überhaupt und irgendwo neben
dem Briefkasten abzulegen, und zur Zustellung verpflichtete Post-
und Zeitungszusteller sind dann automatisch gehalten, die insoweit
nicht ordnungsgemäß zustellbare
Post und Zeitungen wieder mit zurückzunehmen.
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Mit
der zweiten, unabhängigen
und noch näher
zu erläuternden
Lösung
wird das Gleiche erreicht, wobei aber nicht die Verschlußklappe
sondern der Einwurfschlitz gesperrt wird.
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Der
neuartige Briefkasten und seine vorteilhaften Weiterbildungen werden
nachfolgend anhand der zeichnerischen Darstellung von Ausführungsbeispielen
näher erläutert.
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Es
zeigt schematisch
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1 im
Schnitt einen Briefkasten mit nach außen zu öffnender Verschlußklappe;
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2 einen
entsprechenden Schnitt mit nach innen zu öffnen der Verschlußklappe;
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3 in
Ansicht eine Verschlußklappe
in besonderer Ausführungsform;
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4 in
Ansicht eine Verschlußklappe
in einer weiteren Ausführungsform;
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5 in
Ansicht eine Verschlußklappe
mit linear verstellbaren Sperrschiebern;
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6 einen
Schnitt durch die Verschlußklappe
längs Linie
VI–VI
in 5;
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7 eine
abgewandelte Ausführungsform zu 5,6;
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8 im
Schnitt die Sperrenanordnung an einem von oben her zu öffnenden
Briefkasten
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9 im
Schnitt eine weitere, besondere Ausführungsform;
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10 im
Schnitt die weitere, besondere Ausführungsform gemäß 8 an
einem von oben zu öffnenden
Briefkasten und
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11 eine Übersicht
zu bekannten und üblichen
Briefkastenformen.
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Der
Briefkasten ist nach wie vor, d.h., in bekannter Weise mit einer
mit auf- oder einschwenkbarer Verschlußklappe 1 versehenen
Einwurföffnung 2 ausgestattet.
Bezüglich
allgemein bekannter und üblicher
Briefkastenformen wird auf die 11 (11A bis 11D)
verwiesen, die keiner besonderen Erläuterung bedürfen, wobei nur bzgl. 11B darauf
hingewiesen sei, daß es
sich dabei um einen in geeigneter Weise bspw. an einer Haus- oder
Wohnungstür
anzuordnenden Briefkastenbeschlag handelt.
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Für alle Ausführungsformen
nach den 1 bis 6 ist nun nach der Neuerung wesentlich,
daß zwischen
der Verschlußklappe 1 und
der die Einwurföffnung 2 umgrenzenden
Wand 3 des Briefkastens 4 eine zur Sperrwirkung
bringbare Verschlußklappensperre 5 angeordnet
ist.
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Konkret
und auf einfachste Weise ist dies unter Verweis auf die 1,2 dadurch
verwirklicht, daß die
Verschlußklappensperre 5 in
Form eines Schlosses 6 mit einem schwenkbaren, die Verschlußklappe 1 oder
die die Einwurföffnung 2 umgrenzende
Wand 3 hintergreifenden Riegel 7 ausgebildet ist.
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Bei
der Ausführungsform
nach 1 handelt es sich um eine nach außen hochschwenkbare
Verschlußklappe 1,
wobei also das abschließbare Schloß 6 in
der Klappe 1 selbst angeordnet ist und dessen Riegel 7 die
Wand 3 in Schließstellung
hintergreift. Bei den selteneren Fällen von nach innen einschwenkbaren
Verschlußklappen 1 gemäß 2 sitzt
das Schloß 6 demgegenüber in der
Wand 3 und dessen Riegel 7 hintergreift in Schließstellung
die Klappe 1.
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Statt
Schlössern
können
aber auch unter Verweis auf die 3,4 einfache
Drehschieber 8',
wie bspw. dargestellt, verwendet werden, die nach außen bspw.
nur in Form flacher, geschlitzter Stellknöpfe 10 in Erscheinung
treten, deren Funktion also insoweit nicht ohne weiteres erkennbar
ist. Die Anordnung solcher einfachen Drehschieber 8' (der linke in 3 befindet
sich noch in Öffnungsstellung)
entweder an der Verschlußklappe 1 oder
an der Wand 3 richtet sich auch hierbei wieder danach,
ob die Klappe 1 nach außen oder nach innen (4)
zwecks Einwurf zu öffnen
ist.
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Statt
solcher Drehschieber 8' können unter Verweis
auf die 5,6 aber auch linear verstellbare
Schieber 8 zur Verwendung kommen, die in Schieberführungen 9 innen
an der Verschlußklappe 1 sitzen
und in ausgeschobener Stellung (rechts in 5) das Aufschwenken
der Klappe 1 nach außen blockieren.
Kleine, angewinkelte Fortsätze 11 an
den Schiebern 8 erleichtern deren Verstellung. Bei nach innen
einschwenkbaren Verschlußklappen 1 kämen Sperrschieber 8 im
Sinne der 7 in Betracht.
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Die
Ausführungsformen
nach den 5 und 7 setzen natürlich voraus, daß die Schieber 8 von
innen her zwecks Verstellung zugänglich
sein müssen,
sofern man die Stellfortsätze 11 nicht
nach außen
in Erscheinung treten lassen möchte.
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Bei
von oben her zu öffnenden
Briefkästen (siehe 8 und 11C)
können
Schlösser 6 oder auch
sonstig geeignete Sperrelemente, wie bspw. in 8 dargestellt,
am Klappendeckel 12 vorgesehen werden.
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Eine
von den vorbeschriebenen Ausführungsformen
insoweit völlig
andere Art der Einwurfunterbindung ist in den 9 und 10 verdeutlicht.
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Hiernach
ist vorgesehen, daß kasteninnenseitig
hinter der Verschlußklappe 1 eine
weitere Klappe 1' (nur
gestrichelt angedeutet) schwenkbar angeordnet und diese unabhängig von
der Verschlußklappe 1 mit
einer Sperre 5' verriegelbar
ist. Diese weitere Klappe 1' kann
dabei bspw. rost- oder gitterartig ausgebildet sein. Im Falle einer
rostartigen Ausbildung sind die Roststäbe selbstverständlich quer
zur Einwurföffnung 2 zu
orientieren.
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Unter
Bezug auf 9 spielt es dabei keine Rolle,
ob die eigentliche Verschlußklappe 1 nach
innen oder außen
zu öffnen
ist. Bei geöffneter
Sperre 5' wird
nämlich
die Klappe 1' bei
nach innen aufschlagender Verschlußklappe 1 automatisch
mit geöffnet oder
bei nach außen
aufzuschwenkender Verschlußklappe 1 stellt
die weitere Klappe 1' kein
Einwurfhindernis dar.
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Eine
solche weitere bzw. zusätzliche
Klappe 1' ist
gemäß 10 auch
an der besonderen Briefkastenform nach 11C problemlos
zu verwirklichen. Im ungesperrten Zustand hängt die Klappe 1' einfach nach
unten. Zwecks Sperrung des Einwurfschlitzes 2 wird die
Klappe 1' bei
geöffneter
Kastentür 13 einfach
hochgeschwenkt und mit einem Schloß 6 oder einer Verrastung 14 in
Sperrstellung gehalten.
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Im übrigen kann
eine solche Klappe 1' in
Verbindung mit einer geeigneten Sperre 5' für sich allein vorteilhaft auch
bei Einfachstbriefkästen
zur Anwendung kommen, d.h., bei Briefkästen, die nur einen Einwurfschlitz
haben aber keine Verschlußplatte 1.