DE2056069C3 - Funktionseinheit auf Schiffen für Waffen-, Feuerleit- oder Ortungsanlagen - Google Patents
Funktionseinheit auf Schiffen für Waffen-, Feuerleit- oder OrtungsanlagenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Funktionseinheit auf Schiffen zum Einsetzen in eine im Deck vorgesehene
öffnung mit einer über das Schiffsdeck ragenden Anlage, einem wenigstens teilweise unterhalb des
Schiffsdecks angeordneten Raum für der Anlage zugeordnete Geräte und Einrichtungen mit den dafür
erforderlichen Versorgungsanschlüssen, wobei am Raum ein rundumlaufender Befestigungsflansch zur
wasserdichten, festen Verbindung mit dem Schiffskörper vorgesehen ist.
Be. einer bekannten derartigen Funktionseinheit (US-PS 33 67 234) wird ein eine Raketenabschußrampe
tragender zylindrischer Behälter in eine passende Öffnung im Schiffsdeck eingesetzt und sowohl am
Boden als auch mittels des Befestigungsflansches am Schiffskörper abgestützt Die btkannte Funktionseinheit
erfordert hierzu nicht nur eine an ihre individuellen
Außenumrisse angepaßte Öffnung im Schiffskörper, sondern es müssen außer am Befestigungsflansth
zumindest auch noch am Boden kräfteübertragende Verbindungen mit dem Schiffskörper hergestellt werden.
Dies ist nicht nur aufwendig, sondern führt auch dazu, daß im Schiffskörper auftretende Beanspruchungen
auf den die Geräte und Einrichtungen tragenden Raum übertragen werden, so daß bei Beschädigungen
des Schiffskörpers beispielsweise im Falle einer Grundberührung oder durch Beschüß auch der Raum
sehr leicht in Mitleidenschaft gezogen werden kann. Im Falle der Reparatur muß bei der bekannten Funktionseinheit der zylindrische Behälter im Schiffskörper
belassen werden, und nur die Drehplattform mit den daran befestigten Teilen, also ein für sich nicht
funktionsfähiger Teil wird herausgenommen. Bei der vorbekannten Funktionseinheit handelt es sich also um
ein zwar außerhalb des Schiffskörpers herstellbares, dann aber mit dem Schiffskörper zu einer unlösbaren
Einheit verbundenes Gebilde, welches im übrigen lediglich zur Aufnahme einer ganz speziellen Raketenwaffe
ausgebildet ist An Maßnahmen zur richtigen Positionierung der bekannten Funktionseinheit im
Schiff ist lediglich die Möglichkeit vorgesehen, eine
Änderung in der Anordnung des Befestigungsflansches vorzunehmen, was aber schon bei der Herstellung
berücksichtigt werden muß. Im übrigen ist die einwandfreie Ausrichtung der Funktionseinheit zum
Schiffskörper nur durch eine exakte Bearbeitung der schiffsfesten Fundamente möglich, was durch Abdrehen
des schiffsfesten Auflageringes für den Befestigungsflansch erfolgen kann.
Es ist auch schon bekanntgeworden (US-PS 33 71 639), bestimmte Teile eines Schiffes, darunter auch
die Waffen gegen andere Typen austauschbar zu gestalten. Zur Befestigung der Teile kann auf dem Deck
ein Befestigungsflansch vorgesehen sein. Die Ausrichtung insbesondere der ausgetauschten Waffen relativ
zur Hauptmeßleistenebene muß aber wieder durch aufwendige Bearbeitung der schiffsfesten Fundamente
erfolgen.
Weiter ist es schon bekannt (GB-PS 1163 346),
einheitlich dimensionierte, an ihrem oberen Rand mit einem umlaufenden Flansch versehene Kästen (Moduln)
dadurch austauschbar im Schiffskörper anzuordnen, daß sie mit den Flanschen an den Stegen einer Gitterkonstruktion
aufgehängt werden. Die Befestigung erfolgt durch Schweißen. Maßnahmen zur Ausrichtung der
Kästen relativ zur Hauptmeßleistenebene sind nicht vorgesehen.
Weiter ist es schon bekannt (DE-PS 8 46 659), im Deck eines Schiffes eine Luke vorzusehen, in die ein
Aufenthaltsraum einsetzbar ist, welcher sich über elastische Glieder gegen den Schiffskörper abstützt.
Unterhalb des Aufenthaltsraumes ist die Antriebsmaschine
angeordnet, die nach Herausheben des Raumes durch die Luke hindurch leicht ausgebaut werden kann.
Die Luke und der Aufenthaltsraum sind in ihren Abmessungen genau aneinander angepaßt Eine Ausrichtung
des Aufenthaltsraumes relativ zur Hauptmeßleistenebene ist nicht vorgesehen.
Beim Einbau von Waffen-, Feuerleit- und Ortungsanlagen in Schiffe müssen deren schiffsfeste Fundamente
jedoch genau zur Hauptmeßleistenebene des Schiffes ausgerichtet werden, was bisher dadurch geschah, daß
die Fundamente durch Abdrehen zunächst genau zur Hauptmeßleistenebene des Schiffes ausgerichtet wurden.
Hierzu muß eine Drehbank an Bord gebracht und an Ort und Stelle aufgebaut werden, um dann in
langwieriger Arbeit die zur genauen Ausrichtung erforderlichen Materialmengen abzutragen. Dieses
Verfahren ist sehr zeitaufwendig und nur auf runde Fundamente anwendbar. Beim Austausch bestimmter
Waffen-, i-euerleit- und Ortungsanlagen gegen andere
Anlagen z. B. eines kleinkalibrigen Geschützes gegen ein großkalibriges, einer Ortungsanlage gegen eine
Waffenanlage oder einer veralteten Waffenanlage gegen eine modernisierte, muß das aufwendige Ausrichtverfahren
stets in vollem Umfang wiederholt werden, und zwar selbst dann, wenn die Abmessungen
des Fundamentes bei einem derartigen Austausch unverändert bleiben könnten.
Die Erfindung will nun eine Funktionseinheit der eingangs genannten Gattung schaffen, welche verschiedene
Waffen-, Feuerleit- od«;r Ortungsanlagen aufnehmen
und ohne das aufwendige Abdrehen des schiffsfesten Fundamentes in der erforderlichen Ausrichtung zur
Hauptmeßleistenebene gebettet werden kann, so daß eine schnelle Austauschbarkeit von unterschiedliche
Waffen-, Feuerleit- oder Ortungsanlagen tragenden Funktionseinheiten gewährleistet ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe sieht die Erfindung vor, daß die Decke des Raumes eine zur Befestigung
unterschiedlicher Waffen-, Feuerleit- oder Ortungsiifllagen
ausgebildete und unabhängig von der an ihr angebrachten Anlage einen Befestigungsflansch gleicher
Abmessungen aufweisende Einheitsplatiform ist, welche mittels des Befestigungsflansches nur über ein
die öffnung im Deck umgebendes, schiffsfestes Einheitsfundament am Schiffskörper dadurch lösbar befestigbar
und relativ zur Hauptmeßleistenebene ausrichtbar ist, daß Stellschrauben zur Ausrichtung der Plattform und
zwischen Einheitsfundament und dem Befestigungsflansch samt der Wand der Einheitsplattform ein Raum
zur Aufnahme eines durch eine elastische Dichtschnur begrenzten flüssigen ι nd e.-iiäucnden Kunststoffes
vorgesehen sind. Vorzugsweise sollen die Konstruktionsteile, die mit dem einzugießenden Kunststoff in
Berührung kommen, mit einem Mittel angestrichen werden, das die Haftung des Kunststoffes an ihnen
verhindert Dadurch kann beim Austauschen einer Anlage gegen eine andere oder beim Neuausrichten
einer Anlage der Kunststoff leicht von dem herausgehobenen Befestigungsflansch bzw. vom Einheitsfundament
abgeschlagen werden.
Dadurch, daß nicht das Fundament relativ zur Anlage, sondern eine zwischen Anlage und Fundament geschaltete
Einheitsplattform relativ zu einem unverrück und unveränderbar am Schiffskörper vorgesehenen Einheitsfundament
ausrichtbar gestaltet ist und keine weiteren tragenden Verbindungen zum Schiffskörper
vorliegen, können die verschiedensten Waffen-, Feuerleit- oder Ortungsanlagen auf einem Schiff schnell
gegen andere Anlagen ausgetauscht und wieder zuverlässig ausgerichtet werden, indem sie von vornherein
auf der ausrichtbaren Einheitsplattform montiert werden. Der aufwendige Abdrehvorgang beim Austausch
von Anlagen entfällt also, ohne daß die &5 Ausrichtgenauigkeit beeinträchtigt wird. Falls die
Funktionseinheit ein darunterliegendes Deck durchdringt, sollen an der Stelle lediglich elastische
Abdichtungen vorgesehen werden, die zwar die Wasserdichtigkeit sicherstellen, aber keinerlei Kräfte
aufnehmen.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind durch die Unteransprüche gekennzeichnet
Die Erfindung ist beispielsweise und schematisch in der Zeichnung dargestellt Es zeigt
F ä g. 1 eine in einem Schiffskörper eingebaute erfindungsgemäße Einheit teilweise im Schnitt,
Fig. 2 ein in einen Schiffskörper eingebautes Einheitsfundament,
Fig.3 einen Schnitt durch die Befestigung der erfindungsgemäßen Einheit mit dem Deck des Schiffskörpers,
Fig.4 einen Teilschnitt durch das die Geräte und Einrichtungen aufnehmende Gestell.
Wie F i g. 1 erkennen läßt, ist eine Einheit 2 mittels
eines Hebezeuges in das Schiff 1 eingesetzt Die Einheit besteht erfindungsgemäß aus der Waffe oder der
Anlage 3, einer Plattform 4 und einem Raum 6 zur Aufnahme aller Geräte und Einrichtungen der Einheit.
Mit 7 sind die Versorgungsanschlüsse an das Versorgungsnetz des Schiffes bezeichnet Die Versorgungsanschlüsse
betreffen im wesentlichen die Versorgung mit Strom, Wasser und Luft. Die Plattform 4 ist in dem
vorliegenden Fall in der Form eines Lukendeckels ausgebildet und über das in Fig.2 dargestellte
Fundament 8 mit dem Deck 5 des Schiffes lösbar verbunden.
Diese Verbindung besteht, wie die F i g. 3 zeigt, aus dem schiffsfesten Fundament 8, dem Flansch 9, der
Wand 10 und den Stellschrauben 11, mit deren Hilfe die Stellung der ausgerüsteten Plattform 4 gegenüber dem
Deck 5 festgehalten werden soll. Mit 12 ist die Kunststoffmasse bezeichnet, die, flüssig eingebracht, bei
der Reaktion erstarrt und damit die Lage der Einheit gegenüber dem schiffsfesten Fundament 8 in horizontaler
und vertikaler Richtung festlegt.
Zwischen Wand 10 und Fundament 8 ist eine elastische Dichtschnur 13 vorgesehen, die das Ausfließen
des flüssigen Kunststoffes verhindern, aber das Ausrichten der Plattform 4 in horizontaler Richtung
nicht behindern soll. Die endgültige Befestigung der Einheit 2 erfolgt über den Flansch 9 mit dem Fundament
8 mittels der Befestigungsschrauben 14. F i g. 4 zeigt ein Profil 16 des Gestells 15, das den Raum 6 unterhalb der
Plattform 4 zur Aufnahme der Geräte und Einrichtungen der Einheit begrenzt. Auf der Innenseite des Profils
16 sind über Schockdämpfer 17 die Einzelteile der Einrichtung angeordnet.
Wie Fig. 1 zeigt, ist an der Innenseite der Wand 10 und an dem Profil 16 die Isolation 19 befestigt.
Naturgemäß ist der Erfindungsgedanke auch bei einem seitlich in das Schiffsinnere führenden Einbauoder
Transportweg anwendbar, wobei die Funktionseinheit einen Teil der Seitenwandung des Schiffes bilden
kann, und der zur Funktionseinheit gehörige Raum kann aus mehreren aneinandergrenzenden, miteinander verbundenen
Teilen bestehen.
An Stelle des Schiffskörpers kann natürlich auch ein beliebiges anderes Fahrzeug treten.
Hierzu 4 Blatt Zeichnungen
Claims (4)
1. Funktionseinheit auf Schiffen zum Einsetzen in eine im Deck vorgesehene öffnung mit einer über
das Schiffsdeck ragenden Anlage, einem wenigstens teilweise unterhalb des Schiffsdecks angeordneten
Raum für der Anlage zugeordnete Geräte und Einrichtungen mit den dafür erforderlichen Versorgungsanschlüssen,
wobei am Raum ein rundumlaufender Befestigungsflansch zur wasserdichten, festen Verbindung mit dem Schiffskörper vorgesehen ist,
dadurch gekennzeichnet, daß die Decke des Raumes (6) eine zur Befestigung unterschiedlicher
Waffen-, Feuerleit- oder Ortungsanlagen ausgebildete und unabhängig von der an ihr
angebrachten Anlage einen Befestigungsflansch gleicher Abmessungen aufweisende Einheitspiattform
(4) ist, welche mittels des Befestigungsflansches (9) nur über ein die Öffnung im Deck (5)
umgebendes, schiffsfestes Einheitsfundament (8) am Schiffskörper (1) dadurch lösbar befestigbar und
relativ zur Hauptmeßleistenebene ausrichtbar ist, daß Stellschrauben (11) zur Ausrichtung der
Plattform und zwischen Einheitsfundament (8) und dem Befestigungsflansch (9) samt der Wand (10) der
Einheitsplattform (4) ein Raum zur Aufnahme eines durch eine elastische Dichtschnur (13) begrenzten
flüssigen und erhärtenden Kunststoffes (12) vorgesehen sind.
2. Funktionseinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Raum (6) von einem aus
Profilen (16) bestehenden, den Raum für die Geräte und Einrichtungen (18) umschließenden, nach Bedarf
unterteilten, die Einrichtungen (18) tragenden Gestell (15) begrenzt ist, das in einen wasserdichten
Raum des Schiffskörpers (1) hineinragt
3. Funktionseinheit nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der wasserdichte Raum in dem
Schiffskörper (1) nur für die Aufnahme des Gestells (15) vorgesehen ist und es eng umschließt.
4. Funktionseinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein aus Blechen gebildeter
wasserdichter Raum (6) vorgesehen ist, der gegebenenfalls unter Zwischenschaltung von Schockdämpfern
(17) die für die Funktion der Anlage notwendigen Geräte und Einrichtungen (18) sowie
die notwendige Raumbelüftung, Berieselung, Beleuchtung und interne Verkabelung und auf der
Innenseite der den Raum umschließenden Wände gegebenenfalls die Wärme- und/oder Schallisolation
(19) trägt.
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