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DE19953713C1 - Vorrichtung zum Filtern von Flüssigkeiten, insbesondere Bier - Google Patents

Vorrichtung zum Filtern von Flüssigkeiten, insbesondere Bier

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DE19953713C1
DE19953713C1 DE19953713A DE19953713A DE19953713C1 DE 19953713 C1 DE19953713 C1 DE 19953713C1 DE 19953713 A DE19953713 A DE 19953713A DE 19953713 A DE19953713 A DE 19953713A DE 19953713 C1 DE19953713 C1 DE 19953713C1
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DE
Germany
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chamber
container
turbidity
ring
bore
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English (en)
Inventor
Siegfried Bobon
Thomas Schlieck
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SCHLIECK, THOMAS, 44265 DORTMUND, DE
Original Assignee
Nocado Setec & Co KG GmbH
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    • C12HPASTEURISATION, STERILISATION, PRESERVATION, PURIFICATION, CLARIFICATION OR AGEING OF ALCOHOLIC BEVERAGES; METHODS FOR ALTERING THE ALCOHOL CONTENT OF FERMENTED SOLUTIONS OR ALCOHOLIC BEVERAGES
    • C12H1/00Pasteurisation, sterilisation, preservation, purification, clarification, or ageing of alcoholic beverages
    • C12H1/02Pasteurisation, sterilisation, preservation, purification, clarification, or ageing of alcoholic beverages combined with removal of precipitate or added materials, e.g. adsorption material
    • C12H1/06Precipitation by physical means, e.g. by irradiation, vibrations
    • C12H1/063Separation by filtration
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Abstract

Bei einer Vorrichtung zum Filtern von Flüssigkeiten, insbesondere Bier, mit einem Filterbehälter, der einen in untere Trübekammer und obere Filtratkammer trennenden Zwischenboden aufweist, der mit in die Trübekammer hineinragenden Filterkerzen ausgerüstet ist, wobei der Behälter Anordnungen zur Entlüftung sowie zur Reinigung und Sterilisation der Trübekammer und Filtratkammer hat, ist vorgesehen, daß die Anordnungen zur Entlüftung, Reinigung und Sterilisation wenigstens eine in dem Zwischenboden angeordnete, zur Trübekammer hin offene Bohrung umfassen, in die wenigstens eine von der Behälterperipherie ausgehende Stichbohrung mündet, und einen den Filtratauslaß der Filtratkammer konzentrisch umgebenden Entlüftungsstutzen umfassen, dessen Öffnungsrand sich an der höchsten Stelle einer oberen, den Behälterdom bildenden Filtratkammerwand befindet. DOLLAR A Bei dieser Vorrichtung ist eine optimale Entlüftung der Trübekammer gewährleistet, wobei zugleich eine optimale Entlüftung der Filtratkammer sowie eine optimale Reinigung der Trübekammer und der Filtratkammer gewährleistet ist.

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Filtern von Flüssigkeiten, insbesondere Bier, mit einem Filterbehälter, der einen in untere Trübekammer und obere Filtratkammer trennenden Zwischenboden aufweist, der mit in die Trübekammer hineinragenden Filterkerzen ausgerüstet ist, wobei der Behälter Anordnungen zur Entlüftung sowie zur Reinigung und zur Sterilisation der Trübekammer und Filtratkammer hat. Während der Filterung einer Flüssigkeit, insbesondere Bier, mit einer gattungsgemäßen Vorrichtung wird die ungefilterte Flüssigkeit zunächst in die Trübekammer geführt. Über die in die Trübekammer hineinragenden Filterkerzen tritt die Flüssigkeit aus der Trübekammer in die Filtratkammer ein.
Gattungsgemäße Vorrichtungen sind aus Druckschriften der Hersteller Steinecker, 85356 Freising, Deutschland und FILTROX-WERK AG, 9001 St. Gallen, Schweiz, bekannt. Eine Vorrichtung der eingangs genannten Gattung ist auch in Brauwelt Nr. 45/46 (1999) sowie in der DE-OS 28 18 340 beschrieben worden.
Ist Bier die zu filternde Flüssigkeit, wird dem ungefilterten Bier Kieselgur zugesetzt, um ein besseres Filterungsergebnis zu erzielen. Die Kieselgur wird mit dem Bier in die Trübekammer eingetragen und lagert sich an den Filterkerzen an. Sie bildet eine die Oberfläche der Filterkerzen abdeckende Schicht. Diese Schicht bildet eine Filterschicht aus, durch die das ungefilterte Bier hindurch- und in die Filterkerzen eintreten kann.
Bei den bekannten Vorrichtungen zum Filtern insbesondere von Bier sind für das Entlüften sowie für das Reinigen der Trübekammer Entlüftungsrohrleitungen vorgesehen. Es handelt sich um zusätzliche Rohrarmaturen, die beispielsweise an der Innenwand der Trübekammer angeordnet sind und eine Luftleitung aus dem Inneren der Trübekammer hinaus in die Umgebung ausbilden. Durch diese Luftleitung kann während des Entlüftens Luft entweichen. Bei einer aus der DE 198 43 308 A1 bekannten Vorrichtung sind Leitungen zum Reinigen der Trübekammer dieser zugeordnet. Auch bei einer Vorrichtung nach der DE-AS 15 36 738 mündet eine Reinigungsleitung in die Trübekammer der Vorrichtung.
Bei den bekannten Vorrichtungen hat sich gezeigt, daß aufgrund der Anordnung dieser Entlüftungsarmaturen in der Behälterwand der Trübekammer und ihrer damit bewirkten Anordnung unterhalb des Zwischenbodens während des Entlüftens bereits ein Luft-Flüssigkeitsgemisch austritt, bevor sämtliche Luft aus der Trübekammer entwichen ist. Aufgrund des geringeren spezifischen Gewichtes von Luft gegenüber der einzufüllenden Flüssigkeit sammeln sich Luftreste unmittelbar unterhalb des Zwischenbodens. Die bekannten Armaturen zur Entlüftung sind nicht unmittelbar unterhalb des Zwischenbodens angeordnet, so daß hier die Luft nicht optimal abgeführt werden kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Gattung aufzuzeigen, die eine optimale Entlüftung der Trübekammer gewährleistet, wobei zugleich eine optimale Entlüftung der Filtratkammer sowie eine optimale Reinigung der Trübekammer und der Filtratkammer gewährleistet sind.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Anordnungen zur Entlüftung, Reinigung und Sterilisation wenigstens eine in dem Zwischenboden angeordnete, zur Trübekammer hin offene Bohrung umfassen, in die wenigstens eine von der Behälterperipherie ausgehende Stichbohrung mündet, und einen den Filtratauslaß der Filtratkammer konzentrisch umgebenden Entlüftungsstutzen umfassen, dessen Öffnungsrand sich an der höchsten Stelle einer oberen, den Behälterdom bildenden Filtratkammerwand befindet.
Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung erfolgt die Entlüftung der Trübekammer über den die Trübekammer oben begrenzenden Zwischenboden. Auf an der Innenseite der Trübekammer angeordnete Entlüftungsarmaturen, wie Rohrleitungen und dergleichen, kann verzichtet werden, mit dem Vorteil, daß die entsprechenden Installationskosten nicht auftreten.
Durch die Entlüftung über den Zwischenboden ist gewährleistet, daß die Entlüftung im obersten Bereich der Trübekammer erfolgt. Dadurch ist vorteilhaft sichergestellt, daß eine vollständige Entlüftung der Trübekammer eintritt, bevor durch die Entlüftungsleitung ein Luft- Flüssigkeitsgemisch austritt. Durch diese vollständige Entlüftung der Trübekammer ist mit besonderem Vorteil gewährleistet, daß die Filterkerzen auf ihrer gesamten Länge von der zu filternden Flüssigkeit umgeben sind, so daß sich dann, wenn es sich bei dieser Flüssigkeit um Bier handelt, dem Bier zugesetzte Kieselgur optimal an die Filterkerzen anlagern kann. Durch diese optimale Anlagerung wird eine qualitativ gute Filterung des Bieres erreicht.
Die Entlüftungsleitung ist durch eine zur Trübekammer hin offene Bohrung ausgebildet, in die eine von der Behälterperipherie ausgehende Stichbohrung mündet. Über die Bohrung und die Stichbohrung ist somit ein luftleitender Kanal ausgebildet, durch den während des Einfüllens einer zu filternden Flüssigkeit in die Trübekammer Luft aus der Trübekammer entweichen kann.
Ist die Filterung abgeschlossen, kann über diese Entlüftungsleitung in umgekehrter Mediumfließrichtung ein flüssiges Reinigungsmittel in das Innere der Trübekammer eingeführt werden. Das Reinigungsmittel wird vorteilhaft im obersten Bereich der Trübekammer in diese eingeführt, so daß durch geeignete konstruktive Maßnahmen gewährleistet ist, daß die Trübekammer vollständig, insbesondere auch in ihrem oberen Bereich, reinigbar ist. Dabei ist auch die der Trübekammer zugekehrte Seite des Zwischenbodens reinigbar.
Die erfindungsgemäß vorgesehene Anordnung des Öffnungsrandes des Entlüftungsstutzens an der höchsten Stelle der Filtratkammerwand gewährleistet in entsprechender Weise, daß auch die Filtratkammer vollständig entlüftet werden kann. Tritt Flüssigkeit in die leere Filtratkammer ein, so sammelt sich die Luft im oberen Bereich der Filtratkammer, aus dem sie aufgrund der erfindungsgemäßen Anordnung optimal abführbar ist.
Die wenigstens eine in dem Zwischenboden angeordnete, zur Trübekammer hin offene Bohrung ist vorzugsweise der Peripherie des Behälters angenähert. Durch diese Annäherung kann die von der Behälterperipherie ausgehende Stichbohrung in dem Zwischenboden kurz bemessen sein, mit dem Vorteil, daß eine kritische Materialschwächung des Zwischenbodens vermieden ist.
Der Peripherie des Behälters können mehrere in dem Zwischenboden angeordnete, jeweils zur Trübekammer hin offene Bohrungen zugeordnet sein, in die jeweils eine Stichbohrung einmündet. Somit werden mehrere Entlüftungsleitungen ausgebildet, wodurch vorteilhaft eine schnellere Entlüftung der Trübekammer erreichbar ist. Zu Reinigungszwecken wird über die mehreren Leitungen Reinigungsmittel zugeführt, wodurch zur gleichen Zeit ein größeres Volumen an Reinigungsmittel in das Innere der Trübekammer einführbar ist. Die Bohrungen sind vorzugsweise gleichmäßig entlang der Peripherie des Behälters verteilt, wodurch eine entsprechende gleichmäßige Entlüftung bzw. ein entsprechend gleichmäßiges Zuführen von Reinigungsmittel gewährleistet ist.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß im Bereich des oberen Randes der Trübekammer ein entlang der Peripherie des Behälters umlaufender, in das Innere der Trübekammer vorstehender Ring angeordnet ist, der auf seiner dem Zwischenboden zugekehrten Oberseite eine umlaufende Ausnehmung hat, die zwischen dem Zwischenboden und dem Ring einen zur Trübekammer hin offenen Abstand ausbildet und die mit der wenigstens einen Bohrung in dem Zwischenboden luftleitend verbunden ist. Durch den Ring wird vor der einen Bohrung bzw. vor den mehreren Bohrungen in dem Zwischenboden eine Abschirmung ausgebildet. Diese Abschirmung verhindert nicht das Austreten von Luft während der Entlüftung durch die Bohrung bzw. Bohrungen in dem Zwischenboden, denn zwischen dem Ring und dem Zwischenboden ist ein Abstand ausgebildet. Durch diesen Abstand kann die Luft entweichen.
Der Ring weist einen Vorteil insbesondere dann auf, wenn durch die Bohrungen in dem Zwischenboden ein Reinigungsmittel in das Innere der Trübekammer eingeführt wird. Dieses Reinigungsmittel wird gegen den Ring geführt, woraufhin es durch den Abstand zwischen Ring und Zwischenboden austritt. Der Abstand kann dabei derart dimensioniert sein, zum Beispiel spaltartig, daß ein Düseneffekt auftritt, wodurch eine Beschleunigung des Reinigungsmittels während seines Einfüllens erzielt ist. Diese Beschleunigung ist erwünscht, weil das Reinigungsmittel so gegen den Zwischenboden und gegen die Innenwände des Behälters sowie gegen die Filterkerzen gespritzt wird. Zusätzlich zu einer chemischen Wirkung des Reinigungsmittels tritt eine mechanische Wirkung durch Abspritzen dieser Bauteile ein.
Der Abstand zwischen dem Ring und dem Zwischenboden ist dem Zwischenboden unmittelbar zugeordnet, so daß weiterhin die optimale Entlüftung sowie ein direktes Zuführen von Reinigungsmittel an den Zwischenboden möglich ist.
Nach einer nächsten Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß der Ring einen zur Trübekammer hin offenen Kanal aufweist, in den wenigstens eine im Ring angeordnete Bohrung einmündet, die mit seiner Ausnehmung in luftleitender Verbindung steht. Durch den Abstand zwischen Ring und Zwischenboden ist ein erster Führungsweg für Luft bzw. Reinigungsmittel ausgebildet. Durch den zur Trübekammer hin offenen Kanal und durch die aus der Ausnehmung in diesen Kanal einmündende wenigstens eine Bohrung wird ein zweiter Führungsweg für Luft bzw. Reinigungsmittel ausgebildet. Der offene Kanal ist dabei vorzugsweise an der Unterseite des Ringes angeordnet und der Behälterperipherie angenähert, wodurch vorteilhaft erreicht ist, daß durch die Bohrung und den Kanal geführtes Reinigungsmittel unmittelbar gegen die Innenseiten der die Behälterperipherie ausbildenden Wände der Trübekammer geführt wird. Weil in den Wänden der Trübekammer keine Armaturen für die Entlüftung vorgesehen sind, bilden sie glatte, einfach zu reinigende Flächen.
Der Kanal ist dabei vorzugsweise eine die Behälterperipherie entlanglaufende Nut. Vorzugsweise ist die Weite dieser Nut geringer als der Durchmesser der wenigstens einen im Ring angeordneten Bohrung. Diese Abmessungsverhältnisse haben den Vorteil, daß ein durch die Bohrung und nachfolgend durch die Nut in das Innere der Trübekammer austretendes Reinigungsmittel aufgrund der Verengung des Querschnittes beim Übergang von der Bohrung in die Nut beschleunigt wird. Auch hier wird ein Düseneffekt erzielt, aufgrund dessen das zugeführte Reinigungsmittel gegen die Innenwände der Trübekammer gespritzt wird. Im Ring sind dabei vorzugsweise mehrere Bohrungen angeordnet, die jeweils zwischen der an der Oberseite des Ringes angeordneten Ausnehmung und der an der Unterseite des Ringes angeordneten Nut verlaufen. Die Bohrungen sind vorzugsweise in gleichen Abständen zueinander entlang der Peripherie des Behälters im Ring verteilt. Aufgrund der Ausbildung der Ausnehmung auf der Oberseite des Ringes ist dabei nicht erforderlich, die Bohrungen im Ring Bohrungen in der Zwischenplatte zuzuordnen. Vielmehr wird durch die Ausnehmung eine Luft bzw. Reinigungsmittel leitende Verbindung zwischen den Bohrungen im Ring untereinander und mit den Bohrungen im Zwischenboden ausgebildet.
Der in die Trübekammer vorstehende Ring kann beispielsweise mit geeigneten Befestigungsmitteln an der Unterseite des Zwischenbodens befestigt sein. Der Ring kann dabei bei entsprechenden Abmessungen als Zentrierhilfe während des Auflegens des Zwischenbodens auf den oberen Rand der Trübekammer dienen. Vorzugsweise ist der Ring jedoch durch einen in das Innere der Trübekammer vorstehenden Abschnitt eines am oberen Ende der Trübekammer angeordneten Behälterflansches ausgebildet, auf dem der Zwischenboden aufliegt. Der Ring und der Behälterflansch sind somit einteilig ausgebildet.
Der für die Entlüftung bzw. Reinigung der Filtratkammer vorgesehene Entlüftungsstutzen mündet nach einer Weiterbildung der Erfindung in eine Entlüftungsleitung ein, wobei der Entlüftungsstutzen einen etwa kreisförmigen Querschnitt aufweist und wobei die Entlüftungsleitung an den Entlüftungsstutzen tangential angesetzt ist. Die abzuführende Luft wird durch den Entlüftungsstutzen und durch die an den Entlüftungsstutzen angesetzte Entlüftungsleitung abgeführt. Die Entlüftungsleitung und der Entlüftungsstutzen dienen gleichfalls zur Einführung eines Reinigungsmittels in das Innere der Filtratkammer. Bei diesem Einführen erweist sich das tangentiale Ansetzen der Entlüftungsleitung an den Entlüftungsstutzen als vorteilhaft, weil ein eingeführtes Reinigungsmittel gegen die Innenwand des im Querschnitt etwa kreisförmigen Entlüftungsstutzens geführt wird, wodurch es in eine Kreisbewegung versetzt wird. Diese führt zu einem Durchmischen des Reinigungsmittels und zu einem Austritt des Reinigungsmittels aus dem Entlüftungsstutzen in das Innere der Filtratkammer bei fortwährender Kreisbewegung. Dadurch ist vorteilhaft erreicht, daß bei einer entsprechenden Zuführungsgeschwindigkeit des Reinigungsmittels das Reinigungsmittel nach dem Austreten aus dem Entlüftungsstutzen allseitig sich ausbreitet und gegen die Wände der Filtratkammer gespritzt wird. Eine optimale Reinigung tritt ein.
Zum Abführen des Reinigungsmittels ist in dem Zwischenboden wenigstens eine zur Filtratkammer hin offene Bohrung angeordnet, in die wenigstens eine von der Behälterperipherie ausgehende Stichbohrung mündet. Auch diese Bohrung ist in dem Zwischenboden angeordnet, wodurch bedingt ist, daß ihr Öffnungsrand im Boden der Filtratkammer angeordnet ist. Dadurch kann vorteilhaft sämtliches Reinigungsmittel aus der Filtratkammer abgeleitet werden. Es bleiben keine Flüssigkeitsreste in Pfützen oder dergleichen Ansammlungen auf dem Boden der Filtratkammer zurück. Eine derartige Anordnung einer zur Filtratkammer hin offenen Bohrung, in die eine von der Behälterperipherie ausgehende Stichbohrung mündet, ist aus der DE 15 36 783 bekannt.
Nach Reinigungsprozessen der Trübekammer und der Filtratkammer wird durch die Entlüftungsleitungen Spülflüssigkeit in das Innere dieser Kammern eingeführt. Vorzugsweise werden mehrere Spülprozesse durchgeführt, um Reinigungsmittelrückstände auszutragen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1: eine Seitenansicht einer Vorrichtung zum Filtern von Flüssigkeiten, insbesondere Bier,
Fig. 2: eine Schnittansicht einer Einzelheit der Vorrichtung gemäß Fig. 1,
Fig. 3: eine vergrößerte perspektivische Schnittan­ sicht einer Einzelheit der Vorrichtung gemäß Fig. 1,
Fig. 4: eine zweite Schnittansicht der in Fig. 2 ge­ zeigten Einzelheit der Vorrichtung gemäß Fig. 1,
Fig. 5: eine vergrößerte Seitenansicht der Einzelheit V in Fig. 1,
Fig. 6: eine Draufsicht der in Fig. 5 gezeigten Ein­ zelheit und
Fig. 7: eine vergrößerte Schnittansicht der Einzel­ heit VII in Fig. 1.
Die Vorrichtung zum Filtern von Flüssigkeiten in Fig. 1 weist einen Filterbehälter 1 auf. Der Filterbehälter 1 ist aus einer unteren Trübekammer 2 und einer oberen Filtratkammer 3 ausgebildet. Beide Kammern 2, 3 sind voneinander durch einen Zwischenboden 4, der als Platte ausgebildet ist, getrennt. Dieser ist auf den oberen Rand der Trübekammer 2 aufgelegt, wobei für diese Auflage am oberen Rand der Trübekammer 2 ein Flansch 5 angeordnet ist. Die Filtratkammer 3 ist ihrerseits auf den Zwischenboden 4 aufgelegt, wobei auch am unteren Ende der Filtratkammer 3 ein Flansch 6 angeordnet ist. Die Flänsche 5, 6 und der Zwischenboden 4 können mit geeigneten Verbindungsmitteln, wie Bolzen, miteinander verbunden sein.
Die Trübekammer 2 ist im wesentlichen zylinderförmig ausgebildet, wobei sie am unteren Ende einen sich konusförmig nach unten verjüngenden Abschnitt aufweist. An diesen Abschnitt sind Standbeine 7 angesetzt, mit denen der Filterbehälter 1 auf einen Boden aufstellbar ist. Die Filtratkammer 3 weist einen domartig ausgebildeten Filterdeckel auf.
Fig. 2 zeigt die Anordnung des Zwischenbodens 4 zwischen den Flänschen 5 und 6. Im Zwischenboden 4 ist eine Filterkerze 8 gehalten, die in die Trübekammer 2 hineinragt. Die Filterkerze 8 weist abschnittsweise eine poröse Oberfläche auf, so daß zu filternde Flüssigkeit in die Filterkerze 8 eintreten kann und über diese durch den Zwischenboden 4 hindurch in die Filtratkammer 3 geführt wird, wie mit dem Pfeil 9 dargestellt.
In dem Zwischenboden 4 ist eine zur Trübekammer 2 hin offene Bohrung 10 angeordnet. Die Bohrung 10 ist der Peripherie des Behälters 1 unmittelbar zugeordnet. In die Bohrung 10 mündet eine Stichbohrung 16 ein. Durch die Bohrung 10 und die Stichbohrung 16 wird aus der Trübekammer 2 während des Entlüftens Luft abgeführt, wie mit dem Pfeil 11 dargestellt.
Der Behälterflansch 5 weist einen in das Innere der Trübekammer 2 vorstehenden Abschnitt 12 auf. Der Abschnitt 12 läuft entlang der Peripherie des Behälters 1, so daß ein Ring ausgebildet ist. Die konstruktive Ausbildung des Abschnittes 12 ist in Fig. 3 dargestellt. Aus dieser Figur wird deutlich, daß der Abschnitt 12 auf seiner dem Zwischenboden 4 zugekehrten Oberseite eine Ausnehmung 13 aufweist. Diese Ausnehmung ist dadurch ausgebildet, daß der Abschnitt 12 eine im Schnitt etwa L-förmige Bauform aufweist, wobei der längere L-Schenkel in der Horizontalen angeordnet ist. Der kürzere L-Schenkel ist vertikal ausgerichtet, er ist nicht bis an den aufgelegten Zwischenboden 4 herangeführt. Dadurch bildet sich zwischen dem Abschnitt 12 und dem Zwischenboden 4 ein Abstand 13 heraus, der eine offene Verbindung zwischen dem Inneren der Trübekammer 2 und der Ausnehmung 13 bereitstellt. Durch diese Verbindung kann während des Entlüftens Luft aus dem Inneren der Trübekammer 2 entweichen, wie in Fig. 2 mit dem Pfeil 11' dargestellt.
Der Ring 12 stellt einen weiteren Führungsweg für entweichende Luft bereit, der mit dem Pfeil 11" in Fig. 2 dargestellt ist. Dieser Luftführungsweg wird durch einen in den Abschnitt 12 eingebrachten Kanal 14 und wenigstens eine mit diesem Kanal 14 mit der Ausnehmung 13 luftleitend verbindende Bohrung 15 im Abschnitt 12 ausgebildet. Fig. 3 zeigt, daß im Abschnitt 12 mehrere Bohrungen 15 angeordnet sind, die entlang der Behälterperipherie verteilt sind. Der Kanal 14 ist zur Trübekammer 2 hin offen.
Fig. 4 zeigt, daß durch den Führungsweg durch die Stichbohrung 16 und die Bohrung 10 von außen ein Reinigungsmittel in die Trübekammer 2 einführbar ist (Pfeil 17). Dieser Führungsweg spaltet sich im Abschnitt 12 in zwei getrennte Führungswege auf, wie mit den Pfeilen 17' und 17" dargestellt. Das zugeführte flüssige Reinigungsmittel wird somit durch den Abstand 13 zwischen Abschnitt 12 und Zwischenboden 4 geführt und wird durch die Bohrung 15 und den Kanal 14 geführt. Dadurch erfolgt eine Zuführung zum Zwischenboden 4 und zu den Innenwänden der Trübekammer 2.
Fig. 5 und 6 zeigen eine Anordnung zum Entlüften des Filtratraumes 3. Der Filtratraum 3 weist einen Filtratauslaß 18 auf, der als Rohrleitung ausgebildet ist. Dieser Filtratauslaß 18 ist von einem Entlüftungsstutzen 19 konzentrisch umgeben, dessen Öffnungsrand 20 sich an der höchsten Stelle der oberen, den Behälterdom bildenden Filtratkammerwand befindet. Fig. 6 zeigt, daß der Entlüftungsstutzen 19 einen kreisförmigen Querschnitt aufweist. An den Entlüftungsstutzen 19 ist eine Entlüftungsleitung 21 tangential angesetzt.
Im Zwischenboden 4 ist wenigstens eine zur Filtratkammer 3 hin offene Bohrung 22 angeordnet (Fig. 7). In die Bohrung 22 mündet eine Stichbohrung 23 ein. Die Bohrung 22 und die Stichbohrung 23 bilden einen Flüssigkeitsablauf aus, über den Flüssigkeit entlang des Pfeiles 24 aus der Filtratkammer 3 ablaufen kann.

Claims (12)

1. Vorrichtung zum Filtern von Flüssigkeiten, insbesondere Bier, mit einem Filterbehälter, der einen in untere Trübekammer und obere Filtratkammer trennenden Zwischenboden aufweist, der mit in die Trübekammer hineinragenden Filterkerzen ausgerüstet ist, wobei der Behälter Anordnungen zur Entlüftung sowie zur Reinigung und Sterilisation der Trübekammer und Filtratkammer hat, dadurch gekennzeichnet, daß die Anordnungen zur Entlüftung, Reinigung und Sterilisation wenigstens eine in dem Zwischenboden (4) angeordnete, zur Trübekammer (2) hin offene Bohrung (10) umfassen, in die wenigstens eine von der Behälterperipherie ausgehende Stichbohrung (16) mündet, und einen den Filtratauslaß (18) der Filtratkammer (3) konzentrisch umgebenden Entlüftungsstutzen (19) umfassen, dessen Öffnungsrand (20) sich an der höchsten Stelle einer oberen, den Behälterdom bildenden Filtratkammerwand befindet.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine in dem Zwischenboden (4) angeordnete Bohrung (10) der Peripherie des Behälters angenähert ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Zwischenboden (4) mehrere Bohrungen (10) angeordnet sind, die entlang der Peripherie des Behälters jeweils dieser angenähert sind.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich des oberen Randes der Trübekammer (2) ein entlang der Peripherie des Behälters umlaufender, in das Innere der Trübekammer (2) vorstehender Ring angeordnet ist, der auf seiner dem Zwischenboden (4) zugekehrten Oberseite eine umlaufende Ausnehmung (13) hat, die zwischen dem Zwischenboden (4) und dem Ring einen zur Trübekammer (2) hin offenen Abstand ausbildet und die mit der wenigstens einen Bohrung (10) in dem Zwischenboden (4) luftleitend verbunden ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Ring einen zur Trübekammer (2) hin offenen Kanal (14) aufweist, in den wenigstens eine im Ring angeordnete Bohrung (15) einmündet, die mit seiner Ausnehmung (13) in luftleitender Verbindung steht.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der offene Kanal (14) an der Unterseite des Ringes angeordnet ist und der Behälterperipherie angenähert ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Kanal (14) eine die Behälterperipherie entlanglaufende Nut ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser der wenigstens einen im Ring angeordneten Bohrung (15) größer als die Weite der Nut ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß im Ring mehrere Bohrungen (15) angeordnet sind.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Ring durch einen in das Innere der Trübekammer (2) vorstehenden Abschnitt (12) eines am oberen Ende der Trübekammer (2) angeordneten Behälterflansches (5) ausgebildet ist, auf dem der Zwischenboden (4) aufliegt.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Entlüftungsstutzen (19) für die Filtratkammer (3) in eine Entlüftungsleitung (21) einmündet, wobei der Entlüftungsstutzen (19) einen etwa kreisförmigen Querschnitt aufweist und wobei die Entlüftungsleitung (21) an den Entlüftungsstutzen (19) tangential angesetzt ist.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Zwischenboden (4) wenigstens eine zur Filtratkammer (3) hin offene Bohrung (22) angeordnet ist, in die wenigstens eine von der Behälterperipherie ausgehende Stichbohrung (23) mündet.
DE19953713A 1999-11-09 1999-11-09 Vorrichtung zum Filtern von Flüssigkeiten, insbesondere Bier Expired - Fee Related DE19953713C1 (de)

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