DE19953713C1 - Vorrichtung zum Filtern von Flüssigkeiten, insbesondere Bier - Google Patents
Vorrichtung zum Filtern von Flüssigkeiten, insbesondere BierInfo
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Abstract
Bei einer Vorrichtung zum Filtern von Flüssigkeiten, insbesondere Bier, mit einem Filterbehälter, der einen in untere Trübekammer und obere Filtratkammer trennenden Zwischenboden aufweist, der mit in die Trübekammer hineinragenden Filterkerzen ausgerüstet ist, wobei der Behälter Anordnungen zur Entlüftung sowie zur Reinigung und Sterilisation der Trübekammer und Filtratkammer hat, ist vorgesehen, daß die Anordnungen zur Entlüftung, Reinigung und Sterilisation wenigstens eine in dem Zwischenboden angeordnete, zur Trübekammer hin offene Bohrung umfassen, in die wenigstens eine von der Behälterperipherie ausgehende Stichbohrung mündet, und einen den Filtratauslaß der Filtratkammer konzentrisch umgebenden Entlüftungsstutzen umfassen, dessen Öffnungsrand sich an der höchsten Stelle einer oberen, den Behälterdom bildenden Filtratkammerwand befindet. DOLLAR A Bei dieser Vorrichtung ist eine optimale Entlüftung der Trübekammer gewährleistet, wobei zugleich eine optimale Entlüftung der Filtratkammer sowie eine optimale Reinigung der Trübekammer und der Filtratkammer gewährleistet ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Filtern von
Flüssigkeiten, insbesondere Bier, mit einem Filterbehälter,
der einen in untere Trübekammer und obere Filtratkammer
trennenden Zwischenboden aufweist, der mit in die Trübekammer
hineinragenden Filterkerzen ausgerüstet ist, wobei der
Behälter Anordnungen zur Entlüftung sowie zur Reinigung und
zur Sterilisation der Trübekammer und Filtratkammer hat.
Während der Filterung einer Flüssigkeit, insbesondere
Bier, mit einer gattungsgemäßen Vorrichtung wird die
ungefilterte Flüssigkeit zunächst in die Trübekammer geführt.
Über die in die Trübekammer hineinragenden Filterkerzen tritt
die Flüssigkeit aus der Trübekammer in die Filtratkammer ein.
Gattungsgemäße Vorrichtungen sind aus Druckschriften der
Hersteller Steinecker, 85356 Freising, Deutschland und
FILTROX-WERK AG, 9001 St. Gallen, Schweiz, bekannt. Eine
Vorrichtung der eingangs genannten Gattung ist auch in
Brauwelt Nr. 45/46 (1999) sowie in der DE-OS 28 18 340
beschrieben worden.
Ist Bier die zu filternde Flüssigkeit, wird dem
ungefilterten Bier Kieselgur zugesetzt, um ein besseres
Filterungsergebnis zu erzielen. Die Kieselgur wird mit dem
Bier in die Trübekammer eingetragen und lagert sich an den
Filterkerzen an. Sie bildet eine die Oberfläche der
Filterkerzen abdeckende Schicht. Diese Schicht bildet eine
Filterschicht aus, durch die das ungefilterte Bier hindurch-
und in die Filterkerzen eintreten kann.
Bei den bekannten Vorrichtungen zum Filtern insbesondere
von Bier sind für das Entlüften sowie für das Reinigen der
Trübekammer Entlüftungsrohrleitungen vorgesehen. Es handelt
sich um zusätzliche Rohrarmaturen, die beispielsweise an der
Innenwand der Trübekammer angeordnet sind und eine Luftleitung
aus dem Inneren der Trübekammer hinaus in die Umgebung
ausbilden. Durch diese Luftleitung kann während des Entlüftens
Luft entweichen. Bei einer aus der DE 198 43 308 A1 bekannten
Vorrichtung sind Leitungen zum Reinigen der Trübekammer dieser
zugeordnet. Auch bei einer Vorrichtung nach der DE-AS 15 36 738
mündet eine Reinigungsleitung in die Trübekammer der
Vorrichtung.
Bei den bekannten Vorrichtungen hat sich gezeigt, daß
aufgrund der Anordnung dieser Entlüftungsarmaturen in der
Behälterwand der Trübekammer und ihrer damit bewirkten
Anordnung unterhalb des Zwischenbodens während des Entlüftens
bereits ein Luft-Flüssigkeitsgemisch austritt, bevor sämtliche
Luft aus der Trübekammer entwichen ist. Aufgrund des
geringeren spezifischen Gewichtes von Luft gegenüber der
einzufüllenden Flüssigkeit sammeln sich Luftreste unmittelbar
unterhalb des Zwischenbodens. Die bekannten Armaturen zur
Entlüftung sind nicht unmittelbar unterhalb des Zwischenbodens
angeordnet, so daß hier die Luft nicht optimal abgeführt
werden kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
der eingangs genannten Gattung aufzuzeigen, die eine optimale
Entlüftung der Trübekammer gewährleistet, wobei zugleich eine
optimale Entlüftung der Filtratkammer sowie eine optimale
Reinigung der Trübekammer und der Filtratkammer gewährleistet
sind.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die
Anordnungen zur Entlüftung, Reinigung und Sterilisation
wenigstens eine in dem Zwischenboden angeordnete, zur
Trübekammer hin offene Bohrung umfassen, in die wenigstens
eine von der Behälterperipherie ausgehende Stichbohrung
mündet, und einen den Filtratauslaß der Filtratkammer
konzentrisch umgebenden Entlüftungsstutzen umfassen, dessen
Öffnungsrand sich an der höchsten Stelle einer oberen, den
Behälterdom bildenden Filtratkammerwand befindet.
Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung erfolgt die
Entlüftung der Trübekammer über den die Trübekammer oben
begrenzenden Zwischenboden. Auf an der Innenseite der
Trübekammer angeordnete Entlüftungsarmaturen, wie
Rohrleitungen und dergleichen, kann verzichtet werden, mit dem
Vorteil, daß die entsprechenden Installationskosten nicht
auftreten.
Durch die Entlüftung über den Zwischenboden ist
gewährleistet, daß die Entlüftung im obersten Bereich der
Trübekammer erfolgt. Dadurch ist vorteilhaft sichergestellt,
daß eine vollständige Entlüftung der Trübekammer eintritt,
bevor durch die Entlüftungsleitung ein Luft-
Flüssigkeitsgemisch austritt. Durch diese vollständige
Entlüftung der Trübekammer ist mit besonderem Vorteil
gewährleistet, daß die Filterkerzen auf ihrer gesamten Länge
von der zu filternden Flüssigkeit umgeben sind, so daß sich
dann, wenn es sich bei dieser Flüssigkeit um Bier handelt, dem
Bier zugesetzte Kieselgur optimal an die Filterkerzen anlagern
kann. Durch diese optimale Anlagerung wird eine qualitativ
gute Filterung des Bieres erreicht.
Die Entlüftungsleitung ist durch eine zur Trübekammer hin
offene Bohrung ausgebildet, in die eine von der
Behälterperipherie ausgehende Stichbohrung mündet. Über die
Bohrung und die Stichbohrung ist somit ein luftleitender Kanal
ausgebildet, durch den während des Einfüllens einer zu
filternden Flüssigkeit in die Trübekammer Luft aus der
Trübekammer entweichen kann.
Ist die Filterung abgeschlossen, kann über diese
Entlüftungsleitung in umgekehrter Mediumfließrichtung ein
flüssiges Reinigungsmittel in das Innere der Trübekammer
eingeführt werden. Das Reinigungsmittel wird vorteilhaft im
obersten Bereich der Trübekammer in diese eingeführt, so daß
durch geeignete konstruktive Maßnahmen gewährleistet ist, daß
die Trübekammer vollständig, insbesondere auch in ihrem oberen
Bereich, reinigbar ist. Dabei ist auch die der Trübekammer
zugekehrte Seite des Zwischenbodens reinigbar.
Die erfindungsgemäß vorgesehene Anordnung des
Öffnungsrandes des Entlüftungsstutzens an der höchsten Stelle
der Filtratkammerwand gewährleistet in entsprechender Weise,
daß auch die Filtratkammer vollständig entlüftet werden kann.
Tritt Flüssigkeit in die leere Filtratkammer ein, so sammelt
sich die Luft im oberen Bereich der Filtratkammer, aus dem sie
aufgrund der erfindungsgemäßen Anordnung optimal abführbar
ist.
Die wenigstens eine in dem Zwischenboden angeordnete, zur
Trübekammer hin offene Bohrung ist vorzugsweise der Peripherie
des Behälters angenähert. Durch diese Annäherung kann die von
der Behälterperipherie ausgehende Stichbohrung in dem
Zwischenboden kurz bemessen sein, mit dem Vorteil, daß eine
kritische Materialschwächung des Zwischenbodens vermieden ist.
Der Peripherie des Behälters können mehrere in dem
Zwischenboden angeordnete, jeweils zur Trübekammer hin offene
Bohrungen zugeordnet sein, in die jeweils eine Stichbohrung
einmündet. Somit werden mehrere Entlüftungsleitungen
ausgebildet, wodurch vorteilhaft eine schnellere Entlüftung
der Trübekammer erreichbar ist. Zu Reinigungszwecken wird über
die mehreren Leitungen Reinigungsmittel zugeführt, wodurch zur
gleichen Zeit ein größeres Volumen an Reinigungsmittel in das
Innere der Trübekammer einführbar ist. Die Bohrungen sind
vorzugsweise gleichmäßig entlang der Peripherie des Behälters
verteilt, wodurch eine entsprechende gleichmäßige Entlüftung
bzw. ein entsprechend gleichmäßiges Zuführen von
Reinigungsmittel gewährleistet ist.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß
im Bereich des oberen Randes der Trübekammer ein entlang der
Peripherie des Behälters umlaufender, in das Innere der
Trübekammer vorstehender Ring angeordnet ist, der auf seiner
dem Zwischenboden zugekehrten Oberseite eine umlaufende
Ausnehmung hat, die zwischen dem Zwischenboden und dem Ring
einen zur Trübekammer hin offenen Abstand ausbildet und die
mit der wenigstens einen Bohrung in dem Zwischenboden
luftleitend verbunden ist. Durch den Ring wird vor der einen
Bohrung bzw. vor den mehreren Bohrungen in dem Zwischenboden
eine Abschirmung ausgebildet. Diese Abschirmung verhindert
nicht das Austreten von Luft während der Entlüftung durch die
Bohrung bzw. Bohrungen in dem Zwischenboden, denn zwischen dem
Ring und dem Zwischenboden ist ein Abstand ausgebildet. Durch
diesen Abstand kann die Luft entweichen.
Der Ring weist einen Vorteil insbesondere dann auf, wenn
durch die Bohrungen in dem Zwischenboden ein Reinigungsmittel
in das Innere der Trübekammer eingeführt wird. Dieses
Reinigungsmittel wird gegen den Ring geführt, woraufhin es
durch den Abstand zwischen Ring und Zwischenboden austritt.
Der Abstand kann dabei derart dimensioniert sein, zum Beispiel
spaltartig, daß ein Düseneffekt auftritt, wodurch eine
Beschleunigung des Reinigungsmittels während seines Einfüllens
erzielt ist. Diese Beschleunigung ist erwünscht, weil das
Reinigungsmittel so gegen den Zwischenboden und gegen die
Innenwände des Behälters sowie gegen die Filterkerzen
gespritzt wird. Zusätzlich zu einer chemischen Wirkung des
Reinigungsmittels tritt eine mechanische Wirkung durch
Abspritzen dieser Bauteile ein.
Der Abstand zwischen dem Ring und dem Zwischenboden ist
dem Zwischenboden unmittelbar zugeordnet, so daß weiterhin die
optimale Entlüftung sowie ein direktes Zuführen von
Reinigungsmittel an den Zwischenboden möglich ist.
Nach einer nächsten Weiterbildung der Erfindung ist
vorgesehen, daß der Ring einen zur Trübekammer hin offenen
Kanal aufweist, in den wenigstens eine im Ring angeordnete
Bohrung einmündet, die mit seiner Ausnehmung in luftleitender
Verbindung steht. Durch den Abstand zwischen Ring und
Zwischenboden ist ein erster Führungsweg für Luft bzw.
Reinigungsmittel ausgebildet. Durch den zur Trübekammer hin
offenen Kanal und durch die aus der Ausnehmung in diesen Kanal
einmündende wenigstens eine Bohrung wird ein zweiter
Führungsweg für Luft bzw. Reinigungsmittel ausgebildet. Der
offene Kanal ist dabei vorzugsweise an der Unterseite des
Ringes angeordnet und der Behälterperipherie angenähert,
wodurch vorteilhaft erreicht ist, daß durch die Bohrung und
den Kanal geführtes Reinigungsmittel unmittelbar gegen die
Innenseiten der die Behälterperipherie ausbildenden Wände der
Trübekammer geführt wird. Weil in den Wänden der Trübekammer
keine Armaturen für die Entlüftung vorgesehen sind, bilden sie
glatte, einfach zu reinigende Flächen.
Der Kanal ist dabei vorzugsweise eine die
Behälterperipherie entlanglaufende Nut. Vorzugsweise ist die
Weite dieser Nut geringer als der Durchmesser der wenigstens
einen im Ring angeordneten Bohrung. Diese
Abmessungsverhältnisse haben den Vorteil, daß ein durch die
Bohrung und nachfolgend durch die Nut in das Innere der
Trübekammer austretendes Reinigungsmittel aufgrund der
Verengung des Querschnittes beim Übergang von der Bohrung in
die Nut beschleunigt wird. Auch hier wird ein Düseneffekt
erzielt, aufgrund dessen das zugeführte Reinigungsmittel gegen
die Innenwände der Trübekammer gespritzt wird. Im Ring sind
dabei vorzugsweise mehrere Bohrungen angeordnet, die jeweils
zwischen der an der Oberseite des Ringes angeordneten
Ausnehmung und der an der Unterseite des Ringes angeordneten
Nut verlaufen. Die Bohrungen sind vorzugsweise in gleichen
Abständen zueinander entlang der Peripherie des Behälters im
Ring verteilt. Aufgrund der Ausbildung der Ausnehmung auf der
Oberseite des Ringes ist dabei nicht erforderlich, die
Bohrungen im Ring Bohrungen in der Zwischenplatte zuzuordnen.
Vielmehr wird durch die Ausnehmung eine Luft bzw.
Reinigungsmittel leitende Verbindung zwischen den Bohrungen im
Ring untereinander und mit den Bohrungen im Zwischenboden
ausgebildet.
Der in die Trübekammer vorstehende Ring kann
beispielsweise mit geeigneten Befestigungsmitteln an der
Unterseite des Zwischenbodens befestigt sein. Der Ring kann
dabei bei entsprechenden Abmessungen als Zentrierhilfe
während des Auflegens des Zwischenbodens auf den oberen Rand
der Trübekammer dienen. Vorzugsweise ist der Ring jedoch durch
einen in das Innere der Trübekammer vorstehenden Abschnitt
eines am oberen Ende der Trübekammer angeordneten
Behälterflansches ausgebildet, auf dem der Zwischenboden
aufliegt. Der Ring und der Behälterflansch sind somit
einteilig ausgebildet.
Der für die Entlüftung bzw. Reinigung der Filtratkammer
vorgesehene Entlüftungsstutzen mündet nach einer Weiterbildung
der Erfindung in eine Entlüftungsleitung ein, wobei der
Entlüftungsstutzen einen etwa kreisförmigen Querschnitt
aufweist und wobei die Entlüftungsleitung an den
Entlüftungsstutzen tangential angesetzt ist. Die abzuführende
Luft wird durch den Entlüftungsstutzen und durch die an den
Entlüftungsstutzen angesetzte Entlüftungsleitung abgeführt.
Die Entlüftungsleitung und der Entlüftungsstutzen dienen
gleichfalls zur Einführung eines Reinigungsmittels in das
Innere der Filtratkammer. Bei diesem Einführen erweist sich
das tangentiale Ansetzen der Entlüftungsleitung an den
Entlüftungsstutzen als vorteilhaft, weil ein eingeführtes
Reinigungsmittel gegen die Innenwand des im Querschnitt etwa
kreisförmigen Entlüftungsstutzens geführt wird, wodurch es in
eine Kreisbewegung versetzt wird. Diese führt zu einem
Durchmischen des Reinigungsmittels und zu einem Austritt des
Reinigungsmittels aus dem Entlüftungsstutzen in das Innere der
Filtratkammer bei fortwährender Kreisbewegung. Dadurch ist
vorteilhaft erreicht, daß bei einer entsprechenden
Zuführungsgeschwindigkeit des Reinigungsmittels das
Reinigungsmittel nach dem Austreten aus dem Entlüftungsstutzen
allseitig sich ausbreitet und gegen die Wände der
Filtratkammer gespritzt wird. Eine optimale Reinigung tritt
ein.
Zum Abführen des Reinigungsmittels ist in dem
Zwischenboden wenigstens eine zur Filtratkammer hin offene
Bohrung angeordnet, in die wenigstens eine von der
Behälterperipherie ausgehende Stichbohrung mündet. Auch diese
Bohrung ist in dem Zwischenboden angeordnet, wodurch bedingt
ist, daß ihr Öffnungsrand im Boden der Filtratkammer
angeordnet ist. Dadurch kann vorteilhaft sämtliches
Reinigungsmittel aus der Filtratkammer abgeleitet werden. Es
bleiben keine Flüssigkeitsreste in Pfützen oder dergleichen
Ansammlungen auf dem Boden der Filtratkammer zurück. Eine
derartige Anordnung einer zur Filtratkammer hin offenen
Bohrung, in die eine von der Behälterperipherie ausgehende
Stichbohrung mündet, ist aus der DE 15 36 783 bekannt.
Nach Reinigungsprozessen der Trübekammer und der
Filtratkammer wird durch die Entlüftungsleitungen
Spülflüssigkeit in das Innere dieser Kammern eingeführt.
Vorzugsweise werden mehrere Spülprozesse durchgeführt, um
Reinigungsmittelrückstände auszutragen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
ist in der Zeichnung
dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1: eine Seitenansicht einer Vorrichtung zum
Filtern von Flüssigkeiten, insbesondere Bier,
Fig. 2: eine Schnittansicht einer Einzelheit der
Vorrichtung gemäß Fig. 1,
Fig. 3: eine vergrößerte perspektivische Schnittan
sicht einer Einzelheit der Vorrichtung gemäß
Fig. 1,
Fig. 4: eine zweite Schnittansicht der in Fig. 2 ge
zeigten Einzelheit der Vorrichtung gemäß
Fig. 1,
Fig. 5: eine vergrößerte Seitenansicht der Einzelheit
V in Fig. 1,
Fig. 6: eine Draufsicht der in Fig. 5 gezeigten Ein
zelheit und
Fig. 7: eine vergrößerte Schnittansicht der Einzel
heit VII in Fig. 1.
Die Vorrichtung zum Filtern von Flüssigkeiten in Fig. 1
weist einen Filterbehälter 1 auf. Der Filterbehälter 1 ist aus
einer unteren Trübekammer 2 und einer oberen Filtratkammer 3
ausgebildet. Beide Kammern 2, 3 sind voneinander durch einen
Zwischenboden 4, der als Platte ausgebildet ist, getrennt.
Dieser ist auf den oberen Rand der Trübekammer 2 aufgelegt,
wobei für diese Auflage am oberen Rand der Trübekammer 2 ein
Flansch 5 angeordnet ist. Die Filtratkammer 3 ist ihrerseits
auf den Zwischenboden 4 aufgelegt, wobei auch am unteren Ende
der Filtratkammer 3 ein Flansch 6 angeordnet ist. Die Flänsche
5, 6 und der Zwischenboden 4 können mit geeigneten
Verbindungsmitteln, wie Bolzen, miteinander verbunden sein.
Die Trübekammer 2 ist im wesentlichen zylinderförmig
ausgebildet, wobei sie am unteren Ende einen sich konusförmig
nach unten verjüngenden Abschnitt aufweist. An diesen
Abschnitt sind Standbeine 7 angesetzt, mit denen der
Filterbehälter 1 auf einen Boden aufstellbar ist. Die
Filtratkammer 3 weist einen domartig ausgebildeten
Filterdeckel auf.
Fig. 2 zeigt die Anordnung des Zwischenbodens 4 zwischen
den Flänschen 5 und 6. Im Zwischenboden 4 ist eine Filterkerze
8 gehalten, die in die Trübekammer 2 hineinragt. Die
Filterkerze 8 weist abschnittsweise eine poröse Oberfläche
auf, so daß zu filternde Flüssigkeit in die Filterkerze 8
eintreten kann und über diese durch den Zwischenboden 4
hindurch in die Filtratkammer 3 geführt wird, wie mit dem
Pfeil 9 dargestellt.
In dem Zwischenboden 4 ist eine zur Trübekammer 2 hin
offene Bohrung 10 angeordnet. Die Bohrung 10 ist der
Peripherie des Behälters 1 unmittelbar zugeordnet. In die
Bohrung 10 mündet eine Stichbohrung 16 ein. Durch die Bohrung
10 und die Stichbohrung 16 wird aus der Trübekammer 2 während
des Entlüftens Luft abgeführt, wie mit dem Pfeil 11
dargestellt.
Der Behälterflansch 5 weist einen in das Innere der
Trübekammer 2 vorstehenden Abschnitt 12 auf. Der Abschnitt 12
läuft entlang der Peripherie des Behälters 1, so daß ein Ring
ausgebildet ist. Die konstruktive Ausbildung des Abschnittes
12 ist in Fig. 3 dargestellt. Aus dieser Figur wird deutlich,
daß der Abschnitt 12 auf seiner dem Zwischenboden 4
zugekehrten Oberseite eine Ausnehmung 13 aufweist. Diese
Ausnehmung ist dadurch ausgebildet, daß der Abschnitt 12 eine
im Schnitt etwa L-förmige Bauform aufweist, wobei der längere
L-Schenkel in der Horizontalen angeordnet ist. Der kürzere
L-Schenkel ist vertikal ausgerichtet, er ist nicht bis an den
aufgelegten Zwischenboden 4 herangeführt. Dadurch bildet sich
zwischen dem Abschnitt 12 und dem Zwischenboden 4 ein Abstand
13 heraus, der eine offene Verbindung zwischen dem Inneren der
Trübekammer 2 und der Ausnehmung 13 bereitstellt. Durch diese
Verbindung kann während des Entlüftens Luft aus dem Inneren
der Trübekammer 2 entweichen, wie in Fig. 2 mit dem Pfeil 11'
dargestellt.
Der Ring 12 stellt einen weiteren Führungsweg für
entweichende Luft bereit, der mit dem Pfeil 11" in Fig. 2
dargestellt ist. Dieser Luftführungsweg wird durch einen in
den Abschnitt 12 eingebrachten Kanal 14 und wenigstens eine
mit diesem Kanal 14 mit der Ausnehmung 13 luftleitend
verbindende Bohrung 15 im Abschnitt 12 ausgebildet. Fig. 3
zeigt, daß im Abschnitt 12 mehrere Bohrungen 15 angeordnet
sind, die entlang der Behälterperipherie verteilt sind. Der
Kanal 14 ist zur Trübekammer 2 hin offen.
Fig. 4 zeigt, daß durch den Führungsweg durch die
Stichbohrung 16 und die Bohrung 10 von außen ein
Reinigungsmittel in die Trübekammer 2 einführbar ist (Pfeil
17). Dieser Führungsweg spaltet sich im Abschnitt 12 in zwei
getrennte Führungswege auf, wie mit den Pfeilen 17' und 17"
dargestellt. Das zugeführte flüssige Reinigungsmittel wird
somit durch den Abstand 13 zwischen Abschnitt 12 und
Zwischenboden 4 geführt und wird durch die Bohrung 15 und den
Kanal 14 geführt. Dadurch erfolgt eine Zuführung zum
Zwischenboden 4 und zu den Innenwänden der Trübekammer 2.
Fig. 5 und 6 zeigen eine Anordnung zum Entlüften des
Filtratraumes 3. Der Filtratraum 3 weist einen Filtratauslaß
18 auf, der als Rohrleitung ausgebildet ist. Dieser
Filtratauslaß 18 ist von einem Entlüftungsstutzen 19
konzentrisch umgeben, dessen Öffnungsrand 20 sich an der
höchsten Stelle der oberen, den Behälterdom bildenden
Filtratkammerwand befindet. Fig. 6 zeigt, daß der
Entlüftungsstutzen 19 einen kreisförmigen Querschnitt
aufweist. An den Entlüftungsstutzen 19 ist eine
Entlüftungsleitung 21 tangential angesetzt.
Im Zwischenboden 4 ist wenigstens eine zur Filtratkammer 3
hin offene Bohrung 22 angeordnet (Fig. 7). In die Bohrung 22
mündet eine Stichbohrung 23 ein. Die Bohrung 22 und die
Stichbohrung 23 bilden einen Flüssigkeitsablauf aus, über den
Flüssigkeit entlang des Pfeiles 24 aus der Filtratkammer 3
ablaufen kann.
Claims (12)
1. Vorrichtung zum Filtern von Flüssigkeiten, insbesondere
Bier, mit einem Filterbehälter, der einen in untere
Trübekammer und obere Filtratkammer trennenden Zwischenboden
aufweist, der mit in die Trübekammer hineinragenden
Filterkerzen ausgerüstet ist, wobei der Behälter Anordnungen
zur Entlüftung sowie zur Reinigung und Sterilisation der
Trübekammer und Filtratkammer hat,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Anordnungen zur Entlüftung, Reinigung und
Sterilisation wenigstens eine in dem Zwischenboden (4)
angeordnete, zur Trübekammer (2) hin offene Bohrung (10)
umfassen, in die wenigstens eine von der Behälterperipherie
ausgehende Stichbohrung (16) mündet, und einen den
Filtratauslaß (18) der Filtratkammer (3) konzentrisch
umgebenden Entlüftungsstutzen (19) umfassen, dessen
Öffnungsrand (20) sich an der höchsten Stelle einer oberen,
den Behälterdom bildenden Filtratkammerwand befindet.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die wenigstens eine in dem Zwischenboden (4) angeordnete
Bohrung (10) der Peripherie des Behälters angenähert ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß in dem Zwischenboden (4) mehrere Bohrungen (10) angeordnet
sind, die entlang der Peripherie des Behälters jeweils dieser
angenähert sind.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich des oberen Randes der
Trübekammer (2) ein entlang der Peripherie des Behälters
umlaufender, in das Innere der Trübekammer (2) vorstehender
Ring angeordnet ist, der auf seiner dem Zwischenboden (4)
zugekehrten Oberseite eine umlaufende Ausnehmung (13) hat, die
zwischen dem Zwischenboden (4) und dem Ring einen zur
Trübekammer (2) hin offenen Abstand ausbildet und die mit der
wenigstens einen Bohrung (10) in dem Zwischenboden (4)
luftleitend verbunden ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß der Ring einen zur Trübekammer (2) hin offenen Kanal (14)
aufweist, in den wenigstens eine im Ring angeordnete Bohrung
(15) einmündet, die mit seiner Ausnehmung (13) in
luftleitender Verbindung steht.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der offene Kanal (14) an der Unterseite des Ringes
angeordnet ist und der Behälterperipherie angenähert ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch
gekennzeichnet, daß der Kanal (14) eine die Behälterperipherie
entlanglaufende Nut ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß der Durchmesser der wenigstens einen im Ring angeordneten
Bohrung (15) größer als die Weite der Nut ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß im Ring mehrere Bohrungen (15) angeordnet
sind.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß der Ring durch einen in das Innere der
Trübekammer (2) vorstehenden Abschnitt (12) eines am oberen
Ende der Trübekammer (2) angeordneten Behälterflansches (5)
ausgebildet ist, auf dem der Zwischenboden (4) aufliegt.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Entlüftungsstutzen (19) für
die Filtratkammer (3) in eine Entlüftungsleitung (21)
einmündet, wobei der Entlüftungsstutzen (19) einen etwa
kreisförmigen Querschnitt aufweist und wobei die
Entlüftungsleitung (21) an den Entlüftungsstutzen (19)
tangential angesetzt ist.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß in dem Zwischenboden (4)
wenigstens eine zur Filtratkammer (3) hin offene Bohrung (22)
angeordnet ist, in die wenigstens eine von der
Behälterperipherie ausgehende Stichbohrung (23) mündet.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19953713A DE19953713C1 (de) | 1999-11-09 | 1999-11-09 | Vorrichtung zum Filtern von Flüssigkeiten, insbesondere Bier |
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DE19953713A DE19953713C1 (de) | 1999-11-09 | 1999-11-09 | Vorrichtung zum Filtern von Flüssigkeiten, insbesondere Bier |
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Family
ID=7928316
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DE19953713A Expired - Fee Related DE19953713C1 (de) | 1999-11-09 | 1999-11-09 | Vorrichtung zum Filtern von Flüssigkeiten, insbesondere Bier |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE19953713C1 (de) |
Cited By (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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DE102012012542A1 (de) * | 2012-06-26 | 2014-01-02 | Mann+Hummel Gmbh | Flüssigkeitsfilter und Filteranordnung |
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- 1999-11-09 DE DE19953713A patent/DE19953713C1/de not_active Expired - Fee Related
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