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Die
Erfindung betrifft einen handbetätigten Kabeltrenner
bzw. eine Kabelschneidvorrichtung, im folgenden Kabeltrenner genannt,
um verschiedene Kabel wie beispielsweise Drahtkabel, elektrische
Kabel, Verbindungsleitungen und Verstärkungsstäbe zu schneiden.
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Zu
den üblichen
Kabeltrennern dieser Klasse gehört
der in der
US-PS 5,218,768 beschriebene Kabeltrenner.
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Der übliche Kabeltrenner,
obwohl nicht spezifisch dargestellt, ist so aufgebaut, dass ein
Paar von Griffen miteinander in den oberen Seitenteilen verbunden
und in expandierender Richtung durch die Federwirkung beaufschlagt
werden, wobei einer des Paares von Griffen als fester Griff, der
andere als beweglicher Griff bezeichnet wird, wobei ein festes Schneidblatt
kontinuierlich im oberen Teil des festen Griffes angeordnet wird
und gleichzeitig der Grundendteil eines sich drehenden Schneidblattes
mit einer Reihe von Zähnen,
die auf der oberen gewölbten Außenfläche ausgebildet
sind, drehbar auf dem vorderen Ende des festen Schneidblattes gelagert
sind und drehbar eine Rückhaltekeule
im oberen Teil des festen Griffs angeordnet ist, wobei veranlasst
wird, dass die Rückhaltekeule
durch den Federbeaufschlagungsdruck mit der äußeren Reihe von Zähnen, des
sich drehenden Schneidblatts zum Kämmen kommt, veranlasst wird,
dass eine Zuführungsklaue drehbar
auf dem beweglichen Griff gelagert wird und in ähnlicher Weise veranlasst wird,
dass die Zuführungsklaue
durch den Beaufschlagungsfederdruck mit der äußeren Reihe von Zähnen des
sich drehenden Schneidblattes zum Kämmen kommt.
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Beim
tatsächlichen
Einsatz des üblichen
Kabeltrenners wird ein Kabel als ein gegebenes Werkstück in einen
freien Bereich eingeführt,
der zwischen dem sich drehenden Schneidblatt und dem festen Scheidblatt,
wenn sie geöffnet
sind, gebildet wird und dann die freie Endteilseite des sich drehenden Schneidblatts
in Schließrichtung
um den sich drehenden Träger,
oben Schwenkpunkt genannt, geführt wird,
wodurch der Umfang des Kabels mit dem sich drehenden Schneidblatt
umschlossen wird, anschließend
das Paar von Griffen erfasst wird und eine Schließbewegung
kontinuierlich auf den beweglichen Griff ausgeübt wird. Jedes Mal dann, wenn
eine Schließbewegung
auf den beweglichen Griff ausgeübt
wird, muss das sich drehende Schneidblatt weiter eine automatische
Drehbewegung ausführen,
bis der freie erwähnte
Bereich abnimmt und Null erreicht, und zwar durch die Wirkungen
des freien Gleitens und Schiebens, hervorgerufen durch die Zuführungsklaue,
die mit der anderen Reihe von Zähnen
des sich drehenden Schneidblattes kämmt. Als Ergebnis wird das
Kabel durch die Blattteile geschnitten, die längs den sich gegenüberstehenden
Kanten des sich drehenden Schneidblatts und des festen Schneidblatts
ausgebildet sind. Während
des vorbeschriebenen Prozesses verhindert die Rückhalteklaue genauso wie die
Zuführungsklaue,
dass das sich drehende Schneidblatt sich rückwärts dreht, und zwar aufgrund der
Wirkung des freien Gleitens und Schiebens, ausgeübt auf die äußere Reihe von Zähnen des
sich drehenden Schneidblatts.
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Das
Aufheben des Eingriffs der Zuführungsklaue
und der Rückhalteklaue
mit der äußeren Reihe von
Zähnen
des sich drehenden Schneidblattes wird erreicht, indem versucht
wird, des festen Griff und den beweglichen Griff, bis sie parallel
sind, zu schließen
und sie parallel zu halten und der bewegliche Griff geöffnet wird,
während
in der Zwischenzeit die Rückhaltekeule
in Richtung eines Aufhebens des Eingriffs hiervon mit der äußeren Reihe
von Zähnen gegen
den Federbeaufschlagungsdruck geöffnet wird.
Als Ergebnis bringt die Wirkung der Rückhaltekeule die Zuführungsklaue
in ähnlicher
Weise in die Richtung eines Aufhebens des Eingriffs hiervon mit der äußeren Reihe
von Zähnen.
So wird das sich drehende Schneidblatt in die Lage versetzt, frei
in zwei entgegengesetzten Richtungen gedreht zu werden.
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Die
Arbeit des Schneidens eines variierenden Metallkabels wegen der
Wirksamkeit des Trenners und der Härte und des Durchmessers des
Kabels trifft oft auf unerwartete Schwierigkeiten insofern, als
das Drehen des Schneidblatts im Prozess eine Schneidwirkung zu erzeugen,
versagen wird bei der weiteren Drehbewegung in Schließrichtung
trotz eines erheblichen Aufwands, um dem beweglichen Handgriff eine
Schließbewegung
zu erteilen. Der Kabeltrenner dieser Art erfordert daher eine Konstruktion,
die in der Lage ist, prompt mit dieser Störung fertig zu werden, nämlich, eine
Konstruktion, die in der Lage ist, das sich drehende Schneidblatt
in Öffnungsrichtung
zu reversieren und damit eine leichte Entfernung des störenden Kabels
zu ermöglichen.
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An
sich müsste
der übliche
Kabeltrenner theoretisch diesen Erfordernis gerecht werden, weil
das sich drehende Schneidblatt in die Lage versetzt wird, sich rückwärts zu bewegen,
indem der äußeren Reihe
von Zähnen
des sich drehenden Schneidblatts aufgehoben wird.
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Beim üblichen
Kabeltrenner jedoch muss vor dem Aufheben des Eingriffs der Rückhalteklaue
und der Zuführungsklaue
mit der äußeren Reihe
von Zähnen
ein Schließen
des festen Handgriffs und des beweglichen Handgriffs, bis Parallelität besteht,
vorgenommen werden. Wird der bewegliche Handgriff ungewollt im geöffneten
Zustand blockiert, dann kann der feste Griff und der bewegliche
Griff nicht mehr gegeneinander geschlossen werden. In diesem Fall
jedoch kann dem genannten Erfordernis nicht nachgekommen werden,
weil der Eingriff der der Rückhalteklaue
und der Zuführungsklaue
mit der äußeren Reihe
von Zähnen
des sich drehenden Schneidblatts nicht aufgehoben werden kann.
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Diese
Erfindung, die auf der Erfassung dieser Probleme, wie sie beim üblichen
handbetätigten Kabeltrenner
auftreten, beruht, hat zur Aufgabe, einen neuen manuellen Kabeltrenner
vorzusehen, der die Rückhalteklaue
und die Zuführungsklaue
in die Lage versetzt, einfach und verlässlich von der äußeren Reihe
von Zähnen
des sich drehenden Schneidblatts zurückgezogen zu werden.
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Erreicht
wird diese Aufgabe erfindungsgemäß durch
einen manuellen Kabeltrenner gemäß den Merkmalen
des Anspruches 1.
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Beispielsweise
Ausführungsformen
der Erfindung und sollen mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen
näher erläutert werden,
in denen
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1 einer
Vorderansicht eines Kabeltrenners nach einer Ausführungsform
der Erfindung zeigt;
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2 ist
eine Rückansicht
des gleichen Kabeltrenners;
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3 ist
eine Seitenansicht des gleichen Kabeltrenners;
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4 ist
eine vergrößerte Darstellung
des wesendlichen Teils des Kabeltrenners, wobei der Zustand des
Eingriffs einer Zuführungsklaue
und einer Rückhalteklaue
mit einer äußeren Reihe
von Zähnen eines
sich drehenden Schneidblattes dargestellt ist;
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5(A) ist eine vergrößerte Erläuterungsdarstellung des wesentlichen
Teils des Kabeltrenners, der den Zustand erläutert, in dem ein Schaltstift zurück in Richtung
des oberen Teils der großen
Breite eines festen Handgriffs gedrückt wird;
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5(B) ist ein vergrößertes, der Erläuterung
dienendes Diagramm des wesendlichen Teils des Kabeltrenners, der
den Stand der Technik illustriert, in welchem der Schaltstift in
Richtung einer Abdeckplatte hochgezogen wird und
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6 ist
ein vergrößertes,
der Erläuterung dienendes
Schaltbild des wesendlichen Teils des Kabeltrenners, der den Zustand
illustriert, in dem die Zuführungsklaue
und die Rückhalteklaue
von der äußeren Reihe
von Zähnen
des sich drehenden Schneidblattes abgezogen werden.
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Die
Erfindung wird nun anhand einer bevorzugten in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsform
näher beschrieben.
Der handbetätigte
Kabeltrenner nach der Ausführungsform
gemäß den 1 bis 3 ist
so aufgebaut, dass er ein Paar von festen und beweglichen Handgriffen 1 und 2 bildet,
die in die expandierende Richtung durch die Federwirkung einer Trommelfeder 3 gedrückt werden, wobei
ein festes Schneidblatt 4 kontinuierlich in dem oberem
Teil 1a des festen Handgriffs 1, der von größerer Breite
ist, angeordnet ist und gleichzeitig der Grundendteil eines sich
drehenden Schneidblatts 5 mit einer Reihe von Zähnen 5a,
die kontinuierlich auf der bogenförmigen Außenfläche hierauf ausgebildet sind,
drehbar auf dem vorderen Endteil des festen Hand griffs 1 veranlasst
wird, zu lagern und hierdurch ein (nicht gezeigtes) Kabel in die
Lage zu versetzen, das in einem Zustand der völligen Umschließung mit dem
sich drehenden Schneidblatt 5 und dem festen Schneidblatt 4 gehalten
ist, mit einem aufnehmenden Schneidblattteil 6 geschnitten
zu werden und einen Schneidteil 7 mit Schub zu beaufschlagen,
das längs der
sich gegenüberliegenden
Ränder
der Schneidblätter 4 und 5 angeordnet
ist.
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Die
oberen Frontalflächenseiten
des festen Handgriffs und des beweglichen Handgriffs 2 sind
mit einer im wesendlichen rechteckigen Abdeckplatte 8 verborgen.
Die Abdeckplatte 8 und der obere Teil mit der großen Breite 1a des
festen Handgriffs 1 sind bei einem festen leeren Raum und
der Verwendung von Schraubelementen 9 und röhrenförmigen Bunden 10 (4)
verbunden, die auf der Innenwand ein Innengewinde tragen. Das Paar
von Handgriffen 1 und 2 ist in einem gegenseitig
geschlossenen Zustand verriegelt, in dem die Abdeckplatte an dem
unteren Rand einer Seite hiervon, mit einem gekerbten Eingriffsteil 11 versehen
ist und einen Eingriff zwischen einem vorstehenden Stück 20 eines
Schaltstiftes 19 (weiter unten genauer beschrieben) und
dem oben genannten Eingriffsteil 11 hergestellt. Der bewegliche
Griff 2 kann nur zu einer ersten Öffnungsposition P1 (4) schwenken
und ist daran gehindert, jede andere Verschwenkbewegung auszuführen, in
dem ein ähnlich gekerbter
Stopperteil 12 auf einer Seitenkante der Abdeckplatte 8 und
während
des normalen Schneidvorgangs es ermöglicht, dass die Umfangsfläche des Schaltstiftes 19 gegen
des Stopperteil 12 anläuft.
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Die
vorliegende Ausführungsform
hat eine Konstruktion derart, dass schüttelnd der obere Endteil des
beweglichen Handgriffs 2 verlagert wird, indem einer der
röhrenförmigen Bunde 10,
wie in 4 gezeigt, bezüglich
des leeren Raums verwendet wird, der zwischen dem oberen Teil mit
großer
Breite 1a des festen Handgriffs und der Deckplatte 8 ausgebildet
ist und gleichzeitig eine Zuführungsklaue 13 veranlasst
wird, in Eingriff mit der äußeren Reihe
von Zähnen 5a des
sich drehenden Schneidblatts 5 zu kommen, wobei der Federdruck
einer Kompressionsschraubenfeder 14 ausgeübt wird,
indem drehbar die Zuführungsklaue 13 im
oberen Endteil des beweglichen Handgriffs 2 abgestützt wird,
und in der Zwischenzeit eine Rückhalteklaue 15 veranlasst
wird, in Eingriff mit der äußeren Reihe
von Zähnen 5a des sich
drehenden Schneidblatts 5 aufgrund der Federdruckbeaufschlagung
einer Torisionsschraubenfeder 17 zu kommen, indem drehbar
die Rückhalteklaue 15 benachbart
der Zuführungsklaue 13 durch
eine Achse 16 angeordnet wird.
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Weiterhin
geht die Konstruktion dahin, dass drehbar ein Freigabehebel 18 angeordnet
wird, der in der Lage ist, zwangsweise die Rückhalteklaue 15 und
die Zuführungsklaue 13 synchron
von der äußeren Reihe
von Zähnen 5a des
sich drehenden Schneidblattes 5 in der Nähe der Zuführungsklaue 13 und
der Rückhalteklaue 15 zurückzuziehen,
indem in ähnlicher
Weise einer der röhrenförmigen Bunde 10 ausgenutzt
wird und gleichzeitig drehbar und verschiebbar der Schaltstift 19 in
einem durchgehenden Loch gelagert wird, das in einem abgewinkelten
Teil 2a des beweglichen Griffs 2 unmittelbar benachbart dem
Freigabehebel 18 angeordnet ist.
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Der
Schaltstift 19 ist einteilig an einem auf einer Endteilseite
hiervon mit einem Scheibenteil großen Durchmesser 19a vorgesehen,
der dazu bestimmt ist, als Betätigungsteil
zu dienen, und ein Scheibenteil 19b kleinen Durchmessers
(5) bildet das Vorsprungsteil 20 hierauf.
Während
der normalen Schneidbewegung kann der bewegliche Handgriff 2 so
weit wie die erste Öffnungsposition
P1 (4) verschwenken, indem der Schaltstift 19 nach unter
gedrückt
gegen den oberen Teil des größeren Durchmessers 1a des
festen Handgriffs, wie in 5(A) dargestellt
ist, gehalten wird und somit der Scheibenteil 19b kleinen
Durchmessers in die Lage versetzt wird, gegen den Stopperteil 12 der
bereits beschriebenen Deckplatte 8 anzulaufen. Wenn der Schaltstift 19 umgekehrt
von der Deckplatte 8 nach oben gezogen wird, kann der bewegliche
Handgriff 2 so weit wie in eine zweite Öffnungsposition P2 (6) über die
erste Öffnungsposition
P1 hinaus verschwenken, da der Scheibenteil 19b kleineren Durchmessers
nicht länger
gegen den Stopperteil 12 der Deckplatte 8, wie
in 5(B) gezeigt, anläuft. Auf der
anderen Endteilseite des Schaltstifts 19 ist ein vorstehender
Teil 19c vorgesehen, der verhindert, dass ungewollt der
Schaltstift 19 aus seiner Position verschoben wird.
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Die
tatsächliche
Verwendung des oben beschriebenen Kabeltrenners zum Schneiden unterschiedlicher
Metallkabel (nicht dargestellt) wird durchgeführt, indem zunächst der
Schaltstift 19 gegen den oberen Teil 1a mit größerer Breite
des festen Griffs 1 (5(A))
herabgedrückt
wird, das Kabel in den freien zwischen desm sich drehenden Schneidblatt 5 und
dem festen Schneidblatt 4 definierten Bereich eingeführt wird
und dann der freie Endteil des sich Blattes 5 zum Zwischenraum
zwischen der Deckplatte 8 und dem oberen Teil mit größerer Breite 1a des
festen Griffs eingeführt
wird, wobei das Blatt vollständig
vom sich drehenden Schneidblatt 5 und dem festen Schneidblatt 4 umschlossen
wird und hernach das Paar von Griffen erfasst und dem beweglichen
Griff 2 eine Schließbewegung
erteilt wird. Jedes Mal dann, wenn die Schließbewegung dem beweglichen Griff 2 erteilt
wird, wird das sich drehende Schneidblatt 5 veranlasst,
eine automatische Drehbewegung weiter durchzuführen, bis der freie genannte
Raum abnimmt und Null durch die Zuführungsklaue 13 erzeugt
wurde, die mit der äußeren Reihe
von Zähnen 5a des
sich drehenden Schneidblatts 5 in Eingriff steht.
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Als
Ergebnis wird das Kabel geschnitten durch die schiebenden und aufnehmenden
Blattteile 7 und 6, die längs der sich gegenüberstehenden
Kanten des sich drehenden Schneidblatts 5 und des festen
Schneidblatts 4 ausgebildet sind. Während des oben beschriebenen
Verfahrens verhindert die Rückhalteklaue 15 wie
die Zuführungsklaue 13 es,
dass das drehende Schneidblatt 5 sich rückwärts aufgrund der Wirkungen
des freien Gleitens und des Schubs dreht, der auf die äußere Reihe
von Zähnen 5a des sich
drehenden Schneidblatts 5 ausgeübt wird.
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Gibt
es beim handbetätigten
Kabeltrenner Störungen
im Prozeß des
Schneidens eines Kabels und wird das sich drehende Schneidblatt 5 somit
unfähig,
eine Drehbewegung in der Schließrichtung
zu erzeugen, so wird der bewegliche Griff 2 in die Lage versetzt,
so weit wie die zweite Öffnungsstellung
P2 über
die erste Öffnungsstellung 21 hinaus
zu verschwenken, indem der Schaltstift 19 eingestellt wird, der
von der Deckplatte 8 (5(B))
nach oben gezogen wird und somit eine Kollision zwischen dem Scheibenteil 19b kleineren
Durchmessers und dem Stopperteil 12 der Deckplatte 8 ausgeschlossen
wird und hernach, wenn die Handgriffpaare 1 und 2 jeweils
in beiden Händen
erfasst werden und der bewegliche Griff 1 voll in die zweite Öffnungsstellung
P2 verschwenkt wird, läuft
der abgewinkelte Teil 2a des beweglichen Griffs 2 gegen
den Freigabehebel 18 an und schiebt den Freigabehebel 18,
wie in 6 dargestellt ist, nach oben und somit wird der
Freigabehebel 18 im Uhrzeigersinn sich drehen und die Zurückziehung
der Zuführungsbacke 13 und
der Rückhaltebacke 15 von
der äußeren Reihe
von Zähnen 5a des sich
drehenden Schneidblatts 5 gegen ihren eigenen Federbeaufschlagungsdruck
auslösen.
Jetzt wird das störungsbereite
Kabel leicht von dem handbetätigten
Kabeltrenner zurückgezogen,
indem zwangsweise das sich drehende Schneidblatt 5 in die Öffnungsrichtung
bewegt wird.
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Dann
besteht beim Kabeltrenner nach der vorliegenden Ausführungsform
im Gegensatz zu bekannten Kabeltrennern absolut keinerlei Notwendigkeit,
das Paar von Griffen 1 und 2 vor der Aufgabe des
gegenseitigen Eingriffs der Zuführungsklaue 13 und
der Rückhalteklaue 15 mit
der äußeren Reihe von
Zähnen 5a des
sich drehenden Schneidblatts 5 zu schließen. Selbst
wenn der Kabletrenner zufällig Störungen während des
Schneidens eines Kabels entwickelt und dann der bewegliche Griff 2 somit
in seinem geöffneten
Zustand blockiert wird, kann beispielsweise eine vollständige Eliminierung
dieser Störung
durchgeführt
werden, indem einfach der bewegliche Griff 2 in die zweite Öffnungsstellung
P2 geöffnet
wird und somit das sich drehende Schneidblatt 5 instantan
umgesteuert werden kann.
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Wenn
der handbetätigte
Kabeltrenner nach der Erfindung wegen der Wirksamkeit des Schneidvorrichtung
und der Härte
und des Durchmessers des Kabels auf ein unerwartetes Hindernis trifft,
derart, dass das sich drehende Schneidblatt gerade eine Schneidbewegung
erzeugt und ausfällt,
die Drehbewegung in Schließrichtung
trotz erheblichen Aufwandes fortzusetzen, um eine Schließbewegung
dem beweglichen Griff zu erteilen, so macht es die Erfindung aufgrund
der Übernahme
der beschriebenen Konstruktion möglich,
dass das in Störungszustand
befindliche Kabel leicht von dem handbetätigten Kabeltrenner entfernt
werden kann, indem zwangsweise dasa Drehschneidblatt in Öffnungsrichtung
bewegt wird, da der Eingriff der Rückhalteklaue und der Zuführungsklaue
mit der äußeren Zahnreihe
des sich drehenden Schneidblatts augenblicklich durch den Freigabehebel
aufgehoben werden kann, indem das Schaltmittel betätigt und
der bewegliche Griff in die Lage versetzt wird, aus der ersten Öffnungsstellung für den Prozess
des Schneidens in die zweite Öffnungsstellung
für den
Griff veranlasst wird, in die zweite Öffnungsstellung zu verschwenken.