-
Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Reibahle, eine Reibahlenanordnung
und auf ein Verfahren zum Fertigbearbeiten von inneren umlaufenden
Oberflächen
in einer Anzahl von Öffnungen, die
entlang einer Linie angeordnet sind und einen gegenseitigen Abstand
in der Axialrichtung der Öffnungen
aufweisen.
-
Es
besteht eine Notwendigkeit, innere umlaufende Oberflächen von
einer Anzahl von Öffnungen,
bspw. von Nockenwellenbohrungen eines Motors, die entlang einer
Linie angeordnet sind und in Axialrichtung einen gegenseitigen Abstand
aufweisen, mit einem hohen Grad an Konzentrizität zwischen den Öffnungen
und einem hohen Grad von Dimensionsgenauigkeit einer jeden einzelnen Öffnungen
fertig zu bearbeiten. Um dieser Notwendigkeit nachzukommen, ist
herkömmlicherweise
ein Räumwerkzeug
mit einer einzelnen Schneidklinge verwendet worden, dessen Schneidspitze
fest an dem Grundkörper
des Werkzeugs angebracht ist, oder dessen Schneidspitze verschieblich
an dem Grundkörper
des Werkzeugs befestigt ist, so daß die Position der Schneidspitze
relativ zu dem Grundkörper des
Werkzeugs durch einen Einstellmechanismus fein einstellbar ist,
der in dem Grundkörper
des Werkzeugs eingebaut ist. Vorzugsweise ist vorgesehen, daß das Räumwerkzeug
mit einzelner Schneidklinge eine Anzahl von vorstehenden Flächen aufweist,
die in einer äußeren Umfangsfläche davon
ausgebildet sind und sich in Axialrichtung von einem entfernt liegenden
Ende davon in Richtung auf einen benachbarten Ende davon erstrecken,
und daß die
Schneidspitze, die Haupt-(größere) und
Nebenschneidkanten (kleinere) aufweist, in einer der vorstehenden
Flächen
angeordnet ist. Ferner ist es zweckmäßigerweise so, daß die Schneidspitze
durch eine kompakt gesinterte Schneidspitze oder eine sonstige Schneidspitze
gebildet ist, deren Härte
größer ist
als von Hartmetall bzw. Sinterkarbid.
-
Wenn
die Anforderungen allerdings sehr hoch sind, d. h. dann, wenn der
erforderliche Grad an Konzentrizität und Dimensionsgenauigkeit
erheblich sind, ist es nicht leicht, eine solche große Anforderung
zu erfüllen,
selbst dann wenn ein vorstehend beschriebenes Räumwerkzeug verwendet wird.
-
Aus
der
EP 0 552 425 A1 ist
eine Reibahle nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 bekannt.
-
-
Aus
der
DE 195 18 241
A1 ist eine Reibahle mit einer abgestuften Schneide und
Führungsflächen bekannt.
-
Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht daher darin, eine Reibahle,
eine Reibahlenanordnung und ein Verfahren zum Fertigbearbeiten von inneren
umlaufenden Flächen
bzw. inneren Umfangsflächen
von einer Anzahl von Öffnungen
bereitzustellen, die entlang einer Linie angeordnet sind und in
der Axialrichtung der Öffnungen
einen gegenseitigen Abstand aufweisen, so daß der erforderliche Grad von
Konzentrizität
zwischen den Öffnungen
und der erforderliche Grad von Dimensionsgenauigkeit einer jeden
einzelnen Öffnung
gewährleistet
ist, auch wenn der erforderliche Grad von Konzentrizität und Dimensionsgenauigkeit
relativ hoch ist.
-
Gelöst wird
die Aufgabe für
eine Reibahle mit den Merkmalen des Patentanspruches 1, für eine Reibahlenanordnung
mit Merkmalen des Patentanspruches 11 sowie für ein Verfahren zum Fertigbearbeiten
mit den Merkmalen des Patentanspruches 14.
-
Vorteilhafte
Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
-
Die
nachfolgende Beschreibung bezieht sich auf ein Verfahren zum Fertigbearbeiten
von inneren umlaufenden Oberflächen
und ein Räumwerkzeug gemäß den folgenden
Ausführungsformen,
die numeriert sind und sich aufeinander beziehen. Es versteht sich
hierbei, daß die
nachfolgenden Ausführungsformen
das Verständnis
von möglichen
Kombinationen von Merkmalen erleichtern sollen, die in den einzelnen
Ausführungsformen
genannt sind, wobei die technischen Merkmale und die Kombinationen davon,
die in der vorliegenden Beschreibung offenbart sind, nicht auf die
folgenden Ausführungsformen beschränkt sind.
- (1) Verfahren zum Fertigbearbeiten von inneren umlaufenden
Oberflächen
von einer Anzahl von Öffnungen,
die entlang einer Linie angeordnet sind und in einer Axialrichtung
der Anzahl von Öffnungen
einen gegenseitigen Abstand aufweisen, unter Verwendung eines Räumwerkzeugs,
wobei sich das Verfahren dadurch auszeichnet, daß das Räumwerkzeug zumindest eine vorstehende
Fläche
aufweist, die in einer äußeren umlaufenden Oberfläche des
Räumwerkzeugs
ausgebildet ist und die sich von einem in Axialrichtung entfernt liegenden
Ende des Räumwerkzeugs
bis zu einem in Axialrichtung benachbarten Ende des Räumwerkzeugs
erstreckt, einen Abschnitt mit kleinem Durchmesser an dem in Axialrichtung entfernt
liegenden Ende, der sich über
eine vorbestimmte axiale Entfernung von dem in Axialrichtung entfernt
liegenden Ende in Richtung auf das in Axialrichtung benachbarte
Ende erstreckt, einen Führungsabschnitt,
der sich in Axialrichtung benachbart zu dem Abschnitt mit kleinem
Durchmesser an dem in Axialrichtung entfernt liegenden Ende befindet,
und Haupt- und Nebenschneidkanten,
die in zumindest einer der zumindest einen vorstehenden Fläche in dem
Abschnitt mit kleinem Durchmesser an dem in Axialrichtung entfernt
liegenden Ende ausgebildet sind, wobei die zumindest eine vorstehende
Fläche
einen Drehungsradius aufweist, der in dem Abschnitt mit kleinem
Durchmesser an dem in Axialrichtung entfernt liegenden Ende kleiner
ist als in dem Führungsabschnitt,
wobei die Nebenschneidkante einen Drehungsradius aufweist, der größer ist
als der Drehungsradius der zumindest einen vorstehenden Fläche in dem
Abschnitt mit kleinem Durchmesser an dem in Axialrichtung entfernt
liegenden Ende, und kleiner ist als der Drehungsradius der zumindest
einen vorstehenden Fläche
in dem Führungsabschnitt;
und wobei die Anzahl an Öffnungen
in der Reihenfolge der Anordnung der Anzahl von Öffnungen auf der Linie fertig
bearbeitet werden, so daß eine
innere umlaufende Oberfläche
einer am weitesten außenliegenden Öffnung von
der Anzahl von Öffnungen
als erste durch die Haupt- und Nebenschneidkanten des Räumwerkzeugs
fertig bearbeitet wird, und so daß eine innere umlaufende Oberfläche jeder
anderen Öffnung
von der Anzahl von Öffnungen
anschließend
durch die Haupt- und Nebenschneidkanten fertig bearbeitet wird,
wobei der Führungsabschnitt
in zumindest eine aus der Anzahl von Öffnungen eingepaßt wird,
deren innere umlaufende Oberfläche
durch die Haupt- und Nebenschneidkanten fertig bearbeitet worden
ist.
-
Die
Haupt- und Nebenschneidkanten können
integral bzw. einteilig mit der vorstehenden Fläche ausgebildet sein, oder
sie können
alternativ in Form einer Schneidspitze ausgebildet sein, die abnehmbar
an dem Räumwerkzeug
fixiert ist. Ferner kann das Räumwerkzeug
einen Einstellmechanismus aufweisen, der darin eingebaut ist und
eine Feineinstellung der Position der Schneidspitze bzw. des Drehungsradius
oder Abwälzradius
der Nebenschneidkante ermöglicht.
-
Bei
der Vorgehensweise zum Fertigbearbeiten der Öffnungen, die auf einer Linie
angeordnet sind und in Axialrichtung einen gegenseitigen Abstand
aufweisen, wird mit dem vorliegenden Verfahren eine erste Öffnung bearbeitet,
wie es in einem Fall erfolgen würde,
in dem eine Öffnung
mittels eines herkömmlichen
Räumwerkzeugs
bearbeitet wird, und dann wird eine zweite Öffnung bearbeitet, wobei der
Führungsabschnitt
nach Art eines Festsitzes bzw. einer Passung mit Übermaß oder einer
Passung mit teilweiser Überschneidung
der Toleranzfelder in der ersten Öffnung sitzt, die bearbeitet
worden ist. Auf diese Weise wird der Führungsabschnitt des Räumwerkzeugs,
während
die zweite Öffnung
bearbeitet wird, durch die erste Öffnung geführt und ist demgemäß in der
radialen Richtung im wesentlichen unbeweglich. Da die zweite Öffnung durch
die Haupt- oder Nebenschneidkante bearbeitet wird, die sich vergleichsweise
nahe an dem Führungsabschnitt
befindet, der durch die erste Öffnung
präzise
geführt wird,
ist ein ausreichend hoher Grad an Konzentrizität der zweiten Öffnung in
bezug auf die erste Öffnung
und ein ausreichend großer
Grad an Dimensionsgenauigkeit der zweiten Öffnung gewährleistet. Bei einem Verfahren
zum Herstellen des Räumwerkzeugs,
wenn die Haupt- und Nebenschneidkanten integral mit dem Führungsabschnitt
in einem einzigen Schritt hergestellt werden, ist es möglich, auf
einfache Weise einen kleinen Unterschied zwischen dem Drehungsradius
der vorstehenden Fläche
in dem Führungsabschnitt
und dem Drehungsradius der Nebenschneidkante herzustellen. Dadurch
entfällt
die Notwendigkeit einer Feineinstellung der Position der Schneidspitze
durch den vorstehend beschriebenen Einstellmechanismus, wobei eine
derartige Einstellung für
eine durchschnittliche Bedienungsperson nicht einfach ist und zur
richtigen Ausführung
eine ausgebildete Bedienungsperson erfordert.
-
Der
Drehungsradius der vorstehenden Fläche in dem Abschnitt mit kleinem
Durchmesser an dem in Axialrichtung entfernt liegenden Ende und derjenige
im Führungsabschnitt
kann so festgelegt werden, daß die
zweite und weitere Öffnungen
bearbeitet werden, während
sich der Führungsabschnitt mit
Preßpressung
bzw. Übergangspassung
mit teilweiser Überschneidung
der Toleranzfelder in der Öffnung
oder den Öffnungen
befindet, die bereits bearbeitet worden sind, um einen großen Grad
an Konzentrizität
und Bearbeitungsgenauigkeit sicherzustellen. Es ist allerdings nicht
unbedingt notwendig, daß der
Führungsabschnitt
mit Preßpressung
in den bearbeiteten Öffnungen
sitzt. Das bedeutet, daß die Konzentrizität und Bearbeitungsgenauigkeit
im Vergleich mit dem Stand der Technik verbessert werden können, solange
der Drehungsradius der Nebenschneidkante kleiner ist als der Drehungsradius
der vorstehenden Fläche
in dem Führungsabschnitt.
- (2) Verfahren nach Ausführungsform (1), welches sich
dadurch auszeichnet, daß die
Anzahl der Öffnungen
zumindest drei beträgt,
wobei eine innere umlaufende Oberfläche von zumindest einer aus der
Anzahl von Öffnungen
durch die Haupt- und Nebenschneidkanten fertig bearbeitet wird,
wobei der Führungsabschnitt
in zumindest zwei aus der Anzahl von Öffnungen eingepaßt ist,
deren innere umlaufende Oberflächen
durch die Haupt- und Nebenschneidkanten fertig bearbeitet worden sind.
-
Wenn
die Anzahl der zu bearbeitenden Öffnungen
zumindest gleich drei ist, werden die ersten und zweiten Öffnungen
wie vorstehend beschrieben fertig bearbeitet, und anschließend wird
eine dritte Öffnung
fertig bearbeitet, wobei der Führungsabschnitt
des Räumwerkzeugs
in der ersten und zweiten Öffnung
eingepaßt
ist, die bereits fertig bearbeitet worden sind. Die dritte Öffnung wird
somit bearbeitet, während
der Führungsabschnitt
durch zwei Punkte geführt
wird, die einen gegenseitigen Abstand in axialer Richtung aufweisen,
so daß ein
hoher Grad an Konzentrizität
zwischen den drei Öffnungen
sichergestellt ist. Eine vierte und weitere Öffnung wird in gleicher Weise
fertig bearbeitet, während
der Führungsabschnitt
des Räumwerkzeugs
in den Öffnungen
eingepaßt
ist, die bereits fertig bearbeitet worden sind.
- (3)
Räumwerkzeug,
mit
zumindest einer vorstehenden Fläche, die in einer äußeren umlaufenden
Oberfläche
bzw. Umfangsfläche
des Räumwerkzeugs
ausgebildet ist und die sich von einem in Axialrichtung entfernt
liegenden Ende des Räumwerkzeugs
in Richtung auf ein in Axialrichtung benachbartes Ende des Räumwerkzeugs
erstreckt;
einem Abschnitt mit kleinem Durchmesser an dem in
Axialrichtung entfernt liegenden Ende, der sich über eine vorbestimmte axiale
Entfernung von dem in Axialrichtung entfernt liegenden Ende in Richtung
auf das in Axialrichtung benachbarte Ende erstreckt;
einem
Führungsabschnitt,
der axial benachbart zu dem Abschnitt mit kleinem Durchmesser an
dem in Axialrichtung entfernt liegenden Ende liegt; und
Haupt-
und Nebenschneidkanten, die in zumindest einer der zumindest einen
vorstehenden Fläche
in dem Abschnitt mit kleinem Durchmesser an dem in Axialrichtung
entfernt liegenden Ende ausgebildet sind;
wobei die zumindest
eine vorstehende Fläche
einen Drehungsradius aufweist, der in dem Abschnitt mit kleinem
Durchmesser an dem in Axialrichtung entfernt liegenden Ende kleiner
ist als in dem Führungsabschnitt,
wobei die Nebenschneidkante einen Drehungsradius aufweist, der größer ist
als der Drehungsradius der zumindest einen vorstehenden Fläche in dem
Abschnitt mit kleinem Durchmesser an dem in Axialrichtung entfernt
liegenden Ende, und der kleiner ist als der Drehungsradius der zumindest
einen vorstehenden Fläche
in dem Führungsabschnitt.
-
Das
Räumwerkzeug
nach der Ausführungsform
(3) eignet sich zum Ausführen
des Verfahrens zum Fertigbearbeiten einer inneren umlaufenden Oberfläche, das
vorstehend unter Ausführungsform (1)
beschrieben ist.
- (4) Räumwerkzeug entsprechend Ausführungsform
(3), wobei der Unterschied zwischen dem Drehungsradius der zumindest
einen vorstehenden Fläche
in dem Führungsabschnitt
und dem Drehungsradius der Nebenschneidkante nicht mehr als 30 μm beträgt.
-
Der
vorstehend beschriebene Unterschied sollte größer sein, wenn sich der Drehungsradius
der Nebenschneidkante vergrößert. Allerdings
ist dieser Unterschied vorzugsweise i. a. nicht größer ist
als 20 μm
und weiter bevorzugt nicht größer als
10 μm.
- (5) Räumwerkzeug
entsprechend Ausführungsformen
(3) oder (4), bei der die Haupt- und Nebenschneidkanten durch eine
Schneidspitze gebildet sind, die an einem in Axialrichtung entfernt
liegenden Ende des Abschnitts mit kleinem Durchmesser an dem in
Axialrichtung entfernt liegenden Ende fixiert ist, wobei die Schneidspitze
aus einem gesinterten Körper
besteht, der eine Härte aufweist,
die größer ist
als die von Hartmetall bzw. Sinterkarbid.
-
Bei
dem Räumwerkzeug
nach dieser Ausführungsform
(5), bei dem die Haupt- und Nebenschneidkanten durch die Schneidspitze
gebildet sind, die eine große
Härte aufweist,
wird die Schneidschärfe
oder Leistungsfähigkeit
des Räumwerkzeugs
verbessert, wodurch eine weiter verbesserte Oberflächenglätte der
fertig bearbeiteten inneren umlaufenden Oberfläche der Öffnung und eine weiter verbesserte
Dimensionsgenauigkeit der Öffnung
erreicht wird. Wei terhin führt
die verbesserte Schneidleistung zu einer Verbesserung in der Dauerhaftigkeit
der Haupt- und Nebenschneidkanten und demgemäß zu einer größeren Lebensdauer
des Räumwerkzeugs. Wenn
die Hauptschneidkante abgenutzt ist, wird die Schneidspitze i. a.
an ihrem entfernt liegenden Ende erneut geschliffen, so daß sie dann
erneut verwendet werden kann. Wenn die Länge der Schneidspitze als Ergebnis
von wiederholten Nachschleifvorgängen
bis auf eine vorbestimmte Länge
reduziert worden ist, wird die Schneidspitze weggeworfen. Die Schneidspitze
kann eine Diamantbeschichtung aufweisen, die durch Aufsintern von
künstlichem
Diamantmaterial bei sehr hoher Temperatur und sehr hohem Druck gebildet
wird, und ein Hartmetall- bzw. Sintermetallsubstrat (Sinterkarbid),
das durch die Diamantbeschichtung beschichtet ist. Alternativ kann
die Schneidspitze aus kompaktgesintertem CBN (kubische Bornitride)
bestehen, das dadurch hergestellt ist, daß kubische Bornitride bei sehr
hoher Temperatur und sehr hohem Druck miteinander verbunden werden,
und aus einem Hart- bzw. Sintermetallsubstrat, das dann mit dem
gesinterten CBN-Verbundstoff beschichtet wird.
- (6)
Räumwerkzeug
nach einer der Ausführungsformen
(3) bis (5), bei dem die Nebenschneidkante und/oder der Führungsabschnitt
rückwärts konisch
zulaufend ausgebildet ist sind, wobei der Drehungsradius der Nebenschneidkante
einem maximalen Drehungsradius der Nebenschneidkante entspricht,
während
der Drehungsradius der zumindest einen vorstehenden Fläche in dem Führungsabschnitt
einem maximalen Drehungsradius der zumindest einen vorstehenden
Fläche in
dem Führungsabschnitt
entspricht.
-
Es
ist zweckmäßig, wenn
auch nicht wesentlich, daß die
Nebenschneidkante nach hinten bzw. rückwärts konisch zulaufend ausgebildet
ist, so daß der
Drehungsradius der Nebenschneidkante abnimmt, während die Nebenschneidkante
sich von dem in Axialrichtung entfernt liegenden Ende des Räumwerkzeugs
in Richtung auf das in Axialrichtung benachbarte Ende des Räumwerkzeugs
erstreckt. Es kann weniger günstig
sein, daß der
Führungsabschnitt
nicht nach hinten zuläuft,
nämlich
im Hinblick auf die Führungseigenschaften
des Führungsabschnitts
des Räumwerkzeugs.
Der Führungsabschnitt
kann allerdings leicht zulaufend ausgebildet sein, um eine Zunahme
des Durchmessers des Führungsabschnitts
in der Richtung weg von dem in Axialrichtung entfernten Ende in
Richtung auf das in Axialrichtung benachbarte Ende zu vermeiden.
Wenn sowohl die Nebenschneidkante als auch der Führungsabschnitt rückwärts konisch
zulaufend ausgebildet sind, stellt der Unterschied, der in der Ausführungsform
(4) festgelegt ist, einen Unterschied zwischen dem maximalen Drehungsradius
der Nebenschneidkante und demjenigen der vorstehenden Fläche in dem
Führungsabschnitt
dar, nämlich
zwischen dem Drehungsradius der Nebenschneidkante an ihrem entfernt
liegenden Ende und demjenigen der vorstehenden Fläche an dem
axialen Ende des Führungsabschnitts,
der dem in Axialrichtung entfernt liegenden Ende des Räumwerkzeugs
zunächst
liegt.
- (7) Räumwerkzeug entsprechend einer
der Ausführungsformen
(3) bis (6), bei dem die zumindest eine vorstehende Fläche aus
einer Anzahl von vorstehenden Flächen
besteht, und bei dem ein Winkelintervall zwischen jeweils zwei in
Umfangsrichtung benachbarten Flächen
aus der Anzahl von vorstehenden Flächen in einem ersten Bereich
kleiner ist als in einem zweiten Bereich, wobei der erste Bereich
einer der gegenüberliegenden
Seiten einer Ebene entspricht, die eine Achse des Räumwerkzeugs
enthält
und einen Schnitt der Haupt- und Nebenschneidkanten, wobei sich auf
dieser Seite eine Fläche
aus der Anzahl von vorstehenden Flächen mit darin ausgebildeten Haupt-
und Nebenschneidkanten befindet, wobei der zweite Bereich der anderen
Seite der genannten Ebene entspricht.
-
Wenn
sich das Räumwerkzeug
in dem Vorgang einer Schneidbearbeitung einer inneren umlaufenden
Oberfläche
einer Öffnung
mittels der Haupt- und Nebenschneidkanten befindet, werden die vorstehenden
Flächen
durch die innere umlaufende Oberfläche der Öffnung abgestützt, wodurch
verhindert wird, daß das
Räumwerkzeug
aufgrund eines Schneidwiderstandes, der auf die Haupt- und Nebenschneidkanten
wirkt, abgelenkt wird. Da der Schneidwiderstand dazu neigt, zuzunehmen
und abzunehmen, wird das Räumwerkzeug
bevorzugt daran gehindert, nicht nur in einer in Richtung des Schneidwiderstands
wirkenden Richtung abgelenkt zu werden, in der das Räumwerkzeug
dazu gezwungen wird, durch den Schneidwiderstand abgelenkt zu werden, sondern
auch in einer Richtung, die der Richtung des wirkenden Schneidwiderstands
entgegengesetzt ist. In dieser Hinsicht sind die vorstehenden Flächen vorzugs weise
sowohl in dem ersten als auch in dem zweiten Bereich angeordnet.
Weiterhin ist die Anordnung der vorstehenden Flächen sowohl in dem ersten als
auch in dem zweiten Gebiet auch zur einfacheren Festlegung der Position
der Achse des Räumwerkzeugs
vorzuziehen. Es ist allerdings nicht zweckmäßig, daß die Anzahl der vorstehenden
Flächen
ansteigt, im Hinblick darauf, daß der Reibungswiderstand, der
auf die vorstehenden Flächen
wirkt, zunimmt, wenn die Anzahl der vorstehenden Flächen steigt.
Daher ist es vorzuziehen, die gesamte Umfangsfläche der vorstehenden Flächen in
dem ersten Bereich, auf den der Schneidwiderstand in erster Linie
einwirkt, zu vergrößern, und
die der vorstehenden Flächen
in dem zweiten Bereich zu verkleinern.
- (8)
Räumwerkzeug
gemäß einer
der Ausführungsformen
(3) bis (7), bei dem eine aus der Anzahl von vorstehenden Flächen einer
anderen der Anzahl von vorstehenden Flächen, in der Haupt- und Nebenschneidkanten
ausgebildet sind, diametral gegenüberliegt.
- (9) Räumwerkzeug
entsprechend der Ausführungsform
(8), bei dem zwei aus der Anzahl von vorstehenden Flächen in
dem ersten Bereich angeordnet sind, zusätzlich zu der, in der die Haupt- und
Nebenschneidkanten ausgebildet sind, wobei eine aus der Anzahl von
vorstehenden Flächen
in dem zweiten Bereich angeordnet ist, zusätzlich zu derjenigen, die der
Fläche
diametral gegenüberliegt,
in der die Haupt- und Nebenschneidkanten ausgebildet sind.
- (10) Räumwerkzeug
entsprechend einer der Ausführungsformen
(3) bis (6), das sich dadurch auszeichnet, daß die Anzahl der zumindest
einen vorstehenden Fläche
eins beträgt.
- (11) Räumwerkzeug
entsprechend einer der Ausführungsformen
(3) bis (10), bei dem sich die zumindest eine vorstehende Fläche gerade
und parallel zu einer Achse des Räumwerkzeugs erstreckt.
- (12) Räumwerkzeug
entsprechend einer der Ausführungsformen
(3) bis (10), bei dem die zumindest eine vorstehende Fläche eine
schraubenförmige
vorstehende Fläche
ist, die um eine Achse des Räumwerkzeugs
verdreht verläuft.
- (13) Räumwerkzeuganordnung,
mit:
einem Räumwerkzeug
entsprechend einer der Ausführungsformen
(3) bis (12); und
einem Räumwerkzeughalter,
der das in Axialrichtung benachbarten Ende des Räumwerkzeugs hält und der
in einer Spindel einer Werkzeugmaschine aufzunehmen ist.
-
Das
Räumwerkzeug
muß relativ
zu der Spindel ausgeglichen bzw. zentriert positioniert werden, jedesmal
wenn das Räumwerkzeug
von neuem in der Spindel einer Werkzeugmaschine installiert wird. Zu
diesem Zweck muß das
Räumwerkzeug
an seinem in Axialrichtung benachbarten Ende einen Halteabschnitt
mit großer
Genauigkeit aufweisen, der ermöglicht,
daß das
Räumwerkzeug
lösbar
an dem Halteabschnitt an der Spindel befestigt wird, und zwar mit
einer großen
Wiederholbarkeit der Positionsbeziehung zwischen dem Räumwerkzeug
und der Spindel. Wenn der Halteabschnitt aus dem Räumwerkzeughalter
besteht, der von dem Räumwerkzeug
abnehmbar ist, kann der Räumwerkzeughalter
in allgemeiner Art als Halter für
eine Anzahl unterschiedlicher Räumwerkzeuge
verwendet werden, wodurch es möglich
ist, die Werkzeugkosten zu reduzieren.
- (14)
Räumwerkzeuganordnung
entsprechend Ausführungsform
(13), die ferner einen Ausrichtmechanismus umfaßt, der zwischen dem Räumwerkzeug
und dem Räumwerkzeughalter
angeordnet ist, und durch den eine radiale Abweichung einer Achse
des Räumwerkzeugs
von einer Achse des Räumwerkzeughalters
und/oder eine Neigung der Achse des Räumwerkzeugs in Bezug auf die
Achse des Räumwerkzeughalters
reduziert wird.
-
Wenn
das Räumwerkzeug
von dem Räumwerkzeughalter
trennbar ist, ist es bevorzugt so, daß die Position des Räumwerkzeugs
relativ zu dem Räumwerkzeughalter
bei der Befestigung bzw. Anbringung des Räumwerkzeugs an dem Räumwerkzeughalter
einstellbar ist. Das Räumwerkzeug
und der Räumwerkzeughalter
können
bspw. einen Einsetz- bzw. Passungsvorsprung und eine Einsetz- bzw.
Passungsöffnung
aufweisen, die in den jeweiligen End- bzw. Stirnflächen ausgebildet sind, so daß das Räumwerkzeug
und der Räumwerkzeughalter durch
Zusammenwirken zwischen dem Passungsvorsprung und der Passungsöffnung miteinander
verbunden sind, so daß die
Achse des Räumwerkzeugs und
die des Räumwerkzeughalters
relativ zueinander positioniert sind. Ein erforderlicher Grad an
koaxialer Beziehung zwischen dem Räumwerkzeug und dem Räumwerkzeughalter
und ein erforderlicher Grad an Bearbeitungsgenauigkeit sind allerdings
nicht notwendigerweise lediglich durch das Zusammenwirken des Passungsvorsprungs
und der Passungsöffnung gewährleistet,
insb. dann nicht, wenn diese erforderlichen Grade beträchtlich
groß sind.
- (15) Räumwerkzeuganordnung
entsprechend Ausführungsform
(14), die sich dadurch auszeichnet, daß das Räumwerkzeug ferner einen Flansch aufweist,
der an dem in Axialrichtung benachbarten Ende des Räumwerkzeugs
befestigt ist und in Radialrichtung nach außen von dem in Axialrichtung
benachbarten Ende des Räumwerkzeugs vorsteht,
und zumindest drei axial wirkende Einstellschrauben sowie zumindest
drei Schraubbolzen, die in dem Flansch angeordnet sind und die den
Ausrichtmechanismus zum Vermindern der Neigung der Achse des Räumwerkzeugs
in bezug auf die Achse des Räumwerkzeughalters
bilden, wobei die axial wirkenden Einstellschrauben um die Achse
herum angeordnet sind und einen gleichen gegenseitigen Winkelabstand
voneinander in einer Umfangsrichtung des Räumwerkzeugs aufweisen, so daß sie gegen
eine Stirnfläche
des Räumwerkzeughalters
anstoßbar
sind, wobei jeder der Schraubbolzen zwischen zwei in Umfangsrichtung
benachbarten Schrauben der axialwirkenden Einstellschrauben angeordnet
ist.
- (16) Räumwerkzeuganordnung
entsprechend einer der Ausführungsformen
(13) bis (15), die sich dadurch auszeichnet, daß das Räumwerkzeug einen Passungsvorsprung
aufweist, während
der Räumwerkzeughalter
eine Passungsöffnung
aufweist, so daß das
Räumwerkzeug
und der Räumwerkzeughalter
durch axiales Zusammenwirken zwischen dem Passungsvor sprung und
der Passungsöffnung
miteinander verbunden sind, und wobei der Räumwerkzeughalter zumindest
drei in Radialrichtung wirkende Einstellschrauben aufweist, die
in einer umlaufenden Wand des Räumwerkzeughalters
angeordnet sind, die in Umfangsrichtung die Passungsöffnung festlegt,
und die den Ausrichtmechanismus zum Vermindern der radialen Abweichung
der Achse des Räumwerkzeugs
von der Achse des Räumwerkzeughalters
bilden, wobei die zumindest drei in Radialrichtung wirkenden Einstellschrauben
in gleichen Winkelabständen
in einer Umfangsrichtung des Räumwerkzeughalters
voneinander beabstandet sind, so daß sie gegen eine äußere Umfangsfläche des
Passungsvorsprungs anstoßbar
sind.
-
Die
Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf eine Zeichnung weiter
erläutert,
wobei
-
1 eine
seitliche Draufsicht eines Räumwerkzeugs
entsprechend einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung sowie eines Räumwerkzeughalters, der das
Räumwerkzeug
hält, zeigt;
-
2 eine
Ansicht von links des vorstehend beschriebenen Räumwerkzeugs und Räumwerkzeughalters
zeigt;
-
3 eine
Draufsicht, teilweise im Querschnitt, des vorstehend beschriebenen
Räumwerkzeughalters
zeigt, wobei dieser in einer Spindel eingebaut ist;
-
4 eine
Querschnittsansicht entlang der Linie A-A in 1 zeigt;
-
5 eine
Draufsicht im Querschnitt zeigt, in der wesentliche Teile des vorstehend
beschriebenen Räumwerkzeugs
und Räumwerkzeughalters
dargestellt sind;
-
6 eine
Draufsicht eines Flanschs des vorstehend beschriebenen Räumwerkzeugs
zeigt;
-
7 eine
Seitenansicht von rechts des vorstehend beschriebenen Flanschs zeigt;
-
8 eine
Ansicht ist, in der ein Verfahren zum Herstellen von vorstehenden
Flächen
in dem vorstehend beschriebenen Räumwerkzeug erläutert ist;
-
9 eine
Ansicht ist, die in vergrößerter Darstellung
einen Teil des vorstehend beschriebenen Räumwerkzeugs zeigt, in dem eine
Schneidspitze angeordnet ist;
-
10 eine
Draufsicht ist, die in vergrößerter Darstellung
einen wesentlichen Teil des vorstehend beschriebenen Räumwerkzeugs
zeigt;
-
11 eine
Draufsicht, teilweise im Schnitt, zeigt, in der ein Zustand dargestellt
ist, in dem eine innere umlaufende Fläche durch das vorstehend beschriebene
Räumwerkzeug
fertig bearbeitet wird; und
-
12 eine
graphische Darstellung ist, in der eine Beziehung zwischen einem
Grad an Konzentrizität
zwischen einer Anzahl von Nockenwellenbohrungen und eine Differenz
zwischen einem Drehungsradius einer Nebenschneidkante an ihrem in Axialrichtung
entfernten Ende und einem Drehungsradius eines Führungsabschnitts dargestellt
ist.
-
Eine
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird nachfolgend auf der Grundlage der Zeichnungen
im einzelnen erläutert.
Zunächst
sei auf 1 Bezug genommen, wobei das
Bezugszeichen 10 einen Räumwerkzeughalter bezeichnet,
der eine i.w. abgestufte zylindrische Form aufweist. Der Räumwerkzeughalter 10 weist
einen Grundkörperabschnitt 12 auf,
der sich in seinem mittleren Abschnitt befindet, einen Passungsabschnitt 14,
der einen kleinen Durchmesser aufweist und in seinem hinteren Ende
angeordnet ist, bzw. an seinem rechten seitlichen Ende, wie aus 1 ersichtlich,
und einen Halteabschnitt 18, der zum Halten eines Räumwerkzeugs 16 dient
und an seinem vorderen Ende angeordnet ist, bzw. an seinem linken
seitlichen Ende, wie aus 1 ersichtlich ist.
-
Der
Passungsabschnitt 14 weist eine konisch zulaufende äußere Umfangsfläche 20 und
einen Durchmesser auf, der sich in einer Richtung weg von seinem
vorderen Ende in Richtung auf sein hinteres Ende reduziert. Der
Räumwerkzeughalter 10 ist an
dem Passungs- bzw. Einsetzabschnitt 14 an einer Spindel 24 einer
Werkzeugmaschine befestigbar, wie in 3 darge stellt
ist. Die Spindel 24 ist durch einen nicht dargestellten
Spindelkopf der Werkzeugmaschine drehbar gehalten. Der Spindelkopf
ist in einer axialen Richtung der Spindel 24 mittels eines
nicht dargestellten Zustellmechanismus der Werkzeugmaschine bewegbar.
-
Die
Spindel 24 weist eine Spindelöffnung 26 auf, die
durch diese hindurch ausgebildet ist. Die Spindelöffnung 26 weist
eine koaxiale Beziehung mit der Drehachse der Spindel 24 auf
und hat einen Abschnitt mit großem
Durchmesser und einem Abschnitt mit kleinem Durchmesser. Die Spindelöffnung 26 ist
an ihrem Abschnitt mit großem
Durchmesser zu einer Stirnfläche 28 der
Spindel 24 hin offen. Die Spindelöffnung 26 weist in
der Nähe
der Öffnung
in dem Abschnitt mit großem
Durchmesser eine konisch zulaufende innere Umfangsfläche auf,
die der konisch zulaufenden äußeren Umfangsfläche 20 des Passungsabschnitts 14 des
Räumwerkzeughalters 10 entspricht.
In den Abschnitt mit großem
Durchmesser der Spindelöffnung 26 ist
ein abgestuftes, zylindrisch geformtes Paßteil 30 eingesetzt,
so daß das Paßteil 30 relativ
zu der Spindelöffnung 26 unbeweglich
ist. Das Paßteil 30 weist
eine durch dieses hindurch ausgebildete Durchgangsöffnung 32 auf
die einen Durchmesser aufweist, der gleich dem des Abschnitts mit
kleinem Durchmesser der Spindelöffnung 26 ist.
Das Paßteil 30 weist
einen Abschnitt mit großem
Durchmesser auf, der in die Spindelöffnung 26 eingepaßt ist,
und einen Abschnitt mit kleinem Durchmesser, der sich in Richtung
auf die Öffnung
bzw. Mündung
der Spindelöffnung
erstreckt. Das Paßteil 30 ist
in seinem Abschnitt mit kleinem Durchmesser mit einem Paar von sich
in radialer Richtung erstreckenden Öffnungen 38 versehen,
die durch dessen zylindrische Wand hindurch ausgebildet sind und
mit der Durchgangsöffnung 32 in
Verbindung stehen. In jedem Paar der sich in Radialrichtung erstreckenden Öffnungen 38 ist
eine Kugel 40 aufgenommen. Die Kugel 40 ist in
der sich in Radialrichtung erstreckenden Öffnung 38 gehalten,
so daß die
Kugel in der radialen Richtung des Paßteils 30 bewegbar
ist, aber in der axialen Richtung des Paßteils 30 i.w. unbewegbar
ist.
-
Die
Spindel 24 weist eine Spannstange 44 auf, die
in die Spindelöffnung 26 eingesetzt
ist und in der axialen Richtung durch eine nicht dargestellte Stangenbetätigungsvorrichtung,
die in der Spindel 24 eingebaut ist, bewegbar ist. Die
Spannstange 44 ist an ihrem entfernt liegenden Ende in
die Durchgangsöffnung 32 des
Paßteils 30 eingesetzt.
Die Spannstange 44 weist ein Paar Kugelaufnahmeausnehmungen 46 auf,
die in der äußeren Umfangsfläche des
entfernt liegenden Endes ausgebildet sind, sowie ein Paar geneigter
Flächen 48,
die sich in der radialen Richtung ausgehend von den entsprechenden Kugelaufnahmeausnehmungen 46 in
Richtung auf das distale bzw. entfernt liegende Ende der Spannstange 44 erstrecken.
Jede der geneigten Flächen 48 ist
in bezug auf die Achse der Spannstange 44 geneigt, so daß ein Abstand
von der Achse bis zu der geneigten Fläche 48 in einer Richtung
von der Kugelaufnahmeausnehmung 46 in Richtung auf das
entfernt liegende Ende der Spannstange 44 zunimmt. Die
Kugelaufnahmeausnehmung 46 und die geneigte Fläche 48 weisen
eine halbkreisförmige
bzw. eine bogenförmige
Gestalt auf, im Längsschnitt
der Spindel 24 gesehen, so daß ein großer Teil der kugelförmigen Oberfläche der
Kugel 40 in Kontakt mit der Kugelaufnahmeausnehmung 46 oder
der geneigten Fläche 48 gebracht
wird. Es sei darauf verwiesen, daß die Spannstange 44 weiterhin
mit einer Kühlmittelöffnung 50 versehen
ist, die durch diese hindurch in ihrer Mitte ausgebildet ist.
-
Der
Räumwerkzeughalter 10 weist
eine axiale Öffnung 52,
ein Paar zusammenwirkender Ausschnitte 54 und ein Paar
radialer Durchgangsöffnungen 56 in
dem Passungsabschnitt 14 auf, wie in 1 dargestellt
ist. Das Paar von zusammenwirkenden Ausschnitten 54 ist
diametral einander gegenüberliegend
angeordnet und in der axialen Richtung länglich ausgebildet. Das Paar
von radialen Durchgangsöffnungen 56 ist
durch die umlaufende Wand des Passungsabschnitts 14 ausgebildet
und erstreckt sich in Radialrichtung von der äußeren Umfangsfläche des
Passungsabschnitts 14, um in die axiale Öffnung 52 zu
münden.
Das Paar von radialen Durchgangsöffnungen 56 ist
ebenfalls diametral einander gegenüberstehend angeordnet, und
jede der radialen Durchgangsöffnungen 56 ist
von den damit zusammenwirkenden Ausschnitten 44 um 90 ° in Umfangsrichtung
versetzt. Jede der radialen Durchgangsöffnungen 56 hat in
ihrer Mündung
in die äußere Umfangsfläche des
Passungsabschnitts 14 eine kreisförmige Gestalt und in ihrer Öffnung bzw.
Mündung
in die innere Umfangsfläche
des Passungabschnitts 14 eine elliptische Gestalt. Die
elliptische Gestalt ist in der axialen Richtung des Räumwerkzeughalters 10 länglich.
Das bedeutet, daß ein
in der axialen Richtung gemessener Durchmesser der radialen Durchgangsöffnung 56 größer wird,
während
sich die radiale Durchgangsöffnung 56 von
der äußeren Umfangsfläche zu der
inneren Umfangsfläche
erstreckt, so daß die
innere Umfangsfläche
der radialen Durchgangsöffnung 56 eine
geneigte Fläche 62 auf einer
von gegenüberliegenden
Seiten des Mittelpunkts der Öffnung 56 aufweist,
die sich in der Nähe einer
axialen Stirn- bzw. Endfläche 60 des
Passungsabschnitts 14 befindet, wie in 3 dargestellt
ist. Die geneigte Fläche 62 ist
i.w. parallel zu der vorstehend beschriebenen geneigten Fläche 48 der
Spannstange 44, wobei aber die Neigung der geneigten Fläche 62 in
bezug auf die Achse des Werkzeughalters 10 größer ist
als die Neigung der geneigten Fläche 48 in
Bezug auf die Achse der Spannstange 44.
-
Der
Räumwerkzeughalter 10 weist
ferner einen O-Ring 64 auf, der in die innere umlaufende Oberfläche bzw.
Umfangsfläche
der axialen Öffnung 52 eingesetzt
ist, sowie eine ringförmige,
damit zusammenwirkende Nut 70, die in der äußeren umlaufenden
Oberfläche
in dem Grundkörperabschnitt 12 ausgebildet
ist.
-
Wenn
der Räumwerkzeughalter 10 nicht
an der Spindel 24 befestigt ist, ist die Spannstange 44 in ihrer
vorderen Endposition gehalten, so daß die Kugeln 40 in
den jeweiligen Kugelaufnahmeausnehmungen 46 aufgenommen
sind und nicht in radialer Richtung nach außen aus den jeweiligen, sich
in radialer Richtung erstreckenden Öffnungen 38 vorstehen.
Um den Räumwerkzeughalter 10 an
der Spindel 24 zu befestigen, wird der Passungsabschnitt 14 des Räumwerkzeughalters 10 in
die Spindelöffnung 26 eingesetzt,
was durch eine Bedienungsperson oder durch einen Arm einer automatischen
Werkzeugwechselvorrichtung erfolgen kann, wobei der Arm die vorstehend
beschriebene zusammenwirkende Nut 70 erfaßt, so daß die radialen
Durchgangsöffnungen 56 und
die sich in radialer Richtung erstreckenden Öffnungen 38 in einem
ausgerichteten Zustand bzw. Phase miteinander sind, und so daß die nicht
dargestellten, zusammenwirkenden Vorsprünge, die in dem Paßteil 30 ausgebildet
sind, in die zusammenwirkenden Ausschnitte 54 eingesetzt
sind, die in dem Passungsabschnitt 14 ausgebildet sind,
so daß eine Drehung
des Räumwerkzeughalters 10 relativ
zu der Spindel 24 verhindert wird. Da die Kugelaufnahmeausnehmungen 46 der
Spannstange 44, die sich radial erstreckenden Öffnungen 38 des
Paßteils 30 und
die radialen Durchgangsöffnungen 56 des
Pas sungsabschnitts 14 in Verbindung miteinander gebracht
werden, sind die Kugeln 40 in die entsprechenden radialen
Durchgangsöffnungen 56 verlagerbar.
-
Vorzugsweise
wird das Räumwerkzeug 16 stets
in einer vorbestimmten Umfangsposition relativ zu der Spindel 24 plaziert,
wie in 2 dargestellt ist, wenn das Räumwerkzeug 16 relativ
zu der Spindel 24 fixiert wird. Eine nicht dargestellte
Bezugsmarkierung ist sowohl auf der Spindel 24 als auch
auf dem Räumwerkzeughalter 10 und
auf dem Räumwerkzeug 16 angebracht,
um zu verhindern, daß der Räumwerkzeughalter 10 an
der Spindel 24 mit einer relativen Umfangsposition angebracht
wird, die von einer vorbestimmten Position um 180 ° abweicht,
und um zu verhindern, daß das
Räumwerkzeug 16 an dem
Räumwerkzeughalter 10 mit
einer relativen Umfangsposition angebracht wird, die gegenüber einer vorbestimmten
Position um 90 °,
180 ° oder –90 ° versetzt
ist Wenn die Kugelaufnahmeausnehmungen 46, die sich radial
erstreckenden Öffnungen 38 und die
radialen Durchgangsöffnungen 56 in
Verbindung miteinander gehalten werden, wenn, wie vorstehend beschrieben,
die Spannstange 44 durch die Stangenantriebseinrichtung
in Richtung auf ihre hintere Endposition bewegt wird, werden die
Kugeln 40 nach oben auf die geneigten Flächen 48 der
Spannstange 44 gebracht und durch die sich radial erstreckenden Öffnungen 38 in
die radialen Durchgangsöffnungen 56 verlagert,
so daß sie
dann zwangsweise in Kontakt mit den geneigten Flächen 62 des Räumwerkzeughalters 10 gebracht
werden können.
Somit werden die geneigten Flächen 62 durch
die Kugeln 40 zwangsweise in die rückwärtige Richtung bewegt, wodurch
der Räumwerkzeughalter 10 in
die Spindelöffnung 26 gezogen
wird, bis eine Anlagefläche 76 des
Räumwerkzeughalters 10 in
anstoßenden
Kontakt mit der Stirnfläche 28 der
Spindel 24 gebracht wird. Die konisch zulaufende äußere Umfangsfläche 20 des
Passungsabschnitts 14 wird in Kontakt mit der konisch zulaufenden
inneren Umfangsfläche
der Spindelöffnung 26 gebracht,
wobei der O-Ring 64 in Kontakt mit dem entfernt liegenden
Ende des Paßteils 30 gebracht
wird, so daß der
Räumwerkzeughalter 10 an
der Spindel 24 fixiert ist.
-
Um
den Räumwerkzeughalter 10 von
der Spindel 24 abzunehmen, wird die Spannstange 44 durch
die Stangenantriebseinrichtung vorwärts bewegt, bis die entfernt
liegende Stirnseite der Spannstange 44 in anstoßenden Kontakt
mit der Bodenfläche
der axialen Öffnung 52 gebracht
worden ist, die in dem Passungsabschnitt 14 des Räumwerkzeughalters 10 ausgebildet
ist. Zu diesem Zeitpunkt sind die Kugeln 40 in die Kugelaufnahmeausnehmungen 46 verlagerbar,
so daß es
möglich
ist, daß der
Räumwerkzeughalter 10 von
der Spindel 24 abgenommen wird.
-
Wie
in 4 und 5 dargestellt ist, weist der
Räumwerkzeughalter 10 eine
Passungsöffnung 82 auf,
die in einer axialen Stirnseite 80 davon ausgebildet ist,
die in Axialrichtung der vorstehend beschriebenen axialen Stirnseite 60 gegenüberliegt. Die
Passungsöffnung 82 weist
eine Bodenfläche
auf, in die eine Kühlmittelöffnung 84 mündet. Die
Kühlmittelöffnung 84 erstreckt
sich in der axialen Richtung und steht mit der vorstehend beschriebenen
axialen Öffnung 52 in
Verbindung, die in dem Passungsabschnitt 14 ausgebildet
ist. Der Räumwerkzeughalter 10 weist
vier sich axial erstreckende, mit Innengewinde versehene Bohrungen 86 auf,
die in der axialen Stirnfläche 80 ausgebildet
sind, und vier sich radial erstreckende, mit Innengewinde versehene
Bohrungen 87 in der äußeren Umfangsfläche des
Halteabschnitts 18. Die vier sich axial erstreckenden,
mit Innengewinde versehenen Bohrungen 86 sind um die Passungsöffnung 82 herum
angeordnet und weisen einen gleichen Winkelabstand voneinander in
einer Umfangsrichtung des Räumwerkzeughalters 10 auf. Die
vier sich radial erstrekkenden, mit Innengewinde versehenen Bohrungen 87 sind
durch eine umlaufende Wand hindurch ausgebildet, die die Passungsöffnung 82 in
Umfangsrichtung festlegt, wobei sie einen gleichen Winkelabstand
voneinander in der Umfangsrichtung aufweisen. Die vier sich radial
erstreckenden, mit Innengewinde versehenen Bohrungen 87 sind
von der axialen Stirnfläche 80 um
einen kleinen Abstand in der axialen Richtung beabstandet, und jede
der Bohrungen 87 ist in Umfangsrichtung zwischen zwei in
Umfangsrichtung benachbarten der sich axial erstreckenden Bohrungen 86 angeordnet. In
jede der sich radial erstreckenden, mit Innengewinde versehenen
Bohrungen 87 ist eine Radialeinstellschraube 88 eingeschraubt,
die ein flaches Ende und einen sechseckigen Sockel 89 aufweist.
Durch Drehen der Radialeinstellschraube 88 durch ein geeignetes
Werkzeug, das mit dem sechseckigen Sockel 89 zusammenwirkt, kann
die Radialeinstellschraube 88 über einen geeigneten Abstand
nach innen über die
innere Umfangsfläche
der Passungsöffnung 82 vorstehen.
-
In
die Passungs- bzw. Einsetzöffnung 82 ist das
Räumwerkzeug 16 eingesetzt.
Das Räumwerkzeug 16 besteht
aus einem Räumwerkzeuggrundkörper 90 und
einem Flansch 98. Der Räumwerkzeuggrundkörper 90 weist
an seinem entfernt liegenden Abschnitt einen an dem entfernt liegenden
Ende befindlichen, einen kleinen Durchmesser aufweisenden Abschnitt 94 auf,
und einen Schaftabschnitt 96 an seinem benachbarten Ende.
Der an dem entfernt liegenden Ende befindliche Abschnitt 94 mit
kleinem Durchmesser beinhaltet einen Schneidklingenabschnitt 92.
Der Flansch 98 ist an dem Schaftabschnitt 96 fixiert
und erstreckt sich in Radialrichtung von dem Schaftabschnitt 96 nach
außen.
Der Räumwerkzeuggrundkörper 90 steht
von einer 100 von einander gegenüberliegenden
Stirnflächen
des Flanschs 98 vor. Ein Passungsvorsprung 104,
der eine i.w. kreisförmige
Stirnfläche
aufweist, ist in der anderen Stirnfläche 102 des Flanschs 98 ausgebildet
und steht von der anderen Stirnfläche 102 in der axialen
Richtung vor, so daß er
in die Passungsöffnung 82 des
Räumwerkzeughalters 10 eingesetzt
werden kann. Eine abgestufte durchgehende Öffnung 105 ist durch
den Flansch 98 ausgebildet und erstreckt sich in der axialen
Richtung. Die abgestufte Durchgangsöffnung 105 weist einen
Abschnitt mit kleinem Durchmesser auf, der sich über einen vorbestimmten Abstand
von der i.w. kreisförmigen
Stirnfläche
des Passungsvorsprungs 104 in Richtung auf die Stirnfläche 100 erstreckt,
und einen Abschnitt mit großem
Durchmesser, der sich von dem Abschnitt mit kleinem Durchmesser
bis zu der Stirnfläche 100 erstreckt.
Der Räumwerkzeuggrundkörper 90 und
der Flansch 98 sind unabhängig voneinander ausgebildet,
damit das Räumwerkzeug
leichter hergestellt werden kann. Der Schaftabschnitt 96 des
Räumwerkzeuggrundkörpers 90 wird
in die durchgehende Öffnung 105 eingeführt, bis
der Schaftabschnitt 96 in anstoßenden Kontakt mit einer Schulter-
bzw. Anschlagfläche
gebracht ist, die durch die Abschnitte mit kleinem und großem Durchmesser
der durchgehenden Öffnung 105 festgelegt
ist, und anschließend
wird der Schaftabschnitt 96 durch Schrumpfen in der durchgehenden Öffnung 105 fixiert,
so daß der
Räumwerkzeuggrundkörper 90 mit
dem Flansch 98 ein einheitliches Teil bildet.
-
In
der äußeren Umfangsfläche des
Passungsvorsprungs 104 sind vier ebene Flächen 106 ausgebildet,
so daß sie
in der Umfangsrichtung des Flanschs 98, wie in 6 und 7 dargestellt
ist, einen gleichen Winkelabschnitt voneinander aufweisen. Die vier
ebenen Flächen 106 werden
dadurch erhalten, daß die
entsprechenden vier Abschnitte der äußeren Umfangsfläche, die
jeweils eine bogenförmige
Gestalt aufweisen, abgetrennt werden. Der Flansch 98 weist
ferner vier sich axial erstreckende, mit Innengewinde versehene
Bohrungen 108 auf, die um die Achse herum angeordnet sind
und in der Umfangsrichtung einen gleichen Winkelabstand voneinander
aufweisen. Jede der vier sich axial erstreckenden, mit Innengewinde
versehenen Bohrungen 108 ist radial außerhalb der äußeren Umfangsfläche des Passungsvorsprungs 104 angeordnet
und ist in der gleichen Position wie die entsprechende der ebenen Flächen 106 in
der Umfangsrichtung angeordnet. In jede sich axial erstreckende,
mit Innengewinde versehene Bohrung 108 ist eine Axialeinstellschraube 110 eingeschraubt,
die ein ebenes Ende und einen sechseckigen Sockel 111 aufweist.
Durch Drehen der Axialeinstellschraube 110 mittels eines
geeigneten Werkzeuges, das mit dem sechseckigen Sockel 111 zusammenwirkt,
kann die Axialeinstellschraube 110 in Axialrichtung um
einen geeigneten Abstand von der Stirnfläche 102 vorstehen.
Es wird darauf verwiesen, daß der
Flansch 98 ferner vier sich axial erstreckende Durchgangsbohrungen 112 aufweist,
die um die Achse herum angeordnet sind und in der Umfangsrichtung
einen gleichen gegenseitigen Winkelabstand voneinander aufweisen.
Jede der vier sich axial erstreckenden Durchgangsbohrungen 112 ist
radial außerhalb
der äußeren Umfangsfläche des Passungsvorsprungs 104 angeordnet
und ist in der Umfangsrichtung zwischen den in Umfangsrichtung benachbarten
beiden der sich axial erstreckenden, mit Innengewinde versehenen
Bohrungen 108 angeordnet.
-
Bei
der Befestigung des Räumwerkzeuges 16 an
dem Räumwerkzeughalter 10 wird
der Passungsvorsprung 104 des Flanschs 98 zunächst in
die Passungsöffnung 82 des
Räumwerkzeughalters 10 eingeführt, so
daß die
Position einer jeden der sich axial erstreckenden, mit Innengewinde
versehenen Bohrungen 86 des Räumwerkzeughalters 10 und
die Position der entsprechenden, sich axial erstreckenden Durchgangsöffnung 112 des
Flanschs 98 in der Umfangsrichtung miteinander übereinstimmen,
und so daß die
Position einer jeden der sich radial erstreckenden, mit Innengewinde
versehenen Bohrung 87 des Räumwerkzeughalters 10 und die
Position der entsprechenden, sich axial erstreckenden, mit Innengewinde
versehenen Bohrung 108 des Flanschs 98 in der
Umfangsrichtung miteinander übereinstimmen. Der
Passungsvorsprung 104 wird in die Passungsöffnung 82 eingeführt, bis
die Stirnfläche 102 des Flanschs 98 in
anstoßenden
Kontakt mit der Stirnfläche 80 des
Räumwerkzeughalters 10 gebracht
worden ist. Jede einzelne Radialeinstellschraube 88 wird dann
in die entsprechende, sich radial erstreckende, mit Innengewinde
versehene Bohrung 87 eingeschraubt, so daß eine obere
Stirnfläche 118 der
Radialeinstellschraube 88 in Radialrichtung nach innen von
der inneren Umfangsfläche
der Passungsöffnung 82 vorsteht,
während
jeder Einstellschraubbolzen 114, der durch die entsprechende,
sich axial erstreckende Durchgangsöffnung 112 hindurchgeht, lose
in die entsprechende, sich axial erstreckende, mit Innengewinde
versehene Bohrung 86 eingeschraubt wird. Die Radialeinstellschraube 88 wird
in die sich radial erstrekkende, mit Innengewinde versehene Bohrung 87 eingeschraubt,
bis die obere Stirnfläche 118 in
anstoßenden
Kontakt mit der entsprechenden ebenen Fläche 106 gebracht worden
ist, wie in 4 dargestellt ist. Durch Einstellen
einer radialen Entfernung, um die jede Radialeinstellschraube 18 in
Radialrichtung nach innen von der inneren Umfangsfläche der
Passungsöffnung 83 vorsteht,
ist es möglich,
eine radiale Abweichung der Achse des Räumwerkzeugs 16 von
der Achse des Räumwerkzeughalters 10 zu
minimieren. Ferner wird jede einzelne Axialeinstellschraube 110 in
die entsprechende, sich axial erstreckende, mit Innengewinde versehene
Bohrung 108 eingeschraubt, so daß eine obere Stirnfläche 122 der
Axialeinstellschraube 110 von der Stirnfläche 102 des
Flanschs 98 vorsteht und in anstoßenden Kontakt mit der Stirnfläche 80 des
Räumwerkzeughalters 10 gebracht
wird, wie in 5 dargestellt ist. Durch Einstellen
einer axialen Entfernung, über
die jede Axialeinstellschraube 110 von der Stirnfläche 102 des
Flanschs 98 vorsteht, ist es möglich, eine Neigung der Achse
des Räumwerkzeugs 16 in
bezug auf die Achse des Räumwerkzeughalters 10 zu
minimieren. Jeder Einstellschraubbolzen 114 wird fest in
die entsprechende, sich axial erstreckende, mit Innengewinde versehene
Bohrung 86 eingeschraubt, so daß das Räumwerkzeug 16 und
der Räumwerkzeughalter
aneinander fixiert sind, wobei ein hoher Grad an koaxialer Übereinstimmung
dazwischen besteht.
-
Der
Räumwerkzeuggrundkörper 90 ist
mit dem vorstehend beschriebenen Schaftabschnitt 96 sowie
mit einem Grundkörperabschnitt 128 versehen,
der sich von dem Schaftabschnitt 96 in axialer Richtung
erstreckt. Der Grundkörperabschnitt 128 weist
den vorstehend beschriebenen Abschnitt 94 mit kleinem Durchmesser
am entfernt liegenden bzw. distalen Ende auf, der den Schneidklingenabschnitt 92 beinhaltet,
sowie einen Führungsabschnitt 130, der
zwischen dem Abschnitt 94 mit kleinem Durchmesser am distalen
Ende und dem Schaftabschnitt 96 angeordnet ist, und der
sich in der axialer Richtung über
eine axiale Entfernung erstreckt, die größer ist als der Abschnitt 94 mit
kleinem Durchmesser am distalen Ende. Der Räumwerkzeuggrundkörper 90 ist in
seiner Mitte mit einer Kühlmittelbohrung 132 versehen,
die sich in der axialen Richtung erstreckt. Diese Kühlmittelbohrung 133 steht
mit der Kühlmittelbohrung 84 in
Verbindung, die durch den Räumwerkzeughalter 10 hindurch
ausgebildet ist, wenn das Räumwerkzeug 16 an
dem Räumwerkzeughalter 10 befestigt
ist. In der äußeren Umfangsfläche des Grundkörperabschnitts 128 werden
zunächst
Auskehlungen 134, 135, 136, 137 und 138 ausgebildet, so
daß sie
sich gerade von dem Abschnitt 94 mit kleinem Durchmesser
am distalen Ende bis zu dem Führungsabschnitt 130 in
einer zur Achse des Räumwerkzeugs 16 parallelen
Richtung erstrecken, wie in 8(a) dargestellt
ist, und anschließend
werden bogenförmige
Abschnitte entfernt, die jeweils einen Teil der Grundfläche einer
entsprechenden Auskehlung 134, 136, 137, 138 beinhalten,
wie in 8(b) dargestellt ist, wodurch
eine Anzahl von vorstehenden Flächen 140, 141, 142, 143 und 144 bereitgestellt
werden, wobei in der vorliegenden Ausführungsform fünf vorstehende
Flächen
vorhanden sind. Die vorstehenden Flächen 140, 141, 142, 143 und 144 erstrecken
sich gerade in der zu der Achse des Räumwerkzeugs 16 parallelen
Richtung, ebenso wie die Auskehlungen 134, 135, 136, 137 und 138.
Es sei darauf verwiesen, daß die
Auskehlungen 134–138 keinen
gleichen Winkelabstand voneinander aufweisen, und daß demgemäß auch die
vorstehenden Flächen 140–144 keinen
gleichen Winkelabstand voneinander aufweisen. Die Positionen, an
denen die jeweiligen vorstehenden Flächen 140–144 ausgebildet sind,
werden nachfolgend noch erläutert.
-
Der
Grundkörperabschnitt 128 weist
ferner eine tiefe Auskehlung 148 in dem Abschnitt 94 mit kleinem
Durchmesser am entfernt liegenden Ende auf. Diese tiefe Auskehlung 148 stößt in Umfangsrichtung
an die vorstehende Fläche 140 an
und weist eine radiale Tiefe auf die größer ist als die der Nut 134.
In der Bodenfläche
der tiefen Auskehlung 148 münden zwei Kühlmittelbohrungen 150, 152 an
Positionen, die in der axialen Richtung einen gegenseitigen Abstand
aufweisen. Die Kühlmittelbohrungen 150, 152 sind
in bezug auf die Achse so geneigt, daß die Kühlmittelbohrungen 150, 152 dichter
zur Achse kommen, während
sich die Kühlmittelbohrungen 150, 152 in
Richtung auf das hintere Ende des Grundkörperabschnittes 128 erstrecken.
Die Kühlmittelbohrungen 150, 152 stehen
mit der Kühlmittelbohrung 132 in
Verbindung, so daß ein
Kühlmittel,
das von einer nicht dargestellten Kühlmittelversorgungsvorrichtung
zuerst durch die Kühlmittelbohrungen 50, 132 geht,
die durch die Spindel 24 und den Räumwerkzeughalter 10 hindurch
ausgebildet sind, anschließend
aus den Kühlmittelbohrungen 150, 152 austritt.
-
In
einer der in Breitenrichtung gegenüberliegenden Seitenflächen der
Auskehlung 158, die in Umfangsrichtung an die vorstehende
Fläche 140 anstößt, ist
eine Aussparung 154 ausgebildet, die als Sitz für eine Schneidspitze
dient. Eine Schneidspitze 156 ist in die Aussparung 154 eingesetzt
und durch Schweißen
bzw. Löten
in der Aussparung 154 fixiert, wie in 9 dargestellt
ist. Die Schneidspitze 156 ist aus einem gesinterten Diamantkörper hergestellt, einschließlich einer
Diamantbeschichtung, die durch Sintern von künstlichen Diamanten bei sehr
hoher Temperatur und sehr hohem Druck hergestellt ist, und aus einem
gesinterten Hartmetallträger,
der mit der Diamantbeschichtung überzogen
ist. Die Schneidspitze 156 weist einen in Axialrichtung
vorstehenden Abschnitt 160 auf, der als Leitabschnitt dient
und der über
eine kurze Entfernung in der axialen Richtung von der entfernt liegenden
Stirnfläche des
Räumwerkzeuggrundkörpers 90 nach
außen vorsteht,
wie in 10 dargestellt ist. Die Schneidspitze 156 weist
eine Spanfläche 158 auf,
die in der gleichen Fläche
wie die Seitenfläche
der Auskehlung 148 liegt, und einen Rand 164,
der in Umfangsrichtung die Spanfläche 158 schneidet.
Die Schneidspitze 156 weist eine Hauptschneidkante 162 auf,
die in dem Leitabschnitt 160 ausgebildet ist, und eine
Nebenschneidkante 166, die durch den Schnitt der Spanfläche 158 und
des Rands 164 gebildet ist. Die Spanfläche 158, die Hauptschneidkante 162,
der Rand 164 und die Nebenschneidkante 166 wirken miteinander
zusammen, so daß der
vorstehend beschriebene Schneidklingenabschnitt 92 gebildet
wird.
-
Eine
radiale Entfernung von der Achse des Räumwerkzeugs 16 bis
zur Nebenschneidkante 166, was nachfolgend als Drehungsradius
der Nebenschneidkante 166 bezeichnet wird, ist größer als
die radiale Entfernung von der Achse bis zu jeder der vorstehenden
Flächen 140–144,
auf den nachfolgend als Drehungsradius einer jeden der vorstehenden
Flächen 140–144 Bezug
genommen wird, in dem Abschnitt 94 mit kleinem Durchmesser
am entfernt liegenden Ende. In der vorliegenden Ausführungsform
läuft die
Nebenschneidkante 166 nach hinten konisch zu, wobei sie
sich in einer Richtung erstreckt, die geringfügig in Bezug auf die Achse
geneigt ist, so daß der
Drehungsradius der Nebenschneidkante 166 in einer Richtung
weg von dem entfernt liegenden Ende des Räumwerkzeugs 16 in
Richtung auf das benachbarte Ende des Räumwerkzeugs 16, zu
dem Führungsabschnitt 130 hin,
allmählich
abnimmt. Allerdings ist der Drehungsradius der Nebenschneidkante 166 auch
am hinteren Ende der Nebenschneidkante 166 immer noch größer als
der Drehungsradius einer jeden der vorstehenden Flächen 140–144 an dem
Abschnitt 94 mit kleinem Durchmesser am entfernt liegenden
Ende. Weiterhin ist in der vorliegenden Ausführungsform jede der vorstehenden
Flächen 140–144 in
dem Abschnitt 94 mit kleinem Durchmesser am entfernt liegenden
Ende geringfügig
nach hinten konisch zulaufend ausgebildet und erstreckt sich in
einer Richtung, die geringfügig
in bezug auf die Achse geneigt ist.
-
Wie
in 2 dargestellt ist, sind die vorstehenden Flächen 140, 141, 142 in
einem ersten Bereich angeordnet, während die vorstehende Fläche 144 in
einem zweiten Bereich angeordnet ist, wobei der erste Bereich einer
von einander gegenüberliegenden
Seiten einer gedachten Ebene entspricht, die die Achse des Räumwerkzeugs 16 und
einen Schnitt der Haupt- und Nebenschneidkanten 162, 166 enthält, wobei
sich die vorstehende Fläche 140 auf
dieser Seite befindet, und wobei der zweite Bereich der anderen
Seite der gedachten Ebene entspricht. Die vorstehende Fläche 143 ist
in einer Position angeordnet, die der vorstehenden Fläche 140 diametral
gegenüberliegt.
Ein Winkelintervall zwischen jeweils zwei in Umfangsrichtung benachbarten
vorstehenden Flächen
in dem ersten Bereich ist kleiner als das in dem ersten Bereich.
Die vorstehenden Flächen 141–144 weisen
im wesentlichen die gleiche Breite, in der Umfangsrichtung gemessen,
auf, während
die vorstehende Fläche 140 eine
geringere Breite als die einer jeden der Führungsflächen 141–144 aufweist.
-
Der
Drehungsradius einer jeden der vorstehenden Flächen 140–144 in
dem Führungsabschnitt 130 ist
größer als
der Drehungsradius der Nebenschneidkante 166. Ferner ist
der Drehungsradius einer jeden der vorstehenden Flächen 140–144 in
dem Führungsabschnitt 130 größer als
in dem Abschnitt 94 mit kleinem Durchmesser am entfernt
liegenden Ende. Daher ist in jeder der vorstehenden Flächen 140–144 eine
Schulter- bzw. Anschlagfläche
zwischen dem Abschnitt 94 mit kleinem Durchmesser am entfernt
liegenden Ende und dem Führungsabschnitt 130 geschaffen,
wie in 10 übertrieben dargestellt ist.
In der vorliegenden Ausführungsform ist
jede der vorstehenden Flächen 140–144 in
dem Führungsabschnitt 130 geringfügig nach
hinten konisch zulaufend ausgebildet, wobei sie sich in einer Richtung
erstreckt, die geringfügig
in bezug auf die Achse geneigt ist, so daß ein Durchmesser des Führungsabschnitts 130 an
seinem hinteren Ende, das benachbart zu dem Schaftabschnitt 96 liegt,
geringfügig
kleiner ist als an seinem vorderen Ende, das benachbart zu dem Abschnitt 94 mit
kleinem Durchmesser am entfernt liegenden Ende ist. Allerdings ist
der Drehungsradius einer jeden der vorstehenden Flächen 140–144 auch
am hinteren Ende des Führungsabschnitts 30 immer
noch größer als
der Drehungsradius der Nebenschneidkante 166. In der vorliegenden
Ausführungsform
ist ein maximaler Drehungsradius einer jeden der vorstehenden Flächen 140–144 in
dem Führungsabschnitt 130 (der
Drehungsradius am hinteren Ende des Führungsabschnitts 30)
größer als
ein maximaler Drehungsradius der Nebenschneidkante 66 (der
Drehungsradius in einem Abschnitt der Nebenschneidkante 166,
wobei sich dieser Abschnitt benachbart der Hauptschneidkante 162 befindet),
und zwar um 8 μm.
-
Das
Räumwerkzeug 16,
das wie vorstehend beschrieben ausgebildet ist, wird mit Vorteil
zum Fertigbearbeiten einer Anzahl von Bohrungen verwendet, die entlang
einer Linie angeordnet sind und einen gegenseitigen Abstand in der
axialen Richtung der Bohrungen aufweisen. Es wird nachfolgend ein Fall
beschrieben, in dem die inneren umlaufenden Flächen von Nokkenwellenbohrungen
eines Zylinderkopfs 170 für einen Kraftfahrzeugmotor
mit dem Räumwerkzeug 16 fertig
bearbeitet werden, wobei zur Beschreibung dieses Beispiels auf 11 Bezug genommen
ist.
-
Der
Zylinderkopf 170 weist einen Grundkörper und eine Anzahl von Lagersockeln
auf, die in entsprechenden Positionen in dem Grundkörper fixiert sind.
Wie schematisch in 11 dargestellt ist, sind eine
Anzahl von Nockenwellenbohrungen in dem in dieser Weise aufgebauten
Zylinderkopf 170 ausgebildet, wobei sie sich entlang einer
Linie erstrecken und in der axialen Richtung der Bohrungen einen
gegenseitigen Abstand aufweisen. Lediglich drei 172, 174 und 176 der
Nockenwellenbohrungen sind in 11 dargestellt.
Da der Aufbau des Zylinderkopfs allgemein bekannt ist, werden an
dieser Stelle keine unnötigen
Beschreibungen gegeben.
-
Um
die inneren umlaufenden Flächen
der Nockenwellenbohrungen 172, 174 und 176 fertig
zu bearbeiten, werden die Spindel 24 und das an der Spindel 24 befestigte
Räumwerkzeug 16 in
Richtung auf den Zylinderkopf 170 vorwärtsbewegt, während die
Spindel 24 und das Räumwerkzeug 16 relativ
zu dem Zylinderkopf 170 gedreht werden, so daß der Abschnitt 94 mit
kleinem Durchmesser am entfernt liegenden Ende des Räumwerkzeugs 16 zuerst
von der Außenseite
des Zylinderkopfs 170 in die Nockenwellenbohrung 172 eingeführt wird,
wodurch die innere Umfangsfläche
der Nockenwellenbohrung 172 durch einen Abschnitt der Hauptschneidkante 162 und
einen Abschnitt der Nebenschneidkante 166, die eng benachbart
zueinander liegen, fertig bearbeitet wird. Während der Bearbeitung wird
ein Schneidwiderstand, der auf die Haupt- und Nebenschneidkanten 162, 166 wirkt,
durch die Innenfläche
der Nokkenwellenbohrung 172 über die vorstehenden Flächen 141, 142 getragen
bzw. abgestützt,
die sich in dem ersten Bereich befinden, und durch die vorstehende Fläche 143,
die sich diametral gegenüberliegend
zu der vorstehenden Fläche 140 befindet,
so daß das Räumwerkzeug 16 daran
gehindert ist, in einer Richtung zu dem ersten Bereich hin abgelenkt
zu werden. Weiterhin wird das Räumwerkzeug 16 auch
daran gehindert, in einer Richtung zu dem zweiten Bereich hin abgelenkt
zu werden, und zwar aufgrund der vorstehenden Fläche 144, die sich
in dem zweiten Bereich befindet. Daher wird das Räumfahrzeug 16 während der
gesamten Bearbeitung präzise
um die Achse herum gedreht, ohne daß das Räumwerkzeug 16 verläuft. Weiterhin
wird ein Kühlmittel
bzw. Schneidfluid durch die Kühlmittelbohrungen 150, 152 zugeführt, welches
dazu dient, die Reibungskräfte, die
zwischen dem Räumwerkzeug 16 und der
Nockenwellenbohrung 172 wirken, zu reduzieren, und die
durch diese Reibungskräfte
erzeugte Wärme
abzuführen.
-
Nachdem
die Nockenwellenbohrung 172 fertig bearbeitet ist, wird
die nächste
Bohrung, d.h. die Nockenwellenbohrung 174, durch weitere
Vorwärtsbewegung
des Räumwerkzeugs 16 fertig
bearbeitet. Wenn die innere Umfangsfläche der Nockenwellenbohrung 174 durch
das Räumwerkzeug 16 fertig
bearbeitet wird, sitzt der Führungsabschnitt 130 des Räumwerkzeugs 16 in
Preßpassung
in der fertig bearbeiteten Nockenwellenbohrung 172. Das
bedeutet, daß der
Mittelpunkt der Nockenwellenbohrung 174 und die Achse des
Räumwerkzeugs 16 in Übereinstimmung
miteinander gehalten werden, während
die Nockenwellenbohrung 174 fertig bearbeitet wird. In der
vorliegenden Ausführungsform
sind der Drehungsradius der Nebenschneidkante 166 und der Drehungsradius
des Führungsabschnitts 130 in
geeigneter Weise bestimmt, so daß der Führungsabschnitt 130 in
geeigneter Weise in Preßpassung
in der fertig bearbeiteten Nockenwellenbohrung sitzt. Das Maß der Preßpassung
ist im wesentlichen gleich dem Unterschied (8 μm) zwischen dem Drehungsradius
der Nebenschneidkante 166 und dem Drehungsradius des Führungsabschnitts 130.
Da weiterhin das Räumwerkzeug 16 relativ
zu der Nockenwellenbohrung 172 gedreht wird, während die
vorstehenden Flächen 140–144 in
dem Führungsabschnitt 130 in
Preßpassung
in der Nockenwellenbohrung 172 sitzen, wird die innere
Umfangsfläche
der Nockenwellenbohrung 172 durch die vorstehenden Flächen 140–144 preßpoliert,
wodurch die Glattheit der inneren Umfangsfläche der Nockenwellenbohrung 172 verbessert
wird.
-
Nachdem
die Nockenwellenbohrung 174 fertig bearbeitet worden ist,
wird der Abschnitt 94 mit kleinerem Durchmesser am entfernt
liegenden Ende des Räumwerkzeugs 16 durch
weitere Vorwärtsbewegung
des Räumwerkzeugs 16 in
die Nockenwellenbohrung 176 eingeführt. Während die Nockenwellenbohrung 176 fertig
bearbeitet wird, sitzen die vorstehenden Flächen 140–144 in
dem Führungsabschnitt 130 in
Preßpassung
in den Nockenwellenbohrungen 172, 174, die bereits
fertig bearbeitet worden sind. Insbesondere wird die Nockenwellenbohrung 176 fertig
bearbeitet, während
die vorstehenden Flächen 140–144 in
dem Führungsabschnitt 130 in
geeigneter Weise an zwei Punkten geführt werden, die in der axialen
Richtung einen gegenseitigen Abstand aufweisen, und zwar durch die
Nockenwellenbohrungen 172 und 174. Wenn sämtliche
Nockenwellenbohrungen fertig bearbeitet sind, wird das Räumwerkzeug 16 aus
dem Zylinderkopf 170 zurückgezogen.
-
In
der vorliegenden Ausführungsform
werden die Nockenwellenbohrungen 174, 176 fertig
bearbeitet, während
sich der Führungsabschnitt 130 in Preßpassung
in den bereits fertig bearbeiteten Nockenwellenbohrungen bzw. der
Nockenwellenbohrung befindet, d.h. während der Führungsabschnitt 130 in
geeigneter Weise durch die bearbeiteten Nockenwellenbohrungen bzw.
die Nockenwellenbohrung geführt
wird, so daß die
Nockenwellenbohrungen mit einem hohen Grad an Konzentrizität zwischen
den Nockenwellenbohrungen und mit einem hohen Grad an Dimensionsgenauigkeit
einer jeden Nockenwellenbohrung fertig bearbeitet werden. Das Bearbeitungsverfahren
bzw. das Räumwerkzeug nach
der vorliegenden Erfindung werden mit Vorteil in einem Fall verwendet,
in dem eine Anzahl von Bohrungen mit einem hohen Grad an Konzentrizität zwischen
den Bohrungen und einem hohen Grad an Dimensionsgenauigkeit einer
jeden Bohrung fertig zu bearbeiten sind.
-
Wie
anhand des Ergebnisses eines Tests, das in 12 dargestellt
ist, deutlich wird, ist ein hoher Grad an Konzentrizität zwischen
der Anzahl von Bohrungen, die in axialer Richtung angeordnet sind, dadurch
gewährleistet,
daß der
Drehungsradius des Führungsabschnitts 130 und
der Drehungsradius der Nebenschneidkante 166 so festgelegt
wird, daß der Drehungsradius
des Führungsabschnitts 130 größer ist
als der Drehungsradius der Nebenschneidkante 166. In dem
Test wurden Nockenwellenbohrungen für Ein- und Auslaßventile
in Zylinderköpfen
mit drei Räumwerkzeugen
fertig bearbeitet, die jeweils unterschiedliche Werte des Unterschieds
zwischen dem Drehungsradius der Nebenschneidkante und dem Drehungsradius
des Führungsabschnitts
aufweisen. Jeder dieser Werte wird dadurch erhalten, daß der Drehungsradius
des Führungsabschnitts
von dem Drehungsradius der Nebenschneidkante abgezogen wird. Zwei
der drei Räumwerkzeuge
hatten negative Werte des vorstehend beschriebenen Unterschieds, während das
andere der drei Räumwekzeuge
einen positiven Wert des vorstehend beschriebenen Unterschieds aufwies.
Nachdem die Nockenwellenbohrungen für die Ein- und Auslaßventile
in jedem Zylinderkopf mittels des entsprechenden der drei Räum- werkzeuge fertig
bearbeitet worden waren, wurde die Konzentrizität zwischen den Nockenwellenbohrungen
für die
Einlaßventile
und die Konzentrizität
zwischen den Nockenwellenbohrungen für die Auslaßventile in jedem einzelnen
Zylinderkopf unter Verwendung eines allgemein bekannten Meßgeräts gemessen.
Bei der Messung der Konzentrizität
wurde zunächst
eine gerade Linie bestimmt, die die Mittelpunkte der beiden Nockenwellenbohrungen
verband, die sich an den axial gegenüberliegenden Enden befanden.
Danach wurde der größte und
kleinste radiale Abstand von der geraden Linie bis zur inneren Umfangsfläche der
Bohrungen bestimmt, die sich zwischen den beiden axial gegenüberliegenden
endseitigen Bohrungen befanden. Die Konzentrizität ist als Unterschied zwischen
den größten und
kleinsten radialen Abständen
definiert. 12 zeigt die Konzentrizität zwischen
den Nockenwellenbohrungen für die
Einlaßventile
und die Konzentrizität
zwischen den Nockenwellenbohrungen für die Auslaßventile in jedem einzelnen
Zylinderkopf, wobei die Nockenwellenbohrungen durch das entsprechende
der drei Räumwerkzeuge
fertig bearbeitet wurden.
-
Der
Test nach 12 zeigte, daß das Räumwerkzeug,
bei dem der Drehungsradius des Führungsabschnitts
größer ist
als der Drehungsradius der Nebenschneidkante, einen höheren Grad
an Konzentrizität
der Nockenwellenbohrungen bereitstellt als das herkömmliche
Räumwerkzeug,
bei dem der Drehungsradius der Nebenschneidkante größer ist
als der Drehungsradius des Führungsabschnitts. Weiterhin
zeigte der Test auch, daß der
Grad an Konzentritzität
der Nockenwellenbohrungen weiter verbessert wird, wenn der Drehungsradius
des Führungsabschnitts
um 4 μm
oder mehr größer ist
als der Drehungsradius der Nebenschneidkante, und daß er weiter
verbessert wird, wenn der Drehungsradius des Führungsabschnitts um etwa 8 μm, wie in
der vorliegenden Ausführungsform,
größer ist
als der Drehungsradius der Nebenschneidkante.