DE20108326U1 - Schachtabdeckung - Google Patents
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Description
PFISTER & PFISTER patent- & Rechtsanwälte
Dipl.-Ing. Helmut Pfister
Patentanwalt, European Patent & Trademark Attorney
Dipl.-Phys. Stefan Pfister
Patentanwalt, European Trademark Attorney
o - , Thorsten Koerl
* &ugr; ' 4 Rechtsanwalt
D-87700 Memmingen . Herrenstraße 11-13
Telefon 0 83 31 / 24 12 Telefax 0 83 31 / 24
D-87700 Memmingen . Buxacherstraße 9
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USt-ld.Nr. - VAT Reg.No. - N" CEE DE 182 193 017
17. Mai 2001
Herr Norbert Schütz
Fellheimer Straße 5, 87737 Boos
Fellheimer Straße 5, 87737 Boos
Herr Gerald Blumrich
Hauffstraße 1, 87437 Kempten
Hauffstraße 1, 87437 Kempten
"Schachtabdeckung"
Die Erfindung betrifft eine Schachtabdeckung, welche mit dem Belag einer Verkehrsfläche, beispielsweise mit Pflastersteinen, auslegbar ist, bestehend aus einem auf einem Schacht auflegbaren Rahmen und einem Deckel, welcher den Belag aufnimmt.
Schachtabdeckungen sind aus dem Straßenbild hinlänglich bekannt. Sie bestehen aus einem in der Regel gußeisernen Rahmen, der in die obere Öffnung eines Schachtes eingepaßt ist. Gegebenenfalls ist der obere Rand des Schachtes mit speziellen Absätzen zur Aufnahme des Rahmens versehen, um ihm ausreichend Halt zu bieten.
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Telefonische Auskünfte sind nur verbindlich bei schriftlicher Bestätigung
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Je nach Verwendungszweck der Schachtabdeckung, sei es in Fußgängerszonen oder LKW-befahrenen Verkehrsflächen, muß der Rahmen eine gewisse Stabilität aufweisen, um den entsprechend belasteten Deckel zu halten. Die Rahmenbreite beträgt bei bekannten Rahmen mindestens 30 mm, was dazu führt, daß ein störender, sichtbarer Rand im Straßenbild zu sehen ist.
Hinzu kommt die Tatsache, daß der Deckel selbst, der aus einem topfförmigen Gußteil besteht, das mit dem entsprechenden Straßenbelage gefüllt werden kann, ebenfalls einen Rand zum Einsetzen des Deckels in den Rahmen aufweist.
Die Erfindung hat es sich zur Aufgabe gemacht, eine möglichst kaum wahrnehmbare Schachtabdeckung zu schaffen, deren Oberfläche der Platzoberfläche anpaßbar ist. Dabei soll das Gewicht der Schachtabdeckung nicht zu hoch sein.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß der Rahmen aus einem Auflagering und einem zumindest teilweise rechtwinklig hochstehenden Rand besteht, wobei sich der Schacht unterhalb des Auflageringes befindet und vom Rand an der Verkehrsfläche nur die Materialdicke sichtbar ist.
Dieser Rahmen in Form einer Zarge liegt zum Beispiel auf dem ebenen oberen Ende des Schachtes auf und bedarf keiner weiteren Anpassung des Schachtendes. Auf diese Weise kann die Fertigungstoleranz der Schachtöffnung groß sein, da diese durch die Breite des Auflagerings ausgeglichen wird.
Der Auflagering und der daran angeordnete hochstehende Rand sind nach einer Ausführungsform der Erfindung einstückig aus einem tiefgezogenen Blech oder einer Schweißkonstruktion eines Ringes (des Auflageringes) mit dem Abschnitt eines Rohres oder gerollten Blechs hergestellt. Dieses weist beispielsweise eine Materialstärke von ca. 1-4 mm auf, die ausreichend ist, da
der Rahmen selbst keine Belastung aufnehmen muß. Der Rahmen hat nur die Funktion, den Rand zu begrenzen, bis zu dem die Decke der Verkehrsfläche geschlossen werden kann. In diesen Rahmen wird nun der Deckel der Schachtabdeckung eingelegt, wobei dessen Gewicht direkt auf dem Auflagering und damit auf dem oberen Rand des Schachtendes zu liegen kommt. Das ganze Gewicht beziehungsweise die Belastung wird somit direkt von dem Schacht selbst getragen. Bei verschlossenem Schacht ist somit nur die Materialstärke des Randes des Rahmens zu sehen, der im Straßenbild aufgrund seiner geringen Stärke überhaupt nicht auffällt. An diesen außenstehenden hochstehenden Rand wird dann der Straßenbelag, zum Beispiel ein Pflaster, herangelegt. Der hochstehende Rand bietet einen Abschluß gegenüber diesem Pflaster um zu vermeiden, daß Pflastersteine oder Sand in den Schacht hineinfallen.
Die Erfindung wird aber in gleicher Weise durch eine Schachtabdeckung gelöst, bei welcher der Deckel topfartig ausgebildet ist und der Topf auf dem Rahmen aufliegt, wobei von der Seitenwand des Topfes an der Verkehrsfläche nur die Materialdicke sichtbar ist. Bei diesem unabhängigen Gedanken wird nur die Ausgestaltung des Deckels dahingehend optimiert, daß von diesem oben nur die Materialstärke, zum Beispiel bis zu 4 mm Blechstärke oder weniger, sichtbar ist. Ein solcher Deckel kann mit dem vorher beschriebenen Rahmen kombiniert werden, oder aber entsprechend dem Einsatzzweck auch mit anderen Rahmen kombiniert werden. Auch hier ist gefunden worden, daß die breite Ausgestaltung des nach oben stehenden (vertikal verlaufenden) Topfrandes die Stabilität nicht dominiert, es ist aber günstig, einen Rand anzubieten, an welchen dann der Verkehrsbelag gelegt wird.
Des Weiteren wird die erfindungsgemäße Aufgabe durch eine Schachtabdeckung gelöst, bei welcher ein Trägerrost zwischen dem Auflagering des Rahmens und dem Deckel vorgesehen ist. Hierbei kommt es auf die Ausgestaltung des Rahmens beziehungs-
weise des Deckels nicht an, diese können zum Beispiel durch eine an der Verkehrsoberfläche nicht sichtbaren Rand gebildet sein, der Rand ist zum Beispiel durch den Belag überdeckt. Im Stand der Technik ist es bekannt, eine ausreichende Stabilität der Schachtabdeckung, insbesondere durch die sehr wuchtige Ausgestaltung der oberen, sichtbaren Ränder und Flansche zu bewirken. Das erfindungsgemäße Konzept sieht hier aber vor, daß die Überleitung, insbesondere der Verkehrslast, von dem Deckel über einen entsprechend stabil ausgebildeten, aber von oben nicht sichtbaren Trägerrost auf den Rahmen und somit auf den Schacht erfolgt. Dadurch ist es möglich, eine optisch fast nicht wahrnehmbare Ausgestaltung zu realisieren, gleichzeitig gewinnt die Erfinung dazu noch den Vorteil, daß eine komplette gestalterische Freiheit besteht. Natürlich ist es möglich, den vorgeschlagenen Trägerrost mit der ebenfalls vorgeschlagenen Ausbildung des Rahmens und/oder des Topfes zu kombinieren.
Als Material für den Rahmen hat sich verzinkter Stahl oder Edelstahl bewährt. Nach einer weiteren Variante der Erfindung ist jedoch auch Kunststoff denkbar, der aufgrund seiner Witterungsbeständigkeit ebenfalls dauerhaft einsetzbar ist. Insbesondere Werkstoffe wie Polyethylen, GFK oder Kevlar usw. eignen sich dafür besonders gut, da diese Materialien auch hinreichend gut belastbar sind. Durch die gewählten Wandstärken wird auch die Schachtabdeckung, beziehungsweise die einzelnen Elemente leichter ohne dabei an Stabilität einzubüßen. Gegebenenfalls ist es auch möglich, sowohl den Trägerrost, als auch den Deckel aus den vorgenannten Materialien zu schaffen.
Nach einer weiteren Ausführung der Erfindung wirkt der Rahmen mit einem flanschartigen Hochstand am oberen Ende des Schachtes zusammen. Dieser flanschartige Hochstand bewirkt eine Zentrierung des Rahmens gegenüber der Schachtöffnung. Dadurch wird eine schnelle Montage begünstigt. Zur Lagesicherung ist es günstig, den Rahmen auf dem Schacht zu befestigen. Dies ge-
schieht vorteilhafterweise durch Bohrungen im Auflagering, so daß auf einfache Weise der Rahmen auf dem Schacht angedübelt wird.
Der Deckel wird nunmehr in den Rahmen eingelegt und liegt direkt auf dem Auflagering auf. Nach einer weiteren Variante der Erfindung sind jedoch auf dem Auflagering Trägerelemente vorgesehen, auf denen der Deckel gelagert sein kann. Diese Trägerelemente sind zum Höhenausgleich des Deckels gegenüber der Verkehrsoberfläche oder zur Aufnahme von Dämpfungselementen vorgesehen. Die Trägerelemente haben jedoch auch die Funktion, durch Zusammenwirken mit Vorsprüngen an der Unterseite des Deckels, diesen verdrehsicher zu lagern.
Eine weitere Verringerung des sichtbaren Randes von Schachtabdeckungen wird vorteilhafterweise durch die Verwendung eines topfartigen Deckels, der auf dem Rahmen aufliegt, erreicht, wobei von der Seitenwand des Topfes an der Verkehrsfläche ebenfalls nur die Materialdicke sichtbar ist.
Der Deckel besteht ebenfalls wie der Rahmen beispielsweise aus einem tiefgezogenen Blech mit einer Materialstärke von ca. 1 mm bis 4 mm, dessen Vertiefung mit dem Material des Straßenbelags ausgefüllt wird.
Dadurch daß nicht ein an dem oberen Rand des Deckels angeformter Flansch wie beim Stand der Technik den Deckel trägt, sondern dieser direkt oder indirekt auf dem Rand des Schachtes aufliegt, dient die Seitenwand des topfförmigen Deckels ebenfalls nur dazu, eine Begrenzung für die Füllung zu bilden. Der Boden des Topfes kann dabei ebenfalls aus einem sehr dünnen Material bestehen, da durch die ausreichende Auflage des Deckels seine Belastbarkeit sehr hoch ist.
Der Deckel paßt mit einer umlaufenden Fuge von bis zu ca. 2 bis
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3 mm in den erfindungsgemäßen Rahmen, so daß nunmehr bei geschlossenem Schacht auf der Verkehrsfläche nur ein Ring mit einer Stärke von maximal 4 bis 8 mm sichtbar ist. Diese verbleibende Fuge ist bei einer Schachtabdeckung von ca. 800 bis 1000 mm Durchmesser kaum wahrnehmbar und optisch nicht störend. Gerade bei historisch gepflasterten Plätzen werden somit die notwendigen Schachtabdeckungen optimal "versteckt".
Nach der Erfindung sind in dem Deckel Schraubhülsen vorgesehen, die beispielsweise an dem hochstehenden Rand angeformt und für Hebewerkzeuge zugänglich sind. Durch einfaches Einschrauben der Hebewerkzeuge ist das Öffnen des Schachtes nunmehr möglich. Ebenfalls wird vorgeschlagen, in dem Trägerrost entsprechende Mittel, zum Beispiel auch eine oder mehrere Schraubhülsen vorzusehen, die mit Hebewerkzeugen zum Heben des Rostes zusammenwirken.
Zur Verbesserung der Verbindung des in den Deckel einzubringenden Straßenbelags mit dem Deckel selbst sind in den Deckel Mittel wie Schraubenköpfe, horizontal verlaufende Stäbe und/ oder ein Gitternetz oder sonstige Mörtelverankerungsmittel vorgesehen. Sei es, daß der Deckel mit Teer, Sand oder Erde gefüllt wird oder er mit Pflastersteinen, die hineingemörtelt werden, ausgefüllt ist, wird so eine ausreichende Verbindung zwischen Füllmaterial und Deckel erreicht.
Zur Unterstützung der Leichtbauweise der Schachtabdeckung ist des weiteren vorgesehen, zwischen Deckel und Auflagering des Rahmens einen Trägerrost vorzusehen. Bei den bekannten Schachtabdeckungen weist der Deckel, aufgrund seiner hohen Stabilität und wenn dieser ausgepflastert ist, ein beachtliches Gewicht auf. Der erfindungsgemäße Vorschlag sieht vor, die Stabilität auf ein separates Bauteil, den Trägerrost zu verteilen, wodurch zwar zwei Bauteile existieren, diese aber jeweils ein nicht so hohes Gewicht aufweisen und zum Beispiel bei Revisionsarbeiten
problemlos nacheinander gegebenenfalls auch nur durch eine Person aus der Verkehrsfläche herausgehoben werden können. Die bekannten Deckel weisen Gewichte von bis zu 100 kg auf, wofür mindestens zwei Personen zum Heben notwendig sind. Der Trägerrost ist hierbei ausreichend stabil gefertigt, um die Verkehrslast sicher auf den Schacht zu übertragen. Dieser unterstützt den Deckel über seine gesamte Fläche und ermöglicht eine hohe Belastbarkeit der Schachtabdeckung trotz geringer Materialstärken des topfförmigen Deckelteils. Dieser Rost besteht aus miteinander verbundenen Rechteckprofilen, wobei diese Rechteckprofile aus einem massiven Material oder Hohlprofilen bestehen können. Als Material hat sich hier ebenfalls wie für den Rahmen als auch den Deckel verzinkter Stahl oder Edelstahl sowie Kunststoff usw. erwiesen.
Dieser Trägerrost ist nach einer Ausführung der Erfindung lose in den Rahmen eingelegt und wird durch die Trägerelemente verschiebesicher positioniert. Seine Höhe entspricht mindestens der der Trägerelemente, so daß nach dieser Ausführung der Erfindung der Deckel sowohl von Trägerelementen als auch vom Rost oder nur vom Rost selbst getragen wird. Nach dieser zweiten Variante, in der der Deckel nur von dem Trägerrost getragen wird, ist das Dämpfungselement zwischen Deckel und Trägerrost angeordnet. Vorteilhafterweise befindet sich das Dämpfungselement direkt auf der Unterseite des Deckels, so daß es, unabhängig, ob dieser nun von den Trägerelementen oder vom Rost getragen wird, in jedem Fall zum Einsatz kommt.
Durch den Einsatz von Dämpfungselementen wird das Klappern von Kanaldeckeln beim überfahren sicher vermieden.
Um den Rost einfach aus dem Rahmen zu entfernen, weist dieser ebenfalls Mittel zum Ansetzen von Hebewerkzeugen, auf. Dieses Hebewerkzeug ist beispielsweise ein Spezialschlüssel, der mit entsprechenden Gewindebohrungen zusammenwirkt.
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Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, auf der Unterseite des Deckels VorSprünge anzuordnen, die mit den Trägerelementen oder dem Gitterrost zusammenwirken, so daß eine verdrehsichere Lage des Deckels gegenüber dem Rahmen und damit gegenüber der Verkehrsfläche gewährleistet ist.
Die Erfindung wird anhand einer Zeichnung näher beschrieben. Es zeigen:
Es zeigen: Fig. 1 A
den Rahmen im Schnitt, gemäß der erfindungsgemäßen Schachtabdeckung;
Fig. 1 B
den Rahmen nach Fig. 1 A in Draufsicht;
Fig. 2 A
den erfindungsgemäßen Deckel im Schnitt, gemäß der erfindungsgemäßen Schachtabdeckung;
Fig. 2 B
den Deckel nach Fig. 2 A in Draufsicht;
Fig. 3 A
den Trägerrost in Seitenansicht, gemäß der erfindungsgemäßen Schachtabdeckung;
Fig. 3 B
den Trägerrost nach Fig. 3 A in Draufsicht;
Fig. 4 A
die erfindungsgemäße Schachtabdeckung im Schnitt;
Fig. 4 B die Schachtabdeckung ohne aufge
setzten Deckel nach Fig. 4 A in Draufsicht und
Fig. 5 in Seitenansicht eine weitere
Variante der erfindungsgemäßen Schachtabdeckung.
In den Fig. 1 A und 1 B ist der Rahmen 1 der erfindungsgemäßen Schachtabdeckung dargestellt. Dieser besteht aus einem Auflagering 2 und einem daran im Wesentlichen rechtwinklig angeformten Rand 3. Dieser Rahmen 1 liegt mit seinem Auflagering 2 direkt auf dem oberen Ende eines Schachtes (nicht dargestellt) eben auf. Die Breite B des Auflageringes 2 ist dabei so gewählt, daß der Auflagering 7 möglichst satt und stabil auf dem oberen Schachtrand aufliegt.
Dieser Rahmen 1 kann im einfachsten Fall aus einem tiefgezogenen Blech bestehen oder aus einem ausgestanzten Ring 2, an dem der Rand 3 annähernd rechtwinklig angeschweißt ist. Als Material eignet sich insbesondere verzinktes Stahlblech oder auch Edelstahlblech. Da der Rahmen 1 selbst keine Belastungen aushalten muß, reicht eine Materialstärke des Bleches von ca. 4 mm aus.
Ebenso ist bei einer anderen Ausführung der Erfindung dieser Rahmen 1 beispielsweise aus Kunststoff oder aus einem anderen, nicht verrottbaren Material hergestellt.
Zur besseren Zentrierung des Rahmens 1 gegenüber der Schachtöffnung weist der obere Rand der Schachtöffnung gegebenenfalls einen flanschartigen Hochstand auf, in den der Rahmen 1 einlegbar ist. Auf diese Weise ist für den Rahmen 1 eine Zentrierung gegeben. Für eine verdrehsichere Befestigung des Rahmens 1
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gegenüber dem Schacht sind in dem Auflagering 2 zweckmäßigerweise Bohrungen 4 vorgesehen, durch die der Rahmen 1 auf dem Schacht festgedübelt werden kann.
Der Rand 3 des Rahmens 1 dient nun als Begrenzung für den Straßenbelag. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Straßenbelag nun aus Pflastersteinen besteht oder die Verkehrsfläche geteert ist. Es ist sogar auch möglich, diesen Rahmen 1 in Grünflächen einzusetzen, wobei die Erde ebenfalls bis an den Rand 3 hin verlegt wird. Von der Oberfläche aus ist von dem Rahmen 1 schließlich nur die Materialdicke Dl des Randes 3 sichtbar.
Nun ist es möglich, in diesen Rahmen 1 handelsübliche gußeiserne Deckel oder ausgepflasterte oder mit anderen Werkstoffen gefüllte Deckel einzusetzen. Diese liegen je nach ihrer Höhe direkt auf dem Auflagering 2 auf oder auf Trägerelementen 5, die zum einen als Höhenausgleich, zum anderen als zur Aufnahme von Dämpfungsmitteln vorgesehen sind. Diese Trägerelemente 5 sind mit dem Auflagering 2 fest verbunden, zum Beispiel aufgeschweißt, geklebt oder verschraubt. Sie können aus einem Vollmaterial bestehen oder aus einem Hohlprofil mit einer geringen Wandstärke, so daß der komplette Rahmen 1 sehr leicht und damit leicht zu handhaben ist. Die Montage wird dadurch vereinfacht und erleichtert.
Passend zu diesem Rahmen 1 ist ein topfförmiger Deckel 6 vorgesehen, bestehend aus einer an dem Topfboden 7 annähernd rechtwinklig angeordneten Seitenwand 8. Von dieser Seitenwand 8 des Deckels 6 ist an der Verkehrsfläche nur die Materialdicke D2 sichtbar.
Auch dieser topfförmige Deckel 6 besteht wie der Rahmen 1 entweder aus einem tiefgezogenen Blech oder einem ebenen Bodenteil 7 mit daran angeschweißter Seitenwand 8, der mit einer Fuge 9 von bis zu 3 mm oder fast fugenlos in den Rahmen 1 einsetzbar
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ist. Da der Deckel 6 mit seiner Unterseite direkt auf dem Auflagering 2 des Rahmens 1 aufliegt und nicht wie bei den bekannten Deckeln einen flanschartigen Rand aufweist, mit dem dieser in dem Rahmen eingehängt ist, kann das Material für diesen topfförmigen Deckel 6 auch recht dünn (ca. 1 mm bis 4 mm) bemessen werden.
Die Vertiefung des Deckels 6 wird nunmehr mit dem gleichen Material wie der Straßenbelag ausgefüllt, sei es Teer, Erde oder auch Pflastersteine, so daß bei geschlossenem Schacht nunmehr der Rand 3 des Rahmens 1, die Seitenwand 8 des Deckels 6 und gegebenenfalls die Fuge 9 sichtbar sind. Es ergibt sich eine kaum wahrnehmbare Ringfuge, die im Straßenbild überhaupt nicht mehr auffällt. Insbesondere bei gepflasterten Verkehrsflächen kann innerhalb des Deckels 6 das Muster der Pflasterung weiter beibehalten werden, so daß sich die Schachtabdeckung in das Straßenbild gut einfügt.
In der Vertiefung des topfförmigen Deckels 6 sind insbesondere an der Seitenwand 8 Schraubhülsen 10 vorgesehen, die bis zum oberen Abschluß des ausgefüllten Deckels 6 reichen. In diese Schraubhülsen 10 werden Hebewerkzeuge eingeschraubt, um den Deckel 6 bei Bedarf aus dem Rahmen 1 herausheben zu können.
Zur besseren Verbindung zwischen Deckel 6 und dem Füllmaterial weist beispielsweise der Boden 7 des Deckels 6 Schraubköpfe auf, um die sich beispielsweise der Teer, der Sand die Erde oder Mörtel für die Pflastersteine und so weiter herum anordnet und das Material gegenüber dem Deckel 6 verankern.
Eine weitere Möglichkeit einer solchen Verankerung besteht darin, parallel zur Oberfläche des Deckelbodens 7 angeordnete Stäbe oder ein Gitternetz 11 einzulegen. Sollte der Deckel 6 beim Transport aufrecht gelagert sein oder sogar auf seine Rückseite fallen muß gewährleistet sein, daß die Füllung nicht herausfällt.
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Auf der Unterseite 12 des Deckelbodens 7 sind Vorsprünge oder Pratzen 13 angeformt, die mit beispielsweise den Trägerelementen 5 des Rahmens 1 zusammenwirken und eine verdrehsichere Lage des Deckels 6 gegenüber dem Untergrund bewirken.
Das Dämpfungselement 14 zum Verhindern einer Geräuschbelästigung bei Belastung des Deckels 6 kann einerseits auf den Trägerelementen 5 oder auf der Unterseite 12 des Deckels 6 angeordnet sein. Die Anordnung auf der Unterseite 12 des Deckels 6 hat den Vorteil, daß, unabhängig ob Trägerelemente 5 im Auflagering 2 angeordnet sind oder nicht, in jedem Fall eine Dämpfung gegeben ist. Ein derartiger Deckel 6, wie eben beschrieben, reicht für die Verwendung in Fußgängerzonen oder Grünanlage vollkommen aus.
Für die Verwendung eines derartigen Deckels 6 in Straßen für Schwerlastverkehr ist es jedoch vorteilhaft, den Boden 7 des Deckels 6 zu unterstützen. Zu diesem Zweck ist ein Trägerrost
15 vorgesehen, der in den Fig. 3 A und 3 B dargestellt ist. Er besteht insbesondere aus miteinander verbundenen Hohlprofilen
16 und ist in den Rahmen 1 einlegbar. Für eine verdreh- und verschiebesichere Lage wirkt er zum Beispiel mit den Trägerelementen 5 zusammen, die fest mit dem Auflagering 2 des Rahmens 1 verbunden sind.
Auch dieser Trägerrost 15 weist, wie der Deckel 6 selbst, Mittel wie Schraubhülsen 17 oder ähnliches zum Ansetzen von Hebewerkzeugen auf, so daß er leicht aus dem Rahmen 1 herausgehoben werden kann. Wie auch der Rahmen 1 selbst und der Deckel 6 besteht dieser Trägerrost 15 aus verzinkten Stahl, Edelstahl oder einem der genannten Kunststoffe.
Jedes dieser drei Elemente 1, 6 und 15 der Schachtabdeckung führen für sich allein zu einer leichteren Bauweise der Schachtabdeckung und somit zu der Möglichkeit, die Schachtab-
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deckung in das Straßenbild leichter zu integrieren. Durch die leichtere Bauweise ist auch eine leichtere Montage möglich, sowie ein leichteres Öffnen und Schließen der Schachtabdeckung möglich und kann gegebenenfalls von nur einem einzigen Arbeiter gehandhabt werden.
Fig. 4 A und 4 B zeigen die dreiteilige Schachtabdeckung nach der Erfindung, worin zu erkennen ist, wie Rahmen 1, Trägerrost 15 und Deckel 6, zusammenwirken, wobei ein sichtbarer Rand von ca. nur 1 cm bestehen bleibt.
In Fig. 5 ist eine weitere Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Schachtabdeckung gezeigt. In der hier gezeigten Variante befindet sich unterhalb des Deckels 6 ein den Schacht 20 verschließender, entfernbarer Schachtverschluß 21. Die Anordnung eines zusätzlichen Schachtverschlußes 21 bietet eine erhöhte Sicherheit, da auch bei ausgehobenen Deckel 6 der Schacht nicht offensteht und somit keine Gefahrenquelle für das Hinabstürzen von Personen darstellt.
Die Anordnung des Schachtverschlußes 21 ist dabei so gewählt, daß dieser auf dem Auflagering 2 des Rahmens 1 aufliegt. Alternativ ist vorgesehen, daß der Schachtverschluß zum Beispiel auf dem Falz des Rahmens 1 aufliegt und vom Rahmen 1 gehalten ist.
In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß der Schachtverschluß 21 gelenkig mit dem Rahmen 1 verbindbar und aufklappbar ist. Hierzu ist das Gelenk 24 vorgesehen, welches den Schachtverschluß 21 mit dem Rahmen 1 beziehungsweise mit dem Auflagering 2 verbindet. Die aufgeklappte Stellung des Schachtverschlußes ist mit 21' gekennzeichnet. Die Verschwenkbewegung zum Öffnen trägt die Bezugsziffer 25.
Ist der Schachtverschluß 21 geschlossen, wird, wie bekannt, der Deckel 6 in den Rahmen 1 eingesetzt.
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Für eine optimale Lagerung ist vorgesehen, daß der Deckel 6 vollflächig auf dem Auflagering 2 und/oder dem Schachtverschluß aufliegt. Hieraus resultiert günstigerweise, daß der Deckel 6 möglichst spannungsfrei verbaut ist.
In einer bevorzugten Variante der Erfindung ist vorgesehen, daß auf dem Auflagering 2 und/oder dem Schachtverschluß 21 eine Ausgleichsschicht 22 vorgesehen ist. Diese Ausgleichsschicht kann eine oder mehrere Aufgaben übernehmen. Zum einen ist vorgesehen, daß die Ausgleichsschicht beispielsweise existierende Höhentoleranzen ausgleicht, derart, daß an der der Verkehrsoberfläche zugewandten Seite ein bündiger Abschluß zwischen Deckel und übriger Verkehrsfläche besteht.
Eine weitere Aufgabe, die die Ausgleichsschicht 22 übernehmen kann, ist, daß diese eine lärmdämmende Eigenschaft besitzt. Zum Beispiel ist vorgesehen, daß diese Ausgleichsschicht aus Polyurethan geschaffen ist, welches eine gute Schalldämmung bietet. Dabei werden günstigerweise diese beiden Funktionen, also der Höhenausgleich und die günstigen akkustischen Eigenschaften, miteinander gekoppelt, wobei bei einem vollflächig aufliegenden Deckel 6 auf dem Rahmen 1 ein Klappern oder Scheppern beim Überfahren des Deckels zuverlässig vermieden wird, da ja auch der Deckel vollflächig, satt aufliegt und nicht schaukeln beziehungsweise keinerlei Spielraum aufweist, um ein entsprechendes Klappern zu erlauben.
Neben der Verwendung eines Polyurethanschaums kann aber auch eine Lage von Neopren, gegebenenfalls gebildet von mehreren Schichten übereinander, zur Realisierung verschiedener Höhen der Ausgleichsschicht 22 dienen. Auch andere Kunststoffe oder Harzplatten und so weiter eignen sich hierfür. Die Ausgleichsschicht 22 wird zum Beispiel aufgeklebt.
Die jetzt mit der Anmeldung und später eingereichten Ansprüche
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sind Versuche zur Formulierung ohne Präjudiz für die Erzielung weitergehenden Schutzes.
Die in den abhängigen Ansprüchen angeführten Rückbeziehungen weisen auf die weitere Ausbildung des Gegenstandes des Hauptanspruches durch die Merkmale des jeweiligen Unteranspruches hin. Jedoch sind diese nicht als ein Verzicht auf die Erzielung eines selbständigen, gegenständlichen Schutzes für die Merkmale der rückbezogenen Unteransprüche zu verstehen.
Merkmale, die bislang nur in der Beschreibung offenbart wurden, können im Laufe des Verfahrens als von erfindungswesentlicher Bedeutung, zum Beispiel zur Abgrenzung vom Stand der Technik beansprucht werden.
Claims (24)
1. Schachtabdeckung, welche mit dem Belag einer Verkehrsfläche beispielsweise mit Pflastersteinen auslegbar ist, bestehend aus einem auf einen Schacht auflegbaren Rahmen und einem Deckel, welcher den Belag aufnimmt, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (1) aus einem Auflagering (2) und einem zumindest teilweise rechtwinklig hochstehenden Rand (3) besteht, wobei sich der Schacht unterhalb des Auflageringes (2) befindet und vom Rand (3) an der Verkehrsfläche nur die Materialdicke (D1) sichtbar ist.
2. Schachtabdeckung, insbesondere nach Anspruch 1, welche mit dem Belag einer Verkehrsfläche beispielsweise mit Pflastersteinen auslegbar ist, bestehend aus einem Rahmen und einem Deckel, welcher den Belag aufnimmt, wobei sich der Schacht unterhalb des Rahmens befindet, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (6) topfartig ausgebildet ist und der Topf auf dem Rahmen (1) aufliegt, wobei von der Seitenwand (8) des Topfes an der Verkehrsfläche nur die Materialdicke (D2) sichtbar ist.
3. Schachtabdeckung, insbesondere nach einem oder beiden der vorhergehenden Ansprüche, welche mit dem Belag einer Verkehrsfläche beispielsweise mit Pflastersteinen auslegbar ist, bestehend aus einem auf einen Schacht auflegbaren Rahmen und einem Deckel, welcher den Belag aufnimmt, gekennzeichnet durch einen Trägerrost (15), zwischen dem Auflagering (2) des Rahmens (1) und dem Deckel (6).
4. Schachtabdeckung, insbesondere nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüchen 1 und 2, welche mit dem Belag einer Verkehrsfläche beispielsweise mit Pflastersteinen auslegbar ist, bestehend aus einem auf einen Schacht auflegbaren Rahmen und einem Deckel, welcher den Belag aufnimmt, dadurch gekennzeichnet, daß unter dem Deckel ein den Schacht verschließender, entfernbarer Schachtverschluß vorgesehen ist.
5. Schachtabdeckung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schachtverschluß (21) auf dem Auflagering (2) des Rahmens (1) oder in dem Falz des Rahmens (1) aufliegt.
6. Schachtabdeckung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß der Schachtverschluß (21) gelenkig (24) mit dem Rahmen (1) verbindbar und aufklappbar ist.
7. Schachtabdeckung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (6) vollflächig auf dem Auflagering (2) und/oder dem Schachtverschluß (21) aufliegt.
8. Schachtabdeckung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Auflagering (2) und/oder dem Schachtverschluß (21) eine Ausgleichsschicht (22) vorgesehen ist.
9. Schachtabdeckung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Material der Ausgleichsschicht (22) Polyurethan vorgesehen ist.
10. Schachtabdeckung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schachtverschluß (21) als Beton- oder Gußteil ausgebildet ist.
11. Schachtabdeckung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schachtverschluß (21) am Rahmen (2) arretierbar ist.
12. Schachtabdeckung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schachtverschluß (21) Ansatzmittel für das Ansetzen eines Hebemittels aufweist.
13. Schachtabdeckung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (1) mit einem flanschartigen Hochstand am oberen Ende des Schachtes zusammenwirkt.
14. Schachtabdeckung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (1) auf dem Schacht befestigt ist.
15. Schachtabdeckung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Deckel (6) und/oder dem Trägerrost (15) Schraubhülsen (10) beziehungsweise Mittel (17) zur Aufnahme von Hebewerkzeugen vorgesehen sind.
16. Schachtabdeckung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Deckel Mittel, wie Schraubenköpfe, horizontal verlaufende Stäbe und/oder ein Gitternetz (11) oder sonstige Mörtelverankerungsmittel vorgesehen sind.
17. Schachtabdeckung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (6) auf Trägerelementen (5) aufliegt, die auf dem Auflagering (2) des Rahmens (1) angeordnet sind.
18. Schachtabdeckung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Deckel (6) und Rahmen (1) und/oder Deckel (6) und Trägerelementen (5) eine Verdrehsicherung (13) vorgesehen ist.
19. Schachtabdeckung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Deckel (6) und Rahmen (1) und/oder Deckel (6) und Trägerelementen (5) ein Dämpfungselement (14) vorgesehen ist.
20. Schachtabdeckung, insbesondere nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Trägerrost (15) lose in den Rahmen (1) eingelegt und durch die Trägerelemente (5) verschiebesicher positioniert ist.
21. Schachtabdeckung, nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Trägerrost (15) aus Rechteckprofilen (16) besteht.
22. Schachtabdeckung nach einem oder beiden der Ansprüche 11 und 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Dicke des Trägerrosts (15) der Höhe der Trägerelemente (5) entspricht.
23. Schachtabdeckung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (1), Deckel (6) und/oder der Trägerrost (15) aus einem Stahl-, verzinktem Stahl- oder Edelstahlblech oder aus Kunststoff besteht.
24. Schachtabdeckung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die topfartige Vertiefung des Deckels (6) mit Sand, Mörtel oder einem anderen Material verfüllt ist.
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